EU- und Lkw-Führerschein verlängern: Wie geht das?

Von Thomas R.

Letzte Aktualisierung am: 27. Februar 2024

Geschätzte Lesezeit: 10 Minuten

So gelingt die Führerscheinverlängerung von Klasse 2, C1, C1E, C und CE

Wie können Sie den Lkw-Führerschein verlängern?
Wie können Sie den Lkw-Führerschein verlängern?

In Deutschland sind 2,7 Millionen Lastkraftwagen zugelassen. Die Zahl steigt stetig. Lkw und ihre Fahrer sind wichtig – immerhin wollen die Deutschen ihre Güter und Lebensmittel kaufen und diese kommen nun mal per Lkw zum Geschäft oder Lebensmittelmarkt. Da Lkw jedoch in der Regel größer und schwerer als normale Pkw sind, wird ihnen auch ein höheres Risiko zuteil.

Denn sobald ein Lastkraftwagen in einen Unfall verwickelt wird oder gar einen verursacht, können die Auswirkungen verheerend sein. Der Deutsche Verkehrssicherheitsrat sprach mit einer Diplom-Psychologin von der Bundesanstalt für Straßenwesen, welche die größten Risikofaktoren während einer dreimonatigen bundesweiten Datenerhebung untersuchte. Die häufigste Unfallursache war dabei eine nicht angepasste oder zu hohe Geschwindigkeit seitens der Lkw; darauf folgte Übermüdung oder Ablenkung der Fahrer.

FAQ: Führerschein verlängern

Wer muss seinen Führerschein verlängern lassen?

Seit 2013 besitzen alle Führerscheine eine begrenzte Gültigkeit. Alle Führerscheininhaber müssen ihren Füherschein zukünftig verlängern lassen. Lkw- und Busfahrer müssen ihren Führerschein der Klassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE oder D1E grundsätzlich verlängern lassen.

Wann muss ich meinen Führerschein verlängern lassen?

Der EU-Führerschein muss nach 15 Jahren verlängert werden. Als Inhaber eines Bus– oder Lkw-Führerscheins müssen Sie diesen alle 5 Jahre verlängern lassen.

Was ist für die Verlängerung des Führerscheins nötig?

Für die Verlängerung des EU-Führerscheins benötigen Sie ein aktuelles Passfoto, den Personalausweis und den alten Führerschein. Lkw– und Busfahrer brauchen eine ärztliche Bescheinigung über die Untersuchung des Sehvermögens und die körperliche und geistige Eignung.

Maßnahme gegen Risikogruppe

Nicht nur die Bundesanstalt für Straßenwesen versucht, gegen dieses hohe Risiko vorzugehen. Auch die Gesetze und Verordnungen in Deutschland möchten diesem negativen Trend entgegenwirken. Aus diesem Grund sind die Fahrerlaubnisklassen C1, C1E, C, CE sowie D1, D1E, D und DE nur noch befristet gültig. Diese Regelung trat am 1. Januar 1999 in Kraft. So müssen Fahrer den Lkw-Führerschein verlängern lassen. Die Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) bestimmt, welche Fristen für die Führerscheinverlängerung gelten.

Die Verlängerung vom Führerschein betrifft jedoch nicht nur Lkw- und Bus-Fahrerlaubnisse. Auch normale EU-Führerscheine (Scheckkartenführerscheine), die nach dem 19. Januar 2013 ausgegeben wurden, besitzen nur noch eine begrenzte Gültigkeit. Doch auch Dokumente, die vor dem Stichtag ausgegeben wurden, bedürfen einer Verlängerung. Dies ist jedoch von der Maßnahme für Lkw-Führerscheine zu unterscheiden. In einem späteren Kapitel soll diese Führerscheinverlängerung beschrieben werden.

Neben der Führerscheinverlängerung für Lkw-Fahrer gibt es zudem eine weitere Regelung, die im Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz sowie in der gleichnamigen Verordnung (BKrFQG und BKrFQV) festgeschrieben wurde. Dabei handelt es sich um eine Grundqualifikation sowie eine Weiterbildungsmaßnahme, an denen Berufskraftfahrer teilnehmen müssen.

Auch diese Bestimmung soll die Lkw-Unfallstatistik und vor allem die Anzahl der verletzten oder gar getöteten Personen im Straßenverkehr reduzieren. Diese sogenannten Module oder Unterrichtsstunden müssen Berufskraftfahrer alle fünf Jahre absolvieren, um die Schlüsselnummer 95 auf ihrem Führerschein zu erhalten. Im Nachfolgenden sollen alle Arten, wie Fahrer ihren Lkw-Führerschein verlängern können, erklärt werden.

Normalen EU-Führerschein verlängern

Dieser Text behandelt hauptsächlich den Lkw-Führerschein sowie dessen Klassen. Nach einer neuen Verordnung, die am 19. Januar 2013 in Kraft trat, müssen die neuen EU-Führerscheine alle 15 Jahre verlängert werden. Dabei wird jedoch nur der Führerschein als Dokument erneuert; die Fahrerlaubnis bleibt weiterhin bestehen.

