Fuchs überfahren: Wie verhalte ich mich richtig?
Letzte Aktualisierung am: 13. September 2024
Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten
Schlauer Fuchs in Gefahr
Füchse gelten als besonders schlaue Tiere, die sich an die verschiedensten Veränderungen in ihrem Lebensraum anpassen können und daher mittlerweile sogar in zahlreichen Städten heimisch sind. Kommt es allerdings zu einem Zusammentreffen mit einem Kraftfahrzeug, ziehen die kleinen Überlebenskünstler immer wieder den Kürzeren und werden verletzt oder getötet.
Doch welche Vorschriften müssen Autofahrer bei einem Unfall mit einem Fuchs beachten? Besteht nach einer solchen Kollision eine gesetzliche Meldepflicht? Und welche Versicherung übernimmt die Schadensregulierung, wenn ein Fuchs überfahren und das Fahrzeug dabei beschädigt wurde? Antworten auf diese und weitere Fragen liefert der nachfolgende Ratgeber.
Inhaltsverzeichnis:
FAQ: Fuchs überfahren
Informationen zu den vorgeschriebenen Verhaltensregeln finden Sie hier.
Für Beeinträchtigungen am eigenen Fahrzeug kommt in der Regel die Teil- bzw. Vollkaskoversicherung auf. Sind hingegen Schäden an fremdem Eigentum entstanden, ist die Kfz-Haftpflichtversicherung zuständig.
Bei einem Wildunfall ist die Polizei zu verständigen. Die Beamten informieren anschließend den zuständigen Jäger bzw. Förster.
Weiterführende Ratgeber zu Unfällen mit Tieren:
Verhaltensregeln nach einem Unfall mit Fuchs
Kommt es im öffentlichen Straßenverkehr zu einem Zusammenstoß mit einem Fuchs, liegt ein sogenannter Wildunfall vor. Hierbei handelt es sich um eine Sonderform des Verkehrsunfalls, bei der Wildtiere – genauer Haarwild – beteiligt sind.
Wie Sie sich infolge einer solchen Kollision verhalten müssen, schreibt der Gesetzgeber vor. So besteht zum Beispiel in den meisten Bundesländern, wenn ein Fuchs überfahren wurde, eine Meldepflicht. Demnach sind Autofahrer zu folgendem Vorgehen verpflichtet:
- Anhalten
- Ergreifen von Maßnahmen zur eigenen Sicherheit (Warnblinkanlage einschalten und Warnweste anlegen)
- Absicherung der Unfallstelle (Warndreieck platzieren)
- Erfüllung der Meldepflicht (Polizei und Jäger bzw. Förster)
- Warten am Unfallort
In der Regel haben Autofahrer keine Kenntnis über die Zuständigkeit der Förster bzw. Jäger, daher reicht es üblicherweise aus, die Polizei zu verständigen. Diese informieren anschließend die zuständigen Personen darüber, dass ein Fuchs überfahren wurde und leiten weitere Maßnahmen ein. Dies gilt insbesondere auch dann, wenn das verletzte Tier in den Wald flüchtete. Kommen Sie der Meldepflicht hingegen nicht nach, kann dies ggf. ein Bußgeld in Höhe von 5.000 Euro nach sich ziehen.
Einem verletzten Tier sollten Sie sich nicht nähern, da sich dieses ggf. aggressiv verhalten kann. Darüber hinaus sollte eine mögliche Ansteckungsgefahr nicht unterschätzt werden.
Können Autofahrer, die einen Fuchs überfahren, wegen Fahrerflucht angezeigt werden? Ob sich bei einem Wildunfall der Tatbestand der Unfallflucht anwenden lässt, ist bislang noch nicht endgültig geklärt. Daher sollten Sie in solch einem Fall anhalten und die Polizei über die Kollision informieren. Bedenken Sie zudem, dass sonst ggf. auch der Vorwurf der Tierquälerei im Raum stehen kann. Das Tierschutzgesetz sieht eine entsprechende Anzeige vor, wenn Tiere unnötigen Qualen ausgesetzt sind. Möglich ist dies zum Beispiel, wenn der verletzte Fuchs nach einem Unfall nicht durch den Förster von seinen Schmerzen erlöst werden kann.
Wer trägt die Kosten, wenn ein Fuchs überfahren wurde?
Durch den Zusammenstoß mit einem Fuchs können am Fahrzeug Schäden entstehen, diese übernimmt in der Regel die Voll- bzw. Teilkaskoversicherung. Allerdings verlangen die Versicherer üblicherweise einen Nachweis darüber, dass sich tatsächlich ein Wildunfall ereignet hat. Daher sollten Sie sich von der Polizei bzw. dem Förster eine sogenannte Wildunfallbescheinigung ausstellen lassen. Alternativ dazu können auch Fotos und Berichte von Zeugen Ihre Aussage untermauern.
Haben Sie darüber hinaus, als der Fuchs überfahren wurde, ein anderes Fahrzeug oder sonstiges fremdes Eigentum – wie eine Leitplanke oder ein Straßenschild – beschädigt, übernimmt die Kaskoversicherung diese Kosten nicht. Stattdessen ist die Kfz-Haftpflichtversicherung für diesen Teil der Schadensregulierung zuständig.