Führerschein umschreiben: Welche Führerscheinklassen erhalte ich?
Letzte Aktualisierung am: 23. August 2024
Geschätzte Lesezeit: 11 Minuten
Worauf Sie bei der Umschreibung vom Führerschein achten müssen
Bis zum 18. Januar 2013 war die Möglichkeit, seinen Führerschein umtauschen zu müssen, nicht denkbar für deutsche Bürger. Doch eine Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV), einen Tag später, änderte dies grundlegend. Ab diesem Stichtag müssen Sie Ihren deutschen Führerschein umschreiben lassen.
Das liegt darin begründet, da der neue EU-Führerschein nur noch begrenzt gültig ist – genauer gesagt 15 Jahre. Kraftfahrer, die noch mit einem Führerschein unterwegs ist, dessen Ausstellungsdatum vor dem Stichtag liegt, muss das alte Dokument in den neuen EU-Führerschein umschreiben lassen.
Sie haben jedoch bis zum 19. Januar 2033 hierfür Zeit. Doch was passiert mit Ihren Führerscheinklassen? Ob sie erhalten bleiben und warum die Umschreibung in den neuen Führerschein eigentlich clever ist, lesen Sie in diesem Ratgeber.
Zusätzlich finden Sie hier umfangreiche Informationen, wenn Sie einen ausländischen Führerschein umschreiben lassen können und was Sie bei der Antragstellung bei der Umschreibung beachten müssen.
Hier erfahren Sie, welche Führerscheinklassen bei einem Umtausch erhalten bleiben
Wählen Sie aus, wann Ihnen die Fahrerlaubnis erteilt wurde:
- Fahrerlaubnis erteilt bis zum 31. Dezember 1998
- Fahrerlaubnis erteilt ab dem 1. Januar 1999 bis zum 18. Januar 2013
Fahrerlaubnisse der DDR oder dem Saarland:
Inhaltsverzeichnis:
FAQ: Führerschein umschreiben lassen
Zur Vereinheitlichung innerhalb der EU sind künftig auch deutsche Führerscheine jeweils nur noch 15 Jahre gültig und müssen dann erneuert werden. Die alten Scheine müssen daher in das neue EU-Format umgeschrieben werden.
Die Umtauschfrist läuft von 2022 bis 2033. Sie variiert jedoch je nach Ausstellungsjahr Ihres Führerschein oder Ihrem Geburtsjahr. Klicken Sie hier, um einen genauen Überblick über die Umtauschfristen zu erhalten.
Manche ausländische Führerscheine (nicht EU oder EWR) müssen umgeschrieben werden, wenn die Besitzer ihren Wohnsitz in Deutschland haben.
Der Wechsel zum EU-Kartenführerschein verursacht Ausgaben in Höhe von rund 25 Euro. Müssen Sie hingegen einen ausländischen Führerschein umschreiben, liegen die Kosten üblicherweise zwischen 35 und 45 Euro.
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Weitere Informationen zum Thema „Führerschein umschreiben“
Führerschein umtauschen: Bis wann müssen Sie Ihre Fahrerlaubnis umtauschen?
Eines vorweg: Sie müssen den Führerschein nicht umtauschen.* Hierfür ist noch bis 2033 Zeit. Aus diesem Grund sollten Sie nicht in Hektik verfallen. Wer aber bereits jetzt den alten Führerschein umschreiben möchte, benötigt folgende Dokumente für die zuständige Behörde:
- alter Führerschein
- biometrisches Passbild
- aktueller Personalausweis oder Reisepass
- Nachweise zu den Gesundheitstests
Bei einigen Führerscheinklassen muss der Führerscheininhaber weitere Bescheinigungen und Gesundheitstests einreichen. Mehr Informationen finden Sie im folgenden Kapitel.
Wenn Sie Ihren EU-Führerschein nach Ablauf der 15-Jahres-Frist umtauschen möchten, sind diese Dokumente ebenfalls nötig. Für jede Neubeantragung sollten Sie auch ein aktuelles biometrische Bild mitbringen, um Missverständisse bei der Behörden oder der Polizei zu vermeiden.
Das biometrische Passfoto muss die Abmessungen 35 x 45 mm erfüllen (Breite x Höhe). Zudem muss der Hintergrund eine einheitliche Farbe aufweisen; am besten eignet sich hellgrau für dunkles Haar und dunkelgrau für helles Haar. Das Gesicht sollte ohne Schattierungen von Kinnspitze bis zum oberen Kopfende reichen. Es darf nicht auf einer Höhe unter 32 mm und nicht über 36 mm sein. Kopfbedeckungen sind tabu; es sei denn, ein Fahrer trägt diese aus religiösen Gründen.
Möchten Sie den Führerschein umschreiben, entstehen Kosten in Höhe von in etwa 25 Euro. Je nach Kommune kann hierfür das Straßenverkehrsamt, das Ordnungsamt oder das Landratsamt zuständig sein.
Achtung: Gestaffelte Umschreibefristen
* Wichtiger Hinweis: Um die Ämter zu entlasten und einen Bearbeitungsstau in den Jahren 2032 und 2033 zu vermeiden, hat der Bundesrat gestaffelte Fristen für den Führerscheinumtausch beschlossen.
Bei den bis zum 31.12.1998 ausgestellten Papierführerscheinen bestimmt sich die Umtauschfrist nach dem Geburtsjahr des Kraftfahrer, während bei den Scheckkartenführerscheinen das Ausstellungsjahr ausschlaggebend ist.
Für Führerscheine aus Papier gelten folgende Umtauschfristen:
Geburtsjahr | Umtauschfrist |
---|---|
vor 1953 | 19.01.2033 |
1953 - 1958 | 19.01.2022 |
1959 - 1964 | 19.01.2023 |
1965 - 1970 | 19.01.2024 |
ab 1971 | 19.01.2025 |
Scheckkartenführerscheine sind innerhalb folgender Zeiten umzutauschen:
Ausstellungsjahr | Umtauschfrist |
---|---|
1999 - 2001 | 19.01.2026 |
2002 - 2004 | 19.01.2027 |
2005 - 2007 | 19.01.2028 |
2008 | 19.01.2029 |
2009 | 19.01.2030 |
2010 | 19.01.2031 |
2011 | 19.01.2032 |
2012 - 18.1.2013 | 19.01.2033 |
Alter Führerschein ohne Gesundheitstest: Beim Umschreiben ist er nötig
Lkw- und Busfahrer bedürfen einer ärztlichen Untersuchung, um den Führerschein verlängern und die Umschreibung korrekt durchführen zu können. Die Führerscheinklassen sind befristet. Dabei gelten folgende Regeln:
- C1: bis zum 50. Geburtstag gültig1
- C1E: bis zum 50. Geburtstag gültig1
- C: fünf Jahre gültig2
- CE: fünf Jahre gültig2
- D1, D1E, D und DE: für fünf Jahre gültig3
1: Gültigkeit von C1 und C1E
C1 und C1E sind grundsätzlich nur bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres gültig. Möchten Sie die Klassen behalten, müssen Sie eine Gesundheitsuntersuchung und einen augenärztlichen Test durchführen und die jeweiligen Eignungsnachweise bei der Führerscheinstelle abgeben.
Haben Sie beide Untersuchungen erfolgreich abgeschlossen, können die beiden Klassen für weitere fünf Jahre verlängert werden. Erwerben Sie eine der beiden Klassen (oder auch beide zusammen) und sind zum Zeitpunkt 45 Jahre oder älter, kann der Führerschein nur noch für fünf Jahre ausgeschrieben werden. Danach sind wieder die beiden Eignungsnachweise abzugeben.