Wer aber noch ein altes Dokument besitzt, was vor dem 19. Januar 2013 ausgegeben wurde, ist dennoch von der Verlängerung vom Führerschein betroffen. Er hat bis zum 19. Januar 2033 Zeit, um den EU-Führerschein zu verlängern. Um die Behörden nicht zu überfordern, wenn Millionen von Führerscheinen gleichzeitig umgetauscht werden, gibt es jedoch je nach Ausstellungsdatum des Führerscheins gesonderte Stichtage, bis zu denen Sie ihn umtauschen lassen müssen.

Wie diese Umtauschfristen aussehen, können Sie folgendem Ratgeber entnehmen:

Für den Umtausch benötigen Sie lediglich ein neues biometrisches Passbild, einen gültigen Personalausweis oder Reisepass sowie natürlich Ihren alten Führerschein.

Lkw-Führerschein: Verlängerung und Frist im Gesetz

Wie bereits erwähnt, benennt die Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) einige Paragraphen zur Führerscheinverlängerung für Lkw- und auch Bus-Fahrer. Dort heißt es zum Beispiel in Paragraph 23 zur Geltungsdauer der Fahrerlaubnis, Beschränkungen und Auflagen:

Die Fahrerlaubnis der Klassen AM, A1, A2, A, B, BE, L und T wird unbefristet erteilt. Die Fahrerlaubnis der übrigen Klassen wird längstens für folgende Zeiträume erteilt:

  1. Klassen C1, C1E: bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres, nach Vollendung des 45. Lebensjahres des Bewerbers für fünf Jahre,
  2. Klassen C, CE: für fünf Jahre,
  3. Klassen D, D1, DE und D1E: für fünf Jahre.

(Quelle: § 23 Abs. 1 Nr. 1, 2, 3 FeV)

Die Führerscheinverlängerung soll prüfen, ob Lkw-Fahrer für das Führen der großen Fahrzeuge geeignet sind
Die Führerscheinverlängerung soll prüfen, ob Lkw-Fahrer für das Führen der großen Fahrzeuge geeignet sind

Das bedeutet also, dass alle Besitzer der C1- und C1E-Klasse spätestens mit Vollendung des 50. Lebensjahres (also dem 50. Geburtstag) den Lkw-Führerschein verlängern müssen. Die Klassen C und CE sind nicht auf ein bestimmtes Alter begrenzt. Ferner müssen sie Sie alle fünf Jahre verlängern, während wiederum die Klassen C1 und C1E erst nach dem 50. Geburtstag für jeweils fünf Jahre verlängert werden müssen.

Bei den Bus-Fahrerlaubnisklassen ist das Prozedere das gleiche wie bei C und CE: Die Klassen werden nach fünf Jahren ungültig und müssen neu beantragt werden. Dabei ist zu beachten, dass nicht die komplette Fahrerlaubnis ungültig wird.

Lkw-Führerschein abgelaufen: Darf ich noch Lkw fahren?

Zuerst ist abzuklären, wie Sie merken, wann der Führerschein abläuft und Sie ihn verlängern müssen. Die FeV beschreibt dazu folgende Regelung:

Grundlage für die Bemessung der Geltungsdauer ist das Datum des Tages, an dem die Fahrerlaubnisbehörde den Auftrag zur Herstellung des Führerscheins erteilt. (Quelle: § 23 Abs. 1 S. 2 FeV)

Ab diesem Tag beginnt die Frist abzulaufen. Möchten Sie den Lkw-Führerschein verlängern, gilt diese Regelung nicht mehr. Das bedeutet, dass die Verlängerung um fünf Jahre nicht ab dem Tag der Bearbeitung gilt, sondern dann, wenn die Klasse offiziell abläuft. Doch auch hier gibt es Unterschiede:

  • Verlängerung kürzer als ein halbes Jahr vor Ablauf beantragt: Fünf-Jahres-Frist läuft ab dem offiziellen Ablaufdatum auf dem Führerschein ab
  • Verlängerung länger als ein halbes Jahr vor Ablauf beantragt: Fünf-Jahres-Frist beginnt ab Beantragungsdatum der Verlängerung

Dabei ist jedoch wichtig zu wissen, dass Sie lediglich die Klasse noch einmal neu beantragen müssen. Es ist also keinesfalls so, dass Sie die Fahrerlaubnis komplett neu absolvieren müssen – also Fahrschule inklusive Prüfungen. Wer einen Lkw-Führerschein besitzt und die Verlängerung beantragt, muss in der Regel die gleichen Dokumente mitbringen bzw. ausfüllen, die auch bereits bei der Erstausstellung nötig waren.

Ist der Lkw-Führerschein also abgelaufen, dürfen Sie selbstverständlich noch andere Klassen fahren. Denn im Gegenteil zu C1 und C mit ihren jeweiligen Anhängerklassen gilt beispielsweise die Fahrerlaubnisklasse B oder A1 unbegrenzt. Sie muss nicht erneuert bzw. verlängert werden. Entscheiden Sie sich also dafür, den Lkw-Führerschein einfach auslaufen zu lassen, dürfen Sie weiterhin andere Fahrzeuge fahren – jedoch keine Lkw mehr.

