Führerschein für Behinderte – Diese Kosten fallen an

Von Sarah K.

Letzte Aktualisierung am: 13. September 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Führerschein mit Behinderung machen – Kosten für die Fahrschule

Führerschein für Behinderte: Die Kosten unterscheiden sich kaum von einer Ausbildung für Menschen ohne Handicap.
Führerschein für Behinderte: Die Kosten unterscheiden sich kaum von einer Ausbildung für Menschen ohne Handicap.

Eine Führerscheinausbildung kann mitunter teuer werden. Dabei gibt es innerhalb Deutschlands große Unterschiede. Dies gilt auch bei einem Führerschein für behinderte Menschen. Die Kosten fallen hier, entgegen vieler Vermutungen, allerdings gar nicht so viel höher aus als bei einer Fahrerlaubnis ohne Handicap. Die Grundgebühren sind nahezu identisch.

Bei einer Fahrerlaubnis kommt es auch auf das individuelle Können des Fahrschülers an. Durch die Anzahl der benötigten Fahrstunden wird der Endpreis maßgeblich beeinflusst. Was für einen Führerschein mit Behinderung an Kosten anfallen, erfahren Sie im folgenden Ratgeber.

FAQ: Kosten des Führerscheins für Behinderte

Wie teuer ist der Führerschein?

Für die Ausbildung in der Fahrschule und die Absolvierung der Fahrprüfungen müssen in der Regel Kosten zwischen 1.500 und 2.000 Euro eingeplant werden. Ein Vergleich der Fahrschulen kann dabei dazu beitragen die Kosten zu reduzieren. Allerdings haben nicht alle Fahrschulen die entsprechenden Fahrzeuge, die es Behinderten ermöglichen, mobil zu sein.

Müssen Menschen mit Handicap mit zusätzlichen Kosten rechnen?

In der Regel fallen die gleichen Kosten an wie bei einem Führerschein ohne Behinderung. Besteht die Führerscheinbehörde allerdings auf ein Gutachten zur Fahreignung, entstehen dadurch weitere Ausgaben. Mehr darüber erfahren Sie hier.

Können Behinderte eine finanzielle Unterstützung erhalten?

Verschiedene Organisationen oder auch Krankenkassen können für den Besuch der Fahrschule Zuschüsse bzw. einen Teil der Kosten beim Führerschein für Behinderte übernehmen gewähren. Informieren Sie sich im Vorfeld, welche Anforderungen gelten und ob ggf. ein Anspruch besteht.

Führerschein für Behinderte – Kosten für die Überprüfung der Fahreignung

Wenn ein Mensch mit einer geistigen oder körperlichen Behinderung einen Führerschein machen möchte, ist zunächst ein Antrag bei der Führerscheinbehörde vonnöten. Im Rahmen dessen soll die „Eignung zur Verkehrssicherheit“ des Bewerbers überprüft werden.

Führerschein mit Behinderung: Fixe Kosten stellen beispielsweise die Fahrstunden dar.
Führerschein mit Behinderung: Fixe Kosten stellen beispielsweise die Fahrstunden dar.

Um sich darüber Gewissheit zu verschaffen, verlangt die Behörde verschiedene Unterlagen. Dazu muss auch ein ärztliches Gutachten erstellt werden. Auf Grundlage dessen kann beurteilt werden, in welchem Ausmaß Beeinträchtigungen vorliegen und inwiefern bestimmte Auflagen zu erfüllen sind.

Weiterhin gibt das Gutachten darüber Aufschluss, ob das Fahrzeug, welches der Antragssteller fahren möchte, eventuelle Umbauten benötigt. Beispielhaft sind hierbei die Verlängerung von Lenkrad oder Schalthebel zu nennen. Ebenso besteht die Möglichkeit, ein Handgas oder eine Handbremse einzubauen.

Beim Führerschein für Behinderte entstehen also Kosten durch die Erstellung des ärztlichen Gutachtens. Im Zuge dessen kann auch eine sogenannte Fahrprobe angefordert werden, um die Eignung zu überprüfen. Auch eine medizin-psychologische Untersuchung (MPU) ist denkbar und macht sich zusätzlich im Preis bemerkbar.

