Falschrum parken: Welches Bußgeld droht?

Von Thomas R.

Letzte Aktualisierung am: 25. August 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Bußgeldtabelle: Falschrum geparkt

VerstoßBußgeld
nicht am rechten Fahrbahnrand geparkt (Ausnahme Einbahnstraße)15 €
... mit Behinderung25 €
... über eine Stunde25 €
... über eine Stunde mit Behinderung35 €

Falsch herum parken: Regelungen und Bußgeld

Wenn Sie falsch herum Parken, kann ein Bußgeld auf Sie zu kommen.
Wenn Sie falsch herum Parken, kann ein Bußgeld auf Sie zu kommen.

In der Straßenverkehrsordnung (StVO) werden Vorschriften für alle Verkehrsteilnehmer festgehalten, also für Fußgänger, Radfahrer und insbesondere für Kfz-Fahrer. Einer Statistik des Kraftfahrt-Bundesamtes zufolge gibt es in Deutschland seit dem 01. Januar 2018 63,7 Millionen zugelassene Fahrzeuge, wobei davon 56,5 Millionen Kraftfahrzeuge und 7,3 Millionen Kfz-Anhänger sind. Als Autofahrer ist es unter anderem wichtig, die Regelungen für das richtige Parken zu kennen, um ein Bußgeld zu umgehen, aber auch um andere Verkehrsteilnehmer nicht zu behindern.

Jedoch kommt es immer wieder vor, dass Autofahrer falsch parken, auch wenn sie dies nicht immer vorsätzlich tun. Was gilt als Falschparken? Ist es ordnungswidrig, falsch herum auf einem Parkplatz zu stehen? Welches Bußgeld kann in diesem Fall drohen?

FAQ: Falschrum parken

Darf ich entgegen der Fahrtrichtung parken?

Es muss stets der rechte Fahrbahnrand zum Parken genutzt werden – das bedeutet, dass nur in Fahrtrichtung geparkt werden kann.

Wie wird das Falschrumparken geahndet?

Es kann ein Verwarngeld von mindestens 15 Euro anfallen. Mehr dazu erfahren Sie in dieser Tabelle.

Darf ich in einer Einbahnstraße auf der linken Seite parken?

Ja. Weil Sie zur Weiterfahrt nicht wenden müssen, gilt dies nicht als Falschrumparken.

Keine Lust zum Lesen? – Mehr zum Halten und Parken im Video

Video: Halten und Parken
Alles Wichtige zum Halten und Parken finden Sie auch in unserem Video.

Entgegen der Fahrrichtung parken: Ist das erlaubt?

Im § 12 der StVO werden die allgemeinen Verkehrsregeln für Halten und Parken definiert, wobei Absatz 4 Autofahrern klar vorschreibt, dass Falschrum parken nicht erlaubt ist:

Zum Parken ist der rechte Seitenstreifen, dazu gehören auch entlang der Fahrbahn angelegte Parkstreifen, zu benutzen, wenn er dazu ausreichend befestigt ist, sonst ist an den rechten Fahrbahnrand heranzufahren.

Demnach muss ein Autofahrer nicht nur stets auf dem rechten Fahrstreifen fahren, sondern auch dort parken. Durch diese Vorschriften sollten gefährliche Rangiermanöver verhindert werden, da der Fahrer das Auto erstmal wenden müsste, um auf die andere Fahrbahn zu gelangen. Ein Auto gilt des Weiteren als geparkt, wenn das länger als drei Minuten hält oder wenn der Fahrer dieses verlässt.

Es gibt jedoch zwei Ausnahmen, die das Falschrum parken erlauben: In einer Einbahnstraßen ist es erlaubt, auf beiden Seiten zu parken. Demnach gilt das Parken auf der linken Straßenseite nicht als Falschrumparken, da der Fahrer für die Weiterfahrt nicht wenden muss. Sofern kein generelles Fahrverbot gilt, dürfen Autofahrer auf der linken Seite parken, wenn auf der rechten Seite Schienen verlegt sind
Beim Falsch herum parken können Sie keinen Punkt in Flensburg bekommen.
Wenn Sie falsch herum parken, können Sie keinen Punkt in Flensburg bekommen.

Falsch herum parken: Mit welchem Bußgeld müssen Sie rechnen?

Obwohl das Parken in falscher Richtung gewöhnlich kein Verkehrshindernis darstellt, sollen durch das Verbot unnötige Rangiermanöver verhindert werden.

Des Weiteren verliert der Fahrer selbst durch das falschrum Parken auch unnötig Zeit, um wieder auf die richtige Fahrbahnseite zu gelangen.

Der Bußgeldkatalog sieht für das “Falsch herum parken” ein Bußgeld in Höhe von 15 Euro vor.