Führerschein für den Lkw nicht verlängern und dennoch Lkw fahren

Davon ist dringend abzuraten! Denn das Fahren mit einer abgelaufenen Klasse kommt dem Fahren ohne Fahrerlaubnis gleich. Dies gilt als Straftat, weshalb bei diesem Vergehen kein Bußgeld als Bestrafung in Betracht kommt.

Denn im Rahmen von Paragraph 21 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) kann diese Tat eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr nach sich ziehen. Zudem macht sich nicht nur der Fahrer haftbar. Auch der Halter kann kann sich hierbei strafbar machen. Denn laut Absatz 1 Nummer 2 wird auch derjenige bestraft, der “als Halter eines Kraftfahrzeugs anordnet oder zulässt, dass jemand das Fahrzeug führt, der die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat“.

Begeht ein Fahrer diese Tat mehrmals, kann es auch dazu kommen, dass das Gericht das Fahrzeug, mit dem die Tat begangen wurde, eingezogen wird. Auch in besonders schweren Fällen ist dies möglich – die Wiederholung ist also nicht obligatorisch.

Möchten Sie den Lkw-Führerschein C1, C1E, C oder CE nicht verlängern, gibt es keine Frist, bis zu der Sie noch Lastkraftwagen führen dürfen. Ist das Ablaufdatum gekommen, verfällt somit die Erlaubnis, Lkw der jeweiligen Klasse zu bedienen.

Haben Sie Ihren Lkw-Führerschein jedoch vor dem 1. Januar 1999 erhalten, sind Sie noch bis zum 50. Lebensjahr von der Führerscheinverlängerung verschont. Dies betrifft vor allem C- und CE-Besitzer. Die Fahrerlaubnisklassen erlöschen grundsätzlich, wenn Sie nicht innerhalb von zwei Jahren nach Vollendung des 50. Lebensjahres den Lkw-Führerschein verlängern.

Lkw-Führerschein vor Jahren abgelaufen – und nun verlängern

Ist der Lkw-Führerschein bereits seit einigen Jahren abgelaufen, müssen Sie oftmals mit einer Fahrschulprüfung rechnen
Ist der Lkw-Führerschein bereits seit einigen Jahren abgelaufen, müssen Sie oftmals mit einer Fahrschulprüfung rechnen

Eine Führerscheinverlängerung müssen Lkw-Fahrer nicht direkt im Anschluss an den Ablauf tätigen. Sie können sich natürlich auch dafür entscheiden, beispielsweise den CE-Führerschein nicht zu verlängern. Zwischen dem Ablauf und der Verlängerung können also auch Tage, Wochen, Monate oder sogar Jahre liegen.

Doch Vorsicht! Die Führerscheinstelle prüft individuell, ob Sie zum Fahren der Fahrzeuge in der beantragten Klasse geeignet sind. Das bedeutet, wenn Sie mehrere Jahre schon keine Lkw mehr gefahren sind, kann es vorkommen, dass die Behörde verlangt, dass Sie noch einmal eine Fahrschulprüfung absolvieren müssen.

Je nach individuellem Fall muss nur die positive Teilnahme an der praktischen Prüfung vorgelegt werden; manchmal genügt dies nicht und so muss der Fahrer auch die Theorieprüfung ablegen. Meist sind hierfür noch Fahrschulunterrichtsstunden vonnöten.

Vor einiger Zeit gab es eine Regelung, die eine Zwei-Jahres-Frist bestimmte. Sie besagte, dass ein Verkehrsteilnehmer eine erneute Fahrerlaubnisprüfung absolvieren musste, wenn er länger als zwei Jahre nicht mehr ein Kraftfahrzeug in der Klasse fuhr, die er nun wieder beantragte. Diese Regel ist nun aber weggefallen. Jede Behörde legt hier einen anderen Zeitrahmen fest. Der Rhein-Erft-Kreis beispielsweise, welcher bei Köln in Nordrhein-Westfalen liegt, geht bei etwa sieben Jahren ohne Fahrpraxis davon aus, dass noch Theorie- und Praxisprüfung notwendig sind.

Dokumente für die Führerscheinverlängerung für Lkw

Etwa drei Monate vor Ablauf der entsprechenden Klasse sollte ein Lkw-Fahrer den Führerschein verlängern. Die Behörde benötigt nämlich auch noch einmal Zeit, um alle eingereichten Dokumente zu prüfen sowie den Antrag korrekt zu bearbeiten.

Zudem wird bei jeder Führerscheinverlängerung auch gleich ein neuer Führerschein ausgestellt. Aus diesem Grund benötigen Sie ein biometrisches Foto bei jeder Verlängerung. Dieses muss u.a. folgende Eigenschaften aufweisen:

  • Das Foto muss das Gesicht einer Person von der Kinnspitze bis zum oberen Ende des Kopfes zeigen.
  • Das Gesicht sollte etwa 70 bis 80 Prozent des Fotos einnehmen.
  • Ist das Gesicht auf dem biometrischen Passbild kürzer als 27 Millimeter oder länger als 40 Millimeter, wird es womöglich von der Führerscheinstelle abgelehnt.
  • Das Bild muss scharf, klar und kontrastreich sein.
  • Der Hintergrund sollte einfarbig sein und zur Haarfarbe passen; für eine helle Haarfarbe eignet sich ein dunkelgrauer Hintergrund, für dunkle Haare ein hellgrauer.
  • Die Augen müssen geöffnet, der Mund geschlossen und der Gesichtsausdruck neutral sein.
  • Kopfbedeckungen sind verboten. Sollten Sie aus religiösen Gründen eine Kopfbedeckung tragen, ist dies aber zulässig.
Der Lkw-Führerschein besitzt eine Verlängerung von fünf Jahren
Der Lkw-Führerschein besitzt eine Verlängerung von fünf Jahren

Neben dem biometrischem Passbild benötigen Sie zudem noch einen gültigen Personalausweis oder Reisepass. Zusätzlich ist natürlich auch noch der alte Führerschein wichtig, um den Lkw-Führerschein verlängern zu können.

