Verstoß gegen das Drogengesetz im Straßenverkehr
... beim 1. Mal
500 €
2
1 Monat1 M
... beim 2. Mal
1000 €
2
3 Monate3 M
... beim 3. Mal
1500 €
2
3 Monate3 M
Gefährdung des Verkehrs unter Drogeneinfluss
3
Entziehung der Fahrerlaubnis, Freiheitsstrafe oder Geldstrafe
Drogen, Sachbeschädigung, Lagerfeuer und Co. – Welche Bußgelder und Maßnahmen gibt es?
Ein Wochenende lang laute Musik hören und mit den Freunden tanzen: In den Sommermonaten können Feierwütige fast wöchentlich in einem anderen Ort in Deutschland die Nacht zum Tag werden lassen.
Doch auch bei einem Festival gelten Regeln. So dürfen die Besucher keine Drogen konsumieren oder fremdes Eigentum zerstören. Auch Lagerfeuer und übermäßiger Abfall sind stets zu vermeiden. Leider beachtet ein Großteil der Besucher diese Regeln nicht, weil sie schlichtweg der Meinung sind, dass diese an dem Wochenende nicht für sie gelten.
Wer mit dem eigenen Auto fahren möchte, muss dennoch die Straßenverkehrsregeln beachten, die in Deutschland gelten. Besonders vor und nach einer solchen Festivität ist vermehrt mit Polizeikontrollen zu rechnen, da noch betrunkene Autofahrer zur Gefahr im Straßenverkehr werden können. Auch Kfz-Führer, die illegale Substanzen zu sich genommen haben, können Unfälle auslösen, da diese Stoffe die Wahrnehmung beeinflussen.
Welche Strafen auf Festivalbesucher zukommen können und wie sie sich bei einer Polizeikontrolle verhalten müssen, erfahren Sie in diesem Ratgeber.
Inhaltsverzeichnis:
FAQ: Bußgelder bei Festivals
Worauf achtet die Polizei im Zusammenhang mit Festivals?
Gerade wenn es um die Heimreise geht, führt die Polizei vermehrt Drogen- und Alkoholkontrollen durch. Aber auch Aspekte wie Überladung und Verkehrssicherheit können relevant sein.
Wann drohen auf einem Festival Sanktionen?
Grundsätzlich können sich auf einem Festival Verstöße zu zahlreichen Tatbeständen ereignen. Hierbei kann es sich zum Beispiel ums Wildpinkeln und Wildcampen handeln. Eine Übersicht möglicher Sanktionen liefert diese Tabelle.
Ist die Polizei bei Verstößen auf dem Festivalgelände überhaupt zuständig?
Ob die Polizei Ordnungswidrigkeiten ahnden kann, hängt nicht selten davon ab, wo das Festival stattfindet. Hierbei ist entscheidend, ob es sich um einen öffentlichen Grund oder ein privates Grundstück handelt.
Vor dem Festival: Die Anreise
Natürlich ist es möglich, dass die örtliche Polizei bereits am Tag vor Festivalbeginn an besonders befahrenen Straßen Polizeikontrollen durchführt. Jedoch ist es eher üblich, dass die Beamten Geschwindigkeitsmessungen durchführen. Nur wenige Kilometer vor dem Veranstaltungsort können sie die Geschwindigkeit messen und Fahrer herauswinken.
Hierbei sind empfindliche Strafen zu beachten. Der deutsche Bußgeldkatalog unterscheidet dabei in Delikte, die innerhalb oder außerhalb einer Ortschaft begangen wurden.
Geschwindigkeitsverstöße, die innerorts begangen wurde, ziehen empfindlichere Strafen nach sich, da hier das Risiko höher ist, einen anderen Verkehrsteilnehmer zu gefährden.
Auch wenn das Festivalwochenende bei einem Besucher zum Urlaub gehört, leben in den angrenzenden Ort Menschen, die in dieser Zeit ebenfalls den öffentlichen Straßenverkehr nutzen. Aus diesem Grund sollten Sie unbedingt auf eine angepasste Geschwindigkeit achten.
