Führerschein: Die Wiedererteilung und Neuerteilung der Fahrerlaubnis

Von Thomas R.

Letzte Aktualisierung am: 23. August 2024

Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten

Die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis: So erhalten Sie den Führerschein zurück

Hier erfahren Sie alles rund um die Neuerteilung der Fahrerlaubnis nach einem Entzug des Führerscheins.
Hier erfahren Sie alles rund um die Neuerteilung der Fahrerlaubnis nach einem Entzug des Führerscheins.

Mit einer Trunkenheitsfahrt gefährden Verkehrsteilnehmer nicht nur sich selbst und andere, sondern nehmen auch in Kauf, dass ihnen der Führerschein entzogen wird. Auch wer sich beispielsweise mit Drogen hinters Steuer setzt, riskiert seinen „Lappen“.

Grundsätzlich ist zwischen einem Fahrverbot und einem Entzug der Fahrerlaubnis zu unterscheiden. Wer ein Fahrverbot zwischen einem und drei Monaten erhält, bekommt nicht den Führerschein entzogen.

Erwischt die Polizei aber einen Autofahrer, der Drogen konsumierte, kann der Führerschein sofort einkassiert werden. In diesem Fall wird von „Gefahr in Verzug“ gesprochen. Der Führerschein gilt dann als entzogen. Aber auch wer acht Punkte in Flensburg hat, dem kann ein Führerscheinentzug drohen.

In diesem Ratgeber gehen wir auf die rechtliche Lage zum Führerschein und der Wiedererteilung ein und erklären, ob es möglich ist, den Führerschein ohne MPU nach 10 Jahren zu bekommen.

Um nun den diesen wieder zu bekommen, muss der Führerschein durch eine Neuerteilung ausgehängt werden. In diesem Zusammenhang wird auch synonym von einer Wiedererteilung vom Führerschein gesprochen. Gesetzlich gesehen gibt es allerdings keinen Antrag auf Wiedererteilung der Fahrerlaubnis, sondern es heißt grundsätzlich Neuerteilung vom Führerschein.

FAQ: Führerschein-Wiedererteilung

Wann muss die Führerschein-Wiedererteilung beantragt werden?

Die Neuerteilung der Fahrerlaubnis muss nur dann beantragt werden, wenn der Führerschein entzogen wurde. Bei einem Fahrverbot ist dies hingegen nicht nötig.

Wann kann die Führerschein-Wiedererteilung beantragt werden?

Die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis kann erst nach Ablauf der Sperrfrist bzw. sechs Monate vor Ablauf dieser beantragt werden. Möglicherweise sind für die Wiedererteilung der Nachweis über eine erfolgreich absolvierte MPU und ein Abstinenznachweis nötig.

Kann die Führerschein-Wiedererteilung auch ohne MPU erfolgen?

Kommt es in den ersten fünf Jahren nach dem Führerscheinentzug zu keinen Auffälligkeiten im Straßenverkehr, beginnt die zehnjährige Verjährungsfrist der Eintragung zur Anordnung einer MPU. Nach spätestens 15 Jahren kann die Führerschein-Wiedererteilung ohne MPU erfolgen.

Die rechtlichen Grundlagen zum Führerschein und der Wiedererteilung

Ein Entzug der Fahrerlaubnis kann rechtlich gesehen auf zwei Grundlagen stattfinden. Zum einen kann der Führerschein aus verwaltungsrechtlichen Gründen entzogen werden, zum anderen als strafrechtliche Maßregelung.

Aus verwaltungsrechtlicher Sicht kann der Führerschein weggenommen werden, wenn körperliche, geistige oder charakteristische Probleme auftreten (§ 3 StVG). Aus strafrechtlicher Sicht ist ein Entzug gerechtfertigt, wenn eine Straftat im Zusammenhang mit dem Führen eines Kraftfahrzeugs begangen wurde. Regelungen hierzu finden sich in § 69 Strafgesetzbuch (StGB).

Um die Fahrerlaubnis durch eine Wiedererteilung zu bekommen, muss ein Antrag des Betroffenen gestellt werden.
Um die Fahrerlaubnis durch eine Wiedererteilung zu bekommen, muss ein Antrag des Betroffenen gestellt werden.

