Führerschein: Wann die Gültigkeit abläuft!

Von Jana O.

Letzte Aktualisierung am: 8. September 2024

Geschätzte Lesezeit: 8 Minuten

Neuer, grauer, roter Führerschein: Antworten zur Gültigkeit der Dokumente

Wann endet bei altem oder neuen Führerschein die Gültigkeit?
Wann endet bei altem oder neuem Führerschein die Gültigkeit?

Der Besitz eines gültigen Führerscheins ist die Grundvoraussetzung dafür, ein Kfz auf öffentlichen Straßen führen zu dürfen. Die Gültigkeit kann beim Führerschein aber durch zahlreiche Vorgänge aufgehoben sein.

Seit der Anpassung der Führerscheinklassen und dem Wechsel zum neuen EU-Führerschein etwa, haben nun auch die Führerscheindokumente ähnlich zu Pass und Personalausweis ein Ablaufdatum. Ist dieses erreicht, ist der Führerschein ungültig. Das bedeutet aber nicht immer automatisch auch, dass die Fahrerlaubnis gleichermaßen aufgehoben ist.

Grundsätzlich ist zwischen unterschiedlichsten Fallkonstellationen zu unterscheiden: Welche Folgen haben Fahrverbot, Führerscheinentzug, fehlende Umschreibung und wie lange ist ein alter Führerschein eigentlich noch gültig? Dies und mehr erfahren Sie im Folgenden.

FAQ: Führerschein-Gültigkeit

Wann ist mein alter Führerschein ungültig?

Sind Sie noch im Besitz einer alten Fahrerlaubnis, so sollten Sie Ihren grauen oder rosa Führerschein bis spätestens zum 19. Januar 2033 in einen neuen EU-Führerschein umschreiben lassen. Bis dahin behalten alte Führerscheine aber ihre Gültigkeit.

Ich habe einen alten Lkw-Führerschein? Wie lange bleibt dieser gültig?

Bei den alten Lkw-Fahrerlaubnissen greift eine Ausnahme, die sich der Änderung der Anforderung an Berufskraftfahrer verdankt: Mit Abschluss des 50. Lebensjahres verliert auch der alte Führerschein seine Gültigkeit, auch wenn die von der EU gesetzte Umschreibepflicht noch nicht erreicht ist. Sie sollten also rechtzeitig daran denken, den Führerschein umschreiben zu lassen und entsprechende Nachweise (Gesundheitsnachweise) zu erbringen.

Ist mein alter Führerschein auch im Ausland noch gültig?

Im EU-Ausland behalten die alten Führerscheindokumente bis zum Jahre 2033 ebenfalls die volle Gültigkeit. Sie benötigen dabei keinen zusätzlichen ausländischen Führerschein. Dieser kann aber außerhalb der EU nötig werden (je nach Reiseziel Pflicht oder Empfehlung).

Wie lange ist mein internationaler Führerschein gültig?

Hier gilt eine enge Beschränkung der Gültigkeit. Ein internationaler Führerschein ist jeweils maximal 3 Jahre gültig und kann in aller Regel nicht verlängert werden. Im Bedarfsfalle müssen Sie bei Ablauf der Frist einen neuen internationalen Führerschein beantragen.

Ich habe bereits den neuen EU-Führerschein: Wie lange ist dieser gültig?

Der EU-Führerschein ist 15 Jahre gültig und muss rechtzeitig vor Ablauf erneuert werden. Sie müssen dabei aber die Prüfungen nicht erneuern, sondern allein das Dokument (wie beim Personalausweis). Für Inhaber einer Lkw-Fahrerlaubnis gilt ab dem 51. Lebensjahr: Der Führerschein der Klasse C & Co. ist nur noch jeweils 5 Jahre gültig.

Spezifische Ratgeber zur Gültigkeit des Führerscheins

Dürfen Sie mit einem ausländischen Führerschein in Deutschland umher fahren?

Wenn Sie in Deutschland Kraftfahrzeuge steuern möchten, aber nur einen ausländischen Führerschein haben, müssen Sie einiges beachten. Gibt es Unterschiede zwischen europäischen und außereuropäischen Führerscheinen? Wann ist es nötig, Ihre Fahrerlaubnis in eine deutsche umzuschreiben? Das lesen Sie hier! » Weiterlesen...

