Führerschein: Die Wiedererteilung und Neuerteilung der Fahrerlaubnis

Von Thomas R.

Letzte Aktualisierung am: 23. August 2024

Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten

Die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis: So erhalten Sie den Führerschein zurück

Hier erfahren Sie alles rund um die Neuerteilung der Fahrerlaubnis nach einem Entzug des Führerscheins.
Hier erfahren Sie alles rund um die Neuerteilung der Fahrerlaubnis nach einem Entzug des Führerscheins.

Mit einer Trunkenheitsfahrt gefährden Verkehrsteilnehmer nicht nur sich selbst und andere, sondern nehmen auch in Kauf, dass ihnen der Führerschein entzogen wird. Auch wer sich beispielsweise mit Drogen hinters Steuer setzt, riskiert seinen „Lappen“.

Grundsätzlich ist zwischen einem Fahrverbot und einem Entzug der Fahrerlaubnis zu unterscheiden. Wer ein Fahrverbot zwischen einem und drei Monaten erhält, bekommt nicht den Führerschein entzogen.

Erwischt die Polizei aber einen Autofahrer, der Drogen konsumierte, kann der Führerschein sofort einkassiert werden. In diesem Fall wird von „Gefahr in Verzug“ gesprochen. Der Führerschein gilt dann als entzogen. Aber auch wer acht Punkte in Flensburg hat, dem kann ein Führerscheinentzug drohen.

In diesem Ratgeber gehen wir auf die rechtliche Lage zum Führerschein und der Wiedererteilung ein und erklären, ob es möglich ist, den Führerschein ohne MPU nach 10 Jahren zu bekommen.

Um nun den diesen wieder zu bekommen, muss der Führerschein durch eine Neuerteilung ausgehängt werden. In diesem Zusammenhang wird auch synonym von einer Wiedererteilung vom Führerschein gesprochen. Gesetzlich gesehen gibt es allerdings keinen Antrag auf Wiedererteilung der Fahrerlaubnis, sondern es heißt grundsätzlich Neuerteilung vom Führerschein.

FAQ: Führerschein-Wiedererteilung

Wann muss die Führerschein-Wiedererteilung beantragt werden?

Die Neuerteilung der Fahrerlaubnis muss nur dann beantragt werden, wenn der Führerschein entzogen wurde. Bei einem Fahrverbot ist dies hingegen nicht nötig.

Wann kann die Führerschein-Wiedererteilung beantragt werden?

Die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis kann erst nach Ablauf der Sperrfrist bzw. sechs Monate vor Ablauf dieser beantragt werden. Möglicherweise sind für die Wiedererteilung der Nachweis über eine erfolgreich absolvierte MPU und ein Abstinenznachweis nötig.

Kann die Führerschein-Wiedererteilung auch ohne MPU erfolgen?

Kommt es in den ersten fünf Jahren nach dem Führerscheinentzug zu keinen Auffälligkeiten im Straßenverkehr, beginnt die zehnjährige Verjährungsfrist der Eintragung zur Anordnung einer MPU. Nach spätestens 15 Jahren kann die Führerschein-Wiedererteilung ohne MPU erfolgen.

Die rechtlichen Grundlagen zum Führerschein und der Wiedererteilung

Ein Entzug der Fahrerlaubnis kann rechtlich gesehen auf zwei Grundlagen stattfinden. Zum einen kann der Führerschein aus verwaltungsrechtlichen Gründen entzogen werden, zum anderen als strafrechtliche Maßregelung.

Aus verwaltungsrechtlicher Sicht kann der Führerschein weggenommen werden, wenn körperliche, geistige oder charakteristische Probleme auftreten (§ 3 StVG). Aus strafrechtlicher Sicht ist ein Entzug gerechtfertigt, wenn eine Straftat im Zusammenhang mit dem Führen eines Kraftfahrzeugs begangen wurde. Regelungen hierzu finden sich in § 69 Strafgesetzbuch (StGB).

Um die Fahrerlaubnis durch eine Wiedererteilung zu bekommen, muss ein Antrag des Betroffenen gestellt werden.
Um die Fahrerlaubnis durch eine Wiedererteilung zu bekommen, muss ein Antrag des Betroffenen gestellt werden.