In folgenden Fällen wird strafrechtlich gesehen der Führerschein entzogen, eine Neuerteilung nach dem Entzug wird damit nötig (§ 69 Abs. 2 StGB):

  • Trunkenheit im Verkehr
  • Gefährdung des Straßenverkehrs
  • Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort
  • Vollrausch, wenn die Rauschtat eine der vorherigen Straftaten ist

Antrag auf Neuerteilung der Fahrerlaubnis

Der Führerscheinentzug wird entweder durch die Fahrerlaubnisbehörde ohne im Rahmen eines Gerichtsverfahrens bestimmt. Spätestens ab diesem Termin gilt die sogenannte Sperrfrist.

Im Durchschnitt beträgt diese neun bis 11 Monate. Ist die Frist abgelaufen, bekommen Sie den Führerschein aber nicht automatisch wieder ausgehändigt.

Betroffene müssen eine Neuerteilung vom Führerschein beantragen. Sie können den Antrag schon sechs Monate vor Ablauf der Sperre stellen. Um den Führerschein durch eine Wiedererteilung zu bekommen, prüft die Behörde im Vorfeld verschiedene Faktoren.

Denkbar ist es auch, den Antrag erst sehr viel später einzureichen und den Führerschein durch eine Neuerteilung erst nach 15 Jahren zu erhalten. In jedem Fall muss der Betroffenen selbst tätig werden.

Nimmt die Fahrerlaubnisbehörde an, dass der Betroffene nicht mehr die erforderlichen Kenntnisse für eine Fahrerlaubnis besitzt, muss eine erneute Fahrerlaubnisprüfung abgelegt werden (§ 20 Abs 2. FeV).

Erstreckte sich die Sperrfrist früher über zwei Jahre, mussten die theoretische und praktische Prüfung in jedem Fall erneut abgelegt werden. Der Betroffene musste den Führerschein neu machen. Diese Regelung wurde jedoch im Jahre 2008 aufgehoben. Seither ist die erneute Führerscheinprüfung nur noch dann erforderlich, wenn besondere Umstände im Einzelfall die begründen.

Um den Führerschein durch eine Wiedererteilung zu bekommen, gelten die gleichen Anforderungen wie bei der Ersterteilung.

Eine Wiedererteilung der Fahrerlaubnis ohne eine MPU absolvieren zu müssen, ist nach spätestens 15 Jahren möglich.
Eine Wiedererteilung der Fahrerlaubnis ohne eine MPU absolvieren zu müssen, ist nach spätestens 15 Jahren möglich.

Der Antrag auf den Führerschein durch eine Wiedererteilung kann sechs Monate vor Ablauf der Sperrfrist gestellt werden. In jedem Fall sind folgende Unterlagen vorzulegen:

  • ein aktueller Sehtest
  • eventuell eine ärztliche Untersuchungsbescheinigung
  • ein biometrisches Passfoto
  • der Strafbefehl oder das Gerichtsurteil mit Rechtskraftvermerk
  • der Personalausweis oder Reisepass

Unter Umständen muss der Betroffene eine MPU nachweisen. Wurde die Fahrerlaubnis wegen einer Trunkenheitsfahrt entzogen, sollte Rücksprache mit der Behörde gehalten werden. Möglicherweise muss eine Rehabilitationsmaßnahme besucht werden.

Führerschein durch Wiederherstellung nach 15 Jahren zurückbekommen

Grundsätzlich muss der Führerschein nicht sofort nach Ende der Sperrfrist durch eine Wiedererteilung beantragt werden, so kann der Führerschein auch nach 15 Jahren erbeten werden.

Interessant wird diese Zeitspanne aber aus einem bestimmten Grund: Eine Wiedererteilung vom Führerschein ist nach 15 Jahren ohne MPU möglich – spätestens. Hier kommt es auf die Tilgungsfristen nach § 29 StVG an.

