Führerscheinfreie Fahrzeuge: Diese Kfz benötigen keine Fahrerlaubnis

Von Thomas R.

Letzte Aktualisierung am: 21. August 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Welche Fahrzeuge dürfen ohne Führerschein gefahren werden?

Welche Bedingungen gelten für fahrerlaubnisfreie Kraftfahrzeuge?
Welche Bedingungen gelten für fahrerlaubnisfreie Kraftfahrzeuge?

Ob wegen einer nicht bestandenen MPU oder etwa einer allgemeinen Aversion gegen Prüfungen: Manche Menschen entscheiden sich dazu, keinen Führerschein (mehr) haben zu wollen. Möchten sie dennoch motorisiert am Straßenverkehr teilnehmen, benötigen sie führerscheinfreie Fahrzeuge.

Doch gibt es in Deutschland überhaupt Autos, die ohne Führerschein geführt werden können? Welche Voraussetzungen müssen gegeben sein und welche Bußgelder folgen, wenn diese nicht eingehalten werden?

In diesem Ratgeber erfahren Sie, welche Fahrzeuge ohne Fahrerlaubnis gefahren werden dürfen. Informationen zu den einzelnen Bestimmungen sowie zu den drohenden Bußgeldern bekommen Sie hier ebenfalls.

Führerscheinfreie oder fahrerlaubnisfreie Fahrzeuge: Welche Ausdrucksweise ist richtig? Grundsätzlich sind die Begriffe „Führerschein“ und „Fahrerlaubnis“ voneinander abzutrennen. Mit dem Schein ist lediglich das Dokument gemeint, während die Erlaubnis die allgemeine Berechtigung zum Führen bestimmter Kfz darstellt. In diesem spezifischen Fall werden die Bezeichnungen „führerscheinfrei“ und „fahrerlaubnisfrei“ allerdings Synonym verwandt.

FAQ: Führerscheinfreie Fahrzeuge

Gibt es führerscheinfreie Autos?

Gilt ein Auto als Mobilitätshilfe oder Krankenfahrstuhl, benötigen Sie dafür unter bestimmten Voraussetzungen keinen Führerschein.

Sind Mofas führerscheinfrei?

Bei Mofas handelt es sich um führerscheinfreie Fahrzeuge. Allerdings wird für diese eine Prüfbescheinigung benötigt.

Welche Fahrzeuge sind noch führerscheinfrei?

Bestimmte landwirtschaftlich genutzte Fahrzeuge wie Zugmaschinen, Stapler, Flurförderzeuge und selbstfahrende Arbeitsmaschinen sind führerscheinfrei.

Spezifische Infos über führerscheinfreie Fahrzeuge

Führerscheinfreie Mofas: Ohne Prüfung drohen Bußgelder!

Mofas sind zwar führerscheinfreie Fahrzeuge, daraus ergibt sich allerdings nicht, dass sie gefahren werden dürfen, ohne dass die betroffene Person im Vorfeld gewisse Kenntnisse erworben hat. Um ein Mofa im deutschen Straßenverkehr steuern zu dürfen, ist eine besondere Prüfbescheinigung vonnöten, die sicherstellen soll, dass Mofafahrer zumindest die Grundregeln im Straßenverkehr beherrschen und aufgrund ihrer Unwissenheit keine Gefahr darstellen.

Bedenken Sie: Ein Mindestalter von 15 Jahren ist Voraussetzung. Nach einer bestandenen Prüfung sind Sie zum Führen von einem Mofa berechtigt, solange dieses bauartbedingt nicht schneller als 25 km/h fahren kann.

Fahren Sie mit einem Mofa, ohne die Prüfbescheinigung abgelegt zu haben, droht ein Bußgeld von 20 Euro.

Führerscheinfreie Autos: Diese Bestimmungen gelten

Gilt ein Auto als Mobilitätshilfe oder Krankenfahrstuhl, ist es führerscheinfrei. Folgende Voraussetzungen müssen dafür gegeben sein:

  • Krankenfahrstuhl: Bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von 15 km/h, maximale Breite von 110 cm, maximales Leergewicht von 300 kg, maximales Gesamtgewicht von 500 kg, elektrischer Antrieb
  • Mobilitätshilfe: Maximale Breite von 70 cm, zweispurig angeordnetes Fahrzeug, lenkerähnliche Haltestange, Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h
Zudem muss an der Bauart des Kfz erkennbar sein, dass es zum Gebrauch durch körperlich beeinträchtigte Personen bestimmt ist.