Da Mobilität jedem Menschen zur Verfügung stehen sollte, gibt es verschiedene Einrichtungen, die einen Führerschein für Behinderte in puncto Kosten unterstützen. Dazu können Sie sich beispielsweise an die Krankenkasse wenden, da ein Fahrzeug den Anfahrtsweg zum Arzt deutlich erleichtert.

Weitere Fixkosten beim Führerschein für Behinderte

Die eben genannten Kosten sind eigentlich der größte Unterschied zu einem Führerschein für Menschen ohne Handicap. Ansonsten müssen folgende Posten bedacht werden:

  • Sehtest: ca. 6 Euro (können kostenlos sein, beim Optiker zw. 10 und 20 Euro)
  • Erste-Hilfe-Kurs: etwa 20 bis 50 Euro (je nach Anbieter)
  • Anmeldegebühr einer Fahrschule für behinderte Menschen: bis zu 200 Euro (regional können die Preise stark variieren)
  • Lernmaterialen für den Theorieunterricht: ca. 20 Euro
  • Fahrstunden: zwischen 30 bis 60 Euro (auch hier sind große regionale Unterschiede erkennbar)
  • Sonderfahrten: keine pauschale Angabe möglich, von Fahrschule zu Fahrschule unterschiedlich
  • Theorieprüfung: 22,49 Euro
  • Praktische Fahrprüfung: Gebühr je nach Führerscheinklasse
Führerschein für Behinderte: Die Kosten beinhalten auch Gebühren für Fahrstunden und die Ausstellung des Dokuments.
Führerschein für Behinderte: Die Kosten beinhalten auch Gebühren für Fahrstunden und die Ausstellung des Dokuments.

Dabei fallen vor allem die Gebühren der einzelnen Fahrstunden besonders ins Gewicht. Insbesondere ist hier wichtig, wie viele Fahrstunden benötigt werden, damit eine Prüfung und ein sicheres Fahren im Straßenverkehr möglich sind.

Die Anzahl der Stunden hängt vom individuellen Können des Fahrschülers ab. Um einen Führerschein für Behinderte zu moderaten Kosten zu erhalten, kann ein Fahrschulvergleich lohnen.

Allerdings ist das Angebot diesbezüglich nicht in jeder Region sehr stark aufgeprägt. Es empfiehlt sich, mehrere Fahrschulen zu kontaktieren und zu erfragen, welche Ausbildungsmöglichkeiten vorhanden sind. Brauchen Sie beispielsweise ein speziell umgebautes Fahrzeug, so werden nicht alle Fahrschulen diese anbieten.

Bevor Sie sich in einer Fahrschule für behinderte Menschen anmelden, sollten Sie das Ergebnis der Überprüfung Ihrer Eignung zur Verkehrssicherheit abwarten. Diesem können Sie eventuelle Auflagen entnehmen. Fragen Sie dann bei einem Fahrschulanbieter an, ob eine solche Führerscheinausbildung dort überhaupt möglich ist.

Über den Autor

Sarah
Sarah K.

Sarah absolvierte ein Journalismus-Studium an der DEKRA Hochschule für Medien in Berlin mit dem Schwerpunkt "Onlinejournalismus" und ist seit 2016 Teil unseres Teams. Sie schreibt Texte zu unterschiedlichsten Fragestellungen im Bereich Verkehrsrecht und ist insbesondere für den Newsbereich zuständig.

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43 Kommentare

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  1. J.lampe
    Am 25. Mai 2024 um 18:08

    Hallo ich bin J. Lampe ich habe ne frage ich habe eine lernbehinderung und will ein auto führerschein machen wie kann ich das machen das mir die kosten übernommen werd grüße .J.lampe

  2. Pia K
    Am 14. Januar 2024 um 0:29

    Guten Abend,

    Ich bin derzeit 17 Jahre alt und habe seit ich 7 Monate bin, Athetose*, die ich wenn ich mich konzentriere ganz gut im Griff habe. Zusätzlich kann ich nicht sprechen, allerdings habe ich ein Sprachcomputer mit dem ich sehr gut zurecht komme. Daher bin ich auch 100 % Behindert, geistig bin ich vollkommen da. Meine Frage ist jetzt welche Dokumente muss ich bei der Fahrschule vorzeigen? Stellt jemand mir ein umgebautes Auto zur Verfügung od. muss ich mir eines selbst besorgen?