Wie kommt es zu den 15 Jahren? Kommt es in den ersten fünf Jahren nach dem Führerscheinentzug zu keinen Auffälligkeiten im Straßenverkehr, beginnt im sechsten Jahr die zehnjährige Verjährungsfrist der MPU.

Juristisch gesprochen handelt es sich allerdings um keine Verjährung, sondern einfach um eine Austragung in der Akte. Die Anordnung zur MPU kann nicht verjähren, sondern die Eintragung, weswegen eine MPU angeordnet wurde, verjährt.

In jedem Fall ist davon auszugehen, dass nach einer solch langen Zeit die Fahrprüfung erneut abgelegt werden muss.

Sie möchten den Führerschein zurück ohne eine MPU zu machen? Die Tilgungsfristen

Dass eine Neuerteilung der Fahrerlaubnis ohne MPU möglich ist, konnten wir bereits klären. Allerdings ist eine Wiedererteilung der Fahrerlaubnis nach 15 Jahren der späteste Augenblick. In manchen Fällen ist es möglich, den Führerschein nach 10 Jahren zurück zu erhalten ohne eine MPU zu absolvieren.

Den Führerschein zurück bekommen: Nach 10 Jahren ist dies je nach Tilgungsfrist ohne MPU möglich.
Den Führerschein zurück bekommen: Nach 10 Jahren ist dies je nach Tilgungsfrist ohne MPU möglich.

Bei einer Wiederteilung der Fahrerlaubnis ohne MPU kommt es nämlich auf die Tilgungsfristen an, auf welche wir nun im Folgen eingehen werden. Diese beginnen nämlich je nach Situation zu unterschiedlichen Momenten:

  • bei Entziehung, Verzicht oder Versagung der Fahrerlaubnis sowie Anordnung einer Sperrfrist: Tilgungsfrist beginnt mit der (Wieder-)Erteilung der Fahrberechtigung
  • bei verwaltungsbehördlichen und gerichtlichen Bußgeldentscheidungen wegen einer Ordnungswidrigkeit: Tilgung beginnt mit dem Tag, an dem das Urteil rechtskräftig wird
  • bei strafrechtlichen Verurteilungen: Tilgungsfrist beginnt am Tag des ersten Urteils
  • bei verkehrspsychologischen Beratungen sowie Aufbauseminaren: Tilgung beginnt am Tag der Ausstellung der Bescheinigung; bei Verzicht auf die Fahrberechtigung beginnt die Tilgungsfrist am Tag, an dem die Verzichtserklärung der Behörde zugeht

Eine Wiedererteilung der Fahrerlaubnis nach 10 Jahren ist also auch möglich. Haben Sie Fragen zu Ihrer Tilgungsfrist, so wenden Sie sich an einen Anwalt für Verkehrsrecht. Dieser kann Ihnen genau sagen, wann Sie einen Antrag stellen sollten.

Über den Autor

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Thomas R.

Thomas hat einen Abschluss in Politikwissenschaften von der Universität Jena. Er gehört seit 2018 zum Team von bussgeldkatalog.org und verfasst News und Ratgeber zu verschiedenen Themen im Verkehrsrecht.

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228 Kommentare

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  1. mirax71
    Am 26. Juli 2022 um 14:29

    ich habe den führerschein im januar 22 abgeben müssen. der termin zur wiedererteilung ist am 12.august22
    ich habe ende april22 neu beantragt. bis jetzt alle unterlagen abegegeben. ich habe aber noch keinen bescheid
    von irgendeinem amt, ob und wann mir den schein wiedergibt. in 2 wochen wäre der termin. meinem arbeitgeber
    nannte ich auch dieses datum. wann kann ich denn mit irgendeiner reaktion seiten des amts rechnen ?????

  2. Fußgänger
    Am 23. Juni 2022 um 12:18

    Ja nein vielleicht. Meinen Lappen habe ich vor über 20 Jahren wegen einer Vollrauschfahrt verloren.
    Bevor ich viel Geld bezahlen muss das ich nicht habe würde ich gerne wissen ob ich meine Fahrerlaubnis zurückbekomme..
    Nein, erstmal einen Antrag stellen und dann passiert dies oder das hier und beim anderen Sachbearbeiter aber solches und jenes.
    MPU? Moment. Mal würfeln.