Bevor die Festivalbesucher nun ihr Zelt und andere Sachen ausladen können, ist das richtige Parken wichtig. Meist sind Parkwächter oder Ordner vor Ort, die die Fahrzeuge auf die freien Parkplätze leiten. Hierbei ist unbedingt darauf zu achten, so platzsparend wie möglich zu parken, damit möglichst viele Besucher auf den Platz finden.
Zudem sollten Sie nicht beispielsweise auf verlassenen Waldwegen parken oder mitten auf Grünflächen, falls dies nicht ausdrücklich erlaubt ist. Befinden Sie sich zudem in einem Landschaftsschutzgebiet oder einem Naturschutzgebiet müssen Sie für das widerrechtliche Parken oder Abstellen bis zu 2.500 Euro zahlen. Dies ist jedoch vom Bundesland abhängig, in dem das Festival stattfindet.
Während des Festivals: Straftaten und Folgen
Auf einem Festival können diverse Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten anfallen. Wer auf einem Festival Drogen konsumiert oder verkauft, begeht beispielsweise eine Straftat und muss mit entsprechenden Konsequenzen rechnen. Auch das Vergehen der Sachbeschädigung zählt dazu. Zudem können Bußgelder für ein illegales Feuer machen anfallen.
Zuerst ist jedoch abzuklären, wer für diese Vergehen zuständig ist und wie es danach weitergeht.
Privatgelände vs. öffentlicher Raum: Ist die Polizei zuständig?
Grob gesagt, handelt es sich in der Regel immer um öffentlichen Raum, wenn die Straße, der Platz oder eine anderweitige Fläche „gewidmet“ ist. Das bedeutet, dass sie einen Namen trägt wie etwa die „Dorfstraße“ in einem Ort.
Doch auch nicht-gewidmeter Raum kann öffentlich werden, wenn der Besitzer oder Verfügungsberechtigter des Privatgeländes dem zustimmt oder die Begehung bzw. Befahrung duldet. So wird die Fläche wiederum allgemeinhin benutzt und wandelt sich in öffentliches bzw. Zivilrecht.
Bei Festivals handelt es sich in der Regel beim Park- und eventuell beim Campingplatz um öffentliches Gelände. Meist weist der Veranstalter auch auf die StVO hin, sodass hier Verkehrszeichen beachtet werden müssen. Gibt es sie nicht, gilt Rechts vor Links. Zudem muss Schrittgeschwindigkeitgefahren werden. Das Veranstaltungsgelände, zu dem jeder ein Bändchen oder eine Eintrittskarte vorzeigen muss, gehört zum Privatgelände, da hier nur eine ausgewählte Menschengruppe Zutritt hat und sich dieser Platz physisch getrennt hinter einer Schranke oder einem Absperrband befindet.
Auf Privatgelände gelten die Regeln des Veranstalters bzw. die Bestimmungen, die nötig sind, um die Auflagen seinerseits einzuhalten. Im Vorfeld einer Veranstaltung muss der Veranstalter das Event nämlich anmelden.
Der Besitzer des Grundstückes kann Auflagen stellen, an die sich der Organisator halten muss. Auch das zuständige Amt muss informiert werden. Ferner sind auch Rettungskräfte sowie die Polizei mit einem Sicherheitskonzept zu unterrichten, sobald die Besucherzahl über 5.000 steigt.
Auf dem Privatgelände sowie auf den Campingplätzen sind die Ordnungskräfte und der Sicherheitsdienst für die Überwachung zuständig. Die jeweilige Park- und Campingordnung des Festivals regelt die Bestimmungen für die Festivalbesucher.
Die Polizei darf nur dann bei einem Privatgelände eingreifen, wenn ein ausreichender Verdacht auf eine Straftat oder Ordnungswidrigkeit besteht. Zudem handeln die Ordnungskräfte im Namen des Veranstalters und dürfen seine Interessen wahren und durchsetzen. Sie sind zudem befähigt, die Polizei bei Straftaten und Ordnungswidrigkeiten zu rufen.
Der Veranstalter muss bestimmte Auflagen gegenüber des Besitzers des Grundstückes beachten. Verstößt ein Besucher gegen Regeln, die indirekt diese Auflagen verletzen, kann er die Strafen auf den Besucher umlegen.
Welche Bestrafung für welche Vergehen?
