Strafzettel von der fair parken GmbH: Ist ein Widerspruch sinnvoll?

Von Thomas R.

Letzte Aktualisierung am: 27. Februar 2024

Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten

Wie sollten Sie mit einer Zahlungsaufforderung der fair parken GmbH umgehen?

Was können Sie tun, wenn Sie einen Strafzettel von der fair parken GmbH erhalten haben?
Was können Sie tun, wenn Sie einen Strafzettel von der fair parken GmbH erhalten haben?

Viele Supermarktbetreiber lassen ihre Parkplätze von privaten Firmen überwachen. Dadurch möchten sie gewährleisten, dass die kostenlosen Parkplätze auch wirklich den Kunden vorbehalten sind und nicht etwa von Fremd- oder Dauerparkern belegt werden. Zu diesen privaten Parkraumüberwachungsunternehmen zählt auch die fair parken GmbH.

Zum Teil ist es Kunden lediglich erlaubt, ihr Fahrzeug ein bis zwei Stunden kostenlos vor dem Supermarkt abzustellen. Dies wird mithilfe einer Parkscheibe kontrolliert. Haben Sie als Autofahrer die maximale Parkdauer überschritten oder die vorgeschriebene Parkscheibe vergessen, kann es schnell passieren, dass die fair parken GmbH einen Strafzettel an Ihrem Kfz hinterlässt. Wie Sie dagegen vorgehen können, erfahren Sie im Ratgeber.

FAQ: fair parken GmbH

Ist eine Parkraumüberwachung durch die fair parken GmbH überhaupt rechtens?

Supermarktparkplätze gehören nicht zum öffentlichen Straßenverkehr, sondern werden als Privatgrundstücke angesehen. Daher ist es privaten Unternehmen, wie beispielsweise der fair parken GmbH, gestattet, im Auftrag des jeweiligen Supermarktes Regeln zum Parken aufzustellen und Verstöße dagegen zu ahnden.  

Ist das von der fair parken GmbH ausgestellte Ticket mit einem Bußge‌ldbescheid gleichzusetzen?

Nein, die Zahlungsaufforderung von fair parken ist nicht mit einem Bußg‌eldbescheid gleichzusetzen. Ein solcher kann nur auf Parkverstöße im öffentlichen Verkehr folgen. Bei einem Strafzettel für das Falschparken auf privatem Grund und Boden handelt es sich um eine sogenannte Vertragsstrafe.

Wann handelt es sich bei einem Strafzettel der fair parken GmbH um Abzocke?

Kunden müssen sowohl Kenntnis über die einzuhaltenden Regeln auf dem Supermarktparkplatz als auch über die Strafen bei Verstößen dagegen haben. Über diese muss sie die fair parken durch ein Sch‌ild am Eingang des Parkplatzes informieren, welches gut lesbar ist. Gibt es kein Hinweisschild oder befindet sich dieses irgendwo am Rand und kann leicht übersehen werden, ist die Strafe in der Regel nicht zulässig. Diese darf zudem nicht unverhältnismäßig hoch sein. Maximal das Doppelte eines regulären Verwarnungsgeldes für das Falschparken auf öffentlichen Straßen ist dabei gestattet (ca. 30 Euro).

Wie können Sie gegen einen Strafzettel von fair parken Widerspruch einlegen?

Sie müssen Ihren Widerspruch der fair parken GmbH schriftlich zukommen lassen und ihn entsprechend begründen. Dazu können Sie das von uns zur Verfügung gestellte Muster verwenden.

fair parken GmbH: Ist die Parkraumüberwachung zulässig?

Generell ist die Überwachung von Supermarktparkplätzen durch die fair parken GmbH zulässig.
Generell ist die Überwachung von Supermarktparkplätzen durch die fair parken GmbH zulässig.

Wer sich im öffentlichen Straßenverkehr einen Parkverstoß leistet und erwischt wird, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Auf eine solche folgt normalerweise ein Verwarnungs- oder Bußgeld, dessen Höhe im Bußgeldkatalog festgehalten ist. Parkplätze von Einkaufszentren oder Supermärkten sind jedoch kein Teil des öffentlichen Verkehrs. Vielmehr handelt es sich dabei um Privatgrundstücke.

Aus diesem Grund steht es dem jeweiligen Parkplatzbesitzer frei, private Unternehmen, wie beispielsweise die fair parken GmbH, damit zu beauftragen, die Parkflächen zu überwachen. In diesem Zuge werden Regeln für das Parken sowie Strafen bei Missachtung dieser aufgestellt. Diese bestehen nicht selten aus einer Höchstparkdauer von ein bis zwei Stunden sowie dem Nutzen einer Parkscheibe, um dies überprüfen zu können.

Sobald Sie als Kunde diesen Privatparkplatz nutzen, kommt im Regelfall ein Vertrag zwischen Ihnen und dem Unternehmen zustande; Sie erklären sich demzufolge mit den dort geltenden Vorschriften einverstanden. Dazu müssen Sie jedoch darauf hingewiesen worden sein. Daher muss die fair parken GmbH ihre AGB (Allgemeinen Geschäftsbedingungen) gut lesbar gleich am Eingang des Parkplatzes mithilfe eines Hinweisschildes anbringen.

Achtung: Ansonsten findet kein Vertragsabschluss statt, was dazu führt, dass die jeweiligen Vorschriften zum Parken keine Anwendung finden. Demzufolge darf die fair parken GmbH keine Strafe verhängen, sollten Sie sich in diesem Fall nicht daran gehalten haben. Tut sie es dennoch, kann dies einen Widerspruch rechtfertigen. Welche Punkte außerdem für einen solchen Schritt sprechen, klären wir im nächsten Abschnitt.