    Liebe Grüße
    Pia

    *Athetose ist ein kontinuierlicher Strom langsamer, fließender, windender unwillkürlicher Bewegungen. Sie betrifft normalerweise die Hände und Füße. Hemiballismus ist eine Art von Chorea, die gewöhnlich heftige unwillkürliche Schleuderbewegungen eines Arms und/oder eines Beins umfasst.

  3. Patterson,J
    Am 2. Oktober 2023 um 12:32

    Hallo,
    Mein Sohn ist 17 Jahre alt und wird in 2 Wochen 18 und hat den Wunsch einen Führerschein zu machen.Er hat das Merkzeichen Gh und ist zu 80% geistig behindert.Allerdings meistert er seinen Alltag mittlerweile ganz gut alleine.In seinem Freundes und Familienkreis würde jetzt auch niemand von selbst darauf kommen das er eine solche Behinderung hat.Rechnen und Schreiben ist auf dem Niveau von einem ca. 4 Klässler.Meind Frage dazu wäre kann er einem Führerschein Erwerben bzw. wer übernimmt dafür die Kosten .Ich bin schon beim ansässigen Arbeitsamt gewesen,und die würden die Kosten nicht übernehmen da er die Öffentlichen Verkehrsmittel nutzt

  4. Laura S
    Am 17. August 2022 um 21:54

    Gut Tag, ich bin gehbehindert und wollte mich bei einer Fahrschule beraten lassen, ob ich einen Führerschein machen konnte. Die Schule hat meine Anmeldung sofort angefordert, obwohl ich keine Fahrerlaubnis der Stadt Frankfurt am Main hatte. Eine Fahrerlaubnis ist nötig einen Führerschein zu bekommen. Am Zeitpunkt des ersten Termin bei der Fahrschule kannte ich diese Vorgehensweise nicht. Deshalb habe ich mich leider bei der Schule angemeldet.
    Ich habe gerade ein Schreiben von der Stadt Frankfurt bekommen. „Wer unter einer zerebellaren Erkrankung leidet, die zu einer herabgesetzten
    Leistungs- und Belastungsfähigkeit führt, ist nicht in der Lage, den gestellten Anforderungen zum Führen
    von Kraftfahrzeugen der Gruppe 2 gerecht zu werden. Die Fähigkeit, Kraftfahrzeuge der Gruppe 1 sicher zu führen, ist nur bei erfolgreicher Therapie oder in leichteren Fällen der Erkrankungen gegeben.“
    Die Fahrschule hat meine Behinderung ausgenutzt. Sie bieten eine Handicapausbildung an. Deshalb müsste es Ihnen bekannt sein, dass ich eine Fahrerlaubnis brauche, bevor ich mich bei der Schule anmelde.
    Da ich mich nicht sicher beim Autofahren fühle hatte ich letze Woche eine Mail geschrieben, um die Ausbildung abzubrechen. Der Fahrlehrer, auch Geschäftsführer, wollte mich überreden weiter zu machen. Ich habe bereits €578 der Schule überwiesen.
    Ich fühle mich total diskriminiert.

  5. Mariela S
    Am 6. August 2022 um 1:24

    Guten Tag, ich habe eine Gehbehinderung, bin bereits bei einer Fahrschule für Behinderte, die leider eine Stunde mit der U-Bahn von mir entfernt ist. Da die Theoriestunden abends stattfinden und ich wegen meiner Behinderung abends nicht gut gehen kann (die Symptome sind im Laufe des Tages zunehmend), würde ich diese bei einer Fahrschule in meiner Nähe besuchen. Jedoch möchte ich die Fahrschule nicht wechseln, lediglich möchte ich die Theoriestunden bei einer anderen Schule besuchen.
    Ich möchte gerne wissen, ob sowas möglich ist? Welche Lösung hätte ich für die beschriebene Situation?
    Für Ihre Unterstützung wäre ich Ihnen sehr dankbar
    Mit freundlichen Grüßen,