Ein führerscheinfreies Auto kaufen: Stolpersteine

Attribut "führerscheinfrei": Nicht alle Fahrzeuge bekommen es.
Attribut “führerscheinfrei”: Nicht alle Fahrzeuge bekommen es.

Insbesondere dann, wenn Sie führerscheinfreie Autos gebraucht erwerben wollen, sollten Sie Vorsicht walten lassen: Nicht alle Fahrzeuge, welche als „führerscheinfrei“ beworben werden, erfüllen auch die notwendigen Voraussetzungen.

Neben den üblichen Vorsichtsmaßnahmen beim Autokauf sollten Sie sich erkundigen, ob das in Betracht kommende Auto wirklich führerscheinfrei geführt werden darf.

Eine detaillierte Nachfrage bei der Zulassungsbehörde kann an dieser Stelle teure Fehler vermeiden.

Führerscheinfreie Fahrzeuge in der Landwirtschaft

Auch bestimmte landwirtschaftlich genutzte Fahrzeuge sind führerscheinfrei. Dazu zählen laut § 4 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV):

  • Zugmaschinen
  • Stapler
  • Flurförderzeuge
  • selbstfahrende Arbeitsmaschinen

Allerdings müssen diese Maschinen von ihrer Bauart her eindeutig für den land- oder forstwirtschaftlichen Zweck bestimmt sein. Zudem darf ihre Höchstgeschwindigkeit 6 km/h nicht überschreiten.

Als führerscheinfreie Fahrzeuge gelten ebenfalls landwirtschaftliche Kfz und Arbeitsmaschinen, welche mithilfe von Holmen von Fußgängern geführt werden.

Das Auto war nicht führerscheinfrei? Diese Ahndungen drohen

Nehmen Sie mit einem Fahrzeug am Straßenverkehr teil, ohne die entsprechende Fahrerlaubnis zu besitzen, drohen unangenehme Folgen. Dies ist beispielsweise dann der Fall, wenn Sie ein Mofa mit mehr als 25 km/h ohne Führerschein fahren.

Der Tatbestand des Fahrens ohne Fahrerlaubnis stellt eine Verkehrsstraftat dar: Bis zu ein Jahr Freiheitsstrafe oder ein entsprechend hohes Strafgeld können folgen.

Über den Autor

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Thomas R.

Thomas hat einen Abschluss in Politikwissenschaften von der Universität Jena. Er gehört seit 2018 zum Team von bussgeldkatalog.org und verfasst News und Ratgeber zu verschiedenen Themen im Verkehrsrecht.

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155 Kommentare

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  1. Dennis b.
    Am 8. Mai 2018 um 3:13

    Hallo ich will mir einen m25 multicar holen der maximal 6 kmh fährt brauche ich da ein Führerschein und die zweite Frage muss der tüf habend oder reicht da ein versicherungskenzeichen

    • wiltschka
      Am 7. Oktober 2018 um 22:23

      Die 6 km/h-Regelung ist bei den Führerscheinen seit 2002 weggefallen (FeV). Du brauchst bei 6 km/h also die gleiche Fahrerlaubnis wie bei 25 km/h. Das Multicar hat 1650 kg Leergewicht, kann also auch nicht als Leicht-Kfz oder Krankenfahrstuhl zugelassen werden. Da muss dann auch die Klasse B her! (bis 25 km/h reicht auch die alte Klasse 5, ausgestellt vor dem 01-01-1989).

