Führerschein: Die Wiedererteilung und Neuerteilung der Fahrerlaubnis

Von Thomas R.

Letzte Aktualisierung am: 23. August 2024

Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten

Die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis: So erhalten Sie den Führerschein zurück

Hier erfahren Sie alles rund um die Neuerteilung der Fahrerlaubnis nach einem Entzug des Führerscheins.
Hier erfahren Sie alles rund um die Neuerteilung der Fahrerlaubnis nach einem Entzug des Führerscheins.

Mit einer Trunkenheitsfahrt gefährden Verkehrsteilnehmer nicht nur sich selbst und andere, sondern nehmen auch in Kauf, dass ihnen der Führerschein entzogen wird. Auch wer sich beispielsweise mit Drogen hinters Steuer setzt, riskiert seinen „Lappen“.

Grundsätzlich ist zwischen einem Fahrverbot und einem Entzug der Fahrerlaubnis zu unterscheiden. Wer ein Fahrverbot zwischen einem und drei Monaten erhält, bekommt nicht den Führerschein entzogen.

Erwischt die Polizei aber einen Autofahrer, der Drogen konsumierte, kann der Führerschein sofort einkassiert werden. In diesem Fall wird von „Gefahr in Verzug“ gesprochen. Der Führerschein gilt dann als entzogen. Aber auch wer acht Punkte in Flensburg hat, dem kann ein Führerscheinentzug drohen.

In diesem Ratgeber gehen wir auf die rechtliche Lage zum Führerschein und der Wiedererteilung ein und erklären, ob es möglich ist, den Führerschein ohne MPU nach 10 Jahren zu bekommen.

Um nun den diesen wieder zu bekommen, muss der Führerschein durch eine Neuerteilung ausgehängt werden. In diesem Zusammenhang wird auch synonym von einer Wiedererteilung vom Führerschein gesprochen. Gesetzlich gesehen gibt es allerdings keinen Antrag auf Wiedererteilung der Fahrerlaubnis, sondern es heißt grundsätzlich Neuerteilung vom Führerschein.

FAQ: Führerschein-Wiedererteilung

Wann muss die Führerschein-Wiedererteilung beantragt werden?

Die Neuerteilung der Fahrerlaubnis muss nur dann beantragt werden, wenn der Führerschein entzogen wurde. Bei einem Fahrverbot ist dies hingegen nicht nötig.

Wann kann die Führerschein-Wiedererteilung beantragt werden?

Die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis kann erst nach Ablauf der Sperrfrist bzw. sechs Monate vor Ablauf dieser beantragt werden. Möglicherweise sind für die Wiedererteilung der Nachweis über eine erfolgreich absolvierte MPU und ein Abstinenznachweis nötig.

Kann die Führerschein-Wiedererteilung auch ohne MPU erfolgen?

Kommt es in den ersten fünf Jahren nach dem Führerscheinentzug zu keinen Auffälligkeiten im Straßenverkehr, beginnt die zehnjährige Verjährungsfrist der Eintragung zur Anordnung einer MPU. Nach spätestens 15 Jahren kann die Führerschein-Wiedererteilung ohne MPU erfolgen.

Die rechtlichen Grundlagen zum Führerschein und der Wiedererteilung

Ein Entzug der Fahrerlaubnis kann rechtlich gesehen auf zwei Grundlagen stattfinden. Zum einen kann der Führerschein aus verwaltungsrechtlichen Gründen entzogen werden, zum anderen als strafrechtliche Maßregelung.

Aus verwaltungsrechtlicher Sicht kann der Führerschein weggenommen werden, wenn körperliche, geistige oder charakteristische Probleme auftreten (§ 3 StVG). Aus strafrechtlicher Sicht ist ein Entzug gerechtfertigt, wenn eine Straftat im Zusammenhang mit dem Führen eines Kraftfahrzeugs begangen wurde. Regelungen hierzu finden sich in § 69 Strafgesetzbuch (StGB).

Um die Fahrerlaubnis durch eine Wiedererteilung zu bekommen, muss ein Antrag des Betroffenen gestellt werden.
Um die Fahrerlaubnis durch eine Wiedererteilung zu bekommen, muss ein Antrag des Betroffenen gestellt werden.