Die Verlängerung muss persönlich erfolgen. Es ist also nicht möglich, dass Sie einen Vertreter zur Behörde schicken, der in Ihrem Namen die Führerscheinverlängerung beantragt. Außerdem benötigt derjenige Verkehrsteilnehmer, der seinen Lkw-Führerschein verlängern möchte, noch ein augenärztliches Gutachten sowie ein ärztliches Gutachten.

Das augenärztliche Gutachten

Dieser Nachweis ist sehr wichtig, da er bescheinigt, dass ein Lkw-Fahrer Gefahren, Verkehrsschilder und andere Verkehrsteilnehmer scharf und deutlich erkennen kann. Besitzen Sie also einen Lkw-Führerschein und möchten die Verlängerung beantragen, ist das augenärztliche Gutachten ein wichtiger Nachweis, der bei der zuständigen Führerscheinstelle abgegeben werden muss. Die Bescheinigung des Sehvermögens ist alle fünf Jahre vorzulegen.

Die augenärztliche Untersuchung, die Sie benötigen, um den Lkw-Führerschein verlängern zu können, muss nicht unbedingt von einem Augenarzt durchgeführt werden. Auch eine Begutachtungsstelle für Fahreignung kann dies übernehmen. Hier ist es zudem möglich, bereits beide Untersuchungen durchführen zu lassen. Folgende Stellen dürfen dieses Gutachten auch erstellen:

  • Arzt des Gesundheitsamtes
  • Arzt mit der Gebietsbezeichnung „Arbeitsmedizin
  • Arzt mit der Zusatzbezeichnung „Betriebsmedizin
  • anderweitiger Arzt der öffentlichen Verwaltung

Prinzipiell sind vier Werte für die Unterlagen von Belang: die zentrale Tagesschärfe, das Farbsehen, das Gesichtsfeld sowie das Stereosehen. Grundsätzlich ist die Dioptrienzahl der Augen nicht relevant. Bewegt sie sich jedoch in einem hohen Umfeld, wird es schwierig, den Test zu bestehen.

Besitzen Sie nämlich einen höheren Wert als +/- 8,0 Dioptrien dürfen Sie lediglich spezielle Kontaktlinsen tragen, um die Korrektur vorzunehmen. Eine Brille ist laut Anlage 6 der FeV nicht zulässig. Die Leistung eines jeden Auges muss mindestens jeweils 0,8 (oder 80 Prozent) betragen. Dies ist natürlich auch mit einer Sehhilfe möglich. Wird diese benötigt, trägt die Führerscheinbehörde dies als Schlüsselzahl auf den Führerschein ein.

Mit beiden Augen muss der Lkw-Fahrer eine Leistung von 0,1, also 100 Prozent erreichen. Zudem ist wichtig, ob der Verkehrsteilnehmer ausreichend Kontraste wahrnimmt, in der Dämmerung sehen kann, mindestens 25 Grad nach oben sehen, 70 Grad nach rechts und links sowie 40 Grad nach unten gucken kann. Auch das räumliche Sehen wird überprüft.

Die augenärztliche Untersuchung, um den Lkw-Führerschein verlängern zu können, darf nicht älter als zwei Jahre sein. Sie kostet etwa 80 bis 100 Euro.

Das ärztliche Gutachten

Neben der Augenuntersuchung ist auch eine hinreichende körperliche und psychische Überprüfung wichtig, um den Lkw-Führerschein verlängern zu lassen. Welche Punkte dabei wichtig sind, finden Sie in der Anlage 5 der Fahrerlaubnis-Verordnung.

Diese Untersuchung dürfen ein Betriebsarzt, eine Institution wie der TÜV oder auch der Hausarzt durchführen.

Wichtig sind dabei hohe Anforderungen an die Reaktion, Aufmerksamkeit, Konzentration, Belastbarkeit und Orientierung. Dabei legt der Arzt Wert auf den allgemeinen Zustand des Lkw-Fahrers. Liegen Herz- oder Kreislauferkrankungen vor? Leiden Sie an Schlafstörungen? Haben Sie einen hohen Blutzuckerwert? All diese Komponenten werden abgefragt und getestet.

Viele Institute und Ärzte bieten zuerst Übungen an, sodass Sie sich gut auf den bevorstehenden Test einspielen können. Die Untersuchung besteht aus mehreren Tests.

