Motorradführerschein: Mit Klasse A unterwegs

Von Thomas R.

Letzte Aktualisierung am: 19. August 2024

Geschätzte Lesezeit: 13 Minuten

Der Führerschein der Klasse A ist der schwerste seiner Klasse

Die Führerscheinklasse A für das Motorrad schließt alle anderen A-Fahrerlaubnisklassen ein.
Die Führerscheinklasse A für das Motorrad schließt alle anderen A-Fahrerlaubnisklassen ein.

Über 4 Millionen Krafträder fahren auf Deutschlands Straßen. Vergleichend mit der Bevölkerungsanzahl würde dies bedeuten, dass 2015 jeder 20. Deutsche ein Motorrad besitzt. Natürlich besitzen mehr Menschen ein Auto, jedoch ist das Motorrad für viele ein schönes Hobby.

In Deutschland gibt es vier Führerscheinklassen für Motorradfahrer. Am 19. Januar 2013 erließ die deutsche Regierung eine neue Fassung der 3. EG-Richtlinie, welche die Führerscheinklassen definiert und an die Europäische Union anpasst. Dabei erlebten gerade die Klassen der Motorräder einen großen Wandel. Über den Motorradführerschein der Klasse A informieren wir nachfolgend im Detail.

FAQ: Führerscheinklasse A

Was darf ich mit der Führerscheinklasse A fahren?

Der Motorrad-Führerschein erlaubt das Führen von Krafträdern mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h. Außerdem dürfen Sie Trikes fahren, die über eine Leistung von mehr als 15 kW verfügen.

Gibt es beim Motorradführerschein der Klasse A Altersbegrenzungen?

Für diese Führerscheinklasse schreibt der Gesetzgeber in der Regel ein Mindestalter von 24 bzw. 21 Jahren (bei Vorbesitz) vor.

Bringt der Vorbesitz der Klasse A2 Vorteile?

Wer seit mindestens zwei Jahren über die Klasse A2 verfügt, kann beim A-Führerschein auf die theoretische sowie die praktische Ausbildung verzichten und auch die Theorieprüfung entfällt. Zudem lässt sich durch den zweijährigen Vorbesitz das Mindestalter auf 20 Jahre herabsetzen.

Alles Wichtige zum Motorradführerschein im Video:

Alles Wichtige zum Motorradführerschein erfahrt ihr in diesem Video.
Es gibt verschiedene A-Führerscheinklassen, die Sie auf unterschiedliche Weise erlangen können.
Es gibt verschiedene A-Führerscheinklassen, die Sie auf unterschiedliche Weise erlangen können (klick mich!).

Was ist der Führerschein der Klasse A?

Der "größte" Führerschein für das Motorrad ist der der Klasse A.
Der “größte” Führerschein für das Motorrad ist der der Klasse A.

Der Motorradführerschein der Klasse A befähigt alle Inhaber ab dem entsprechenden Mindestalter zum Führen folgender Fahrzeuge:

  • Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 ccm und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 45 km/h sowie
  • Kraftfahrzeuge mit drei Rädern und einer Leistung über 15 kW, einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und einem Hubraum von mehr als 50 ccm bei Verbrennungsmotoren.

Zusammenfassend bedeutet das, dass alle Begrenzungen, welche in den Klassen AM, A1 und A2 definiert werden, für den Führerschein der Klasse A aufgehoben sind.

Der alte Führerschein fürs Motorrad

Vor der Reform im Jahr 2013 bestand die Motorradklasse aus M für Mopeds unter 50 ccm, S für Drei- und Vierräder unter 50 ccm, A1 für Leichtkrafträder unter 125 ccm sowie dem Führerschein A beschränkt für Motorräder unter 25 kW und A unbeschränkt für alle Krafträder. Dies wurde erneuert und mit den anderen EU-Führerscheinklassen vereinheitlicht.

Mit folgenden alten Führerscheinklassen können Sie Motorräder der Klasse A bedienen:

Alte FahrerlaubnisklasseErstausstellung
1vor dem 01.12.1954
1zwischen dem 30.11.1954 und dem 01.10.1960 (jedoch nur, wenn die Klasse im Saarland ausgestellt wurde)
1zwischen dem 30.11.1954 und dem 01.01.1989
1nach dem 31.12.1988
1avor dem 01.01.1989
1anach dem 31.12.1988
2vor dem 01.12.1954
2zwischen dem 30.12.1954 und dem 01.10.1960 (jedoch nur, wenn die Klasse im Saarland ausgestellt wurde)
2vor dem 01.04.1980*
2nach dem 31.03.1980*
2nach dem 31.12.1985*
3 (sowohl a als auch b)vor dem 01.12.1954
3zwischen dem 30.11.1954 und dem 01.10.1960 (jedoch nur, wenn die Klasse im Saarland ausgestellt wurde)
3vor dem 01.04.1980*
3zwischen dem 31.03.1980 und dem 01.01.1989*
3nach dem 31.12.1988*
4vor dem 01.12.1954
4zwischen dem 30.11.1954 und dem 01. 10.1960 (jedoch nur, wenn die Klasse im Saarland ausgestellt wurde)

*nur dreirädrige Fahrzeuge bzw. eine Kombination dessen und einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von höchstens 750 kg (Quelle: Anlage 3 FeV)

Wer einen Führerschein besitzt, der zwischen dem 1. Januar 1999 und dem 18. Januar 2013 ausgestellt wurde, erhält folgende Führerscheinklassen bei einem Wechsel auf den neuen EU-Führerschein und muss zusätzlich folgende Richtlinien beachten:

Alte FührerscheinklasseBesonderheiten
A (beschränkt)Zuteilung von A bei einem zweijährigen Vorbesitz der Klasse
A, B, C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D, DENur Fahrzeuge mit drei Rädern (und Anhänger bis 750 kg Gesamtmasse)

(Quelle: Anlage 3 FeV)

Die neue EU-Richtlinie vom 19. Januar 2013 sieht vor, dass jeder Führerschein nach 15 Jahren erneuert werden muss. Dabei wird ausschließlich vom Dokument gesprochen und nicht von der Fahrerlaubnis als solche. Dies soll Fälschungen entgegenwirken. Wer einen gültigen Führerschein vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt bekommen hat, muss diesen spätestens am 19. Januar 2033 in einen neuen EU-Führerschein umtauschen – selbst wenn es sich dabei bereits um einen EU-Führerschein handelt. Dafür brauchen Sie lediglich ein neues Passbild und müssen eine Gebühr bei der Fahrerlaubnisbehörde entrichten.

