Falsche Verdächtigung: Eine Straftat gemäß § 164 StGB

Von Thomas R.

Letzte Aktualisierung am: 22. August 2024

Geschätzte Lesezeit: 7 Minuten

Was sieht der Tatbestand der falschen Verdächtigung vor?

Schmerzensgeld: Gegebenenfalls kann falsche Verdächtigung Ansprüche begründen.
Schmerzensgeld: Gegebenenfalls kann falsche Verdächtigung Ansprüche begründen.

Das Strafgesetzbuch (kurz: StGB) kennt verschiedene Straftatbestände der unterschiedlichsten Art und Ausgestaltung. Sie unterscheiden sich mitunter in ihren Voraussetzungen, im jeweiligen Strafmaß und in Bezug auf das jeweils zu schützende Rechtsgut.

Neben Vermögensdelikten oder Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit einer Person kennt das deutsche Strafrecht auch eine ganze Reihe sogenannter Ehrdelikte. Bei diesen ist, wie der Name schön verrät, die Ehre einer Person eines der geschützten Rechtsgüter. Ebenso wie die falsche Verdächtigung ist die Verleumdung im Sinne des § 187 StGB ein derartiges Ehrdelikt.

Im folgenden Ratgeber wollen wir Sie über das Delikt der falschen Verdächtigung informieren und dabei unter anderem folgenden Fragen für Sie auf den Grund gehen:

Welche Tathandlung fällt im Einzelnen unter den Tatbestand und welche gesetzliche Grundlage im StGB hat die falsche Verdächtigung? Welche Strafe droht einem Täter, der sich einer falschen Verdächtigung schuldig gemacht hat und welche Verjährungsfristen gelten in Bezug auf das Delikt? Außerdem klären wir Sie darüber auf, was Sie ggf. noch im Rahmen eines Zivilprozesses erreichen können.

FAQ: Falsche Verdächtigungen

Ist eine falsche Verdächtigung eine Straftat?

Gemäß den Bestimmungen in § 164 Strafgesetzbuch (StGB) werden falsche Verdächtigungen als Straftat gewertet.

Welches Strafmaß ist bei falschen Verdächtigungen möglich?

Laut StGB werden falsche Verdächtigungen entweder mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu 5 Jahren geahndet.

Ist ein Schmerzensgeld bei falschen Verdächtigungen möglich?

Unter Umständen kann ein Anspruch auf Schmerzensgeld begründet sein, wenn falsche Verdächtigungen vorgebracht wurden.

Tathandlung und gesetzliche Grundlage

Wird jemand zu Unrecht bei der Polizei angeschwärzt, reagieren Betroffene häufig mit einer Gegenanzeige. Denn eine falsche Verdächtigung ist alles andere als ein Kavaliersdelikt. Doch was genau ist vom Tatbestand erfasst? Und wo ist er gesetzlich verankert?

Zunächst einmal normiert § 164 Absatz 1 StGB die falsche Verdächtigung als Straftatbestand. In der Regel wird danach eine falsche Verdächtigung mittels falscher Anzeige begangen.

Der Norm des § 164 Absatz 1 StGB zufolge macht sich strafbar, wer einen anderen mit Vorsatz

  • bei einer Behörde,
  • einem zur Entgegennahme von Anzeigen zuständigen Amtsträger oder militärischen Vorgesetzten
  • oder aber öffentlich

wider besseres Wissen

  • einer rechtswidrigen Tat oder
  • der Verletzung einer Dienstpflicht

verdächtigt.

Dabei muss der Täter die Absicht verfolgen, gegen den anderen ein behördliches Verfahren oder eine andere behördliche Maßnahme herbeizuführen oder fortdauern zu lassen.

Wann ist eine Verdächtigung falsch?

Falsche Verdächtigung: Ein Strafantrag ist nicht vonnöten.
Falsche Verdächtigung: Ein Strafantrag ist nicht vonnöten.

Zunächst einmal gilt eine Verdächtigung dann als falsch, wenn sie objektiv nicht wahr ist. Wenn also beispielsweise jemand behauptet, ein anderer hätte eine bestimmte Sache getan und dies tatsächlich nicht stimmt, so ist die Behauptung falsch.

Sofern die Tat allein subjektiv – also nach der eigenen Wahrnehmung des Täters – unwahr ist, objektiv aber der Wahrheit entspricht, macht sich der Täter nicht nach § 164 Absatz 1 StGB strafbar.

Beispiel: Herr X behauptet, Herr Y habe eine Bank ausgeraubt, obwohl Herr X selbst davon ausgeht, dass dies gar nicht stimmt. Tatsächlich hat aber Herr Y eben jene Bank ausgeraubt.

Diese Behauptung ist somit objektiv wahr. Herr X hat sich mithin weder wegen versuchter noch wegen vollendeter falscher Verdächtigung strafbar gemacht.

Eine versuchte falsche Verdächtigung gibt es nicht. Demnach scheidet also auch eine Strafbarkeit wegen einer Versuchstat in diesem Fall aus.

Was bedeutet „verdächtigen“?

Unter einer Verdächtigung im Sinne des § 164 Absatz 1 StGB ist zunächst einmal das Behaupten von falschen Tatsachen zu verstehen. Falsche Verdächtigungen können jedoch auch aufgrund von jedem anderen Verhalten begangen werden, welches einen falschen Verdacht verursacht oder verstärkt.

Hingegen reicht es nicht aus, wenn jemand Vermutungen äußert oder aber falsche Schlussfolgerungen aus richtigen Tatsachen zieht.

