Strafzettel von der fair parken GmbH: Ist ein Widerspruch sinnvoll?

Von Thomas R.

Letzte Aktualisierung am: 21. August 2024

Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten

Wie sollten Sie mit einer Zahlungsaufforderung der fair parken GmbH umgehen?

Was können Sie tun, wenn Sie einen Strafzettel von der fair parken GmbH erhalten haben?
Was können Sie tun, wenn Sie einen Strafzettel von der fair parken GmbH erhalten haben?

Viele Supermarktbetreiber lassen ihre Parkplätze von privaten Firmen überwachen. Dadurch möchten sie gewährleisten, dass die kostenlosen Parkplätze auch wirklich den Kunden vorbehalten sind und nicht etwa von Fremd- oder Dauerparkern belegt werden. Zu diesen privaten Parkraumüberwachungsunternehmen zählt auch die fair parken GmbH.

Zum Teil ist es Kunden lediglich erlaubt, ihr Fahrzeug ein bis zwei Stunden kostenlos vor dem Supermarkt abzustellen. Dies wird mithilfe einer Parkscheibe kontrolliert. Haben Sie als Autofahrer die maximale Parkdauer überschritten oder die vorgeschriebene Parkscheibe vergessen, kann es schnell passieren, dass die fair parken GmbH einen Strafzettel an Ihrem Kfz hinterlässt. Wie Sie dagegen vorgehen können, erfahren Sie im Ratgeber.

FAQ: fair parken GmbH

Ist eine Parkraumüberwachung durch die fair parken GmbH überhaupt rechtens?

Supermarktparkplätze gehören nicht zum öffentlichen Straßenverkehr, sondern werden als Privatgrundstücke angesehen. Daher ist es privaten Unternehmen, wie beispielsweise der fair parken GmbH, gestattet, im Auftrag des jeweiligen Supermarktes Regeln zum Parken aufzustellen und Verstöße dagegen zu ahnden.  

Ist das von der fair parken GmbH ausgestellte Ticket mit einem Bußge‌ldbescheid gleichzusetzen?

Nein, die Zahlungsaufforderung von fair parken ist nicht mit einem Bußg‌eldbescheid gleichzusetzen. Ein solcher kann nur auf Parkverstöße im öffentlichen Verkehr folgen. Bei einem Strafzettel für das Falschparken auf privatem Grund und Boden handelt es sich um eine sogenannte Vertragsstrafe.

Wann handelt es sich bei einem Strafzettel der fair parken GmbH um Abzocke?

Kunden müssen sowohl Kenntnis über die einzuhaltenden Regeln auf dem Supermarktparkplatz als auch über die Strafen bei Verstößen dagegen haben. Über diese muss sie die fair parken durch ein Sch‌ild am Eingang des Parkplatzes informieren, welches gut lesbar ist. Gibt es kein Hinweisschild oder befindet sich dieses irgendwo am Rand und kann leicht übersehen werden, ist die Strafe in der Regel nicht zulässig. Diese darf zudem nicht unverhältnismäßig hoch sein. Maximal das Doppelte eines regulären Verwarnungsgeldes für das Falschparken auf öffentlichen Straßen ist dabei gestattet (ca. 30 Euro).

Wie können Sie gegen einen Strafzettel von fair parken Widerspruch einlegen?

Sie müssen Ihren Widerspruch der fair parken GmbH schriftlich zukommen lassen und ihn entsprechend begründen. Dazu können Sie das von uns zur Verfügung gestellte Muster verwenden.

fair parken GmbH: Ist die Parkraumüberwachung zulässig?

Generell ist die Überwachung von Supermarktparkplätzen durch die fair parken GmbH zulässig.
Generell ist die Überwachung von Supermarktparkplätzen durch die fair parken GmbH zulässig.

Wer sich im öffentlichen Straßenverkehr einen Parkverstoß leistet und erwischt wird, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Auf eine solche folgt normalerweise ein Verwarnungs- oder Bußgeld, dessen Höhe im Bußgeldkatalog festgehalten ist. Parkplätze von Einkaufszentren oder Supermärkten sind jedoch kein Teil des öffentlichen Verkehrs. Vielmehr handelt es sich dabei um Privatgrundstücke.

Aus diesem Grund steht es dem jeweiligen Parkplatzbesitzer frei, private Unternehmen, wie beispielsweise die fair parken GmbH, damit zu beauftragen, die Parkflächen zu überwachen. In diesem Zuge werden Regeln für das Parken sowie Strafen bei Missachtung dieser aufgestellt. Diese bestehen nicht selten aus einer Höchstparkdauer von ein bis zwei Stunden sowie dem Nutzen einer Parkscheibe, um dies überprüfen zu können.

