Führerschein verloren oder gestohlen: Was tun?

Von Thomas R.

Letzte Aktualisierung am: 20. Oktober 2024

Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten

Führerschein weg? Was Sie jetzt tun können

Was ist zu tun, wenn der Führerschein verloren oder geklaut wird?
Was ist zu tun, wenn der Führerschein verloren oder geklaut wird?

Der Verlust vom Führerschein ist ärgerlich. Doch aufgrund der neuen und kleinen Scheckkartengröße ist dies natürlich möglich. Je nachdem wie Ihnen der Führerschein abhanden gekommen ist, gibt es unterschiedliche Vorgehensweisen.

Wurde Ihnen der Führerschein gestohlen, müssen Sie beispielsweise anders vorgehen, als wenn Sie Ihren Führerschein einfach ausversehen verloren haben. Es kommt also darauf an, ob der Führerschein geklaut oder nur verloren wurde.

Die Begrifflichkeiten sind jedoch die gleichen. Zuerst wird ein vorläufiger Führerschein, oder auch Übergangsführerschein genannt, ausgestellt. Dieser besitzt eine bestimmte Gültigkeit, die abläuft, wenn der neue Führerschein, oder auch Ersatzführerschein genannt, ankommt. Auf dem Übergangsführerschein sind u.a. der Name, Adresse und die zugelassenen Fahrzeugklassen vermerkt. Auf dem vorläufigen Führerschein ist kein Bild vorhanden. Er ist nur in Verbindung mit einem amtlichen Personalausweis gültig. Der Übergangsführerschein kann direkt nach der Beantragung eines neuen Führerscheins von der Behörde mitgenommen werden.

Informationen zum Führerscheinentzug:

Wenn Sie Ihren Führerschein aufgrund zu vieler Punkte, Alkohol o. ä. verloren haben bzw. Ihnen der Führerschein entzogen wurde, finden Sie in unserem Ratgeber zum Führerscheinentzug passende Informationen – z.B. zur Sperrfrist, Wiedererteilung oder zu möglichen Kosten.

FAQ: Führerschein verloren

Was soll ich tun, wenn ich meinen Führerschein verloren habe?

Sie können bei der Führerscheinstelle einen neuen Führerschein beantragen. Die Fahrerlaubnis muss nicht neu erworben werden, da diese auch bei Verlust des Führerscheins bestehen bleibt.

Darf ich trotzdem fahren, wenn ich meinen Führerschein verloren habe?

Nein. Ohne Führerschein als Nachweis über die Fahrerlaubnis dürfen Sie kein Fahrzeug im Straßenverkehr führen. Sie können allerdings einen vorläufigen Führerschein beantragen, um die Zeit bis zum Erhalt des Ersatzführerscheins zu überbrücken.

Was benötige ich für die Beantragung, wenn mein Führerschein verloren gegangen ist?

Sie benötigen für die erneute Beantragung des Führerscheins Ihren Personalausweis, ein biometrisches Passbild und eine eidesstattliche Erklärung. Für die erneute Ausstellung werden außerdem Kosten erhoben.

Kurz & Knapp im Video: Führerschein verloren – und nun?

Führerschein verloren und nun völlig planlos, wie es weitergehen soll? Die wichtigsten Schritte haben wir im Video für Sie zusammengefasst.
Führerschein verloren und nun völlig planlos, wie es weitergehen soll? Die wichtigsten Schritte haben wir im Video für Sie zusammengefasst.

Führerschein verloren: Wo beantragen Sie einen neuen?

Zuerst wird ein vorläufiger Führerschein ausgestellt, der nur so lange gültig ist, bis der Ersatzführerschein eingetroffen ist.

Um einen vorläufigen bzw. Ersatzführerschein nach dem Verlust zu beantragen, müssen Sie zur zuständigen Fahrerlaubnisbehörde Ihres Hauptwohnsitzes gehen. Sie benötigen nämlich einen Nachweis über den Umfang Ihrer Fahrberechtigung. Außerdem ist der Personalausweis mitzubringen. Für den Ersatzführerschein ist es entscheidend, welche Klassen Sie besitzen bzw. welche Einschränkungen es gibt. Dies kann nur die Fahrerlaubnisbehörde ausstellen, die im Zuständigkeitsbereich Ihres Hauptwohnsitzes liegt.