Zusatzwissen: Auch wenn die Begriffe „Einspruch“ und „Widerspruch“ häufig synonym verwendet werden, gibt es dabei kleine aber feine Unterschiede. Im Verwaltungs- und Sozialrecht ist die Rede von einem Widerspruch, wobei im Straf-, Steuer- und Verkehrsrecht der Begriff „Einspruch“ gebraucht wird. Demzufolge legen Sie bei einem Strafzettel der fair parken GmbH keinen Einspruch ein, sondern einen Widerspruch.

Welche Punkte rechtfertigen einen Widerspruch bei der fair parken GmbH?

Anschließend haben wir Ihnen eine Übersicht erstellt, der Sie entnehmen können, unter welchen Umständen Sie einen Widerspruch anstreben sollten, woraufhin Sie die verhängte Vertragsstrafe der fair parken GmbH nicht bezahlen müssen:

  • Es befand sich kein Schild auf dem Parkplatz des Supermarktes, welches auf die Vorschriften zum Parken auf dem Parkplatz hinweist.
  • Es gab zwar ein Hinweisschild, dieses war jedoch schlecht lesbar oder so angebracht, dass es leicht übersehen werden konnte.
  • Sie sind lediglich der Halter des Kfz und haben dieses zum Zeitpunkt des Verstoßes nicht selbst gesteuert.
  • Die Vertragsstrafe ist unverhältnismäßig hoch.

Bedenken Sie: Für einen erfolgreichen Widerspruch bei der fair parken GmbH reicht es normalerweise nicht aus, einfach zu behaupten, das Hinweisschild sei schwer ersichtlich oder gar nicht vorhanden gewesen. Vielmehr sollten Sie dies mit Beweisen, wie z. B. Fotos, oder ggf. der Aussage Ihres Beifahrers belegen können. Darüber hinaus können Vertragsstrafen lediglich vom Vertragspartner selbst gefordert werden. Waren Sie nicht der Fahrer, sondern sind nur der Halter des Kfz, kann Ihnen in der Regel auch keine Strafe auferlegt werden.

Sie können bei der fair parken GmbH einen Widerspruch auch ohne Kassenbon einlegen. Unser Musterbrief hilft Ihnen dabei.
Sie können bei der fair parken GmbH einen Widerspruch auch ohne Kassenbon einlegen. Unser Musterbrief hilft Ihnen dabei.

Letztere darf zudem nicht unverhältnismäßig hoch ausfallen. Zwar gibt es keinen eigenen Bußgeldkatalog für Vertragsstrafen bei Parkverstößen im privaten Raum, weshalb diese je nach Unternehmen variieren können, allerdings sind Letzteren dabei dennoch gewisse Grenzen gesetzt. Gemäß § 307 Absatz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) sind Allgemeine Geschäftsbedingungen schließlich als unwirksam anzusehen, sobald sie in einem unangemessenen Umfang von den gesetzlichen Vorgaben abweichen.

Daher muss sich die Vertragsstrafe der fair parken GmbH an den regulären Verwarnungs- bzw. Bußgeldern für Parkverstöße orientieren und darf maximal doppelt so hoch ausfallen. Deutlich höher als 30 Euro sollte es also in der Regel nicht sein, ansonsten sollten Sie einen Widerspruch anstreben.

Interessant: In manchen Fällen können Sie vonseiten der fair parken GmbH mit Kulanz rechnen. Haben Sie die Parkscheibe vergessen und daher eine Vertragsstrafe erhalten, besteht die Möglichkeit, dass Ihnen diese erlassen wird, wenn Sie bei der fair parken Ihren Kassenbon einreichen und damit nachweisen können, dass Sie die Höchstparkdauer nicht überschritten haben. Dabei handelt es sich jedoch um eine Einzelfallentscheidung.

Muster: Bei der fair parken GmbH Widerspruch einlegen

Im Folgenden finden Sie ein Muster, das Sie verwenden können, um bei der fair parken GmbH einen Widerspruch einzulegen:

Mario Mustermann
Musterstraße 2
12345 Musterstadt

fair parken GmbH
Grafenberger Allee 337c
40235 Düsseldorf

[Datum]

Betreff: Ihr Schreiben vom [Datum] mit dem Aktenzeichen [xxxxx]

Sehr geehrte Damen und Herren,

in Ihrem Schreiben vom [Datum] beschuldigen Sie mich, einen Vertragsverstoß auf dem von Ihnen überwachten Parkplatz des Supermarktes [Name/Adresse] begangen zu haben. Dem widerspreche ich hiermit. Meinen Widerspruch begründe ich dabei wie folgt:

[Begründung, z. B. es war kein Hinweisschild vorhanden, das Schild war nicht klar ersichtlich, die Vertragsstrafe fällt unverhältnismäßig hoch aus, Sie selbst sind nicht gefahren, etc.]

_________________________________________________
Musterstadt, den [Datum] + Unterschrift

fair-parken-widerspruch-muster

Muster für einen Widerspruch bei der fair parken GmbH

Laden Sie sich hier das Muster für einen Widerspruch gegen einen Strafzettel von der fair parken GmbH kostenlos herunter!

Beachten Sie jedoch, dass es sich dabei nur um eine Vorlage handelt, die Sie noch selbst anpassen und mit Ihren Angaben versehen müssen. Dieses Musterschreiben dient lediglich der Orientierung.