Sobald Sie als Kunde diesen Privatparkplatz nutzen, kommt im Regelfall ein Vertrag zwischen Ihnen und dem Unternehmen zustande; Sie erklären sich demzufolge mit den dort geltenden Vorschriften einverstanden. Dazu müssen Sie jedoch darauf hingewiesen worden sein. Daher muss die fair parken GmbH ihre AGB (Allgemeinen Geschäftsbedingungen) gut lesbar gleich am Eingang des Parkplatzes mithilfe eines Hinweisschildes anbringen.

Achtung: Ansonsten findet kein Vertragsabschluss statt, was dazu führt, dass die jeweiligen Vorschriften zum Parken keine Anwendung finden. Demzufolge darf die fair parken GmbH keine Strafe verhängen, sollten Sie sich in diesem Fall nicht daran gehalten haben. Tut sie es dennoch, kann dies einen Widerspruch rechtfertigen. Welche Punkte außerdem für einen solchen Schritt sprechen, klären wir im nächsten Abschnitt.

Zusatzwissen: Auch wenn die Begriffe „Einspruch“ und „Widerspruch“ häufig synonym verwendet werden, gibt es dabei kleine aber feine Unterschiede. Im Verwaltungs- und Sozialrecht ist die Rede von einem Widerspruch, wobei im Straf-, Steuer- und Verkehrsrecht der Begriff „Einspruch“ gebraucht wird. Demzufolge legen Sie bei einem Strafzettel der fair parken GmbH keinen Einspruch ein, sondern einen Widerspruch.

Welche Punkte rechtfertigen einen Widerspruch bei der fair parken GmbH?

Anschließend haben wir Ihnen eine Übersicht erstellt, der Sie entnehmen können, unter welchen Umständen Sie einen Widerspruch anstreben sollten, woraufhin Sie die verhängte Vertragsstrafe der fair parken GmbH nicht bezahlen müssen:

  • Es befand sich kein Schild auf dem Parkplatz des Supermarktes, welches auf die Vorschriften zum Parken auf dem Parkplatz hinweist.
  • Es gab zwar ein Hinweisschild, dieses war jedoch schlecht lesbar oder so angebracht, dass es leicht übersehen werden konnte.
  • Sie sind lediglich der Halter des Kfz und haben dieses zum Zeitpunkt des Verstoßes nicht selbst gesteuert.
  • Die Vertragsstrafe ist unverhältnismäßig hoch.

Bedenken Sie: Für einen erfolgreichen Widerspruch bei der fair parken GmbH reicht es normalerweise nicht aus, einfach zu behaupten, das Hinweisschild sei schwer ersichtlich oder gar nicht vorhanden gewesen. Vielmehr sollten Sie dies mit Beweisen, wie z. B. Fotos, oder ggf. der Aussage Ihres Beifahrers belegen können. Darüber hinaus können Vertragsstrafen lediglich vom Vertragspartner selbst gefordert werden. Waren Sie nicht der Fahrer, sondern sind nur der Halter des Kfz, kann Ihnen in der Regel auch keine Strafe auferlegt werden.

Sie können bei der fair parken GmbH einen Widerspruch auch ohne Kassenbon einlegen. Unser Musterbrief hilft Ihnen dabei.
Sie können bei der fair parken GmbH einen Widerspruch auch ohne Kassenbon einlegen. Unser Musterbrief hilft Ihnen dabei.

Letztere darf zudem nicht unverhältnismäßig hoch ausfallen. Zwar gibt es keinen eigenen Bußgeldkatalog für Vertragsstrafen bei Parkverstößen im privaten Raum, weshalb diese je nach Unternehmen variieren können, allerdings sind Letzteren dabei dennoch gewisse Grenzen gesetzt. Gemäß § 307 Absatz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) sind Allgemeine Geschäftsbedingungen schließlich als unwirksam anzusehen, sobald sie in einem unangemessenen Umfang von den gesetzlichen Vorgaben abweichen.

Daher muss sich die Vertragsstrafe der fair parken GmbH an den regulären Verwarnungs- bzw. Bußgeldern für Parkverstöße orientieren und darf maximal doppelt so hoch ausfallen. Deutlich höher als 30 Euro sollte es also in der Regel nicht sein, ansonsten sollten Sie einen Widerspruch anstreben.

