Führerscheinklassen: Aus Alt mach Neu
Letzte Aktualisierung am: 19. August 2024
Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten
Zum Teil sorgen alte Fahrerlaubnisklassen immer noch für Verwirrung
Bereits im Jahr 1999 wurden die Fahrerlaubnisklassen in der gesamten Europäischen Union vereinheitlicht. Anstatt der bisher 7 Klassen, die es in Deutschland gab, waren es nun 15 Führerscheinklassen. Weiterhin wurden diese nicht mehr wie bis dahin üblich mit Zahlen, sondern mit Buchstaben benannt. Die Aktualisierung der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) am 19. Januar 2013 machte diesen Prozess komplett.
Zusätzlich wurde in diesem Jahr die Klasse AM eingeführt, welche einen Ersatz für die früheren Klassen M und S darstellt. Seitdem gibt es insgesamt 16 Führerscheinklassen in Deutschland. Obwohl die Einführung der neuen Klassen bereits einige Jahre zurückliegt, ist der ein oder andere Kraftfahrer auch heutzutage noch unsicher und weiß nicht genau, welche Führerscheinklassen sein alter Führerschein einschließt und welche nicht. Hier erhalten Sie Infos rund um die Führerscheinklassen – alt und neu.
Inhaltsverzeichnis:
FAQ: Alte Führerscheinklassen
Führerscheinklassen, die mittlerweile alt sind, wurden mit Zahlen benannt. Heutzutage erfolgt die Kennzeichnung mit Buchstaben.
Früher gab es insgesamt sieben alte Führerscheinklassen: 1, 1a, 1b, 2, 3, 4 und 5. Aktuell existieren 16 Klassen (AM, A1, A2, A, B, BE, C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D, DE, L und T), wobei der Zusatzbuchstabe E für Anhänger steht.
Neben den Bezeichnungen änderten sich zum Teil auch die gesetzlichen Bestimmungen dazu, welche Fahrzeuge mit welcher Klasse gefahren werden dürfen. Beispielsweise erlaubte es die alte Führerscheinklasse 3, Kfz mit einem Gesamtgewicht von 7,5 Tonnen zu führen. Die umgewandelte neue Klasse B hingegen beschränkt das Gesamtgewicht auf 3,5 Tonnen.
Führerscheinklassen in Deutschland: Alt und Neu in der Übersicht
Der folgenden Übersicht können Sie entnehmen, wie die Umwandlung der Führerscheinklassen von Alt zu Neu umgesetzt wurde. Suchen Sie Informationen zu einer speziellen Fahrerlaubnis, können Sie einfach die jeweilige alte Klasse anklicken und gelangen so zum entsprechenden Ratgeber:
Alte Führerscheinklasse | Neue Führerscheinklasse |
---|---|
Führerscheinklasse 1 | A, A2, A1, AM, L |
Führerscheinklasse 1a | A, A2, A1, AM, L |
Führerscheinklasse 1b | A1, AM, L |
Führerscheinklasse 2 | A, A1, AM, B, BE, C1, C1E, C, CE, L, T |
Führerscheinklasse 3 | A, A1, AM, B, BE, C1, C1E, CE, L, T (nur auf Antrag) |
Führerscheinklasse 4 | A1, AM, L |
Führerscheinklasse 5 | AM, L |
Hier finden Sie Informationen dazu, wie sich das Ganze beim DDR-Führerschein verhält. |
Neben der neuen Bezeichnung der Fahrerlaubnisklassen, die mittlerweile alt sind, gab es noch eine weitere Neuerung:
Möchten Sie einen Anhänger an ein Kraftfahrzeug ankoppeln, der über 750 kg und maximal 3,5 Tonnen auf die Waage bringt, benötigen Sie seit 1999 einen eigenen Anhängerführerschein.
Dieser wird durch den Buchstaben E gekennzeichnet und kann je nach Führerscheinklasse des entsprechenden Zugfahrzeugs zusätzlich erworben werden (z. B. BE, wenn Sie einen Pkw mit einem Hänger kombinieren möchten).
Wichtig: Haben Sie eine Fahrerlaubnis einer der Führerscheinklassen, die nunmehr alt sind, vor dem 1. Januar 1999 erworben, bleibt die Gültigkeit im gewohnten Umfang normalerweise bestehen. Die Neuregelungen zu Gesamtgewicht oder erlaubten Kraftfahrzeugen gelten für Sie also in der Regel nicht.
Mit welchem alten Führerschein durfte was gefahren werden?