2: Gültigkeit von C und CE
Die Fahrerlaubnisklassen C und CE befähigen bei Besitz zum Führen schwerer Lastkraftwagen. Da hier ein großes Unfallrisiko vorliegt, sind die beiden Klassen auf jeweils fünf Jahre begrenzt. Haben Sie also die Prüfungen, die für den Erwerb nötig sind, bestanden, können Sie nur fünf Jahre lang mit diesen Fahrzeugen fahren.
Doch auch dieser Führerschein kann sich umschreiben lassen. Die Verlängerung ist auf weitere fünf Jahre möglich. Bei jeder Umschreibung vom Führerschein benötigen Sie ein ärztliches Gutachten sowie einen Sehtest.
Bei den Lkw-Klassen können Sie den Arzt frei wählen. Bei den Bus-Führerscheinklassen muss es ein umfassenderes Gutachten sein, bei dem auch ein Leistungs- und Funktionstest durchgeführt wird.
3: Gültigkeit von D1, D1E, D und DE
Die Bus-Klassen sind auch lediglich fünf Jahre gültig. Möchte ein Verkehrsteilnehmer eine Klasse verlängern und den EU-Führerschein umschreiben lassen, muss er eine Bescheinigung über die körperliche und geistige Eignung sowie einen Nachweis über ein positives Ergebnis beim Funktions- und Leistungstest einreichen.
Zusätzlich benötigt die Führerscheinstelle ein augenärztliches Gutachten und ein biometrisches Passbild, um den Führerschein umtauschen zu können.
Lassen Sie den Lkw- oder Bus-Führerschein nicht verlängern und fahren dennoch mit den besagten Führerscheinklassen, gilt dies als Strafbestand “Fahren ohne Fahrerlaubnis”. Der Verkehrssünder muss mit einem Strafverfahren rechnen, an dessen Ende eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe steht.
Führerschein der Klasse 2 umschreiben
Im Grunde müssen Sie Ihren alten Führerschein nicht umtauschen. Laut „Besitzstandswahrung“, also dem Erhalt Ihrer damalig erworbenen Klassen, können Sie weiterhin mit dem grauen oder rosafarbenen „Lappen“ weiterfahren.
Jedoch gibt es eine Ausnahme. Wollen Sie nicht in einen EU-Führerschein umschreiben, dürfen Sie ab dem 50. Lebensjahr keine Fahrzeuge mehr der Klassen C und CE fahren. Sie sind jedoch weiterhin berechtigt, die Klassen C1 und C1E zu nutzen. Da aber – nach neuem Fahrerlaubnisrecht – die Klassen C und CE nur noch befristet ausgegeben werden, kommen auch Altinhaber nicht um die Umschreibung drum herum.
Im Klartext bedeutet das: Alle Führerscheininhaber – außer Klasse 2-Besitzer – bekommen die Klassen C und CE für fünf Jahre begrenzt. Wollen Sie aber den Führerschein der Klasse 2 umschreiben, gilt dieser bis zum 50. Lebensjahr.
Möchten Sie auch nach dem 50. Geburtstag weiter Lkw der genannten Klassen fahren, kommen Sie nicht umhin, den Führerschein umschreiben zu lassen. Hierfür ist dann ein aktuelles ärztliches sowie augenärztliches Gutachten nötig.
Sollten Sie den Führerschein der Klasse 2 nicht umschreiben lassen, dürfen Sie nur noch folgende Fahrzeuge führen:
- Kraftfahrzeuge bis 7,5 t
- Fahrzeugkombinationen bzw. Gespanne bis 12 t
- Fahrzeuge und Kombinationen der Klasse T
Der Führerschein der Klassen C und CE werden dann nur noch auf jeweils fünf Jahre befristet; können aber verlängert werden. Möchten Sie zusätzlich eine Fahrerkarte beantragen, ist die Umschreibung vom Führerschein in den neuen EU-Schein zusätzlich Pflicht. Denn ohne den Scheckkartenschein wird der Antrag auf die Fahrerkarte seitens der Führerscheinstellen nicht anerkannt.
Führerschein der Klasse 3 umschreiben
Besitzt ein Verkehrsteilnehmer die Klasse 3 ist er auch nicht zur Führerschein-Umschreibung verpflichtet. Jedoch gilt hier das gleiche wie bei der alten Klasse 2. Möchten Sie eine Fahrerkarte beantragen, muss der EU-Führerschein her.
Soll die Fahrerlaubnisbehörde den Führerschein umtauschen und dabei den vollen Umfang Ihres alten Scheins übernehmen, ist eine Regelung zu beachten. Damit Sie Lkw über 12 t und mit drei Achsen fahren können, müssen Sie einen besonderen Antrag stellen. Diese Berechtigung wird nicht selbstständig von der Fahrerlaubnisbehörde eingetragen.
Ist der Antrag erfolgreich bearbeitet worden, finden Sie folgende Schlüsselnummer in Ihrem neuen EU-Führerschein: CE 79. Diese sagt aus, dass Sie Fahrzeuge der Klasse C1E über 12.000 kg und bis zu 3 Achsen fahren dürfen.
Es gibt eine weitere Besonderheit bei der Führerschein-Umschreibung. Möchten Sie die Klasse T behalten, erfolgt dies auch nur auf speziellem Antrag. Die Klasse T wird nur in der Land- und Forstwirtschaft tätigen Personen zugeteilt.
Sollte ein Altinhaber den Führerschein der Klasse 3 nicht umtauschen, erlischt ab dem 50. Geburtstag die Erlaubnis, Lkw über 12 t bedienen zu dürfen. Fahrzeuge, die ein geringeres Gewicht aufweisen, dürfen aber weiter mit dem alten Führerschein gefahren werden.
Für Sie entfällt dann übrigens auch die Notwendigkeit, alle fünf Jahre ein ärztliches und augenärztliches Gutachten abzugeben und den Schein zu verlängern. Nach der Führerschein-Umschreibung werden diese jedoch Pflicht.
Sonderfall 1: Führerschein für Fahrgastbeförderung
Sollten Sie die Fahrerlaubnis besitzen, ein Taxi, einen Mietwagen oder einen Kraftomnibus zu lenken, müssen Sie auch in einen EU-Führerschein umtauschen. Dies ist aber erst dann verpflichtend, wenn die Gültigkeit des alten Scheins abläuft.
Sonderfall 2: Wiedererteilung vom A1-Führerschein
Wer die Klasse 3 besitzt und die Fahrerlaubnis vor dem 1. April 1980 entzogen bekommen hat, hat auch automatisch die Klasse A1 verloren. Hat ein Verkehrsteilnehmer die Fahrerlaubnis neu beantragt, musste er auch auf A1 verzichten.
Nun gibt es aber eine rechtliche Gleichstellung, sodass es ab dem 1. Mai 2014 möglich ist, die Lizenz für Leichtkrafträder wieder zu erlangen. Hierfür müssen Sie einen Antrag auf Wiedererteilung der Klasse A1 bei Ihrer Fahrerlaubnisbehörde stellen.
Sonderfall 3: Führerschein umschreiben aufgrund einer Namensänderung
Es ist grundsätzlich möglich, den Führerschein umschreiben zu lassen, sofern Sie eine Namensänderung durchlebt haben. Jedoch ist es gesetzlich nicht verpflichtend, den Führerschein umzuschreiben.