Wird der Führerscheinverlust nicht unverzüglich angezeigt und ein Ersatzdokument ausgestellt, muss der Betroffene ein Bußgeld im Wert von 10 Euro zahlen.

Welche Unterlagen brauchen Sie für einen Ersatzführerschein?

Zusätzlich zum Nachweis über den Umfang der Fahrberechtigung benötigen Sie in der Regel eine eidesstattliche Versicherung, dass der Führerschein verloren wurde. Damit wird der Behörde versichert, dass Sie keine Dokumentenfälschung betreiben, indem Sie mehrere Fahrausweise drucken lassen.

Wenn Sie Ihren Führerschein verloren haben, müssen Sie eine eidesstattliche Versicherung abgeben
Wenn Sie Ihren Führerschein verloren haben, müssen Sie eine eidesstattliche Versicherung abgeben

Wurde der Führerschein gestohlen, benötigen Sie diese Versicherung zwar nicht, dafür aber eine Diebstahlanzeige der Polizei. Diese ersetzt die Versicherung, da sie der Behörde zeigt, dass der Führerschein wirklich geklaut wurde – in wenigen Städten in Deutschland kann dennoch eine eidesstattliche Versicherung benötigt werden.

Um einen Ersatzführerschein nach dem Verlust zu beantragen, benötigen Sie ein aktuelles Lichtbild. In der Regel kann der Ersatzführerschein sofort mitgenommen werden. Der vorläufige Fahrausweis ist begrenzt gültig. Aus diesem Grund sollten Sie direkt bei Beantragung der vorläufigen Fahrberechtigung einen neuen bestellen. Je nach Behörde kann dies zwischen 2 und 6 Wochen dauern, bis der neue Fahrausweis hergestellt wurde.

So muss die eidesstattliche Versicherung aussehen

Die eidesstattliche Versicherung kann bei einem Notar oder bei der Fahrerlaubnisbehörde abgeben werden. Sie kann selbst verfasst werden.

So könnte Ihre eidesstattliche Versicherung aussehen. Dies ist jedoch nur ein Muster.

– Eidesstattliche Versicherung –

Hiermit versichere ich, ______________________________________________ (Name, Vorname), wohnhaft in ______________________________________________ (Straße Hausnummer, PLZ Ort), dass ich meinen Führerschein verloren habe und er sich rechtmäßig in meinem Besitz befand. Er wurde nicht verpfändet oder ist bei Dritten zur Sicherung hinterlegt worden.Mir ist bekannt, dass ich für alle Folgen, welche aus falschen Angaben resultieren, hafte.

Ich versichere an Eides Statt, dass ich nach bestem Wissen und Gewissen die reine Wahrheit gesagt und nichts verschwiegen habe.

________________________________________________________
(Ort, Datum, Unterschrift)

Eidesstattliche Erklärung zum Verlust des Führerscheins

Eidesstattliche Erklärung zum Download

Gerne können Sie dieses Muster zum eigenen Gebrauch herunterladen. Im Folgenden finden Sie die Vorlage im PDF- und Word-Format zum Download:

  • Kostenloser Download
  • Muster als PDF & Word-Dokument
  • Vor Gebrauch überprüfen lassen

Express-Führerschein: Was Sie dabei beachten müssen

Wer den neuen Führerschein nach dem Verlust jedoch schneller benötigt, kann auf eine Express-Lieferung zurückgreifen. Der neue Fahrausweis ist im Durchschnitt binnen 48 Stunden von der Bundesdruckerei hergestellt. Danach kann er in der zuständigen Behörde abgeholt werden. Der neue Fahrausweis kann auch per Express zugestellt werden, was wiederum mehr Kosten verursacht.

Wenn der Führerschein wieder aufgefunden wurde

Wird der Führerschein verloren und wiedergefunden, muss er unverzüglich bei der Fahrerlaubnisbehörde abgegeben werden, damit diese den alten Fahrausweis vernichten kann. Wer dies nicht macht, muss mit meinem Bußgeld von 25 Euro rechnen. Der Hintergrund hierfür ist der Verdacht auf Dokumentenfälschung.