In folgenden Fällen wird strafrechtlich gesehen der Führerschein entzogen, eine Neuerteilung nach dem Entzug wird damit nötig (§ 69 Abs. 2 StGB):

  • Trunkenheit im Verkehr
  • Gefährdung des Straßenverkehrs
  • Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort
  • Vollrausch, wenn die Rauschtat eine der vorherigen Straftaten ist

Antrag auf Neuerteilung der Fahrerlaubnis

Der Führerscheinentzug wird entweder durch die Fahrerlaubnisbehörde ohne im Rahmen eines Gerichtsverfahrens bestimmt. Spätestens ab diesem Termin gilt die sogenannte Sperrfrist.

Im Durchschnitt beträgt diese neun bis 11 Monate. Ist die Frist abgelaufen, bekommen Sie den Führerschein aber nicht automatisch wieder ausgehändigt.

Betroffene müssen eine Neuerteilung vom Führerschein beantragen. Sie können den Antrag schon sechs Monate vor Ablauf der Sperre stellen. Um den Führerschein durch eine Wiedererteilung zu bekommen, prüft die Behörde im Vorfeld verschiedene Faktoren.

Denkbar ist es auch, den Antrag erst sehr viel später einzureichen und den Führerschein durch eine Neuerteilung erst nach 15 Jahren zu erhalten. In jedem Fall muss der Betroffenen selbst tätig werden.

Nimmt die Fahrerlaubnisbehörde an, dass der Betroffene nicht mehr die erforderlichen Kenntnisse für eine Fahrerlaubnis besitzt, muss eine erneute Fahrerlaubnisprüfung abgelegt werden (§ 20 Abs 2. FeV).

Erstreckte sich die Sperrfrist früher über zwei Jahre, mussten die theoretische und praktische Prüfung in jedem Fall erneut abgelegt werden. Der Betroffene musste den Führerschein neu machen. Diese Regelung wurde jedoch im Jahre 2008 aufgehoben. Seither ist die erneute Führerscheinprüfung nur noch dann erforderlich, wenn besondere Umstände im Einzelfall die begründen.

Um den Führerschein durch eine Wiedererteilung zu bekommen, gelten die gleichen Anforderungen wie bei der Ersterteilung.

Eine Wiedererteilung der Fahrerlaubnis ohne eine MPU absolvieren zu müssen, ist nach spätestens 15 Jahren möglich.
Eine Wiedererteilung der Fahrerlaubnis ohne eine MPU absolvieren zu müssen, ist nach spätestens 15 Jahren möglich.

Der Antrag auf den Führerschein durch eine Wiedererteilung kann sechs Monate vor Ablauf der Sperrfrist gestellt werden. In jedem Fall sind folgende Unterlagen vorzulegen:

  • ein aktueller Sehtest
  • eventuell eine ärztliche Untersuchungsbescheinigung
  • ein biometrisches Passfoto
  • der Strafbefehl oder das Gerichtsurteil mit Rechtskraftvermerk
  • der Personalausweis oder Reisepass

Unter Umständen muss der Betroffene eine MPU nachweisen. Wurde die Fahrerlaubnis wegen einer Trunkenheitsfahrt entzogen, sollte Rücksprache mit der Behörde gehalten werden. Möglicherweise muss eine Rehabilitationsmaßnahme besucht werden.

Führerschein durch Wiederherstellung nach 15 Jahren zurückbekommen

Grundsätzlich muss der Führerschein nicht sofort nach Ende der Sperrfrist durch eine Wiedererteilung beantragt werden, so kann der Führerschein auch nach 15 Jahren erbeten werden.

Interessant wird diese Zeitspanne aber aus einem bestimmten Grund: Eine Wiedererteilung vom Führerschein ist nach 15 Jahren ohne MPU möglich – spätestens. Hier kommt es auf die Tilgungsfristen nach § 29 StVG an.

Wie kommt es zu den 15 Jahren? Kommt es in den ersten fünf Jahren nach dem Führerscheinentzug zu keinen Auffälligkeiten im Straßenverkehr, beginnt im sechsten Jahr die zehnjährige Verjährungsfrist der MPU.

Juristisch gesprochen handelt es sich allerdings um keine Verjährung, sondern einfach um eine Austragung in der Akte. Die Anordnung zur MPU kann nicht verjähren, sondern die Eintragung, weswegen eine MPU angeordnet wurde, verjährt.

In jedem Fall ist davon auszugehen, dass nach einer solch langen Zeit die Fahrprüfung erneut abgelegt werden muss.