  3. Markus H
    Am 5. Juni 2022 um 23:18

    Hallo

    1997 habe ich den Führerschein Klasse 3 gamacht.
    1993 wurde mir dieser Eingeuogen.

    kann mich meien alte Klasse 3 wieder bekommen?

    Im moment habe ich nur die Klasse B (gamacht 2006)

    Mit freundlichen Grüßen

    • Weedy G
      Am 5. August 2022 um 20:03

      Hallo,

      Wenn Sie die Klasse 3 im Jahr 1997 erlangt haben, kann Ihnen diese nicht bereits 1993 entzogen worden sein.

      MfG

  4. Koko
    Am 11. Mai 2022 um 6:27

    Hallo habe damals 2007 freiwillig verzichtet auf Führerschein wegen drogen. Wollte Gebühren nicht zahlen. Seit dem nur 1 mal Antrag gestellt Neuerteilung um zu schauen ob ich mpu machen muss und wieder zurück gezogen. Hab faer Auskunft geholt und es steht der Verzicht null Punkte und Tilgungsdatum war der 8.05.22. Und das Löschdatum auch die selbe. Kann ich jetzt morgen ein Antrag auf Neuerteilung stellen ohne ein mpu zu absolvieren? Bin auch seitdem nicht mehr aufgefallen.

  5. jörg p
    Am 2. Mai 2022 um 15:55

    hallo liebes team,
    ich habe vor 20 jahren einen unfall mit einem leider flüchtenden verursacher gehabt. weil man in der jugend auch dumme fehler begeht, hatte ich in der nacht zuvor während eines geschäftsessens alkjohol konsumiert , von dem ich annahm, dass er bis zur autofahrt absorbiert wäre. nun ja weit gefehlt und stark verrechnet, die alkoholprüfung der polizei sollte mich über den zustand meines restalkohols eines besseren belehren, und der führerschein war erstmal weg. kurze zeit darauf musste ich beruflich ins ausland , hatte dort einen arbeitsunfall und musste lange starke medikamente einnehmen, mit extremen nebenwirkungen, so dass ich mich um ein wiedererlangen auch nicht kümmerte. ich wollte ja niemanden umbringen. irgendwann war es dann soweit, dass niemand mehr sagen konnte, wie ich den führerschein wiedererlangen könnte. nur hinsichtlich verkehrsrechtlich relevanter aspekte habe ich mir nie mehr etwas zu schulden kommen lassen, man lernt eben. aber ich bin jetzt in einer familiären situation wo ich meinen FS dringend benötige( pflegebedürftiges familienmitglied) was könnte ich bestens tun, bitte? vielen dank im voraus .

  6. Markus
    Am 6. März 2022 um 0:33

    Hallo!

    Habe vor Beendung der Tilgungsfrist einen Neuerteilungsantrag gemacht, wusste nicht das ich es einsehen konnte und es war wohl etwas zu früh.
    Nun steht hier immer etwas von pausieren, was genau bedeutet das und wie lange würde es mehr dauern? mittlerweile sind auch schon wieder 2,5 Jahre vergangen. Begind das nun alles von vorne oder wie darf man das verstehen?

    MFG

  7. Mario P.
    Am 21. November 2021 um 20:42

    Habe Führerschein 1995 verloren ,wegen Cannabis am Steuer. Bei Blutabnahme herausgekommen 0,9 Promille,habe dafür 1 Jahr Fahrverbot bekommen + Geldstrafe und Anwaltskosten . Die Frage ist muss ich mpu jetzt machen nach 26 Jahre oder kann ich neuen Führerschein beantragen oder machen.