Über den Autor

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Thomas R.

Thomas hat einen Abschluss in Politikwissenschaften von der Universität Jena. Er gehört seit 2018 zum Team von bussgeldkatalog.org und verfasst News und Ratgeber zu verschiedenen Themen im Verkehrsrecht.

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117 Kommentare

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  1. Cornelius
    Am 16. Dezember 2022 um 21:42

    Hallo Leidensgenossen,

    Auch ich hatte, wegen einer nicht ausgelegten Parkscheibe, von der besagten Firma fairpark ein Knöllchen an meiner Windschutzscheibe. Wenn ihr zu der “Tatzeit” im ***markt einkaufen wart, verhält sich die Firma fairpark kulant und storniert die Forderung. Per Mail (nach 2 Tagen eine Antwort erhalten) Widerspruch einlegen oder besser telefonisch (2 min. Wartezeit) klären. Der Kassenbeleg dient hier als Nachweis. Falls kein Kassenbeleg mehr vorhanden ist und der Einkauf mit der Karte bezahlt wurde, wird auch (nur) der EC-Kartenbeleg/Kontoauszug akzeptiert.

    Viel Glück

  2. Sandra
    Am 15. Dezember 2022 um 19:41

    Ich habe am 15.09. auf dem Parkplatz eines Einkaufszentrums geparkt und wohl die Parkzeit überschritten. Auf diesen Parkplätzen wird keine Parkscheibe benötigt, da eine elektronische Zeiterfassung des PKWs, durch das Parkraumbewirtschaftungsunternehmen SAFE PLACE erfolgt. Ich habe keine Zahlungsaufforderung an meinem Fahrzeug vorgefunden. Drei Wochen später habe ich eine postalische Zahlungsaufforderung aufgrund einer Parkzeitüberschreitung erhalten. Hier werden für die Vertragsstrafe 24,90€ + Zusatzgebühren 17,90€ = 42,90€ berechnet. Ich habe dem Unternehmen mitgeteilt, dass ich keine Zahlungsaufforderung am PKW vorgefunden habe. Deshalb eine fristgerecht Zahlung nicht möglich war und ich die Zusatzkosten aus dem Grund nicht bezahlen werde. Obwohl ich bereits mehrfach Widerspruch eingelegt habe, hält SAFE PLACE weiterhin an der unberechtigten Forderung fest und lässt mir fleißig weitere Mahnungen zukommen. Ich folge dem Rat eines Anwaltes und werde auf keinen Fall eine weitere Zahlung leisten.
    Ich kann nicht verstehen, warum diese offensichtliche Abzocke der verschiedenen Parkraumbewirtschaftungsunternehmen in Deutschland weiterhin geduldet wird, obwohl diese für ihre Vorgehensweise bekannt sind.

  3. W Andreas
    Am 9. Dezember 2022 um 22:04

    Leider bekam ich heute auch einen Strafzettel fair parken. Um 12. 45 Uhr war ich bei Frau Dr.med. I. Alscher bestellt,daß auf nachweisbar ist. Da ich solche Termine genau nehme, kommt man als älterer Mensch etwas zeitiger. Die Parkplätze sind sehr rar ausgelegt. Behinderte Parkplätze möchte ich aber auch nicht benutzen.Ich stellte mein Auto also auf den großen Penny Parkplatz ab,ohne in der eile ein Schild war zu nehmen. Deshalb bitte ich Sie höflichst etwas fair zu sein. Meine Parkzeit war ungefähr 40 min.

  4. Peter G.
    Am 9. Dezember 2022 um 1:04

    Habe mein E Fahrzeug auf dem Parkplatz von Bio Combany geladen mit Parkscheibe. Dieses wurde auch nicht beanstandet .Es gab auch keinen Strafzettel. nach ca .3 wochen kam eine Zahlungsaufforderung von 24.90 wegen Parkzeitüberschreitung von einigen Minuten. Die Kamera befindet sich ohne gut sicherer Anordnung am Eingangsbereich des Grundstücks. auf dem Parkplatz gibt es mehrere Einrichtungen wie Gastronomie, Bio Combany, Mieterparkplatz …. Eine Kamera steht nur an der Ein und Ausfahrt. Beschilderung unübersichtlich. Beim Laden gab es Startprobleme ich habe den dortigen Hausmeister um Hilfe gebeten. nach Beendigung meiner Einkäufe wie Bio Combany baute ich mit Hilfe des Hausmeisters alles ab,und habe den Parkplatz von Bio Combany verlassen. Ich stand dann noch einige Minuten beim Mieterparkpatz und habe mit dem dortigen Hausmeister gesprochen bevor ich das Gelände verlassen habe,und dabei fotografiert wurde .Da ich Schwerbehindert bin,dauerte alles auch etwas länger. Nach dem Widerspruch bei fair parken kam keine
    Antwort nur Androhung von jetzt 29,90.Nach erneuten Widerspruch forderte man meinen Schwerbehinderten Ausweis an ,welchen ich zusendete, mit der Begründung von fair parken dann das Verfahren Einzustellen . Da ich aber keinen Kassenbon mehr habe für meine bereits vertilgte Lebensmittel und diese bar gezahlt habe, bleibt es stehen und nun sind wir weiter bei 29.90 Euro. Was ist hier noch fair zu nennen?Sowas ist schon Abzocke Unfair parken müsste diese Firma heißen. Ich werde auf jedenfalls nicht locker lassen .Ich scheue mich auch nicht die Gesammte Emails zuveröffentlichen,damit ich es darlegen kann, das meine Aussage wahr ist.