Je nach Ausstellungsdatum bzw. Geburtsjahr gelten bestimmte Stichtage für den Umtausch. Welche das sind, können Sie hier entnehmen:

Wer seinen Führerschein bei der zuständigen Behörde erneuert, bekommt die aktuellen Klassen auf dem Dokument vermerkt. Wenn eine Person also beispielsweise eine Fahrerlaubnis besitzt, welche vor 1989 ausgestellt wurde, und die Motorradklasse 1a absolviert hat, bekommt nun die Klasse A2 zugesprochen.

Außerdem gibt es diverse Möglichkeiten, die Fahrerlaubnis zu erweitern, welche im nachfolgenden Abschnitt erklärt werden.

Erweiterung der alten Führerscheine auf die Führerscheinklasse A

Der Führerschein fürs Motorrad kann leicht mit einer Praxisprüfung erweitert werden. Besitzt eine Person eine Fahrerlaubnis fürs Auto oder der alten Klasse 4, welche vor dem 1. April 1980 ausgegeben wurde, kann sie nach einer verkürzten praktischen Prüfung die Führerscheinklasse A2 erwerben. Nach einer weiteren Praxisprüfung darf die Fahrerlaubnis auch auf die Führerscheinklasse A erweitert werden. Dies gilt auch für Personen, welche einen alten 1b-oder A1-Führerschein besitzen.

Wer einen A2-Führerschein bzw. die Klasse A beschränkt vor dem Stichtag 19. Januar 2013 absolviert hat, benötigt keine praktische Prüfung, um den A-Führerschein zu erlangen. Zwei Jahre nach der bestandenen Prüfung für die Klasse A2 kann derjenige mit offenen Motorrädern fahren.

Der Direkteinstieg zum A-Führerschein

Die Vorbereitung auf den Führerschein fürs Motorrad

Per Direkteinstieg können Sie den Motorrad-Führerschein ab 24 Jahren erlangen.
Per Direkteinstieg können Sie den Motorrad-Führerschein ab 24 Jahren erlangen.

Bevor der Gang zur Fahrschule ansteht, müssen Sie einige Bescheinigungen einholen. Einhergehend mit den Dokumenten müssen Sie auch Kurse belegen und Tests bestehen. Die Rede ist vom Erste-Hilfe-Kurs sowie dem Sehtest.

Prüfung über die Erteilung vom Motorradführerschein A

Das erste Dokument in puncto Motorrad und Führerschein ist der Antrag auf die Erteilung der Fahrerlaubnis. Dieser muss in einem zuständigen Amt wie beispielsweise der Zulassungsbehörde abgegeben werden. Außerdem ist es wichtig, einen Personalausweis dabei zu haben, um das Geburtsdatum und den Geburtsort vorzuweisen. Ein Passbild muss den biometrischen Richtlinien entsprechen. Dieses wird dann für den Führerschein verwendet. Das Passbild müssen Sie jedoch nur mitbringen werden, wenn es sich um die Erstaustellung des Führerscheins handelt.

Mi dem Antrag prüft die Behörde, ob der zukünftige Fahrschüler für den Motorradführerschein geeignet ist. Als Erstes ist es wichtig, ob die Person im deutschen Inland wohnt. Die Fahrerlaubnis kann zwar in mehreren Sprachen abgelegt werden, jedoch muss der Wohnsitz in Deutschland gemeldet sein. Als Ausnahme gilt hier jedoch die Regel, dass die Person laut § 7 der Fahrerlaubnisverordnung mindestens 185 Tage im Jahr im Inland wohnt.

Studenten, die in Deutschland gewohnt haben, jetzt jedoch den Wohnsitz zu einer Hochschule oder Schule in einem anderen Land der EU verlegt haben, dürfen auch einen Führerschein beantragen. Das gilt auch für andere Staaten, die nicht zur EU gehören, mit denen Deutschland jedoch ein entsprechendes Abkommen getroffen hat. Studenten, die wiederum in einem EU-Land leben und nur für die Lehre nach Deutschland gezogen sind, dürfen erst ab einer Dauer von 6 Monaten einen Antrag auf eine Fahrerlaubnis stellen.

Außerdem können auch Arbeiter die Fahrerlaubnis in Deutschland beantragen, wenn sie zwar in einem Mitgliedsstaat der EU arbeiten, aber regelmäßig zu ihrem Wohnsitz nach Deutschland zurückkehren. Von der Fahrerlaubnis in Deutschland ausgeschlossen wird, wer bereits die gleiche Klasse in einem EU-Mitgliedsland erworben hat (EU- oder EWR-Fahrerlaubnis).

Für den Motorrad-Führerschein der Klasse A ist kein Vorbesitz einer anderen Führerscheinklasse erforderlich.

Der Nachweis über die Eignung zum Führen eines Fahrzeugs kann außerdem von der zuständigen Behörde verlangt werden. Dies geschieht in Absprache eines Facharztes mit einer verkehrsmedizinischen Qualifikation. In Ausnahmefällen kann auch eine medizinisch-psychologische Untersuchung erfolgen. Dies ist immer dann ratsam, wenn der Antragsteller bereits wegen Drogen- oder Alkoholmissbrauch aufgefallen ist.

Der Erste-Hilfe-Kurs für den A-Führerschein

Erste-Hilfe-Kurs: Auch beim A-Führerschein ist dieser in der Regel Pflicht.
Erste-Hilfe-Kurs: Auch beim A-Führerschein ist dieser in der Regel Pflicht.

Wie beim Führerschein fürs Auto müssen Sie auch beim A-Führerschein einen Kurs über lebensrettende Maßnahmen absolvieren. Laut § 19 FeV soll dieser Kurs theoretische Grundlagen schaffen und diese mit Praxisübungen festigen. Dabei stehen die “Rettung und Lagerung von Unfallverletzten” im Mittelpunkt.