Sie möchten den Führerschein zurück ohne eine MPU zu machen? Die Tilgungsfristen

Dass eine Neuerteilung der Fahrerlaubnis ohne MPU möglich ist, konnten wir bereits klären. Allerdings ist eine Wiedererteilung der Fahrerlaubnis nach 15 Jahren der späteste Augenblick. In manchen Fällen ist es möglich, den Führerschein nach 10 Jahren zurück zu erhalten ohne eine MPU zu absolvieren.

Den Führerschein zurück bekommen: Nach 10 Jahren ist dies je nach Tilgungsfrist ohne MPU möglich.
Den Führerschein zurück bekommen: Nach 10 Jahren ist dies je nach Tilgungsfrist ohne MPU möglich.

Bei einer Wiederteilung der Fahrerlaubnis ohne MPU kommt es nämlich auf die Tilgungsfristen an, auf welche wir nun im Folgen eingehen werden. Diese beginnen nämlich je nach Situation zu unterschiedlichen Momenten:

  • bei Entziehung, Verzicht oder Versagung der Fahrerlaubnis sowie Anordnung einer Sperrfrist: Tilgungsfrist beginnt mit der (Wieder-)Erteilung der Fahrberechtigung
  • bei verwaltungsbehördlichen und gerichtlichen Bußgeldentscheidungen wegen einer Ordnungswidrigkeit: Tilgung beginnt mit dem Tag, an dem das Urteil rechtskräftig wird
  • bei strafrechtlichen Verurteilungen: Tilgungsfrist beginnt am Tag des ersten Urteils
  • bei verkehrspsychologischen Beratungen sowie Aufbauseminaren: Tilgung beginnt am Tag der Ausstellung der Bescheinigung; bei Verzicht auf die Fahrberechtigung beginnt die Tilgungsfrist am Tag, an dem die Verzichtserklärung der Behörde zugeht

Eine Wiedererteilung der Fahrerlaubnis nach 10 Jahren ist also auch möglich. Haben Sie Fragen zu Ihrer Tilgungsfrist, so wenden Sie sich an einen Anwalt für Verkehrsrecht. Dieser kann Ihnen genau sagen, wann Sie einen Antrag stellen sollten.

Über den Autor

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Thomas R.

Thomas hat einen Abschluss in Politikwissenschaften von der Universität Jena. Er gehört seit 2018 zum Team von bussgeldkatalog.org und verfasst News und Ratgeber zu verschiedenen Themen im Verkehrsrecht.

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228 Kommentare

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  1. Marlene
    Am 19. Dezember 2019 um 17:42

    Hallo ich war vorher im Besitz des Führerscheins so etwa 13 Jahre,mir wurde der Führerschein zum zweiten Mal im Jahr 2000 entzogen wegen Trunkenheitsdelikte im Strassenverkehr, zur Wiedererlangung des Führerscheins hätte ich eine Mpu machen müssen, habe jetzt aber an dem Stichtag genau 20 Jahre gewartet um ihn wieder zu beantragen. Ich war 11 Jahre in einer Massregelvollzugsanstalt untergebracht und habe im Januar 2020 meine Führungsaufsicht abgeschlossen, somit erlöschen ja auch die Einträge im polizeilichen Führungszeugnis.Desweiteren habe ich eine Alkoholsuchttherapie abgeschlossen und bin nun im 18.Jahr trocken, nachweislich dokumentiert, muss ich den Führerschein neu machen oder kann er mir wieder neu erteilt werden? mit etwas Auffrischung in der Fahrschule. Es wäre schön wenn ich eine baldige Antwort bekommen würde

    • bussgeldkatalog.org
      Am 6. Januar 2020 um 17:44

      Hallo Marlene,

      unter Umständen kann die Fahrerlaubnisbehörde als Voraussetzung für die Wiedererteilung die erneute Ablegung der Fahrprüfungen verlangen, wenn zwischen dem Fahrerlaubnisentzug und dem Antrag auf Wiedererteilung sehr viele Jahre vergangen sind. Bitte wenden Sie sich an die zuständige Fahrerlaubnisbehörde.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  2. Tina
    Am 13. November 2019 um 12:43

    Hallo,

    ich habe noch nie einen Führerschein gehabt und bin dann beim fahren erwischt worden, alkohohl oder ähnliches war nicht im Spiel. Jetzt möchte ich einen Führerschein machen. Was muss ich tun. Muss ich dann auch eine MPU machen ?