Den Führerschein umschreiben zu lassen, hat gewisse Vorteile

Wer den Führerschein umschreiben lassen will, muss in der Regel nur wenige Dokumente mitbringen. Wichtig ist jedoch, dass Sie genau darauf achten, welche Führerscheinklassen Ihnen gutgeschrieben werden. Aus diesem Grund enthält dieser Ratgeber nicht nur nützliche Hinweise, sondern auch Umschreibetabellen, die Ihnen zeigen, welche Klasse Sie bekommen. » Weiterlesen...

Zusammenfassung: Wie lange ist der Führerschein noch gültig?

  1. DDR-Führerschein: Gültigkeit reicht bis 19. Januar 2033
  2. Alter BRD-Führerschein (grau bzw. rosa): ebenfalls noch gültig bis 2033
  3. Neuer EU-Führerschein: Gültigkeitsdauer regelmäßig auf 15 Jahre beschränkt

Alter Führerschein: Gültigkeit noch bis 2033

Ob rosa oder grauer Führerschein: Die Gültigkeit der Dokumente war bis zum Jahre 2013 nicht an gewisse Ablaufdaten gebunden. Dies änderte sich in diesem Jahr jedoch durch eine Änderung der Fahrerlaubnisverordnung (FeV). Diese übernahm die EU-weit vorgesehene Anpassung der Führerscheinklassen und bestimmte, dass

  1. der neue EU-Führerschein in allen EU-Mitgliedstaaten anerkannt wird,
  2. alle alten Führerscheindokumente bis zu einem festen Stichtag umgeschrieben werden müssen,
  3. die neuen Ausweise nur noch für maximal 15 Jahre gültig sind. Erlischt beim EU-Führerschein die Gültigkeit, überträgt sich dies aber nicht automatisch auch auf die zugrunde liegende Fahrerlaubnis.
Zum besseren Verständnis: Grundsätzlich ist zu unterscheiden zwischen der Fahrerlaubnis und dem Führerschein. Erstere meint die grundlegende Zulassung des Fahrers zum Führen eines Kraftfahrzeuges. Diese erwirbt der Betroffene in der Fahrschule und durch Ablegen der entsprechenden Prüfungen. Der nach erfolgreicher Prüfung ausgehändigte Führerschein hingegen dient lediglich nach außen als Nachweisdokument über die bestehende Fahrerlaubnis. Kein Führerschein ohne Fahrerlaubnis.

Rechtzeitig den alten Führerschein umschreiben lassen!

Alter, roter Führerschein: Läuft die Gültigkeit 2033 ab, benötigen Sie einen neuen EU-Führerschein.
Alter, roter Führerschein: Läuft die Gültigkeit 2033 ab, benötigen Sie einen neuen EU-Führerschein.

Alle alten Führerscheine müssen spätestens bis zum 19. Januar 2033 in die neuen EU-weit gültigen Scheckkartenführerscheine umgeschrieben werden, andernfalls entfällt ihre Gültigkeit.

Allerdings hat der Bundesrat am 15. Februar 2019 einen gestaffelten Ablauf beim Umtausch der Führerscheine schon für die kommenden Jahre beschlossen (siehe kommende Tabellen). So will er vermeiden, dass die Ämter 2032 und 2033 mit den Umschreibungen überlastet werden.

  • Inhaber von Papierführerscheinen, die bis zum 31. Dezember 1998 ausgestellt wurden: Umtauschfrist richtet sich nach dem Geburtsdatum.
  • Scheckkartenführerscheine: Frist richtet sich nach dem Ausstellungsjahr.

Wenn Sie den Führerschein umschreiben lassen, werden die alten Fahrerlaubnisklassen an die neuen EU-weit geltenden Klassen angeglichen. Das kann auch zur Einschränkung der Zulassungen für einzelne Fahrzeugklassen führen.

Welche Führerscheinklassen nach Umschreibung Gültigkeit besitzen, können Sie in unserem Ratgeber zur Umschreibung der alten Führerscheine in Erfahrung bringen.

Umtauschfristen für Papierführerscheine

GeburtsjahrUmtauschfrist
vor 195319.01.2033
1953 - 195819.01.2022
1959 - 196419.01.2023
1965 - 197019.01.2024
ab 197119.01.2025

Umtauschfristen für Scheckkartenführerscheine

AusstellungsjahrUmtauschfrist
1999 - 200119.01.2026
2002 - 200419.01.2027
2005 - 200719.01.2028
200819.01.2029
200919.01.2030
201019.01.2031
201119.01.2032
2012 - 18.1.201319.01.2033

Achtung beim Lkw-Führerschein: Gültigkeit auch ans Alter gebunden!