Der Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme am Erste-Hilfe-Kurs ist eine Bescheinigung, welche 2024 von folgenden Instanzen ausgestellt werden darf:

  • amtlich anerkannte Stelle für Erste-Hilfe-Kurse sowie
  • Träger der öffentlichen Verwaltung.

Dies sind insbesondere die Bundeswehr, Polizei und Bundespolizei. Als Beispiele sind hier das Deutsche Rote Kreuz, die Johanniter, der Arbeiter-Samariter-Bund und die Malteser als Organisationen zu nennen, welche einen solchen Kurs anbieten dürfen.

Die Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen ist nicht notwendig, wenn Sie alternativ folgende Unterlagen besitzen:

  • ein[..] Zeugnis[…] über die bestandene ärztliche oder zahnärztliche Staatsprüfung oder der Nachweis über eine im Ausland erworbene abgeschlossene ärztliche oder zahnärztliche Ausbildung,
  • ein[..] Zeugnis[…] über eine abgeschlossene Ausbildung in einem bundesrechtlich geregelten Gesundheitsfachberuf […], in einem der auf Grund des Berufsbildungsgesetzes staatlich anerkannten Ausbildungsberufe Medizinischer, Zahnmedizinischer, Tiermedizinischer oder Pharmazeutisch-kaufmännischer Fachangestellter/Medizinische, Zahnmedizinische, Tiermedizinische oder Pharmazeutisch-kaufmännische Fachangestellte oder in einem landesrechtlich geregelten Helferberuf des Gesundheits- und Sozialwesens oder
  • eine[.] Bescheinigung über die Ausbildung als Schwesternhelferin, Pflegediensthelfer, über eine Sanitätsausbildung oder rettungsdienstliche Ausbildung oder die Ausbildung als Rettungsschwimmer (Deutsches Rettungsschwimmer-Abzeichen in Silber oder Gold).

(Quelle: § 19 FeV)

Der klassische Erste-Hilfe-Kurs besteht in der Regel aus 9 Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten. Viele Institutionen bieten auch Auffrischungskurse an, falls die letzte Ausbildung schon zu lange her ist. Diese besteht meist aus zwei oder vier Doppelstunden. Eine Doppelstunde beträgt 90 Minuten.

Voraussetzung für den Erste-Hilfe-Kurs ist der Personalausweis, um sich ausweisen zu können. Außerdem müssen Sie die Bescheinigung über den Sehtest mitnehmen.

Die Kursgebühr von etwa 15 bis 30 Euro ist direkt bei der Anmeldung zum Kurs zu bezahlen. Da der Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen wichtig für alle Straßenverkehrsteilnehmer ist, müssen die Kursteilnehmer pünktlich zum Beginn einer jeden Unterrichtsstunde erscheinen. Erst, wenn dies bewerkstelligt wurde, bekommen die Teilnehmer das Zertifikat über die Teilnahme des Erste-Hilfe-Kurses und können die Fahrerlaubnis der Klasse A absolvieren.

Der Sehtest für Klasse-A-Führerscheine kann mit oder ohne Sehhilfe bestanden werden.
Der Sehtest für Klasse-A-Führerscheine kann mit oder ohne Sehhilfe bestanden werden.

Der Sehtest: Erforderlich für den Motorrad-Führerschein

Neben der Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen wird auch ein Sehtest benötigt. Dieser soll bescheinigen, dass der Verkehrsteilnehmer jederzeit alles um sich herum im Straßenverkehr gut und vor allem scharf sehen kann.

Voraussetzung ist auch wieder der Personalausweis oder ein Reisepass, um sich auszuweisen. Eine entsprechende amtliche Sehteststelle muss von der Bundesregierung anerkannt sein. In der Regel besitzen die großen Optiker eine solche Lizenz. Der Sehtest läuft ganz simpel ab. In etwa zehn Minuten wird die Sehschärfe der Augen ermittelt. Ist die Sehleistung laut Anlage 6 der Fahrerlaubnisverordnung auf beiden Augen unter 70 Prozent, gilt der Sehtest als nicht bestanden. Dabei ist die Dioptrien-Zahl der Augen nicht relevant. Der Sehtest kann mit oder ohne Sehhilfe durchgeführt werden. Mit Sehhilfen sind auch Kontaktlinsen neben der Brille gemeint.

Wird der Test ohne Brille bestanden, steht dem Motorradführerschein Klasse A nichts mehr im Wege. Sollten Sie den Sehtest mit einer Sehhilfe bestehen, wird dies auf der Bescheinigung des Optikers oder Augenarztes eingetragen. Dieser Vermerk landet als sogenannte Schlüsselzahl auf dem Führerschein. Der Verkehrsteilnehmer muss dann bei jeder Fahrt eine Sehhilfe tragen.

Kommt es zu einer allgemeinen Verkehrskontrolle und die Sehhilfe wurde vergessen, kann es zu einem Verwarngeld von 25 Euro kommen. Sollte es jedoch zu einem Unfall kommen, kann dies zu einer Straftat wie beispielsweise Körperverletzung werden. Der Hintergrund hierfür ist, dass der Fahrer fahrlässig handelt, indem er ohne Brille unterwegs ist. In der Regel folgen Regressansprüche der Autoversicherung.

Wer bei einem Sehtest ohne Sehhilfe nicht die erforderlichen 70 Prozent Leistung bringt, muss sich zum Augenarzt begeben, um sich beispielsweise eine Brille zuzulegen.

Der Sehtest ist nicht erforderlich, sobald der zukünftige Besitzer vom Motorradführerschein bereits eine Sehtestbescheinigung vom Augenarzt besitzt und diese dokumentiert, dass die Sehleistung von mindestens 70 Prozent mit oder ohne Sehhilfe erbracht wird. Diese Sehtestbescheinigung darf nicht älter als zwei Jahre sein.

Der Führerscheintest der Klasse A

Das Mindestalter für den Direkteinstieg zum Motorradführerschein A ist 24 Jahre. Vor der Neuregelung im Jahr 2013 betrug das Mindestalter noch 25 Jahre. Wer jedoch einen A2-Führerschein mit 18 Jahren absolviert hat, darf nach mindestens 2 Jahren, also mit 20 Jahren, bereits ein Motorrad mit dem Führerschein A führen. Dies ist aber noch an gesetzliche Bestimmungen gebunden, die im nächsten Abschnitt behandelt werden.

