Fingierter Unfall: Was zeichnet manipulierte Verkehrsunfälle aus?
Letzte Aktualisierung am: 19. August 2024
Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten
Immer mehr fingierte Unfälle auf deutschen Straßen
Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) ermittelte, dass jeder zehnte Verkehrsunfall fingiert ist.
Einzelpersonen und ganze Banden versuchen auf diese Weise, die Versicherungsunternehmen um ihr Geld zu betrügen. Nicht immer haben beide Beteiligten bei dem Betrug die Hände im Spiel, in manchen Fällen werden auch Ahnungslose ausgenutzt.
Beschränkte sich in den letzten Jahrzehnten diese Masche auf das Stadtgebiet und einhergehenden Blechschäden, ist seit einigen Jahren zu beobachten, dass auch Unfälle auf Autobahnen provoziert werden – Personenschäden werden damit in Kauf genommen.
Wir erklären in diesem Text, zwischen welchen Arten unterschieden werden muss, wie die Versicherungen auf einen solchen gestellten Unfall reagiert und wie Sie sich helfen können, wenn Ihnen ein provozierter Unfall zur Last gelegt wird, Sie Ihn aber nicht begangen haben.
Inhaltsverzeichnis:
FAQ: Fingierter Unfall
Ein fingierter Unfall ist nur eine Unterart von manipulierten Unfällen. Welche Fälle es gibt und wodurch sie sich auszeichnen, erfahren Sie hier.
Damit begehen Sie eine Straftat. Neben strafrechtlichen Konsequenzen kommen auch Probleme mit der Versicherung auf Sie zu, wenn der Betrug aufgedeckt wird. Unter Umständen kündigt diese Ihren Vertrag. Der Schaden wird üblicherweise ebenfalls nicht reguliert.
Ja, auch ein Dritter kann einen Unfall absichtlich herbeiführen, indem er Ihre Unaufmerksamkeit ausnutzt. Informieren Sie die Polizei und merken Sie sich den Unfallhergang sowie andere wichtige Details. Wird Ihnen ein fingierter Unfall vorgeworfen, sollten Sie einen Anwalt für Verkehrsrecht aufsuchen.
Weiterführende Ratgeber zu Unfallhergang & einzelnen Unfallarten
Manipulierte Verkehrsunfälle: Fünf Fallgruppen
In der juristischen Literatur wird zwischen fünf verschiedenen Fallgruppen unterschieden, welche einen manipulierten Unfall im Detail ausmachen:
- Gestellter Unfall: Der Unfall wurde selbst herbeigeführt. Ein Sachverständigengutachten wird eingefordert, um den Schaden geltend machen zu können, dieser wird allerdings nur notdürftig ausgebessert. Darüber hinaus werden Mietwagenkosten angeführt.
- Ausgenutzter Unfall: Es kam tatsächlich zu einem Verkehrsunfall, in Folge dessen werden aber nicht nur die neuen Schäden, sondern auch weitere Positionen angeführt.
- Provozierter Unfall: In diesem Fall ist ein unbeteiligter Dritter beteiligt, dessen Unaufmerksamkeit ausgenutzt wird.
- “Berliner Modell“: Zuerst wird ein hochwertiges Fahrzeug abgestellt. Mit einem geklauten Auto wird dann an dem hochwertigeren ein Schaden verursacht. Die Täter flüchten anschließend.
- Fingierter Unfall: Bei dieser Fallgruppe kam es zu keinem tatsächlichen Schaden oder dieser wurde selbst herbeigeführt.
So reagiert der Versicherer auf einen Versicherungsbetrug
Wird ein Unfall provoziert oder fingiert und der Versicherer deckt dies auf, ist von „Versicherungsbetrug“ die Rede. Der Versicherer wird den Schaden nicht regulieren, eventuell auch den Vertrag beenden. Darüber hinaus haben sich die Betrüger laut Strafrecht strafbar gemacht.
Wurde ein Fahrzeug darüber hinaus mit Absicht beschädigt, ist zusätzlich der Tatbestand des Versicherungsmissbrauchs nach § 265 StGB (Strafgesetzbuch) erfüllt. Wird ein fingierter Verkehrsunfall gemeldet, kann darüber hinaus der Tatbestand des Vortäuschens einer Straftat (§ 145d Abs. 1 StGB) erfüllt sein.