Ein alter Führerschein ist verloren gegangen. Wie wird er umgetauscht?

Führerschein verloren? Das sind die Kosten
Führerschein verloren? Die Kosten variieren von Region zu Region.

Nach der Führerscheinreform im Januar 2013 werden nur noch sogenannte Scheckkartenführerscheine ausgegeben. Wer noch einen “alten” Führerschein vor 2013 besitzt, muss diesen spätestens bis zum 19. Januar 2033 umtauschen. Sollte ein grauer oder rosafarbener Führerschein verloren gehen, bekommen Sie einen neuen EU-Führerschein ausgestellt. Dies passiert automatisch. Die Führerscheinklassen werden dann so eingewechselt, dass Sie mit den Fahrzeugen fahren können, wie Sie es gewohnt sind.

Es gelten unterschiedliche Umtauschfristen, je nach Ausstellungsdatum bzw. Geburtsjahr. Wie diese aussehen, können Sie folgendem Ratgeber entnehmen:

Mofa-Führerschein verloren: Was tun?

Wird der Mofa-Führerschein verloren, muss dieser nicht bei der Führerscheinbehörde neu beantragt werden. Institutionen wie der TÜV können einen neuen Mofa-Führerschein nach dem Verlust des alten ausstellen, da sie über ein Verzeichnis mit allen bestandenen Mofa-Prüfungen verfügen. Die Bearbeitungsgebühr für den neuen Fahrausweis beträgt zwischen 5 und 20 Euro.

Führerschein verloren: Was sind die Kosten?

Der Ersatzführerschein kostet je nach Region etwa 35 bis 40 Euro. Die eidesstattliche Versicherung kostet etwa 30 bis 40 Euro bei der Fahrerlaubnisbehörde. Ein Express-Fahrausweis schlägt mit 15 bis 35 Euro zu Buche. Mehr dazu erfahren Sie in unserem Video:

Wie viel kostet ein neuer Führerschein?

Was ist die “Befreiung der Führerscheinmitführpflicht”?

Die Bescheinigung über die “Befreiung von der Führerscheinmitführpflicht” kann oftmals bei diversen Fahrerlaubnisbehörden ausgestellt werden. Diese kostet etwa 10 bis 18 Euro. Damit benötigen Sie keinen vorläufigen Fahrausweis.

Was passiert, wenn Sie ohne Führerschein fahren?

Bei einem Führerscheinverlust muss der Betroffene sofort einen vorläufigen Fahrausweis beantragen. Kommt er in eine Polizeikontrolle und hat keinen gültigen Fahrausweis dabei, muss er ein Verwarngeld von 10 Euro zahlen.

Kann der Mofa-Führerschein bzw. die Prüfbescheinigung nicht vorgezeigt werden, kostet dies auch ein Verwarngeld von 10 Euro.

Über den Autor

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Thomas R.

Thomas hat einen Abschluss in Politikwissenschaften von der Universität Jena. Er gehört seit 2018 zum Team von bussgeldkatalog.org und verfasst News und Ratgeber zu verschiedenen Themen im Verkehrsrecht.

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161 Kommentare

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  1. Barbara
    Am 8. Mai 2018 um 9:46

    Halloooo,
    meine Tasche, mit Führerschein wurde am Sonntag gestohlen hier in Südafrika. Ich bin noch bis 6.6. hier in Südafrika. Was muss ich machen um wenn ich daheim ankomme bald einen Führerschein habe. Kann ich online schon was ins Rollen bringen??
    Liebe Grüsse aus dem noch warmen Südafrika,
    Barbara

    • bussgeldkatalog.org
      Am 31. Mai 2018 um 14:32

      Hallo Barbara,

      Sie sollten sich an die Führerscheinbehörde Ihres deutschen Wohnortes wenden.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  2. Galina
    Am 18. April 2018 um 11:21

    Hallo.Ich habe meine albanische Führerschein verloren.Ich habe meine Wohnsitz in DE .Von 3 Wochen habe ich Umschreiben gegeben.wass soll ich jetzt tun bis wann wird umgeschrieben ?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 17. Mai 2018 um 13:48