Interessant: In manchen Fällen können Sie vonseiten der fair parken GmbH mit Kulanz rechnen. Haben Sie die Parkscheibe vergessen und daher eine Vertragsstrafe erhalten, besteht die Möglichkeit, dass Ihnen diese erlassen wird, wenn Sie bei der fair parken Ihren Kassenbon einreichen und damit nachweisen können, dass Sie die Höchstparkdauer nicht überschritten haben. Dabei handelt es sich jedoch um eine Einzelfallentscheidung.

Muster: Bei der fair parken GmbH Widerspruch einlegen

Im Folgenden finden Sie ein Muster, das Sie verwenden können, um bei der fair parken GmbH einen Widerspruch einzulegen:

Mario Mustermann
Musterstraße 2
12345 Musterstadt

fair parken GmbH
Grafenberger Allee 337c
40235 Düsseldorf

[Datum]

Betreff: Ihr Schreiben vom [Datum] mit dem Aktenzeichen [xxxxx]

Sehr geehrte Damen und Herren,

in Ihrem Schreiben vom [Datum] beschuldigen Sie mich, einen Vertragsverstoß auf dem von Ihnen überwachten Parkplatz des Supermarktes [Name/Adresse] begangen zu haben. Dem widerspreche ich hiermit. Meinen Widerspruch begründe ich dabei wie folgt:

[Begründung, z. B. es war kein Hinweisschild vorhanden, das Schild war nicht klar ersichtlich, die Vertragsstrafe fällt unverhältnismäßig hoch aus, Sie selbst sind nicht gefahren, etc.]

_________________________________________________
Musterstadt, den [Datum] + Unterschrift

fair-parken-widerspruch-muster

Muster für einen Widerspruch bei der fair parken GmbH

Laden Sie sich hier das Muster für einen Widerspruch gegen einen Strafzettel von der fair parken GmbH kostenlos herunter!

Beachten Sie jedoch, dass es sich dabei nur um eine Vorlage handelt, die Sie noch selbst anpassen und mit Ihren Angaben versehen müssen. Dieses Musterschreiben dient lediglich der Orientierung.

Über den Autor

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Thomas R.

Thomas hat einen Abschluss in Politikwissenschaften von der Universität Jena. Er gehört seit 2018 zum Team von bussgeldkatalog.org und verfasst News und Ratgeber zu verschiedenen Themen im Verkehrsrecht.

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138 Kommentare

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  1. S. Bachmann
    Am 7. März 2022 um 18:27

    Leider war ich auch ein Opfer, dieser Abzocke.
    Nur kamen zu den 24.90 € noch 10,–€ für das Nichtbezahlen des Strafzettels, diesen hatte ich nämlich nicht an meiner Scheibe.
    Sehr verärgert über diese hohe Strafe, über lege ich nun, Widerspruch einzulegen.

  2. S. Bachmann
    Am 7. März 2022 um 18:26

    Leider war ich auch ein Opfer, dieser Abzocke.
    Nur kamen zu den 24.90 € noch 10,–€ für das Nichtbezahlen des Strafzettels, diesen hatte ich nämlich nicht an meiner Scheibe.
    Sehr verärgert über diese hohe Strafe, über lege ich nun, Widerspruch einzlegen.

  3. M.H.
    Am 28. Februar 2022 um 13:38

    Der Parkplatz vor dem ROFU Kinderland in Böblingen wird leider auch von der fair parken GmbH mit vielen Hinweischildern (unübersichtlich ) überwacht. Für das Vergessen der Parkscheib werden 24,90 Euro verlangt. Ein sehr unseriöses Geschäftsmodell !

  4. Tartsch
    Am 16. Februar 2022 um 21:08

    Heute bei Norma in Böblingen einkaufen gewesen…….
    “Strafzettel” von fairparken (komischer Name für den Verein)

    ausgestellt um 10,53 Uhr ich war Einkaufen und habe um 11.00 bezahlt an Norma Kasse bezahlt.
    ich war maximal 10 Minuten im Markt.
    Norma hat einen Kunden verloren – wer mit “Räubern” zusammen arbeitet !!!!!!

    Mein Park-Nachbar gleiches Knöllchen – gleiche Aussage kommt nicht mehr zu Norma.

    Hoffentlich hält er sich daran. denn nur so geht es.

