Führerschein-Anerkennung: Was gilt für ausländische Fahrerlaubnisse?

Von Meike Z.

Letzte Aktualisierung am: 9. September 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Wann ist es nötig, dass Sie Ihren Führerschein in Deutschland anerkennen lassen?

Regelungen zur Anerkennung: Ein ausländischer Führerschein wird bei einem kurzfristigen Aufenthalt meist anerkannt.
Regelungen zur Anerkennung: Ein ausländischer Führerschein wird bei einem kurzfristigen Aufenthalt meist anerkannt.

Innerhalb der Europäischen Union besteht gemäß Artikel 21 des Vertrages über die Arbeitsweise der EU das Recht auf Freizügigkeit. Das bedeutet, dass Unionsbürger sich innerhalb der EU frei bewegen können. Sie dürfen in sämtliche Mitgliedsstaaten einreisen und sich dort mindestens drei Monate aufhalten – in vielen Fällen sogar viel länger.

Viele EU-Bürger ziehen nach Deutschland, weil sie hier eine bessere Arbeit gefunden haben. Doch auch Menschen aus anderen Ländern zieht es in die Bundesrepublik, sei es aus beruflichen Gründen oder weil sie hier Schutz vor Krieg suchen.

In diesem Zusammenhang stellen sich viele Betroffene die Frage, wie beim Führerschein die Anerkennung genau geregelt ist. Wird etwa ein syrischer, bosnischer oder ukrainischer Führerschein in Deutschland anerkannt? Wie verhält es sich mit der Anerkennung vom EU-Führerschein?

FAQ: Führerschein-Anerkennung

Wird ein ausländischer Führerschein in Deutschland anerkannt?

Ein ausländischer Führerschein wird in Deutschland anerkannt, wenn dieser in einem EU- oder EWR-Land ausgestellt wurde und es sich somit um einen EU-Führerschein handelt.

Wird der deutsche Führerschein im Ausland anerkannt?

Ja, mit einem deutschen Führerschein können Sie im europäischen Ausland Fahren. Außerhalb der EU und des EWR benötigen Sie in der Regel einen internationalen Führerschein.

Wann wird ein ausländischer Führerschein nicht anerkannt?

Wenn eine Übersetzung oder eine Umschreibung notwendig ist, kann es sein, dass ein im Ausstellungsland gültiger Führerschein im Ausland nicht anerkannt wird.

Anerkennung ausländischer Führerscheine aus der EU

Egal, ob sie sich nur vorübergehend in Deutschland aufhalten oder hier einen ordentlichen Wohnsitz begründen: EU-Bürger sowie Menschen aus den Staaten des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) – Island, Liechtenstein und Norwegen – dürfen mit ihrer gültigen nationalen Fahrerlaubnis in Deutschland Kraftfahrzeuge führen. Eine Umschreibung ist nicht nötig.

Es darf sich natürlich nur um Kfz handeln, für welche auch die jeweilige Fahrerlaubnis erworben wurden. Bei den Bus- und Lkw-Klassen können außerdem Einschränkungen gelten. Dies sollte am besten mit der zuständigen Führerscheinstelle abgeklärt werden.

In diesem Zusammenhang ist zu beachten, dass eine Übersetzung vom ausländischen Führerschein für die Anerkennung nicht nötig ist. Wichtig ist jedoch, dass nur ein nationaler Führerschein gültig ist. Internationale Führerscheine allein werden nicht anerkannt.

Der Brexit – also der Austritt Großbritanniens aus der EU – schlägt seit dem Referendum im Jahr 2016 große Wellen. Viele Betroffene fragen sich, ob etwa ein englischer Führerschein weiterhin in Deutschland anerkannt wird. Noch ist Großbritannien in der EU, weshalb diese Führerscheine weiterhin in Deutschland ohne Umschreibung gültig sind. Nach Vollzug des Brexits ist es wahrscheinlich, dass bilaterale Abkommen geschlossen werden, welche die Gültigkeit beim ausländischen Führerschein und seine Anerkennung in Deutschland regeln.

Führerschein aus dem Ausland: Anerkennung bei Nicht-EU-Staaten

Keine sofortige Anerkennung: Ein syrischer Führerschein kann nur nach erfolgreich abgelegter Prüfung umgeschrieben werden.
Keine sofortige Anerkennung: Ein syrischer Führerschein kann nur nach erfolgreich abgelegter Prüfung umgeschrieben werden.