      Hallo Galina,

      wenden Sie sich an die Behörde, um den benötigten Zeitraum abzuklären.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  3. Juan F C.
    Am 28. Februar 2018 um 14:41

    Da ich seit einiger Zeit in Spanien lebe, wurde ich nach einer allgemeinen Verkehrskontrolle aufgefordert meinen Deutschen Führerschein bei der hiesigen Verkehrsbehörde abzugeben ( Die Begründung war, da ich ja schon länger la 4 Jahre in Spanien wohnhaft wäre, ist mein deutscher nicht mehr Gültig) und mir wurde ein spanischer Führerschein erstellt. Ich würde gerne wieder meinen deutschen Führeschein haben, kann ich in Deutschland wieder meinen Führerschein erstellen lassen?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 29. März 2018 um 16:06

      Hallo Juan,

      fragen Sie am besten direkt bei der Fahrerlaubnisbehörde Ihrer letzten Meldeadresse in Deutschland nach.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  4. Abbas
    Am 18. Februar 2018 um 19:37

    Ich hab Führerschein gehab aber is mir geklaut wolrden ich hab in in Esslingen gemacht und wollte sie fragen ob ich bei Ihnen ein neuen machen kann

    • bussgeldkatalog.org
      Am 15. März 2018 um 15:53

      Hallo Abbas,

      bei uns können Sie keinen Führerschein machen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  5. Axel K.
    Am 10. Februar 2018 um 13:26

    Wie unverzüglich ist unverzüglich? Wenn man seinen Führerschein vor einer Woche (mitsamt Portemonnaie und weiteren Dokumenten) verloren hat, aber erst am zweiten Montag nach dem Verlust denselben anzeigt (weil man es noch nicht besser wusste und noch an ein Wiederauffinden per Suchgang glaubte), muss man dann schon gleich 10 € zahlen?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 9. März 2018 um 12:55

      Hallo Axel K.,

      das würde wahrscheinlich im Ermessen des Sachbearbeiters liegen.

      Die Redaktion von Bussgeldkatalog.org

  6. Carolin
    Am 6. Februar 2018 um 15:33

    Hallo,
    mein Portemonnaie inklusive FS wurde mir vor ca. 4 Monaten gestohlen. Ich habe dies auf Rat der Polizei in Berlin online angezeigt unter “Internetwache Berlin” und eine automatisch erstellte Bestätigung mit den Angaben zur Anzeige erhalten.
    Das Verfahren wurde jetzt vor kurzem ohne Erfolg eingestellt und ich würde nun gerne einen neuen FS beantragen.
    Reicht diese automatisch erstellte Bestätigung als Versicherung, dass mein FS wirklich weg ist oder brauche ich etwas anderes?
    Und ist ein vorläufiger FS “Pflicht” oder kann ich diesen auch ablehnen, da ich ihn die nächsten 2 Monate noch gar nicht brauche und daher auch auf den “richtigen” warten kann?
    Vielen Dank.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 5. März 2018 um 13:19

      Hallo Carolin,

      die Bestätigung ist wohl nicht ausreichend. Sie müssten schon ein original Dokument der Polizei haben, um dieses als Führerscheinersatz bei einer möglichen Kontrolle während einer Fahrt geltend zu machen. “Pflicht” dürfte es nicht sein – insofern Sie nicht planen, ein Fahrzeug zu bewegen, können Sie diese Zeit auch verstreichen lassen und einfach auf Ihren neuen Führerschein warten.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  7. Peter K.
    Am 18. Dezember 2017 um 15:44

    Hallo, ich habe meinen Führerschein im Jahre 1978 gemacht , habe jetzt einen rosanen Führerschein in dem steht das
    ich ein Kleinkraftrad mit 80 ccm fahren darf 1B ,nun darf ich ja ein z.B. Roller mit 125 ccm fahren wer kann mir das bestätigen . Die Bestätigung muss Amtlich sein , da ich gerne in Frankreich fahren würde und dort gibt es meines wissen diese Regelung nicht.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 8. Januar 2018 um 13:04

      Hallo Peter K.,

      die Fahrerlaubnisbehörde sollte Ihnen hierbei weiterhelfen können.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  8. Katja
    Am 28. November 2017 um 13:30