  5. Mark
    Am 5. Januar 2022 um 15:35

    Auch ich habe heute einen solchen Bußgeldbescheid erhalten. Ich war vielleicht 5 Minuten lang weg.
    Der Parkwächter lauerte hinter dem Lieferwagen, und sobald ich den Laden betrat, stellte er sofort den Strafzettel aus. Ich kam nach 5-8 Minuten heraus.
    Der freche Typ! Als ich ihn fragte, warum er das tat, tat er so, als sei er stumm. Er hat mich wie Luft behandelt.

    Lassen Sie uns die Sache aus einem anderen Blickwinkel betrachten.

    Auf diesem Parkplatz stehen nur Autos von Kunden. Niemand parkt dort jemals länger als bis zum Einkaufen. Etwa 1 Stunde.
    Niemand hat ein Interesse daran, sein Auto dort den ganzen Tag zu parken.
    Nach 20 Uhr ist der Parkplatz völlig leer.

    Fazit?
    Die Verhängung von Bußgeldern dient nur dazu, Geld von den Supermarktkunden einzutreiben.
    Die Uhr wird überhaupt nicht benötigt. Und wozu? Um herauszufinden, wie lange ich eingekauft habe?

    Meiner Meinung nach ist es ein illegales Geschäft, das unglaublich hohe Gewinne abwirft!
    Ein Mann auf dem Parkplatz nutzt die Zerstreutheit der Kunden aus und stellt ohne nachzudenken Bußgelder aus.

    Jeden Tag kann dieser Mann etwa 5 – 10 Tausend EUR “verdienen” – wahrscheinlich ist er auf Provision?
    Auf monatlicher Basis macht ein Parkhaus einen unglaublichen Gewinn.

    Das ist ein gutes Thema für einen Enthüllungsjournalisten, der diesen Betrug an die Öffentlichkeit bringen wird!

    Eine Vertragsstrafe ? Wer hat ihnen zugestimmt? Das habe ich nicht!

    • Siegfried E
      Am 13. Februar 2022 um 13:42

      AbzockeParken ein richtig tolles Geschäftsmodell.
      Am 9. und am 11. Februar fuhr ich unter der Woche zum Ochsenkopf (Fichtelgebirge) zum Skifahren. Am 9. Februar war das Wetter schlecht, es waren relativ wenig Leute da, der Parkplatz und der Lift waren wenig frequentiert und man konnte ausgiebig skifahren. Da ich um 11..40 Uhr auf meine Zeitkarte noch warten musste, las ich zufällig den großen Hinweis an der Kasse, ob man die Parkgebühr bezahlt habe. Nein! Also stiefelte ich mit den Skischuhen zu meinem Auto das gut 100 m weit entfernt war zurück. Der Kassenautomat befand sich kaum 20 m von der Kasse entfernt und ich löste den Bon für 2 € beim Vorbeigehen. Alles war gut, aber irgendwie lästig, weil man mit Skischuhen weit latschen musste.
      Am 11. Februar war ich wieder da und vergaß das Lösen der Karte, obwohl ich die Münze schon hergerichtet hatte und sogar mit dem Auto nur wenige Meter vom Bonautomaten in der Nähe der Liftkasse entfernt stand. Nach ca. zwei Stunden nach langen Sitzen im Sessellift fiel mir ein: Ich habe keinen Parkschein ins Auto gelegt.
      Sofort ging ich nach der Skiabfahrt zum Auto und sah schon den Überweisungsträger unter dem Scheibenwischer: zu spät! – Pech gehabt. Na ja, da musst halt 15 € für deine Vergesslichkeit löhnen. – — Was ist das denn das: 24,90 €!!! – Das darf doch nicht wahr sein. Da verging mir die Lust am Skifahren und ich hab sofort meine Ski ins Auto geworfen, obwohl mein Skipass noch mehr als eine Stunde gültig war. – Mit einem Hass und Wut im Bauch fuhr ich nach Hause. Nie mehr Skifahren auf dem Ochsenkopf.
      Ich habe lange überlegt, was ich jetzt machen soll. – Ich werde zahlen. Bei Nichtüberweisung kommen 10 € hinzu (34,90 €) und dann zivilrechtliche Schritte. – Zu viel Ärger und zu viel Geld für meine Vergesslichkeit – Strafe muss sein.
      Ich weiß, inzwischen (Kurier Zeitungsbericht 2018 – Klage über das Geschäftsmodell), dass der Seilbahnzweckverband die Firma “fair” parken GmbH beauftragt hat, die Parkplätze zu überwachen. Der Zettelbeauftragte ist übrigens fest angestellt, also keine Erfolgsprämie. Er geht seinem Job nach.
      Mir ist klar geworden, dass das Geschäftsmodell hart am Rande der Legalität ist. Der Hinweis ist da. “mit Parkschein” auf weißem Schild unter der 10 km/h Tafel. – Auffällig unauffällig. Je weniger Skifahrer den Parkschein lösen, desto besser klingelt die Kasse.
      Folgendes Szenario ging mir auch durch den Kopf: eine Mutter oder Vater, die sich mit ihren zwei Kindern in voller Skiausrüstung zum Kassenhaus bzw. Lift durchgekämpft haben. Jetzt müssen sie noch einmal umdrehen: Parkschein lösen und weit zu ihren Auto zurück stiefeln; Schein unter die Windschutzscheibe legen und wieder der Anstieg zum Lift – Kinder eventuell unbeaufsichtigt. Oder: man überliest den Hinweis sowieso, weil man ja mit dem Lösen der Tickets beschäftigt ist und froh ist endlich an der Reihe zu sein. – Oder: man denkt: wird schon keiner kontrollieren. Oder: wird schon nicht so teuer sein. Alles unheimlich günstig für die Firma: fair Parken GmbH.
      M. E. gibt es auch nur zwei Automaten die strategische günstig für die Firma fair parken bzw. ungünstig für die Skifahrer stehen.
      Fazit: Ich werde doch noch einmal zum Ochsenkopf fahren, bei besten Skiwetter, ohne Ski – es ist nicht zu weit weg. Aber da ich Zeit habe, werde ich persönlich anwesend sein und jeden der ankommt bitten und erinnern unbedingt den 2 € Parkschein zu lösen, bevor man sich in die Skischuhe zwängt und die Strecke zum Kassenhaus geht und auf die Konsequenzen bei Nichtbezahlung hinweisen. Das Ziel: Der Angestellte von fair parken braucht heute seinen Kugelschreiber nicht zu zücken. In jedem Auto liegt vorschriftsmäßig eine Parkscheibe.
      Keine Einnahme an diesem Tag für die Abzockfirma: fair parken GmbH – Meine Antwort auf das Geschäftsmodell. Das ist fair.