Führerschein der Klasse 2 verlängern

Um den Lkw-Führerschein zu verlängern, gibt es nur eine Frist, die beachtet werden muss
Um den Lkw-Führerschein zu verlängern, gibt es nur eine Frist, die beachtet werden muss

Besitzen Sie noch den alten Lappen? Mit der Klasse 2 können Sie Lkw über 7,5 Tonnen fahren und verfügen zudem über die Berechtigung, auch mit einem Anhänger der Klasse CE zu fahren. Jedoch gibt es auch hier eine Ablauffrist.

Sie müssen den Führerschein der Klasse 2 spätestens dann verlängern, wenn Ihr 50. Geburtstag naht. Im Gegensatz zu neuen Führerscheinen müssen Sie das Dokument nicht alle fünf Jahre verlängern, sondern erst mit Vollendung des 50. Lebensjahres.

Sollten Sie dies aber nicht tun, dürfen Sie keine Lkw über 7,5 Tonnen mehr fahren. Fahrzeugkombinationen sowie Gespanne über 12 Tonnen sind tabu; auch Fahrzeuge und Kombinationen der Klasse T dürfen Sie nicht mehr bedienen.

Möchten Sie dem entgehen, müssen Sie den Lkw-Führerschein verlängern. Dann ist er nur noch für fünf Jahre gültig und muss wiederum verlängert werden. Danach gilt das gleiche wie beim CE-Führerschein oder Führerschein der Klasse C, wenn Sie diesen verlängern wollen. Sie benötigen also die gleichen Dokumente und Nachweise.

Lkw-Führerschein verlängern – Das sind die Kosten

Die Kosten für die Verlängerung setzen sich aus verschiedenen Posten zusammen. Das augenärztliche Gutachten kostet je nach Region und Institution etwa 80 bis 100 Euro. Die ärztliche Untersuchung, die übrigens nicht älter als ein Jahr sein darf, kostet etwa 30 bis 50 Euro.

Bei der Führerscheinstelle müssen Sie noch einmal ungefähr mit 40 Euro rechnen. Die Gesamtkosten hängen jedoch stark von der Region und den prüfenden Unternehmen ab, sodass hier Abweichungen entstehen können.

Über den Autor

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Thomas R.

Thomas hat einen Abschluss in Politikwissenschaften von der Universität Jena. Er gehört seit 2018 zum Team von bussgeldkatalog.org und verfasst News und Ratgeber zu verschiedenen Themen im Verkehrsrecht.

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157 Kommentare

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  1. Öli
    Am 14. Juli 2019 um 8:16

    Morsche,
    da ich zur Zeit meinen LKW Schein nicht brauche, weil er für meine Tätigkeit nicht Notwendig ist und meine Module nun auslaufen, ich aber nicht weis ob ich in der Zukunft den Lappen nochmal brauche lautet meine Frage –sind zur Verlängerung des LKW Scheins die Module Notwendig oder reicht die Ärztliche Untersuchung?
    Das ich ohne Module(95) nicht gewerblich fahren darf ist dabei klar.

    Gruß Öli

  2. Luisa
    Am 11. Juli 2019 um 11:43

    Werden die anfallenden Kosten vom Arbeitgeber erstattet?

  3. Christoph
    Am 8. Juli 2019 um 12:29

    Hallo. Ich werde am 02.08. 50 Jahre alt und muss dieses Attest haben. bekomme aber erst ende August einen ärztliche Termin. was passiert wenn Sie mich kontrollieren???

  4. Andreas
    Am 2. Juli 2019 um 13:59

    Hallo liebe Redaktion, im Juni 2019 bin 50 Jahre alt geworden und habe alles zusammen für die Verlängerung des FS. Mir fehlt grundsätzlich noch das augenärztliche Gutachten. Termin im März 19 gemacht, für Ende Juli. bekommen.

  5. Waltraud M.
    Am 17. Juni 2019 um 13:32

    Hallo, unser Fahrer hat übersehen, seinen LKW Führerschein zu verlängern, er läuft heute ab, hat aber bereits alle Module gemacht, eben so Augenarzt muss. Jetzt war er heute auf der Führerscheinstelle zum verlängern, die sagten ihm, er würde jetzt solange nicht fahren bis er den Führerschein wieder hat. Dies bedeutet für uns den Ruin, da wir keinen Ersatzfahrer haben. Was können wir Unternehmen.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 20. Juni 2019 um 10:33

      Hallo Waltraud M.,

      eine Rechtsberatung können wir Ihnen leider nicht anbieten, dazu sind wir nicht befugt, das kann nur ein Anwalt. Vielleicht reicht es in Ihrem Fall aus, einen Aushilfsfahrer für befristete Zeit zu beschäftigen?

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  6. Niko
    Am 3. Juni 2019 um 15:50

    Hallo
    Meine 95 ist am 1.6 abgelaufen. Durch sehr lange Wartezeiten bei Ärzten und Führerscheinstelle konnte ich erst am 3.6. alles abgeben und beantragen. Ich bin am 2. und 3. nicht gefahren. Jetzt wollte ich einen vorläufigen Führerschein mit 95 haben. Der wurde mir abgelehnt, stattdessen wurde wohl mein „alter“ Führerschein im System verlängert bis der neue da ist.(ca20 Tage)

    Bin da jetzt voll verunsichert ob ich fahren darf oder nicht???
    Laut Antrag steht ja auf dem neuen dann Ablauf 3.6.2024

    Herzlichen Dank für die Informationen Ihrerseits

  7. Kostas
    Am 21. März 2019 um 21:50

    Hallo,mein lkw fuhrerschein klasse c und c1 läuft im July aus,kann ich ihn in griechenland verlãngern??oder muss ich das hier verlãngern??