Ein großer Aspekt bei einem Festival sind Drogen. Der Konsum, Besitz und der Verkauf von Drogen, die unter das Betäubungsmittelgesetz fallen, sind strafbar. Dennoch sind auf einer solchen Festivität immer mehr Menschen anzutreffen, die den illegalen Handel betreiben und andere Besucher aktiv ansprechen, ob sie Substanzen erwerben wollen.
Bemerkt der Sicherheitsdienst dieses Vergehen, kann es für den Verkäufer teuer werden. Auf einem Festival Drogen zu konsumieren oder zu verkaufen, ist nach wie vor eine Straftat. So rufen die Sicherheitskräfte in diesem Fall in der Regel die Polizei. In der Zeit, bis die Beamten eintreffen, dürfen die Ordnungskräfte die betreffende Person festhalten. Sie haben jedoch nicht die volle polizeiliche Gewalt, weshalb die Beamten nötig werden.
Wie es nach dem Verstoß weitergeht
Wer auf einem Festival mit Drogen erwischt wird, verstößt gegen das normale Strafrecht. Die Polizei nimmt die Personalien auf und leitet das Strafverfahren ein.
Der Beschuldigte darf jegliche Aussagen über die Situation verweigern. Lediglich muss er den Name und die Adresse angeben.
Bei einem festgestellten Drogenbesitz kann dieses Vergehen in das Bundeszentralregister eingetragen werden. Wer sich also in nächster Zeit bewerben möchte, sollte lieber die Finger von Drogen auf einem Festival lassen. Je nach Region kann die Polizei das Delikt auch an die Fahrerlaubnisbehörde weiterleiten, weshalb der Führerschein in Gefahr sein kann.
Wer auf einem Festival Drogen von einer „nicht geringen Menge“ verkauft, muss laut Paragraph 29a des Betäubungsmittelgesetzes mit mindestens einem Jahr Freiheitsstrafe rechnen. Die Haftstrafe erhöht sich drastisch, sobald erschwerende Umstände wie etwa gewerblicher Handel oder eine Organisation in Banden nachgewiesen wird. Bei einer geringen Menge von Drogen ist die Freiheitsstrafe auf fünf Jahre begrenzt. Alternativ kann auch eine Geldstrafe angeordnet werden (§ 29 Betäubungsmittelgesetz).
Ein Festival ist also kein rechtsfreier Raum, sodass auch hier Straftaten und Ordnungswidrigkeiten geahndet werden. Inwiefern die Ordnungskräfte nur eine Verwarnung aussprechen, liegt im Ermessen der jeweiligen Person. Zudem kann es ratsam sein, die entsprechende Internetseite des Festivals vor dem Besuch der Veranstaltung zu besuchen, um die Park- und Campingordnung durchzulesen. Festivals wie u.a. Rock am Ring, Melt, Wacken oder Fusion besitzen Verordnungen, die noch einmal auf die Regen hinweisen sollen.
Weiterführende Informationen zu Straftaten finden Sie auf den folgenden Seiten:
Doch auch nach dem Festival können die Festivalbesucher Bußgelder erwarten, sobald sie mit einem Fahrzeug abreisen. Wie die vergangenen Veranstaltungen gezeigt haben, sind Polizeikontrollen am Abreisetag eher üblich.
Die Polizei nennt sie Abfahrtskontrollen. Hiermit sind Fahrzeug- und Personenkontrollen gemeint, um primär die Fahrtüchtigkeit des Fahrers zu testen.
Lars Brummer, Polizeisprecher der Polizeieinsatzleitung der Polizeidirektion Mayen, welche im Gebiet vom Rock am Ring-Festival tätig ist, erklärte im Interview, dass der Schwerpunkt dieser Kontrollen die Fahrtauglichkeit sei. So würde die Polizei bei den Kontrollen ein besonderes Augenmerk auf die Fahrtüchtigkeit der Fahrzeugführer legen. Natürlich werden die Fahrzeuge, so wie in jeder anderen allgemeinen Verkehrskontrolle der Polizei auch, auf ihren ordnungsgemäßen Zustand hin überprüft.
Was darf die Polizei kontrollieren und was nicht?
Die Polizei darf Sie auffordern, das Fahrzeug anzuhalten und auszusteigen. Kommen Sie dieser Aufforderung nicht nach, werden in der Regel 70 Euro und ein Punkt in Flensburg fällig.