      Außerdem: Darf man in seinem Firmennamen Begriffe verwenden, die exakt das Gegenteil vom dem Aussagen, was die Firma eigentlich mit ihrem Geschäftsmodell umsetzt? – Mir tut jetzt ehrlich gesagt alles weh!!! – Was es in Deutschland alles gibt! Unglaublich.

      Grüße an alle anderen zu Unrecht Geschädigten
      Ein abgezockter Skifahrer

  6. Werner S
    Am 5. Januar 2022 um 13:18

    Ich kann den bisherigen Verfassern der Kommentare nur beipflichten, eine reine Abzocke wird hier betrieben! Man staunt ja nicht schlecht wenn man aus dem REWE kommt und einen Einkauf über ca. 100,00 € getätigt hat und wird dann auch nochmit einer Anzeige von 25,00 € belohnt. Welches Geschäftsmodell ist das denn? Wenn es den Supermärkten ein ernstes Anliegen wäre mit der Parkplatzregulierung dann sollten die Schranken installieren und eine Gebühr von einen Euro erheben. Diese Gebühr könnte beim Einkauf vergütet werden.

    Aber ansonsten kann man nur sagen, das ist eines der schmutzigsten Geschäftsmodelle die es gibt.

  7. Schmidt
    Am 9. Dezember 2021 um 13:29

    Ich habe gestern wegen vergessener Parkscheibe so eine Zahlungsaufforderung (i.H.v. 24,90 EUR) erhalten und ich war genau 13 Minuten im Penny einkaufen. Es ist ganz einfach, Geld heute überwiesen u. daraus gelernt: ich werde in meinem Leben bei keinem Penny mehr einkaufen gehen. Konsequent umgesetzt ist der Schaden dort enorm viel höher als meine vermeintliche kleine Strafe. Und konsequentes Handeln ist einer meiner Stärken ;-)

    • Sio_x
      Am 9. Juni 2023 um 11:50

      Habe ich heute auch erlebt. Ich bin da wie ein Elefant. Das werde ich Penny nicht vergessen. Einkaufen bei Penny, in Zukunft ohne mich!