  3. Eugen
    Am 10. November 2019 um 18:37

    Hallo alle zusammen, dieses 15 August ich müsste meinen Führerschein vor läufig zu Polizei ab geben wegen Entfernung von Unfall stelle gesamte Schaden beträgt 4500 Euro, und wahr kein einziges Brief seit August da. Das wegen habe ich frage was sollte ich weiter machen ? Weill ich brauche meine Führerschein Ärztliche Termine wahr zu nehmen weil ich habe seit 2016 eine Leber Krebs.
    Im voraus Villen Herzlichen Danke für die info.
    MFG:

  4. Flachs
    Am 9. November 2019 um 12:13

    Mir wurde 1992 der Führerschein wegen Btm entzogen ,ich habe jetzt die wieder Erteilung beantragt, ich sollte jetzt den erste Hilfe kurz ne Sehtest machen. Das habe ich. Jetzt könnte die Sachbearbeiterin aber meinen damaligen Führerschein Eintrag noch mehr finden und meinte ich müsse den Führerschein mit Pflicht Stunden neu machen. Sie würde jetzt noch ein führungszeugniss einholen. Ich würde in 4 Wochen Bescheid bekommen wann ich den machen kann. Jetzt nach 6 Wochen habe ich nachgefragt was los ist da wurde mir gesagt sie würden noch auf Gericht Akten warten. Bin in der Vergangenheit gerichtlich aufgefallen (nicht btm) können die jetzt eine MPU verlangen.
    Mfg B.Flachs

  5. Marco P.
    Am 7. November 2019 um 20:45

    Hallo H.j.M.
    ich war bei der Fahrelaubnisbehörde meines Landkreises und dort wurde mir gesagt das sich vor ca. 2 Jahren das Gesetz geändert habe und ich eine theoretische sowie eine praktische Prüfung ablegen muss.(nach 15 Jahren,Akte wurde gelöscht) noch dazu bekomme ich nicht die alten FS Klassen zurück sondern nur die aktuelle Klasse B.Also keine 7,5 Tonnen,Anhänger usw.Ich rate allen so wie ich es auch tun werde sich einen Anwalt zu Rate zu holen,mfG.M.P.

  6. H.j.M
    Am 24. Oktober 2019 um 10:05

    hallo
    möchte jetzt nach 15 Jahren meinen Führerschein wieder beantragen ……..muss ich die gasammte Fahrschule durchlaufen oder nur die Theorie neu machen und eine Fahrprüfung machen oder muss ich die ganzen Pflicht stunden auch machen ??

  7. Artem
    Am 7. Oktober 2019 um 22:03

    Hallo meine Frage ist, ich habe mein führerschein im Jahr 2006 verlören (1,7 Promille)kann ich mir jetzt führerschein neue eintragen ohne mpu

  8. R. Kv
    Am 4. Oktober 2019 um 12:43

    Hallo,
    Ich habe nach dem FS entzug einen Antrag auf neu Erteilung gestellt.
    Leider finde ich nirgends eine Angabe, wie lange dieser Antrag nun Gültigkeit besitzt.
    Also ab welchem Zeitpunkt ich einen neuen Antrag auf wiedererteilung stellen müsste.
    Können Sie mir hier evtl eine Info geben?

    Mit freundlichen Grüßen

  9. Furkan
    Am 23. September 2019 um 11:36

    ich bin in der Probe Zeit musste Laut Straßenverkehrsamt ein Abbau Seminar ablegen . Dies hab ich leider gottes vergessen gehabt und muss mein Führerschein abgeben . Wie schaffe ich es mein Führerschein zu behalten bzw
    Das ich ihn irgendwann wieder kriege ?
    Weil die habe mir gesagt das ich irgendwelche Formulare ausfüllen muss das dies dan geprüft werden muss und dann irgendwann mein Führerschein zu bekommen ?