  8. Basti
    Am 18. Februar 2019 um 14:45

    Habe mal ne Frage wenn der CE abgelaufen is wie lage habe ich zeit denn zu verlängern

    • Wolfgang
      Am 6. April 2022 um 9:48

      An meinem Wohnort Koblenz/Rhein gilt eine Frist von fünf Jahren. Danach sind theoretische und praktische Prüfung erneut abzulegen. Ich weiß das aus eigener Erfahrung.

    • Rene A
      Am 3. Januar 2022 um 16:35

      Soweit ich heute gehört habe, gibt es da keine Zeit. Man muss nur die medizinischen Untersuchungen machen.

  9. Marcel
    Am 12. Februar 2019 um 6:53

    Hallo,
    ich heiße Marcel. Den B Führerschenin habe ich privat 1994 gemacht, den BCE Führerschein 1998 bei der Bundeswehr . 2001 habe ich dann umgeschrieben und 2 mal verländert. Der ist jetzt 2015 abgelaufen. Laut mein Führerschein C1 und C1E sind ebenfalls abgelaufen.
    Meine Frage.
    Kann ich den noch verlängern?

  10. Klaus
    Am 26. Januar 2019 um 21:17

    Hallo!
    Ich bin 56 Jahre
    Ich habe jetzt alle 5 Module gemacht weil mein Eintrag 95 nur noch bis zum 01.07.19 gültig ist. Nun meine Frage:
    Mein Führerschein läuft aber noch bis 01.09.20 kann ich die Module erst mit meinem Führerschein zusammen machen?
    sonst ist das ja ganz schöner Wucher mit den ewigen Eintragungen. Zweimal den Führerschein neu beantragen.

  11. Dirk K.
    Am 23. Januar 2019 um 18:44

    Hallo,bin jetzt 48 und habe im Oktober letzten Jahres Klasse C gemacht.SZ 95 ist auch eingetragen.Muss ich jetzt zum 50. Geburtstag alle module nochmal neu vorlegen(im Führerschein Spalten 11 und 12 ist bis 18.10.2023 eingetragen)?oder ist das übergreifend bis 2023?Habe mal bei der Führerscheinstelle beim zuständigen Verkehrsamt nachgefragt.Erst wurde gesagt alles neu und jetzt sollen nur zum 50. die Ärztlichen Untersuchungen nochmal vorgelegt werden.Was stimmt jetzt?

    Mfg
    Dirk K.

  12. Mustafa k.
    Am 11. Januar 2019 um 14:54

    Habe meine Papiere alle Module und ärztliche Bescheinigung alles November abgegeben iste aber noch nicht da mein Führerschein. Der läuft 15 Januar ab kriege ich einen schreiben vom Verkehrsamt oder reicht die Quittung vom Bürgerservice

  13. Hans-Peter G.
    Am 4. Januar 2019 um 18:53

    Hallo,ich muss im Februar 2019 meinen LKW Führerschein verlängern und gehe in den nächsten Tagen zum Hausarzt und Agenarzt für jeweils ein Attest.Bin Rentner und betreibe einen Minijob 450€ in einer LKW Werkstatt wo ich nur mit Überführungfarten von LKW und Bussen beschäftigt bin,also ich bewege nur leere Fahrzeuge vom Kunden zur Werkstatt und zurück.Nach einer Nachfrage bei einer Fahrschule sagte man mir das ich die 5 Module nicht machen brauche da ich nicht Gewerblich im Güterverkehr fahre und die Ziffer 95 nicht eingetragen sein muss weil es leer Fahrten sind.Ich habe auch in meiner Führerscheinstelle nachgefragt die waren mit dieser Frage überfordert und verwiesen mich an die BAG.Habe dann bei der BAG nachgefragt selbst die wussten keine Antwort und verwiesen mich an mein zuständige Führerscheinstelle.

  14. Sakis
    Am 27. Dezember 2018 um 16:12

    Guten Tag .Obwohl ich nicht gut Deutsch schreiben kann will die folgende Frage stellen.Ich arbeite seit 21.08.2017 als Busfahrer in Deutschland aber mit einem griechischen Führerschein.Wann ich den Führerschein verlängern will,muss ich ihn zuerst mit einem deutschen Führerschein umtauschen oder kann ich so an den sogenanden Module teilnehmen?Könnten Sie mir helfen?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 25. Januar 2019 um 16:16

      Hallo Sakis,

      bitte wenden sie sich direkt an die zuständige Behörde. Diese wird Ihnen sagen können, wie die konkreten Zugangsvoraussetzungen sind.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  15. Dirk P.
    Am 9. Dezember 2018 um 19:50

    Hallo wertes Bussgeld-Team,

    ich habe meine Fahrerlaubnis seid 1985, auch Klassen C und CE (nie verlängert und auch nicht wirklich LKW gefahren), ich bin jetzt 52 Jahre alt (August 2018) und müßte die Klassen C und CE schnellstmöglich verländern. Wie sollte ich vorgehen, wenn ich jetzt eine neue Arbeit annehmen will, wo eine LKW Fahrerlaubnis inkl. Module 1-5 von Vorteil wären.