Beispiel: Herr X erzählt der Polizei, er vermute, dass Herr Y jemanden bestohlen hat. Dies ist eine bloße Vermutung und erfüllt nicht den Tatbestand des § 164 Absatz 1 StGB. Ebenso wäre es nicht strafbar, wenn Herr X die Vermutung anstellt, Herr Y sei – was nicht stimmt – in kriminelle Machenschaften verwickelt, weil dieser plötzlich über mehr Geld verfügt als gewöhnlich (was wiederum stimmt). Dies wäre lediglich eine falsche Schlussfolgerung aus den richtigen Tatsachen.

Die Verdächtigung muss sich ferner stets auf eine Straftat beziehen oder aber auf eine dienstpflichtwidrige Handlung. Eine Dienstpflichtverletzung liegt vor, wenn ein Beamter eine Pflicht gegenüber seinem Dienstherrn verletzt.

Nicht ausreichend ist die falsche Verdächtigung wegen einer Ordnungswidrigkeit.

Beispiel: Wenn also Herr X der Polizei gegenüber angibt, Herr Y habe eine Geschwindigkeitsüberschreitung begangen, obwohl dies nicht stimmt, macht sich Herr X nicht wegen falscher Verdächtigung gemäß § 164 Absatz 1 StGB strafbar.

Welche Strafe zieht die falsche Verdächtigung nach sich?

Es stellt sich ferner die Frage nach dem Strafmaß. Wer eine falsche Verdächtigung im Sinne des § 164 Absatz 1 StGB begeht, dem droht eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder aber eine Geldstrafe.

Der Tatbestand der falschen Verdächtigung nach § 164 Absatz 1 StGB ist mithin – in Abgrenzung zum Verbrechen – als ein Vergehen ausgestaltet.

Von einem Verbrechen ist immer dann die Rede, wenn der Strafrahmen einer Norm in seinem Mindestmaß eine Freiheitsstrafe von einem Jahr vorsieht. Alles, was im Mindestmaß unter einem Jahr Freiheitsstrafe liegt, ist demgegenüber als Vergehen zu bezeichnen.

Welches Rechtsgut schützt die Norm?

Was tun im Falle einer Strafanzeige? Falsche Verdächtigung sollte nicht auf die leichte Schulter genommen werden.
Was tun im Falle einer Strafanzeige? Falsche Verdächtigung sollte nicht auf die leichte Schulter genommen werden.

Der Tatbestand der falschen Verdächtigung nach § 164 Absatz 1 StGB schützt nach der allgemein herrschenden Meinung die Rechtspflege sowie die unnötige Belastung und Inanspruchnahme der Strafverfolgungsbehörden. Die Norm soll also die Polizei und Staatsanwaltschaften davor schützen, mit einer Vielzahl nicht der Wahrheit entsprechender Anzeigen überhäuft zu werden. Immerhin müssen die Behörden jeden zur Anzeige gebrachten Vorfall überprüfen, was wiederum einen Arbeitsaufwand nach sich zieht.

Aus diesem Gedanken des Schutzzwecks der Strafrechtspflege ergibt sich wiederum, dass eine rechtfertigende Einwilligung (die zur Strafbefreiung des Täters führen würde) ausgeschlossen ist. Denn besagtes Rechtsgut liegt außerhalb der Dispositionsbefugnis des Opfers. Das bedeutet, dass das Opfer nicht über das Rechtsgut verfügen oder bestimmen kann. Es liegt sozusagen nicht in seinem Herrschaftsbereich.

Zudem schützt die falsche Verdächtigung auch den jeweils einzelnen von der Tat Betroffenen und zu Unrecht Angeschwärzten. Dieser soll davor bewahrt werden, sich mit unbegründeten strafrechtlichen Vorwürfen konfrontiert zu sehen und verteidigen zu müssen.

Gut zu wissen: Bei der falschen Verdächtigung handelt es sich nicht um ein Antragsdelikt. Ein entsprechender Strafantrag muss mithin nicht gestellt werden.

Falsche Verdächtigung: Wann tritt Verjährung ein?

Bezüglich der Frage nach der Verjährung einer Straftat, sind zunächst einmal folgende Begriffe voneinander zu trennen: Zum einen der Begriff der Verfolgungsverjährung und zum anderen jener der Vollstreckungsverjährung.

  • Verfolgungsverjährung bedeutet, dass ein Täter nach dem Ablauf einer bestimmten – jeweils gesetzlich festgelegten – Zeit nicht mehr behördlich (beispielsweise durch die Polizei oder die Staatsanwaltschaft) verfolgt werden kann. Wird eine Tat also erst nach Ablauf der Frist zur Verfolgungsverjährung entdeckt, so sind den Behörden die Hände gebunden. Sie können also nicht mehr gegen den Täter ermitteln.
  • Im Falle der sogenannten Vollstreckungsverjährung hingegen hat eine behördliche Strafverfolgung bereits stattgefunden und es kam zudem auch schon zu einem Gerichtsprozess und einer entsprechenden Verurteilung des Täters. Wird die Strafe dann allerdings nicht innerhalb einer bestimmten Zeitspanne vollstreckt, tritt auch hier irgendwann Verjährung ein. Dann ist von der sogenannten Vollstreckungsverjährung die Rede. Diese Frist ist, ebenso wie die Frist zur Verfolgungsverjährung, von Delikt zu Delikt unterschiedlich lang.
Die Verfolgungsverjährung findet ihre gesetzliche Grundlage in den Paragraphen 78 folgende des StGB. In Bezug auf die falsche Verdächtigung beträgt die Verjährungsfrist hier beispielsweise fünf Jahre. Dies ergibt sich wiederum aus § 78 Absatz 3 Nr. 4 StGB.
Falsche Verdächtigung: Die Polizei nimmt Ihre Anzeige entgegen.
Falsche Verdächtigung: Die Polizei nimmt Ihre Anzeige entgegen.