Trikes, also dreirädrige Krafträder ab einer Leistung von 15 kW, dürfen Sie nur ab einem Mindestalter von 21 Jahren fahren. Wer den Motorradführerschein der Klasse A mit 24 Jahren macht, ist also berechtigt, Trikes mit einer stärkeren Leistung zu bedienen. 20-Jährige mit einem Führerschein der Klasse A müssen dann noch ein Jahr abwarten.

Erweiterung vom Führerschein A1 auf A

Auf dem EU-Führerschein ist die Klasse A nach dem Umtausch auch vermerkt.
Auf dem EU-Führerschein ist die Klasse A nach dem Umtausch auch vermerkt.

Der Führerschein A1 kann mit 16 Jahren erlangt werden. Jedoch dürfen diese Personen nur Leichtkrafträder mit einem maximalen Hubraum von 125 ccm fahren. Laut § 15 Absatz 3 der FeV müssen Besitzer eines A1-Führerscheins nach mindestens zwei Jahren nur noch eine praktische Fahrprüfung ablegen, um so zur nächsthöheren Klasse zu gelangen. Meist können Sie auch die Fahrstunden einsparen. Die Anzahl dieser liegen im Ermessen des Fahrlehrers, welcher die individuellen Fähigkeiten einschätzt. Kommt er zu dem Entschluss, dass eine Übungsstunde zur Auffrischung der Regeln ausreicht, wird der A2-Führerschein sehr günstig. Den Führerschein von A1 auf A zu erweitern, ist genauso simpel und kann durch einen Zwischenschritt ergänzt werden.

Erweiterung vom Führerschein A2 auf A

Sind Sie im Besitz der Fahrerlaubnis A2, müssen Sie lediglich mindestens zwei Jahre nach dem Tag der A2-Praxisprüfung abwarten. Nach diesem Zeitraum bedarf es lediglich einer praktischen Fahrprüfung in der Fahrschule, um den offenen Motorradführerschein A erlangen zu können. Auch hier liegt die Übungsstundenanzahl im Ermessen des Fahrlehrers.

Der Theorieunterricht und die Prüfung für die A-Fahrerlaubnis

Die theoretische Ausbildung besteht aus 12 Doppelstunden Grundstoff, wobei eine Doppelstunde 90 Minuten misst. Weitere 4 Doppelstunden sollen den zusätzlichen Stoff vermitteln. Wird der Motorradführerschein A lediglich erweitert, besteht der Grundstoff der Theorie aus nur 6 Doppelstunden. Eine Erweiterung kann erfolgen, wenn ein Teilnehmer zwei Führerscheinklassen parallel absolviert. Beim Aufstieg in eine andere Motorradklasse, beispielsweise von A2 zu A, ist nach zweijährigem Vorbesitz keine Theorie vorgeschrieben.

Die Theorieprüfung besteht aus 30 Fragen, bei denen Sie insgesamt 110 Punkte erreichen dürfen. Die Prüfung gilt als nicht bestanden, wenn der Teilnehmer mehr als 10 Fehlerpunkte kassiert. Eine weitere Regel besagt, dass zwei Fragen mit einer Wertigkeit von 5 Punkten auch zu einem Wiederholen der Prüfung führen. Wer den Führerschein der Klasse A erweitert, muss lediglich 20 Fragen beantworten, wobei nur 6 Fehlerpunkte auftreten dürfen.

Die Fragen der Theorieprüfung Klasse A behandeln Themen wie etwa Beleuchtung, Fahrbahn- und Witterungsverhältnisse, Dunkel, Geschwindigkeit oder Überholen. Die Theorieprüfung dürfen Sie frühestens drei Monate vor Erreichen des Mindestalters abgelegen. Das bedeutet, dass Sie mit der Theorie in der Fahrschule bereits ein halbes Jahr vorher beginnen dürfen.

Der Praxisunterricht und die Prüfung

Eine Sonderfahrt auf der Autobahn für den Führerschein der Klasse A ist Pflicht.
Eine Sonderfahrt auf der Autobahn für den Führerschein der Klasse A ist Pflicht.

Der Fahrlehrer bestimmt die Anzahl der Übungsstunden und legt diese nach eigenem Ermessen und Ihrer Erfahrung fest. Dabei beachtet er den Lernfortschritt des Schülers und die persönlichen Fähigkeiten. Jedoch müssen 12 Sonderfahrten absolviert werden. Diese dauern etwa 45 Minuten pro Fahrt. Folgende Fahrten bilden beim Führerschein der Klasse A die Pflichtstunden:

  • 5 Fahrstunden Überland,
  • 4 Fahrstunden Autobahn sowie
  • 3 Fahrstunden bei Dunkelheit.

Wer seinen Führerschein nach zweijährigem Vorbesitz eines niedrigeren Motorradführerscheins aufstockt, benötigt keine praktische Ausbildung mehr. Möchte ein Fahrschüler direkt von der Klasse A1 zur Klasse A aufsteigen, werden die Sonderfahrten reduziert auf 3 Überland-Fahrten, 2 Autobahn-Fahrten und eine Fahrstunde bei Dunkelheit.

Die praktische Prüfung muss innerhalb von zwölf Monaten nach Bestehen der theoretischen Prüfung abgelegt werden. Andernfalls verliert die theoretische Prüfung ihre Gültigkeit. Der Zeitraum zwischen Abschluss der praktischen Prüfung oder – wenn keine praktische Prüfung erforderlich ist – zwischen Abschluss der theoretischen Prüfung und der Aushändigung des Führerscheins darf zwei Jahre nicht überschreiten. Andernfalls verliert die gesamte Prüfung ihre Gültigkeit. § 18 Absatz 2 FeV

Die Praxisprüfung darf frühestens einen Monat vor Erreichen des Mindestalters abgelegt werden. Wer die Führerscheinklasse beispielsweise von A2 auf A erweitert, kann einen Monat vor Ablauf der Frist von zwei Jahren die praktische Prüfung ablegen. Die praktische Prüfung dauert mindestens 60 Minuten. Bei der Erweiterung von Klasse A2 auf A beträgt die Prüfzeit 40 Minuten.