Die Beamten dürfen wiederum keinen Personalausweis verlangen, da es keine Pflicht ist, diesen mitzuführen. Haben Sie den Führerschein oder Fahrzeugschein jedoch nicht dabei, müssen Sie mit einem Bußgeld von 10 Euro rechnen.
Der Fahrer darf auf die Fahrtauglichkeit überprüft werden. So kann der Konsum illegaler Substanzen bzw. „berauschender“ Mittel sowie die Übermüdung des Fahrers kontrolliert werden. Dabei müssen Sie jedoch Ihre Zustimmung für einen Drogentest oder Durchsuchungen erteilen. Ansonsten geht das ohne einen richterlichen Beschluss nicht so leicht für die Behörden.
Eine Ausnahme bildet z. B. die Blutprobe. Die Beamten dürfen eine solche veranlassen, wenn „Tatsachen den Verdacht begründen“, dass der Fahrer eine Verkehrsstraftat unter dem Einfluss von Alkohol oder Drogen begangen hat (§ 81a Abs. 2 S. 2 StPO).
Der Romberg-Test, bestehend aus dem Leuchten in die Augen des Fahrers, auf einer beliebigen Linie laufen und den Finger auf die Nase legen, ist zudem kein Bestandteil der Verkehrskontrolle. Sie müssen dem erst zustimmen.
Dem Durchsuchen des Fahrzeugs und der darin enthaltenen Gepäckstücke muss der Kfz-Besitzer zustimmen. Lediglich das Warndreieck und die -weste sowie der Verbandskasten dürfen von der Polizei überprüft werden. Darüber hinaus gehört auch die Untersuchung der Licht- und Bremsanlagen sowie der TÜV-Plakette zu einer Verkehrskontrolle.
Sofern kein Verdacht auf eine Straftat wie beispielsweise der Drogenmissbrauch besteht, darf die Polizei keine weiteren Überprüfungen anstellen. Dieser Verdacht muss aber begründet sein. Reagiert ein Drogenspürhund argwöhnisch auf Ihr Fahrzeug, reicht dies in der Regel als Indiz aus. Auch ein richterlicher Beschluss kann der Polizei Zugang zum Kofferraum, Handschuhfach und den Gepäckstücken geben.
Wie reagieren auf einen Drogen-Schnelltest?
Die Beamten können bei einer Polizeikontrolle die Durchführung eines Drogen-Schnelltests Ihrerseits verlangen.
Das daraus resultierende Ergebnis ist jedoch kein zulässiges Beweismittel vor Gericht, sofern es sich um eine Straftat handelt (z.B. Promillewert über 1,1 oder Gefährdung des Straßenverkehrs unter Drogeneinfluss). Sie haben die Möglichkeit, diesem Test nicht zuzustimmen.
Bei der Ablehnung des Testes werden die Beamten oftmals misstrauisch und nehmen den Fahrer für einen Bluttest mit auf das Revier, welcher vor Gericht verwertbar ist. Dieser Test ist auch häufig die Folge auf einen Schnelltest.
Manche Drogen sind noch lange im Körper nachweisbar. Wer also am ersten Tag des Festivals illegale Substanzen zu sich nimmt, muss damit rechnen, dass sie am Tag der Heimfahrt noch belegbar sind. Entscheidend ist hierbei die Häufigkeit der Einnahme. Wer regelmäßig Drogen konsumiert, hat diese auch länger im Körper.
So lange sind Drogen im Körper nachweisbar (Zeit hängt von vielen Faktoren ab und kann abweichen):
Substanz
Nachweisbarkeit im Urin
Alkohol
12 Stunden
Barbiturate
bis zu 16 Tage
Cannabis
2 Tage bis mehrere Wochen
Ecstasy
2 bis 3 Tage
Ketamin
1 bis 3 Tage
Kokain
1 bis 3 Tage
Opiate
2 bis 4 Tage
Speed
1 bis 3 Tage
Weiterführende Infos zur Nachweisbarkeit von Drogen finden Sie auf den folgenden Seiten:
Thomas hat einen Abschluss in Politikwissenschaften von der Universität Jena. Er gehört seit 2018 zum Team von bussgeldkatalog.org und verfasst News und Ratgeber zu verschiedenen Themen im Verkehrsrecht.