    Hallo,

    mir wurde vor 2 Jahren im Ausland meine Tasche gestohlen, wo auch mein Führerschein drinnen war. Ich habe dann sofort, wie ich wieder zuhause war, eine Diebstahlsanzeige bei der Polizei gemacht. Dort wurde mir gesagt, ich soll noch warten, falls er ev. abgegeben wird! Wurde er leider nicht, und da ich sowieso kein Auto hatte, war es auch nicht so dringend. Jetzt möchte ich allerdings gerne wieder meinen Führerschein besitzen und wollte fragen, ob ich nach 2 Jahren ev. eine neue Prüfung ablegen muss, da ich ja sozusagen “aus der Übung bin”?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 12. Dezember 2017 um 16:51

      Hallo Katja,

      Sie müssen in der Regel die Prüfung nicht nochmals ablegen, sondern nur einen neuen Führerschein bei der zuständigen Fahrerlaubnisstelle beantragen.

      Die Redaktion von Bussgeldkatalog.org

  9. A.S.
    Am 25. November 2017 um 12:01

    Hallo, ich habe eine Frage. Mein Führerschein (die Pappe) ist nun schon in die Jahre gekommen (35J) auch das Foto ist nicht mehr Zeitgemäß. ;-) Allerdings hängen damit auch sehr viele Erinnerungen zusammen. So das ich ihn gerne behalten würde. Ist das möglich wenn ich einen neuen FS beantrage? So in der Art der Alte wird irgendwie entwertet und bleibt doch in meinem Besitz!?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 12. Dezember 2017 um 10:00

      Hallo,

      dies ist in der Regel möglich. Fragen Sie in der zuständigen Behörde nach.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  10. Vorapong
    Am 23. November 2017 um 4:29

    Ich habe mein Portmonee verloren samt Führerschein. Wieviel Zeit bleibt mir,es zu melden ohne eine Bußgeld zu erhalten?
    Der Führerschein wird nicht dringend benötigt.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 5. Dezember 2017 um 13:24

      Hallo Vorapong,

      um Dokumentenfälschung vorzubeugen, müssen Sie den Verlust unverzüglich der Behörde melden.

      Die Redaktion von Bussgeldkatalog.org

  11. vinko p.
    Am 13. November 2017 um 13:46

    ias ich habe am jahr 1972 fuhrerschein klase draj gemacht, ich habe speter in slowenijen in lasen iberscreiben auf klase B, weil jetz slowenijen in EU ist, mochte ich auch auf klase A1 uberscriben lasen also mit orginal grawe draier darfih fahren motorrad bis 125ccm hubraum. aber jetz ist ein problem in politische enrungen in slowenien wurde in verkersamt maine oginal fuhrerschein verloren. Wi kan ich ein doplerbekomen, oder eine bestetigung das ich so eine fuhrerschein besitze und welche fahrzoige ich fahren darf.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 4. Dezember 2017 um 11:32

      Hallo vinko p.,

      in solchen Fällen sollten Sie sich an die Stelle wenden, welche Ihnen zuerst den Führerschein ausgestellt hat. Wenn Ihnen dort nicht geholfen werden kann, können Sie es noch bei der Stelle versuchen, die Ihren Führerschein umgeschrieben hat. Wir kennen uns leider nicht im Detail mit den slowenischen Behörden aus, und die deutschen Behörden werden in solch einem Fall leider nichts machen können.

      Das Team von bussgeldkatalog.org

  12. vinko p.
    Am 13. November 2017 um 13:31

    alo sconegrus ich warte auf ihre antvort.

  13. vinko p.
    Am 13. November 2017 um 13:28

    alo sconegrus ich warte auf ihre antvort.

  14. Theresa
    Am 8. November 2017 um 16:15

    Hallo,
    ich hab meinen Führerschein verloren, bin jedoch im Ausland. Ist es möglich, dass jemand anderes den Führerschein beantragt und abholt? Wenn ja, wie müsste so eine Vollmacht aussehen?
    Vielen Dank

    • bussgeldkatalog.org
      Am 27. November 2017 um 11:20

      Hallo Theresa,

      ja, dies sollte in der Regel möglich sein. Meist reicht hierzu ein formloses Schreiben mit Ihrer Kundgabe, einer Unterschrift und am besten eine Kopie eines Lichtbildausweises. Solche Details sollten Sie jedoch bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde erfragen.