    Danke im Voraus für Ihre Antwort
    Dirk P.

  16. Erich
    Am 2. Dezember 2018 um 14:19

    Ich habe meine Klasse 3 1966 gemacht, bin Jahrgang 1948. Gelten meine C1 und C1E noch oder sind die mit dem 50. Lebensjahr erloschen?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 20. Dezember 2018 um 15:42

      Hallo Erich,

      bitte fragen Sie direkt bei der Fahrerlaubnisbehörde nach.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  17. Peter R.
    Am 31. Oktober 2018 um 8:49

    Guten Tag in die Runde
    Habe in 11/2016 einen Punkt (Abstand) in Flensburg bekommen und leider gestern 30.10.2018 wieder einen Punkt (Handy in der Hand gehalten/nicht telefoniert oder was gesendet). Muß meinen LKW-Führerschein im Mai 2019 verlängern. Habe ich mit Schwierigkeiten zu rechnen?
    Danke für eine Antwort

    • bussgeldkatalog.org
      Am 9. November 2018 um 18:11

      Hallo Peter,

      ob Sie Schwierigkeiten bekommen werden, lässt sich pauschal nicht sagen. Falls Sie Bedenken haben, fragen Sie am besten bei einem Anwalt für Verkehrsrecht nach.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  18. Andrea
    Am 8. Oktober 2018 um 23:27

    Hallo,

    Habe meinen Führerschein Kl 3 seit 89 und blicke mit dem umtauschen und den ganzen neuen Buchstaben(der Führerscheine) nicht so ganz durch😣 zzt steht ja kein Datum dafür drauf.
    Muss ich den dann Anfang 2033 umtauschen?
    Oder wie ist es bei einer Namensänderung… kommt da dann automatisch ein Datum drauf?
    Und was darf ich dann noch fahren?
    Wäre lieb wenn mir da jemand helfen könnte.

  19. Klaus
    Am 4. Oktober 2018 um 17:54

    Die Kosten für die Lkw Führerschein Verlängerung belaufen sich nicht wie im Beitrag beschrieben ( 40 Euro ) sondern 72 Euro im Apolda .
    Zu den 40 Euro kommen noch 32 Euro für Eintragung der Module und der Kennziffer 95 .

  20. Christoph
    Am 4. Oktober 2018 um 16:04

    Ich habe meinen PKW Führerschein der Klasse 3 im Jahr 1971 gemacht. Ein neuer Führerschein mit den neuen Klassen wurde am 19.06.2012 ausgestellt.

    Ich habe nun per Zufall erfahren, dass ich keinen LKW bis 7.5 Tonnen mehr fahren darf.

    So richtig habe ich den oben stehenden Text nicht verstanden. Kann ich nach Augentest und evtl. Gesundheitstest wieder einen 7.5t LKW fahren oder ist da die 5 Jahresfrist abgelaufen?
    Vor ca. einem Jahr habe ich mir noch ohne Probleme einen 7.5t LKW bei einem Autoverleiher ausleihen können und bin von München nach Berlin gefahren.

    Ich bitte Sie um eine Darstellung der Situation und wie ich wieder so einen LeichtLKW fahren darf. Ich benötige nämlich wegen eines Umzuges so ein Fahrzeug.

    Mit freundlichen Grüßen
    Christoph

  21. Jürgen Z.
    Am 21. September 2018 um 15:35

    Hallo, auch wenn hier schon viele ähnliche Fragen beantwortet sind, ergibt sich für mich doch noch eine weitere Frage. Mein Führerschein wurde u. a. für die Klassen C und E 1983 in der ehemaligen DDR mit dem Gültigkeitsvermerk “unbefristet” ausgestellt. Gelten hier die Regelungen zur Altersgrenze mit 50 Jahren analog? Und falls ja, ist bei einer Verlängerung im 57. Lebensjahr neben den ärztlichen Attesten mit zusätzlichen Anforderungen (Nachweis Fahrpraxis und/oder Theorie) zu rechnen? Vielen Dank und viele Grüße!

  22. Theo
    Am 19. August 2018 um 13:15

    Führungszeugnis bei LKW verlängerung. Ist das immer der Fall?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 8. Oktober 2018 um 10:58

      Hallo Theo,

      im Regelfall sollten Sie kein Führungszeugnis benötigen. Die Auflagen können sich jedoch von Ort zu Ort unterscheiden.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  23. Peter K.
    Am 6. August 2018 um 14:58

    Moin moin
    Ich bin jetzt 53 Jahre alt und meine Fahr Erlaubnis wurde 1986 erworben und ist seit 2012,CE/2015,BCE abgelaufen
    was wird es für Schwierigkeiten geben bei einer Verlängerung.dieser Klassen.
    Danke P.K

    • bussgeldkatalog.org
      Am 27. September 2018 um 12:11

      Hallo Peter,

      Schwierigkeiten können sich ergeben, wenn sie die benötigten Nachweise nicht vorlegen können.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  24. Jürgen K.
    Am 31. Juli 2018 um 13:11

