A2-Führerschein: für alle, die schnelle Motorräder fahren wollen
Letzte Aktualisierung am: 24. August 2024
Geschätzte Lesezeit: 10 Minuten
Führerscheinklasse A2: Die Weiterführung von A1
Wer das 18. Lebensjahr vollendet hat und mobil sein möchte, kann zwischen der Auto-Führerscheinklasse B oder der Klasse A2 für Motorräder wählen. Um Geld zu sparen, lohnt sich auch die Absolvierung beider Führerscheinklassen parallel.
Eine Neuerung in puncto Motorradführerschein bildet der A2-Führerschein. Die Klasse A2 definiert Motorräder mit einer Leistung bis zu 48 PS (35 kW). Bei auf diese Leistung gedrosselten Maschinen darf die ursprüngliche Leistung nicht mehr als 70 kW betragen. Der Motorradführerschein A2 ist unter Umständen eine günstige Methode, um zukünftig unbegrenzte Motorräder fahren zu können. Das Mindestalter für A2 beträgt 18 Jahre. Wie Sie den A2-Schein erweitern und welche Kosten bei der Führerscheinklasse A2 auf Interessierte zukommen, finden Sie hier im Detail erklärt.
Inhaltsverzeichnis:
FAQ: A2-Führerschein
Die Klasse A2 berechtigt zum Führen von Motorrädern mit einer Motorleistung von maximal 35 kW. Zudem darf das Verhältnis Leistung/Gewicht nicht mehr als 0,2 kW/kg betragen.
Besitzer der Klasse A2 dürfen auch Krafträder fahren, die unter die Klassen A1 und AM fallen.
Grundsätzlich können die Ausgaben für die Fahrschule regional variieren und auch bei den Prüfungsgebühren gibt es keine einheitlichen Vorgaben. Welche Kosten Sie für den Motorradführerschein der Klasse A2 etwa einplanen sollten, können Sie hier nachlesen.
A2-Führerschein: Welches Motorrad kann ich fahren?
Der Motorradführerschein A2 berechtigt zum Fahren eines Kraftrades mit folgenden Merkmalen:
- Motorleistung: maximal 35 kW – wenn gedrosselt, darf die Ausgangsleitung nicht mehr als 70 kW betragen
- Verhältnis von Leistung und Gewicht: 0,2 kW/kg
Ein Motorrad laut A2-Führerschein darf also lediglich maximal 48 PS vorweisen. Wer ein schnelleres Modell fahren möchte, braucht einen Führerschein der Klasse A. Seit Januar 2013 ist ein zusätzliches Merkmal in einer EU-Richtlinie definiert worden. Das Verhältnis von Leistung und Gewicht darf nicht 0,2 übersteigen.
Beispiel: Wer ein Motorrad mit einer Leermasse von 150 kg führt, muss auf die Leistung achten. Diese darf 30 kW nicht überschreiten.
Da die Motorleistung laut Fahrerlaubnisverordnung (FeV) gesetzlich auf 35 kW beschränkt ist, darf also im Umkehrschluss die zulässige Leermasse des Kraftfahrzeugs 175 kg nicht unterschreiten.
Voraussetzungen für den Führerschein Klasse A2
Wer laut A2 zum Motorrad fahren berechtigt sein möchte, muss vor dem Antritt der Fahrschule einige Unterlagen bereithalten. Der Vorbesitz einer anderen Klasse ist für den Direkteinstieg jedoch nicht erforderlich.
Der Sehtest
Der Sehtest muss von einer amtlich anerkannten Sehteststelle durchgeführt werden. Dies regelt § 12 der Fahrerlaubnisverordnung. Sobald der Sehtest bestanden ist, muss die Bescheinigung des Optikers bei der Führerscheinstelle eingereicht werden. Optional gilt auch eine Bescheinigung über eine Untersuchung des Augenarztes. Sollte diese vorliegen, muss der Sehtest nicht von einem Optiker durchgeführt werden.