  5. Maria A
    Am 3. Dezember 2022 um 0:17

    Ich habe am 1. November angeblich 25 Stunden mein Auto auf dem Mac Donalds Parkplatz stehen lassen. Dass kann nie und nimmer stimmen. Ich bin vielleicht an den 2 Tagen um die selbe Zeit mal eine knappe Stunde einen Kaffee trinken dagewesen, aber habe mich nicht 25 Stunden hier aufgehalten. Ich habe eine Garage und auch ein Bett. Brauch also nicht mein Nachtlager und einen Tag auf dem Parkplatz verbringen. Das sind doch Abzocker wie wes in unserm Land üblich ist. Ich weiß, dass man nur 1 1/2 Stunden das stehen darf. I
    Was kann man da tun, wenn man so mutwillig abgezockt wird. Hingeschrieben hab ich schon, denn ans Telefon gehen die Herrschaften nicht

  6. Lukas
    Am 10. November 2022 um 15:34

    hamburg edeka. meine Frau run einkaufen. mein 12 Jährige Sohn sitz im wagen. parkscheibe rechts von Ihn Seite.
    meine Frau kommt nach ca 5 min raus und sieht eine Frau vor dem Wagen links. frag Sie : was machen Sie da?? sie sagte fehlt ein Parkscheibe und dann soll 35 € kostet. meine Frau hol die scheibe Rechts an, und zeigt Sie. Sie sagte das ist zu spät weil Sie schon alles ausgefüllt hat. meine Frau erklärt Ihnen ,dass die Scheibe rechts war, sogar ein Kind im Auto sas. Sie hat auch keine Foto von Auto aufgenommen. was tun falls ein Schreiben kommt??

    • Ute
      Am 21. November 2023 um 15:02

      Ich habe am 28.10.2023, auf einem Behindertenparkplatz gestanden, da ich 100 % Schwerbehindert bin und ich habe die Blaue Karte, vorne an der Scheibe angebracht. Ich habe Post, von fair parken erhalten, und soll 24.90€ , Strafe bezahlen. Ich kann doch auf alle Behindertenparkplätze stehen. Einfach nur abzocke, habe Widerspruch eingelegt.

  7. Dr. I
    Am 7. November 2022 um 17:36

    ich habe Ihnen meinen Strafzettel von REWE mit dem entsprechenden Kassenbon von 74,95 Euro zugesandt.
    Dann habe ich mir heute Ihr Schild nochmals angesehen: Das Schild ist völlig unpraktisch angebracht-rechts, im Gedbüsch: das sieht man nicht, wenn man auf den Parkplatz kommt.
    Das Schild gehört an die “Uhr”, die am Haupteingang prangt!–DA SÄHE MAN DAS sCHILD .

    Mit freundlichen Grüßen, I

  8. Martina R
    Am 6. November 2022 um 20:51

    War im Rewe in Eschborn .einkaufen..fair parken.?????? vorgeschriebene maximale Parkzeit 60 min…Bin Rentnerin und schwerbehindert und habe nur noch 1 Drittel Lungenvolumen….habe die Parkzeit 7 min überschritten. ZACK..24.90 Euro…Darauf bin ich dann nach Schwalbach zum Lidl einkaufen gefahren…wollte in Ruhe meinen Grosseinkauf tätigen…da ja Lidl im Nonfood Bereich auch vieles zu bieten hat…Fair Parken…maximal 60 .min…?????

  9. Paolo S
    Am 12. September 2022 um 19:03

    Ich war in Wesseling , Im blauen Garn 101. beim Norma einkaufen, wo ich meine Schwiegereltern getroffen habe, die auch einkaufen waren. Nach dem Einkauf haben wir in der Bäckerei (auch im Norma) einen Kaffee getrunken. Das Ergebnis war, dass ich insgesamt 97 Minuten (Einkaufen + Kaffeetrinken + Brot kaufen) auf dem Parkplatz von Norma geparkt habe. Die vorgeschriebene maximale Parkdauer beträgt 90 Minuten. Das heißt ich habe 7 Minuten länger geparkt als gestattet. Ich musste nun 30 Euro zahlen.

  10. Schubert
    Am 10. September 2022 um 18:38

    interessant durchaus, leider fehlt es an Hinweisen zu den gesetzlichen Regelungen zur Veröffentlichung der AGB auf dem Parkplatz als Grundlage des Vertrages.

    • Christina
      Am 30. September 2022 um 12:53

      Nach 2-3 Minuten AGB Lesen bin ich zum meinem Auto zurückgekehrt und wollte das Parkplatz verlassen, da ich die AGB`s nicht akzeptieren wollte. Da war schon die Zahlungsaufforderung am Auto angebracht. Wenige Minuten ABG lesen = 24,90 € ?!!!

      Es hilft nur die Firmen (Netto, Penny, Fressnapft und Co) anzuschreiben und diese Praktiken zu schildern. Ich besuche diese Läden nicht mehr, die Firmen verlieren am Jahresumsatz ca. 500 bis 1500 Euro). Druck erzeugt Gegendruck!!!

  11. Doris P
    Am 5. September 2022 um 9:08

    Meine Frau hat einen Ausweis zur Ausnahmegenehmigung Nr.1656 über Parkerleichterung für Besondere Gruppen
    schwerbehinderter Menschen nach &46 Absatz 1 Nummer 11 StVO .
    Dieser Ausweis lag gutsichtbar auf dem Amaturen Brett.