Zwar ist beim Führerschein die Gültigkeit innerhalb der EU grundsätzlich erst ab dem Jahre 2033 aufgehoben. Eine wichtige Ausnahme aber betrifft Inhaber der alten Führerscheinklasse 2. Mit Einführung der neuen Führerscheinklassen in der EU wurden auch die Voraussetzungen für einzelne Bereiche angepasst.

Bei den neuen Lkw-Führerscheinen wurde vor allem eine wichtige Neuerung eingeführt: Mit Vollendung des 50. Lebensjahres ist bei dem Führerschein die Gültigkeit auf nur noch 5 Jahre begrenzt. Er kann jedes Mal erneuert werden, hierfür müssen jedoch entsprechende ärztliche Untersuchungen durchgeführt werden, die über die Eignung des Betroffenen Auskunft geben.

Für Lkw-Fahrer, die noch im Besitz eines alten Führerscheins sind, stellt sich dann die Frage: “Wie lange ist mein Führerschein dann noch gültig?” Die Antwort: Bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres – oder eben bis 2033, wenn diese Altersgrenze bis dato noch nicht erreicht ist. Diese Regelung nämlich gilt auch für die Inhaber alter Fahrerlaubnisse aus DDR und BRD.

Feiern Sie also vor 2033 Ihren 50. Geburtstag und benötigen den Lkw-Führerschein auch weiterhin, sollten Sie spätestens bis dahin den alten Führerschein in einen neuen EU-Führerschein umgeschrieben haben. Andernfalls erlischt Ihre Befugnis, entsprechende Fahrzeuge zu führen.

Zusammen mit dem Antrag für die Umschreibung müssen Sie dabei die entsprechenden ärztlichen Nachweise bei der Führerscheinstelle vorlegen, die für die Verlängerung der Führerscheinklasse C & Co. fortan Voraussetzung sind.

Alter deutscher Führerschein: Wo ist er gültig?

Gültigkeit im Ausland: Grauer oder EU- Führerschein uneingeschränkt anerkannt?
Gültigkeit im Ausland: Grauer oder EU-
Führerschein uneingeschränkt anerkannt?

Auch wenn für den alten Führerschein die Gültigkeit in Deutschland noch bis 2033 festgelegt ist, können die veralteten Dokumente durchaus im EU-Ausland zu Problemen führen. Dem ein oder anderen Polizeibeamten sind die alten Führerscheine nicht geläufig.

Hier wurden in den vergangenen Jahren immer wieder sogar Bußgelder verhängt, weil die Fahrer mit dem alten grauen oder rosa Führerschein unterwegs waren und dessen Gültigkeit angezweifelt wurde.

Allerdings verweist unter anderem auch die Verbraucherzentrale darauf hin, dass die EU-Länder darin übereingekommen sind, dass alle Führerscheine, die in einem EU-Mitgliedstaat erworben wurde, auch in den anderen EU-Ländern anerkannt werden.

Um zu vermeiden, dass Ihnen Ihr alter Führerschein außerhalb von Deutschland Probleme bezüglich der Gültigkeit beschert, können Sie auf ein Service-Angebot der EU zurückgreifen. Diese hat die damals getroffene Erklärung auf Ihrem Portal in allen Landessprachen der Mitgliedsländer zur Verfügung gestellt.

Wollen Sie die Gültigkeitsdauer von Ihrem Führerschein bis zuletzt ausreizen und auch im EU-Ausland ungehindert fahren, können Sie den entsprechenden Ausdruck (vor allem der Artikel 1 und 2) mitführen und im Falle von Problemen vorweisen.

Einen internationalen Führerschein benötigen Sie innerhalb der EU nicht. Die Mitgliedsländer sind nach derzeitigem Stand auch nicht befugt, einen solchen Nachweis zu verlangen.

Der neue EU-Führerschein ist ebenfalls in allen EU-Ländern uneingeschränkt gültig.

Internationaler Führerschein: Gültigkeit nur in Verbindung mit Original-Dokument

Außerhalb der EU müssen Sie ebenfalls nicht zwingend einen internationalen Führerschein mitführen.

Hierbei handelt es sich um eine amtliche Übersetzung Ihres Dokuments. Wichtigster Einfluss auf die Gültigkeit: Ein internationaler Führerschein ist immer nur in Verbindung mit einem im Ausstellungsland gültigen Führerschein wirksam. Empfohlen wird dieser zur Sicherheit bei Reisen in folgende Länder: Albanien, Moldawien, Türkei, Russland, Ukraine, Weißrussland.