In folgenden Fällen wird strafrechtlich gesehen der Führerschein entzogen, eine Neuerteilung nach dem Entzug wird damit nötig (§ 69 Abs. 2 StGB):

  • Trunkenheit im Verkehr
  • Gefährdung des Straßenverkehrs
  • Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort
  • Vollrausch, wenn die Rauschtat eine der vorherigen Straftaten ist

Antrag auf Neuerteilung der Fahrerlaubnis

Der Führerscheinentzug wird entweder durch die Fahrerlaubnisbehörde ohne im Rahmen eines Gerichtsverfahrens bestimmt. Spätestens ab diesem Termin gilt die sogenannte Sperrfrist.

Im Durchschnitt beträgt diese neun bis 11 Monate. Ist die Frist abgelaufen, bekommen Sie den Führerschein aber nicht automatisch wieder ausgehändigt.

Betroffene müssen eine Neuerteilung vom Führerschein beantragen. Sie können den Antrag schon sechs Monate vor Ablauf der Sperre stellen. Um den Führerschein durch eine Wiedererteilung zu bekommen, prüft die Behörde im Vorfeld verschiedene Faktoren.

Denkbar ist es auch, den Antrag erst sehr viel später einzureichen und den Führerschein durch eine Neuerteilung erst nach 15 Jahren zu erhalten. In jedem Fall muss der Betroffenen selbst tätig werden.

Nimmt die Fahrerlaubnisbehörde an, dass der Betroffene nicht mehr die erforderlichen Kenntnisse für eine Fahrerlaubnis besitzt, muss eine erneute Fahrerlaubnisprüfung abgelegt werden (§ 20 Abs 2. FeV).

Erstreckte sich die Sperrfrist früher über zwei Jahre, mussten die theoretische und praktische Prüfung in jedem Fall erneut abgelegt werden. Der Betroffene musste den Führerschein neu machen. Diese Regelung wurde jedoch im Jahre 2008 aufgehoben. Seither ist die erneute Führerscheinprüfung nur noch dann erforderlich, wenn besondere Umstände im Einzelfall die begründen.

Um den Führerschein durch eine Wiedererteilung zu bekommen, gelten die gleichen Anforderungen wie bei der Ersterteilung.

Eine Wiedererteilung der Fahrerlaubnis ohne eine MPU absolvieren zu müssen, ist nach spätestens 15 Jahren möglich.
Eine Wiedererteilung der Fahrerlaubnis ohne eine MPU absolvieren zu müssen, ist nach spätestens 15 Jahren möglich.

Der Antrag auf den Führerschein durch eine Wiedererteilung kann sechs Monate vor Ablauf der Sperrfrist gestellt werden. In jedem Fall sind folgende Unterlagen vorzulegen:

  • ein aktueller Sehtest
  • eventuell eine ärztliche Untersuchungsbescheinigung
  • ein biometrisches Passfoto
  • der Strafbefehl oder das Gerichtsurteil mit Rechtskraftvermerk
  • der Personalausweis oder Reisepass

Unter Umständen muss der Betroffene eine MPU nachweisen. Wurde die Fahrerlaubnis wegen einer Trunkenheitsfahrt entzogen, sollte Rücksprache mit der Behörde gehalten werden. Möglicherweise muss eine Rehabilitationsmaßnahme besucht werden.

Führerschein durch Wiederherstellung nach 15 Jahren zurückbekommen

Grundsätzlich muss der Führerschein nicht sofort nach Ende der Sperrfrist durch eine Wiedererteilung beantragt werden, so kann der Führerschein auch nach 15 Jahren erbeten werden.

Interessant wird diese Zeitspanne aber aus einem bestimmten Grund: Eine Wiedererteilung vom Führerschein ist nach 15 Jahren ohne MPU möglich – spätestens. Hier kommt es auf die Tilgungsfristen nach § 29 StVG an.

Wie kommt es zu den 15 Jahren? Kommt es in den ersten fünf Jahren nach dem Führerscheinentzug zu keinen Auffälligkeiten im Straßenverkehr, beginnt im sechsten Jahr die zehnjährige Verjährungsfrist der MPU.

Juristisch gesprochen handelt es sich allerdings um keine Verjährung, sondern einfach um eine Austragung in der Akte. Die Anordnung zur MPU kann nicht verjähren, sondern die Eintragung, weswegen eine MPU angeordnet wurde, verjährt.

In jedem Fall ist davon auszugehen, dass nach einer solch langen Zeit die Fahrprüfung erneut abgelegt werden muss.