  8. Günter D
    Am 8. Dezember 2021 um 21:30

    Ich bin bei Penny in Schenefeld gewesen, um 2 Flaschen bestimmten Likörs zu kaufen; dabei habe ich 2 Angestellte gefragt, wo die nur stünden. Leider war das Produkt nicht vorhanden. Als ich nach relativ kurzer Zeit (höchstens 15 Min.) wieder zum Auto kam, war die aufschreibende Dame von Penny beim nächsten Auto. Ich hatte vergessen, eine Parkscheibe auszulegen. Die Penny-Dame sagte, sie könne nur helfen, wenn ich einen Kaufbeleg vorweisen könne, was ich nicht konnte, weil das Produkt nicht da war. Hinzuweisen ist noch, daß der sehr große Parkplatz sehr schwach besetzt war. Fair Parken GmbH stuft mich als “Nur Besucher” ein, also kein Kundeweil kein Kaufbeleg. Es läuft auf die Frage an Penny hinaus, ob ein potentieller Kunde mit Kaufabsicht wegen Fehlens des Produktes nur ein Besucher ist.

  9. thomas k
    Am 8. November 2021 um 0:47

    So einfach ist die Sache nicht mehr. Der EUGH und der BGH haben in einem Urteil vom 18.12.2019 ( XII ZR 13/19) zu lesen auf der Internetseite des BHG entschieden, dass der Halter eines Fahrzeuges zwar nicht die Strafe bezahlen muss (es gibt keine Halterhaftund auf privaten Grund) ABER er hat im Rahmen seiner “sekundären Darlegungspflicht” mitzuteilenn, wer zur Tatzeit mit dem Pkw unterwegs war. Sogar dann wenn ein Zeugnisverweigerungsrecht besteht. Das Urteil resultiert aus einem Urteil des EUGH in einem “Filesharing Prozess”.
    ABER: Es können ja auch zur Tatzeit mehrere Personen als Fahrer in Betracht kommen :-) diese kann man ja mitteilen. Es liegt an dem Betreiber rauszufinden, wer mit dem Pkw gefahren ist. Ich habe als Halter aber analog dem strafprozessualen Recht eine Wahrheitspflicht. D.h. ich kann icht einfach behaupten nicht selber gefahren zu sein. Ich muss es glaubhaft darlegen können. Dann hat der Betreiber ein Problem :-) Denn die möglich genannten Fahrer müssen sich ja nicht selbst belasten gefahren zu sein – der Grundsatz aus dem Strafprozessrecht gilt natürlich auch im Zivilrecht.

    • Ramon
      Am 22. Juli 2023 um 21:26

      Die Frage ist ja, welche Personen willst du angeben?
      Und wie werden die reagieren? Natürlich kann jeder mögliche Fahrer seine Aussage verweigern.

      Was machen die dann?

  10. E Balbach
    Am 27. Oktober 2021 um 9:40

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    Anscheinend hatte Ihr Mitarbeiter an diesem Tag keine Brille auf! Meine Parkscheibe lag deutlich sichtbar in meinem PKW!

    Ich bitte um Bestätigung dieses Schreibens und Aufhebung der Beschuldigung. Ansonsten sehe ich mich gezwungen, Sie wegen Nötigung und Falschinformationen (Fotoshop lässt grüßen, wie bei so vielen nachgewiesenen Fällen), anzuzeigen!

    Mit freundlichen Grüßen

    E. Balbach

    (Unterschrift ist digital wie in sämtlichen Schreiben des Zahlungsverkehrs!)

    • REWALD E
      Am 14. Dezember 2021 um 12:13

      Mir ist heute das gleiche bei Lidel in Langenhagen Straßburger Platz passiert habe eine Vertragsstrafe von 24,90 € erhalten
      auch hier war der Mitarbeiter ohne Brille unterwegs sonst hätte er die Parkscheibe sehen müssen

    • bussgeldkatalog.org
      Am 10. November 2021 um 13:51

      Hallo E. Balbach,

      unsere Artikel dienen lediglich der Informationsbereitstellung. Wenden Sie sich diesbezüglich an Fair Parken GmbH.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  11. wew
    Am 7. Oktober 2021 um 8:19

    Ein weiteres Inkasso “überwacht” Parkplatz Kölnstraße (entfernt von der Redaktion), 53117 Bonn vor dem russischen Markt “Hozain” und verlangt sage und schreibe 37,50 von ahnungslosen Kunden. Sie sammeln “Verstöße” und schicken ihre unverschämte Rechnungen erst Monate später, um ein Opfer mehrere Male zu berauben. Setzt jemand diesem Treiben ein Ende?