    • bussgeldkatalog.org
      Am 31. Mai 2018 um 14:31

      Hallo Dennis b.,

      bitte wenden Sie sich an die Zulassungsstelle.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  2. Betty D.
    Am 17. April 2018 um 0:52

    Hallo,
    ich bin am 13.12.1954 geboren und habe vor 15 Jahren meinen Führerschein verloren. Ich würde ihn jetzt zwar wieder bekommen, müßte aber die Prüfung neu machen. Eigentlich brauche ich aber gar kein Auto. Lediglich mal zum Doktor oder Einkaufen, wäre ein “führerschein-freies” Auto hilfreich, da ich aufgrund meiner Arthrose schlecht und nur unter Schmerzen laufen kann.
    Darf ich ein Geschwindigkeits-reduziertes Auto fahren oder ist ein sog. E-Scooter (Senioren) besser? Allerdings – ein Dach über dem Kopf wäre mir lieber, also tendiere ich zu einem Kleinstauto.
    Bitte teilen Sie mir mit, was für mich in Frage käme. Ich wohne in Hessen (habe schon gehört, die Bestimmungen wären evtl. in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich.).
    Danke

  3. Marcel
    Am 11. April 2018 um 17:22

    Hallo ich bin 28 Jahre habe eine mofaprüfbescheinigung darf ich damit ein 25 kmh auto fahren .

    Was muss ich beachten

    Gibt ja viele die damit Rum fahren

    • bussgeldkatalog.org
      Am 7. Mai 2018 um 11:23

      Hallo Marcel,

      ob das Fahrzeug tatsächlich führerscheinfrei ist, hängt unter anderem davon ab, wann und ob es zugelassen wurde. Am sichersten ist es, wenn Sie sich bei der zuständigen Behörde informieren.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  4. Lilia B.
    Am 11. April 2018 um 8:12

    muss man steuer zahlen für mofa auto biete rufen sie mir an

    • bussgeldkatalog.org
      Am 7. Mai 2018 um 10:33

      Hallo Lilia,

      wir antworten grundsätzlich nur über die Kommentare. Leichtkraftfahrzeuge sind in der Regel von der Kfz-Steuer befreit. Nähere Informationen erhalten Sie bei der zuständigen Zulassungsstelle.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  5. Scholz
    Am 27. März 2018 um 17:13

    Hallo.ich habe einen Fiat panda zwei Sitzer mit Krankenfahrzeug Zulassung 25 km/h. Baujahr vor 1989 ,ich Baujahr 1957 . Heute7.10.2018 hat mich eine Polizistin in Bayern angehalten und mir eine Anzeige wegen Schwarzfahren gegeben und mich nicht mehr weiter fahren lassen. Da sie behauptet das Fahrzeug entspricht wegen dem neuen Gesetzen der Strassenzulassung da ein zweiter Sitz verbaut ist.Darf mein Auto nun nicht mehr fahren und muß ich nun mit einer Strafanzeige rechnen.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 27. April 2018 um 14:49

      Hallo Scholz,

      das von Ihnen beschriebene Fahrzeug entspricht in der Tat nicht den Voraussetzungen eines führerscheinfreien Fahrzeugs, wie sie in § 4 Abs. 1 Fahrerlaubnis-Verordnung festgelegt sind. Da Sie anscheinend schon eine Anzeige erhalten haben, erübrigt sich die Frage, ob Sie mit einer solchen rechnen müssen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  6. Marion B
    Am 18. März 2018 um 0:28

    Hallo ich bin am 10.10.1976 geboren darf ich ein mofa fahren unter 25 km lg

    • bussgeldkatalog.org
      Am 16. April 2018 um 16:11

      Hallo Marion,

      für Mofas ist eine Prüfbescheinigung notwendig.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  7. Sonja
    Am 16. März 2018 um 20:10

    Hallo, ich habe eine Frage zu Mobilitätshilfen. Im Internet sind so viele verschiedene und gegensätzliche Aussagen, dass ich jetzt gar nichts mehr weiß. Mein Vater hat sich ein Elektromobil gekauft. 4 Räder – als 2spurig, Gesamtbreite 70 cm. Also ein Seniorenmobil. Das Elektromobil ist max. 15kmh schnell. Mein Vater hat keinen Führerschein. Darf er dieses Elektromobil ohne Führerschein fahren? Auf Ihrer Seite steht, dass es erlaubt ist. Aber bei den Gesetzen steht folgendes: “Für das Führen einer Mobilitätshilfe gilt die Fahrerlaubnis-Verordnung in der jeweils geltenden Fassung mit der Maßgabe, dass für das Führen einer Mobilitätshilfe mindestens die Berechtigung zum Führen eines Mofas nachzuweisen ist.” Was ist jetzt nun richtig?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 16. April 2018 um 14:58