  6. Hermelin
    Am 22. Oktober 2021 um 14:00

    Hallo,
    ich habe zwar keine direkte Behinderung aber ein Handicap. Momentan bin ich 56 Jahre alt und habe mir vor einigen Jahren das Knie gebrochen und immer noch Probleme damit, gehe an zwei Krücken. Hinzu kommt eine Kniearthrose. Auch kürzere Strecken zu laufen bereiten mir Probleme und ich bin nicht mehr mobil. Meine Bewegungsabläufe sind zu langsam. Habe Bluthochdruck mit leichter Herzschwäche. Geistig normal aber auch hier nicht sehr flexibel. Kann mich nicht sehr lange konzentrieren, max. 30-60 Minuten am Stück. Stundenlange neue Lernprozesse und Reizüberflutung fallen mir schwer, da meine Akkus schnell leer sind. Weiterhin habe ich gehört der Erste Hilfe Kurs dauert am Stück bis zu 9 Stunden. Das wäre mir zuviel an einem Tag durchzuziehen. Fals hier Übungen im Knien oder längerem Stehen zu machen sind, könnte ich dies nicht mehr. Ist unter diesen Bedingungen und meinem Alter noch ein Führerschein für mich möglich?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 17. November 2021 um 11:18

      Hallo Hermelin,

      leider können wir dazu keine konkrete Auskunft geben. Wenden Sie sich bitte an einen Arzt, der Ihnen eine Unbedenklichkeitsbescheinigung ausstellen kann.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

      • Ayman A
        Am 6. Mai 2022 um 17:18

        Sehr geehrte Damen und Herren

        Ich möchte Führerschein beantragen aber ich habe schwer behinderten Ausweis da ich nicht reden kann bin ich 50 % behindert und ich möchte gerne wissen an welcher Fahrschule sollte ich mich melden.

        Mit freundlichen Grüßen
        Abazid A

        • Ahmad
          Am 19. September 2024 um 3:37

          Ich habe ein schwerbehinderter Ausweis und Arbeit gefunden aber Arbeitgeber fordert mich , Führerschein zu erwerben oder konnte ich nicht arbeiten, und das Jobcenter lehnt ab, um führerschein zu bezahlen.
          Was soll ich machen , wer kann mir helfen.
          Dankeschön im Voraus.

  7. Lela
    Am 28. April 2021 um 17:46

    Hallo guten Tag,

    Ich habe von Geburt an am linken Arm eine Plexus brachialis Lähmung.
    Ich bin dabei meinen Führerschein zu machen und bei meiner 2 Fahrstunde wurde mir vom Fahrlehrer gesagt der Prüfer will ein ärztliches Gutachten.
    Ich wollte mal fragen ob einer Erfahrungen damit gemacht hat

    Mit freundlichen Grüßen

  8. Nadja L
    Am 1. April 2021 um 13:45

    Meine Tochter , Dysmelie linker Unterarm und Hand fehlen möchte einen Auto Führerschein machen, dazu soll sie ein Gutachten erbringen welches zwischen 300-500 Euro kosten soll. Mir geht es wie einigen Vorschreibern hier, ich empfinde es dermaßen UNGERECHT, das Menschen die ein klein bisschen anders sind, das Leben schwer gemacht wird. Man muss einen Arzt suchen, für den Termin frei nehmen und dann auch noch zu den horrenden Fahrschulkosten ein Gutachten bezahlen ?! Wieso wird der Gitachter nicht von dem Amt gestellt, das dieses Gutachten möchte ?? Ich finde es unmöglich! Hier gehört dringend etwas geändert!

  9. Anna R.
    Am 4. Januar 2021 um 14:35

    Guten Tag,
    Ich hab eine frage ich will seit längerem mein führerschein machen allerdings hab keine arbeit oder hab keine ausbildung ich bin Hartz4 Empfänger in momemt bin ich auf familienmitglieder angewesen das ich mich von a nach b bewegen kann ich hab mich beim amt informiert da wurde mir gesagt wenn ich arbeit hab finde wird erst dann mein führerschein Genehmigt kann leider nicht teilhabe in der gesellschaft hab kann mir jemand sagen wie ich machen kann oder mich wenden an stellen?