Der Beginn der Verjährungsfrist ist stets der Zeitpunkt der Beendigung der Tat. Dies ergibt sich aus § 78a Satz 1 StGB. Für Tatbestände, die einen bestimmten Taterfolg voraussetzen, beginnt die Verjährungsfrist ab dem Zeitpunkt zu laufen, an dem der Erfolg eingetreten ist. Dies wiederum ist § 78a Satz 2 StGB zu entnehmen.

Gemäß § 79 Absatz 3 Nr. 1 StGB beträgt demgegenüber die Vollstreckungsverjährung beim Tatbestand der falschen Verdächtigung nach § 164 Absatz 1 StGB bis zu zehn Jahre (je nach im Einzelfall verhängten Strafmaß). Dies ergibt sich aus § 79 Absatz 3 Nr. 3-5 StGB.

Auch in Bezug auf die Vollstreckungsverjährung ist entscheidendes Kriterium das jeweilige Höchstmaß einer Strafe. Die Frist zur Vollstreckungsverjährung beginnt gemäß § 79 Absatz 6 StGB ab dem Moment der Rechtskraft des Urteils zu laufen. Mehr Informationen zur Verjährung von Straftaten haben wir für Sie in diesem Video zusammengefasst:

Wann verjähren Strafteten? Die Antwort gibt es im Video.
In diesem Video erfahren Sie, welche Verjährungsfristen bei Straftaten gelten.

Was tun bei einer Anzeige wegen falscher Verdächtigung?

Was ist zu tun im Falle einer Anzeige? Falsche Verdächtigung sollte keineswegs auf die leichte Schulter genommen werden. Wer eine Strafanzeige wegen falscher Verdächtigung am Hals hat, dem kann immerhin im schlimmsten Fall eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren drohen.

Unter Umständen kann es von Vorteil sein, frühzeitig einen Rechtsanwalt zu konsultieren. Insbesondere ein Fachanwalt für Strafrecht ist mit der Materie bestens vertraut und kennt sowohl die Abläufe im Strafverfahren als auch die aktuelle Rechtsprechung sowie die zum Teil sehr feinen Differenzierungen in Bezug auf die falsche Verdächtigung. In der Regel gilt hierbei: Je früher Sie sich anwaltlichen Rat einholen, umso besser. So laufen Sie nicht Gefahr, unüberlegte Aussagen zu tätigen, durch die Sie sich unter Umständen massiv selbst belasten.

In der Praxis enden Verfahren wegen falscher Verdächtigung, insbesondere bei Ersttätern, nicht selten mit einer Geldstrafe, deren Höhe von den konkreten Umständen des Einzelfalles abhängt, oder aber es kommt zu einer Einstellung des Verfahrens gegen Auflagen. Letzteres bringt den Vorteil, dass keine Eintragung in ein polizeiliches Führungszeugnis erfolgt.

Umgekehrt kann es sich ferner auch durchaus empfehlen, die Hilfe eines Rechtsanwaltes in Anspruch zu nehmen, wenn Sie jemand zu Unrecht bei der Polizei angezeigt hat und Sie mithin zum Opfer werden. So kann unter Umständen die falsche Verdächtigung Ansprüche auf Schmerzensgeld begründen. Allerdings kann darüber keine pauschale und universell gültige Aussage getroffen werden, da hierbei stets die ganz individuellen Umstände entscheidend sind.

Derartige Ansprüche wären dann allerdings im Rahmen eines Zivilprozesses geltend zu machen und sind nicht Teil des Strafverfahrens.

Über den Autor

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Thomas R.

Thomas hat einen Abschluss in Politikwissenschaften von der Universität Jena. Er gehört seit 2018 zum Team von bussgeldkatalog.org und verfasst News und Ratgeber zu verschiedenen Themen im Verkehrsrecht.

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70 Kommentare

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  1. Wolter
    Am 3. Oktober 2024 um 2:47

    1. Ich wurde angezeigt wegen Beleidigung. Ich habe beleidigt weil ich zuvor beleidigt wurde.
    2. weiter in einer späteren E Mail wurde mir mit Anzeige ,, sexueller Nötigung und Hass im Internet gedroht ,, oder ich solle mit Frist 100 Euro zahlen. Weder stehen ihr die 100 Euro zu, noch entsprechen die Vorwürfe sexuelle Nötigung und Hass im Internet der Wahrheit, ist frei erfunden.
    ist diese Drohung bereits, Erpressung? Oder was können das für Straftaten sein?
    vielen Dank für ihre Antwort im voraus

  2. Tanja
    Am 23. September 2024 um 5:47

    Hallo, unser minderjähriger Sohn wurde wegen Körperverletzung in der Schule angezeigt (wohl von Eltern eines Mitschülers), was aber laut Aussage des Lehrers nur ein Ziehen am Pullover war. Er war selbst überrascht was das soll. Können wir dagegen vorgehen zwecks falsche Beschuldigung?
    VG

  3. Hans-G. D.
    Am 23. Juli 2023 um 0:03

    Guten Abend,
    Meine Exfreundin hat ohne mein Wissen ein intimes Privatvideo von mir per Bluetooth auf Ihr Handy übertragen.
    Den Kontakt zu mir blockiert, und seid über einem Jahr nicht weiß was Sie damit gemacht oder wem Sie es gezeigt hat.
    Ich bin dem Zusammenbruch sehr nahe, und brauch dringend Rat und Hilfe.
    Da ich bis heute nicht weiß ob Sie es noch hat oder nicht mehr.
    Bitte dringends u. Hilfe.