Wer einen Sehtest machen lassen möchte, muss einen Personalausweis mitnehmen.
Die zentrale Tagessehschärfe darf mit oder ohne Sehhilfe 0,7/0,7 betragen. Trägt der Antragssteller bereits eine Brille und erreicht diesen Wert, wird dies auf der Optikerbescheinigung eingetragen.
Besteht der Bewerber den Sehtest nicht, ist eine augenärztliche Untersuchung erforderlich. Bei dieser Untersuchung ist unter anderem auf Sehschärfe, Gesichtsfeld, Dämmerungs- oder Kontrastsehen, Blendempfindlichkeit, Diplopie sowie andere Störungen der Sehfunktion zu achten, die ein sicheres Fahren in Frage stellen können. (Anlage 6 FeV)
Wird festgestellt, dass der Prüfling eine Sehhilfe braucht, muss er den Sehtest mit eben dieser nachholen. Außerdem wird auf dem Führerschein vermerkt, dass er beim Führen eines Fahrzeugs eine Sehhilfe tragen muss.
Der Erste-Hilfe-Kurs für den A2-Führerschein
Jeder, der einen Führerschein der Klassen AM, A1, A2, A, B, BE, L oder T erlangen möchte, muss eine Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen absolviert haben. Mit theoretischen Grundlagen und praktischen Übung soll so gewährleistet werden, dass der Fahrschüler Verletzte in Folge eines Unfalls versorgen kann.
Auch hier wird eine Bescheinigung ausgestellt, welche die Teilnahme an einem solchen Kurs bestätigt. Hiervon sind Personen laut § 19 FeV ausgeschlossen, die
- ein Zeugnis über eine bestandene ärztliche oder zahnärztliche Staatsprüfung vorweisen können bzw. einen ähnlichen Nachweis über eine im Ausland erworbene Ausbildung,
- ein Zeugnis über eine abgeschlossene Ausbildung in einem Gesundheitsfachberuf wie beispielsweise Zahnmedizinische/r Fachangestellte/r vorzeigen können,
- eine Bescheinigung über eine Ausbildung als Schwesternhelferin oder Pflegediensthelfer vorlegen sowie
- einen Nachweis über eine Ausbildung im Sanitäts- oder Rettungsdienstbereich sowie eine Ausbildung als Rettungsschwimmer vorweisen können.
Antrag auf Erteilung der Fahrerlaubnis
Nachdem der Erste-Hilfe-Kurs sowie der Sehtest positiv absolviert wurden, können Sie sich eine Fahrschule aussuchen. Sobald die Entscheidung gefallen ist und die Fahrschule noch freie Kapazitäten für den Wunschtermin hat, können Sie sich anmelden.
Sobald auch dies abgehakt ist, kann die freie Zeit vor den Fahrschulkursen für den A1-Führerschein genutzt werden, um zur zuständigen Behörde, beispielsweise der Fahrerlaubnisbehörde, zu gehen und alle wichtigen Unterlagen abzugeben. Dies muss erledigt werden, um eine Fahrerlaubnis erteilt zu bekommen. Aus diesem Grund nennt sich das auszufüllende Dokument “Antrag auf Erteilung der Fahrerlaubnis”. Der Fahrschüler muss neben einem Dokument, welches seine Personendaten und Anschrift im Inland ausweist, auch den Namen der Fahrschule angeben. Außerdem gibt der baldige Besitzer vom Motorradführerschein A2 alle Bescheinigungen zum Sehtest und dem Erste-Hilfe-Kurs ab.
Neben diesen Dokumenten darf auch das Passbild nicht fehlen. Dieses muss nach den biometrischen Vorgaben fotografiert worden sein und ist dann auf dem zukünftigen EU-Führerschein zu sehen.