  10. Oliver
    Am 28. April 2020 um 18:50

    Hallo Guten Abend

    Ist es möglich mit einer Behinderung mit 100% mit ,,B” und mit Gesundheitsprobleme ( angeborner Herzfehler ) zu machen? Wer bezahlt den eig den Fühererschein für Behinderte Menschen ich freue mich auf ihre Antwort.

    LG

  11. Joe
    Am 4. November 2019 um 17:25

    Hallo

    Ich bin Gehörlose und trage zwei CIs (Cochlear Implantate) und habe vor zwei Monaten den Frührerschein bestanden.
    Aber ich habe das selber aus mein eigene Geld bezahlt.
    Und nachfragen ob möglich wäre das ich das komplett zurückzahlen könnte, wenn falls ja dann die Frage wo muss ich es beantragen.

    Mit freundliche Grüßen

    Joe

  12. Joe
    Am 28. Oktober 2019 um 20:12

    Hallo

    Ich bin Joe
    Ich bin gehörlos und trage zwei CIs (Chochlear Implantage) und mein Schwerbehinderungsgrad steht auf 90 grad.
    Ich besitze mein Führerschein vor zwei Monaten, aber ich habe mein Frührerschein selber aus mein eigenen Geld bezahlt.
    Ich wollte nachfragen ob es irgendwelche Möglichkeit gäbe das ich das ganz zurück bekommen oder zurück bezahlt bekomme.
    Wenn ja dann wo muss ich beantrage oder bei wenn muss ich beantrage ?
    Und ja ich habe alle Fahrschule Quittungen.

    Mit freundliche Grüße
    Joe N.

  13. Tracy
    Am 8. August 2019 um 11:40

    Hallo
    Ich habe einen Gdb von 50 aufgrund von Morbus Crohn und seelischer Störungen. Diese hab ich aber im Zusammenhang mit der Krankheit und aufgrund von Mobbing.
    Ich habe schon einige Fahrstunden gehabt und bald soll ich eigentlich zur Prüfung gehen. Jetzt hab ich einen schrieb bekommen das ein Gutachten aufgrund der seelischen Störungen benötigt wird das ich selbst bezahlen muss. Hinzu kommt noch das ich für den Brief ca. 33 Euro bezahlen muss. Für einen Brief den ich nicht angefordert habe oder mir gesagt wurde das ich dafür bezahlen müsste. Denn die Anmeldung zur Fahrerlaubnis kostete mich schon 48 Euro. Wie kann das sein das Schwerbehinderte so benachteiligt werden und mehr kosten haben? Die wollen das Gutachten haben. Warum soll ich das jetzt bezahlen? Den Brief haben die von sich aus geschrieben. Warum soll ich diesen bezahlen, wenn ich doch schon die Anmeldung zur Fahrerlaubnis bezahlt habe? Ich fühle mich echt diskriminiert und finde das es eine Benachteiligung für Schwerbehinderte ist.

  14. Ksenia
    Am 5. November 2018 um 21:20

    Hallo
    meine Tochter macht zu Zeit ihren Führerschein. Sie hat eine operative Skoliose und eine Behinderung von 30%. Kann sich aber ganz normal bewegen. Sie muss demnächst zu einem Amtsarzt den sie selber bezahlen muss, insgesamt 399€.
    Warum will TÜV Nord soviel Geld und an welchen Kostenträger können wir uns wenden. Viel dank im voraus

    • bussgeldkatalog.org
      Am 16. November 2018 um 16:53

      Hallo Ksenia,

      die Kosten entstehen vermutlich für das Gutachten des Amtsarztes. Anerkannte Kostenträger sind uns leider nicht bekannt.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  15. Nicky
    Am 15. Oktober 2018 um 22:58

    Hallo,
    ich bin im Besitz einer Fahrerlaubnis. Im Mai diesen Jahres wurde ich unverschuldet in einen Verkehrsunfall verwickelt.
    Diagnose Querschnittslähmung
    Ich bekomme das Medikament Baclofen da ich mit Spastiken zu kämpfen habe.
    Nun soll ein neurologisches Fahreignungsgutachten erstellt werden
    Was erwartet mich da und muss ich bei negativem Ausgang mit Entzug der Fahrerlaubnis rechnen.