  4. Vg
    Am 12. September 2022 um 13:06

    My Neighbour is secretly calling to the school and ask about my kids details. How can I stop it in legal method?

  5. Roubben
    Am 19. Juli 2022 um 22:37

    Sachverhalt :
    Eine Politesse sieht, das ein Fahrzeug falsch parkt. Geht irrig oder bewusst davon aus, das das Fahrzeug auf dem Gehweg parkt. Der Halter bekommt ein Bußgeld in Hohe von 50 statt 10 Euro (für parken im Kreizungsbereich) hat sich die Politesse wegen 164 StGB strafbar gemacht ? Woran scheitert es hier ?

    • Alfons Q
      Am 20. August 2024 um 19:06

      Es handelt sich nicht wie oben genannt um eine Straftat, sondern um eine Ordnungswidrigkeit. Deswegen ist falsche Verdächtigung nicht einschlägig.

  6. Marie
    Am 11. Juni 2022 um 7:27

    Habe eine Frage
    Mein ex hat mich bei der Staatsanwaltschaft angezeigt wegen verläumung also falscher Behauptungen. Er ist der jenige was mich geschlagen hat und die Kinder kontrolliert hat per Kamera und seine agressiv jezt Mus ich eine Niederschrift bei der Polizei machen. Wierd es dan zu ein provez kommen oder kann das Verfahren eingestelt werden

    Bedanke mich jezt schon herzlichst für die Antwort

    Danke

    • Hartmut A
      Am 26. März 2023 um 18:41

      Wurde als Dienstleister beschuldigt einen Diebstahl begangen zuhaben. Was aber nicht stimmt, hat sich im nachhinein auch geklärt das es nicht stimmt. Wollte nichts unternehmen kann aber da nicht mitleben. Es wurde in der Firma angerufen das ich etwas gestohlen habe was nach einem Gespräch mit mir auch wieder rückgängig gemacht wurde .was kann man jetzt tun????

  7. Benjamin J
    Am 29. November 2021 um 11:24

    Was passiert wenn man mit 15 beschuldigt wird eine wand in der Schule angemalt zu haben. Aber man dies gar nicht getan hat. Die schule hat keine beweise will den 15—jährigen eine 500-1000€ geldstrafe geben. Was könnte man in diesem fall tun?
    Danke im voraus für die hilfe.

  8. Sabine d
    Am 20. September 2021 um 14:57

    Danke für den Artikel, der ist umfassend geschrieben. Somit könnte ich einiges klären und hole mir gerne jeder Zeit wieder Rat.

  9. soner
    Am 16. Juni 2021 um 15:47

    Guten Tag. Ich habe am 30.04.2021 ein Brief Bekommen und drin Steht Beschuldigte Anhörung: §223 Körperverlätzung. Der Geschädigte Person kenne ich nicht und der Tatzeitpunkt war ich sogar ein andere Stadt. Wegen Corona wollte der Polizei Beamter von mir ein schriftliche antwort haben. Ich habe die Situation geschrieben. Sogar habe ich auch Zeuge und Selfies vom Handy.

    20 Tage später habe ich von gleiche Beamter noch ein Brief bekommen. Beschuldigte Anhörung. Der Geschädigte ist wieder gleiche Person und ein neue Tatzeitpunkt. §241 Bedrohung, §185 Beleidigung. Ic war bei diese Tatzeitpunkt zu hause und gearbeitet. Danach habe ich direkt der Pilizei-Bemter angerufen und gefragt. ob Sie mein erster Brief bekommen haben. Er hat gesagt “ja! und wir haben der Brief Staatsanwaltschaft Weitergeleitet”

    Ich kenne der geschädigte Person nicht. Ich bin ein sehr friedlicher Person und so was habe ich in mein Leben nie gemacht. Beim 1. Brief habe ich gedacht, dass es eine Verwechslung gibt. Das hat mir natürlich Stress gemacht und viel Zeit gekostet. Und ich bekomme wieder so ein Brief, und das belastet mich sehr.

    Ich wollte fragen, was kann man dagegen machen. Kann man auch eine Gegenanzeige stellen? Oder wenn ich mit ein/e Rechanwalt/in arbeite, kann ich danach für Schmerzgeld zu Gericht gehen? Letzte Frage, was würden Sie mir empfählen.

    Liebe Grüße

  10. Nicolas H.
    Am 15. Mai 2021 um 18:25

    Hallo
    Ich(15) werde von einer Person(?) beschuldigt deren Cousin(11) mit einem Messer bedroht zu haben und von ihm Geld verlangt zu haben.
    Dies stimmt nicht und ich hab weder ein Messer mitgeführt oder einen kleinen Jungen an dem Tag angesprochen .
    Außerdem können meine Freunde bestätigen dass ich die ganze Zeit bei ihnen war und nichts dergleichen getan hab .
    Der Cousin(11) wurde angeblich gestern am 14 Mai bedroht und behauptet dass ich und ein Freund ihn bedroht etc. haben .
    Ich und mein Freund haben nichts gemacht und können dies auch beweisen .
    LG Nicolas

  11. Anna H
    Am 12. Mai 2021 um 21:58

    Hallo, meine Schwester Arbwetet bei der Diakoni als Haushalts Hilfe bei 7 verschiedene alten Leuten und das bereits schon 15 Jahren immer zuverlässig und fleißig Bei einem alten Ehepaar ist die 7 Jahre im Haushalt .Die sind beide 90 Jahrr alt und Heute ruft die Frau Martn meine Schwester an und behauptet sie hätte geklaut eine Gold Münze , was nicht stimmt Das hat sie noch nie gesehen und die Frau Martin schließt alles ab . Meine Schwester hat sich sehr aufgeräumt über dieser Fall die Weint und Zitert weil mit dieser Unterstellung wirt Sie nicht fertig .Was soll Sie tun , wie soll Sie sich verhalten?