Hierzu kommt in der Regel keine weitere Sanktion, das heißt, Autofahrer müssen weder mit einem Punkt in Flensburg noch mit einem Fahrverbot rechnen.

Sollten Sie nicht erkennen, ob es sich bei der Straße, in der Sie sich befinden, um eine Einbahnstraße handelt, ist es ratsam, auf der rechten Straßenseite zu parken, um ein Bußgeld zu vermeiden.

Über den Autor

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Thomas R.

Thomas hat einen Abschluss in Politikwissenschaften von der Universität Jena. Er gehört seit 2018 zum Team von bussgeldkatalog.org und verfasst News und Ratgeber zu verschiedenen Themen im Verkehrsrecht.

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27 Kommentare

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  1. Eigentümer
    Am 8. Oktober 2024 um 12:47

    Das Grundstück bis zur Straße gehört mir, trotzdem habe ich, als ich mein Auto auf meinem Grundstück abgestellt habe, einen Strafzettel bekommen, weil ich entgegen der Fahrtrichtung geparkt habe. Erstens: Darf mir das Ordnungsamt einen Strafzettel geben, wenn ich auf meinem Grundstück parke? Das ist jetzt schon das dritte Mal passiert. Und muss ich in Fahrtrichtung parken, auch wenn das Auto auf einem Privatgrundstück geparkt ist?

  2. Löber
    Am 13. Juni 2024 um 12:47

    Was passiert wenn ich falsch herum geparkt habe ,und mir jemand ins parkende Auto fährt?

  3. Adrian
    Am 19. Juli 2023 um 17:14

    Ich habe entgegen der Fahrtrichtung auf einem markierten Seitenstrfeifen geparkt. Ich würde ohne Weiteres die 15 Euro Strafe anerkennen, habe aber ein Verwarngeld von 25 Euro erhalten, da ich andere Verkehrsteilnehmer angeblich behindert habe. Als Uhrzeit hat das Ordnungsamt ein Zeitfenster von 5 Minuten angegeben. Ein Behinderung ergibt sich auf dem Beweisfoto nicht, da sind keine anderen Verkehrsteilnehmer gewesen.
    Meine Beschwerde beim Ordnungsamt brachte mir nur die Antwort wer links parkt behindert autmatisch andere, wenn er die Parklücke verlässt, deshalb könne sofort in jedem Falld das erhöhte Verwarngeld ausgesprochen werden. Da frage ich mich natürlich warum der Katalog überhaupt ein niedriges und ein erhöhtes Verwarngeld vorsieht?
    Die Dame vom Ordnungsamt hat auf meinen Einwand nur gesagt ihr Rechner gibt 25 Euro vor und das ist die aktuellste Version und ich möchte dann doch bitte im aktuellen Katalog nachsehen, es sei ja nicht ihr Fehler wenn ich veraltete Kataloge “befragen” würde. Eine nachträgliche Änderung des Verwarngeldes sei aus ihrer Sicht nicht möglich, dann läuft mein Widerspruch automatisch ins Bussgeldverfahren, aber da möchte ich mich darauf vorbereiten, dass dann die Strafe für mich noch deutlich höher ausfallen wird.
    Kann mir da jemand einen Tipp geben? Ich möchte nicht so ohne Weiteres einfach das hohe Verwarngeld bezahlen.
    Danke

    • Daniel
      Am 7. November 2023 um 0:49

      Ja, einfach an die Regeln halten und nicht wegen 25€ so nen aufriss machen

  4. K, Thomas
    Am 15. Januar 2022 um 13:52

    Hallo!
    Bei uns hier ist eine kleine Nebenstraße (ca. 100 m lang), wo links und rechts geparkt werden darf (keine Einbahnstraße), aber nur ein Auto zum durchgängigen befahren Platz hat (Straße bietet 3 Autos Platz; links und rechts wird geparkt, in der Mitte wird gefahren). Die Einfahrten werden als Haltepunkt genutzt! – Wenn ich dort links in Gegenrichtung parke, behindere ich niemanden, weil ich ja nicht wenden muss, wenn ich wieder in die Straße einfahre! – Da dürfte mir dann eigentlich auch kein Bußgeld drohen, wie eben in einer Einbahnstraße! – Oder doch?
    LG und viel Gesundheit
    Herr K

  5. Josef E
    Am 9. August 2021 um 14:13

    Warum schreiben hier eigentlich so
    viele Klugscheißer Antworten?