Bei der Fahrerlaubnisbehörde kann auch gleich eine Erweiterung der Fahrerlaubnis beantragt werden, sofern sich der Fahrschüler neben der Führerscheinklasse A2 auch für eine weitere Klasse entscheidet und sich in dieser ausbilden lassen will.
A2-Führerschein: Der Aufstieg von A1 über A2 zu A
Aufgrund der Neuregelung der EU-Richtlinie vom Januar 2013 ist der Stufenführerschein für Motorradfahrer abgeschafft worden. Dieses System ermöglichte es, dass Besitzer vom Führerschein A1 auf A2 aufsteigen konnten, ohne eine zusätzliche Prüfung zu belegen. Dies ist seit 2013 neu geregelt und wird durch § 15 Absatz 3 der FeV folgendermaßen definiert:
Bei der Erweiterung der Klasse A1 auf Klasse A2 oder der Klasse A2 auf Klasse A bedarf es jeweils nur einer praktischen Prüfung, soweit der Bewerber zum Zeitpunkt der Erteilung der jeweiligen Fahrerlaubnis für
- die Fahrerlaubnis der Klasse A2 seit mindestens zwei Jahren Inhaber der Fahrerlaubnis der Klasse A1 und
- die Fahrerlaubnis der Klasse A seit mindestens zwei Jahren Inhaber einer Fahrerlaubnis der Klasse A2
ist (Aufstieg). (§ 15 Absatz 3 FeV)
Das bedeutet, dass jeder, der einen A1-Führerschein besitzt, nach mindestens zwei Jahren lediglich eine praktische Prüfung ablegen muss, um die Führerscheinklasse A2 zu erreichen. Wer seinen Führerschein von A2 zu A erweitern möchte, kann genauso nach mindestens zwei Jahren eine Praxisprüfung bei der Fahrschule absolvieren. Dabei steht es jedem Fahrer frei, Übungsstunden zu nehmen. Der Fahrlehrer entscheidet dies individuell nach den Fähigkeiten des Fahrschülers.
Aufstieg für alte Motorradklassen
Personen, die einen Pkw-Führerschein vor dem 1. April 1980 erhielten, müssen auch nur noch eine praktische Prüfung ablegen, um ein 35 kW-Motorrad fahren zu können und die Führerscheinklasse A2 zu erwerben.
Dies gilt auch für alle, die einen alten Führerschein der Klasse 4 besitzen. Hier genügt lediglich die Praxisprüfung.
Der Einstieg zum Motorradführerschein A2
Um den A2-Führerschein zu erwerben, ist kein Vorbesitz einer anderen Klasse wie beispielsweise B für ein Auto nötig. Das Mindestalter für den Direkteinstieg beträgt 18 Jahre. Wer einen A1-Führerschein mit 16 Jahren erlangt hat, benötigt lediglich eine praktische Prüfung nach mindestens zwei Jahren, um auf A2 zu erweitern.
Der Theorieunterricht und die Prüfung
Die Theorie umfasst 16 Doppelstunden à 90 Minuten. Davon sind 12 Doppelstunden Grundstoff und 4 Doppelstunden vermitteln zusätzliche Inhalte zum Kraftrad. Ist der A2-Führerschein lediglich eine Erweiterung, also wird diese Klasse parallel zu einer anderen absolviert, beträgt der Grundstoff der Theorie nur 6 Doppelstunden.
Nach dem Unterricht folgt die Theorieprüfung. Anlage 7 der Fahrerlaubnisverordnung regelt die Prüfungsinhalte. Diese können beispielsweise Überholen, die richtige Geschwindigkeit oder Gefahrensituationen umfassen. Wie beim Auto-Führerschein muss der Fahrschüler 30 Fragen beantworten. Zulässig sind 10 Fehlerpunkte, wobei der Schüler nicht zwei Fragen mit einer Wertigkeit von jeweils 5 Punkten falsch beantworten darf. Ist der Motorradführerschein A2 lediglich eine Erweiterung wird die Prüfung auf 20 Fragen verkürzt, wobei maximal 6 Fehlerpunkte erreicht werden dürfen.