  8. Schweiger
    Am 10. November 2021 um 12:17

    Hallo,
    ich habe die zuständige Dame beim Landratsamt angerufen und gefragt was ich mache muss um den Führerschein wieder zu bekommen. Nach Info über den gemessenen Alkoholgehalt der Trunkenfahrt sagte Sie mir sie muss das erst in meinen Unterlagen prüfen, oh ich eine MPU brauche.
    Daraufhin habe ich alle Vorraussetzungen, Sehtest etc gemacht und eine Antrag gestellt.
    Antwort
    Innerhalb von 3!! Monaten soll ich mich zum Gutachten vorstellen und u.a. Urin oder Haartest abgeben.
    Meine Haare sind gefärbt, fällt aus. Urintest dauert ein Jahr.
    Diesel Fristen kann ich also nie einhalten. Das hat Sie nicht erwähnt.!!

    Eine Verlängerung des Antrags um ein 3/4 Jahr kostet extra, schaffe ich ja auch nicht.
    Die Kosten der Verlängerung sind im Telefonat von 50 auf 80 Euro gestiegen. Wieder Nur mündlich.
    Nun will ich meinen Führerschein nicht mehr, denn diese Willkür wird mir zu teuer.

    Das kann such ja auch, wenn das Amt solche wagen Auskünfte gibt, lange hinziehen und immer teurer werden.

    Frage. Muss ich die Kosten von 184 Euro für den Antrag bezahlen auch wenn ich den Antrag gleich wieder zurück ziehe?
    Kann meine telefonische Anfrage nach der Verlängerung auch Kosten verursachen?

    Vielen Dank für eine Antwort

    • bussgeldkatalog.org
      Am 24. November 2021 um 10:58

      Hallo Schweiger,

      wenden Sie sich am besten an die zuständige Behörde oder erfragen Sie die Informationen bei Ihrem Landratsamt.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  9. Daniel
    Am 7. Oktober 2021 um 18:32

    Hallo zusammen,

    ich habe vor ca 12 Jahren meinen Führerschein verloren wegen Besitz und erwerb geringer Mengen BTM, aber nicht im Strassenverkehr! Bin Seither auch nicht im Straßenverkehr aufgefallen, weder zu Fuß, oder mit dem Rad. Leider ist es an der Zeit, aus beruflichen gründen meinen Führerschein wieder zu bekommen. Nun habe ich ein paar Fragen.
    Wie läuft das mit der Wieder/Neuerteilung ab? Ich soll zu dem Termin Passbild, Sehtest, das Urteil und über 220€ mitbringen. Wollen die das einfach nur so oder warum all diese Dinge? Und wer fällt dann die Entscheidung über die Neuerteilung? Die Person bei der ich den Termin habe oder Irgendein Sesselfurzer der nur meine Akte bekommt und nach Lust und Laune entscheidet?

  10. Vito
    Am 23. September 2021 um 21:11

    Hallo,
    ich habe meine Fahrerlaubnis nach Ablauf der 15 Jahre ohne MPU neu gemacht. Allerdings auch zu den, zu der Zeit geltenden Bestimmungen und Einschränkungen.
    Damals hatte ich, aus Kostengründen und weil es aus beruflichen Gründen schnell gehen musste, nur die Klasse B gemacht.
    Mein ursprünglicher Führerschein, also der, der mir für viele Jahre entzogen war, beinhaltete die Klassen 1, 2 und 3.
    Auf die Klasse 2 lege ich gar keinen Wert mehr, aber ich hätte schon gerne die Erlaubnis, Fahrzeuge bis 7,5 Tonnen zu fahren und vor allem hätte ich gerne meinen Motorradführerschein wieder.
    Hat denn jemand von so einem Fall gehört, oder sogar selber diesbezügliche Erfahrungen gemacht?
    Ich wüsste gerne, ob es eine Möglichkeit gibt, meine “alten” Klassen wieder zu erhalten.
    Ich bin für jede Info dankbar.
    Viele Grüße, Vito

    • bussgeldkatalog.org
      Am 29. September 2021 um 11:24

      Hallo Vito,

      In diesem Fall muss ein Antrag auf Neuerteilung bei der zuständigen Behörde gestellt werden. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an diese Behörde.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  11. Jacqueline J
    Am 16. Juli 2021 um 16:31

    Hallo
    Mein Partner hat 2006 seinen Führerschein wegen Trunkenheit mit Unfall abgeben müssen. Was kann er jetzt tun das er ihn wieder bekommt?
    LG jacky