Anders verhält es sich jedoch bei ausländischen Führerscheinen, die nicht in einem der EU-Staaten ausgestellt wurden. Hält sich eine Person nur vorübergehend in Deutschland auf, so erfolgt beim Führerschein eine Anerkennung, wenn es sich um eine gültige nationale Fahrerlaubnis oder einen internationalen Führerschein nach dem Internationalen Abkommen über Kraftfahrzeugverkehr vom 24. April 1926, dem Übereinkommen über den Straßenverkehr vom 8. November 1968 oder dem Übereinkommen über den Straßenverkehr von 1949 handelt.

Sind die entsprechenden ausländischen Führerscheine nicht in deutscher Sprache abgefasst oder entsprechen sie nicht dem Anhang 6 des Übereinkommens über den Straßenverkehr vom 8. November 1968, so müssen sie übersetzt werden. Jedoch wird bei den folgenden Ländern darauf verzichtet: Andorra, Hongkong, Monaco, Neuseeland, San Marino, Schweiz und Senegal.

Die Gültigkeit vom ausländischen Führerschein und seine Anerkennung gestalten sich anders, wenn die Person einen ordentlichen Wohnsitz in Deutschland begründet. Ab diesem Zeitpunkt ist die ausländische Fahrerlaubnis nur noch sechs Monate gültig. Ist diese Zeit abgelaufen, muss eine Umschreibung erfolgen. Ist das Land in der folgenden Liste zu finden, wird dabei auf eine Fahrerlaubnisprüfung ganz oder teilweise verzichtet. Bei den anderen Ländern muss zunächst eine Prüfung abgelegt werden.

Aus­stel­lungs­staatKlas­se(n)theo­re­ti­sche Prü­fungprak­ti­sche Prü­fung
An­dorraalleneinnein
Aus­tralienC, Rneinnein
Bos­nien und HerzegowinaA1, A, Bneinnein
Fran­zösisch-Poly­nesienalleneinnein
Guer­nseyalleneinnein
Insel Manalleneinnein
Is­raelBneinnein
Ja­panalleneinnein
Jer­seyalleneinnein
Kana­daun­ter­schied­lich je nach Pro­vinz / Ter­ri­to­ri­umneinnein
Mo­nacoalleneinnein
Nami­biaA1, A, B, EB, C1, EC1, C, ECneinnein
Neuka­ledonienalleneinnein
Neu­seeland1, 6neinnein
Repu­blik Ko­rea1, 2neinnein
Rep­ublik Nord­maze­do­nienalleneinnein
San Ma­rinoalleneinnein
Schweizalleneinnein
Ser­bienalle (au­ßer Fahr­er­laub­nis auf Pro­be)neinnein
Sin­gapuralleneinnein
Süd­afrikaalleneinnein
Tai­wanB, BEneinnein
Ver­einig­te Staa­ten von Ame­rikaun­ter­schied­lich je nach Bun­des­staatun­ter­schied­lich je nach Bun­des­staatun­ter­schied­lich je nach Bun­des­staat

Die folgenden Beispiele sollen verdeutlichen, wie es sich mit der Gültigkeit vom Führerschein und seiner Anerkennung in Deutschland verhält:

  • Wird ein kosovarischer Führerschein in Deutschland anerkannt? Vor der Umschreibung muss eine Fahrerlaubnisprüfung abgelegt werden, da das Land nicht in der Anlage 11 zur Fahrerlaubnis-Verordnung (FEV) aufgeführt ist.
  • Neue Regelung zur Anerkennung: Ein serbischer Führerschein wird seit dem 20.02.2017 in Deutschland bei den folgenden Klassen anerkannt: AM, A1, A2, A, B, BE, C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D und DE. Eine Prüfung ist für die Umschreibung nicht nötig. Seit dem 01.01.2020 wird der serbische Führerschein in allen Klassen anerkannt.
  • Wird der syrische oder albanische Führerschein in Deutschland anerkannt? Hier gelten die gleichen Regeln bei der Umschreibung der ausländischen Fahrerlaubnis wie für den Kosovo.

Über den Autor

Meike
Meike Z.