Der Praxisunterricht und die Prüfung
Die Anzahl der Übungsstunden legt der Fahrlehrer fest. Dieser macht die Stundenzahl von den persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt abhängig. Jedoch muss der Fahrschüler 12 Sonderfahrten à 45 Minuten absolvieren. Diese setzen sich zusammen aus:
- 5 x Überlandfahrten (Kraftfahrstraßen, Landstraßen),
- 4 x Autobahnfahrten sowie
- 3 x Nachtfahrten.
Wer nach zweijährigem Vorbesitz von A1 zu A2 erweitern möchte, benötigt keine praktische Ausbildung. Jedoch muss sich der Fahrlehrer vor der Praxisprüfung von den notwendigen Kenntnissen des Bewerbers überzeugen und kann so einige Übungsfahrten anordnen.
Die praktische Prüfung muss laut Anlage 7 der FeV folgende Grundaufgaben aufweisen:
- Fahren eines Slaloms mit Schrittgeschwindigkeit,
- Abbremsen mit höchstmöglicher Verzögerung,
- Ausweichen ohne Abbremsen,
- Ausweichen nach Abbremsen. (Anlage 7 FeV)
Alternativ muss der Fahrschüler einen Slalom oder langen Slalom fahren sowie mit Schrittgeschwindigkeit geradeaus fahren, Stop and Go zeigen oder eine Kreisfahrt absolvieren. Wer von A1 auf A2 erweitert, muss diese alternativen Aufgaben nicht vorzeigen. Insgesamt 6 Grundaufgaben sind in der Prüfung zu absolvieren. Wer erweitert, muss lediglich 4 Aufgaben bewerkstelligen.
Die Prüfdauer beträgt 60 Minuten bei einem direkten Einstieg in die Führerscheinklasse A2. Wer aufsteigt, benötigt lediglich 40 Minuten. Die reine Fahrtzeit beträgt bei beiden Wegen 25 Minuten. Die Prüfungszeit verkürzt sich auch auf 40 Minuten, wenn der Fahrschüler bereits einen A2-Führerschein besitzt, jedoch eine Prüfung auf einem Kraftrad ohne Schaltgetriebe abgelegt hat und nun eine Prüfung auf einem Motorrad mit Schaltgetriebe durchführt.
Führerschein A2: Kosten, die Sie einkalkulieren sollten
Die Zeitschrift “Auto Motor und Sport” testete den neuen A2-Führerschein. Motorrad fahren wird damit leicht gemacht, war das Ergebnis. Um die Fahrprüfung zu bestehen, genügten laut Zeitschrift bereits sechs Doppelstunden Fahrpraxis in der Fahrschule. Damit ist der A2-Führerschein für ein 35 kW-Motorrad günstiger als die Klasse A. Sogar nur die Hälfte soll der A2-Führerschein kosten.
Natürlich müssen Kosten für den Führerschein A2 einberechnet werden, die noch vor der Fahrschule entstehen. Der Sehtest schlägt etwa mit 6 bis 7 Euro zu Buche, der Erste-Hilfe-Kurs mit etwa 15 bis 30 Euro und das Passbild gibt es für 5 bis 15 Euro.
Die Fahrschule erhebt meist eine Anmeldegebühr, welche etwa zwischen 60 und 200 Euro liegt. Die Übungsmaterialien kosten für den A2-Führerschein etwa 20 bis 30 Euro. Einige Fahrschulen sind jedoch schon auf digitale Übungen umgestiegen, sodass diese Kosten entfallen können. Eine Übungsfahrt in der Fahrschule beträgt etwa 30 bis 45 Euro. Die Sonderfahrten sind jedoch teurer und belaufen sich auf 40 bis 60 Euro. Der Motorradführerschein A2 verursacht auch Kosten, die bei den Prüfungen anfallen. Diese können wie folgt aussehen:
- Theorieprüfung: ca. 20 – 80 Euro
- Praxisprüfung: ca. 80 – 180 Euro
- TÜV-Gebühr Theorieprüfung: ca. 40 – 50 Euro
- TÜV-Gebühr Praxisprüfung: ca. 100 – 120 Euro
Außerdem erhebt die Fahrerlaubnisbehörde eine einmalige Gebühr für die Ausstellung des Führerscheins, welche zwischen 30 und 50 Euro beträgt. Diese Gebühr ist nur dann zu entrichten, wenn es sich um die Erstausstellung des Führerscheins handelt.