Motorradführerschein: Kosten für die Ausbildung

Ein Motorradführerschein kann hohe Kosten verursachen.
Ein Motorradführerschein kann hohe Kosten verursachen.

Natürlich verursacht der Führerschein der Klasse A Kosten. Diese fallen jedoch wesentlich geringer aus, wenn sich der Fahrschüler bspw. gut auf die Theorieprüfung vorbereitet. Die Wiederholung dieser ist nämlich auch wieder mit zusätzlichen Gebühren und Kosten für den Führerschein der Klasse A verbunden.

Die Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr der Bundesrepublik Deutschland hat bis vor Kurzem noch vorgeschrieben, dass der Sehtest immer 6,43 Euro kostet. Nachdem die entsprechende Ziffer in dem Gesetzestext aber weggefallen ist, dürfen Augenärzte und Optiker eigene Preise berechnen. Diese bieten den Führerschein-Sehtest oftmals auch kostenlos an.

Der Erste-Hilfe-Kurs schlägt mit etwa 15 bis 30 Euro zu Buche. Hierfür gibt es keinen einheitlichen Preis.

Die Fahrschule erhebt in der Regel eine Anmeldegebühr, welche bei etwa 60 bis 200 Euro liegt. Aus diesem Grund sollte die Wahl der Fahrschule gut durchdacht sein. Außerdem lohnt es sich, Preise der hiesigen Fahrschulen zu vergleichen. Des Weiteren erheben die Fahrschulen einen Kostenbeitrag für die Übungsmaterialien. Dieser liegt in der Regel bei 20 bis 30 Euro.

Diese Kosten für den Motorradführerschein und für die Fahrschule müssen außerdem eingeplant werden:

  • je Übungsfahrt: 30 – 45 Euro
  • je Sonderfahrt: 40 – 60 Euro
  • Gebühr für die Theorieprüfung: 20 – 80 Euro
  • TÜV-Gebühr für die Theorieprüfung: 40 – 50 Euro
  • Gebühr für die praktische Prüfung: 80 – 180 Euro
  • TÜV-Gebühr für die Praxisprüfung: 100 – 120 Euro

Neben diesen Führerschein A-Kosten erhebt die Fahrerlaubnisbehörde eine einmalige Gebühr für die Erstausstellung des Führerscheins. Diese Motorradführerschein-Kosten liegen bei etwa 30 bis 50 Euro.

Motorradführerschein von AM bis A

Insgesamt gibt es 16 Führerscheinklassen, von denen vier den Krafträdern zuzuordnen sind. Alle Klassen sind unbefristet gültig. Die Führerscheinklasse AM (z. B. Roller) beinhaltet:

  • Fahrräder mit Hilfsmotor (auch Mofa) und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h,
  • Mopeds und Mokicks (auch mit Beiwagen) und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h,
  • Kleinkrafträder mit drei Rädern und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h sowie
  • Leichtkraftfahrzeuge mit vier Rädern, sogenannte Quads, und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h.

Der Motorradführerschein A1 kann mit 16 Jahren erworben werden und untergliedert folgende Fahrzeuge:

  • Krafträder (auch mit Beiwagen), einem Hubraum von maximal 125 ccm und einer Motorleistung von maximal 11 kW, bei der das Verhältnis von Leistung zu Gewicht 0,1 kW/kg nicht übersteigen darf, sowie
  • Kraftfahrzeuge mit drei symmetrisch angeordneten Rädern und einer Leistung von maximal 11 kW.

Auf die Motorradklasse A2 kann nach einer Zeit von mindestens zwei Jahren erweitert werden, sofern ein Führerschein A1 erworben wurde. Das bedeutet, dass lediglich eine praktische Prüfung ausreicht, um die nächst höhere Klasse zu erreichen. Zum Führerschein der Klasse A2 gehören:

  • Krafträder (auch mit Beiwagen), welche eine Motorleistung von maximal 35 kW besitzen

Diese drei Führerscheinklassen sind im Motorradführerschein A eingeschlossen. Das bedeutet, dass jeder mit einem Motorrad und einem Führerschein der Klasse A auch alle Fahrzeuge der Klassen AM, A1 und A2 fahren darf.

Übrigens ist es seit 2020 auch möglich, Leichtkrafträder der Klasse A1, also 125er, zu fahren, wenn Sie einen B-Führerschein mit der Schlüsselzahl 196 besitzen. Diesen erhalten Sie, wenn Sie mindestens 25 Jahre alt sind, den PKW-Führerschein seit wenigstens fünf Jahren haben und einige Stunden in der Fahrschule absolvieren. Es sind vier Theorie- und fünf Praxis-Einheiten vorgeschrieben, die jeweils 90 Minuten betragen. Eine anschließende Prüfung ist nicht angedacht. Sie erhalten nach nach den Modulen eine entsprechende Bescheinigung, die Sie der Führerscheinstelle vorlegen. Danach erfolgt die Eintragung der Schlüsselzahl 196.

Wichtig: Der B196-Führerschein lässt sich nicht auf A2 erweitern, obwohl Sie damit A1-Krafträder fahren dürfen. Dazu müssten Sie die gesamte Ausbildung für den A1-Führerschein inklusive der Prüfungen durchlaufen.

Mehr zur Führerscheinerweiterung B196 sehen Sie im folgenden Video:

Video zur Führerscheinerweiterung B196
Ersetzt die Erweiterung B196 den Motorradführerschein? Die wichtigsten Infos hier!

Übersicht über die Führerscheinklassen für Roller und Motorräder

Motorrad-Führerscheinklasse Motorradtyp
Führerscheinklasse AMFührerscheinklasse AMZwei- und dreirädrige Kleinkrafträder, vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge
Führerscheinklasse A1Führerscheinklasse A1Krafträder mit bis zu 125 ccm Hubraum und bis zu 11 kW Leistung
Führerscheinklasse A2Führerscheinklasse A2Krafträder bis 35 kW Leistung, deren Ausgangsleistung nicht mehr als 70 kW beträgt
Führerscheinklasse B mit SZ 196Führerscheinklasse B mit SZ 196Krafträder mit bis zu 125 ccm Hubraum und bis zu 11 kW Leistung
Führerscheinklasse AFührerscheinklasse AKrafträder sowie dreirädrige Kraftfahrzeuge

Über den Autor

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Thomas R.