Meike hat ihren Master-Abschluss im Fach Linguistik an der Universität Paderborn erworben und ist seit 2016 Teil des bussgeldkatalog.org-Teams. Dabei besteht ihr Anspruch darin, Informationen unter anderem zu Kfz-Versicherungen und zur Autofinanzierung leicht verständlich aufzubereiten.

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227 Kommentare

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  1. Dalibor
    Am 19. August 2019 um 13:51

    Guten tag ich hab frage ich hab Bosniche füreschein ist gültig in Deuchland ich hab klasse b,c1,c ,und c,e oder wann wer gültig in deuchland viel dank

  2. Alfred
    Am 19. August 2019 um 10:26

    Hallo,
    Ich bin seit 2 Jahre in Deutschland,
    Hier muss ich die Prüfungen neu machen,
    Meine Frage war darf ich dann aber trozdem in anderen EU Ländern fahren oder auch nicht?

  3. Alfred
    Am 17. August 2019 um 15:33

    Hallo,
    Mein Name ist Alfred, Ich habe seit 2 Jahren eine Aufenthaltserlaubnis und einen albanischen Fügrerschein. In Deutschland muss ich den Führerschein umschreiben lassen bzw. Die Prüfungen neu machen. Wie ist das in anderen EU Ländern. Darf ich trotzdem in bspw. Italien, Österreich, usw. Trozdem Fahren oder auch nicht?

  4. Mensur
    Am 15. August 2019 um 7:26

    Wie steht es um Anerkennung des Führerscheins aus Montenegro?Weil wir warten Jahre Jahre Land das ist Ehemalige Jugoslavien wir zb Bosnia,Serbia umd Croatia.Lg

  5. Helmut
    Am 27. Juli 2019 um 6:23

    Ich habe meinen Fuehrerschein 1997 in Frankreich gemacht als ich dort 6 Jahre lang gearbeitet und gelebt habe. Seit 2003 bin ich in China. Arbeite und lebe in China.
    Kann ich mit meinen franzoseischen Fuehrerschein ein Auto fahren trozdem das ich seit 2003 nicht mehr dort registriert bin?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 29. Juli 2019 um 8:45

      Hallo Helmut,
      wenden Sie sich mit diesem Anliegen an die zuständige Behörde.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  6. Asim
    Am 18. Juli 2019 um 13:48

    Sehr geehrte/r Busgeldkatalog,
    Ich komme aus Bosnien und Hercegowina und ich habe Führerschein als Lkw Fahrer C und E und auch CPC Driver Certifikat auf Englisch.Ich habe auch 6 jaren lang in EU als Lkw gearbaitet/gefahren.Konnen Sie mir bitte helfen und Sagen wo genau und wie kann ich maine Führeschein umtauschen,umschraiben oder anerkannt lassen??Danke in voraus.Lg

  7. Victoria
    Am 15. Juli 2019 um 16:22

    Hallo. Meine erste Führerschein habe ich im Moldova gemacht. Meine Erfahrung ist schon 24 Jahr lang. In 2014 Jahr bin ich nach Rumania umgezogen und ich habe meiner moldavien Fuhrerschein in Rumania gewechselt. In 2015 bin ich nach Deutcshland umgezogen und ich wohne hier schon fast 4 Jahre. Aber gerade habe ich Nutzungsuntersagung bekommen. Ist meine rumanien Fuhrerschein nicht gultig in Deutschland? Konnen Sie mir ein link mit diese Geset schicken?

  8. Sead
    Am 12. Juli 2019 um 0:40

    Wird eine Montenegrinische Führerschein in Deutschland anerkannt?
    Mfg

  9. Hergys
    Am 9. Juli 2019 um 10:37

    Hallo Bussgeldkatalog,

    in 2013 habe ich die B-Klasse Albanische Führerschein umschreiben lassen (mit Prüfung), aber nicht die A-Klasse. Zeitlich nicht geschafft.
    Laut die neue Regeln, darf ich nun die A-Klasse “Prüfungsfrei” umschreiben lassen?