  16. Thomas
    Am 1. Oktober 2018 um 12:42

    Guten Tag,

    Ich bin 27 Jahre alt und habe einen schwerbehindertenausweis mit allen Merkzeichen, bin körperlich komplett mobil und psychisch auch fit. Ich habe einen schwer einstellbaren Diabetes mellitus Typ 1, habe jetzt aber seit ca 2 Jahren eine Insulinpumpe mit einem sensor, woraufhin ich den Diabetes gut im Griff habe (d. H. Keine über- und Unterzuckerungen mehr), ich habe auch schon mit meinem Diabetologen und meiner Therapeutin gesprochen und beide würden einen Führerschein befürworten, bzw. sehen keine (gesundheitlichen) Einschränkungen.
    Da ich nicht so viel Geld habe und komplett alleine da stehe, bezieht sich meine Frage darauf, ob ich vielleicht irgendwelche Anträge bei Ämtern stellen kann, die mich finanziell bei dem Erwerb des Führerscheins unterstützen und wenn ja, a, welche Ämter und b, vllt was ich dann für Anträge stellen muss?
    Vielen Dank

  17. Tobias
    Am 23. September 2018 um 0:14

    Leider ich hab auch kein Führerschein gemacht, wege diesem Auto das finden besser durch Unfallfrei können Fahrprüfung praktisch für Schwerbehinderte Menschen grad mit 100 Grad doch erlaubt dass.

    Gruß Toby aus Bremen

  18. Lena
    Am 18. August 2018 um 21:06

    Hey.
    An welche möglichen Kostenträger kann ich mich wenden, wenn ich eine körperliche Erkrankung habe und einen Führerschein machen möchte?
    Danke im Voraus.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 8. Oktober 2018 um 10:42

      Hallo Lena,

      hier handelt es sich im Regelfall um Leistungen der Kraftfahrzeughilfe. Diese kann von unterschiedlichen Trägern erbracht werden, je nachdem, wer sonst für die Rehabilitationsleistungen zuständig isr: die Unfallversicherung beispielsweise. Wenn Sie verbeamtet oder selbstständig sind, ist normalerweise das Integrationsamt zuständig.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  19. Angela von C.
    Am 23. Mai 2018 um 7:34

    Hallo!

    Im vergangenen Jahr wurde ich linksseitig oberschenkelamputiert. Zuvor bin ich 28 Jahre unfallfrei gefahren mit der Fahrerlaubnis Klasse 3. Im November habe ich bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde eine erneute Fahrprüfung ablegen müssen und diese auch erfolgreich bestanden. Jedoch wird mir im neuen Führerschein, der die Einschränkung auf Automatik enthält, lediglich ein zulässiges Gesamtgewicht von bis zu 3,5t erlaubt. Zuvor konnte ich 7,5t + Anhänger fahren.
    Ist diese Einschränkung rechtsmäßig?
    Vielen Dank und Grüße

    • bussgeldkatalog.org
      Am 18. Juni 2018 um 10:06

      Hallo Angela von C.,

      das hängt davon ab, welche Fahrprüfung Sie genau abgelegt haben. Ein zulässiges Gesamtgewicht von höchstens 3,5 Tonnen gilt im Regelfall für die Klasse B. Am besten setzen Sie sich noch einmal mit Ihrer Fahrschule oder der Fahrerlaubnisbehörde auseinander und erfragen, inwieweit Ihre alten Klassen übertragen wurden und woher sich die Einschränkung erklären lässt.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  20. karahasan c.
    Am 10. Mai 2018 um 22:33

    hallo,
    hier ist K.H. ich möchte sie etwas fragen:
    Ich bin 24 Jahre alt und bin SMA erkrankt. Die Krankeit kennt man auch unter Muskelschwäche. In diesrm Jahr hsbe ich VIER mal Spinraza Injektion erhalten und mein Körper fühlt sich seit dem etwas stärker. Ich muss aber auch erwähnen, dass diese Krankheit nur auf meine unteren Extremiteten auswirkt: Das heißt meine Beinmuskulatur ist geschwächt.
    An dieser Stelle möchte ich folgendes fragen:
    ich bin ekn Behinderter mit 100 % und möchte wissen, ob dieser Grad bzw. meine Krankheit mich beim Erwerben eines Führerscheins einschränkt oder nicht. Denn ich kann meine oberen Extremiteten ganz normal bewegen und ich glaube nicht, dass dies eine Gefahr für die Teilnahme sm Verkehr darstellt. Wenn ich einen Führerschein erhalten sollte, wie wikt sich dieser auf das Niveau bzw. Grad meiner Krankeit aus? Damit meine ich, ob sich an der Einstufung was ändert?
    liebe grüße