    Hallo,habe seit 1993 den Lkw-Fs, 2014 wurde mein Fs wegen der Schlüsselzahl 95 um 5 Jahre verlängert,, September 2019,, werde September 2018 50 Jahre alt. Im Fs steht bei C und CE das ich meinen Fs am September 2018 verlängern müsse. Ich fahre aktiv C-CE. Hat das Landratsamt sich vertan? Kann ich 2019 mit Gesundheitsprüfung verlängern. Danke für ihre Hilfe. Freundliche Grüße Jürgen K.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 20. September 2018 um 14:58

      Hallo Jürgen K.,

      da kann Ihnen die Behörde am besten weiterhelfen. Vermutlich müssen Sie entsprechende ärztliche Atteste vorlegen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  25. Hans-Günter L.
    Am 4. Juni 2018 um 16:34

    Hallo, ich habe seit 86 den Lkw-Führerschein, bin jetzt 54, und raus aus dem Job. Für die Rentnerzeit ist vorgesehen, ein großes Wohnmobil zu steuern. Muß ich jetzt was neu machen, da ich eine Verlängerung knapp vor dem 50. verpaßt habe? Grüße!

    • bussgeldkatalog.org
      Am 29. Juni 2018 um 14:22

      Hallo Hans-Günter L.,

      in der Regel können Sie die Verlängerung auch noch später mit den entsprechenden ärztlichen Untersuchungen beantragen. Wenden Sie sich ggf. an die Behörde.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  26. Leif
    Am 25. Mai 2018 um 4:13

    Stimmt nicht, ich hatte die alte Klasse 3. Diese wurde bei Umtragung auf c1e befristet.

  27. Tim
    Am 23. Mai 2018 um 14:06

    Ich bin 49 Jahre alt und seit 1987 Inhaber der Klasse 2. Dazu habe ich 2 Fragen:

    1. Wenn ich den LKW Führerschein ohne Beschränkung behalten will, muss ich erstmalig und dann alle 5 Jahre die ärztlichen Ateste vorlegen, jedoch keine Fahrpraxis nachweisen oder?

    2. Wenn ich mich auf die Klassen C1 und C1E beschränke, muss ich den Führerschein nur umschreiben lassen und haben den dann unbeschränkt. Muss ich auch bei der Umschreibung auf diese Klassen ein augenärztliches Gutachten und/oder ärztliches Gutachten vorlegen?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 18. Juni 2018 um 10:28

      Hallo Tim,

      zu Ihren Fragen:

      1. Ja, im Regelfall sind nur die jeweiligen Atteste zu erbringen.

      2. Nein, im Regelfall werden dann keine Atteste nötig. Näheres erfragen Sie bei der Fahrerlaubnisbehörde oder dem Straßenverkehrsamt.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  28. Uwe
    Am 21. April 2018 um 11:16

    Ich bin 67 Jahre alt und im Besitz des Führerscheins Klasse CE. Selbiger wurde einmalig verlängert bis 2006.Meine Frage:
    Darf ich weiterhin einen LKW über 7,5 Tonnen fahren? Man erklärte mir, dass dies für reine Zivilfahrten weiterhin erlaubt sei.
    Ist das richtig? Erscheint mir jedoch unlogisch.
    Danke für Ihre Rückantwort.
    Uwe

    • bussgeldkatalog.org
      Am 22. Mai 2018 um 10:19

      Hallo Uwe,
      um Lkw über 7,5 Tonnen wieder fahren zu dürfen, müssen Sie Ihren Führerschein verlängern lassen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  29. Karim
    Am 14. April 2018 um 17:11

    Guten Tag, ich besitze die Führerscheinklasse BE, C1E, CE, MLT, meinen Führerschein habe ich 1983/1986 gemacht. Den EU-Führerschein besitze ich seit 2000. Eine Befristung gab es lediglich bei den Klassen C und CE. Habe ich bezüglich der Klassen C1 und C1E auch über der Altersgrenze von 50 ein Besitzstandrecht, oder müssen dann auch diese Klassen alle 5 Jahre neu beantragt werden?

    Im Voraus besten Dank.
    Karim

    • bussgeldkatalog.org
      Am 14. Mai 2018 um 10:28

      Hallo Karim,

      grundsätlzich gilt Folgendes: Wenn Sie Inhaber der alten Klasse 3 sind, die auf die Klasse C1E umgestellt werden kann, sind Sie von dieser Regelung nicht betroffen. Die Klassen C1 und C1E werden bei Umstellung unbefristet erteilt. Nähere Informationen erhalten Sie bei der zuständigen Führerscheinstelle.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  30. Biggi
    Am 14. März 2018 um 22:39

    Ist bei der Verlängerung des LKW-Führerschein ein ärztliches Gutachten nötig?
    Muss da der Hausarzt bei der ärztlichen Untersuchung einen Code für die Führerscheinstelle angeben?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 16. April 2018 um 9:54

      Hallo Biggi,

      wie Sie dem Text entnehmen können, wird in der Regel ein offizielles ärztliches Gutachten benötigt. Uns ist jedoch leider nicht klar, was Sie mit “Code” meinen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

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