Sie möchten den Führerschein zurück ohne eine MPU zu machen? Die Tilgungsfristen

Dass eine Neuerteilung der Fahrerlaubnis ohne MPU möglich ist, konnten wir bereits klären. Allerdings ist eine Wiedererteilung der Fahrerlaubnis nach 15 Jahren der späteste Augenblick. In manchen Fällen ist es möglich, den Führerschein nach 10 Jahren zurück zu erhalten ohne eine MPU zu absolvieren.

Den Führerschein zurück bekommen: Nach 10 Jahren ist dies je nach Tilgungsfrist ohne MPU möglich.
Den Führerschein zurück bekommen: Nach 10 Jahren ist dies je nach Tilgungsfrist ohne MPU möglich.

Bei einer Wiederteilung der Fahrerlaubnis ohne MPU kommt es nämlich auf die Tilgungsfristen an, auf welche wir nun im Folgen eingehen werden. Diese beginnen nämlich je nach Situation zu unterschiedlichen Momenten:

  • bei Entziehung, Verzicht oder Versagung der Fahrerlaubnis sowie Anordnung einer Sperrfrist: Tilgungsfrist beginnt mit der (Wieder-)Erteilung der Fahrberechtigung
  • bei verwaltungsbehördlichen und gerichtlichen Bußgeldentscheidungen wegen einer Ordnungswidrigkeit: Tilgung beginnt mit dem Tag, an dem das Urteil rechtskräftig wird
  • bei strafrechtlichen Verurteilungen: Tilgungsfrist beginnt am Tag des ersten Urteils
  • bei verkehrspsychologischen Beratungen sowie Aufbauseminaren: Tilgung beginnt am Tag der Ausstellung der Bescheinigung; bei Verzicht auf die Fahrberechtigung beginnt die Tilgungsfrist am Tag, an dem die Verzichtserklärung der Behörde zugeht

Eine Wiedererteilung der Fahrerlaubnis nach 10 Jahren ist also auch möglich. Haben Sie Fragen zu Ihrer Tilgungsfrist, so wenden Sie sich an einen Anwalt für Verkehrsrecht. Dieser kann Ihnen genau sagen, wann Sie einen Antrag stellen sollten.

Über den Autor

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Thomas R.

Thomas hat einen Abschluss in Politikwissenschaften von der Universität Jena. Er gehört seit 2018 zum Team von bussgeldkatalog.org und verfasst News und Ratgeber zu verschiedenen Themen im Verkehrsrecht.

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228 Kommentare

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  1. Hans
    Am 25. Juni 2020 um 9:00

    Hallo habe den führerschein nach 16 jahren neu gemacht…..hab ich nun auch ne probezeit oder wird die zeit wo ich ihn besessen habe angerechnet?

  2. Sidi
    Am 23. Juni 2020 um 19:57

    Hallo und guten Tag………mir wurde 1988 der Führerschein wg Alkohol abgenommen und 1990 nach
    bestandener MPU wieder erteoilt. Motorrad aber nur begrenzt bis 20 KW. Jetzt möchte ich aber
    mehr wie 20 KW fahren……was muss ich machen??

  3. Coker
    Am 10. Juni 2020 um 22:13

    Ich habe vor15 Jahren meinen Führerschein abgegeben. Nun wurde bei einer kontrolle mit dem bike bei mir Drogen gefunden. Wirkt sich das auf den Antrag Wiedererteilungaus. Oder kommt das nicht nach Flensburg

    Bitte um Antwort

  4. jürgen
    Am 3. Juni 2020 um 18:43

    hallo,
    mir wurde die fahrerlaubnis entzogen, wegen 8 punkten, die leider nur auf grund des tatag-prinzipes esntstanden sind, es war eine überlagerung von 16 tagen, kann ich sofort nach dem entzug der fahrerlaubnis einen antrag auf neuerteilung stellen und welche unterlagen benötige ich dazu,
    welche forderungen stellt die fahrerlaubnisbehörde (mpu, aufbaukurs) an mich