    • Cezar
      Am 12. November 2021 um 9:19

      Ich kenne den Parkplatz und ich werde da auch nie mehr mein Wagen abstellen und dem zu Folge auch keine Läden in der Gegend besuchen.
      Die Einfahrt ist schmal und quer dazu verläuft eine “Fahrad-Autobahn” die dich dazu zwingt auf alles zu achten bloß nicht auf die AGB Tafel
      der Parkplatz Überwachungs- (Abzocke-) Firma die in der Gegend mit ca. 12 Videokameras die Parkplatz-Autoverbrecher überwacht. Ich stelle meinen Wagen auf einem der freien Parkplätze (alle waren nicht besetzt), und gehe zu der mit Mikro- Schrift beschriebenen blauen Tafel um die AGB`s zu lesen. da erfuhr ich, dass ich gerade einen Parkvertrag mit der Abzocke Firma abgeschlossen habe und dass ich bei Nichtbeachtung unzähliger aufgeführter Regeln 30€ Strafe und 7,50€ Bearbeitungsgebühr zu zahlen habe. Nach 3 Minuten AGB Lesen habe ich den Parkplatz verlassen, da ich die AGB`s nicht akzeptieren wollte. Nach 5 Wochen, am 06.10.2021 bekomme ich eine Zahlungsaufforderung der Abzockefirma
      mit folgendem Text:
      ” Sie haben sich am 30.08.2021 , 14:47 Uhr , gemäß der auf dem Privatparkplatz unseres Kunden ausgeschilderten, allgemeinen Geschäftsbedingungen vertragswidrig verhalten”. Dann Daten zu Fahrzeug und Halter und zum Schluss:
      “Wer sein Fahrzeug laut §1.1 vertragswidrig abstellt, hat gemäß §1.4 mit einer Vertragsstrafe zu rechnen”
      Zu zahlen sind 37,50€ mit einer Frist bis zum -Achtung- 04.10.2021.
      Danach kommt noch eine ganze A4 Seite- falls man nicht Zahlt- mit Drohungen, Inkasso, Gericht, Zusatzkosten etc.
      Ich frage mich, was ist das für ein Rechtsstaat der den Abzocker Firmen diese Art Praktiken erlaubt? Ich war, nachdem ich die AGB`s gelesen habe
      nicht im Begriff einen Park-Nutzungsvertrag abzuschließen und habe den Parkplatz unmittelbar nach Kenntnisnahme der Konsequenzen verlassen.
      2 Minuten ABG lesen = 37,50€ . Um mir einen zusätzlichen Ärger zu ersparen, habe ich noch am 06.10.2021 (2 tage nach der vorgegebener Frist)
      die Abzocker um 37,50€ reicher gemacht. Oh Gott, was ist aus Deutschland geworden!

    • M Tremmel
      Am 2. November 2021 um 14:04

      Der Name dieser Firma ist irreführend und hat mit fair und mit Parkraumbewirtschaftung schon gar nichts zu tun..
      Wenn das Geschäftsmodell nur darin besteht , Leute auf den Parkplatz rumlaufen zu lassen ,die kontrollieren wer keine
      Parkscheibe im Auto hat um dann Zettel auszuschreiben um Geld abzuzocken ist weder Fair noch hat es mit einer Parkplatzbewirtschaftung zu tun !
      Eine Parkplatzbewirtschaftung ist dann erforderlich ,wenn es die Umstände erfordern und sich das Parken nicht selbst reguliert. Dann ist es aber erforderlich ,das Mitarbeiter sich auf dem Parkplatz ständig aufhalten und eine effektive Auslastung des Parkplatzes absichern , das auch notfalls mit Vertragsstrafe. Alles andere ist eine reine Abzocke und ich verstehe nicht ,das ein Staat wie Deutschland so etwas duldet .Ich habe heute solch ein Strafzettel bekommen , weil ich vergessen habe die Parkscheibe rauszulegen .Ich habe mit meinem PKW keine Person oder PKW behindert noch beschädgt , es waren zu diesem Zeitpunkt ständig ausreichend freie Parkplätze vorhanden ,aber dafür ,das ich einmal etwas vergesse die Parkscheibe, soll ich jetzt für 50 min Parken 24,90 € zahlen .Ein Mitarbeiter der Firma war auf dem Parkplatz nicht zu finden. M.Tremmel 02.11.21

      • Kai B
        Am 23. Dezember 2021 um 10:41

        Hallo an die (entfernt von der Redaktion),

        dem ganzen kann ich nur beipflichten. “Fair Parken”, da steckt pure Ironie drin und hat mit Moral nichts zu tun. Wie mein Vorredner schon mitgeteilt hat, ist das eigentlich Abzocke. Die Mitarbeiter sieht man nie, die scheinen sich als Pflastersteine getarnt zu haben und ploppen dann aus dem Boden auf, wenn mal jemand seine Parkscheibe vergessen hat.

