Flucht vor der Polizei – Welche Strafe droht?

Von Meike Z.

Letzte Aktualisierung am: 7. September 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Ist es erlaubt, einfach weiterzufahren, wenn die Polizei zum Halten auffordert?

Droht für die Flucht vor der Polizei eine Strafe und wie hoch fällt diese aus?
Droht für die Flucht vor der Polizei eine Strafe und wie hoch fällt diese aus?

Im Rahmen einer Polizeikontrolle können die Beamten einen Fahrzeugführer beispielsweise dazu auffordern, den Führerschein und die Zulassungsbescheinigung Teil I (früher Fahrzeugschein genannt) vorzuzeigen. Des Weiteren haben sie das Recht dazu, das Vorhandensein von Warnweste, -dreieck und Verbandkasten zu überprüfen.

In den meisten Fällen läuft eine solche Kontrolle schnell und problemlos ab. Viele Autofahrer werden jedoch nervös, weil sie befürchten, dass die Überprüfung ernsthafte Konsequenzen haben könnte. Das kann etwa der Fall sein, wenn sie sich alkoholisiert ans Steuer gesetzt haben oder gar polizeilich gesucht werden.

In einer solchen Situation denken viele nur noch an eins: Wegfahren, am besten so schnell wie möglich! Was geschieht jedoch, wenn Sie sich dem Haltgebot eines Polizeibeamten widersetzen? Wird wegen der Flucht vor der Polizei eine Strafe fällig? Diese und weitere Fragen werden in diesem Ratgeber beantwortet.

FAQ: Flucht vor der Polizei – welche Strafe droht?

Ein Polizist hat mich zum halten aufgefordert und ich bin weggefahren – was droht mir?

Der Bußgeldkatalog sieht eine Geldbuße von 70 Euro sowie einen Punkt in Flensburg vor. Für Fahranfänger gilt: Diese Ordnungswidrigkeit stellt einen A-Verstoß dar und kann deshalb Probezeitmaßnahmen nach sich ziehen.

Ab wann handelt es sich um eine Flucht vor der Polizei?

Ein bloßes Wegfahren gilt noch nicht als Flucht. Dies ist nur der Fall, wenn der Betroffene gewaltsam Widerstand gegen die Polizei leistet.

Was passiert, wenn ich mich der Polizeikontrolle gewaltsam widersetze?

In diesem Fall kann eine Geld- oder Freiheitsstrafe drohen.

Welche Folgen hat es, wenn Sie sich einer Verkehrskontrolle entziehen?

Polizeibeamte haben laut § 36 Abs. 5 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) das Recht dazu, Folgendes zu tun:

Polizeibeamte dürfen Verkehrsteilnehmer zur Verkehrskontrolle einschließlich der Kontrolle der Verkehrstüchtigkeit und zu Verkehrserhebungen anhalten. Das Zeichen zum Anhalten kann auch durch geeignete technische Einrichtungen am Einsatzfahrzeug, eine Winkerkelle oder eine rote Leuchte gegeben werden. Mit diesen Zeichen kann auch ein voraus fahrender Verkehrsteilnehmer angehalten werden. Die Verkehrsteilnehmer haben die Anweisungen der Polizeibeamten zu befolgen.

Was passiert aber, wenn sich Autofahrer einer solchen Kontrolle widersetzen wollen? Gilt dies bereits als Flucht vor der Polizei? Welche Strafe droht? Grundsätzlich lässt sich sagen, dass Fahrer laut § 49 Abs. 3 S. 1 StVO eine Ordnungswidrigkeit begehen, wenn sie das Haltgebot eines Polizisten nicht befolgen.

Laut dem aktuellen Bußgeldkatalog müssen Sie mit einem Bußgeld von 70 Euro sowie einem Punkt in Flensburg rechnen, wenn Sie das Haltgebot eines Polizeibeamten anlässlich Verkehrskontrolle oder Verkehrserhebung missachten. Hierbei handelt es sich um einen A-Verstoß. Führerscheinneulinge, die sich in der Probezeit befinden, müssen demnach mit weiteren Sanktionen rechnen.

Urteil des Bundesgerichtshofes: Ist jede Flucht gleich Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte?

Flucht vor der Polizei: Ist eine Strafe für den Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte immer gerechtfertigt?
Flucht vor der Polizei: Ist eine Strafe für den Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte immer gerechtfertigt?

Wie verhält es sich nun, wenn ein Fahrer tatsächlich die Flucht vor der Polizei antritt? Welche Strafe ist hier denkbar? Hierzu lässt sich sagen, dass das bloße Wegfahren laut eines Beschlusses des Bundesgerichtshofes (Az.: 2 StR 204/14) keinen gewaltsamen Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte gemäß § 113 des Strafgesetzbuches (StGB) darstellt. Dieser würde mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder einer Geldstrafe geahndet werden.

Ein Pkw-Fahrer wurde von drei Zivilfahrzeugen verfolgt. An einer roten Ampel stellte sich eines der Polizeifahrzeuge vor den Wagen des Flüchtenden, die anderen beiden daneben und dahinter. Der Fahrer wurde zum Aussteigen aufgefordert, kam dem jedoch nicht nach. Beim Zurücksetzen beschädigte er eines der Zivilfahrzeuge und verletzte einen der Polizisten am Knie.

Das führte zum Ende der Flucht vor der Polizei. Mit welcher Strafe dieses Verhalten sanktioniert werden sollte, verhandelte der Bundesgerichtshof. Es wurde entschieden, dass die Flucht an sich keinen Widerstand darstelle, auch wenn es dabei zu einem Unfall kam.

Die Begründung: Die Gewalt muss direkt gegen den Amtsträger gerichtet und unmittelbar für ihn spürbar sein. Das Gericht stellte jedoch fest, dass der Angeklagte zwar die Beschädigung des Polizeiwagens in Kauf nahm, die Verletzung des Polizeibeamten jedoch nicht geplant war. Dieser war nämlich vom Fahrer unbemerkt hinter das Fahrzeug gelaufen.

Über den Autor

Meike
Meike Z.

Meike hat ihren Master-Abschluss im Fach Linguistik an der Universität Paderborn erworben und ist seit 2016 Teil des bussgeldkatalog.org-Teams. Dabei besteht ihr Anspruch darin, Informationen unter anderem zu Kfz-Versicherungen und zur Autofinanzierung leicht verständlich aufzubereiten.

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4 Kommentare

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  1. Fischi
    Am 4. April 2021 um 3:33

    Was ist, wenn die Polizei mir vorwirft gegen § 49 Abs. 3 S. 1 StVO verstoßen zu haben, ich aber nicht dazu aufgefordert wurde anzuhalten mittels Kelle, Blaulicht, rotes Licht usw.?

  2. bjjjg
    Am 18. Juli 2020 um 9:17

    Was zur Hölle! Wenn sich jemand mit seinem Wagen an ner Ampel vor mein Auto stellt und es steigen Leute mit Pistolen aus dem Auto, denke ich als Erstes an einen Überfall. Klar versuche ich zu fliehen.

    • Kladderadingsda
      Am 17. März 2022 um 10:17

      Moin,
      Du kannst mit Sicherheit davon ausgehen, dass die Zivilfahrzeuge ihre Sondersignale eingesetzt haben bevor sie ein Auto so einkesseln.

  3. Christina
    Am 18. Juni 2020 um 9:51

    ist es eine strafe wenn mann ohne grund vor der polizei wegrennt ?

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