      Das Team von bussgeldkatalog.org

  15. Tobias
    Am 6. November 2017 um 17:36

    Hallo,
    mit wurden meine Sachen inkl. Führerschein in Peru gestohlen. Hier habe ich bei der Polizei in Lima einen Polizeibericht (in spanische) anfertigen lassen, welcher dokumentiert, das der Führerschein auch gestohlen wurde.
    Reicht der Polizeibericht zur Beantragung eines neuen Führerscheins oder ist eine eidesstattliche Erklärung zudem noch nötig? Was sollte sonst noch ggf. beachtet werden?
    Gruß

    • bussgeldkatalog.org
      Am 27. November 2017 um 11:43

      Hallo Tobias,

      hierzu können wir leider keine pauschalen Angaben machen. Dies ist am besten mit der zuständigen deutschen Behörde abzuklären.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  16. Christina
    Am 2. November 2017 um 22:46

    Hallo,
    Mein Fuehrerschein ist mir in England (Derby) gestohlen worden, wo sich auch mein Hauptwohnsitz befindet. Welche Fahrerlaubnisbehoerde ist hierfuer zustaendig?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 21. November 2017 um 13:13

      Hallo Christina,

      bei EU-Staaten ist die Straßenverkehrsbehörde Ihres Wohnsitzes zuständig. Für den Antrag benötigen Sie einen Nachweis über den Umfang Ihrer Fahrerlaubnis von der Führerscheinstelle, die Ihren ursprünglichen Führerschein ausgestellt hat, oder der entsprechenden Behörde an Ihrem letzten Hauptwohnsitz in Deutschland.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  17. Yvonne J.
    Am 17. Oktober 2017 um 10:31

    Hallo,

    ich habe meinen Fuehrerschein verloren und wohne allerdings im Ausland. Wo bzw. wie kann ich einen neuen Fuehrerschein beantragen, wenn ich an keinen Wohnsitz in Deutschland mehr gemeldet bin?

    Vielen Dank

    • bussgeldkatalog.org
      Am 13. November 2017 um 12:49

      Hallo Yvonne J.,

      Sie sollten Ihren Führerschein grundsätzlich dort beantragen, wo er Ihnen ausgestellt wurde. Das bedeutet, dass Sie sich an Ihre Fahrschule bzw. die Fahrerlaubnisbehörde in Deutschland wenden müssen.

      Das Team von bussgeldkatalog.org

  18. Christian
    Am 4. Oktober 2017 um 19:47

    Meine Tochter lebt in Kanada und dort auch ihren Wohnsitz. Sie ist in Deutschland seit 2011nicht mehr gemeldet. Auf einer Geschäftsreise ihren deutschen Führerschein verloren. Da sie in Deitschland und der EU fahren muss, braucht sie einen EU Führerschein.
    Wir haben uns an die ausstellende Führerscheinstelle gewandt, die zwar sehr hilfsbereit ist, aber fordert, dass der Erstwohnsitz in Deutschland liegt. Nur mit einer Meldebestätigung könne sie einen Ersatzführerschein ausstellen. Eine Wohnsitzverlegung nach D ist aufgrund des Beschäftigungsverhältnisses meiner Tochter nicht machbar, weil sie ihren Lebensmittelpunkt zurzeit nicht hierher verlegen, da der dauerhaft im Inland liegen muss. Meine Tochter ist in einem internationalen Konzern tätig, in dem sie ständig in neuen Ländern tätig ist.