  10. Anne B.
    Am 14. September 2019 um 10:44

    Hallo ich habe in Antrag auf Erteilung gestellt.
    Jetzt erhielt ich vom landratsamt ein Schreiben ich solle auf der führerscheinstelle zur entgennahme meines Führerscheins vorsprechen und eine Verwaltungs Gebühr von 71 Euro zahlen…
    Was bedeutet dies.
    LG Anne

  11. Hans
    Am 9. September 2019 um 16:31

    Hallo.
    Mir wurde vor 15 Jahren der Führerschein wegen Alkohol entzogen. Nach einer Beantragung zur Neuerteilung der Fahrerlaubnis bekam ich von unserer Verwaltung die Auflage zum Nachweis einer Theoretischen sowie Praktischen Prüfung. Da ich schon länger als 10 Jahre kein Fahrzeug geführt habe. So weit so gut. Ich stehe mittlerweile auch kurz vor einer Prüfung. Meine Frage ist: Habe ich bei einer Neuerteilung der Fahrerlaubnis eine 2 Jährige Probezeit ? Meine erste Prüfung liegt schon 42 Jahre zurück. Da gab es noch keine Probezeit.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 11. September 2019 um 14:29

      Hallo Hans,
      wenden Sie sich mit diesem Anliegen an die zuständige Behörde.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  12. Markus B
    Am 7. September 2019 um 16:36

    Hallo.
    Mir hat man den Führerschein am 12.07.2010 entzogen wegen zuvieler Punkte.(zu schnell fahrens)
    Jetzt habe ich für eine Neuerteilung des alle notwendigen Unterlagen zusammen.
    Meine Frage ist jetzt,muss ich eine neue praktische und oder theoretische Prüfung ablegen?

    Vielen Dank

    • bussgeldkatalog.org
      Am 9. September 2019 um 17:48

      Hallo Markus,

      liegen zwischen Entziehung und Wiedererteilung der Fahrerlaubnis viele Jahre, kann die Behörde im Einzelfall das erneute Ablegen der Prüfungen fordern. Hierbei handelt es sich um eine Einzelfallbewertung, die auf Grundlage der Einschätzung der Fahrerlaubnisbehörde fällt.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  13. Dani
    Am 7. September 2019 um 1:56

    Hallo,
    Ich muss 1 Jahr Abstinenz machen danach mpu muss ich mein Führerschein danach neu machen?
    Danke im voraus

    • bussgeldkatalog.org
      Am 9. September 2019 um 17:38

      Hallo Dani,

      in der Regel verlangt die Fahrerlaubnisbehörde die Neuablegung der Prüfungen erst, wenn zwischen Fahrerlaubnisentziehung und Wiedererteilung ein längerer Zeitraum liegt. Die Entscheidung obliegt jedoch der zuständigen Behörde und richtet sich nach dem Einzelfall.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  14. Patrick
    Am 1. September 2019 um 16:08

    Hallo zusammen
    Ich habe meine Fahrerlaubnis am 20.08.2000 wegen Trunkenheit verloren.
    Frage:
    Wie bekomme ich ihn wieder?
    Neuerteilung oder Wiedererteilung?
    Gibt es einen Vordruck für den Antrag?
    Muss ich eine MPU machen? (Bin danach nicht mehr gefahren, also ohne Fahrerlaubnis)
    Muss ich nochmal neu zur Fahrschule?
    Bekomme ich meine alte Fahrerlaubnis wieder? ( Anhänger, 7,5t)
    Wäre schön wenn mir jemand weiter hilft weil mir jeder was anderes erzählt

    Vielen dank im voraus

    Patrick

  15. Robin
    Am 16. August 2019 um 16:00

    Hallo ich hatte einen unfall Motorrad fahrer leicht verletzt vor dem unfall habe ich eine Frau überholt war in einer 70er Zone mit 80 85 gefahren laut zeugen 120 130 angeblich so habe führerschein enzug aber noch kein Gerichtsverhandlung was wird mich erwarten habe mich bei allen entschuldigt

  16. Sandwurm
    Am 15. August 2019 um 17:27

    Hallo. Mir wurde 1995 der Führerschein entzogen für 1 Jahr. Nach Ablauf der Frist habe ich diesen jedoch nie abgeholt. Habe ich noch Möglichkeit diesen Führerschein wieder ausgehändigt zu bekommen oder besteht darin keinerlei Möglichkeit mehr?

  17. Dave
    Am 14. August 2019 um 16:49

    Hallo, ich habe meinen Führerschein wegen Trunkenheit 2 Jahre verloren. 1998 habe ich den Führerschein neu gemacht, allerdings nur den Pkw Führerschein. Da ich Motorrad und LkW vor Entzug der Fahrerlaubnis hatte stellt sich mir dir Frage ob ich mir den Motorrad und Lkw Schein jetzt wieder eintragen lassen kann.