  12. Felix F
    Am 9. August 2022 um 9:33

    Meine Oma war am 09.07.2022 im Südringcenter in Frankfurt (Oder) einkaufen. Sie ist 85 Jahre alt und sehr langsam. Sie war in 5 Läden, in der Apotheke, in Tedi, in Penny, in Rewe und in DM. Sie hat dort überall eingekauft und noch alle Einkaufsbons da. Insgesamt hat sie c.a. 5 Stunden für das Einkaufen gebraucht.

    Da sie nicht mit Absicht so lange geparkt hat und auf Grund ihres Alters nicht schneller kann, finde ich es eine Frechheit einer Rentnerin auch noch wegen soetwas 24,90€ aus der Tasche zu ziehen, weil sie nicht schnell genug beim Einkaufen war!

    Für mich persönlich riecht die Sache sehr nach Diskriminierung von besonders älteren und behinderten Menschen, die durch ihre Einschränkungen um ein Vielfaches langsamer einkaufen, als der Durchschnittskunde.

    Ich bin wirklich schockiert, dass solcher Fall und Ähnliche, keinen Wiederspruch rechtfertigen.

  13. Fairparken ???
    Am 8. August 2022 um 10:34

    Moin,
    In welchen Zeitraum muss das Ticket zugestellt werden?
    Habe jetzt eins bekommen wo ich mit meinem 50ccm Roller am 20.1.22 ohne parkscheibe bei penny geparkt habe.7 Monate später!
    Gruß Thomas

  14. Ole
    Am 30. Juni 2022 um 20:03

    Ich lese Kommentare wie

    Offenbar ist es gängige Praxis und Routine, dem “Falschparker”, der nur die Schilder nicht gelesen hat, so entgegenzukommen -logischerweise, denn dieser ist ja auch Kunde des betreffenden Geschäfts und soll nicht verärgert werden.

    oder

    […] daß ich die Euro 24.90 nicht zahlen muss.
    Ich kann nur sagen, korrekt und zu meiner vollsten Zufriedenheit abgewickelt.

    und kann mir nur verzweifelt an den Kopf fassen.
    Das kann doch nicht euer Ernst sein, Leute! Wenn euch jemand €25 aus den Rippen leiern will, seid ihr auf 180, aber nachdem sie euch “nur” eure Lebenszeit geklaut haben, um ihrem betrügerischen Mist zu widersprechen, und es sie euch “großzügig erlassen”, ist eure Welt wieder in Ordnung?

    Eine für mich unnachvollziehbare Duckmäusermentalität.

  15. Peter
    Am 30. Juni 2022 um 4:49

    Einfach jegliche Post von denen zurück senden (Die senden nicht per Einschreiben)…
    Am Auto war nix… wüsste nicht, dass ein Einschreiben am Scheibenwischer gültig ist.
    Dann gehts in das Inkasso… selbe Masche…. alles ungeöffnet zurück senden
    Danach kommt nichts mehr.

    Falls ein Mahnbescheid kommen sollte. Kompletter Widerspruch. Falls die wirklich klagen, Sendungsnachweiß.

    Da das Inkasso schon drin ist, konntet ihr keinen Widerspruch leisten und das Inkasso ist schonmal raus.

    • Alla H
      Am 10. Februar 2023 um 13:17

      Hallo Peter,
      ich habe deine Erfahrung 1:1 umgesetzt.
      ….hat prima funktioniert !
      Vielen Dank für deinen Beitrag !
      Beste Grüße
      Mike

  16. U. C.
    Am 10. Mai 2022 um 18:23

    Auch ich hatte die Parkscheibe vergessen . Nach einem Missgeschick mit meinem Schuh wollte ich schnell bei Siemens Schuhe in AachenBrand neue Schuhe kaufen. Als ich nach 20 Minuten mit neuen Schuhen zum Wagen kam, sah ich an meiner Windschutzscheibe die Zahlungsaufforderung. Das war das 1. Mal , daß ich die Parkkarte vergessen hatte und gleich erwischt wurde. Im Geschäft sagte man mir, ich solle mit Kopie des Kassenzettels an fairfahren schreiben. Das habe ich getan, den Vorgang geschildert und postwendend Antwort erhalten, daß ich die Euro 24.90 nicht zahlen muss.
    Ich kann nur sagen, korrekt und zu meiner vollsten Zufriedenheit abgewickelt.

  17. J.Willenbacher
    Am 31. März 2022 um 22:23

    Dass bei Fairparken die Stornierung der Forderung aus Kulanz bestens klappt, kann ich bestätigen. Offenbar ist es gängige Praxis und Routine, dem “Falschparker”, der nur die Schilder nicht gelesen hat, so entgegenzukommen -logischerweise, denn dieser ist ja auch Kunde des betreffenden Geschäfts und soll nicht verärgert werden. Bestimmt ist die Kulanzregelung daher auch zwischen Parkplatzeigentümer und -überwacher fest vereinbart. Tip also: Ball erstmal flach halten und beim Unternehmen anrufen. Ging bei mir reibungslos und blitzschnell.