    Vielen Dank vorab
    Hergys

  10. Iljasa
    Am 9. Juni 2019 um 21:07

    Hallo Bußgeldkatalog
    Ich habe ein paar Fragen über die Mazedonischen Führerschein C Kategorien muss unbedingt eine prüfung ablegen werden oder kann ich ganz Normal umschreiben lassen
    Mfg Iljasa

  11. Lämmlein
    Am 28. Mai 2019 um 19:15

    Ich hatte eine Deutesche Führerschein und wohne in der Schweiz. Ich habe seit jahrzent nun die Schweizer Führerausweis und keine Deutsche Führerschein mehr. Wenn ich nach Deutschland zurückkehre und dort wohne , muss ich mein Führerausweis in Deutschland umschreiben lassen.Wird mir dann mein Schweizer Führerausweis abgenommen oder darf ich beide Führerscheine von 2 Ländern behalten?
    Danke für die Antwort

  12. Ehrhardt
    Am 19. Mai 2019 um 10:30

    Eine Frage

    Mein Mann hat in Deutschland seinen Führerschein absolviert, ist dann 2005 in die Türkei gegangen, hat ihn dort in einen türkischen Führerschein umschreiben lassen. Jetzt kommt er zurück nach Deutschland. Muss er dann die Prüfungen erneut hier ablegen.

    Danke für eine Antwort.

  13. Kemal
    Am 7. Mai 2019 um 9:22

    Wie steht es um Anerkennung des Führerscheins aus Montenegro?Gruß

  14. Yaman
    Am 1. Mai 2019 um 22:14

    Guten Tag,
    bin in deutschland seit 2014, führerschein habe ich im Jahr 2015 in Saudi Arabien gemacht.
    Kann ich es jetzt hier in Deuthschland umschrebien lassen?
    Ausserdem steht nur Expiry date auf dem Führerschein und es bis 2025 gültig
    Danke im Voraus

  15. Gazi
    Am 28. April 2019 um 0:18

    Halo

    genau ich habe auch in den kosovarischen Nachrichten gelesen, dass ab 2019 ein Abkommen mit Deutschland für den kosovarischen Führerschein stattfinden wird und es dann auch in Deutschland mit Umschreibungen (ohne Prüfungen) anerkannt wird.
    Gibt es dazu mehr Auskunft?

    Mit freundlichen Grüßen

    • bussgeldkatalog.org
      Am 31. Mai 2019 um 14:56

      Hallo Gazi,

      aktuell gehört Kosovo nicht zu den Staaten, für die bei der Umschreibung Sonderbestimmungen gelten (vgl: https://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/anlage_11.html). Das heißt, Sie müssen für die Umschreibung die theoretische und praktische Prüfung in Deutschland ablegen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  16. bekim
    Am 27. April 2019 um 22:44

    Guten Tag Zusammen

    wann wird der führerschein aus kosovo anerkannt ..??

  17. Arsim
    Am 12. April 2019 um 17:09

    Ich habe meinen serbischen Führerschein vor knapp 12 Jahren in Frankreich übersetzen lassen. Hierzu war es nicht notwendig die theoretische oder praktische Prüfung abzulegen.

    Ende 2018 bin ich nach Deutschland (Nürnberg) gezogen. Ich möchte mein Führerschein umschreiben. Laut der Behörde kann dies aber nicht gemacht werden, da der Führerschein ursprünglich aus einem Drittstaat (Serbien) übersetzt wurde.

    Ich kann das nicht nachvollziehen, da der Französische Führerschein in Deutschland anerkannt wird.

    Wie kann ich am besten vorgehen?

    Danke im Voraus.

  18. Armin
    Am 3. April 2019 um 18:37

    Hallo ich habe eine frage wegen meine füherschein.ich habe noch nicht gemacht fühereschein,ich bin sch9n 2 jahre in deutschland,und frage ist darf ich jetzt furenschein in bosnia machen und fahren hier in deutschland

    • bussgeldkatalog.org
      Am 28. Mai 2019 um 17:04

      Hallo Armin,

      wenn Sie Ihren festen Wohnsitz in Deutschland haben, müssen Sie einen ausländischen Führerschein spätestens nach 6 Monaten in einen deutschen Führerschein umtauschen, da der ausländische Führerschein sonst seine Gültigkeit verliert.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  19. bina
    Am 26. März 2019 um 21:32

    Hallo wan werden die Montenegrinischen Führetscheine in deutschland Anerkannt lg

  20. DenisM
    Am 25. März 2019 um 22:05

    Hallo ale zutsammen, ich würde mal gerne wissen wenn ich jetzt in Bosnien und Herzegowina die C und die D klasse bekomme ob ich in Deutschland das umschreiben könnte ? Jedoch hab ich ein unbefristetes Niederlassungserlaubnis in Deutschland und auch einen deutschen Führerschein der B klasse hab ich auch schon.