Bei Reisen auf andere Kontinente kann sich das ganze schon etwas schwieriger gestalten. In der folgenden Übersicht erfahren Sie, wo der internationale Führerschein Pflicht ist und wo zumindest Empfehlung:

  • Empfehlung: USA (Achtung! Je nach Bundesstaat abweichende Regelung), Kanada, Australien
  • Pflicht: Asien, Afrika, Neuseeland, Mittelamerika, Südamerika
Wie lange ist ein internationaler Führerschein gültig? Die Gültigkeit ist auf in Deutschland ausgestellte Übersetzungen auf maximal drei Jahre beschränkt. Sie können ihn zudem auch nicht verlängern, sondern müssten stattdessen einen neuen beantragen.

Zusammenfassung: Wo ist Ihr alter Führerschein noch gültig?

Bis zum Ablauf der Umschreibungspflicht 2033 bleibt die Gültigkeit bestehen. Ein alter grauer Führerschein ist dabei vor allem auch im EU-Ausland bis dahin uneingeschränkt gültig. Einen zusätzlichen Nachweis braucht es in diesen Ländern nicht. Nur außerhalb der EU kann ein zusätzlicher internationaler Führerschein notwendig werden.

Auch ein alter Führerschein der Klasse 3 bleibt bis 2033 damit verbindlich gültig. Eine Ausnahme gilt selbstverständlich dann, wenn es im Zuge eines schweren Verstoßes zum Fahrerlaubnisentzug kam.

Einschränkung der Gültigkeit von Führerscheinen bei Fahrverbot und Fahrerlaubnisentzug

Besonderheit beim Führerschein der Klasse 2: Gültigkeit bis 2033 oder bis zum Ende des 50. Lebensjahres.
Besonderheit beim Führerschein der Klasse 2: Gültigkeit bis 2033 oder bis zum Ende des 50. Lebensjahres.

Ob, wo und wie lange alter und EU-Führerschein gültig sind oder nicht, ist nun geklärt. Es gibt abseits davon jedoch zwei weitere Vorgänge, die einen Einfluss auf die Gültigkeit von Ihrem Führerschein in Deutschland und darüber hinaus haben: Fahrverbot und Führerscheinentzug.

Es ist dabei wichtig, beide Sanktionen voneinander zu unterscheiden. Ein Fahrverbot kann für schwerwiegende Verkehrsverstöße verhängt werden und dauert zwischen einem und drei Monaten an. Der Entzug der Fahrerlaubnis hingegen folgt in der Regel auf begangene Verkehrsstraftaten wie z. B. Drogen am Steuer, Trunkenheitsfahrten, fahrlässige Tötung im Rahmen eines Verkehrsunfalls. Der Fahrerlaubnisentzug währt mindestens sechs Monate. Nach dem Ablauf kann dann die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis beantragt werden.

In dieser Unterscheidung zeigt sich auch bereits, welche Folgen diese Maßnahmen auf den Führerschein und dessen Gültigkeit haben:

  1. Fahrverbot: Der Führerschein selbst bleibt gültig, wird aber für die Dauer des Fahrverbots amtlich verwahrt. Die zugrunde liegende Fahrerlaubnis wird dabei nicht gänzlich ungültig, sie ruht allerdings gewissermaßen. Auch während eines Fahrverbots darf der Betroffene kein entsprechendes Kfz im Straßenverkehr führen, andernfalls machte er sich des Fahrens ohne Fahrerlaubnis schuldig. Nach Ableistung des Fahrverbots erhält der Verkehrssünder seinen Führerschein zurück, dessen Gültigkeit ist nicht weiter eingeschränkt.
  2. Führerscheinentzug: Beim Entzug der Fahrerlaubnis hingegen wird der Führerschein eingezogen und entwertet. Damit ist nicht nur der Führerschein nicht mehr gültig, sondern die gesamte Fahrerlaubnis aufgehoben. Nach Ablauf der Sperrfrist erhält der Betroffene beides nicht automatisch zurück, sondern muss zunächst die Neuerteilung beantragen. Je nachdem wie lange der Führerschein schon seine Gültigkeit verloren hat, kann hierfür – neben einer MPU – auch die Ableistung erneuter Fahrstunden und Prüfungen verlangt werden.

Besitzt dann ein neuer, im Ausland erworbener EU-Führerschein Gültigkeit in Deutschland?

Ob B- oder C1-Führerschein: Die Gültigkeit kann auch durch Fahrverbot und Entzug der Fahrerlaubnis eingeschränkt sein.
Ob B- oder C1-Führerschein: Die Gültigkeit kann auch durch Fahrverbot und Entzug der Fahrerlaubnis eingeschränkt sein.