Thomas hat einen Abschluss in Politikwissenschaften von der Universität Jena. Er gehört seit 2018 zum Team von bussgeldkatalog.org und verfasst News und Ratgeber zu verschiedenen Themen im Verkehrsrecht.

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157 Kommentare

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  1. Sarah
    Am 4. Mai 2020 um 14:30

    Hallo,

    kann ich den A2 Führerschein bzw. den A Schein früher als vor dem 24 Lebensjahr machen, wenn ich schon den Führerschein für Klasse B habe? Aktuell bin ich 21.

    Liebe Grüße

    Sarah

  2. Carl
    Am 30. April 2020 um 18:05

    Hallo,
    ich bin Mitte fünfzig und möchte Führerschein A nachmachen. Gilt nach bestandener Prüfung für mich auch eine Limitierung bei den KW – oder darf ich gleich “groß” einsteigen?

    Mit freundlichen Grüßen

  3. Jerome
    Am 29. April 2020 um 15:56

    Hallo liebes Redaktionsteam,

    Habe ich das jetzt richtig verstanden, dass man mit Vorbesitzer der Klasse A1 direkt den Führerschein A anfangen kann?

    LG

    Jerome

  4. Fabian
    Am 26. April 2020 um 19:49

    Hallo ,
    Ich bin momentan 23 Jahre (werde Anfang Mai 24 jahre alt ) besitze den Führerschein Klasse A2 . 2 Jahre Fahrkentnisse habe ich noch nicht. Ist es jedoch moeglich eine Erweiterung zu machen um Klasse A zugelangen ? Wenn nicht gibt es eine ander mglichkeit dies zu erwerben ?

  5. Erick
    Am 22. April 2020 um 11:41

    Hallo,
    ich habe meinen A2 Führerschein am 13.06.17(mit 18 Jahren) gemacht, jetzt werde ich in Mai 21 Jahre alt und möchte Unbeschränkt Fahren (A).
    Muss ich nochmal eine Praktische Prüfung machen oder habe ich nach 2 Jahre besitzt der Klasse A2 automatische den A Führerschein?
    Bin mir in der Sache unsicher da ich viele Unterschiedliche aussagen diesbezüglich gehört habe.
    Ich weise sie auf die Frage von Vivien, am 14.Mai 2019 und Ihre Antwort am 6.Juni 2019, hin.

    Vielen Dank im Voraus.

  6. Felix R
    Am 22. April 2020 um 10:15

    Hallo zusammen, ich bin 25 Jahre alt geworden.
    Habe mit 18 Jahre A (beschränkt) + B gemacht.
    Die 2 Jahre Probezeit sind natürlich schon längst passiert.
    Jetzt die wichtige Frage.
    Muss ich für die Führerscheinklasse A (unbeschränkt) die praktische Prüfung machen um die fahren zu können ?

    Vielen Dank im Voraus
    Bleib gesund

  7. Daniel
    Am 21. April 2020 um 23:57

    Hallo liebes Team,

    ich bin 46 Jahre alt und habe 1993 meinen Führerschein fürs Auto gemacht.

    Jetzt mache ich zur Zeit meinen A1 Führerschein.

    Brauch ich dafür auch wieder einen Sehtest und einen erneuten Erste Hilfe Kurs?

    Und wenn ich dann den A1 erhalten habe und ich dann 2 Jahre eine 125er fahre, kann ich dann nach 2 Jahren, mit nur einer praktischen Prüfung auf den A2 gehen und nach weiteren 2 Jahren, mit nur einer praktischen Prüfung dann den offenen A Führerschein erhalten, wenn ich das jetzt so alles richtig verstanden habe?

    Liebe Grüße und vielen Dank…!!!

    Euer

    Daniel

  8. TH
    Am 13. April 2020 um 10:29

    hallo, habe Führerschein kl 3 vor 1979. Fahre unter anderem einen 125ccm Roller in der Stadt.
    Was muss ich machen um einen 300ccm Roller fahren zu dürfen und wie aufwendig ist das?

    Viel Dank

  9. Thomas
    Am 13. April 2020 um 10:25

    Hallo

    Ich habe den Führerschein klasse 3 von 1979. Ich fahre unter anderem einen 125ccm Roller in der Stadt.
    Wie muss ich machen und wie aufwendig ist es, um legal einen 300ccm Roller fahren zu dürfen.

    Vielen Dank

  10. Marcin
    Am 25. März 2020 um 11:03

    Hallo,

    ich habe im Juni 2018 meinen A2 gemacht und möchte nun nach 2Jahren, somit Juni 2020, A Fahrzeuge führen.
    Sie schreiben oben “Erweiterung vom Führerschein A2 auf A

    Sind Sie im Besitz der Fahrerlaubnis A2, müssen Sie lediglich mindestens zwei Jahre nach dem Tag der A2-Praxisprüfung abwarten. Nach diesem Zeitraum bedarf es lediglich einer praktischen Fahrprüfung in der Fahrschule, um den offenen Motorradführerschein A fahren zu können. Auch hier liegt die Übungsstundenanzahl im Ermessen des Fahrlehrers.”

    Dabei erwähnen sie “praktischen Fahrprüfung in der Fahrschule”! Heißt das die Fahrschule die Prüfung anhand der Fähigkeiten in der praktischen Fahrstunde prüft und die Prüfung NICHT beim TÜV erfolgt? Quasi, man erhält einen Nachweis von der Fahrschule der bestätigt dass ich zum Führen von A Motorrädern fähig bin. (So wie bei der neuen 125ccm Erweiterung bei Besitz der B Klasse?)

    Danke im Voraus!
    Gruß Marcin

    • bussgeldkatalog.org
      Am 22. Mai 2020 um 10:56

      Hallo Marcin,

      nein, eine praktische Fahrprüfung ist auch hier vorgeschrieben.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  11. Ghostrider
    Am 12. März 2020 um 16:16

    Hallo liebes Redaktions-Team,
    Ich bin momentan 23 Jahre Alt und sollte wenn alles gut läuft in 2Wochen meinen Führerschein haben.
    Das Problem ist das ich erst in einem Monat 24 werde, sprich ich muss nach Führerschein erhalt der Klasse A noch 2 Wochen warten.
    Kann man das irendwie legal umgehehen? Es wäre mir Wichtig da ich, es auch als Fortbewegungsmittel für meine Arbeit brauche.
    Gäbe da irgendeine möglichkeit, wie z.B: eine vorläufige Bescheinigung, oder andere außnahme Fälle ?
    Ich bedanke mich schonmal im Voraus !