Sie haben also die Wahl, ob Sie dies infolge einer Hochzeit oder Scheidung etc. durchführen wollen. Tauschen Sie den Schein nicht um, müssen Sie zusätzlich zum Führerschein Ihren Personalausweis mitnehmen, um sich im Falle eines Falles richtig ausweisen zu können.
Grauer und rosa Führerschein: Pflicht zum Umschreiben?
Wie bereits erwähnt, ist der Umtausch des Führerscheins keine Pflicht; jedoch muss jeder Besitzer eines Scheins, welcher vor Januar 2013 erteilt wurde, das Dokument bis zum 19. Januar 2033 umschreiben. Wer aber in der nächsten Zeit mit seinem grauen oder rosa Führerschein in den Urlaub fahren möchte, sollte ihn umschreiben lassen.
Die EU-Führerscheinrichtlinie 91/439/EWG aus dem Jahr 1991 bestimmt, dass auch alte deutsche Führerscheine in Ländern der Europäischen Union (EU) und dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) gültig sind, jedoch kann es passieren, dass manche Polizisten aus dem Ausland den Führerschein nicht anerkennen.
Natürlich kann später alles aufgeklärt werden, wenn Sie freundlich auf die Richtlinie hinweisen; um aber langwierigen Auseinandersetzungen in einer Fremdsprache aus dem Weg zu gehen, sollten die Urlauber über das Anfordern einer Übersetzung nachdenken. Alternativ können Sie natürlich auch den Führerschein umschreiben.
In Deutschland ist es auch möglich, eine Übersetzung in die jeweilige Sprache bei einer Fahrerlaubnisbehörde anzufordern. Planen Sie den Urlaub in Nicht-Mitgliedstaaten sollten Sie über einen internationalen Führerschein nachdenken. Wie Sie diesen beantragen können, lesen Sie im Ratgeber „Führerschein beantragen“.
Um aber einen internationalen Führerschein zu beantragen, wird ein EU-Führerschein benötigt, da der internationale Schein nur mit dem Scheckkartenschein zusammen gültig ist. Den Führerschein umschreiben zu lassen, kann im Ausland also Zeit und Nerven sparen.
Ausländischer Führerschein: Hinweise zum Umschreiben
Weitere Ratgeber zur Umschreibung von ausländischen Führerscheinen (nach Ausstellungsland)
- Albanischen Führerschein umschreiben
- Bosnischen Führerschein umschreiben
- Bulgarischen Führerschein umschreiben
- Griechischen Führerschein umschreiben
- Italienischen Führerschein umschreiben
- Irakischen Führerschein umschreiben
- Kosovarischen Führerschein umschreiben
- Marokkanischen Führerschein umschreiben
- Mazedonischen Führerschein umschreiben
- Mexikanischen Führerschein umschreiben
- Moldawischen Führerschein umschreiben
- Nicht-EU-Führerschein umschreiben
- Polnischen Führerschein umschreiben
- Rumänischen Führerschein umschreiben
- Russischen Führerschein umschreiben
- Schweizer Führerschein umschreiben
- Serbischen Führerschein umschreiben
- Spanischen Führerschein umschreiben
- Syrischen Führerschein umschreiben
- Thailändischen Führerschein umschreiben
- Tschechischen Führerschein umschreiben
- Tunesischen Führerschein umschreiben
- Türkischen Führerschein umschreiben
- Ukrainischen Führerschein umschreiben
- UK-Führerschein umschreiben
- Ungarischen Führerschein umschreiben
- US-amerikanischen Führerschein umschreiben
Ein Besucher Deutschlands darf ein Fahrzeug in Deutschland mit seinem ausländischen Führerschein führen, sofern er keinen Wohnsitz in Deutschland besitzt.
Hat der Besitzer eines ausländischen Führerscheins jedoch seinen Wohnsitz in Deutschland und besitzt eine Fahrerlaubnis aus einem EU- oder EWR-Mitgliedsstaat, muss der ausländische Schein nicht umgeschrieben werden. Sie werden hier unbeschränkt anerkannt.
Kommen Sie jedoch aus einem anderen Land und wollen nun in Deutschland leben (mit Wohnsitzbegründung), dürfen Sie nur maximal sechs Monate mit Ihren ausländischen Dokument in der BRD fahren. Die Fahrerlaubnisbehörde erkennt eine Ausnahme an: Können Sie glaubhaft machen, dass Sie nur insgesamt 12 Monate in Deutschland leben, kann die Gültigkeit auf die vollen 12 Monate verlängert werden.
Bei folgenden Fällen erkennt das deutsche Gesetz keine ausländischen Fahrerlaubnisse an:
- Sie sind im Besitz eines Lernführerscheins oder eines anderweitig vorläufig ausgestellten Dokuments.
- Sie besitzen eine Fahrerlaubnis, die während eines Auslandsaufenthaltes in diesem Land erworben wurde, jedoch war der ständige Aufenthalt weiterhin in Deutschland.
- Die Gültigkeit Ihres ausländischen Führerscheins ist abgelaufen.
- Die Fahrerlaubnis wurde in Deutschland oder in dem Land, aus dem Sie kommen, entzogen oder es herrscht ein Fahrverbot vor.
- Eine rechtskräftige gerichtliche Entscheidung liegt vor, die besagt, dass Ihnen keine Fahrerlaubnis erteilt werden darf.
Um den ausländischen Führerschein umschreiben zu können, ist es erst einmal wichtig zu wissen, in welchem Land Ihre Fahrerlaubnis ausgestellt wurde. Hier sind drei Gruppen zu unterschieden: Führerscheine aus EU- oder EWR-Staaten, Führerscheine aus Staaten, die in der Anlage 11 der Fahrerlaubnis-Verordnung genannt werden und Führerscheine aus anderen Staaten.
Je nach Staat kann es vorkommen, dass Sie noch eine theoretische oder praktische Prüfung absolvieren müssen. Dies gilt jedoch nicht für Führerscheine, die in EU- oder EWR-Staaten ausgestellt wurden.
Der Besitzer einer Fahrerlaubnis, die in den Staaten erlangt wurde, die nicht in der Liste der Fahrerlaubnis-Verordnung zu finden ist, muss noch eine Theorie- und Praxisprüfung in einer Fahrschule bzw. bei einem Prüfinstitut ablegen, um seine Erlaubnis in einen EU-Führerschein umschreiben zu können.
Welche Staaten in der Anlage der FeV zu finden sind, finden Sie im Ratgeber „Führerschein und Fahrerlaubnis“ (bitte auf „Ratgeber“ klicken, Tabelle befindet sich etwa in der Mitte des Textes). Zudem sehen Sie hier auch, ob eine Prüfung nötig ist.