  5. Arthur D.
    Am 1. Juni 2020 um 15:45

    Hallo,
    ich möchte meine alten Führerscheine die ich 1993 gemacht habe komplett wieder erteilt bekommen.
    Das waren damals A,A1,B,BE,C1,C1E,M,L.
    Ich habe meinen Führerschein damals 1999 wegen Trunkenheit(1,17 Promille) verloren. Da ich damals keinen Führerschein benötigte habe ich mich um die Wiedererteilung nicht so gekümmert und habe die 2 Jahresfrist verstreichen lassen. 2007 habe ich dann aber MPU gemacht und meinen Autoführerschein Klasse B neu mit Prüfung absolvieren müssen. Seit 2007 fahre ich nun den gültigen B Führerschein ohne Punkte und Verstößen. Nun möchte ich aber auch die anderen Führerscheinklassen wieder haben. Was muss ich tun? Muss ich die nun alle wieder neu machen? Oder langt ein Antrag auf Wiedererteilung? Ich möchte wieder mit dem Motorradfahren anfangen, auch möchte ich wieder im Besitz des kleinen LKW und Hängerführerscheines sein.

    Vielen Dank schonmal und schöne Grüße

    • Tom
      Am 28. Oktober 2021 um 12:53

      Hat sich schon etwas ergeben? Stehe vor dem selben problem

  6. Dominik
    Am 29. Mai 2020 um 10:32

    Guten Tag,

    meiner Partnerin wurde 2013 der Führerschein entzogen, aufgrund einer Diabetes Erkrankung. (Freiwilliger Verzicht). Nach jetzt knapp 7 Jahren hat sie einen Antrag auf Wiedererteilung der Fahrerlaubnis gestellt. Das Gutachten der verkehrsmedizinischen Begutachtung ist positiv ausgefallen mit der Auflage, einer augenärztlichen Untersuchung.

    Jetzt hat sie jedoch gehört, da der Verzicht schon 7 Jahre her ist, dass sie eventuell eine neue Prüfung (theoretisch und/oder praktisch) ablegen muss.

    Stimmt das bzw. gibt es hier Vergleichsfälle?

    Vielen Dank für Eure Mühe und “Beratung”

    Liebe Grüße

  7. Sarcophaser
    Am 23. Mai 2020 um 9:04

    Wie immer steckt der Teufel im Detail:
    Du musst ja nur glaubhaft nachweisen das Du hinten gesessen hast, was beim Pferd ja logisch klingt!
    Somit warst nur “Passagier” gewesen und rechtlich nicht belangbar.
    D.H. dir hätte der Lappen gar nicht entzogen werden dürfen!
    Wenn der Gaul voll war konntest du ja nix für…

  8. Alehandro
    Am 22. Mai 2020 um 9:46

    Hallo,

    ich hatte mein Führerschein 2011 wegen Trunkenheit am Steuer eingezogen bekommen, bei neu Erteilung wurde das Datum des Führerschein auf 2011 gesetzt aber der Führerschein bereits 1997 gemacht worden – Ist das richtig ?
    Danke vorab.

  9. Christian
    Am 19. Mai 2020 um 12:54

    Hallo. Ich habe meinen Antrag auf Neuerteilung der Fahrerlaubnis gestellt vor 2 Monaten in Berlin. Allerdings habe ich bis heute keine Rückmeldung erhalten. Wie lange dauert das üblicherweise?

  10. Günter
    Am 19. Mai 2020 um 9:55

    Hallo ich habe ja noch kurz vor der Corona Zeit meinen Führerschein neu beantragt muss aber noch warten da ich ja einen Sehtest und einen Ersthilfekurs machen muss.

    Die Führerschein Stelle sagt ja das ich eine Theoretische und Praktische Prüfung machen muss.

    Habe mich aber in der Zeit immer und immer wieder damit beschäftigt warum ich den erneut einen Prüfung ablegen soll.

    Habe im Internet auf vielen Seiten gelesen das dieses seit 2008 nicht mehr notwendig ist wenn man nach 15Jahren den Führerschein neu Beantragt.

    Nur in besonderen Fellen und dann auch nur einen Praktische Prüfung was stimmt den jetzt muss ich den jetzt einen erneute Prüfung ablegen ja oder nein

  11. Sebastian M.
    Am 18. Mai 2020 um 12:24

    Hallo,

    Am 8.juni 2005 wurde mein führerschein entzogen wegen Drogen. Ich bin aber nicht gefahren.meine Tilgung ist am 8.juni 2020.das habe ich schwarz auf weiss vom kba. Nun kommt noch eine überliegefrist. Kann mir in der Zeit eine mpu auferlegt werden?

  12. Patrick
    Am 4. Mai 2020 um 7:12

    Guten Tag,

    Sie schreiben, dass der Antrag auf Wiedererteilung erst 3 Monate vor Ablauf der Sperre geschehen kann. Gem §20 Abs. 4 sind es jedoch 6 Monate. Woher stammt Ihre Annahme?