Einordnung in die EU-Führerscheinklassen
Mit der Einführung 16 neuer Fahrerlaubnisklassen im Januar 2013 erlebten auch die Klassen für Motorräder einen Wandel. Insgesamt gibt es vier: AM, A1, A2 und A.
Die Führerscheinklasse AM entstand aus den ehemaligen Klassen S und M. Diese definiert folgende Fahrzeuge:
- Fahrräder mit Hilfsmotor mit bis zu 45 km/h Höchstgeschwindigkeit
- Mokicks und Mopeds (auch mit Beiwagen) mit bis zu 45 km/h Höchstgeschwindigkeit
- Kleinkrafträder mit drei Rädern mit bis zu 45 km/h Höchstgeschwindigkeit
- Leichtkraftfahrzeuge mit vier Rädern mit bis zu 45 km/h Höchstgeschwindigkeit
Die Führerscheinklasse A1 kann bereits mit 16 Jahren erworben werden und berechtigt zum Führen folgender Fahrzeuge:
- Krafträder (auch mit Beiwagen) und einem Hubraum bis zu 125 ccm
- Kraftfahrzeuge mit drei Rädern und einer Leistung von maximal 15 kW
Die Klasse A ist die “schwerste” Klasse für Motorräder und definiert folgende Typen:
- Krafträder (auch mit Beiwagen) und einer Höchstgeschwindigkeit größer als 45 km/h
- Kraftfahrzeuge mit drei Rädern und einer Leistung mit mehr als 15 kW
- Kraftfahrzeuge mit vier Rädern, symmetrisch angeordneten Rädern und einer Leistung von mehr als 15 kW
Der A2-Führerschein liegt zwischen den Klassen A1 (Mindestalter: 16 Jahre) und A (Mindestalter für Direkteinstieg: 24 Jahre). Er bildet den “Zwischenschritt” zum Führerschein für ein Motorrad mit mehr als 35 kW. Außerdem schließt der Motorradführerschein A2 die Klassen AM und A1 ein.
Der alte A2-Motorradführerschein
Bevor die neue Richtlinie in Deutschland wirksam wurde, hieß die heutige Klasse A2 Motorradklasse A beschränkt und A unbeschränkt.
A beschränkt
Wie der Name es schon verrät, definiert diese Klasse ausschließlich beschränkte Motorradmodelle. Das bedeutet, dass die Maschine in Motorkraft und Gewicht begrenzt ist. Das Verhältnis von Leistung und Leergewicht musste 0,16 kW/kg betragen. Die Leistung der Motorräder musste auf 25 kW begrenzt sein. Wer das 25. Lebensjahr vollendet hatte, durfte dann die Klasse A unbeschränkt fahren. Das Mindestalter für A beschränkt betrug 18 Jahre.
A unbeschränkt
Nach dem 25. Geburtstag durften alle Besitzer eines Führerscheins per Direkteinstieg A beschränkt mit unbeschränkten Krafträdern fahren. Sie brauchten auch keine praktische Prüfung, um diesen Führerschein zu erlangen. Dieses System nannte sich “Stufenführerschein“.