  12. Alois G
    Am 10. Juli 2021 um 15:55

    Hallo,
    ich habe 2005 meinen FS entzogen bekommen da ich zum zweiten mal wegen Alkohol am Steuer angehalten wurde.
    2014 habe ich eine MPU mit vorangegangener Therapie erfolgreich absolviert. Als ich den FS zir Wiedererteileung beantragte sagte man mir das ich die Prüfungen erneut ablegen müsse. Das kann ich mir allerdings nicht leisten. Gibt es eine Möglichkeit den FS ohne Prüfungen zu bekommen? Ich bin jeden Tag mit dem Fahrrad im Straßenverkehr unterwegs. Kenne noch alles und kann auch noch Auto fahren.

  13. Orhan
    Am 16. Juni 2021 um 14:34

    Hi, kann ich nach dem ich mein Brief bekommen habe, indem es heist das ich die Neuerteilung bekommen habe, Auto fahren, oder darf ich erst fahren nach dem ich meinen Führerschein von der Fahrstellenamt bekommen habe?

  14. Suat
    Am 14. Juni 2021 um 9:24

    Mir wurde im Jahre 2000 der Führerschein aufgrund des verstosses gegen das btm Gesetz entzogen und mir wurde eine mpu auferlegt die ich nicht gemacht habe muss ich wenn ich den Führerschein wieder beantrage zur mpu? Mit freundlichen Grüßen

  15. Andreas A
    Am 13. Juni 2021 um 8:53

    Habe 2005 meine Fahrerlaubnis durch Alkoholmißbrauch verloren. Bin dann ohne Fahrerlaubnis erwischt worden,
    kann ich ohne MPU meine Führerschein-Wiedererteilung beantragen? Welche Kosten entstehen mir dann?

  16. Oualie
    Am 10. Juni 2021 um 22:44

    Hallo ich habe mein Führerschein entzogen bekommen wegen mehrmaligen auffallen kein Alkohol oder sonstiges. Die Sperrliste ist vorbei ich habe alle Unterlagen abgegeben was das strassenverkehrsamt wollte. Jetzt habe ich ein Brief bekomme mit einer Summe von 170 Euro wo drauf steht neuerteilung
    Und Gebührenbescheid
    Da drunter steht drauf nach negativenentscheidung 150 Euro
    Und dann noch Prüfung. 5 Euro
    Auskunft aus dem Faer und so weiter insgesamt 170 Euro. Meine Frage wäre sobald ich das bezahlt habe kriege ich meinen Führerschein wieder oder muss ich sonst etwas machen da steht nichts von mpu oder einer ärztlichen Begutachtung drauf
    Danke für die Hilfe

  17. Sigi
    Am 9. Juni 2021 um 10:31

    Hallo,

    Ich habe am 28.04.2007 wegen einer Alkoholfahrt meine Fahrerlaubnis durch das Amtsgericht etzogen bekommen, seit 07.12.2006 bin ich nicht mehr im Besitz der Fahrerlaubnis.

    Wie bekomme ich diese auf dem einfachsten wege wieder?

    Vielen Dank
    Sigi

  18. Mike
    Am 18. Mai 2021 um 19:51

    Hallo.
    Hab mal ne komplizierte sache und weiß nicht wie das bei mir mit der sperrfrist etc. gehandhabt wird wird.
    Also, ich wurde im februar 2002 wegen trunkenheit am steuer angehalten und mit fahrverbot bestraft.
    Dann feb. 2003 bekifft am steuer angehalten und seit dem bis dato habe ich keinen führerschein mehr, es sind nun zwar schon 18 jahre bis heute vergangen ,aber 2013 verursachte ich betrunken auf meinem fahrrad einen verkehrunfall mit einem pkw auf einem gehweg wofür ich polizeilich auch belangt wurde.
    Ab wann wäre bei mir ein antrag auf führerscheinwiedererteilung OHNE mpu möglich?