    Besten Dank vorab!

    Mit freundlichen Grüßen
    Patrick

    • bussgeldkatalog.org
      Am 3. Juli 2020 um 14:30

      Hallo Patrick,

      hier gab es eine Anpassung der Regelungen. Bis zur Änderung belief sich der Zeitraum in dem genannten Paragraphen auf drei Monate. Wir haben den Text aktualisiert.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  13. Sebastian
    Am 30. April 2020 um 14:24

    Hallo,
    Im Jahr 2002 wurde mein polnische Fuehrerschein, wegen einen Straftat im Zusammenhang mit Autofahren was ich begehen habe (kein Alkohol oder Drogen am steuer), durch Gerichtbeschluss fuer 3 Jahre genommen.
    2012 hatte ich in Deutschland Strassenkontrolle, dann erfuhr ich von einen Polizisten, dass mein polnischer Fuehrerschein/Fahrerlaubnis, trotz Ablauf von 7 Jahren, im deutschen Verkehrsamt/Fuehrerscheinstelle, immer noch als gesperrt erscheint. Natürlich endete die Straßenkontrolle mit einem Antrag beim Gericht auf Bestrafung für das Fahren ohne Erlaubnis. Aufgrund meiner Unwissenheit, erhielt ich in Abwesenheit eine Geldstrafe in hohe von 900€. Diese habe ich bis heute nur teilweise bezahlt (beim umzug alle Unterlagen verloren habe). Heute weiss ich auch, das mann muss selbst ein Antrag stellen nach ablauf des sperrfrist, um meine polnische Fuehrerschein durch deutschen Behörden wiederzuerkennen.
    Heute ist 2020 und ich möchte endlich wieder das Recht bekommen, in Deutschland zu fahren,
    Bitte erklären Sie mir Schritt für Schritt, was ich tun muss und welche Dokumente ich benötige, wie hoch die Kosten sind und kann ich solche Dokumente bzw. Antraege per Post an das deutsche Fuehrerscheinstelle senden?
    Vielen Dank im Voraus für Ihre Hilfe und Ihren Rat.
    Grüße aus Polen.

  14. Arient
    Am 30. April 2020 um 14:08

    Hallo,
    Ich habe mein Führerschein 2017 verloren wegen thc im Urin d.h Cannabis. Mir wurde Gerichtlich 1Jahr Fahrverbot erklärt und an einem MPU Kurs teilzunehmen und Abstinenz Kontrolle zu machen d.h 6x im Jahr mein Urin abzugeben, wenn ich das dann habe nach dem sollte ich dann win MPU Test machen oder nicht.

    Ps: Das jahr wo ich gesperrt wurde ist 2018 vorbei gewesen (1jahr) Fahrerlaubnissperre und das Urin Abstinenz läuft im November 2020 ab. Jetzt ist die Frage muss ich den MPU Test machen oder nicht.

    Bitte um eine Antwort

  15. Marlboro-Man
    Am 15. April 2020 um 12:34

    Hallo, ich wurde auf einem Pferd mit 5,8 Promille erwischt. Das war 1947 und ich musste meinen Führerschein abgeben. Zwischenzeitlich war ich 39 Jahre im Knast, musste viele Aufbauseminare machen und hab Führerscheine aus 24 Ländern, die alle abgelaufen sind. Kann ich mein Pferd jetzt wieder neubeantragten oder muss ich wieder ins Gefängnis?

  16. Josy
    Am 12. April 2020 um 15:21

    Ich habe eine Frage zum Führen von Leichtkrafträdern bis 125³
    Ich habe den Führerschein 1978 erworben, dürfte somit ja Leichtkrafträder fahren. Allerdings habe ich den Führerschein wegen Trunkenheit abgeben müssen und nach einer recht kurzen Sperre zurück bekommen ohne eine MPU oder neue Prüfung.
    Nun stellt sich mir die Frage, ab wann ich denn nun offiziell eine Fahrerlaubnis habe. Ist das Datum der Prüfung ausschlaggebend oder das Datum des wieder erlangten Führerscheins?