  6. Kurti
    Am 21. Oktober 2020 um 12:57

    Ich verstehe es nicht ,das man sich darüber aufregt, das man in Fahrtrichtung parkt, u.ein Ticket bekommt
    Jeder kennt die Vehrkehrsregelnhat man schon in der Fahrschule gelernt. Aber so nach dem Moto was Intressiert mich das. Das Bussgeld müsste viel höher sein da mit Ihr Schreiber das spüren bekommt.
    Haltet euch daran dann müsst Ihr auch nicht bezahlen

    • Ludwig E
      Am 16. November 2021 um 9:38

      Weil ein Jeder nach Artikel 5 Abs. 1 des GG der BRD seine Meinung in Wort und Schrift frei äußern darf. :)

  7. OK
    Am 15. Oktober 2020 um 16:19

    Die StVO in enge, breite, asphaltierte oder Kopfsteinpflaster Straßen zu unterscheiden wäre wohl zuviel des guten.
    Es gilt gegen die Fahrtrichtung prägen ist verboten.
    Weder PKW, LKW noch Anhänger haben Reflektoren vorne um sie in unbeleuchteten Straßen deutlich für den Verkehr zu erkennen.
    Ferner sind die Scheinwerfer so leicht rechtsleuchtend eingestellt dass sie den Gegenverkehr nicht blenden. Wenn ein Auto jetzt mit Licht vom rechten Fahrbahnrand gegen die Fahrtrichtung das Abblendlicht einschaltet, wird der normale Verkehrsteilnehmer voll geblendet.
    15€ sind noch zu wenig.
    Meist hat das Parken gehen die Fahrtrichtung mir was mit Bequemlichkeit zu tun, wie das Parken bei Aldi direkt vor den Einkaufswagen.

  8. Albert
    Am 30. August 2020 um 18:33

    Auf einer Straße Innerhalb einer geschlossenen Ortschaft befindet sich auf der rechten Seite ein markierter Radweg.. seit kurzem im Ort eingeführt. Darf ich wie bei Schienen gewährt auf der linken Seite entgegen der Fahrtrichtung parken?

  9. Konsumverzicht
    Am 3. August 2020 um 17:50

    auf privatem Grund kannst du parken wie du willst, da hat die Ordnungsbehörde überhaupt nichts verloren. Wäre ja noch schöner wenn mir Jemand was auf meinem Privat Eigentum vorschreiben könnte ob und wo ich da parken darf.

  10. Bernd
    Am 1. Juli 2020 um 18:52

    Die Regel ist offensichtlicher Stuss. Viele Straßen innerorts sind so eng, dass ohnehin nur eine Fahrspur da ist, mit gelegentlichen Ausweichmöglichkeiten — und natürlich auch nur gelegentlich freien Parkplätzen. Man parkt so, wie man kommt, und fährt auch so wieder weg. Gerade durch das Parken auf der „falschen“ Seite vermeidet man dann ein Wenden. Das korrekte Parken würde mindestens ein gefährliches Wendemanöver in der engen Straße benötigen.

  11. Tommy
    Am 25. Juni 2020 um 20:27

    Es geht eben nicht nur darum, Wendemanöver zu vermeiden, sondern hauptsächlich um die Erkennbarkeit! Kfz und Anhänger haben hinten Reflektoren, vorne aber nicht. Ergo sind falsch herum geparkten Fahrzeuge für vorbeifahrende Fahrzeuge deutlich schlechter erkennbar und somit eine unnötige Unfallgefahr.

  12. Timo B.
    Am 4. Februar 2020 um 21:40

    Ich habe heute in der Straße vor meinem Büro auf meinem eigenen Parkplatz gegen Fahrtrichtung geparkt. Der Parkplatz ist von der Straße durch eine kleine Erhöhung abgetrennt und in Privatbesitz (gehört zum Hof) . Ich Parke hier seit 7 Jahren und hatte noch nie ein Problem. Als ich den Herrn vom Ordnungsamt gefragt habe ob das auch für einen privaten Parkplatz gilt, konnte er mir leider keine Antwort geben. “Er sei sich da nicht sicher”. Das Knöllchen habe ich jetzt trotzdem :-) kann mir jemand weiterhelfen?

  13. Nadja
    Am 11. Dezember 2019 um 7:26

    Hey.
    Ich bin schwerbehindert, also rollstuhlfahrerin , die aber mit eigenem Auto selbständig fährt. Vor dem Haus wo ich wohne gibt es nur die Möglichkeit auf eingegrenzt markiertem Parkplätzen zu parken. Nun ist diese Straße stark befahren. Wenn ich ein- und aussteige brauche ich Platz und ebenerdigkeit. Daher wäre es am günstigsten mit der Fahrertür zum gehweg zu parken. …also falschherum. Krieg ich da auch ärger? ?

  14. t
    Am 29. November 2019 um 14:17

    @Steffi
    Lohnen würde sich daraus zu lernen und es in Zukunft richtig zu machen.