Alte und neue Führerscheinklassen im Überblick
Fahrerlaubnis erteilt bis zum 31. Dezember 1998
Erteilung der Fahrerlaubnis | Alte Fahrerlaubnisklasse | Neue Fahrerlaubnisklasse | Einschränkungen/ Berechtigungen |
---|---|---|---|
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vor 1. Dezember 1954 | 1 | A, A2, A1, AM, B, L | L 174 L 175 |
am 1. Dezember 1954 und vor 1. Januar 1989 | 1 | A, A2, A1, AM, L | L 174 L 175 |
ab 1. Januar 1989 | 1 | A, A2, A1, AM, L | L 174 |
vor 1. Januar 1989 | 1a | A, A2, A1, AM, L | L 174 L 175 |
ab 1. Januar 1989 | 1a | A, A2, A1, AM, L | L 174 |
nach 31. März 1980 und vor 1. April 1986 | 1 * | A1, AM, L | L 174 L 175 A1 79.05 |
vor 1. Januar 1989 | 1b | A1, AM, L | L 174 L 175 A1 79.05 |
ab 1. Januar 1989 | 1b | A1, AM, L | L 174 A1 79.05 |
vor 1. Dezember 1954 | 2 | A, A2, A1, AM, B, BE, C1, C1E, C, CE, L, T | C 172 BE 79.06 |
vor dem 1. April 1980 | 2 | A, A1, AM, B, BE, C1, C1E, C, CE, L, T | C 172 BE 79.06 A1 79.05 A 79.03, 79.04 |
ab dem 1. April 1980 | 2 | A, A1, AM, B, BE, C1, C1E, C, CE, L, T | C 172 BE 79.06 A1 79.03, 79.04 A 79.03, 79.04 |
ab 1. Januar 1986 | 2 ** | A, A1, AM, B, BE, C1, C1E, L | Auf Antrag: CE 79 (C1E > 12.000 kg, L ≤ 3), T C 172 A1 79.03, 79.04 A 79.03, 79.04 BE 79.06 |
vor dem 1. Dezember 1954 | 3 (a+b) | A, A2, A1, AM, B, BE, C1, C1E, L | Auf Antrag: CE 79 (C1E > 12.000 kg, L ≤ 3), T C1 171 L 174 L 175 BE 79.06 |
vor 1. April 1980 | 3 | A, A1, AM, B, BE, C1, C1E, L | Auf Antrag: CE 79 (C1E > 12.000 kg, L ≤ 3), T C1 171 L 174 L 175 A1 79.05 A 79.03, 79.04 BE 79.06 |
ab 1. April 1980 und vor 1. Januar 1989 | 3 | A, A1, AM, B, BE, C1, C1E, L | Auf Antrag: CE 79 (C1E > 12.000 kg, L ≤ 3), T C1 171 L 174 L 175 A1 79.03, 79.04 A 79.03, 79.04 BE 79.06 |
ab 1. Januar 1989 | 3 | A, A1, AM, B, BE, C1, C1E, L | Auf Antrag: CE 79 (C1E > 12.000 kg, L ≤ 3), T C1 171 L 174 A1 79.03, 79.04 A 79.03, 79.04 BE 79.06 |
vor 1. Dezember 1954 | 4 | A, A2, A1, AM, B, L | L 174 L 175 |
vor 1. April 1980 | 4 | A1, AM, L | L 174 L 175 A1 79.05 |
ab 1. April 1980 und vor 1. Januar 1989 | 4 | AM, L | L 174 L 175 |
ab 1. Januar 1989 | 4 | AM, L | L 174 |
vor 1. April 1980 | 5 | AM, L | L 174 L 175 |
nach 1. April 1980 und vor 1. Januar 1989 | 5 | AM, L | L 174 L 175 |
nach 1. Januar 1989 | 5 | L | L 174 |
* beschränkt auf Leichtkrafträder | |||
** beschränkt auf Kombinationen nach Art eines Sattel-Kfz oder eines Lkw mit drei Achsen |
Fahrerlaubnis erteilt ab dem 1. Januar 1999 bis zum 18. Januar 2013
Alte Fahrerlaubnisklasse | Neue Fahrerlaubnisklasse | Einschränkungen/ Berechtigungen |
---|---|---|
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A1 | A1, AM | A1 79.05 |
A (beschränkt) | A2, A1, AM | |
A | A, A2, A1, AM | |
B | A, A1, AM, B, L | A1 79.03, 79.04 A 79.03, 79.04 |
BE | A, A1, AM, B, BE, L | A1 79.03, 79.04 A 79.03, 79.04 BE 79.06 |
C1 | A, A1, AM, B, C1, L | A1 79.03, 79.04 A 79.03, 79.04 |
C1E | A, A1, AM, B, BE, C1, C1E, L | A1 79.03, 79.04 A 79.03, 79.04 BE 79.06 |
C | A, A1, AM, B, C1, C, L | A1 79.03, 79.04 A 79.03, 79.04 |
CE | A, A1, AM, B, C1, C1E, C, CE, L, T | A1 79.03, 79.04 A 79.03, 79.04 BE 79.06 |
D1 | A, A1, AM, B, D1, L | A1 79.03, 79.04 A 79.03, 79.04 |
D1E | A, A1, AM, B, BE, D1, D1E, L | A1 79.03, 79.04 A 79.03, 79.04 BE 79.06 |
D | A, A1, AM, B, D1,D, L | A1 79.03, 79.04 A 79.03, 79.04 |
DE | A, A1, AM, B, D1, D1E, D, DE, L, T | A1 79.03, 79.04 A 79.03, 79.04 BE 79.06 |
M | AM | |
L | L | |
S | AM | |
T | AM, L, T |
Fahrerlaubnis erteilt in der DDR vor dem 1. April 1957
Alte Fahrerlaubnisklasse | Neue Fahrerlaubnisklasse | Einschränkungen/ Berechtigungen |
---|---|---|
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1 | A, A2, A1, AM, B, L | L 174 L 175 |
2 | A, A2, A1, AM, B, BE, C1, C1E, C, CE, L, T | C 172 BE 79.06 |
3 | A, A2, A1, AM, B, BE, C1, C1E, C, L | Auf Antrag: CE 79 (C1E > 12.000 kg, L ≤ 3), T C1 171 L 174 L 175 BE 79.06 |
4 | A, A2, A1, AM, B, L | L 174 L 175 |
Fahrerlaubnis erteilt in der DDR vor dem 1. Juni 1982
Erteilung der Fahrerlaubnis | Alte Fahrerlaubnisklasse | Neue Fahrerlaubnisklasse | Einschränkungen/ Berechtigungen |
---|---|---|---|
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vor 1. Dezember 1954 | 1 | A, A2, A1, AM, B, L | L 174 L 175 |
ab 1. Dezember 1954 | 1 | A, A2, A1, AM, L | L 174 L 175 |
vor 1. Dezember 1954 | 2 | A, A2, A1, AM, B, L | L 174 L 175 |
ab 1. Dezember 1954 und vor 1. April 1980 | 2 | A, A1, AM, B, L | L 174 L 175 A1 79.05 A 79.03, 79.04 |
ab 1. April 1980 | 2 | A, A1, AM, B, L | L 174 L 175 A1 79.03, 79.04 A 79.03, 79.04 |
vor 1. Dezember 1954 | 3 | A, A2, A1, AM, B, L | L 174 L 175 |
ab 1. Dezember 1954 und vor 1. April 1980 | 3 | A1, AM, L | L 174 L 175 A1 79.05 |
ab 1. April 1980 | 3 | AM, L | L 174 L 175 |
vor 1. Dezember 1954 | 4 | A, A2, A1, AM, B, BE, C1, C1E, L | Auf Antrag: CE 79 (C1E > 12.000 kg, L ≤ 3), T C1 171 L 174 L 175 BE 79.06 |
ab 1. Dezember 1954 und vor 1. April 1980 | 4 | A, A1, AM, B, BE, C1, C1E, L | Auf Antrag: CE 79 (C1E > 12.000 kg, L ≤ 3), T C1 171 L 174 L 175 A1 79.05 A 79.03, 79.04 BE 79.06 |
ab 1. April 1980 | 4 | A, A1, AM, B, BE, C1, C1E, L | Auf Antrag: CE 79 (C1E > 12.000 kg, L ≤ 3), T C1 171 L 174 L 175 A1 79.03, 79.04 A 79.03, 79.04 BE 79.06 |