  12. Christel P- L
    Am 18. Januar 2021 um 17:27

    Hallo, ich habe in den letzten fünf Jahren mit meinem Mann , unsere kranken Eltern gepflegt. Wir haben uns um alles gekümmert was im Alltag so anfiel, darunter auch um die finanzielle Dinge, für die ich eine Vollmacht hatte .Nun , nachdem unsere Eltern verstorben sind und es um das Erbe geht, werde ich von meinem Bruder beschuldigt einen größeren Geldbetrag hinterzogen zu haben. Dies will ich auf keinen Fall auf mir beruhen lassen,
    da es nicht stimmt. Ich wollte mir schon einen Anwalt holen, aber ich will keinen Streit.

  13. Stankovski B
    Am 4. Januar 2021 um 1:19

    Ich will fragen was ist wann wie wism nicht das jemanden hat drogen genomem mit sindma auch dabei schuldig wie jetzt mein man wa in einem lkv andere kolege hat das gehapt ist er auch schuldig a er hat uberhaupt nicht gewust da ist da do bis wann er kempft fur jedes zent wann ich sein frau ligt ins bett gelen t und braucht geld fur medikament und er ist gespert ohne zum wisen warum wieso und nich gewust gehabt von die sache ist das rech ist er auch dazu schuld oder nicht

  14. REINHARD T
    Am 22. November 2020 um 18:22

    Ich wurde bei der Polizei angezeigt, seine Tunia Hecke vergiftet zu haben. Er benennt die Anzeige mit Datum und Uhrzeit. Ich hab der Polizei mitgeteilt, dass ich davon nichts weiß. Ich war auch zu dieser Zeit auf Arbeit. Die Anzeige wurde von der Staatsanwaltschaft eingestellt.
    Nun bleibt aber der bittere Nachgeschmack, dass er mich verleumdet hat.
    Meine Frage: Ist das nach dem Gesetz eine Verleumdung? Und was kann ich tun, um meine Ehre wieder herzustellen.
    Denn der Nachbar(Verleumder) hat im gesamtem Dorf Aushänge gemacht. Und er hat 2 Kameras auf seinem Grundstück installiert, die auf uns gerichtet sind. Ebenfalls befindet sich ein Aushang an seinem Zaun, welcher auf die Strasse zeigt.
    Auf den Aushängen ist mein Name nicht genannt.
    Wie ist hier die rechtliche Lage.?

    Vielen Dank Reinhard T

  15. Najla a
    Am 22. Oktober 2020 um 16:16

    Es kam zu einem Streit zwischen mir und meinem Mann, und er schlug mich mit einem Eisenstab, und ich reichte einen Bericht bei der Polizei ein. Der Fall ist noch nicht abgeschlossen, wenn ich sagte, dass ich bei der Anklage gelogen habe … Kann ich inhaftiert werden?
    Ich lebe jetzt mit meinem Mann und meinen Kindern

  16. Thomas
    Am 14. Oktober 2020 um 15:49

    Und somit bedenke..Sofern du eine Stratat begehst zbs Diebstahl oder Raub kan dich jeder überall und auf jahrzehnte lang an den pranger stellen..Auch eine Arbeit wirst du nie wieder kriegen da man dem Arbeitgeber mitteilen darf was du tatest…Also bleib ein ehrlicher mensch!

  17. Jenny
    Am 4. September 2020 um 9:18

    Hallo….ich habe von meiner großen Tochter eine Anzeige wegen Verleumdung bekommen….ich soll angeblich die Polizei zu ihr geschickt haben weil ihr Freund sie schlägt….ich war so geschockt weil ich gar nichts damit zutun habe und mein Name oder sonst was gar nicht bei der Polizei aufgetaucht ist….habe aber auch schon einen Anwalt genommen der jetzt erstmal auf die Akte wartet…Sie ist auch zum Jugendamt gerannt und hat lügen erzählt weil sie wahrscheinlich der Meinung ist das ich das wirklich war ….was ich aber nicht gemacht habe….ich bin so am Ende und traurig darüber….kann nicht mehr richtig schlafen und nur am weinen weil es sich anfühlt als würde sie mir mein ganzes rückraht rausreißen….lg jenny

  18. Sören D.
    Am 25. Juli 2020 um 21:52

    Hallo, wie verhält sich das ganze wenn man z.b von der Polizei selbst eine Straftat unterstellt bekommt?

    Ist es in diesem falle auch möglich gegen einen Beamten vorzugehn?

    Falls ja wie genau? Zivielrechtlich?

    Mfg Sören D.