      Hallo Sonja,

      beides ist richtig. Für Mobiliätshilfen im Sinne der Mobilitätshilfenverordnung ist eine Mofa-Prüfbescheinigung notwendig. Für motorisierte Krankenfahrstühle hingegen, die maximal 15 km/h fahren, ist weder eine Fahrerlaubnis noch eine Prüfbescheinigung notwendig. Sie müssten also zunächst feststellen, worum es sich bei dem Fahrzeug Ihres Vaters genau handelt.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  8. Micha
    Am 28. Februar 2018 um 18:25

    Guten Tag ich habe eine wichtige Frage Wie ist das ich bin gebehinder und kann nur mit dem Taxi fahren was mir auf langer Zeit zuteuer ist und ich will mir ein krankenfahrstuhl mit 25 kmh auto zulägen was brauche ich um so ein sondern kfz zu führen

    • bussgeldkatalog.org
      Am 29. März 2018 um 15:29

      Hallo Micha,

      für Krankenfahrstühle bis 15 km/h benötigen Sie keine Fahrerlaubnis. Für Mobilitätshilfen bis 20 km/h ist eine Prüfbescheinigung für Mofas nötig. Darüber hinaus brauchen Sie eine Fahrerlaubnis, etwa der Klasse AM.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  9. Christopher
    Am 26. Februar 2018 um 21:50

    Hallo
    Habe noch nie einen Führerschein besessen. Bin aber wegen Arbeit und Kind ohne Fahrerlaubnis gefahren. Wollte jetzt PKW schein machen Führerschein stelle sagt erst MPU machen bevor eine Erlaubnis erteilt wird. Kann ich da jetzt trotzdem eine Mofa Bescheinigung machen oder nicht und eventuell dann mit einem 25kmh auto fahren.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 27. März 2018 um 15:03

      Hallo Christopher,

      in der Regel gilt die MPU für alle Fahrerlaubnisklassen. Fragen Sie ggf. bei der anordnenden Stelle nach.

      Die Redaktion von Bussgeldkatalog.org

  10. Michael
    Am 14. Februar 2018 um 13:39

    Kann man die Mofa Prüfbescheinigung nicht langsam mal abschaffen Mann ab 30 mit der Mofa ohne Prüfbescheinigung fahren darf es gibt auch viele andere Menschen die das nicht schaffen würden eine Mofa-Prüfbescheinigung zu 99% gibt es da Menschen die nicht lesen und schreiben können die werden das nie schaffen dann sollen die lieber hingehen eine Altersbegrenzung machen ab 30 Mofa Mofa leichtmofa freizugeben ohne Prüfbescheinigung

  11. bussgeldkatalog.org
    Am 1. Februar 2018 um 15:34

    Hallo stefan s.,

    dafür brauchen Sie in der Regel keine Fahrerlaubnis. Sie müssen lediglich geeignet sein, das Fahrzeug zu führen.

    Die Redaktion von Bussgeldkatalog.org

  12. Wiltschka
    Am 28. Januar 2018 um 0:06

    Mit dem 3er ausgestellt vor dem 01.04.1980 kann er alle A1-Fahrzeuge fahren! Also auch Zweiräder! Bis 125 ccm und 11 kW.

  13. HERTEL
    Am 25. Januar 2018 um 17:51

    Ich habe gelesen 350kg darf ein leichtfahzeug wiegen. Bei 25 und 4kw darf ich ihn fahren. ..

  14. Enrico
    Am 21. Januar 2018 um 17:14

    Muss das fahrzeug gekennzeichnet sein wenn ich es nur als Nutzfahrzeug benötige?es soll ausschließlich zum holz holen dienen.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 12. Februar 2018 um 10:01

      Hallo Enrico,

      das Fahrzeug muss laut § 4 Fahrerlaubnis-Verordnung der Bauart nach für die Verwendung land- oder forstwirtschaftlicher Zwecke bestimmt sein und nicht mehr als 6 km/h fahren können. Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an die zuständigen Behörden.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

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