    Danke schonmal im voraus✌️

  19. Mario
    Am 29. April 2021 um 2:24

    Hallo, ich bin seit 2011 ohne Führerschein. Ich habe bereits in der Vergangenheit aus Alkoholgründen ohne Erfolg MPU gemacht . Wie viele Jahre sollte ich noch warten, um meine Führerschein beantragen, ohne einen anderen MPU-Test durchzuführen?

  20. Aaron
    Am 16. April 2021 um 15:34

    Hallo bei mir geht es um folgendes. Mir wurde mein Führerschein 2019 entzogen und ich habe in mit Neuerteilung und MPU am 09.03.2021 wieder bekommen nun stehen auf allen Klassen der 09.03.2021. Ich habe aber meinen A2 im Zeitraum 2016/06-07 gemacht. Bezogen auf dieses Datum hätte ich durch den Besitzstandschutz eigentlich die Erlaubnis ein Motorrad zu führen das im gedrosselten Zustand mehr als die doppelte Leistung hat. Allerdings steht nun das Datum ja nicht mehr auf dem Führerschein und ich jetzt nicht genau weiß was eigentlich erlaubt ist und was nicht? ich wäre hier sehr dankbar falls mir hier jemand weiterhelfen kann.

  21. Daniel
    Am 13. April 2021 um 14:38

    Hallo hab da mal eine Frage,ich habe vor kurzem einen Antrag auf Führerschein Neuerteilung beim Straßenverkehrsamt gestellt da meine Tilgungsfrist jetzt nach 15 Jahren abgelaufen ist…die Dame beim Amt hat mir nicht gesagt ob eine mpu von Nöten ist.Hatte sie das sehen können ob eine gemacht werden muss oder wird es erst Entscheiden bei der Bearbeitung des Antrags…hab außer das Polizeiliches Führungszeugnis Beleg O was direkt zur Fahrerlaubnisbehörde geschickt wird alles abgegeben.Hätte sie mir das nicht sofort sagen müssen ob eine mpu notwendig ist oder teilen die mir das schriftlich mit wenn mein Fall bearbeitet wurde?

  22. Daniel
    Am 13. April 2021 um 11:33

    Hallo,Ich würde gerne wissen ob die Fahrerlaubnisbehörde mir bei der Neuerteilung der Fahrerlaubnis direkt bei der Antrags Stellung mitteilt ob eine mpu noch von Nöten ist oder nicht…oder wird mir es erst schriftlich mitgeteilt…würden die das an ihrem Rechner sofort sehen oder spielen andere Faktoren noch eine Rolle?würde mich über eine Antwort sehr freuen.Lg daniel ps. es geht um eine Tilgungsfrist nach 15 Jahren und ich hab den Führerschein jetzt beantragt, die gute Frau sagte mir nur das es jetzt bearbeitet wird und die sich schriftlich bei mir melden….

  23. Daniel B.
    Am 9. April 2021 um 17:53

    Hallo liebes Team,
    ich hoffe, mir kann hier geholfen werden. Ihr schreibt weiter oben…

    “Grundsätzlich muss der Führerschein nicht sofort nach Ende der Sperrfrist durch eine Wiedererteilung beantragt werden, so kann der Führerschein auch nach 15 Jahren erbeten werden.”

    Die Sperrfrist war schon nach wenigen Monaten abgegolten, nach Beantragung wurde mir mitgeteilt, dass ich zur mpU soll. Da meine damalige Freundin FS und Auto hatte, entschied ich mich anders und kaufte mir ein Fahrrad.
    In der Zwischenzeit ist eine Menge passiert, damit will ich jetzt aber nicht nerven (hatte nichts mit staatl. Behörden zu tun).
    Fakt ist, meine 15 jährige Tilgungsfrist ist letztes Jahr Oktober abgelaufen und ich hätte gern wieder einen Führerschein.

    Vorab würde ich gern das oben benannte “erbeten” versuchen, allerdings ist mir nicht klar, ob das für mich infrage kommt?

    Andernfalls würde mich interessieren, was genau ich beantragen muss und was beizubringen ist?
    Im Prinzip gehe ich davon aus, dass ich die Prüfungen wiederholen muss, schon unter dem Aspekt, dass ich damals Führerschein Klasse III hatte und es in der Vergangenheit eine Vielzahl von Änderungen gab.