  18. D.Hilßner
    Am 24. März 2022 um 10:40

    Fair parken muss ich sagen, ist freundlich und kulant 👍
    Ich war einkaufen und wußte nicht das neue Schilder aufgestellt wurden. Natürlich hatte ich keine Parkscheibe angebracht ( dachte so wie immer 🥴 )
    Dann hatte ich einen Strafzettel am Auto 🚗 per Mail schickte ich meinen Einkaufszettel und Strafe. Ich erklärte es den Mitarbeiterinnen und freundlich wie sie waren kam es zur einer Einigung .
    Natürlich ist das kein Freibrief und es wird mir auch nicht wieder passieren 🤓
    Danke nochmal ,es ist richtig Strafzettel zu verteilen, viele gehen nicht einkaufen ,stellen das Auto nur ab.

  19. Schreiner's
    Am 24. März 2022 um 9:56

    Wie kommt “fair-parken” aufgrund des Kennzeichens zu der Anschrift des Fahrzeughalters?
    Für die Deutsche Bürokratie: Wie greift hier der Datenschutz?
    Ein Parken ohne Parkscheibe ist keine Straftat – somit sehr fragwürdig?

    • Benny
      Am 27. Januar 2023 um 4:19

      Da bin ich ganz deiner Meinung. Normalerweise müsste man Strafanzeige gegen die fair parken gmbh stellen. Kann ja nicht sein, dass jeder X-beliebige an meine Adressdaten kommt. Ist Datenschutz nicht einer der obersten Gesetze in diesem Land.

  20. Velborn
    Am 14. März 2022 um 16:56

    Wenn ich 180 Minuten Parken darf und bei der Erfassung beim reinfahren und rausfahren, 183 Minuten gemessen wurde, so hab es ich nicht 183 Minuten geparkt. Es waren genau 180 Minuten. Es muss doch dafür eine Karenzzeit geben, beamen kann ich noch nicht. Das will loyal Parking nicht einsehen. Schauen wir Mal, was das Gericht dazu sagt.

  21. S. Bachmann
    Am 7. März 2022 um 18:27

    Leider war ich auch ein Opfer, dieser Abzocke.
    Nur kamen zu den 24.90 € noch 10,–€ für das Nichtbezahlen des Strafzettels, diesen hatte ich nämlich nicht an meiner Scheibe.
    Sehr verärgert über diese hohe Strafe, über lege ich nun, Widerspruch einzulegen.

  22. S. Bachmann
    Am 7. März 2022 um 18:26

    Leider war ich auch ein Opfer, dieser Abzocke.
    Nur kamen zu den 24.90 € noch 10,–€ für das Nichtbezahlen des Strafzettels, diesen hatte ich nämlich nicht an meiner Scheibe.
    Sehr verärgert über diese hohe Strafe, über lege ich nun, Widerspruch einzlegen.

  23. M.H.
    Am 28. Februar 2022 um 13:38

    Der Parkplatz vor dem ROFU Kinderland in Böblingen wird leider auch von der fair parken GmbH mit vielen Hinweischildern (unübersichtlich ) überwacht. Für das Vergessen der Parkscheib werden 24,90 Euro verlangt. Ein sehr unseriöses Geschäftsmodell !

  24. Tartsch
    Am 16. Februar 2022 um 21:08

    Heute bei Norma in Böblingen einkaufen gewesen…….
    “Strafzettel” von fairparken (komischer Name für den Verein)

    ausgestellt um 10,53 Uhr ich war Einkaufen und habe um 11.00 bezahlt an Norma Kasse bezahlt.
    ich war maximal 10 Minuten im Markt.
    Norma hat einen Kunden verloren – wer mit “Räubern” zusammen arbeitet !!!!!!

    Mein Park-Nachbar gleiches Knöllchen – gleiche Aussage kommt nicht mehr zu Norma.

    Hoffentlich hält er sich daran. denn nur so geht es.

  25. Mark
    Am 5. Januar 2022 um 15:35

    Auch ich habe heute einen solchen Bußgeldbescheid erhalten. Ich war vielleicht 5 Minuten lang weg.
    Der Parkwächter lauerte hinter dem Lieferwagen, und sobald ich den Laden betrat, stellte er sofort den Strafzettel aus. Ich kam nach 5-8 Minuten heraus.
    Der freche Typ! Als ich ihn fragte, warum er das tat, tat er so, als sei er stumm. Er hat mich wie Luft behandelt.

    Lassen Sie uns die Sache aus einem anderen Blickwinkel betrachten.

    Auf diesem Parkplatz stehen nur Autos von Kunden. Niemand parkt dort jemals länger als bis zum Einkaufen. Etwa 1 Stunde.
    Niemand hat ein Interesse daran, sein Auto dort den ganzen Tag zu parken.
    Nach 20 Uhr ist der Parkplatz völlig leer.

    Fazit?
    Die Verhängung von Bußgeldern dient nur dazu, Geld von den Supermarktkunden einzutreiben.
    Die Uhr wird überhaupt nicht benötigt. Und wozu? Um herauszufinden, wie lange ich eingekauft habe?

    Meiner Meinung nach ist es ein illegales Geschäft, das unglaublich hohe Gewinne abwirft!
    Ein Mann auf dem Parkplatz nutzt die Zerstreutheit der Kunden aus und stellt ohne nachzudenken Bußgelder aus.

    Jeden Tag kann dieser Mann etwa 5 – 10 Tausend EUR “verdienen” – wahrscheinlich ist er auf Provision?
    Auf monatlicher Basis macht ein Parkhaus einen unglaublichen Gewinn.

    Das ist ein gutes Thema für einen Enthüllungsjournalisten, der diesen Betrug an die Öffentlichkeit bringen wird!

    Eine Vertragsstrafe ? Wer hat ihnen zugestimmt? Das habe ich nicht!

