Führerschein weg: Fahrverbot und Entzug der Fahrerlaubnis
Letzte Aktualisierung am: 21. August 2024
Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten
Wann ist der Führerschein weg?
Für einige Verkehrssünder nimmt die Karriere im Straßenverkehr ein vorläufiges Ende mit dem Entzug der Fahrerlaubnis. Diese Maßnahme kann die Behörde anordnen, wenn sich die Zweifel an der Fahreignung eines Führerscheininhabers erhärten. Beispielsweise ist der Führerschein weg, wenn acht Punkte in der Flensburger Kartei erreicht werden.
Neben dem Entzug der Fahrerlaubnis sind viele Autofahrer jedoch auch von einem Fahrverbot betroffen. Dann ist der Führerschein nur temporär weg. Überhöhte Geschwindigkeit kann beispielsweise zu einem solchen Fahrverbot führen.
Welche Grenzen existieren für Fahrverbot und Fahrerlaubnisentzug? Wann ist der Führerschein weg während der Probezeit? Und was passiert, wenn der Führerschein weg ist und Verkehrssünder trotzdem fahren?
Inhaltsverzeichnis:
FAQ: Ab wann ist der Führerschein weg?
In der Regel immer dann, wenn das Punktekonto in Flensburg voll ist oder Sie eine Straftat im Verkehr begehen.
Der Führerschein kommt weg, wenn Sie besonders schwere Ordnungswidrigkeiten begehen, beispielsweise bei sehr hohen Geschwindigkeitsüberschreitungen.
Beim Fahrverbot kommt es darauf an, ob Sie Wiederholungstäter sind. Ersttäter haben vier Monate Zeit, den Führerschein abzugeben. Wiederholungstäter müssen das Fahrverbot ab Rechtskraft antreten.
Grundlagen eines Fahrverbots
Wann ist mein Führerschein weg? Beispielsweise ist häufig der Führerschein weg, wenn innerorts zu schnell gefahren wurde. Ab einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 21 km/h über dem Tempolimit erteilt die Behörde für gewöhnlich ein Fahrverbot. Außerorts erfolgt diese Maßnahme ab 26 km/h über dem Tempolimit.
Ein Fahrverbot ist jedoch nur für einen begrenzten Zeitraum gültig. In der Regel wird der Führerschein zwischen ein und drei Monaten eingezogen. Danach erhält der Betroffene das Dokument zurück und kann wie gewohnt Gebrauch davon machen.
Entzug der Fahrerlaubnis
Anders stellt sich die Lage beim Fahrerlaubnisentzug dar. Dieser erfolgt zum Beispiel schnell wegen des Fahrens unter Alkoholeinfluss. Bei wie viel Promille es „Führerschein weg“ heißt, kommt auch auf die äußeren Umstände an. Ein Entzug der Fahrerlaubnis aufgrund von Alkohol erfolgt
- ab einem Alkoholgehalt im Blut von 1,1 Promille.
- bei Gefährdung des Verkehrs bereits ab 0,3 Promille.
Zusätzlich erhält der Fahrer drei Punkte. Der Führerschein ist dann weg, bis eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) erfolgreich bestanden wird, wofür in der Regel ein Abstinenznachweis erforderlich ist.
Führerschein weg: Probezeit
Für die Probezeit gelten gesonderte Regeln. Verkehrsverstöße werden in sogenannte A- und B-Verstöße eingeteilt. Fahranfänger, die mehr als zwei A-Verstöße sammeln, wird der Führerschein in der Regel entzogen, wobei zwei B-Verstöße als ein A-Verstoß gewertet werden. Zuvor ordnet die Behörde normalerweise beim ersten A-Verstoß ein Aufbauseminar an.
Ihr Führerschein ist weg: Und was nun?
Normalerweise gibt es keine Möglichkeit, die nach einem Entzug der Fahrerlaubnis angeordnete MPU zu umgehen. Sind 10 Jahre, während denen Führerschein und Fahrerlaubnis weg waren, vergangen, setzt jedoch meist die Verjährung des zugrundeliegenden Tatbestands ein.
Das führt dazu, dass der Führerschein maximal 15 Jahre weg ist. Danach kann der Betroffene die Wiedererteilung beantragen. Allerdings verlangt die Behörde nach derart langen Zeiträumen ohne Fahrpraxis die erneute Ablegung von theoretische und praktischer Fahrprüfung.
Fahren ohne Fahrerlaubnis
Zwar ist der Führerschein weg, trotzdem fahren einige Verkehrsteilnehmer noch Auto. Bei einer Polizeikontrolle kann das ernste Konsequenzen haben, denn das Fahren ohne Fahrerlaubnis ist eine Straftat!
Das Fahren ohne Fahrerlaubnis wird nach § 21 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr bestraft. Zudem kann das Fahrzeug eingezogen werden, wenn zuvor die Fahrerlaubnis entzogen worden war (§ 21 Abs. 3 S. 1 StVG).
Dies gilt beispielsweise dann, wenn nach 8 Flensburger Punkten der Führerschein weg war – im schlimmsten Fall steht nicht nur eine Haftstrafe an, sondern ist auch der fahrbare Untersatz verloren.
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Hallo,
Meine Frau hat ihre Brieftasche verloren,wir waren schon bei der Polizeirevier zu melden und die sagten dass wir warten müssen 4-5 Tagen bis einen Ersatz zu beantragen.Kann meine Frau trotzdem Auto fahren zu arbeiten..?
Danke