  15. abdul
    Am 9. Oktober 2019 um 0:01

    ich habe am 14.08 in die falsche fahrichtung geparkt und habe eine strafe um 09 uhr morgens erhalten und eine strafe um 17.00 und eine strafe am nächsten tag nochmal eine strafe erhalten. Das Fahrzeug stand zwei tage lang an diesem ort. Muss ich dafür wirklich drei strafen zahlen ? ich habe da doch bloß einmal geparkt

  16. Martina
    Am 20. September 2019 um 9:35

    Auch an der Elektroladesäule, wenn das Ladekabel in der Länge nur reicht, wenn man sich gegen die Fahrtrichtung so nah wie möglich an die Säule stellt, wird es keine Ausnahme geben, oder?

    P.S. Habe jetzt ein sauteures 10 Meter langes Kabel dazu gekauft, nächstes Mal gibt es keinen Strafzettel mehr…

  17. L. Bernecker
    Am 11. August 2019 um 16:31

    Guten Tag!
    “Falschrum” ist schlechtes Deutsch, nämlich Umgangssprache. Sollte so nicht geschrieben werden, sondern so wie in der StVO richtig “falsch herum”.
    Deutsche Sprache, schwere Sprache!, Sollten Redakteure aber können.
    Beste Grüße
    L. Bernecker

  18. Steffi
    Am 7. August 2019 um 10:16

    Hallo!
    Ich habe in einer Sackgasse, die auf einen Parkplatz und zu einem Amtsgebäude führt, auf dem linken Parkstreifen geparkt und dafür ein Knöllchen in Höhe von 15€ erhalten.
    Lohnt es sich wohl dagegen vorzugehen?
    Ein Wendemanöver ist hier nicht zu verhindern, ob nun vor oder nach dem Parken…

  19. Alex
    Am 28. Juli 2019 um 17:33

    Hallo,
    Ich wohne in einer sehr engen Straße, wo nur ein Auto fahren kann, für einen LKW wäre es schon zu breit. Zu einer Seite sind Häuser und auf der anderen ist eine Einbuchtung wo 2 Parkplätze sind. Es ist gar nicht möglich zu wenden. Man müsste um den Block fahren und wo anders wenden um dann in richtiger Richtung zu parken, wenn man von der “falschen” Seite reinkam. ICh habe gestern einen Strafzettel bekommen. Aber wie gesagt, die rechte Seite ist ja gar nicht befahrbar, da stehen Häuser, es gibt also nichtmal einen Gehweg. Sollte ich Einspruch einlegen? Mir scheint dieses Strafgeld sehr ungerechtfertigt.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 29. Juli 2019 um 8:56

      Hallo Alex,
      wir dürfen dazu keine Einschätzung abgeben.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  20. Klaus
    Am 21. Juni 2019 um 10:11

    Ich habe in einer Anwohnerstrasse (bin selbst Anwohner) auf der rechten Seite auf dem Parkstreifen gegen die Fahrtrichtung geparkt und dafür ein Verwarnungsgeld von € 15 bekommen. Ich habe auch niemanden behindert, da die Strasse breit genug ist.
    Ist das korrekt?

  21. nick
    Am 6. April 2019 um 19:54

    In § 12, Abs. 4 der StVo ist für mich NICHT klar ersichtlich, daß ein PKW-Anhänger nicht “verkehrt herum” geparkt werden darf.
    Es “sollte” so sein, muss aber nicht zwingend. Kann ja auch zweckmässig zum Be- und Entladen so geparkt werden.
    Dennoch soll ich 15,00 Euro dafür bezahlen. Meines Erachtens nicht korrekt, zumal mir bekannt ist, dass die ganze Sache eher einen Persönlichen Hintergrund hat. Das aber an andere Stelle.
    Gruß

    Nick

  22. Skydoe
    Am 28. Dezember 2018 um 23:42

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    es gibt Gerichtsurteile, wo einem vermeintlichen „Falschherumparker“ recht bekommen haben. Begründung: in einer engen Straße ist es unerheblich, da i.d.R. keine Wendemanöver erforderlich sind.
    Ein einhalten der generellen Pflicht in Fahrtrichtung würde hier den vermeintlichen „Vorteil“ ad absurdum führen.

    Viele Grüße

  23. Richard F.
    Am 4. September 2018 um 13:50

    Wie sieht es aus, wenn ich meinen Pkw in einer verkehrsberuhigten Zone, innerhalb der Parkflächenmarkierung, links parke?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 26. Oktober 2018 um 10:24

      Hallo Richard,

      dem oben stehenden Text können Sie entnehmen, dass Sie in der Regel auf der rechten Seite parken müssen. Ausnahmen bestehen nur bei Einbahnstraßen sowie, wenn Schienen auf der rechten Seite verlegt sind.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

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