Informationen dazu, was Sie allgemein mit den unterschiedlichen Führerscheinklassen, die inzwischen alt sind, fahren durften bzw. immer noch dürfen, erhalten Sie im Folgenden. Bedenken Sie, dass sich die exakten Bestimmungen häufig danach richten, wann ein alter Führerschein der jeweiligen Klassen erworben wurde:
Führerscheinklassen (alt) | Was durften Sie damit fahren? |
---|---|
1 | Krafträder ohne Leistungsbeschränkung |
1a | Krafträder mit einer Beschränkung bis 25 kW, sodass das Verhältnis von Leistung und Leergewicht nicht mehr als 0,16 kW/kg betrug |
1b | Krafträder mit einer Beschränkung bis 125 cm³ und 11 kW (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit für 16- und 17-jährige Fahrer: 80 km/h) |
2 | Kfz über 7,5 Tonnen sowie Züge mit mehr als drei Achsen |
3 | Kfz bis 7,5 Tonnen sowie Züge mit höchstens drei Achsen |
4 | Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor bis 50 cm³ bzw. 50 km/h |
5 | Zugmaschinen bis 32 km/h mit Anhängern bis 25 km/h, Arbeitsmaschinen bis 25 km/h und Krankenfahrstühle |
Hallo zusammen,
lese ich das richtig, erhalte ich beim Umschreiben der alten Führerscheinklasse 3 in die neuen Führerscheinklassen wirklich alle diese Klassen:
A, A1, AM, B, BE, C1, C1E, CE, L, T
Das bedeutet ich bekomme auch den Motoradführerschein A ohne vorher die Führerscheinklasse 1 gemacht/gehabt zu haben?
Über eine kurze Rückmeldung würde ich mich freuen.
VG Boris
Hallo
Habe 1979 den Führerschein klasse4 und 1981 den Führerschein klasse 3 gemacht ,was darf ich alles fahren ?(z.b. auch Motorrad 125ccm??)
Vielen Dank im. Voraus
Walter Stein
sehr gute info
Ausstellung meines Führerscheines ist der 5.5.2000
Muss ich diesen jetzt umtauschen?
Bleiben die bereits vorhandenen Klassen erhalten
A1 A B C1 BE C1E M L T
Danke u. frdl. Grüße
Manfred S
Hallo Manfred S.,
Führerscheine mit dem Ausstellungsjahr zwischen 1999 und 2001 müssen bis spätestens den 19.01.2026 umgetauscht werden. Welche Klassen erhalten werden, kann unter folgendem Artikel nachgelesen werden: https://www.bussgeldkatalog.org/fuehrerscheinklassen-alt/#mit_welchem_alten_fuehrerschein_durfte_was_gefahren_werden
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Hallo
Meine frage ist ob ich mit dem führerschein aus DDR zeiten klasse A ein motorrad mit 650 ccm fahren darf .
danke
Hallo Schubert F.,
Die Klassen und aktuellen Entsprechungen können Sie in folgender Tabelle nachlesen: https://www.bussgeldkatalog.org/ddr-fuehrerschein/#entsprechungen
Die Redaktion von busgeldkatalog.org
Hallo zusammen,
Ich habe einen Rollerführerschein, der Klasse M gemacht, bestanden 02.10. 2008.
Aufgrund das alle Fahrklassen komplett umstrukturiert wurden, fällt der Klasse M Führerschein ( max.50ccm) jetzt unter AM. Bei mir ist noch M eingetragen.
Hier meine Frage,
Darf ich mit diesem Führerschein, einen von diesen 45kmH Autos Fahren? ( Vierrädrige Leichtkraftfahrzeug, die Höchstgeschwindigkeit 45 km/h, Leistung höchstens 6 kW, nicht mehr als 425 kg )?
Das würde ich auch gerne wissen. Denn ich wäre gerne Geschütz wenn ich im Winter von a nach b fahre. Danke für die Antwort
Hallo Ihr Leute,
Habe DDR-Führerschein für Moped M, Krafträder m. u. o. Seitenwagen A, KFZ-außer A- zul. Ges.Masse bis 3.500kg nicht mehr als 8 Sitzen- außer
Fahrersitz (auch m. Anhänger bis 750Kg Ges.Masse) im Jahr 1971 gemacht, wurde amtlich umgetauscht, da neue VO DDR kam. Dieser Umtausch er-
folgte dann 1985. Habe auch wohl den alten Nachweis über Prüfung noch, da selbst aufzubewahren war, evt. bei Verlust als Nachweis.
Da das mit den neuen Klassen so typisch deutsch kompliziert gemacht wurde (EU-Recht krumme Gurken) blicke ich nun nicht mehr
durch und werde vorläufig, da ich wohl auch nicht muß ( geb. 1951) meinen DDR-Führerschein behalten.
Danke im Voraus MG.
Hallo
Jch habe meinen Füherschein Klasse 1 und 3 am 25.10.1960 gemacht bin Jahrgang 1942
Worauf muß ich ich achten beim Umtausch.
MFG H.H.
Hallo ich gab die prūfbescheinigung was darf damit jetzt fahren?
Hallo, man verwirrt mich das alles.
Ich habe seit 1991 den Führerschein Klasse 1a und seit 1990 die Klasse 3.
Dazu noch die Klasse 2.
Gibt es irgendwo ne super Tabelle wo man das gescheit sehen kann bevor man beim Umschreiben nen Fehler macht.
Danke für eure Infos.
Sehr geehrter Verfasser,
Danke für die sehr gute Gegenübertellung der alten und neuen Führerscheinklassen
Eine Frage: Ich habe den Alten Grauen Führershein noch, darf ich noch mit ihm fahren, Oder muß ich ein neuen beantragen?
Ich konnte wirklich gut meinen alten rosa Führerschein mit den neuen Klassen vergleichen. Der Internetauftritt ist sehr gut und übersichtlich.