        Tatbestand fehlende Parkscheibe, hört sich krank an. Wenn man sich das Geschäftsmodell anschaut, dann kann ich sagen, ziemlich clever. Juristisch völlig abgesichert. Repekt für ein so unmoralisches, skrupelloses Verhalten! Frage mich dann nur, wofür das Geld dieser Firma dann eingesetzt wird. Aber wie ich das bei solchen Firmen kenne, zur eigenen Bereicherung und kauf von Parkflächen bzw. sich als größter Mieter einzutragen. Ob da nicht mal das Kartellamt schauen sollte? Gibt es in diesem unmoralischem Bereich Geld zu verdienen noch mehr Firmen solcher Sorte?
        Unverhältnismäßig kommen mir die 24, 90 EUR schon vor, allerdings geht der Gesetzgeber ja davon aus, dass wir alle richtig Kohle haben und 30 EUR als Strafe für eine vergessene Zeitanzeige berappen.

        Für 30 EUR hätte ich gerne den 3 armen Bettler:innen dort auf dem Parkplatz etwas gekauft, oder gehören die vllt. zum Personal dieser Firma? Man weiß es nicht…

        Gerne wüsste ich auch jemand, der die Firma auf Umweltverschmutzung verklagt. Und zwar habe ich mein Ticket in einer Plastiktüte bekommen. Frage ist: Wozu diese sinnlose Produktion dieser Tüte, die ich dann auch noch auf meine Kosten entsorgen darf. Wäre es möglich als Firma, wo der Firmenwagen ein Ticket bekommen hat, den Laden auf sinnlose Produktion von Müll zu verklagen, dass man denen mal ein wenig weh tut und dieses zu unterlassen haben? Ich weiß nicht, ob es dort Klagepunkte gibt bzw. Anhaltspunkte, aber für Anwälte, die das jetzt lesen… seid bitte den “Fair Parken” Geschäftsmodell auch unmoralisch gegenüber.

  12. Ralf O
    Am 16. Juni 2021 um 20:24

    Sehr geehrte Damen und Herren,
    Am 15 06.21 ging ich in den Supermarkt der Biocompany in Dresden-Blasewitz (entfernt von der Redaktion). meinen regelmäßigen Einkauf zu erledigen.
    Dafür benutzte ich das Auto meiner Tochter und fand auf dem Parkplatz fair parken keine Parkscheibe im Fahrzeug vor. Da ich in der Regel höchstens
    30 Minuten brauche , um das Wasser zu holen, konnte ich 11,45 Uhr ausnahmsweise keine Scheibe hinlegen. 12.20 Uhr war ich zurück und fand den
    Strafzettel (24.90 Euro) Uhrzeit 11.59, (entfernt von der Redaktion).
    Ich bitte Sie, die Forderung noch einmal zu überdenken, ich bin seit vielen Jahren regelmäßiger Kunde der Biocompany und nutze 2 mal wöchentlich
    den relativ engen Parkplatz. Ich würde mich über den Erlass freuen, da ein Rentnerbudget sehr begrenzt ist.
    Mit freundlichen Grüßen, Ralf O

  13. Diana B
    Am 20. Mai 2021 um 8:53

    Hallo,
    Ich arbeite bei Lidl in Senden 89250, acerbic seit 2 Woche bin ich in diese Filiale, vorher war ich in Elchingen. Erste Woche war ich zu Fuß oder mit Fahrrad gegangen, aber gestern 19.05.2021 musste ich mit Auto gehen wegen Regen und nach der Arbeit habe ich 30€ Strafe bekommen.
    Was kann ich jetzt machen?
    Danke

  14. joe
    Am 13. April 2021 um 16:56

    tja und was ist wenn die angegebene zeit auf dem Starzettel falsch ist… und ich beweisen kann das mein Fahrzeug nicht zur angegebenen an Fahrzeit dort stand (Beispiel auf Zettel Steht von 13:00- …. ) ich aber nachweislich bis 14:10 wo anders Parkte?
    Was nun…

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