vor 1. Dezember 1954 | 5 | A, A2, A1, AM, B, BE, C1, C1E, C, CE, L, T | C 172 BE 79.06 |
ab 1. Dezember 1954 und vor 1. April 1980 | 5 | A, A1, AM, B, BE, C1, C1E, C, CE, L, T | C 172 A1 79.05 A 79.03, 79.04 BE 79.06 |
ab 1. April 1980 | 5 | A, A1, AM, B, BE, C1, C1E, C, CE, L, T | C 172 A1 79.03, 79.04 A 79.03, 79.04 BE 79.06 |
vor 1. April 1980 | Langsam fahrende Fahrzeuge | A1, AM, L | L 174 L 175 A1 79.05 |
ab 1. April 1980 | Langsam fahrende Fahrzeuge | AM, L | L 174 L 175 |
vor 1. April 1980 | Kleinkrafträder | A1, AM, L | L 174 L 175 A1 79.05 |
ab 1. April 1980 | Kleinkrafträder | AM, L | L 174 L 175 |
Fahrerlaubnis erteilt in der DDR vor dem 3. Oktober 1990
Erteilung der Fahrerlaubnis | Alte Fahrerlaubnisklasse | Neue Fahrerlaubnisklasse | Einschränkungen/ Berechtigungen |
---|---|---|---|
Für Erläuterungen der Einschränkungen bitte auf die Links klicken | |||
vor 1. Dezember 1954 | A | A, A2, A1, AM, B, L | L 174 L 175 |
ab 1. Dezember 1954 und vor 1. Januar 1989 | A | A, A2, A1, AM, B, L | L 174 L 175 |
ab 1. Januar 1989 | A | A, A2, A1, AM, B, L | L 174 |
vor 1. Dezember 1954 | B (beschränkt)* | A, A2, A1, AM, B, L | L 174 L 175 |
ab 1. Dezember 1954 und vor 1. April 1980 | B (beschränkt)* | A, A1, AM, B, L | L 174 L 175 A1 79.05 A 79.03, 79.04 |
ab 1. April 1980 und vor 1. Januar 1989 | B (beschränkt)* | A, A1, AM, B, L | L 174 L 175 A1 79.03, 79.04 A 79.03, 79.04 |
ab 1. Januar 1989 | B (beschränkt)* | A, A1, AM, B, L | L 174 A1 79.03, 79.04 A 79.03, 79.04 |
vor 1. Dezember 1954 | B | A, A2, A1, AM, B, BE, C, C1E, L | Auf Antrag: CE 79 (C1E > 12.000 kg, L ≤ 3), T C1 171 L 174 A1 79.05 BE 79.06 |
ab 1. Dezember 1954 und vor 1. April 1980 | B | A, A1, AM, B, BE, C1, C1E, L | Auf Antrag: CE 79 (C1E > 12.000 kg, L ≤ 3), T C1 171 L 174 L 175 A1 79.05 A 79.03, 79.04 BE 79.06 |
ab 1. April 1980 und vor 1. Januar 1989 | B | A, A1, AM, B, BE, C1, C1E, L | Auf Antrag: CE 79 (C1E > 12.000 kg, L ≤ 3), T C1 171 L 174 L 175 A1 79.03, 79.04 A 79.03, 79.04 BE 79.06 |
ab 1. Januar 1989 | B | A, A1, AM, B, BE, C1, C1E, L | Auf Antrag: CE 79 (C1E > 12.000 kg, L ≤ 3), T C1 171 L 174 A1 79.03, 79.04 A 79.03, 79.04 BE 79.06 |
vor 1. Dezember 1954 | C | A, A2, A1, AM, B, BE, C1, C1E, C, L | Auf Antrag: CE 79 (C1E > 12.000 kg, L ≤ 3), T C1 171 L 174 L 175 BE 79.06 |
ab 1. Dezember 1954 und vor 1. April 1980 | C | A, A1, AM, B, BE, C1, C1E, C, L | Auf Antrag: CE 79 (C1E > 12.000 kg, L ≤ 3), T C 172 A1 79.05 A 79.03, 79.04 BE 79.06 |
ab 1. April 1980 | C | A, A1, AM, B, BE, C1, C1E, C, L | Auf Antrag: CE 79 (C1E > 12.000 kg, L ≤ 3), T C 172 A1 79.03, 79.04 A 79.03, 79.04 BE 79.06 |
D | A, A1, AM, B, BE, C1, C1E, C, L, T | L 174 A1 79.03, 79.04 A 79.03, 79.04 BE 79.06 |
|
vor 1. Januar 1989 | BE | A, A1, AM, B, BE, C1, C1E, L | Auf Antrag: CE 79 (C1E > 12.000 kg, L ≤ 3), T C1 171 L 174 L 175 A1 79.03, 79.04 A 79.03, 79.04 BE 79.06 |
ab 1. Januar 1989 | BE | A, A1, AM, B, BE, C1, C1E, L | Auf Antrag: CE 79 (C1E > 12.000 kg, L ≤ 3), T C1 171 L 174 A1 79.03, 79.04 A 79.03, 79.04 BE 79.06 |
CE | A, A1, AM, B, BE, C1, C1E, C, CE, L, T | C 172 A1 79.03, 79.04 A 79.03, 79.04 BE 79.06 |
|
DE | A, A1, AM, B, BE, C1, C1E, L, T | A1 79.03, 79.04 A 79.03, 79.04 BE 79.06 |
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vor 1. Dezember 1954 | M | A, A2, A1, AM, B, L | L 174 L 175 |
ab 1. Dezember 1954 und vor 1. April 1980 | M | A1, AM, L | L 174 A1 79.05 |
ab 1. April 1980 und vor 1. Januar 1989 | M | AM, L | L 174 L 175 |
ab 1. Januar 1989 | M | AM, L | L 174 |
vor 1. April 1980 | T | AM, L | L 174 L 175 |
ab 1. April 1980 und vor 1. Januar 1989 | T | L | L 174 L 175 |
ab 1. Januar 1989 | T | L | L 174 |
* (beschränkt auf Kfz mit maximal 250 ccm, Elekktrokarren [auch mit Anhänger] sowie maschinell angetriebene Krankenfahrstühle) |
Fahrerlaubnis erteilt im Saarland nach dem 30. November 1954 und vor dem 1. Oktober 1960
Alte Fahrerlaubnisklasse | Neue Fahrerlaubnisklasse | Einschränkungen/ Berechtigungen |
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Für Erläuterungen der Einschränkungen bitte auf die Links klicken | ||
1 | A, A2, A1, AM, B, L | L 174 L 175 |
2 | A, A2, A1, AM, B, BE, C1, C1E, C, CE, L, T | C 172 BE 79.06 |
3 | A, A2, A1, AM, B, BE, C1, C1E, L | Auf Antrag: CE 79 (C1E > 12.000 kg, L ≤ 3), T C1 171 L 174 L 175 BE 79.06 |
4 | A, A2, A1, AM, B, L | L 174 L 175 |
Erläuterung der Schlüsselzahlen bzw. Einschränkungen
- A1 79.03 und A1 79.04: nur dreirädrige Fahrzeuge der Klasse A1 (79.03) und nur Fahrzeugkombinationen aus dreirädrigen Fahrzeugen und Anhängern mit einer zulässigen Gesamtmasse bis maximal 750 kg (79.04)
- A1 79.05: Krafträder von A1, die ein Verhältnis von Leistung zu Gewicht von mindestens 0,1 besitzen
- A 79.03 und A 79.04: nur dreirädrige Fahrzeuge der Klasse A (79.03) und nur Fahrzeugkombinationen aus dreirädrigen Fahrzeugen und Anhängern mit einer zulässigen Gesamtmasse bis maximal 750 kg (79.04)
- BE 79.06: Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen der Klasse BE mit einer zulässigen Gesamtmasse des Anhängers von mehr als 3.500 kg