Wird ein fingierter Unfall dem Versicherer gemeldet, gilt dies als Betrug. Darüber hinaus ist eventuell auch der Straftatbestand des Versicherungsmissbrauchs erfüllt. Jedenfalls liegt eine Straftat vor, welche mit einer Freiheitsstrafe von bis fünf Jahren oder einer Geldstrafe bestraft wird.
Wenn Ihnen fälschlicherweise ein Betrug vorgeworfen wird
Unter Umständen nutzten Betrüger Ihre Unaufmerksamkeit aus und verwickeln Sie in einen gestellten Unfall. Doch nicht sofort ist zu erkennen, dass es sich um einen Versicherungsbetrug handelt.
Werden Betroffene also in einen Verkehrsunfall verwickelt, sollten diese die Unfallstelle immer genau unter die Lupe nehmen. Liegt ein fingierter Unfall vor, tauchen zumeist unvermittelt Zeugen auf oder die Autokennzeichen werden geschickt verdeckt. In jedem Fall sollte die Polizei gerufen und ein Protokoll des Unfalls erstellt werden.
Nehmen Sie auch den Wagen des Unfallgegners unter die Lupe, handelt es sich beispielsweise um einen gepflegten alten Wagen oder sind mehrere Schäden zu erkennen? Diese Informationen können wertvoll sein, wenn es darum geht zu beweisen, dass kein fingierter Unfall vorliegt bzw. Sie an diesem nicht beteiligt waren.
Rufen Sie nach einem Verkehrsunfall die Polizei und fertigen Sie eine Unfallskizze an. Prägen Sie sich das Unfallgeschehen ein und inspizieren Sie nicht nur Ihren Wagen, sondern auch das Fahrzeug des Verursachers. Wird Ihnen dennoch ein fingierter Unfall vorgeworfen, sollten Sie unbedingt einen Verkehrsanwalt aufsuchen, welcher Sie weiter beraten kann. Tragen Sie diesem alle Indizien vor.
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Guten Tag,
in meinem Fall (fingierter Unfall) überholte mich der Betrüger, nach meinem Linksabbiegen auf die Hauptstraße in einer sich öffnenden Bustasche von rechts und behauptete danach, ich wäre mit seinen Fahrzeug (Laufleistung 200.000 km) kollidiert. Deshalb wäre dort jetzt links hinten eine Delle, die er möglicherweise selbst erzeugte? Mein Fahrzeug (Laufleistung 15.000 km, Assistenzsysteme) hatte Null Schäden im Frontbereich. Die vom Betrüger gerufene Polizei stieg nicht aus dem Dienstwagen aus, kontrollierte die Papiere und vergab eine Vorgangsnummer. Der Betrüger ließ sich nur einen Tag später von einem (befreundeten) Haftpflichtgutachter die Reparatur der Delle und weitere Vorschäden mit 1.700 Euro an meine Versicherung bestätigen, obwohl der Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs bei nur noch 2.000 Euro lag! Die Angelegenheit landete vor Gericht und der Richter wollte die Falschaussage des Betrügers nicht erkennen. Die von ihm behauptete Kollision ist kinematisch betrachtet unmöglich, weil man mit Tempo 20 ein Fahrzeug mit doppeltem Tempo nicht einholen kann. Der Richter beauftragte seinen “Stammgutachter”, der 320 Tage nach dem “Unfall” wunschgemäß kompatible Unfallspuren an beiden Fahrzeugen fand!!! Für dieses Falschgutachten verlangt er von mir 2.800 Euro, ohne diese Forderungen einzeln aufzulisten! Due Gerichtskasse zahlte auf Anweisung des Richters diese Summe an den Falschgutachter aus und die Staatsanwaltschaft will nun das dieses Geld per Gerichtsvollzieher von mir zurück, obwohl es keine Kollision gab. Ergo: Richter und Gutachter unterstützen wissentlich den Versicherungsbetrüger unter Ausnutzung ihrer Machtposition. Die Staatsanwaltschaft will weder gegen den Versicherungsbetrüger (Falschaussage vor Gericht) noch gegen den Falschgutachter (gewerbsmäßiger Betrug) ermitteln.
Was muss ich tun, um zu meinem Recht zu kommen?
Freundliche Grüße
Wolfgang F