Führerschein ändern: Ist das nach dem Augenlasern notwendig?
Letzte Aktualisierung am: 5. Juni 2024
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Ohne Sehhilfe kann ein Verwarngeld drohen
Sind Verkehrsteilnehmern auf eine Sehhilfe angewiesen, sollten sie dieser bei Fahrten auch tragen. Ist das im Führerschein vermerkt, droht ein Verwarngeld ab 25 Euro, wenn sie es nicht tun. Je nach Gefährdung können jedoch auch höhere Sanktionen bis hin zu Freiheitsstrafen auf Sie zukommen. Doch was ist eigentlich, wenn aufgrund einer Operation keine Sehhilfe mehr benötigt wird? Müssen Sie dann den Führerschein ändern lassen – nach dem Augenlasern oder einer ähnlichen OP?
Ob Sie nach einer Augen-OP bzw. einem Lasik-Eingriff den Führerschein umschreiben lassen müssen, was dafür dann notwendig ist und mit welchen Kosten Sie rechnen sollten, erläutern wir im nachfolgenden Führerschein näher.
Inhaltsverzeichnis:
FAQ: Nach dem Augenlasern Führerschein ändern
Benötigen Sie nach der Operation keine Sehhilfe mehr, sollten Sie den entsprechenden Vermerk aus dem Führerschein austragen lassen. Um zukünftig kein Verwarngeld beim Nichttragen der Sehhilfe zu riskieren, sollten Sie also den Führerschein umschreiben lassen.
Sie müssen bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde einen Antrag stellen. Welche Unterlagen für das Austragen der Sehhilfe notwendig sind, erfahren Sie hier.
Lassen Sie einen Führerschein umschreiben nach dem Augenlasern, müssen Sie mit Kosten zwischen 25 und 35 Euro rechnen. Neben den Gebühren für das Umschreiben kommen Ausgaben für das neue Passbild und eventuell auch für einen neuen Sehtest hinzu.
Führerschein nach dem Augenlasern: Ja oder Nein?
Unter welchen Voraussetzungen Verkehrsteilnehmer am Straßenverkehr teilnehmen und fahrerlaubnispflichtige Fahrzeuge führen dürfen, ist in der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) definiert. So ist in § 23 FeV beispielsweise festgelegt, dass die Fahrerlaubnisbehörde den Führerschein bzw. die mit diesem verbundene Fahrerlaubnis beschränken darf.
Das kann der Fall sein, wenn nur eine bedingte Eignung zum Führen von Fahrzeugen vorliegt – wie zum Beispiel bei einer eingeschränkten Sehstärke. Hier kann die Behörde dann bestimmten, dass ein Fahrzeug nur geführt werden darf, wenn die Sehhilfe getragen wird. Das kann als Brille oder in Form von Kontaktlinsen erfolgen. Über die entsprechenden Schlüsselzahlen ist das dann im Führerschein vermerkt. Ist ein solcher Vermerk vorhanden und fahren Sie ohne Sehhilfe, auch wenn Sie diese gar nicht mehr benötigen, bedeutet das bei einer Kontrolle in der Regel ein Verwarngeld. Daher ist es ratsam, den Führerschein ändern zu lassen nach dem Augenlasern.
Wie kann ich meine Brille aus dem Führerschein austragen lassen?
Wollen Sie Einträge im Führerschein ändern lassen, muss nach dem Augenlasern oder einer entsprechenden Operation ein erneuter Sehtest vorgelegt werden. Bei einem Führerschein der Klasse B ist meist ein normaler Sehtest ausreichend.
Für die Austragung bei LKW- oder Bus-Führerscheinen muss in der Regel ein augenärztliches Gutachten vorhanden sein. Klären Sie am besten mit der Behörde, welche Nachweise diese verlangt.
Die Austragung beantragen Sie bei der Fahrerlaubnisbehörde an Ihrem Wohnort. Da die Bearbeitung mitunter einige Zeit in Anspruch nehmen kann, ist es nicht unüblich, dass Sie eine vorläufige Bescheinigung über die geänderte Sehstärke erhalten. Diese sollten Sie dann bei den Fahrten mitführen und bei Kontrollen vorzeigen.
Um den Führerschein ändern zu lassen nach dem Augenlasern, benötigen Sie beim persönlichen Termin folgenden Unterlagen:
- Personalausweise oder Reisepass
- Biometrisches Passbild
- Ihr bisheriger Führerschein
- Sehtest bzw. augenärztliches Gutachten
Für das Umschreiben fallen Kosten an. In der Regel liegen die Gebühren bei 25 Euro, können sich regional allerdings unterscheiden. Zusätzlich müssen Sie Ausgaben für das Passbild und etwaige ärztliche Gutachten bzw. den Sehtest einberechnen. Welche Kosten noch beim Umschreiben anfallen, erfahren Sie in unserem Video: