Führerschein: Die Wiedererteilung und Neuerteilung der Fahrerlaubnis

Von Thomas R.

Letzte Aktualisierung am: 23. August 2024

Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten

Die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis: So erhalten Sie den Führerschein zurück

Hier erfahren Sie alles rund um die Neuerteilung der Fahrerlaubnis nach einem Entzug des Führerscheins.
Hier erfahren Sie alles rund um die Neuerteilung der Fahrerlaubnis nach einem Entzug des Führerscheins.

Mit einer Trunkenheitsfahrt gefährden Verkehrsteilnehmer nicht nur sich selbst und andere, sondern nehmen auch in Kauf, dass ihnen der Führerschein entzogen wird. Auch wer sich beispielsweise mit Drogen hinters Steuer setzt, riskiert seinen „Lappen“.

Grundsätzlich ist zwischen einem Fahrverbot und einem Entzug der Fahrerlaubnis zu unterscheiden. Wer ein Fahrverbot zwischen einem und drei Monaten erhält, bekommt nicht den Führerschein entzogen.

Erwischt die Polizei aber einen Autofahrer, der Drogen konsumierte, kann der Führerschein sofort einkassiert werden. In diesem Fall wird von „Gefahr in Verzug“ gesprochen. Der Führerschein gilt dann als entzogen. Aber auch wer acht Punkte in Flensburg hat, dem kann ein Führerscheinentzug drohen.

In diesem Ratgeber gehen wir auf die rechtliche Lage zum Führerschein und der Wiedererteilung ein und erklären, ob es möglich ist, den Führerschein ohne MPU nach 10 Jahren zu bekommen.

Um nun den diesen wieder zu bekommen, muss der Führerschein durch eine Neuerteilung ausgehängt werden. In diesem Zusammenhang wird auch synonym von einer Wiedererteilung vom Führerschein gesprochen. Gesetzlich gesehen gibt es allerdings keinen Antrag auf Wiedererteilung der Fahrerlaubnis, sondern es heißt grundsätzlich Neuerteilung vom Führerschein.

FAQ: Führerschein-Wiedererteilung

Wann muss die Führerschein-Wiedererteilung beantragt werden?

Die Neuerteilung der Fahrerlaubnis muss nur dann beantragt werden, wenn der Führerschein entzogen wurde. Bei einem Fahrverbot ist dies hingegen nicht nötig.

Wann kann die Führerschein-Wiedererteilung beantragt werden?

Die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis kann erst nach Ablauf der Sperrfrist bzw. sechs Monate vor Ablauf dieser beantragt werden. Möglicherweise sind für die Wiedererteilung der Nachweis über eine erfolgreich absolvierte MPU und ein Abstinenznachweis nötig.

Kann die Führerschein-Wiedererteilung auch ohne MPU erfolgen?

Kommt es in den ersten fünf Jahren nach dem Führerscheinentzug zu keinen Auffälligkeiten im Straßenverkehr, beginnt die zehnjährige Verjährungsfrist der Eintragung zur Anordnung einer MPU. Nach spätestens 15 Jahren kann die Führerschein-Wiedererteilung ohne MPU erfolgen.

Die rechtlichen Grundlagen zum Führerschein und der Wiedererteilung

Ein Entzug der Fahrerlaubnis kann rechtlich gesehen auf zwei Grundlagen stattfinden. Zum einen kann der Führerschein aus verwaltungsrechtlichen Gründen entzogen werden, zum anderen als strafrechtliche Maßregelung.

Aus verwaltungsrechtlicher Sicht kann der Führerschein weggenommen werden, wenn körperliche, geistige oder charakteristische Probleme auftreten (§ 3 StVG). Aus strafrechtlicher Sicht ist ein Entzug gerechtfertigt, wenn eine Straftat im Zusammenhang mit dem Führen eines Kraftfahrzeugs begangen wurde. Regelungen hierzu finden sich in § 69 Strafgesetzbuch (StGB).

Um die Fahrerlaubnis durch eine Wiedererteilung zu bekommen, muss ein Antrag des Betroffenen gestellt werden.
Um die Fahrerlaubnis durch eine Wiedererteilung zu bekommen, muss ein Antrag des Betroffenen gestellt werden.

In folgenden Fällen wird strafrechtlich gesehen der Führerschein entzogen, eine Neuerteilung nach dem Entzug wird damit nötig (§ 69 Abs. 2 StGB):

  • Trunkenheit im Verkehr
  • Gefährdung des Straßenverkehrs
  • Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort
  • Vollrausch, wenn die Rauschtat eine der vorherigen Straftaten ist

Antrag auf Neuerteilung der Fahrerlaubnis

Der Führerscheinentzug wird entweder durch die Fahrerlaubnisbehörde ohne im Rahmen eines Gerichtsverfahrens bestimmt. Spätestens ab diesem Termin gilt die sogenannte Sperrfrist.

Im Durchschnitt beträgt diese neun bis 11 Monate. Ist die Frist abgelaufen, bekommen Sie den Führerschein aber nicht automatisch wieder ausgehändigt.

Betroffene müssen eine Neuerteilung vom Führerschein beantragen. Sie können den Antrag schon sechs Monate vor Ablauf der Sperre stellen. Um den Führerschein durch eine Wiedererteilung zu bekommen, prüft die Behörde im Vorfeld verschiedene Faktoren.

Denkbar ist es auch, den Antrag erst sehr viel später einzureichen und den Führerschein durch eine Neuerteilung erst nach 15 Jahren zu erhalten. In jedem Fall muss der Betroffenen selbst tätig werden.

Nimmt die Fahrerlaubnisbehörde an, dass der Betroffene nicht mehr die erforderlichen Kenntnisse für eine Fahrerlaubnis besitzt, muss eine erneute Fahrerlaubnisprüfung abgelegt werden (§ 20 Abs 2. FeV).

Erstreckte sich die Sperrfrist früher über zwei Jahre, mussten die theoretische und praktische Prüfung in jedem Fall erneut abgelegt werden. Der Betroffene musste den Führerschein neu machen. Diese Regelung wurde jedoch im Jahre 2008 aufgehoben. Seither ist die erneute Führerscheinprüfung nur noch dann erforderlich, wenn besondere Umstände im Einzelfall die begründen.

Um den Führerschein durch eine Wiedererteilung zu bekommen, gelten die gleichen Anforderungen wie bei der Ersterteilung.

Eine Wiedererteilung der Fahrerlaubnis ohne eine MPU absolvieren zu müssen, ist nach spätestens 15 Jahren möglich.
Eine Wiedererteilung der Fahrerlaubnis ohne eine MPU absolvieren zu müssen, ist nach spätestens 15 Jahren möglich.

Der Antrag auf den Führerschein durch eine Wiedererteilung kann sechs Monate vor Ablauf der Sperrfrist gestellt werden. In jedem Fall sind folgende Unterlagen vorzulegen:

  • ein aktueller Sehtest
  • eventuell eine ärztliche Untersuchungsbescheinigung
  • ein biometrisches Passfoto
  • der Strafbefehl oder das Gerichtsurteil mit Rechtskraftvermerk
  • der Personalausweis oder Reisepass

Unter Umständen muss der Betroffene eine MPU nachweisen. Wurde die Fahrerlaubnis wegen einer Trunkenheitsfahrt entzogen, sollte Rücksprache mit der Behörde gehalten werden. Möglicherweise muss eine Rehabilitationsmaßnahme besucht werden.

Führerschein durch Wiederherstellung nach 15 Jahren zurückbekommen

Grundsätzlich muss der Führerschein nicht sofort nach Ende der Sperrfrist durch eine Wiedererteilung beantragt werden, so kann der Führerschein auch nach 15 Jahren erbeten werden.

Interessant wird diese Zeitspanne aber aus einem bestimmten Grund: Eine Wiedererteilung vom Führerschein ist nach 15 Jahren ohne MPU möglich – spätestens. Hier kommt es auf die Tilgungsfristen nach § 29 StVG an.

Wie kommt es zu den 15 Jahren? Kommt es in den ersten fünf Jahren nach dem Führerscheinentzug zu keinen Auffälligkeiten im Straßenverkehr, beginnt im sechsten Jahr die zehnjährige Verjährungsfrist der MPU.

Juristisch gesprochen handelt es sich allerdings um keine Verjährung, sondern einfach um eine Austragung in der Akte. Die Anordnung zur MPU kann nicht verjähren, sondern die Eintragung, weswegen eine MPU angeordnet wurde, verjährt.

In jedem Fall ist davon auszugehen, dass nach einer solch langen Zeit die Fahrprüfung erneut abgelegt werden muss.

Sie möchten den Führerschein zurück ohne eine MPU zu machen? Die Tilgungsfristen

Dass eine Neuerteilung der Fahrerlaubnis ohne MPU möglich ist, konnten wir bereits klären. Allerdings ist eine Wiedererteilung der Fahrerlaubnis nach 15 Jahren der späteste Augenblick. In manchen Fällen ist es möglich, den Führerschein nach 10 Jahren zurück zu erhalten ohne eine MPU zu absolvieren.

Den Führerschein zurück bekommen: Nach 10 Jahren ist dies je nach Tilgungsfrist ohne MPU möglich.
Den Führerschein zurück bekommen: Nach 10 Jahren ist dies je nach Tilgungsfrist ohne MPU möglich.

Bei einer Wiederteilung der Fahrerlaubnis ohne MPU kommt es nämlich auf die Tilgungsfristen an, auf welche wir nun im Folgen eingehen werden. Diese beginnen nämlich je nach Situation zu unterschiedlichen Momenten:

  • bei Entziehung, Verzicht oder Versagung der Fahrerlaubnis sowie Anordnung einer Sperrfrist: Tilgungsfrist beginnt mit der (Wieder-)Erteilung der Fahrberechtigung
  • bei verwaltungsbehördlichen und gerichtlichen Bußgeldentscheidungen wegen einer Ordnungswidrigkeit: Tilgung beginnt mit dem Tag, an dem das Urteil rechtskräftig wird
  • bei strafrechtlichen Verurteilungen: Tilgungsfrist beginnt am Tag des ersten Urteils
  • bei verkehrspsychologischen Beratungen sowie Aufbauseminaren: Tilgung beginnt am Tag der Ausstellung der Bescheinigung; bei Verzicht auf die Fahrberechtigung beginnt die Tilgungsfrist am Tag, an dem die Verzichtserklärung der Behörde zugeht

Eine Wiedererteilung der Fahrerlaubnis nach 10 Jahren ist also auch möglich. Haben Sie Fragen zu Ihrer Tilgungsfrist, so wenden Sie sich an einen Anwalt für Verkehrsrecht. Dieser kann Ihnen genau sagen, wann Sie einen Antrag stellen sollten.

Über den Autor

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Thomas R.

Thomas hat einen Abschluss in Politikwissenschaften von der Universität Jena. Er gehört seit 2018 zum Team von bussgeldkatalog.org und verfasst News und Ratgeber zu verschiedenen Themen im Verkehrsrecht.

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228 Kommentare

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  1. Stephan
    Am 30. September 2024 um 9:25

    Hallo zusammen,

    ich wurde im Juli 2008 mit einem Blutalkoholwert von 0,36 Promille angehalten, als meine Probezeit bereits abgelaufen war. Im Oktober 2008 folgte eine weitere Kontrolle mit 0,3 Promille Blutalkohol und 0,6 ng/ml THC, woraufhin mir eine MPU auferlegt wurde. Diese habe ich im Juni 2009 gemacht, aber das Ergebnis war nicht positiv, und ich habe es auch nicht eingereicht. Seitdem habe ich keine weiteren Schritte unternommen, um meinen Führerschein wiederzuerlangen.

    Nun möchte ich wissen, ob ich aktuell meinen Führerschein neu beantragen kann, ohne eine MPU absolvieren zu müssen. Hat jemand von euch damit Erfahrungen gemacht?

    Vielen Dank im Voraus!
    Stephan

  2. Gerhard
    Am 19. September 2024 um 14:57

    Hallo an alle , ein Problem
    mir wurde 89 meine Führerscheine 3er und 1ser wegen Trunkenheit entzogen. Habe dann ewig nichts gemacht.
    2006 habe ich dann nur den 3er wieder gemacht. Fahre seitdem ohne Probleme Auto und Roller. Habe gelesen dass mit dem Eu
    Schein nach einer Änderung im Gesetz keine erneute Prüfung erforderlich ist. jetzt öchte ich gerne den 196 aber der “liebe”Herr auf der führerschhein stelle möchte dass ich Fahrstunden und Theorie ca, 900 € mache hat er Recht oder gibt es eine ander Legale Möglichkeit
    LG Gerhard

  3. Elke
    Am 17. September 2024 um 13:49

    Hallo, meine 15 Jahre enden am 27.01.2025.
    Ich habe vor ca 10 Jahren eine MPU angefangen, Haarprobe abgegeben und wurde ganz mies veräppelt obwohl ich schon viel Geld investiert hatte. ich habe damals meinen Führerschein freiwillig abgegeben. kann ich ihn nun schon beantragen?

  4. Starnberger
    Am 17. September 2024 um 13:28

    Hallo, habe seit 20 Jahren keinen Führerschein mehr. Wegen Alkohol an Steuer, muss ich den Führerschein neu machen, oder bekomme ich den Führerschein wieder.
    Wer weiß etwas dazu..
    Danke

  5. Heinrich H
    Am 25. Juni 2024 um 20:37

    Hallo. Ich hatte mal Klasse 3 und 1b und musste meinen Führerschein wegen Trunkenheit im Straßenverkehr abgeben. Nach mehr, als 2 Jahren musste ich den Führerschein neu machen und habe, aus Kostengründen, nur Klasse 3 neu gemacht. Besteht die Möglichkeit, dass ich mir den alten Klasse 1b Führerschein eintragen lasse, ohne erneut Fahrstunden und Theoriestunden machen zu müssen?

    • Oni
      Am 6. September 2024 um 12:47

      Ja, es ist völlig möglich. Dein Augenarzt sollte einen Augentest or Augenuntersuchung für den Führerschein Klasse IB durchführen. Dein Hausarzt sollte eine medizinische Untersuchung für den Führerschein auch machen. Fertig. Mit den Ergebnissen stellst einen einen Antrag auf Führerschein Klasse 1B

    • Stefan I.
      Am 13. August 2024 um 14:13

      würde mich auch interessieren, da ich das gleiche hatte

  6. Sascha
    Am 16. Juni 2024 um 10:18

    hallo,

    kann mir jemand helfen?Ich hab mein Führerschein nach 15 jähre wieder bekommen .Zählen die jähre davor noch ,wie lange ich mein Führerschein hatte bis zum Entzug ?

  7. Carsten B.
    Am 14. Mai 2024 um 0:29

    Hallo
    Weiss irgendwer in welchem Jahr das Gesetz geändert worden ist wo die Sperrfrist von 10 auf 15 Jahre erhöht worden ist ?

  8. Robert
    Am 7. April 2024 um 20:00

    Hallo!
    Habe mein Führerschein 2005 wegen Trunkenheit am Steuer für 10 Monate verloren. Habe die Strafe bezahlt, aber den Schein nie Zurückbeantragt.
    Lebe zur Zeit in Österreich und meine Frage wäre ob ich den Führerschein auch in At Zurückbeantragen kann?
    Danke

    • Michaela
      Am 13. August 2024 um 15:06

      Du musst ihn neu machen habe gerade das selbe Problem nur die Prüfungen keine Pflicht std

  9. Arne R
    Am 7. April 2024 um 18:06

    Hallo,

    vielleicht kann mir hier jemand Auskunft geben…

    Ich musste meinen Führerschein in 2008 abgeben. Hatte insgesamt mehr als 18 Pkt. Dabei waren Punkte für Geschwindigkeitsüberschreitung, Alkohol und BTM. Ich hatte doppelte Fragestellung bei der MPU, die ich in 2010/11 nicht bestanden habe.
    Sperrfrist waren 15 Jahre (habe keine zweite MPU gemacht).
    jetzt hab ich die FAER in Flensburg beantragt und bekommen. Darin stand, dass ich 0 Punkte hab, jedoch eine Entscheidung aus 2012 getroffen wurde (unanfechtbare Versagung der Fahrerlaubnis). Also eine Sperrfrist bis 2027. Abgegeben hab ich den Führerschein aber in 2008 (2008 + 15J `= 2023) nach meiner Rechnung. Also sprechen wir hier von einer Sperrfrist von knapp 20Jahren…

    Kann ich da irgendwas machen, evtl. juristisch???

    Hat Jemand eine Idee, was da los ist?

    mfg, und vorab schonmal danke

    • Björn
      Am 25. Juli 2024 um 12:31

      also du hast dich wahrscheinlich etwas falsch ausgedrückt du hast nicht den Führerschein Klasse B neu gemacht du musstest nach führerscheinstelle die Theorie und praxisprüfung noch mal wiederholen um das wissen was du hast in Beweis zu stellen.

      das gleiche müsstest du auch für den LKW-Führerschein machen den du über 3,5 Tonnen haben möchtest und in dem B mit drin hattest damals du müsstest eine Theorie und praxisprüfung ablegen um den wieder zurück zu erwerben.

  10. Mayk
    Am 9. Februar 2024 um 14:14

    Moin Moin,

    ich habe den Führerschein Klasse CE und bin als Berufskraftfahrer tâtig.
    İnnerhalb 1,5 Jahren habe ich nun 5 Punkte mit dem LKW und 2 mit dem Pkw gesammelt.
    -Überholen im Überholverbot auf der Autobahn
    -Zu Schnell gefahren Landstraße
    -Handy in der Hand gehabt
    Ich bin jetzt natürlich sehr sehr vorsichtig unterwegs. Die ersten Punkte werden erst im April 2025 wieder gelöscht. Nun hab ich “Angst” das ich den FS verliere und nicht mehr meinen Job machen kann.
    Was wâre wenn er weg ist? Muss ich bei diesen Punkten eine MPU machen? Bekomme ich dann den CE wieder oder nur B? Meine Frau dreht mir den Hals um

  11. Stephan K
    Am 18. Dezember 2023 um 9:29

    Moin Moin.

    Mir wurde vor gut 28 Jahren der Führerschein abgenommen durch Trunkenfahrt.
    Da ich arbeitslos wurde, könnte ich diesen auch etliche Jahre nicht auf Wiedererteilung beantragen. Nach gut 9 Jahren beantragte ich diesen neu. Alles lief gut, ich bekam sogar Einladung zum Abholen der Fahrerlaubnis, doch aus mir bis heute übersichtlichen Gründen, bekam ich diesen dann doch nicht, der zuständige Mitarbeiter legte die Bewilligung dem Vorgesetzten vor, dieser gab aber kein grünes Licht.
    Es würden 3 Monate fehlen, ich habe mir alles abgespart, sämtliche Kosten, alles in den Sand gesetzt…
    Vielen Dank, Zulassungsstelle Kiel

    Jetzt hab ich wieder gespart, würde gerne weiteren Versuch starten.
    Was muss ich alles machen, was kommt auf mich zu…
    was ist der einfachste Weg, damit ich meinen Führerschein wiedererteilt bekomm.

    LG Stephan K

  12. Andi
    Am 10. November 2023 um 22:13

    Hallo ich habe heute meine neuerteilung erhalten für meinen fürerschein und einen termin erst am mittwoch bekommen um meinen voläfigen abzuholen darf ich denn jetzt schon wieder fahren auh wenn ich den vorläufigen noch nicht geholt habe ??

  13. Marcel
    Am 3. Oktober 2023 um 13:07

    Ich hab mein Führerschein wegen Drogen 2004 abgeben müssen. Da ich bisher nie das Geld für eine MPU hatte sind jetzt 14Jahre vergangen. Ich frage mich ob ich jetzt den Antrag auf Neuerteilung stellen sollte um ohne MPU mein Führerschein wieder zu bekommen. Oder doch noch das 1 Jahr warten muss bevor ich das kann.

    • Wolfgng
      Am 9. April 2024 um 23:33

      Hallo also ich hab mein Führerschein a 24.4 vor 15ahren verloren und ich habe in Flensburg mir ein auzug geholt und da stand genau drinnen wann das gelöscht wird….und auch bloss nicht zu strassenverehramt vorher hingehen und da nach fragen weil dann wird es wieder nochmal 15jahre verlängert also holen sie sich inn flenburg ein auzugcund da steht genau drinnen wann es gelöscht ist ….ich werde es erst 1woche später auch nochmal in Flensburg ein Auszug holen und dann wird da stehen wurde am 24.4.24 gelöscht und damm am besten zum Anwalt gehen weil doe Behörden sind echt manchmal ihre Macht aus zu spielen …ich hoffe ich konnte info geben mfg wolfgnag

    • Sciencepredator
      Am 28. Dezember 2023 um 19:31

      Also…2004 bis 2023…da solltest du nochmal nachrechnen. 😉 ich hoffe ich konnte dir helfen.

  14. Stefan
    Am 2. Oktober 2023 um 2:21

    ich wurde voll verarscht alles auf Neuerteilung durch gewesen ehh Scheisse voll cornazeit gewesen Erste Hilfe alles fertig alles bezahlt neue Karte nach 13.5 Jahren vor mir gehabt und dann sagt er ohh sie haben ein Verzicht unterschrieben das weiss man eigentlich vorher Hauptsache bezahlen und nur kurz gesehen

  15. Thomas B
    Am 26. September 2023 um 20:52

    seit dem 24.09.23 sind 15 Jahre vergangen . Hatte mich vorher schon mal erkundigt was ich alles machen muss um mein Führer Schein wieder zu bekommen es ist eine neu Erteilung Ersthilfe Sehe Test und so weiter ! Dann sagte man mir 3-4 Fahrstunden und eine Prüfungsfahrt Das wars ! Jetzt soll ich plötzlich den Führerschein neu machen Theorie ,und Praktische Prüfung machen !! Da kann doch was nicht stimmen ! habe mir in den 15jahren nix zu schulden kommen lassen .ich habe da ja so ein Verdacht . Eine Sachbearbeiterin die Früher immer schon versucht hat mir steine in den weg zu legen ! Auf jeden fall war es nicht die mit der ich das Vorgespräch hatte ! Kann mir einer weiterhelfen ! ach auf meine Frage warum ich plötzlich Theorie und Praktische Prüfungen mach muss :Sagte sie nur das ist jetzt ebenso und ein paar Monate wird es wohl noch dauern
    bis ich meine Führerschein Wieder Bekomme !

    • Manuel J
      Am 26. November 2023 um 22:51

      Genau so war es bei mir auch. Am Telefon sagte man mir dass ich 3-4 Fahrstunden nehmen solle weil man das Fahren ansich ja nicht verlernt und die praktische Prüfung dann ablegen soll. Nun bekam ich aber einen Brief der besagt dass ich eine theoretische und praktische Prüfung ablegen soll. Da kommt man sich doch ein wenig vera…. vor….

  16. Moh
    Am 27. August 2023 um 15:16

    Hi , ich hab eine Frage
    Und zwar mir wurde die Führerschein entzogen wegen illegale Autorennen für 3 Jahren .

    Die Frage ist , muss man da mit dem ärztliche Gutachten eine Drogen oder Alkohol Test rechnen ? Oder wie sieht’s aus ! Habe null Ahnung

  17. Carsten
    Am 19. Juli 2023 um 10:36

    Hallo habe den alten Führschein noch der mir leider entzogen wurde.Möchte gerne wissen nach bestandener MPU ob man den alten wieder bekommt

  18. Peter B.
    Am 29. Juni 2023 um 19:43

    mir wurde 1998 der Führerschein für 15 Monate entzogen. Nach erfolgtem MPU Test bekam ich den Führerschein wieder ohne erneute Fahrprüfung.
    Jetzt nach 25 Jahren wurde bei einer polizeilichen Kontrolle festgestellt, dass mein Führerschein nicht mehr dem alten entspricht, also mit de alten Führerschein den ich 1966 gemacht hatte, durfte ich Fahrzeuge bis zu 7,5to. zulässiges Gesamtgewicht fahren, mit dem mir jetzt ausgestellten nur bis zu 3,5to. zul. Gesamtgew. Abwohl es bei einer Entziehungszeit bis zu 18 Monaten bei “Führerschein-Wiederausfolgung” heisst, “wird der bisherige Führerschein wieder ausgefolgt.
    Was Bitte ist jetzt zutreffend? da ich mit dem jetzigen mir ausgestellten Führerschein z.B. ein Wohnmobil oder einen LKW mit mehr als 3,5to. zul. Gesamtgewicht nicht mehr fahren darf.

    • Wanderverein
      Am 30. Juli 2023 um 10:26

      Diese Frage beschäftigt mich ebenso… Habe mal gehört, das man um den alten Führerschein zu erhalten einen “großen” Sehtest nachzuweisen hat…Also den, dem man für viel Geld beim Augenarzt machen muss…

      Würde mich freuen, wenn jemand das bestätigt oder berichtigt.

      Gruß

      • Nicole S
        Am 8. Oktober 2023 um 6:09

        90€ kostet das große seh Gutachten + erst mal Termin bei den Augenärzte bekommen 🤦‍♀️
        Hab meinen 2008 abgeben müssen … Mein Ex Freund hat im selben Haus gewohnt .
        Als er ne Hausdurchsuchung hatte“ Btmg „und mit mir noch Regen Kontakt, sind sie auch in meine Wohnung.rein . Der Fund nicht mal 3 g Cannabis….. daraufhin musste ich beim TÜV Süd ein Gutachten machen lassen . Nach zwei spontanen Urintests in denen nichts zu finden war , hatte ich 350€ los und das schönste Geschenk… ein Brief vom Landratsamt „ auf Grund das ich Drogen konsumiert hatte , muss ich wegen Folgeschäden einen MPU Test vorlegen damals im Brief noch mal 450€
        Ich wollte dann warten . Denn es hat viel zu vielen Leute viel zu viel Geld gekostet um ihn dann doch nicht zu bestehen ….. Geld macherei ….. Bin nicht beim Fahren erwischt worden dann wäre es meine eigene Schuld …. Aber nur weil man was zuhause hat … das ist nicht fair

        • Mimi
          Am 11. April 2024 um 16:45

          nee fair ist es gar nicht. Du hast es schon richtig erkannt, es ist Geldmacherei

  19. Seidl K
    Am 24. Juni 2023 um 21:18

    Hallo eine frage?Möchte nach 20jahren meinen Führerschein wieder beantragen!verlust wegen canabis hab sehtest erste hilfe kurs gemacht und hab am 14.09 einen Termin in der Führerscheinstelle!verlangt die Führerscheinstelle nach so langer Zeit eine Urinkontrolle von mir?bin seit dem nicht mehr auffällig geworden!

    • Willi
      Am 17. Mai 2024 um 18:30

      Nein . Nach 15 Jahren ist das Vergehen in Flensburg gelöscht . …

  20. Memet
    Am 22. Juni 2023 um 23:57

    Hallo.
    Ich habe 2006 mit btm Auto fahren erwischt und 2008 Führerschein abgegeben. Und habe eine neue Erteilung beantragt Ende 2021und habe bemerkt das mir einhalb Jahre zum 15 Jahre fehlen. Ich sollte mpu mache habe aber nichts gemacht nur die Gebühren bezahlt. Wie muß ich vorgehen um ein ne Erteilung zu bekommen KAN ich nach 15 Jahren Ende 2023 eine neuerteilung beantragen O. Ist es schon vorbei.
    Danke im voraus für die Antwort

  21. Masoud
    Am 21. Juni 2023 um 18:00

    Ich bekam meinen Führerschein im Jahr 1999 und er wurde mir 2005 wegen Alkoholkonsums entzogen. Nun habe ich meinen Führerschein nach 16 jahre wieder ohne MPU bekommen ( Neue Erteilung ) . Jetzt möchte ich eine Ausbildung als Busfahrer machen. Einer der Voraussetzungen ist, dass man mindestens zwei Jahre im besitz des EU Führerschein sein. Ich möchte wissen, ob der frühere Besitz des Führerscheins vor dem Entzug wird gezählt.

  22. Rafael
    Am 1. Mai 2023 um 23:59

    Habe meine Führerschein 1980 gemacht und 2001 wegen Trunkenheit abgeben müssen. Mein einzigste Vergehen in 40 Jahren. Nach einer Empfehlung der Führerscheinbehörfe machte ich einen 1 monatlichen Kurs mit der mich 800€ kostete um den Führerschein 3 Monate eher beantragen zu können.Bei der Wiedererteilung wurden mir von der Führerscheinstelle die Unterlagen zum beantragen der B Klasse zugesendet. Leider hatte ich nicht bemerkt das ich damit nur bis 3,5t fahren darf. Bei der Aushändigung hatte ich aber reklamiert, aber es hieß ich hätte das recht auf die Klassen des alten 3er verwirkt. Seit Jahren versuche ich dagegen vorzugehen finde aber keinen Ansatz wo ich klagen könnte. Mein Rechtsschutz möchte keinen Anwalt stellen, da ich 2001 noch nicht versichert war. Da ich jetzt ein Wohnmobil gekauft habe und am Gewichtslimit liege müsste ich eigentlich den C1 Führerschein machen. Ich bin aber der Meinung das due Behörde da einen Fehler gemacht hat und mir die falschen Anträge damals zugeschickt hat. Weiß jemand wie man sich da am besten wehren kann? Finde leider im Internet keinen Ansatz oder Hilfe.

  23. Lea
    Am 1. Mai 2023 um 1:11

    Hallo,
    ich habe im August 2013 meinen Führerschein aufgrund von BTM (Cannabis & harte Drogen) verloren. Als ich erwischt wurde stand ich mit dem Auto auf einem Feldweg und hatte theoretisch nicht am Straßenverkehr teilgenommen. Leider bin ich damals mit einem Anwalt dagegen vorgegangen und haben letztlich die Klage im Mai 2014 zurückgezogen, da sie ins nichts führte. In meinen Unterlagen konnte ich keinerlei Anmerkungen zu einer Sperrfrist finden.
    Daher meine Frage, ob bei mir die 10 oder 15 jährige Frist zählt.
    Die andere Frage wäre, ob dann das Datum zählt, an dem ich den ersten Brief erhalten habe oder das Datum, an dem die Klage zurück gezogen wurde?

    Über eine hilfreiche Antwort wäre ich dankbar.
    Viele Grüße

  24. Tomáš E
    Am 30. März 2023 um 16:02

    Guten Tag, ich bin 2016/4 Fahrrad gefahren, ich habe 1,9 inhaliert. Ich war zweimal an der MPU und habe es nicht geschafft. Ich habe immer noch keinen Führerschein und bin noch nie in meinem Leben nach Alkoholkonsum Auto gefahren. Ich weiß nicht mehr, was ich tun soll.

  25. Kil
    Am 23. März 2023 um 13:35

    Hallo meine Papas Führerschein ist Zeit 1997 entzogen er kriegt seine Führerschein nicht und 2010 wurde er mit Mofa erwischt er hatte bisschen Alkohol getrunken Mofa darf er ja fahren ohne Mofa Führerschein da er yja 1963 Jahrgang ist haben wir jetzt die rechte ohne mpu seine Führerschein wieder zur bekommen

  26. David
    Am 17. Januar 2023 um 1:28

    ich habe mein führerschein vor 9 Jahren wegen 1,49 Promille verloren bzw würde von der Polizei vor Ort eingezogen Strafe wurde bezahlt aber dann von mir keine Neuerteilung bzw. Antrag gestellt das ich mein führerschein wieder bekomme! was muss ich jetzt tun bzw kriege ich jetzt meinen führerschein wenn ich ihn beantrage normale zurück weil Strafe ist bezahlt

    vielen Dank für die Antwort

  27. Frank B
    Am 6. Januar 2023 um 20:03

    Hallo,ich bin 54 Jahre alt und musste meinen Führerschein wegen Alkohol abgeben.1 Jahr Fahrverbot,MPU das ganze Prozedere eben.Letztendlich wurden fast 2 Jahre daraus,was anscheinend normal ist.Ich Hatte auch den Lkw Führerschein drauf.Insgesamt über 30 Jahre war ich im Besitz des Führerscheins.Gut alles meine Schuld niemand anderer.Ich habe ihn nun wieder seid 3 Monaten.Als Neuerteilung Wenn ich die C Klasse wieder haben will muss ich nur 2 Atests vorbeibringen wurde mir gesagt.Art und Augenarzt.Aber um den geht es mir gar nicht.Ich wollte diese B196 Erweiterung machen.Kann das wirklich sein,das ich erst 5 Jahre wieder in Besitz des Führerscheins sein,damit ich diesen billigen Schein beantragen kann?Obwohl ich schon fast 35 Jahre ohne irgendwas damit gefahren bin,sogar mit nem 40 Tonner.Nun hab ich einen neuen Führerschein mit ganz aktuellen Ausstelldatum und dies soll der Grund sein das ich warten muss bis ich fast 60 bin?Das darf doch nicht wahr sein…gibt es da wirklich keine Möglichkeit???Danke schon mal…Frank

  28. Anke A
    Am 18. Dezember 2022 um 12:24

    Hallo, ich habe 1995 meinen Führerschein wegen einer Straftat abgenommen bekommen. 2002 habe ich ihn neu gemacht. Mein damaliger Fahrlehrer meinte, er würde ihn nach altem Recht beantragen. Ich habe erst später festgestellt, das dies nicht der Fall war. Ich habe den neuen Klasse B bekommen. Kann man da noch was machen? Vielen Dank Anke A

  29. Stephan V
    Am 3. Dezember 2022 um 1:07

    Hallo habe mein Führerschein 2007 abgeben müssen….damals zu unerfahren gewesen ja man lernt raus…also hatte mein führerschein knapp über 1 jahr und dann kam es zum unfall 1,43..promille mit sachschaden
    geparktes auto frontscheinwerfer angestoßen kaputt…!! Führerschein weg..!!! Bekomme ich mein Schein so wieder…?? klar im vorfeld… erste hilfe test , sehtest, führungszeugnis gultiger ausweiß passbild…!!! Reicht das um mein Schein wieder zubekommen ohne irgendwas..!?

  30. Mischa
    Am 22. Oktober 2022 um 8:18

    28.11.2007 bin ich in Offenbach a.M. unter 1,83 Promille um ca. 5 Uhr morgens auf der Straße gefahren und über eine Verkehrsinsel gefahren und ein Verkehrsschild dabei beschädigt. Ich wurde dabei gesehen und wie ich weitergefahren bin. Eine Stunde später war schon die Polizei bei mir zuhause und der Führerschein wurde mir entzogen. Am 08.01.2008 folgte der Rechtsurteil und von der Fahrerlaubnisbehörde eine Anordnung zur MPU. MPU wollte ich umgehen, weil sie mir zu teuer war. Und die Zeit von 15 Jahre (Sperr und Verjährungszeit aussitzen). Seit lange Zeit trinke ich überhaupt nicht mehr. in Mai 2022 kurz vor der Beendigung dieser Verjährungszeit habe ich einem Antrag auf Neuerteilung der Fahrerlaubnis bei Kreis Offenbach Fahrerlaubnisbehörde gestellt und in Juni nachdem ich alle nötigen Unterlagen hatte nach Dietzenbach gefahren. Am 13 Oktober bin ich nach Anforderung erneut nach Fahrerlaubnisbehörde von Kreis Offenbach in Dietzenbach gefahren um die Gebühr von 155,30 Euro zu entrichten. Eine Woche später erhielt ich den Brief, mit einer Anordnung zur MPU und erneute Prüfung in Theorie und Praxis. Jetzt habe ich eine Frage: wenn ich jetzt den Antrag auf Neuerteilung der Fahrerlaubnis zurücknehme läuft dann die 15-Jahresfrist weiter oder beginnt die Verjährungsfrist dann wieder von vorne.

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