    • bussgeldkatalog.org
      Am 1. Juni 2018 um 14:17

      Hallo Karahasan,

      durch einen Führerschein würde sich wahrscheinlich nichts am Grad der Behinderung ändern. Es ist davon auszugehen, dass Sie ein ärztliches Gutachten vorlegen müssen, bevor Sie einen Führerschein machen können. Schließlich müssen Sie mit Ihren Füßen die Pedale bedienen können. Reicht die Muskelkraft nicht aus, erfüllen Sie aber alle anderen Anforderungen, kann es sein, dass Sie ein behindertengerechtes Fahrzeug benötigen, damit Sie fahren dürfen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  21. Axel
    Am 28. April 2018 um 11:41

    Ist es in Niedersachsen möglich, bereits mit 15Jahren aufgrund einer Körperbehinderung (100%, Merkzeichen aG) für ein dreirädriges Moped(45km/h) zu machen und dann auch im Verkehr teilzunehmen? Gibt es Sondergenehmigungen wegen unzureichendem Anschluss an ÖPNV?
    Gruß Axel

    • bussgeldkatalog.org
      Am 22. Mai 2018 um 11:42

      Hallo Axel,

      erkundigen Sie sich bei der örtlichen Führerscheinbehörde. Dort erhalten Sie eine zuverlässige Auskunft.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  22. J.Strunk
    Am 26. April 2018 um 11:55

    Guten Tag,

    einer unserer Mitarbeiter ist gehörlos und macht gerade seinen Führerschein. Zusätzlich zu den Gebühren für die theoretische Prüfung hin Höhe von 22,49€ muss er auch Gebühren für die Gebärdendolmetscherprüfung in Höhe von 118,30€ (laut TÜV Nord).
    Da er Schwierigkeiten beim Lösen der Fragen hatte, hat er die Theorieprüfung nicht sofort bestanden und muss diese Gebühren nun erneut bezahlen. Wieso ist die Gebühr für die Gebärdendolmetscherprüfung (in unseren Augen) so unverhältnismäßig hoch, wenn doch “nur” ein einzelner Raum zur Verfügung gestellt wird und der Gehörlose den Dolmetscher noch selber stellen – und bezahlen muss? Und wieso muss er die normale Gebühr für die Theorieprüfung noch zusätzlich zahlen?
    Der TÜV hat uns auf Nachfrage nur gesagt, dass dies eben so verordnet sei.

    Barrierefrei ist dies nicht, im Gegenteil ziemlich diskriminierend.

    Sind diese Gebühren “normal” und gerechtfertigt?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 22. Mai 2018 um 12:01

      Hallo J.Strunck,

      über eine entsprechende Verordnung ist uns nichts bekannt. Sollten Sie Einspruch einlegen wollen, können Sie überlegen, ob Sie sich an einen Anwalt wenden möchten.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  23. Eveline B
    Am 17. April 2018 um 12:32

    Unsere Tochter hat mit 18 den Führerschein erworben und ist bis zur Ihrer dauerhaften Erkrankung (chronische MS) mit ihrem eigenen Auto ca. 50 000 km vorbildlich und unfallfrei gefahren. Nun sitzt Sie schon 15 Jahre im Rollstuhl und hat 90% aG. Der bisherige Transportfahrer fällt wegen seinem Alter immer öfter aus. Dadurch ist die ganze Familie nicht mehr mobil. Das zu erwerbende Auto (Kangoo kurz ?) muss eine komplette Handbedienung haben und einen Rollstuhllader hinter dem Sitz (Platzfrage), vielleicht auch eine Einstiegshilfe.
    Was bitte muss nun getan werden wegen der Umschreibung des Führerscheins? Der Führerschein ist ja vorhanden. Gutachten Arzt kein Problem. Aber welcher Arzt darf das Gutachten abliefern? Und bitte wie soll sie eine Fahrprobe ohne umgebautes Auto ablegen? Denn ihre Füße und Beine funktionieren ja nicht.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 17. Mai 2018 um 12:48