  19. Heike
    Am 28. Juni 2020 um 6:23

    Ich wurde von einen Mann wütend angegangen, weil er von jemandem erfahren habe, dass ich im Sommer 2019 auf einem Siedlerfest (der Mann war nicht mit dabei), zu diesem mich mehrere Bekannte herzlich eingeladen hatten, dort sämtlichen Leuten erzählt hätte, das ich nun jetzt mit ihm zusammen wäre und somit seine neue Freundin bin. Dies habe ich jedoch niemals getan und wäre mir auch nie im Traum eingefallen, zumal seine Ex-Partnerin auf diesem Fest war, um die er noch gekämpft hatte, da er in Trennung lebt. Wer da in meinem Namen gelogen hat weiß ich leider nicht. Wie schaffe ich es, den Mann von meiner Unschuld zu bezeugen und was kann ich generell tun in so einem Fall?

  20. Andy
    Am 27. Juni 2020 um 20:37

    Wer kann mir sagen wie ich vor gehen muß:
    Meine Ex Freundin, mit der ich zwei kinder ( 5+7) habe, hat mich am 07.02.2020 bei der Polizei angezeigt. Ich Wäre bei ihr gewesen und hätte gesagt, ich würde an dem wochenende meine Kinder töten wollen. Am selben Abend waren 3 Beamte bei mir in der Wohnung und haben mit mir eine Gefärderansprache abgehalten, die ich auch Unterschrieben habe. Die Anzeige ist mittlerweile eingestellt, da 100% bewiesen ist, ich kann nicht bei ihr gewesen sein und ich würde auch sowas nicht sagen oder geschweige denken. Mittleiweile kam auch heraus, das sie über ihren Anwalt am 06.02.2020, sprich einen Tag vor der Anzeige, Antrag auf das alleinige Sorgerecht gestellt über ihren Anwalt halt. Es läuft auch schon eine Gegenanzeige , das Familiengericht ist auch eingeschaltet. Sie wird mit dem Sorgerecht nicht durch kommen. Zumal sie 2016 schon einmal eine Anzeige auf Lügen gemacht hat die eingestellt worden ist. Meine Frage, wie kann ich mich in Zukunft vor solchen Aktionen Schützen. kann ich sie auf Schadensersatz verklagen? Weil ich jedesmal die ganzen Kosten vor Gericht mit Tragen musste, und dies in die tausende Euros schon geht.
    Vielen Dank im vorfeld für eine Antwort.

  21. Thommi
    Am 4. April 2020 um 11:53

    Ich habe die Frage, wenn in einer Anzeige Details wissentlich (z.B. Dauer) falsch benannt werden, wie wird so etwas benannt?

    Es geht in der Anzeige um Stalking. Durch die falschen Zeitangaben wird der Täter bewusst anders dar gestellt.

  22. Ingo
    Am 4. Februar 2020 um 18:17

    Hallo meine Sache ist nicht so Dramatisch , meine Mutter ist 74 und sie erzählt rum ich hätte ihre Simkarte gestohlen, 1. ich hab das Handy ihr mal eingerichtet vor 7- 8 Jahren…danach vielleicht 2x in der Hand gehabt um nach dem rechten zu schauen. Das letzte mal vor 3 Jahren .
    2. Ich besitze selbst 2 Handys. Firma und Privat. Was soll ich denn mit ihrer Karte? und das private nutze ich kaum. Wollt schon mal abmelden. Dies Jahr bestimmt. Sie behauptet zum Wiederholten male das ich es habe, also gestohlen…sie hätte auch Bekannte informiert. Ich gehe davon aus sie hat es irgendwann mal in den letzten 3 Jahren heraus genommen damit sie nicht verfolgt werden kann. Mich nervt es und ich möchte ohne Stress ihre Wohnung wieder verlassen und zufrieden nach Hause gehen.
    Ich möchte ihr gerne etwas zeigen was passiert wenn man solche Anschuldigungen ausspricht
    Danke für die Hilfe, wenn sie kommt.

  23. Jana
    Am 18. Dezember 2019 um 23:16

    Welche anzeige kann ich noch machen auser falscher verdächtigung und beleidigung?
    Ich hab lrobleme mit meine alter nachbarin dich bechaubtet das ich zu sie am nacht rein gekomm ins haus und klaue verschidnere sachen.
    Ich hab versucht mit seine famlie reden die famile sagt das ich schuld bin weill ich beleidige sie. Auser dem die die alte nachbarin versucht mir angst machen wegen das sie hat eine auser famile bekante die welche arbeitet bei polizei. Ich hab versucht sie in ruche lassen und mit sie nix reden und dise oma beleidicht mich weiter. Ich hab schön mein fermitor informirt seid demm wachr 1 woche ruche und dann feng die oma weiter.
    Ich hab keine lust mehr das jeden tag hören weill ich schwanger bin und brauche meine ruche antwoten sie mir bitte was kann ich genau machen

  24. Wilhelm
    Am 18. Dezember 2019 um 21:21

    Hallo ,
    Mein Sachverhalt.
    Ich werde nun seit einigen Jahren von immer wieder der gleichen Personen beschuldigt , zb. wegen Urkundenfälschung,Diebstahl und 2x wegen schweren Einbruchs hier gaben diese Personen Foto und video´s bei der Polizei ab, auf den meine Person gar nicht zu erkennen ist.Da ich keines der Dinge gemacht habe. Stelle ich mir jetzt die frage da gerade Aktuell wieder eine Anzeige wegen Einbruch vorliegt . Ob ich nun endlich eine Gegenanzeige wegen Verleumdung, Unterstellen einer Straftat stellen soll..