    • Siegfried E
      Am 13. Februar 2022 um 13:42

      AbzockeParken ein richtig tolles Geschäftsmodell.
      Am 9. und am 11. Februar fuhr ich unter der Woche zum Ochsenkopf (Fichtelgebirge) zum Skifahren. Am 9. Februar war das Wetter schlecht, es waren relativ wenig Leute da, der Parkplatz und der Lift waren wenig frequentiert und man konnte ausgiebig skifahren. Da ich um 11..40 Uhr auf meine Zeitkarte noch warten musste, las ich zufällig den großen Hinweis an der Kasse, ob man die Parkgebühr bezahlt habe. Nein! Also stiefelte ich mit den Skischuhen zu meinem Auto das gut 100 m weit entfernt war zurück. Der Kassenautomat befand sich kaum 20 m von der Kasse entfernt und ich löste den Bon für 2 € beim Vorbeigehen. Alles war gut, aber irgendwie lästig, weil man mit Skischuhen weit latschen musste.
      Am 11. Februar war ich wieder da und vergaß das Lösen der Karte, obwohl ich die Münze schon hergerichtet hatte und sogar mit dem Auto nur wenige Meter vom Bonautomaten in der Nähe der Liftkasse entfernt stand. Nach ca. zwei Stunden nach langen Sitzen im Sessellift fiel mir ein: Ich habe keinen Parkschein ins Auto gelegt.
      Sofort ging ich nach der Skiabfahrt zum Auto und sah schon den Überweisungsträger unter dem Scheibenwischer: zu spät! – Pech gehabt. Na ja, da musst halt 15 € für deine Vergesslichkeit löhnen. – — Was ist das denn das: 24,90 €!!! – Das darf doch nicht wahr sein. Da verging mir die Lust am Skifahren und ich hab sofort meine Ski ins Auto geworfen, obwohl mein Skipass noch mehr als eine Stunde gültig war. – Mit einem Hass und Wut im Bauch fuhr ich nach Hause. Nie mehr Skifahren auf dem Ochsenkopf.
      Ich habe lange überlegt, was ich jetzt machen soll. – Ich werde zahlen. Bei Nichtüberweisung kommen 10 € hinzu (34,90 €) und dann zivilrechtliche Schritte. – Zu viel Ärger und zu viel Geld für meine Vergesslichkeit – Strafe muss sein.
      Ich weiß, inzwischen (Kurier Zeitungsbericht 2018 – Klage über das Geschäftsmodell), dass der Seilbahnzweckverband die Firma “fair” parken GmbH beauftragt hat, die Parkplätze zu überwachen. Der Zettelbeauftragte ist übrigens fest angestellt, also keine Erfolgsprämie. Er geht seinem Job nach.
      Mir ist klar geworden, dass das Geschäftsmodell hart am Rande der Legalität ist. Der Hinweis ist da. “mit Parkschein” auf weißem Schild unter der 10 km/h Tafel. – Auffällig unauffällig. Je weniger Skifahrer den Parkschein lösen, desto besser klingelt die Kasse.
      Folgendes Szenario ging mir auch durch den Kopf: eine Mutter oder Vater, die sich mit ihren zwei Kindern in voller Skiausrüstung zum Kassenhaus bzw. Lift durchgekämpft haben. Jetzt müssen sie noch einmal umdrehen: Parkschein lösen und weit zu ihren Auto zurück stiefeln; Schein unter die Windschutzscheibe legen und wieder der Anstieg zum Lift – Kinder eventuell unbeaufsichtigt. Oder: man überliest den Hinweis sowieso, weil man ja mit dem Lösen der Tickets beschäftigt ist und froh ist endlich an der Reihe zu sein. – Oder: man denkt: wird schon keiner kontrollieren. Oder: wird schon nicht so teuer sein. Alles unheimlich günstig für die Firma: fair Parken GmbH.
      M. E. gibt es auch nur zwei Automaten die strategische günstig für die Firma fair parken bzw. ungünstig für die Skifahrer stehen.
      Fazit: Ich werde doch noch einmal zum Ochsenkopf fahren, bei besten Skiwetter, ohne Ski – es ist nicht zu weit weg. Aber da ich Zeit habe, werde ich persönlich anwesend sein und jeden der ankommt bitten und erinnern unbedingt den 2 € Parkschein zu lösen, bevor man sich in die Skischuhe zwängt und die Strecke zum Kassenhaus geht und auf die Konsequenzen bei Nichtbezahlung hinweisen. Das Ziel: Der Angestellte von fair parken braucht heute seinen Kugelschreiber nicht zu zücken. In jedem Auto liegt vorschriftsmäßig eine Parkscheibe.
      Keine Einnahme an diesem Tag für die Abzockfirma: fair parken GmbH – Meine Antwort auf das Geschäftsmodell. Das ist fair.

      Außerdem: Darf man in seinem Firmennamen Begriffe verwenden, die exakt das Gegenteil vom dem Aussagen, was die Firma eigentlich mit ihrem Geschäftsmodell umsetzt? – Mir tut jetzt ehrlich gesagt alles weh!!! – Was es in Deutschland alles gibt! Unglaublich.