    Kann die Führerscheinstelle sich auf eine Meldung in D berufen, bevor sie tätig würde?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 23. Oktober 2017 um 11:51

      Hallo Christian,

      grundsätzlich gilt, dass behördliche Zuständigkeiten an den gemeldeten Wohnsitz gebunden sind. Da Ihre Tochter in Kanada gemeldet ist, wäre die dortige deutsche Auslansdvertretung für sie zuständig. Dort sollte ein Führerschein beantragt werden können.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  19. Julian
    Am 26. September 2017 um 7:42

    Hi,
    ich habe meine Fahrerlaubnis ab 17 verloren, ist das das gleiche Procedere wie mit dem ganz normalen Führerschein?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 4. Oktober 2017 um 10:37

      Hallo Julian,

      so sollte es sein. Die zuständige Fahrerlaubnisbehörde kann Ihnen mitteilen, wie vorzugehen ist.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  20. Oliver L.
    Am 1. September 2017 um 3:51

    Hallo,
    Ich bin für längere Zeit in den USA (Florida) im Urlaub und mein Führerschein ist nicht mehr auffindbar. Allerdings habe ich ein Foto des deutschen Führerscheins.
    Meine Frage: ist es ausreichend mit diesem Bild + Reisepass hier Auto zu fahren oder darf ich erst wieder auto fahren wenn ich einen neuen Führerschein habe. Ein Bußgeld wegen nicht mitführens des Führerscheins würde ich in Kauf nehmen solange ich mich nicht groß strafbar mache.
    Schon mal danke im voraus

    • bussgeldkatalog.org
      Am 11. September 2017 um 12:12

      Hallo Oliver,

      unseres Kenntnisstandes nach ist eine Kopie nicht ausreichend. Weitere Informationen erhalten Sie bei der zuständigen Behörde. Im Übrigen wird für dass Fahren in den USA ein internationaler Führerschein empfohlen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  21. Michael F.
    Am 14. August 2017 um 21:02

    Hallo,
    Ich habe vor ca 7 Jahren meinen Führerschein verloren und es Polizeilich und bei der Führerscheinstelle gemeldet.
    Mir wurde damals kein Ersatz ausgestellt mit der Aussage das ich noch warten solle.
    Wie gesagt ist es 7 Jahre her nun möchte ich mir einen neuen Ausstellen lassen mit welchen Konsequenzen und kosten habe ich zu rechnen?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 21. August 2017 um 11:17

      Hallo Michael,

      in der Regel sollten keine Konsequenzen zu befürchten sein. Die Kosten für die erneute Ausstellung unterscheiden sich je nach Behörde. Nähere Informationen zur Vorgehensweise können Sie dem obigen Text entnehmen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  22. Vic
    Am 4. August 2017 um 15:41

    Hallo, ich habe meinen Führerschein verloren und mein Wohnsitz ist jetzt in Irland. Wo und wie in Hamburg kann ich schnellstmöglich einen neuen Führerschein beantragen?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 14. August 2017 um 10:49

      Hallo Vic,

      wenden Sie sich an die Führerscheinstelle, welche Ihren Führerschein ursprünglich erstellt hat.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  23. Sabine
    Am 24. Juli 2017 um 16:53

    Ich habe meinen Führerschein verloren und möchte morgen einen neuen beantragen. Kann ich dazu das Muster zur Versicherung ausdrucken und ausfüllen oder muss ich eine eigene Versicherung schreiben?
    Mit freundlichen Grüßen,
    Sabine

    • bussgeldkatalog.org
      Am 31. Juli 2017 um 9:17

      Hallo Sabine,

      gern können Sie unser Muster verwenden.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  24. Monica P. M.
    Am 24. Juli 2017 um 14:41

    Guten Tag,

    Deutsche Staatsangehoerige mit Hauptwohnsitz in Frankreich seit 12 Jahren, ich habe festgestellt, dass ich mein deutsch-internationales Fuehrerschein verloren habe. Wie und wo kann ich das neu beantragen?
    Vielen Dank im Voraus!

    • bussgeldkatalog.org
      Am 31. Juli 2017 um 11:20

      Hallo Monica,

      Sie können sich hierzu an jede deutsche Fahrerlaubnisbehörde wenden. Es empfiehlt sich jedoch, Kontakt mit jener Behörde aufzunehmen, welche Ihren Führerschein ursprünglich ausgestellt hat.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  25. Maik.M
    Am 17. Juni 2017 um 10:14