    • bussgeldkatalog.org
      Am 19. Dezember 2019 um 16:27

      Hallo Wilhelm,
      wenden Sie sich mit diesem Anliegen an einen Anwalt.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  25. Mary
    Am 28. November 2019 um 19:08

    Ich möchte wissen wenn 2 Personen eine falsche Anzeige an eine Behörde machen ,mit dem Hintergrund uns zu schädigen das mit Absicht
    der eine ist Polizist , die andere seine Frau . Es werden ständig falsche Anzeigen geschrieben ,es laufen auch anzeigen wegen falscher Verdächtigung gegen die beiden , alle anzeigen von denn gegen mich wurden ohne Nachweis eingestellt , die beiden Filmen mich dauernd und verfolgen mich stellen mir nach ,

    Welche rechts habe ich ,
    Wie kann ich mich wehren ,
    Wie sieht die ev. Verurteilung aus ,
    Wie schütze ich mich vor denen

    • bussgeldkatalog.org
      Am 6. Dezember 2019 um 17:30

      Hallo Mary,

      bitte wenden Sie sich an die Polizei, wenn Sie eine Anzeige stellen wollen. Ggf. kann Sie auch ein Anwalt bezüglich möglicher Schritte beraten.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  26. Mrs.G
    Am 5. November 2019 um 17:44

    Hallo,
    Zum Sachverhalt:
    Mein Mann wurde mehrfach von seiner Ex Freundin bei der Polizei zu Unrecht beschuldigt.
    6 mal wurde laut ihr gegen ihn ermittelt Wegen Betrug aber alles sofort eingestellt, so das wir davon keine Kenntnis hätten. (Sie zeigte ihm die schreiben der Polizei)
    Das 7. Mal gab es wegen Ausspähung von Daten, eine vorladung damit er sich dazu äußert, dieses wurde vor kurzem von der Staatsanwaltschaft eingestellt.

    Kann er sie jetzt wegen falscher Verdächtigungen anzeigen oder muss er das alles auf sich sitzen lassen?

    Vielen Dank für eine Antwort.

    Mfg

  27. Sarah
    Am 7. August 2019 um 15:13

    Mit welcher Strafe kann man rechnen, wenn es sich um eine Strafbarkeit wegen falscher Verdächtigung in mittelbarer Täterschaft handelt, dies aber das erste vergehen ist und man demnach Ersttäter ist?

  28. Kerstin
    Am 24. Juli 2019 um 18:09

    Hallo in die Runde,
    vor einem Jahr hatten wir wegen angeblichem Drogenbesitz Besuch von der Polizei, die unsere ganze Wohnung auf den Kopf stellten. Wir waren ganz schön schockiert, denn wir hatten nichts mit Drogen zu tun. Mein Bruder hat mir empfohlen, Akteneinsicht bei der Staatsanwaltschaft zu nehmen um rauszukriegen, wer hinter dieser Sache steckt und konnten so feststellen, dass es Personen aus unserem Freundeskreis waren. Da wir auch geschäftlich miteinander zu tun haben, wussten wir zunächst nicht, was wir tun sollen und haben diese Leute bis heute nicht darauf angesprochen, weil wir unser Geschäft nicht zerstören wollten. In der Akte ging auch hervor, dass noch viele weitere Lügen über uns verbreitet wurden, die sogar eine Telefonabhörung und eine 4-wöchige Observierung mit sich zog. Es konnte aber alles widerlegt werden, aber es wurden auch Ämter und Behörden zur Befragung mit einbezogen, weil mein Mann beruflich mit denen zu tun hatten. Natürlich liegt da jetzt ein Schatten über uns, obwohl überhaupt nichts dran war! Zwischenzeitlich ist unser Verhältnis mit den Anzeigeerstattern noch schlechter geworden und es ist uns zu Ohren gekommen, dass diese Leute weiter über uns lästern. Nun unsere Frage: wie lange haben wir noch Zeit, eine Verleumdungsklage zu tätigen? Und sollen oder können wir auf Schmerzensgeld klagen? Bitte um Antwort!
    LG Kerstin

  29. Michel
    Am 24. Juni 2019 um 22:55

    Ein Jugendamt Mitarbeiter der für den Umgang zuständig ist den ich aufgesucht hat um Umgang zu bekommen hat in einem gewaltschutzbeschluss angegeben. Er hätte mich angezeigt weil ich laut und ausfallend bei meinem Besuch es gab nur einen Besuch ihm gegenüber gewesen bin. Um einen gewaltschutzbeschluss zu unterstützen mit meiner Ex-Frau zusammen der so wahrscheinlich nicht zustande gekommen wäre es steht ganz klar drin dass er mich angezeigt hat. ich war auch nicht laut und ausfallend ihm gegenüber ich hätte keinen Sinn wenn ich wegen dem Umgang dorthin gehe und den Mann an brülle. Die Anfrage bei der Polizei hat ergeben und das ist weder in der Vergangenheit noch bis zum heutigen Tage irgendeine anzeige gegeben hat. das Gericht hat beschlossen dass ich meinen Sohn nur noch stundenweise unter Aufsicht dieses Jugendamt Mitarbeiters sehen darf Termine wurden platzen gelassen wurde schriftlich belogen in E-Mails und der Umgang ist eingestellt worden. Seitdem verweigert man mir gegenüber jeglicher Stellungnahme. meine Exfrau hat kurz zuvor die Schlösser ausgetauscht als ich auf der Arbeit war und anschließend den Umgang verweigert daher kam diese Situation. Man unterstellt mir ich sei Alkoholiker was nicht der Fall ist ich trinke nicht einmal. der wahre Hintergrund ist ich wurde betrogen und sie lebten alle neuen Beziehung alles schön und gut ich bin nur leider immer noch obdachlos und habe aufgrund der Umstände auf meiner Arbeit verloren mittlerweile wie auch den Kontakt zu zu meinem Sohn Frage meinerseits wie verhält es sich in so einem Fall bezüglich eines Schmerzensgeldes es ist oft genug von meiner Seite angemerkt worden dass die Unterstellung meiner Frau nicht korrekt sind dass ich in den meisten Fällen das Gegenteil belegen kann es wurde sich aber überhaupt nichts angeguckt oder angehört selbst die Polizei hält es nicht für nötig obwohl sie über die Umstände informiert ist und das ist meines Erachtens eine Amtspflichtverletzung da es sich um Paragraph 164 handelt und das ist ja nicht unbedingt ein anzeigepflichtiger Straftatbestand sondern müsste automatisch verfolgt werden es muss kein Strafantrag gestellt werden ich bin der Auffassung das in so einem Fall wenn Kenntnis vorhanden ist sowas doch wenigstens überprüft werden muss immerhin ist mein ganzes Leben wie es den Bach runter das Verhältnis zu meinem Sohn momentan und freiwilliger Weise auf Eis gelegt