  17. Frank
    Am 3. April 2020 um 12:46

    Und da durch die jetzige Situation keine Fahrprüfungen abgenommen werden (was corona bedingt natürlich niemand ahnen konnte) ärgert das noch doppelt.
    Mir wurde von Seiten der Führerscheinstelle gesagt, das bis Dezember 2019 in einem Fall wie meinen , der Führerschein ohne Auflagen nach 15 Jahren wieder ausstellt wurde. Ich habe halt Pech gehabt das die Tilgung erst zum 1.3.2005 begann (obwohl der Entzug im August 2004 war). Heißt für mich wenn der bürokratische Weg damals nicht 6 Monate!! gedauert hätte, wäre mir der Führerschein ohne Probleme wieder ausgehändigt worden. Vielen Dank aber auch.
    Und nun warte ich bis ich nen Termin für ne Prüfung nach Corona bekomme, es ist so frustrierend.
    Ich hätte da auch mal ne Frage?: die Behörde geht davon aus das ich dass nötige Wissen im Straßenverkehr nicht mehr besitze. Wer überprüft den das nötige Wissen meiner Großmutter (80) die seid 1980 nicht mehr Auto gefahren ist, aber mich zur theoretischen fahrprüfung fährt? Würde mich mal interessieren.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 6. April 2020 um 13:54

      Hallo Frank,

      altersbedingte Kontrollen bezüglich der Fahreignung sind derzeit noch nicht vorgesehen. Bei Personen, denen die Fahrerlaubnis vor mehreren Jahren jedoch entzogen wurde, ist regelmäßig davon auszugehen, dass sie nicht mehr über die notwendige Fahrpraxis verfügen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  18. Gerlinde
    Am 17. März 2020 um 14:40

    Hallo!
    Mein Sohn wurde mit 14 mit Cannabis erwischt und auch verurteilt. Jetzt hätte er den Führerschein für ein Moped (125ccm) beantragt.
    Er wird im Juli 16. Nun wurde im mitgeteilt, dass er einen MPU machen muss, obwohl er ein Jahr ein Drogenscreening beim Gesundheitsamt gemacht hat.
    Wäre der MPU auch fällig wenn er auf das Moped verzichten würde und nächstes Jahr gleich den Autoführerschein beantragen würde.
    Gibt’s da auch eine Verjährung? Er war ja noch nicht volljährig und hatte da auch noch keinen Führerschein.
    Danke

  19. Frank
    Am 12. März 2020 um 9:37

    Reine Willkür von Seiten der Führerscheinstelle.
    Folgender Ablauf: im August 2004 Entzug der Fahrerlaubnis ( Alkohol) keine Anträge gestellt keine Mpu gemacht. 15 Jahre nicht auffällig im Verkehr und auch sonst nichts zu Schulden kommen lassen. Tilgungsfrist März 2020 (was ja auch schon mal länger als 15 Jahre seit Entzug ist, aber naja)
    März 2020 persönlich vorstellig gewesen bei der Führerscheinstelle. Keine Einträge mehr vorhanden, die Sache ist getilgt.
    Die Dame mir gegenüber meinte sie bringen mir ein Passfoto, Sehtest ein polizeiliches Führungszeugnis und machen den erste Hilfe Kurs und den Antrag auf wiedererteilung.
    Dann kann ich Ihnen den vorläufigen Führerschein aushändigen wenn sie mir das vorlegen. (Habe ich auch schriftlich von ihr)
    Gesagt…getan..nach einer Woche habe ich alle Sachen parat und stellte mich wieder in der Behörde vor.
    Dieses mal bei einer anderen Dame die mir sofort nach Prüfung der Unterlagen sagte das ich noch die theoretische und praktische fahrprüfung bei einer Fahrschule ablegen müsse.
    Da mir letzte Woche das nicht für nötig gehalten wurde und bei ner anderen Mitarbeiterin schon finde ich es als wilkür.
    Die Behörde kann es anordnen muss es aber nicht.
    Ich werde jetzt natürlich nochmal da durch, und die erforderlichen Prüfungen ablegen.
    Aber was mir sauer aufstößt, ist diese Willkür die diese Damen und Herren auf der führerscheinstelle an den Tag legen.Dafür bezahle ich Steuern? Na dann gute Nacht

  20. Uwe M.
    Am 2. März 2020 um 2:08

    Mir wurde im Januar 2004 der Führerschein nach einer Trunkenheitsfahrt entzogen, was muss ich einreichen und wo damit mir der Führerschein wieder ausgehändigt wird ? Ist es richtig das ich keine neue Prüfung machen muss oder liege ich da falsch ?
    MfG Uwe M.