  18. Alice
    Am 13. August 2019 um 20:48

    Hallo,

    ich habe den Antrag auf Neuerteilung der Fahrerlaubnis bereits gestellt und die Frist zur Vorlage des MPU-Gutachtens fällt auf den 11.11.2019 – kann diese verlängert werden?
    Der Zeitpunkt der MPU und der Frist zur Vorlage bei der Führerscheinstelle überschneiden sich durch Verzögerungen im Vorbereitungskurs.

    Danke vorab und beste Grüße,
    Alice

  19. WENIG
    Am 12. August 2019 um 11:18

    hallo ich habe meinen Führerschein seid 2006 weg ich Bräuchte ihn Berufs Kinder bedingt wieder
    Bekomm ich in nach 15 Jahren so zurück.
    Oder kann ich den jetzt schon beantragen.

  20. Danny H
    Am 10. August 2019 um 17:13

    Hallo,
    Ich hatte 2008 eine TF .
    Der BAK hat für eine MPU gereicht, welche dann auch angeordnet wurde.
    Diese konnte ich ohne größere Hürden bestehen. Meine Vorbereitung darauf bestand lediglich darin, mir klarzumachen, was der Gutachter von mir will und mit welcher Strategie ich dort sauber durchkomme.
    Diese ganze MPU-Vorbereitungsindustrie ist nur dazu da, den Leuten das Geld aus der Tasche zu ziehen.
    Jeder, der halbwegs logisch und komplex denken kann, ist in der Lage die MPU zu bestehen, ohne einer MPU-Coaching- Bude tausende Euro in den Rachen zu werfen.
    Ich wünsche allen MPU-Anwärtern viel Erfolg!

  21. Murat
    Am 7. August 2019 um 21:41

    Hallo
    Ich war und bin in Methadon programmieren und wegen Methadon hat der Verkehrsamt mir gesagt ich müsste ein mpu machen weil die wissen wollten ob ich Kraftfahrzeug führen kann. In der Zeit hatte ich das Geld nicht dafür und habe freiwillig mein Führerschein abgegeben und gesagt wenn ich das Geld habe werde ich das machen. Jetzt nach 8 Jahren habe ich mein mpu. Kriege ich jetzt mein Führerschein ohne Probleme

  22. Bodo G
    Am 5. August 2019 um 18:33

    Ich habe aufgrund einer Alkoholfahrt den alten Füherschein Klasse 3 incl. Motorrad der Kl. 1 unbeschränkt verloren.
    Wegen finanzieller Möglichkeiten habe ich die Frist der Neuerteilung versäumt. Mittlerweile besitze ich einen neuen Führerschein, allerdings mit Einschränkungen. Ich darf keinen mehr LKW bis 7,5 Tonnen bewegen und auch nicht mehr unbegrenzt KL. 1 Motorrad fahren, weil ich eine Verzichterklärung darauf unterschreiben musste. Besteht nach heutiger Rechtslage trotzdem die Change auf Rückabwicklung? Also dem alten Status nach Klasse drei und eins unbeschränkt wiederzu erlangen? Was soll ich tun, wie muss ich vorgehen?
    LG Bodo G.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 12. August 2019 um 10:57

      Hallo Bodo,

      bitte wenden Sie sich an einen Anwalt.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  23. Daniela
    Am 5. August 2019 um 2:39

    Hallo,also irgendwie werde ich trotzdem nicht aus dem ganzen hier schlau.Ich habe wegen Trunkenheit mein Führerschein ,2008,verloren.Kann ich jetzt ohne MPU den wieder beantragen oder muss ich jetzt bis die 15 Jahre voll sind warten?Überall liest man zuerst 10 Jahre und paar Sätze weiter kommen die 15 Jahre wieder zu Wort.Bedanke mich vor raus schon mal für eine Antwort.
    L.G. Daniela