- CE 79: berechtigt zum Führen von dreiachsigen Zügen mit einem Zugfahrzeug der Klasse C1 mit einer Gesamtmasse von mehr als 12.000 kg, auch Züge mit Zugfahrzeugen der Klasse C1 und zulassungsfreien Anhängern in Kombination über 12.000 kg sowie Kombinationen, bei denen die zulässige Gesamtmasse des Anhängers die Leermasse des Zugfahrzeugs übersteigt (gilt nicht bei Sattelzügen über 7,5 t)
- C1 171: gültig auch für Fahrzeuge der Klasse D mit einer zulässigen Gesamtmasse von maximal 7,5 t (Fahrt jedoch nur ohne Fahrgäste)
- C 172: auch gültig für Fahrzeuge der Klasse D (Fahrt jedoch nur ohne Fahrgäste)
- L 174: Besitzer können auch Zugmaschinen führen, die eine durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit von maximal 40 km/h besitzen; auch einachsige Anhänger möglich sowie Kombinationen aus diesen Zugmaschinen und Anhängern mit maximal 25 km/h
- L 175: Besitzer können auch Kraftfahrzeuge führen, die eine durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit von maximal 25 km/h besitzen und Kfz (Ausnahme: Fahrzeuge der Klassen A, A1, A2, M) mit einem maximalen Hubraum von 50 cm3
- T: wenn Zuteilung auf Antrag erfolgt, wird die Klasse nur an Personen, die in der Land- oder Forstwirtschaft tätig sind, vergeben
Zurück zu den Umstellungstabellen:
- BRD-Fahrerlaubnis erteilt bis zum 31. Dezember 1998
- BRD-Fahrerlaubnis erteilt ab dem 1. Januar 1999 bis zum 18. Januar 2013
- Fahrerlaubnis erteilt in der DDR vor dem 1. April 1957
- Fahrerlaubnis erteilt in der DDR vor dem 1. Juni 1982
- Fahrerlaubnis erteilt in der DDR vor dem 3. Oktober 1990
- Fahrerlaubnis erteilt im Saarland nach dem 30. November 1954 und vor dem 1. Oktober 1960
Guten Tag,
Sie schreiben auf Ihrer Seite unter der Überschrift „Führerschein der Klasse 3 umschreiben“, dass der Verkehrsteilnehmer „nicht zur Führerschein-Umschreibung verpflichtet“ sei.
Nun geht es aber in einem konkreten Fall in meinem Umfeld darum, dass ein Verkehrsteilnehmer, Jahrgang 1964, von der Polizei nach einer allgemeinen Verkehrskontrolle schriftlich dazu aufgefordert wurde, seinen Führerschein aus dem Jahr 1983 (seinen „grauen Lappen“) innerhalb einer Frist von 4 Wochen gegen den neuen Führerschein einzutauschen, ansonsten würde gegen ihn „ermittelt“, da er es versäumt hätte, die Umtauschfrist (bis 19.1.2023) einzuhalten.
Hinzuzufügen wäre, dass der betroffene Verkehrsteilnehmer nur PKW fährt.
Was kann besagter Verkehrsteilnehmer nun tun? Wie ist denn nun die Rechtslage?
Herzlichen Dank im Voraus für eine Antwort.
Guten Tag!
Ich habe meinen Führerschein im Jahr 2006 gemacht.
Ich habe eine Frage.
Bis wann muss ich meinen Führerschein ändern?
Welche Unterlagen werden benötigt?
Danke
Riskiere ich NUR ein Bußgeld wenn ich heute mit meinem Führerschein noch fahre? Und wie lange noch?
Meine Daten: Geboren am 21 .09.1956; deutsches rosa Führerschein (europäischer Model), ausgestellt am 05.06.1987 (als Umtausch des niederländischen Führerscheines).
Sehr vielen Dank!
Machteld S
“Krafträder von A1, die ein Verhältnis von Leistung zu Gewicht von mindestens 0,1 besitzen” scheint so nicht stimmen zu können: mindestens 0.1 heisst: 0.1 oder mehr. also z.B. 0.2. “… ein Verhältnis von Leistung zu Gewicht” resultiert in ein größeres Verhältnis bei zunehmender Leistung, oder abnehmendem Gewicht. Damit muss ein Fahrzeug knapp unterhalb der Grenze vom Leistungsgewicht also entweder stärker oder leichter werden, um wieder in den legalen Bereich zu kommen.
Meiner Meinung nach sollte das Gegenteil der Fall sein.
Hallo, ich habe im Jahr 2005 eine Prüfbescheinigung für das Mofa gemacht. Verstehe ich richtig, dass diese mittlerweile dem Führerschein AM gleichgestellt wäre und ich den ehemals grauen Lappen im Straßenverkehrsamt in einen Führerschein der Klasse AM umtauschen muss?
Guten Tag,
seit dem 19.10.1959 besitze ich den Führerschein (Scheckkartenformat), (4.a 04.07.00)
C1 , 171 / BE, C1E, M , L 174, 175, T 26.06.00.
Was muss ich tun, um weiterhin BE und C1E behalten zu dürfen. Geboren 15.05.1940
(Noch keine Verlängerung beantragt). Wenn möglich will ich eine Überführungsfahrt von Österreich – Deutschland
oder umgekehrt für PKW mit Anhänger oder LKW bis 7,5 t (tatsächliches Gesamtgewicht) vornehmen.
Hallo zusammen,
ich bin aktuell sehr verwirrt, da mir diverse Fahrlehrer, Führerscheinstellen und andere “Experten” keine allgemein gültige Aussagen treffen. Ich möchte zukünftig ein Wohnmobil fahren, möglicherweise bis 7.5 t. Hier nun die Eckpunkte:
* Mein erster Führerschein wurde am 30.05.1989 ausgestellt (rosa-farbenes Dokument)
* Der EU-Führerschein wurde damm am 19.10.2005 ausgestellt.
* Es wurden allerdings lediglich die Klassen A; BE und MSL übertragen
* Die Mitarbeiterin des für mich zuständigen Straßenverkehrsamtes (Viersen) meinte allerdings, dass die Klasse C1 nur als Neuerteilung möglich wäre, d.h. also ich muss diese Klasse komplett neu machen (Theorie/Praxis). Augenärtzliches und allgemein-ärtzliches Attest liegt vor.
Das kann aber doch so nicht sein! Meine 75jährige Mutter hat in Ihrem Führerschein sämtliche Klassen eingetragen und darf auch 22-Tonner fahren. Sogar ohne Brille, obwohl sie eine trägt. Meine beste Freundin, die seit 10 Jahren kein Auto mehr fährt, ebenfalls. Ich fahre 60.000 Kilometer pro Jahr und für meine eigene Firma eben auch schon lange einen Firmen-LKW mit 7.5 t.
Was kann ich tun? Und ist diese Aussage vom Straßenverkehrsamt rechtlich gültig? Danke für Kommentare.