      Hallo Eveline B,

      wenden Sie sich ggf. an die Führerscheinbehörde. Ärztliche Gutachten dürfen bspw. Amtsärzte erstellen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  24. Nik
    Am 10. April 2018 um 14:19

    Hallo

    Ich möchte fragen ob sie Erfahrung mit ein gleich Fall wie bei mir haben.

    Ich bin ein behinderter mit 70 gb, fehlt linkste Arm.

    Ich möchte fragen:

    Kennen Sie vielleicht was für Sperre bekommen ich in Führerschein?

    Vielleicht muss ich nur automatisch fahren. Und was noch steht in Führerschein ?

    Liebe Grüße

    Nik

    • bussgeldkatalog.org
      Am 7. Mai 2018 um 9:49

      Hallo Nik,

      dies muss durch ein ärztliches Gutachten festgestellt werden.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  25. A. C.
    Am 6. Februar 2018 um 12:06

    Hallo…
    meine Tochter hat einen SBA mit einem Grad von 70. Sie hat eine Muskelschwäche, die sich aber nur auf Ihre Muskeltätigkeit auswirkt. Sie kann nicht so schnell laufen wie andere, nicht so schwer heben und hopsen usw. geht nicht.
    Sie hat sich nun in der Fahrschule angemeldet, Erste Hilfe Kurs und Sehtest sind auch erledigt. Theorie macht sie gerade. Fahrschule wird auf einem Automatik gemacht.

    Hätten wir jetzt irgendwas vorher beantragen müssen??? Sie geht auf ein normales Gymnasium und sonst ist sie auch fit.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 5. März 2018 um 12:28

      Hallo A.C.,

      eine vorherige Meldung wäre wahrscheinlich nötig gewesen, wenn Ihre Tochter – bedingt durch ihre Behinderung – weniger für die Verkehrssicherheit geeignet wäre. Ihren Beschreibungen nach zu urteilen, ist sie bis auf das Kuppeln nicht eingeschränkt. Insofern sollte die Fahrschulausbildung dieselbe sein. Sie sollten sich diesbezüglich jedoch noch einmal an die betroffene Fahrschule wenden und deren Handhabe erfragen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  26. Linda U.
    Am 19. Januar 2018 um 14:16

    Hallo ich hätte mal eine Frage ich bin 17 und interessiere mich Führerschein zu machen da ich noch zur Berufsschule gehen werde habe ich eine Frage mir wurde einmal gesagt das der Umbau des Autos nur von der Krankenkasse finanziert wird wenn man mit dem Auto günstiger unterwegs ist als mit irgendwelchen öffentlichen Verkehrsmitteln oder so wenn das der Fall sein sollte können Sie mir sagen dass ich keinen Führerschein und kein Auto bekomme??

    • bussgeldkatalog.org
      Am 6. Februar 2018 um 11:39

      Hallo Linda,

      inwiefern eine Kostenübernahme möglich ist, sollten Sie direkt mit dem zuständigen Kostenträger besprechen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  27. Hussein
    Am 20. September 2017 um 16:45

    halo ich bin recut arm behindert und ich brouche fuhrschein
    bitte kontect mir
    danke

    • Hasan c.
      Am 22. November 2017 um 3:18

      Hüseyin kardes ehliyet aldin mi? Eger aldiysan ne kadar ödedin ..senden ricam bana emailim den cevap yazarsan sevinirim

    • bussgeldkatalog.org
      Am 25. September 2017 um 9:24

      Hallo Hussein,

      wir sind leider keine Fahrschule. Wir bieten Ihnen lediglich Informationen zu diesem Thema an. Im Internet finden Sie sicherlich passende Anbieter im Ihren Umkreis.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  28. Karl s.
    Am 19. September 2017 um 20:25

    Ich hoffe das ich den Führer Schei machen kan das würde ich gut finden

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