  30. Sabine W.
    Am 9. Juni 2019 um 14:50

    Hallo,2017 verstarb meine Mutter unerwartet,sie war 73 Jahre und war nicht krank.Seit einem Jahr lebte sie in der Wohnung neben meiner Schwester.Das Verhältnis wurde schon nach 2Wochen gestört,die Schwester warf meine Mutter mitten in Köln mit Rollator aus dem Auto.Sie beschimpfte Sie,und warf ihr ihre angebliche schlechte Kindheit vor.Das kann ich nicht bestätigen,wir hatten eine schöne Kindheit. Meine Schwester fiel leider aus der Rolle.Sie lügte,klaute,ging in die Hilfsschule,weil sie als Kind eine schwere Meningitis hatte.Man sagt bei 90% bleibt etwas zurück.Heißt,sie blieb schwererziehbar,obwohl meine Mutter ihr immer wieder verzieh..Nun gut,ich fuhr jede Woche 3 Tage zu. mein er Mutter,u. half ihr einzukaufen,Ärzte ,Behörden.Die Schwester redete nur noch schlecht.Klaute den Whg.Schlüssel,beschimpfte Sie,schubste sie mehrmals und bedrohte Sie.Nach 4 Monaten kündigte sie ihr die untervermietete Whg. Das Verhältnis war nicht mehr zu ändern.Meine Mutter litt sehr darunter,und wir beschlossen,sie zieht zu mir nach D,dorf.Ihre Sachen befanden sich sowieso noch in Kartons.Sie versuchte meine Mutter immer wieder bei mir schlecht zu machen,doch wir beide hatten immer ein gutes Verhältnis.Obwohl die Schwester auch bei Freunden und Bekannten meine Mutter schlecht machte.Also,ich war zuletzt v. Dienstag bis Samstag bei ihr.Die Schwester rief a. Freitag an und sagte zu mir,wenn Die Mutter nicht aufhört zu Lügen,klatsch ich sie an die Wand!! Ich sagte ,wie redest du denn,komm mal runter.Sie betrat die Whg wann Sie wollte,mit geklautem Schlüssel,stritt es aber ab und meinte die hat doch Alzheimer..Sm Sonntag Mittag telefonierte ich mit meiner Mutter,und verblieben so das sie ans Handy geht. Am Abend konnte ich sie schon nicht mehr erreichen..Da war sie schon tot.Bis Donnerstag rief ich sie mehrmals am Tag an,auch das muss meine Schwester gehört haben.Am Donnerstag rief die Freundin am Abend an,deine Mutter ist tot.Als ich in Köln ankam,lag meine Mutter verfault im Bett.Die Schwester verhielt sich eiskalt mir gegenüber.Auf Nachfrage war sie am Montag noch heimlich in der Whg.und sagte,der Kopf lag oben,da hat sie noch gelebt.Lüge!!
    Ich hätte sie ja sonst erreicht.Sie hätte sie am Donnerstag gefunden.Die Polizei und der Arzt waren schon da.Sogar das Bestattungsunternehmen war schon da,obwohl ich Vollmacht,Testament und Betreuungsvollmacht hatte.Sie sagte,das war ein natürlicher Tot.Ich sagte ,ja was denn sonst?
    Als sie mir dann noch sagte,ihre Freundin war da um die Katze einzufangen,wurde mir ganz schlecht.Denn wie sich herraus stellte,fehlten die 3000€ die unter der Matratze lagen.Nicht ein Wort der Trauer,eiskalt.Warum wurde ich als letze informiert??? Wo ich ihr doch am nächsten stand?? Da meine Schwester,Botox u.andere Sachen spritzt,bin ich fest davon überzeugt das Sie ihre Finger im Spiel hatte.Sie hat bei den anderen Geschwister nur Lügen erzählt,so das keiner was mit mir zu tun hben wollte.Das Verhältnis ist auf ewig gestört.Ich konnte weder meine Sicht erklären,noch war einer meiner Geschwister auf der Beisätzung.Die Schwester bedroht mich massiv,nimmt aber keine Stellung zu den Vorwürfen das Sie meine Mutter umgebracht hat..Ich habe lange mit mir gerungen und bin zu dem Entschluss gekommen,zur Polizei zu gehen.
    Ich bin fest davon überzeugt das Sie meine Mutter umgebracht hat. Kann ich jetzt noch zur Polizei und Anzeige erstatten??
    Viele Grüße und danke
    Sabine W.

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