  12. Matthias
    Am 5. März 2020 um 19:52

    Hallo,

    ich bin Anfang 30 und habe vor 15 Jahren meinen A1 Führerschein (B etwas später, aber wohl irrelevant) gemacht. Jetzt will ich irgendwie hoch auf A kommen. Das einfachste scheint ja zu sein, dass ich A2 mache und in 2 Jahren A. Persönlich finde ich das nicht verkehrt, da ich so eben auch erstmal mit einer kleinen Maschine gucke ob es überhaupt noch das richtige ist und Spaß macht.
    Mein Problem ist nun, dass anscheinend keine Fahrschule Ahnung hat. Klingt blöd, ist aber so. Die einen wollen mir Sonderfahrten aufdrücken, eine andere meint gar, ich brauch Theorieunterricht. Fast immer scheint dann ein direkter Einstieg zu A lohnenswerter zu sein (finanziell und zeitlich). Ist das richtig oder wo kann ich offiziell nachlesen (und am besten ausdrucken), dass ich nur 1-x praktische Fahrstunden brauch und mich dann direkt zur Prüfung anmelden könnte. Ohne Sonderfahrten, ohne Theorie und sonstiges.

    Vielen Dank – Matthias

  13. Carina
    Am 18. Februar 2020 um 17:05

    Hallo,
    ich habe seit 2005 den A1 Führerschein und möchte jetzt gerne den Großen machen, also A.
    Muss ich dafür nur die Praktische Prüfung machen? Ich blick da nicht ganz durch.
    Mit freundlichen Grüßen

  14. Junker
    Am 17. Februar 2020 um 9:34

    Hallo
    Ich habe meinen PKW Führerschein 1978 gemacht und möchte jetzt die Klasse A2 machen. Leider ist weder das Bürgeramt noch die Fahrschulen richtig darüber informiert. Ich muss ein paar Praxisstunden nehmen, wie es im Ermessen des Fahrlehrers liegt, einen Sehtest muss ich auch machen wie mir gesagt wurde. Was brauche ich noch? Sind Passbilder nötig und ein Erste-Hilfe Kurs?
    Vielen Dank für Ihre Antwort.

  15. Dominic
    Am 2. November 2019 um 21:39

    Hallo

    Ich habe bald ein versteiftes linkes Sprunggelenk und möchte nächstes Jahr mit 26 Jahren den direkten Führerschein machen.
    Leider konnte ich noch nicht das Einlegen der Gänge ausprobieren. Meine Überlegung ist, falls ich es nicht kann, mir ein eigenes Motorrad mit Automatikgetriebe zu kaufen, um damit mein Führerschein zu machen. Wenn ich dies mache, wird es dann auf dem Führerschein vermerkt dass ich nur mit Automatikgetriebe fahren darf?

    Mit freundlichen Grüßen

    • bussgeldkatalog.org
      Am 19. November 2019 um 16:12

      Hallo Dominic,

      entsprechende Hinweise können auf einem Führerschein getroffen werden.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  16. Hannes
    Am 27. Oktober 2019 um 12:34

    Hey,
    ich habe im Internet gesucht und habe bis jetzt noch nichts gefunden.

    vielleicht kann mit von euch jemand helfen.

    Ich wollte mal wissen ob es möglich ist den Führerschein A zu machen, wenn man nur A1 hat.
    Also ob es möglich ist diesen Schein vor 24 Jahren zu machen.

  17. Bobby
    Am 30. September 2019 um 13:08

    Hallo,
    Ich habe bereits die Klasse B, BE und mache gerade noch A.
    Habe ich nochmals 2 Jahre probezeit, oder gibt es die nur beim ersterwerb?
    Bin übrigens 29 Jahre alt.
    Mfg Bobby

  18. Bianca
    Am 25. August 2019 um 22:54

    Halloo, Ich hatte keinen Führerschein , für Auto auch nicht. Kann ich direkt A machen ? oder muss ich vorher noch etwas anderes haben? Danke

  19. Marius
    Am 22. August 2019 um 20:02

    Ich habe seit 2015, also über 2 Jahren den Führerschein der Klasse A2. Nächstes Jahre werde ich 24, muss ich um von A2 auf A aufzusteigen dann trotzdem noch die Aufstiegsprüfung machen?

  20. Nowak
    Am 27. Juni 2019 um 18:40

    Hallo,
    Ich bin seit dem 22.10.93 in Besitz der jetzigen Klassen
    AM und A1.
    Seid dem 9.12.94bin ich ich in Besitz der jetzigen Klassen
    A beschränkt, B,C1,BE, C1E.
    Seid dem 01.09.15 bin ich in Besitz der Jetzigen. Klasse
    A2.
    Darf ich damit unbegrenzte Maschinen der Klasse A fahren ?

  21. Nowak
    Am 27. Juni 2019 um 18:38

    Hallo,
    Ich bin seit dem 22.10.93 in Besitz der jetzigen Klassen
    AM und A1.
    Seid dem 9.12. bin ich ich in Besitz der jetzigen Klassen
    A beschränkt, B,C1,BE, C1E.
    Seid dem 01.09.15 bin ich in Besitz der Jetzigen. Klasse
    A2.
    Darf ich damit unbegrenzte Maschinen der Klasse A fahren ?

  22. Franziska W.
    Am 20. Juni 2019 um 19:02

    Hallo,

    ich habe im Sommer 2013 meine Klasse A2 erworben (also leider bereits nach der Neuregelung).
    Nun möchte ich gerne meine Klasse A2 auf A erweitern. Mit ist bewusst, dass ich hierzu eine praktische Prüfung ablegen muss.
    Leider finde ich jedoch nirgends Infos, ob dies auch ohne den Mittler (Fahrschule) möglich ist – also eine direkte Prüfung beim TÜV abgelegt werden kann.
    Bezüglich der Leistung nehme ich an, dass das Motorrad der Prüfung mindestens 35kw haben muss.
    Dies würde dann bedeuten, dass ich mein zukünftiges Motorrad mit dem Hänger zum TÜV-Gelände transportieren müsste, da ich ja bisher noch nicht im Besitz der Klasse A bin, korrekt?
    Gibt es generell Infos zum Ablauf des Erwerbs der Klasse A ohne eine Fahrschule?