Hallo
habe 1979 alle Führerschein Klassen gemacht außer Bus, 1990 wurde mir dann bis auf den PKW Führerschein alle Klassen gestrichen aus Medizinischer Sicht. 2020 wurde ich von der Führerscheinstelle aufgefordert ein Medizinisches Gutachten zu erstellen lassen, was mich 560€ kostete
das wiederum mir mitteilte das ich alle Klassen wieder fahren könne, nun will aber die Führerscheinstelle das ich dafür Lehrgang und Prüfung wiederhole ist mir aber zu ……… finde aber auch nichts im WWW ob es Behörden will kür ist oder rechtens vielleicht habt ihr eine Antwort.
Klaus
Hallo,
Habe seit 1994 Führerschein, möchte das Alte umtauschen.was muss ich tun und wie lang dauert es bis die neue kommt?
Hallo,
ich habe zwar schon einiges an Kommentaren hier gelesen, aber da sich bei der Zuteilung der Klassen auch auf das Jahr der Ausstellung des alten Führerscheins bezogen wird, möchte ich gern explizit nachfragen, welche Klassen bei einem Umtausch meines alten DDR-Führerscheins auf dem neuen EU-Führerschein enthalten sind.
Folgende Klassen laut altem DDR-FS:
– seit 1988 Klassen A,M,T
– seit 19.02.1991 zusätzlich Klasse B
mein aktuelles Alter ist 48 Jahre
Vielen Dank
Viele Grüße, Steffen
Besitze dtsch Fuehrerschein Klasse 3 und 4, ausgestellt 10.Dez 1974 und lebe in Singapur
Wie kann ich per Post den neuen dtsch Fuehrerschein beantragen und welche Dokumente muss ich Ihnen zukommen lassen ?
Danke
Hallo ich hab 2012 meinen a Führerschein gemacht der ist ja normalerweise 2 Jahre später nicht mehr beschränkt hab aber in den 2 Jahren meinen Führerschein abgegeben und ne mpu gemacht und jetzt soll ich nochmal ne Prüfung machen um den a Führerschein zu bekommen
Ist das korrekt?Weil eigentlich ist doch das Datum der Prüfung entscheidend oder?
Ich habe mehrere Jahre überwiegend in italien gelebt und habe dort meinen Führerschein gegen einen italienischen umschreiben lassen.
Durch die Umschreibung erhielt ich zusätzlich zur Klasse B auch die Klasse A unbegrenzt ohne Prüfung (italienisches Recht). In Deutschland hatte ich die Klassen A und A1 nur für dreirädrige Fahrzeuge. Dummerweise haben die Italiener bei der Klasse A das deutsche Ausstellungsdatum übernommen.
Da ich jetzt wieder überwiegend in Deutschland leben will, möchte ich meinen Führerschein wieder hier umschreiben lassen. Werde ich die Klasse A unbegrenzt in meinem deutschen Führerschein erhalten?
MfG
W. Emme
Hallo,
ich komme aus dem Kosovo, ich bin hier seit 10.10.2020 gekommen.
Ich muss jetzt meinen Führerschein umschreiben lassen, aber leider sind die Fahrschulen zu.
Gibt es Möglichkeiten diese sechs Monaten zu verlängern, da ich jeden Tag zur Arbeit fahren muss, und bald läuft mein Führerschein gültigkeit ab.
Danke
Hallo und vielen Dank fuer diese Seite und Ihre Hilfe!
Ich habe noch den alten, grauen Schein fuer 1, 2, und 3. Alle ohne Einschraenkungen. Allerdings wohne ich seit 20+Jahren im aussereuropaeischem Ausland und bin nicht mehr im Besitz des Dokuments. An welche Stelle muss ich mich wenden um einen Euro-schein zu bekommen und werde ich alle in der Tabelle aufgefuehrten Klassen bekommen? Geht das ohne persönliches Erscheinen? Wird ein nicht EU Gesundheitszeugnis fuer den 2er anerkannt (Alter ueber 50) ?
Ich muss den CE FS alle 5 Jahre verlängern
Nun möchte ich den alten FS behalten
Die FS Stelle verweigert das sie sagen der alte muss nach Berlin gesendet werden??
Ein Kumpel hat aus Freiburg hat ihn behalten können er wurde durch abschneiden von 2 Ecken entwertet!
Gibt es eine Rechtsgrundlage damit ich ihn auch behalten kann???
Danke
Hallo, ich habe meine Führerscheine 1980/1982 in Husum gemacht (grauer Lappen), mußte jenen jedoch 1990 in München nach einem Taschendiebstahl neu ausstellen lassen. Ich habe also jetzt den rosa Schein. 1990 mußte ich mir von der Ausstellungsbehörde aus Husum/Flensburg eine sogenannte Karteikartenabschrift schicken lassen bevor der rosa Schein ausgestellt werden konnte. Jetzt meine Frage: Wenn ich nun in Norderstedt/SH den neuen EU Schein/Karte haben will, wie stelle ich es diesmal an; oder macht heutzutage die ausstellende Behörde das damalige hin und her?
Hallo
Ich möchte meine Führerschein umschreibung.
Ich bin Staatsbürger zweier Länder, darunter Bulgarien und die Türkei, habe aber auch in beiden Ländern zwei getrennte Namen. Ich lebe in Deutschland und benutze meinen Bulgarischen Pass. Meine Aufenthaltserlaubnis in Deutschland beträgt 1 Jahr und ich habe meinen türkischen Führerschein benutzt, da ich keinen bulgarischen Führerschein hatte.
Ich führe alle meine Transaktionen in Deutschland mit bulgarischer Staatsbürgerschaft durch. Ich möchte meinen Führerschein ändern, aber mein türkischer Führerschein liegt auch daran, dass sich der türkische Name von meinem bulgarischen Personalausweis unterscheidet, den ich in Deutschland verwendet habe. Um meine Lizenz zu ändern; Die Beamten der Führerscheinstellen sagten, dass es möglich ist, meine bulgarische Staatsbürgerschaft, die ich in Deutschland registriert habe, mit Informationen zur türkischen Staatsbürgerschaft zu ändern, da der türkische Name auf dem Führerschein angegeben ist. Dieser Vorgang ist zu lang und verursacht mir viele verschiedene Probleme. Sie schlugen einen Prozess vor, der viel Zeit und Geld kostet.
Ich habe ein Dokument, aus dem hervorgeht, dass zwei Namen einer Person gehören. Dieses Dokument Bildungszertifikate, die ich hier aus der Türkei erhalten habe, sieht Gültigkeit der Annahme, aber ich kann nicht verstehen, warum die Lizenz nicht zuzustimmen scheint.
Ich glaube, dass die Mitarbeiter der Führerscheinstellen keine Kenntnisse zu diesem Thema haben.Vor zwei Jahren galt ein Bekannter mit den gleichen Bedingungen für die Änderung seines türkischen Führerscheins, und er wurde unter dem Namen Bulgarien registriert, den er in Deutschland verwendete.
Als wir die in der Führerscheinstellen tätigen Beamten darüber informierten, sagten sie, dass der Freund, der uns die Aufzeichnungen gemacht hat, einen Fehler gemacht habe und dies nicht möglich sei.
Ich würde mich freuen, wenn Sie mir eine rechtlich hilfreiche Ressource oder Informationen geben könnten, mit denen ich die autorisierten Beamten der Führerscheinstellen überzeugen kann.
Mit freundlichen Grüßen.