  21. Hunter H.-H.
    Am 19. Februar 2020 um 12:42

    Nachtrag zu meinem Kommentar

    Ich vergaß zuvor zu erwähnen, dass meine Prüfbescheinigung zum führen von Mofas/Roller/Autos bis 25kmh.Damals nicht abgegeben werden mußte, diese uneingeschränkte Gültigkeit besitzt und weiterhin berechtigt am Straßenverkehr teilzunehmen.Beschränkt auf 25kmh trotz Riskofaktor und Führerschein Entzug und auch während meiner 12 monatigen Sperrzeit.Ich empfinde diese duldung absolut irwitzig auch mit 25 kmh kann ein (Alkoholiker wie ich zumindesr seit dem Vorfall generell so eingestufft).In dem Fall wird meine Eignung nicht Angezweifelt, bedenkenlos läßt man mich volltrunken am Straßenverkehr teilnehmen ohne von einer Gefährdung auszugehen.

  22. Hunter H.-H.
    Am 19. Februar 2020 um 11:18

    Hallo
    bei einer Polizeikontrolle im 2009 wurden 1,7 Promille festgestellt und vor Ort habe ich den Führerschein den Beamten freiwillig ausgehändigt.
    Nachdem mir zuvor von dem Beamten dazu geraten wurde, mit der Aussage das der Führerschein so oder so für einen längeren Zeitraum weg ist.Jedoch hätte ich die möglichkeit zur freiwilligen Aushändigung, in dem Fall wirkt sich das zu meinen gunsten aus.
    Ansonsten müsse er ihn Beschlagnahmen und in dem Fall ginge es zu meinen lasten.
    Im nachhinein stellte sich heraus das die Freiwillige abgabe ein großer nachteil war, zumindest laut meinem damaligen Anwalt.
    Der Fall zog eine 12 monatige Sperre und 3200 Euro Bußgeld nach sich, zusätzlich 500 Euro Anwaltskosten.
    Nach Ablauf der Sperre wurde kein Antrag auf Neuerteilung gestelt, da mir nicht bekannt war ob eine MPU gemacht werden muß.Wozu mir zu dem Zeitpunkt das nötige Geld fehlte.Auch einen PKW konnte ich mir zu dem Zeitpunkt nicht leisten.
    Bis heute habe ich immer noch keinen Antrag auf Neuerteilung gestellt, somit kann ich nicht mit sicherheit sagen ob eine MPU Voraussetzung ist.Was würden Sie mir anraten solle ich noch 4 Jahre warten und dann den Antrag stellen.Oder kann bereits jetzt schon einen Antrag stellen ohne eine MPU zu machen, oder wäre dieser Fall zu meinem nachteil?Denn eine MPU, Auffrischungskurse, erneute Fahrprüfung und PKW kann ich mir nicht leisten.

  23. Marko .
    Am 10. Februar 2020 um 15:01

    Hallo, ich habe 2004 meinen Führerschein wegen Btm verloren. Im Oktober 2018 habe ich eine Wiedererteilung beantragt. Im Februar 2019 habe ich eine Ablehnung von der Führerscheinstelle erhalten mit der Begründung, ich wäre physisch und psychisch nicht in der Lage am Straßenverkehr teilzunehmen. Und ich soll eine MPU machen. Ich bin körperlich und geistig topfit. Seit 2006 drogenfrei, trinke keinen Alkohol und bin nicht vorbestraft. Wie kann ich mich verhalten? Kann ich die Wiedererteilung nochmal beantragen? Natürlich unter zu-Hilfe-Nahme eines Anwalts. Danke im Voraus für die Hilfe

  24. Sven
    Am 31. Januar 2020 um 17:34

    Guten Tag, ich habe nach 15 Jahren meinen Führerschein wieder, aber ich musste eine theoretische Prüfung ablegen. Ich habe noch 6 Fahrstunden genommen . Nun fehlt mir aber auf meinem Führerschein der 7,5t was kann ich da tun, ich hatte ihn ja vorher auch?

  25. Stefan K.
    Am 29. Januar 2020 um 17:47

    Hallo, ich habe 2007 meinen Führerschein(alter 3) abgeben müssen, seit 2014 habe ich nun meinen Führerschein wieder ab nur “B”. Kann ich bei der Führerscheinstelle einen Antrag stellen,damit ich die selben recht (bis 7,49t) wieder fahren darf. Damals 2014 war ich nur froh meinen Schein zurück bekommen zu haben,aber nun habe ich festgestellt, das ich nur bis 3,5t fahren darf. Wie hoch sind meine Chancen?