      Grüße an alle anderen zu Unrecht Geschädigten
      Ein abgezockter Skifahrer

  26. Werner S
    Am 5. Januar 2022 um 13:18

    Ich kann den bisherigen Verfassern der Kommentare nur beipflichten, eine reine Abzocke wird hier betrieben! Man staunt ja nicht schlecht wenn man aus dem REWE kommt und einen Einkauf über ca. 100,00 € getätigt hat und wird dann auch nochmit einer Anzeige von 25,00 € belohnt. Welches Geschäftsmodell ist das denn? Wenn es den Supermärkten ein ernstes Anliegen wäre mit der Parkplatzregulierung dann sollten die Schranken installieren und eine Gebühr von einen Euro erheben. Diese Gebühr könnte beim Einkauf vergütet werden.

    Aber ansonsten kann man nur sagen, das ist eines der schmutzigsten Geschäftsmodelle die es gibt.

  27. Schmidt
    Am 9. Dezember 2021 um 13:29

    Ich habe gestern wegen vergessener Parkscheibe so eine Zahlungsaufforderung (i.H.v. 24,90 EUR) erhalten und ich war genau 13 Minuten im Penny einkaufen. Es ist ganz einfach, Geld heute überwiesen u. daraus gelernt: ich werde in meinem Leben bei keinem Penny mehr einkaufen gehen. Konsequent umgesetzt ist der Schaden dort enorm viel höher als meine vermeintliche kleine Strafe. Und konsequentes Handeln ist einer meiner Stärken ;-)

    • Sio_x
      Am 9. Juni 2023 um 11:50

      Habe ich heute auch erlebt. Ich bin da wie ein Elefant. Das werde ich Penny nicht vergessen. Einkaufen bei Penny, in Zukunft ohne mich!

  28. Günter D
    Am 8. Dezember 2021 um 21:30

    Ich bin bei Penny in Schenefeld gewesen, um 2 Flaschen bestimmten Likörs zu kaufen; dabei habe ich 2 Angestellte gefragt, wo die nur stünden. Leider war das Produkt nicht vorhanden. Als ich nach relativ kurzer Zeit (höchstens 15 Min.) wieder zum Auto kam, war die aufschreibende Dame von Penny beim nächsten Auto. Ich hatte vergessen, eine Parkscheibe auszulegen. Die Penny-Dame sagte, sie könne nur helfen, wenn ich einen Kaufbeleg vorweisen könne, was ich nicht konnte, weil das Produkt nicht da war. Hinzuweisen ist noch, daß der sehr große Parkplatz sehr schwach besetzt war. Fair Parken GmbH stuft mich als “Nur Besucher” ein, also kein Kundeweil kein Kaufbeleg. Es läuft auf die Frage an Penny hinaus, ob ein potentieller Kunde mit Kaufabsicht wegen Fehlens des Produktes nur ein Besucher ist.

  29. thomas k
    Am 8. November 2021 um 0:47

    So einfach ist die Sache nicht mehr. Der EUGH und der BGH haben in einem Urteil vom 18.12.2019 ( XII ZR 13/19) zu lesen auf der Internetseite des BHG entschieden, dass der Halter eines Fahrzeuges zwar nicht die Strafe bezahlen muss (es gibt keine Halterhaftund auf privaten Grund) ABER er hat im Rahmen seiner “sekundären Darlegungspflicht” mitzuteilenn, wer zur Tatzeit mit dem Pkw unterwegs war. Sogar dann wenn ein Zeugnisverweigerungsrecht besteht. Das Urteil resultiert aus einem Urteil des EUGH in einem “Filesharing Prozess”.
    ABER: Es können ja auch zur Tatzeit mehrere Personen als Fahrer in Betracht kommen :-) diese kann man ja mitteilen. Es liegt an dem Betreiber rauszufinden, wer mit dem Pkw gefahren ist. Ich habe als Halter aber analog dem strafprozessualen Recht eine Wahrheitspflicht. D.h. ich kann icht einfach behaupten nicht selber gefahren zu sein. Ich muss es glaubhaft darlegen können. Dann hat der Betreiber ein Problem :-) Denn die möglich genannten Fahrer müssen sich ja nicht selbst belasten gefahren zu sein – der Grundsatz aus dem Strafprozessrecht gilt natürlich auch im Zivilrecht.

    • Ramon
      Am 22. Juli 2023 um 21:26

      Die Frage ist ja, welche Personen willst du angeben?
      Und wie werden die reagieren? Natürlich kann jeder mögliche Fahrer seine Aussage verweigern.

      Was machen die dann?

  30. E Balbach
    Am 27. Oktober 2021 um 9:40

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    Anscheinend hatte Ihr Mitarbeiter an diesem Tag keine Brille auf! Meine Parkscheibe lag deutlich sichtbar in meinem PKW!

    Ich bitte um Bestätigung dieses Schreibens und Aufhebung der Beschuldigung. Ansonsten sehe ich mich gezwungen, Sie wegen Nötigung und Falschinformationen (Fotoshop lässt grüßen, wie bei so vielen nachgewiesenen Fällen), anzuzeigen!

    Mit freundlichen Grüßen

    E. Balbach

    (Unterschrift ist digital wie in sämtlichen Schreiben des Zahlungsverkehrs!)

    • REWALD E
      Am 14. Dezember 2021 um 12:13

      Mir ist heute das gleiche bei Lidel in Langenhagen Straßburger Platz passiert habe eine Vertragsstrafe von 24,90 € erhalten
      auch hier war der Mitarbeiter ohne Brille unterwegs sonst hätte er die Parkscheibe sehen müssen

    • bussgeldkatalog.org
      Am 10. November 2021 um 13:51

      Hallo E. Balbach,

      unsere Artikel dienen lediglich der Informationsbereitstellung. Wenden Sie sich diesbezüglich an Fair Parken GmbH.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

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