Vor allem im Internet werben immer wieder mehr oder minder seriöse Anbieter um die Gunst von Personen, die ihre Fahrerlaubnis kürzlich verloren haben. Sie könnten ja nun einen neuen EU-Führerschein in einem anderen Mitgliedstaat erwerben und dann ganz legal weiterfahren. Doch ist das so einfach? Oder wäre der neue Führerschein nur im Ausland gültig?

Zunächst: Selbst wenn Sie die Voraussetzungen des EU-Landes erfüllen, um dort einen neuen Führerschein zu erwerben, bedeutet das nicht, dass dieser auch in Deutschland gültig ist. Das Problem ist die hierzulande bei einem Führerscheinentzug verhängte Sperrfrist. In diesem Zeitraum ist die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis nicht möglich.

Wenn Sie nun im Ausland die ausländische Fahrerlaubnis erhalten und dann trotz noch wirksamer Sperrfrist in Deutschland fahren, kann Ihnen der Vorwurf des Fahrens ohne gültige Fahrerlaubnis gemacht werden. Der neue Führerschein besitzt zwar Gültigkeit im Ausland, nicht aber in Deutschland, da die Sperrfrist noch aktiv ist.

In anderen EU-Ländern hingegen kann dieser gültig sein, wenn dort keine ähnlichen Maßnahmen gegen Sie laufen. Die Sperrfrist und andere Maßnahmen deutscher Behörden greifen nur auf Bundesgebiet.

Über den Autor

Jana
Jana O.

Jana studierte Ger­manis­tik, Philosophie und Englischen Literatur­wissenschaften an der Universität Greifswald. Sie ist seit 2015 Bestandteil des bussgeldkatalog.org-Teams. Neben einem umfassenden Überblick zu verkehrsrechtlichen Fragestellungen liegt ihr Interesse u. a. im Bereich Tuning und Fahrzeugtechnik.

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47 Kommentare

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  1. Bettina N.
    Am 2. Januar 2019 um 8:19

    Ich lebe in den USA. Habe meinen dt Fuehrerschein 1986 in Ruesselsheim ausgestellt bekommen. Muss ich den bis 2033 umgetauscht haben und muss ich das persoenlich machen oder geht das auch ueber den postweg?

    Danke

    • bussgeldkatalog.org
      Am 25. Januar 2019 um 16:57

      Hallo Bettina N.,

      wenn Sie die deutsche Fahrerlaubnis behalten wollen, ist die Umschreibung bis 2033 normalerweise nötig. Fragen Sie bei der ausstellenden Behörde nach, ob der Postweg akzeptiert wird.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  2. Holger W.
    Am 13. Dezember 2018 um 13:31

    Hallo,
    für mich stellt sich folgende Frage:

    Ich bin 47 Jahre alt (Baujahr 1971), habe einen Führerschein der ausgestellt wurde am 03.04.2012.
    Im Frühjahr wandere ich aus auf die Kanaren. Kann ich den FS bedenkenlos weiter nutzen bis 2033 oder empfehlen Sie den Tausch jetzt schon?

  3. Doris
    Am 12. Dezember 2018 um 21:35

    Ich habe gerade meinen Führerschein überprüft. Er hat kein Verfallsdatum. Der meines Mannes ebenfalls nicht. Also kann ich davon ausgehen, dass er unbegrenzt gültig ist ?????

  4. Johanna C.
    Am 19. November 2018 um 0:28

    Ich habe einen Führerschein in Kartenform, aber es steht kein Ablaufdatum drauf. Wann muss der eingetauscht werden?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 30. November 2018 um 11:25

      Hallo Johanna C.,

      normalerweise befindet sich das Verfallsdatum auf der Vorderseite des Führerscheins. Bei Führerscheindokumenten, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, sind normalerweise noch bis Ende 2032 gültig.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  5. senta f.
    Am 20. Juli 2018 um 12:07

    wie lange ist die rotkreuzbescheinigung für den führerschein gültig????

    • bussgeldkatalog.org
      Am 3. September 2018 um 11:18

      Hallo Senta F.,

      im Regelfall sollte die Bescheinigung für den Erste-Hilfe-Kurs nicht ablaufen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  6. Matthias K.
    Am 12. Februar 2018 um 22:57

    Hallo…

    So langsam muss ich dann wohl zum Arzt…werde demnächst 50 und will meinen Lappen behalten…

    ;-) L.G. Matthias

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