Falsche Umweltplakette: Welche Strafe droht?
Letzte Aktualisierung am: 18. August 2024
Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten
Was bringt eine falsche Umweltplakette für eine Strafe mit sich?
Ob Ihr Auto eine Umweltplakette benötigt, hängt von der Region oder den Städten ab, die Sie damit befahren. Grundsätzlich gilt: Wollen Sie als Autofahrer eine Umweltzone befahren, benötigen Sie eine Umweltplakette. Umweltzonen werden als solche gekennzeichnet.
Derzeit gibt es in Deutschland über 50 Umweltzonen, wobei die ersten im Jahr 2008 in Berlin und Köln eingerichtet wurden. In der Regel befinden sich die Umweltzonen in den bevölkerungsreichsten Städten in Deutschland.
Was passiert, wenn Sie eine falsche Umweltplakette haben und erwischt werden? Welche Bußgelder und Strafen kommen auf Sie zu?
Inhaltsverzeichnis:
FAQ: Falsche Umweltplakette
Eine falsche oder gar keine Umweltplakette am Auto zu haben und in eine Umweltzone zu fahren, kann ein Bußgeld in Höhe von 80 Euro nach sich ziehen.
Welche Umweltplakette für Ihr Fahrzeug die richtige ist, hängt davon ab, welcher Schadstoffgruppe dieses zugeordnet wird. Dies wird anhand der Emissionsklasse ermittelt.
Ist der Straftatbestand der Urkundenfälschung erfüllt, kann eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren drohen.
Bußgeldkatalog Umweltplakette und Umweltbelastung
Beschreibung | Bußgeld | Punkte | FahrverbotFVerbot |
---|---|---|---|
Unnötige Lärm- und Abgasbelästigung | 80 € | ||
Unnützes Hin- und Herfahren innerorts und dadurch Andere belästigt | 100 € | ||
Straße beschmutzt oder mit einer Flüssigkeit benetzt und trotz möglicher Gefährdung den Zustand nicht beseitigt oder kenntlich gemacht | 10 € | ||
Durch mangelnde Umsicht andere Verkehrsteilnehmer beschmutzt | 10 € | ||
Gegenstand auf der Straße liegengelassen trotz möglicher Gefährdung | 60 € | 1 | |
Umweltzone verkehrswidrig befahren (ohne Umweltplakette) | 100 € |
Falsche Umweltplakette am Auto: Welche ist richtig?
Damit Sie nicht für eine falsche Umweltplakette Strafe zahlen müssen, ist es zunächst wichtig zu wissen, welche Umweltplakette die richtige für Ihr Fahrzeug ist.
Grundsätzlich bestimmt die Schadstoffgruppe, in die das Fahrzeug eingeordnet wird, welche Plakette ein Fahrzeug bekommt. Des Weiteren sind folgende Faktoren wichtig:
- Fahrzeugart
- Antriebsart
- Emissionsschlüsselnummer.
Eine Plakettenprüfung kann mithilfe eines Plakettenrechners vorgenommen werden.
Fahrzeuge in der Schadstoffgruppe 1, 2 oder 3 können nachgerüstet werden. Die Nachrüstung muss im Fahrzeugschein nachgetragen werden.
Um eine falsche Umweltplakette sowie eine Strafe zu vermeiden, sollten Autofahrer auch nach dem Umzug die Umweltplakette aktualisieren, sofern das Kennzeichen sich nach dem Umzug geändert hat.
Des Weiteren brauchen auch ausländische Fahrzeuge eine Umweltplakette, wenn sie innerhalb Deutschlands fahren. Dem Fahrzeugpapier können Sie entnehmen, nach welcher europäischen Abgasnorm das Fahrzeug zugelassen wurde und somit die Kennzeichnungsverordnung herausfinden. Auch in diesem Fall kann eine falsche Umweltplakette eine Strafe mit sich bringen.
Womit müssen Fahrer rechnen, wenn sie eine falsche Umweltplakette am Auto haben?
Autofahrer, die eine falsche grüne Plakette am Auto haben, erhalten ein Bußgeld in Höhe von 100 Euro. Hierfür ist kein Punkt in Flensburg vorgesehen, da die Verkehrssicherheit nicht eingeschränkt wird.
Darüber hinaus kommen aber noch Bearbeitungs- und Verfahrenskosten hinzu, sodass Sie insgesamt etwa 125 Euro Strafe für eine falsche Umweltplakette bekommen würden.
Eine falsche Umweltplakette kann eine Strafe in Form von einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu 5 Jahren mit sich bringen, wenn Sie die falsche Plakette bewusst an das Auto anbringen. Nach § 267 Strafgesetzbuch stellt dies die Straftat der Urkundenfälschung dar.
Alle Autos der letzten Jahre haben grüne Plaketten. Jedem geschulten Auge muß doch sofort auffallen wenn so ein Auto vor ihm steht. Warum soll ich mir dann für 5 € so eine häßliche Plakette in mein Auto kleben ?
Wenn der Verfasser über ein bereits umgebautes Auto verfügt, so kann man davon ausgehen, das eine schwere Behinderung vorliegt und er somit über einen entsprechenden Ausweis verfügt. in diesem Fall ist das Fahrzeug von der diesbezüglischen Plakettenpflicht befreit. Es sollte in einem solchen
Fall zum Kundendienst der betreffenden Firma zählen auf diesen Umstand hinzuweisen.
bin ganz deiner meinung wilfried
Weshalb sollte ich mich an einem möglichen Fahrverbot orientieren . Kommt es dann werde ich es missachten, da ja nicht ich, sondern die Hersteller betrogen haben. . Auch Strafen würde ich ignorieren, ja ignorieren müssen da ich mir als Rentner nicht mal eben ein neues Fahrzeug kaufen könnte, auch keine Kredite mehr bekomme und aus gesundheitliche Gründen auf eigene Mobilität angewiesen bin . Ausserdem Wer zahlt mir meinen Wertverlust von etwa 25000 € ? Mein Fahrzeug besitzt behindertengerechte Ein- und Umbauten