  24. Faruk
    Am 16. Juli 2019 um 22:32

    Hallo und herzliche grüsse,
    Mein führerschein wurde mir am 2006 entzogen und bekamm Ich wie der 2008 nach dem Ich MPU bestand und anschliesend ein Seminar besuchte.
    2009 wurde mein führerschein erneut entzogen wegen trunkenheit am steuer mit 1.2, da Ich ein Unfall verursachte mit verletzumgen.
    Meine frage: Ich will antrag stellen für neuerteilung, von der führerscheinstelle wurde angefordert 2 bilder, erstehilfe kurs arztbescheinigung, augenfachärtztliches zeugnis und zu vermerken ist das während der antragsverfahren, nachdem sie von flensburg informmieren, können Sie eventuell noch MPU test verlangen, in schlimmsten fall auch theoretische und praktische prüfung.
    Meine frage an Sie gipt es verjährung nach so Lange zeit oder nicht.
    Ich bedanke mich ganz herzlich wenn Sie mir anyworten können.
    Grüsse Faruk

  25. Hans
    Am 15. Juli 2019 um 17:10

    Also ,ich wurde wurde 2016 zweimal mit leicht erhöhtem Alkoholpegel (liegt noch bei den Delikten) abgehalten und obwohl ich beteuert habe dass das nicht an meinem Alkoholkonsum liegen kann .Musste ich 4 Monate Führerscheinentzug und das Bußgeld akzeptieren.Ende 2017 wurde dann ohne daß ich weiter auffällig war die MPU abgeordnet was wiederum Führerschein verlust führte.Ist dass jetzt überhaupt legitim und was kann ich jetzt dagegen machen?

  26. Y.
    Am 10. Juli 2019 um 16:55

    Moin! Meinen Führerschein mußte ich abgeben weil ich nicht zur nachschulung gegangen bin wegen Ordnungswidrigkeit (schnelles Fahren) und in der Probezeit! Sitze jetzt im Knast,habe 15 Jahre kassiert,nächstes Jahr,habe ich die 10 Jahre rum,bekomme ich meinen Führerschein ohne MPU und Nachschulung wieder? lg

  27. Robin
    Am 9. Juli 2019 um 14:59

    Hi und zwar hab ich eine frage da meine situation bischen kompliziert ist.
    2012 hab ich in der probezeit einen verkehrsverstoß begangen und wurde aufgefordert ein aufbausimenar zu machen. Dies konnte ich nicht weil ich dann wegen anderen verstößen in haft musste bin 2014 dann entlassen worden hab die wiedererteilung beantragt genehmigt bekommen musstr nur das aufbauseminar wiederholen hab mich bei einer fahrschule registriert und bin einmal da gewesen dann bin ich wegen verstoß von handel mit btmg verurteilt worden musste eine therapie machen 11monate die Staatsanwaltschaft hat diesnicht akzeptiert undweil ich nicht süchtig bin ist eine kausalität nicht gegeben also musste ich wieder in haft nun bin ich wieder entlassen worden bin umgezogen und dachtr ich muss nur das aufbau seminar machen die behörde sagt aber wir prüfen das ob sie eine mpu machen müssen (bin seit 2012 nicht mehr auto gefahren hab keine delikte gemacht die aufs führerschein einfluss haben könnten) nun ist die frage kann die behörde mich verpflichten eine mpu zu machen ?

  28. Ali
    Am 8. Juli 2019 um 10:58

    Hallo, ich habe 1 Jahr Abstinenz erfolgreich abgeschlossen und will jetzt eine Antrag bei der Führerscheinstelle auf Wiedererteilung des
    Führerscheins beanantragen, der Beamte sagte mir er brauche die Nachweise und will sie einscannen, muss ich die Astinenznachweise bei der Führerscheistelle vorlegen?

  29. Olga
    Am 7. Juli 2019 um 13:45

    Hallo, mir wurde 2005 wegen Alkohol Führerschein entzogen, bin kein wiederholungst Täter und habe sonst keine Eintragungen.
    2007 Antrag auf neuerteilung gestellt und nicht zurück gezogen mpu nicht gemacht war viel zu teuer. Ab wann kann ich Antrag stellen ohne mpu? Vielen Dank

  30. Michael
    Am 6. Juli 2019 um 17:49

    Hallo,
    ich habe mal eine Frage: Wo ich 18 jahre alt war, habe Fahrverbot für 6 monate bekommen. ich war dann aber permanent im Ausland und habe an meine Führerschein nicht mehr gedacht. Denn wo ich in Ghana war, habe ich dort den Führerschein gemacht, dasselbe in Australien und New Zealand. Jetzt bin ich wieder in Deutschland und die anderen sind alle abgelaufen. Kann ich einen neuen Führerschein beantragen nach 42 jahren?
    Vielen Dank für eure Hilfe.

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