Abgasmanipulation: Auch Fiat in Diesel-Skandal verwickelt
Letzte Aktualisierung am: 21. August 2024
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Vorwürfe gegen Fiat: Abgasmanipulation laut Kraftfahrt-Bundesamt vorliegend
Der italienisch-amerikanische Autobauer Fiat-Chrysler (FCA) ist ins Visier mehrerer Umweltbehörden geraten. Nicht nur laut US-Justiz, sondern auch gemäß Aussagen von Behörden aus Frankreich und Deutschland sei Fiat in den Diesel-Skandal eingebunden. Ferner hatte die EU-Kommission ein Verfahren wegen Vertragsverletzung gegen Italien eingeleitet, weil die Regierung in Rom den Vorwürfen gegen Fiat nicht angemessen nachgegangen sei.
Im Januar 2018 forderte das US-Justizministerium gegenüber Fiat Strafzahlungen ein, die wegen manipulierter Dieselabgase zu zahlen seien. Dieser Forderung sei der Autokonzern nachgekommen. Insgesamt ist ein Paket geplant, dass neben Strafzahlungen auch Umweltprojekte, eine Rückrufaktion sowie Nachrüstungen von etwa 104.000 Fiat-Autos vorsieht.
Hauptpunkt der Vorwürfe im Fiat-Diesel-Skandal ist die Verwendung illegaler Software. Diese soll verbaut worden sein, damit Dieselfahrzeuge Abgastests bestehen. Hingegen wurden im realen Betrieb auf der Straße wesentlich mehr Schadstoffe ausgestoßen, als es Testreihen vermuten ließen. Ausgangspunkt waren Messungen des deutschen Kraftfahrt-Bundesamtes, die im Zuge des VW-Skandals vorgenommen wurden. Dabei wurden bei Fiat-Modellen auffällige Werte nachgewiesen, die Rückschlüsse auf unzulässige Software zuließen.
Inhaltsverzeichnis:
FAQ: Fiat-Abgasskandal
Laut KBA kam es auch bei Dieselmotoren in Fiat-Modellen zum Einsatz einer unzulässigen Software, welche die Abgaswerte verfälschte.
In Modellen ab dem Baujahr 2012 wurde die Software wohl verwendet. Welche Modelle das genau sind, stellt der Ratgeber hier vor.
Ob Fahrzeughalter Ansprüche aufgrund des Wertverlustes bzw. wegen Betrugs gelten machen können, sollten sie gemeinsam mit einem Anwalt prüfen.
Wie wurde bei Fiat-Diesel-Modellen der Abgas-Ausstoß manipuliert?
Aus einem Gutachten des Kraftfahrt-Bundesamtes geht hervor, dass beim Autokonzern Fiat zur Steuerung von Dieselmotoren eine Bosch-Software zum Einsatz gekommen ist. Besonders auffällig sei laut KBA die Verwendung gleich zweier Abschalteinrichtungen. Folgende Liste fasst die verwendete Technik zusammen:
- Temperaturabschaltungen
- Abschaltung der Abgasreinigung
Welche Modelle sind vom Diesel-Skandal bei Fiat betroffen?
Erhöhte Stickoxidwerte bei diversen Modellen des italienischen Herstellers konnten sowohl KBA als auch die amerikanische “Emissions Analytics” feststellen. Bei welchen Diesel-Modellen die Werte des Schadstoffs Stickoxid erheblich über den gesetzlich geltenden Grenzwerten liegen, zeigt Ihnen die nachfolgende Liste:
- 500 L (1,6 L/Euronorm 5/2013)
- 500 L (1,6 L/Euronorm 6/2015)
- 500 X (1,6 L/Euronorm 6/2015)
- Panda (1,2 L/Euronorm 5/2012)
- Tipo (1,6 L/Euronorm 6/2016)
Wenn Fahrzeuge erhöhte Stickoxidwerte aufweisen, entsprechen sie nicht den gesetzlichen Bestimmungen. Da aber die rechtlichen Rahmenbedingungen bei der Kaufentscheidung eine entscheidende Rolle spielen, ist deren Nichteinhaltung gleichbedeutend mit einem Mangel am Fahrzeug.
Abgasskandal: Was schuldet Fiat Käufern von betroffenen Fahrzeugen?
Grundsätzlich haben Verbraucher, die vom Fiat-Diesel-Skandal betroffen sind, verschiedene Möglichkeiten sich vor einem drohenden Wertverlust ihres Fahrzeugs zu schützen:
- Deliktische Schadenersatzansprüche geltend machen
- Kreditvertrag widerrufen
Die erstgenannte Option basiert auf § 823 Abs. 1 des Bügerlichen Gesetzbuchs (BGB). Zur Schadenersatzpflicht heißt es im Gesetzestext wie folgt:
(1) Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.
In der Praxis bedeutet die gesetzliche Regelung für Verbraucher, dass Fiat betroffene Dieselfahrzeuge zurücknehmen muss, wenn deren Abgasverhalten nachweislich manipuliert wurde. Nach der Rückgabe haben Käufer ein Recht auf die Erstattung des Kaufpreises – abzüglich eines Nutzungsersatzes.