    Vielen Dank im Voraus und LG
    Franzi

    • Das_Sams
      Am 23. Mai 2022 um 20:44

      Moin,
      selbstverständlich brauchst Du dazu eine Fahrschule, denn der Prüfer darf das KRad ja nicht fahren und Du auch nicht. Deshalb muß der Fahrlehrer bei der Prüfungsfahrt im Auto (oder auf dem KRad) Dir hinterher fahren. Bei der Prüfungsfahrt ist das dann ein Auto, weil Prüfer und Fahrlehrer sich ein Funkgerät teilen. Der Fahrlehrer ist auch der Fahrer des KRades, auf dem Du sitzt. Dieser Kommentar ist keine Rechtsberatung, sondern wiedergabe von Fahrschulwissen. Ob Pflichtstunden gebraucht werden weiß ich nicht. Mein Lappen war von Anfang an unbeschränkt. Du kannst natürlich Dein Mopped auf dem Trailer zum TÜV bringen und da gleich die offene Leistung eintragen lassen – oder beim TÜV auf dem Hof die Drossel raus nehmen. Dem Prüfer ist das i.d.R. egal. Ob Du vom TÜV zwischen Eintragung und Prüfungsfahrt zur Zulassungsstelle rennen mußt oder das danach machen kannst klärst Du am besten mit dem Prüfer.

  23. T.
    Am 19. Juni 2019 um 13:49

    Hallo ich habe auf meinem Führerschein bei Klasse (Motorrad A) in der Zeile 12, 79.03 und 79.04 und ( A1 ) 79.05 drin stehen.
    Was sagen die Zahlen aus?

  24. Daniela
    Am 10. Juni 2019 um 8:46

    Hallo
    Ich habe 1996 meinen führerschein klasse B rosa Papier erhalten.
    Bisher galt ja immer das ich auch Trike fahren darf.

    Wie sieht es mit einem Piaggio MP3 125 aus? Der ist bj2007 und hat noch keine fussbremse die kamen ja erst später..aber er hat eine spuverbreiterung und ausnahmegenehmigung Paragraph 70 im schein stehen. Im Schein Feld K steht ein A drinnen 🤨

    Darf ich diesen mit der alten Klasse B fahren Bestandschutz oder brauche ich jetzt einen Motorradschein?
    Vielen dank für die hilfe

  25. Erdogdu
    Am 8. Juni 2019 um 22:01

    Hallo,
    ich lebe seit 2010 in Deutschland. Ich habe eine ausländische Fahrerlaubnis(Türkische Führerschein B und A2)
    In 2010 musste ich mein Führerschein umschreiben lassen, aber nur Fahrerlaubnis B.
    Meine Frage ist ob ich jetzt A2 umschreiben lassen kann?(Sowie bei F kl. B keine Fahrstunden genommen werden)

  26. Robert
    Am 15. Mai 2019 um 10:25

    Muss man wenn mann einen AM Führerschein macht und den A1 Führerschein machen möchte noch einmal die ganze Prüfung machen bzw. noch einmal voll bezahlen? Ich überlege nähmlich gerade ob ich den AM oder ein Jahr warten soll und A1 machen soll. Danke im Voraus

    LG Robert

    • bussgeldkatalog.org
      Am 7. Juni 2019 um 11:40

      Hallo Robert,

      eine bereits bestehende Fahrerlaubnis für eine andere Klasse kann die Kosten für den Erwerb eines neuen Führerscheins reduzieren. Fragen Sie am besten bei Ihrer Fahrschule nach.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  27. Vivien
    Am 14. Mai 2019 um 10:03

    Hallo, ich habe im Juni 2017 meinen A2 Führerschein gemacht! Die 2 Jahre “Probezeit” sind somit fast geschafft. Ich werde in September 25 und wollte fragen ob ich da dann automatisch den A Führerschein habe oder muss ich so oder so noch einmal die praktische Prüfung machen um die großen Maschinen fahren zu dürfen? Oder kann ich bis September zu meine 25ten warten und der Führerschein ist dann automatisch auf A?
    Danke schon mal

    • bussgeldkatalog.org
      Am 6. Juni 2019 um 16:42

      Hallo Vivien,

      der Aufstieg in die Klasse A erfolgt automatisch.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  28. Lucas
    Am 22. April 2019 um 18:12

    Hallo ich möchte wissen ob man mit dem AM Schein denn noch ein Goggomobil fahren darf weil das ist ja praktisch ein Quad mit Dach oder? Zumindest hab ich das mal gehört.

  29. Linus
    Am 2. April 2019 um 22:17

    Hi,
    ich würde gerne wissen, ob ich, wenn ich bereits vor 4 Jahren den Führerschein der Klasse A1 erworben habe, und nun gerne A machen würde, den Erste-Hilfe Kurs oder den Sehtest erneut machen muss.
    Danke Linus

  30. Manuela
    Am 16. März 2019 um 11:43

    Hallo zusammen,
    ein Bekannter hat gerade seine Prüfung für die Klasse A unbeschränkt abgelegt wird aber erst im August 24. Inzwischen hat er seine CBF 650 auf 35 KW drosseln lassen. Darf er nun damit fahren oder gilt hier ebenso wie bei A2:

    “jedoch nicht von Fahrzeugen abgeleitet werden, die in der offenen Version mehr als die doppelte Motorleistung aufweisen. Danach dürften nur Motorräder mit einer maximalen Leistung von 70 kW die Grundlage für die Drosselung auf 35 kW für die Klasse A2 darstellen”

    da seine Maschine deutlich mehr als die doppelte Motorleistung aufweist?

    Oder gilt dies tatsächlich nur für die Klasse A2 und nicht für die Restzeit wenn bereits der A erworben wurde aber das entsprechende Alter noch nicht erreicht ist?

    Vielen Dank

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