    Hallo, ich habe am Wochenende mein ganzes Portmonee verloren mit Führerschein, Fahrerkarte und Fahrzeugschein für mein Quad. Nun habe ich eine Anzeige bei der Polizei gemacht und auch ein Protokoll der Anzeige mit bekommen. Ich soll ja erst einmal 2 Wochen warten bevor ich alles neu Beantrage was ich auch erst mal mache.
    Aber wie sieht es aus im falle wenn ich alles neu Beantragen muss müsste ich noch eine eidesstattliche Versicherung ablegen wenn ich die Papiere der Anzeige von der Polizei mit bringe ?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 19. Juni 2017 um 10:09

      Hallo Maik,

      wenn Sie die Papiere der Polizei vorlegen, ist keine eidesstattliche Erklärung notwendig.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  26. Cimen
    Am 10. Juni 2017 um 0:49

    Hallo ich habe meine führerschein verlohren was kosst eiene neue für mich

    • bussgeldkatalog.org
      Am 14. Juni 2017 um 10:27

      Hallo Cimen,

      ist das Dokument nicht mehr auffindbar, müssen Sie bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde einen neuen Führerschein beantragen. Der Ersatzführerschein kostet je nach Region etwa 35 bis 40 Euro. Die unter Umständen nötige eidesstattliche Versicherung kostet etwa 30 bis 40 Euro bei der Fahrerlaubnisbehörde. Insgesamt betragen die Kosten also in der Regel etwa bis 60 bis 80 Euro.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  27. Raimond
    Am 7. Juni 2017 um 10:05

    Hallo
    habe vor langer Zeit einn Deutschen Fuehrerschein erworben,der mir vor 5 Jahren gestohlen wurde.Lebte im Ausland.Nun bin ich wieder zurueck und moechte einen neuen besorgen.Zudem bin ich im Besitz eines brasilianischen FS.Es stellt sich mir die Frage,ob ich meinen braslianischen Fuehrerschein abgeben muss,um meinen deutschen zu erhalten.Wenn ja,warum,denn dann muss ich mir in Brasilien einen neuen besorgen,wenn ich dort fahren moechte.Macht keinen Sinn,doch auf dem Bezirksamt wurde mir soetwas gesagt.Ich aergere mich,das ich meinen auslaendischen FS erwaehnt habe.
    LG
    Raimond

    • bussgeldkatalog.org
      Am 7. Juni 2017 um 11:11

      Hallo Raimond,

      wenn Sie gegenwärtig in Deutschland wohnen, müssen Sie den Deutschen Führerschein haben, um hier fahren zu können. Wollen Sie nur gelegentlich in Brasilien (Urlaub/Auslandsaufenthalt bis 180 Tage) fahren, können Sie den deutschen Führerschein nutzen. Beim längeren Aufenthalt, müssen Sie den Führerschein wieder umschreiben lassen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  28. Olesja
    Am 30. Mai 2017 um 10:51

    Hallo
    Ich habe mein führerschein verloren und kann ihn einfach nicht finden. Mein Nachnahme hat sich auch geändert da ich vor längerer Zeit geheiratet habe. Wie beantrage ich einen neuen führerschein mit meinem neuen Namen? Und wo muss ich hin?
    Lg

    • bussgeldkatalog.org
      Am 31. Mai 2017 um 14:00

      Hallo,

      wenden Sie sich an die Führerscheinstelle, welche Ihren Führerschein ursprünglich ausgestellt hat.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  29. Karl D.
    Am 22. Mai 2017 um 11:05

    Wohne jetzt seit circa 4 Jahre in England.Habe ein Deutsche Staatsangehörigkeit und ich habe mein Führerschein verloren. Wie beantrage ich einen neuen Führerschein?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 24. Mai 2017 um 10:47

      Hallo Karl,

      Sie können sich bei der zuständigen Führerscheinbehörde erkundigen.

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  30. Gisela
    Am 3. Mai 2017 um 17:13

    Führerschein 13 jahre nicht gebraucht,nun ist er nicht mehr aufzufinden…mein Nachname hat sich in der zeit durch heirat verändert,was ist zu tun. Vielen dank

    • bussgeldkatalog.org
      Am 4. Mai 2017 um 8:17

      Hallo Gisela,

      Sie können bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde eine Verlustmeldung erstellen. Daraufhin kann Ihnen eine neue Fahrerlaubnis ausgeteilt werden.

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