Hallo ich Muß mein LKW führerschein verlängern und muß nog zum Artz.
Darf ich zu ein Niederländse Artze gehen. ( Betriebsartz, Betriebmedizin )
Um mein code 95 und Fahrekarte zu verlängern.
Hallo
Ich bin Staatsbürger zweier Länder, darunter Bulgarien und die Türkei, habe aber auch in beiden Ländern zwei getrennte Namen. Ich lebe in Deutschland und benutze meinen Bulgarischen Pass. Meine Aufenthaltserlaubnis in Deutschland beträgt 1 Jahr und ich habe meinen türkischen Führerschein benutzt, da ich keinen bulgarischen Führerschein hatte.
Ich führe alle meine Transaktionen in Deutschland mit bulgarischer Staatsbürgerschaft durch. Ich möchte meinen Führerschein ändern, aber mein türkischer Führerschein liegt auch daran, dass sich der türkische Name von meinem bulgarischen Personalausweis unterscheidet, den ich in Deutschland verwendet habe. Um meine Lizenz zu ändern; Die Beamten der Führerscheinstellen sagten, dass es möglich ist, meine bulgarische Staatsbürgerschaft, die ich in Deutschland registriert habe, mit Informationen zur türkischen Staatsbürgerschaft zu ändern, da der türkische Name auf dem Führerschein angegeben ist. Dieser Vorgang ist zu lang und verursacht mir viele verschiedene Probleme. Sie schlugen einen Prozess vor, der viel Zeit und Geld kostet.
Ich habe ein Dokument, aus dem hervorgeht, dass zwei Namen einer Person gehören. Dieses Dokument Bildungszertifikate, die ich hier aus der Türkei erhalten habe, sieht Gültigkeit der Annahme, aber ich kann nicht verstehen, warum die Lizenz nicht zuzustimmen scheint.
Ich glaube, dass die Mitarbeiter der Führerscheinstellen keine Kenntnisse zu diesem Thema haben.Vor zwei Jahren galt ein Bekannter mit den gleichen Bedingungen für die Änderung seines türkischen Führerscheins, und er wurde unter dem Namen Bulgarien registriert, den er in Deutschland verwendete.
Als wir die in der Führerscheinstellen tätigen Beamten darüber informierten, sagten sie, dass der Freund, der uns die Aufzeichnungen gemacht hat, einen Fehler gemacht habe und dies nicht möglich sei.
Ich würde mich freuen, wenn Sie mir eine rechtlich hilfreiche Ressource oder Informationen geben könnten, mit denen ich die autorisierten Beamten der Führerscheinstellen überzeugen kann.
Mit freundlichen Grüßen.
Hallo,
Ich bin Jahrgang 1967 und habe seit meinem 18. Lebensjahr einen Führerschein mit der Klasse 3. Ich lebe als Expatriate seit 2000 in Asien, und komme 2-3 x im Jahr zurück auf Heimaturlaub. Allerdings bin ich seit dem auch nicht mehr in D angemeldet. Ich wollte vor einiger Zeit, meinen alten Führerschein in meiner alten Heimatstadt Aachen umtauschen, was allerdings nicht ging. Was soll ich machen?
Gruss
Bin !968 in der DDR geboren habe 1986 über die GST nein LKW Fahrerlaubnis gemacht 1989 wurde mir die Fahrerlaubnis für 8 Monate entzogen bei der neu erteilung 1999 fehlen die klassen C und CE was kann ich jetzt machen ?
Hallo,
mein Mann nicht EU Bürger ist als Tourist durch Corona nun fast 6 Monate in Deutschland muss er sein Führerschein umtauschen?
So wie ich den Text oben verstanden habe müsste er dies nicht, da er nur als Gast hier ist oder verstehe ich das falsch?
Sollte er, aber nun in der Zeit die er hier ist eine Aufenthaltsgenehmigung erhalten müssten wir den Führerschein umschreiben lassen, da er nun nicht mehr als Gast hier ist.
Wie ist es dann mit der 6 Monatsfrist geregelt?
Vielen Dank
Moin,
Ich habe mein Führerschein Klasse3 1972 erworben, den Führerschein wurde Dezember 2012 umgeschrieben und habe die Fahrerlaubnis in Checkkarten Form bekommen, wann muss diese Fahrerlaubnis umgeschrieben werden.
MfG Harry
Ich bin 1954 geboren und habe meinen deutschen Fuehrerschein (Klasse 1 & 3) seit 1972.
Seit 1994 lebe ich in Kenia und habe einen kenianischen Fuehrerschein. Wenn ich Deutschland besuche fahre ich dort auch. Wo kann ich meinen alten Fuehrerschein umtauschen wenn ich keinen Wohnsitz in Deutschland habe?
Axel
Hallo
Ich habe einen Führerschein aus dem Iran sowie Erste-Hilfe- und Sehtests.
Ich möchte einen deutschen Führerschein-Theorie-Test machen, Melde dich nicht in der Schule an.
Darf ich dafur?? und bei welche Regen und wo muss ich wenden?
vielen Dank
Hallo,
ich habe meinen Führerschein, Klasse 3, 1976 in Aachen gemacht. 1998 habe ich meinen Führerschein wegen eines Alkoholdeliktes für 12 Monate abgeben müssen und habe danach eine MPU gemacht. Bei Beantragung des Führerscheines nach einem Jahr und der MPU, wurde ich gefragt, ob ich den alten (Grauen Führerschein) wieder haben möchte oder den neuen Checkkartengroßen. Ich wollte den neuen haben und habe dann allerdings festgestellt, dass ich nur noch PKW’s bis max. 3,5 to fahren darf. Bei Nachfrage, wie es mit den anderen Klassen aussieht, die ich vorher mit der alten Klasse 3 hatte, wurde mir gesagt das ist so korrekt, dass die anderen Klassen nun wegfallen.
Stimmt das?
Hallo,
bin marokkaner und lebe über 10 jahren in Deutschland, hab eine marokkanische Gührerschein ausgestellt im jahr 2001.
ist mein Führerschein nicht anerkannt in Deutschland?
Hallo Oussama,
Führerscheine aus nicht EU- bzw. EWR-Staaten behalten bei Wechsel des Wohnsitzes nach Deutschland in der Regel 6 Monate ihre Gültigkeit. Bis dahin müssen sie in aller Regel umgeschrieben werden, da sonst die Fahrerlaubnis verfällt.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Hallo,
ich habe 1966 den PKW Führerschein erworben und ca. 4 Jahre später, bei der Bundeswehr, noch den LKW Führerschein gemacht.
Seit 9 Jahren fahre ich außerdem einen Roller mit 125ccm und 5 KW.
Frage:
Besteht die Möglichkeit für mich, ohne großartige Ausbildung, einen Roller mit 300ccm und ca. 20 bis 25 KW zu fahren?
Mit freundlichen Grüßen
Klaus S.
Hallo,
ich möchte Sie nach meinem Führerschein fragen, ob er gültig ist. Ich habe seit 11 Jahren Kategorie B und seit einem Jahr Kategorie C. Ich habe seit vier Jahren eine Adressregistrierung in Deutschland. Ich bin Bulgare und habe die bulgarische Staatsbürgerschaft. Letzten Sommer war ich einen Monat in Bulgarien und habe dort einen Führerschein der Kategorie C sowie die 95 Module erhalten. Ist Kategorie C in meinem Fall gültig? Wenn sie nicht gültig ist, was sollte getan werden, um sie zu erkennen?