  21. Francois
    Am 26. Februar 2019 um 4:06

    Hallo zusammen, Ich ziehe nach Deutschland (Franzose mit Deutschem Fueherschein..) und Partnerin soll mit (Vietnamesin mit Vietnamesichen Moped-Fuehrerschein). Verstehe ich es richtig, dass Freundin in der Anfangsphase (Aufenthalt auf Basis eines Schengen Besuchsvisa) in Deutschland Moped fahren duerfte, vorausgesetzt dass Sie diesen Vietnamesischen Fuerhschein auf Deutsch beglaeubigt uebersetzen laesst ? Nach Erwerb eines dauerhaften Aufenthaltstitel muesste Sie dann Ihren Fuerherschein in Deutschland umschreiben muessen; wie erfolgt es fuer einen Moped Fuerherschein aus Vietnam ? Gibt es eine Pruefung ? Wie sehen die Regeln aus ? Danke im voraus.

  22. Ali
    Am 15. Februar 2019 um 18:20

    ich habe ukraine führerschein ist im deutschland gültig ich wohne zeit 12 jahre in deutschland

  23. Zoran
    Am 15. Februar 2019 um 14:26

    Sehr geehrte Damen und Herren ich habe Führerschein serbischen ich bin in Deutschland sait 1991 di Zeit war nicht anerkannt. Nach welchen zeit. Ich habe. Neu gemacht 1999 in Deutschland aber nur klasse B und ich will Fragen kan umschreiben ver in Serbien habe klasse B und C. Zur Zeit habe zwei. Und ich muss habe vegen arbeit Danke

  24. Gaby
    Am 8. Februar 2019 um 0:47

    Ich habe eine Frage .
    Wenn Jemmand einen Führeschein C Klasse besitzt aus Saudi-Arabien, darf er hier LKW fahren, kann es hier umschreiben, oder muss alles neu machen?
    Ich bitte um ein Antwort. Danke

    Freundliche Gruß

  25. Besnik.P
    Am 5. Februar 2019 um 0:04

    Ich habe eine Frage laut Aussagen der Kosovarischen Politiker wird der Kosovarische Führerschein dieses Jahr in Deutschland anerkannt, stimmt das ?
    Wenn ja wie läuft das ganze nur Umschreiben lassen oder muss mann die Prüfungen machen.

    Danke für ihre Antwort 👍

  26. Sousan
    Am 4. Februar 2019 um 12:49

    Hallo,
    Ich habe einen italienischen Führerschein, der seit 2015 abgelaufen ist ( ich wusste es nicht ). Nun wurde ich von der Polizei angehalten und bekomme eine Anzeige, wegen fahren ohne Fahrerlaubnis.
    Kann ich einen neuen deutschen Führerschein beantragen oder muss ich den Führerschein bzw. Die Prüfungen in Deutschland komplett neu machen?

  27. Gaga
    Am 29. Januar 2019 um 0:17

    Hallo Ich habe eine Frage

    Ich lebe seit nov.2000 hier in Deutschland.
    Bevor ich nach Deutschland kam habe ich in Serbien Führerschein gemacht…
    Bis jetzt wurde dieser hier nicht anerkannt.
    Kann ich mir den in Serbien ausstellen lassen und damit hier fahren oder umschreiben lassen?

    Vielen Dank im voraus

  28. S.
    Am 25. Januar 2019 um 1:26

    Ich wollte nur wissen wie es aktuell ist, wird der Führerschein aus dem Kosovo in Deutschland anerkannt.

  29. Xhulio
    Am 22. Januar 2019 um 23:01

    Hallo zusammen,meine Frage ist wann wird Albanische Führerschein erlaubt sein.weil lautet das sie sehr bald kann machen.viele Grüße

  30. Jurgen
    Am 21. Januar 2019 um 18:59

    Was ist mit albanische führerschein ? Ist das gleiche wie mit macedonische ?

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