    Gruß aus Berlin

  24. Peter S
    Am 31. März 2021 um 22:12

    Zählt die Verjährung ab dem Datum der Entziehung oder des letzten Verfahrens wegen einer Btmg Verurteilung ?
    Hat jemand Erfahrung mit neuem Führerschein nach Btmg
    Sperre ohne mpu ?
    Mfg Peter

  25. Verena
    Am 6. März 2021 um 21:58

    Hallo,
    Mein Mann hatte noch nie einen Führerschein. Wurde aber wegen fahren ohne fahrerlaubnis verurteilt und hatte eine sperrfrist. Das ist schon sehr lange her. Er hat vor mehreren Jahren einen Antrag auf erteilung einer fahrerlaubnis gestellt und musste eine mpu machen. Diese hat er gemacht, hat sie nicht bestanden und hat sie nicht beim Straßenverkehrsamt abgegeben. Hat das einen Einfluss auf die Verjährung? Also beginnt diese ab Antragstellung neu? Über Antwort würde ich mich sehr freuen.
    Viele Grüße

  26. Juri
    Am 23. Februar 2021 um 16:42

    Die Tilgungszeit von 15 Jahren ist am 22 Februar 2021 getilgt.
    Zur Antragstellung die Wiedererteilung meines Führerscheines (Neuerteilung)
    Muss ich die theoretische und praktische Prüfung machen?
    Wie ich weis hat die EU diese Regelung im Jahre 2008 aufgehoben.

    Mit freundlichen Grüßen

  27. Juri K.
    Am 23. Februar 2021 um 16:32

    Die Tilgungszeit von 15 Jahren ist am 22 Februar 2021 getilgt.
    Zur Antragstellung die Wiedererteilung meines Führerscheines (Neuerteilung)
    Muss ich die theoretische und praktische Prüfung machen?
    Wie ich weis hat die EU diese Regelung im Jahre 2008 aufgehoben.
    Mit freundlichen Grüßen

  28. Naunau
    Am 12. Februar 2021 um 21:20

    Hallo zusammen,

    ich habe vor ca. 14 Tagen einen Antrag auf Neuerteilung des Führerscheins gemacht. Heute ist bei mir ein Brief angekommen mit einer Frist bis 12.04.2021 und das ich bis dahin ein Gutachten vorlegen soll. Mein zweiter Abstinenznachweis und die MPU erfolgt jedoch erst Mitte Mai 2021. Was kann ich diesbezüglich machen? Wie lange habe ich rechtlich nach Antrag Zeit ein MPU-Gutachten vorzulegen?

    Mit freundlichen Grüßen

    Naunau

  29. Satnam S
    Am 9. Februar 2021 um 20:30

    Hallo eine Frage ich bin bei 1,44 Promille angehalten und habe ich 9 monat Sperre bekommen mein Anwalt meinte ich bekomme kein mpu weil ich kein Grenze erreicht habe und bin ersttätter meine Frage ob ich mein Führerschein wieder zurück bekommen nach neuerteilung oder muss ich 15 Jahr warten kann jemanden mit Antwort danke

  30. Armin S
    Am 5. Februar 2021 um 20:07

    Hallo zusammen,
    mir wurde mit Entscheidung vom 22.10.2019 die Fahrerlaubnis entzogen, mit einer Sperrfrist von 6 Monaten.
    Ursächlich für den Führerscheinentzug waren immer nur Geschwindigkeitsüberschreitungen, die mit 1 oder
    2 Punkten geahndet worden sind. Momentan habe ich einen Punktestand von 5 Punkten, ab dem 30.05.3021
    noch 4 Punkte.
    In der Entscheidung der Führerscheinbehörde ist vermerkt, dass zum Nachweis der Eignung i. d. R. die
    Beibringung einer MPU anzuordnen ist.
    Liegt es nun im Ermessen der Führerscheinbehörde, eine MPU anzuordnen oder nicht?

    Danke für eine Antwort

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