  26. Andreas H.
    Am 27. Januar 2020 um 20:42

    Hallo zusammen,
    ich habe eine kurze Frage:
    Meine Fahrerlaubnis wurde mir entzogen.
    Nun muss ich den Antrag auf Wiedererteilung des Führerscheins bei der Behörde vorlegen.
    Muss dies am Hauptwohnsitz erfolgen oder ist dies auch am Zweitwohnsitz möglich.
    Die Antragsdauer am Hauptwohnsitz ist doppelt so lang wie am Zweitwohnsitz, weshalb mir die Möglichkeit den Antrag am Zweitwohnsitz zu stellen entgegenkommen würde und somit auch die Beamten am Hauptwohnsitz entlastet werden würden.

    Danke für eine Antwort.

    Viele Grüße

  27. Rhn krz
    Am 21. Januar 2020 um 5:02

    Hallo
    Habe mein Führerschein 2010 bei einer Verkehrskontrolle verloren der Grund war Drogen im Blut.
    Strafe 1 Monat Fahrverbot ca600€ Geld Strafe.
    Hab 2019 für wiedererteilung mein Führerschein beantragt und hab mich bei MPU angemeldet und hab auch Termin vereinbart für die Prüfung
    Da ich aber durch abzinent Nachweis durchgefallen bin konnte ich nicht zum Prüfung. Es ist jetzt über 10 Jahre her. Was kann ich machen? Mfg

  28. Stefan
    Am 13. Januar 2020 um 14:56

    Ich habe vor zwei Jahren meinen Führerschein Verloren aufgrund von unfall und Fahrerflucht und Alkhol am Steuer.
    Muss ich nach erfolgreichem Absolvieren der MPU den Führerschein neu Machen oder wird er mir wieder erteilt ohne neue Prüfung?

    Mit Freundlichen Grüßen
    Stefan

    • bussgeldkatalog.org
      Am 31. Januar 2020 um 15:27

      Hallo Stefan,

      die Fahrerlaubnisbehörde kann die Ablegung der Prüfungen zur Voraussetzung für die Wiedererteilung machen. Dies geschieht jedoch zumeist erst, wenn zwischen Entziehung und Wiedererteilung bereits viele Jahre vergangen sind.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  29. Mathias G.
    Am 6. Januar 2020 um 17:21

    Hallo,habe 1999/2000 meine Fahrerlaubnis entzogen bekommen, brauche diese jetzt aus beruflichen Gründen wieder, wie muss ich vorgehen?

  30. Mathias in Berlin
    Am 21. Dezember 2019 um 20:02

    Habe vor 15 Jahren den FS wegen Trunkenheisfahrt abgeben müssen. Habe danach 1x MPU gemacht ohne erfolg. Dann 15 Jahre abgewartet. Dann Antrag auf NEUERTEILUNG beim Bürgeramt – ca. 4 Mon. wartezeit. Dann bekommt man einen Brief das ihr wenn eure Akte undFührungszeugnis sauber ist das ihr die Theoretische und Praktische Prüfung ablegen MÜSST! Sucht euch eine Fahrschule und legt die Theoretische Prüfung beim Tüv oder Dekra ab man wird danach gefragt. In Berlin MUSS man zum TÜV ( wird von der Führerscheistelle so entschieden) Theorie bestanden, dann ab zur Fahrschule und Fahrstunden nehmen und wenn ihr denkt ihr seid reif für die Praktische Prüfung sagt es dem Fahrlehrer der macht dann einen Termin nit dem Prüfer. Und dann Praktische Prüfung. Habt ihr auch die bestanden, bekommt ihr einen Zettel der besagt das ihr die Prüfung der FS Klasse B bestanden habt.( ihr dürft mit diesem Zettel aber noch NICHT Auto fahren) Mit diesem Zettel müsst ihr zur Führerscheinstelle Puttkammerstr. und dort bekommt ihr einen vorläufigen Führerschein ( gültig 1 Jahr ) bis die Plastekarte in eurem Briefkasten liegt. Der Vorläufige FS ist kostenlos. Wie lange es dauert bis er im Briefkasten liegt weis ich nicht da ich auch noch auf ihn warte. Eigendlich ists mir wurst wie lange es dauert, darf ja Auofahren.

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