Laut einer neuen EU-Richtlinie müssen alle Führerscheine, welche vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, bis zum 19. Januar 2033 erneuert werden. Dabei bedarf es lediglich eines neuen Passbilds und einer Verwaltungsgebühr. Alle neuen EU-Führerscheine müssen alle 15 Jahre ausgewechselt werden. Wer noch einen alten Führerschein besitzt, auf dem A beschränkt vermerkt ist, bekommt bei einem Austausch die Führerscheinklasse A2 vermerkt. A unbeschränkt ist mit der neuen EU-Klasse A gleichzusetzen.
Beachten Sie hierbei unbedingt die unterschiedlichen Umtauschfristen. Diese können Sie folgendem Ratgeber entnehmen:
Führerscheine, welche vor dem 1. Januar 1989 erworben wurden, sind mit anderen Führerscheinklassen ausgezeichnet: 1, 1a, 1b, 2, 3, 4 und 5. Die Klasse 1a ist gleichbedeutend mit dem A2-Führerschein. Wer also seinen alten Führerschein gegen einen neuen EU-Führerschein tauscht, bekommt die Führerscheinklasse A2 vermerkt. Mit der alten Klasse 1b kann durch eine verkürzte praktische Prüfung der Führerschein A2 schneller erworben werden.
Guten Tag,
ich habe den Führerschein für Klasse 3 (bzw neu B).
Verstehe ich das richtig, dass ich NICHT die Möglichkeit habe, von A1 auf A2 mit einer prakt. Prüfung nach 2 Jahren aufzusteigen?
Wenn man mit meinen Voraussetzungen (klasse 3 bzw B) von vornherein weiß, dass man nach einem kleinen Motorrad ein größeres Motorrad fahren möchte, wäre es ja in dem Fall sinnvoller, gleich den Motorradführerschein zu machen. Die Regel würde für mich zwar keinen Sinn ergeben, außer dass sich Fahrschulen eine goldene Nase verdienen, aber das ist ja dann ein anderes Thema.
Danke im Voraus für eure Antwort.
Gruß,
Carsten
Hallo
habe da eine frage zur Führerscheinerweiterung von A1 zum A2 . Besitze fast 2 Jahre den A1 und habe damals meine Prüfungsfahrt auf einer 125 Vespa gts absolviert. Nun habe ich eine eigene 300 Vespa Gts und würde gerne darauf meine Praktische Prüfung absolvieren. Diese hat ja mehr wie 250ccm. Darf ich darauf meine Praktische Prüfung ablegen?
Vielen lieben Dank M.B
Hallo, habe den B Führerschein, ausgestellt am 27.05.92 (musste ihn einmal abgeben :-). Überlege nun ob ich A2 oder direkt A machen soll. Muss ich für A2 eine Prüfung ablegen?
Vorab schon mal Danke und Grüße
Guten Tag,
ich möchte den A2 machen.
Ich habe seite 1997 die Führerscheink Klasse B und vor kurzem auch Zusatz B196 erworben.
In meinem Führerschein steht schon der Hinweis das eine Sehhilfe benötigt wird. Muss ich nochmal einen Sehtest sowie Erste-Hilfe-Kurs durchführen?
Wieviele Pflichtstunden von Theorie und Praxis muss ich durchführen, da ich schon Klasse B & B196 habe?
Hallo,
wenn ich meinen A1 Führerschein bereits seit 4 Jahren habe und jetzt den A2 Aufsteiger mache, muss ich dann erneut eine theoretische Prüfung ablegen oder ledigliche die praktische Fahrprüfung?
Mit freundlichen Grüßen
Noah
Hi, wenn du bereits A1 besitzt, musst du nur eine praktische Prüfung machen. Ich mache grade das Upgrade von A1 auf A2.
Hier schaut sich der Fahrlehrer nur an, ob ich mit einem großen Motorrad umgehen kann.
Da ich die letzten Jahre immer eine 125er gefahren bin, brauche ich auch nur vorher eine Gewöhnungsphase auf die 650er Maschine.
Dann die kleine Prüfungsfahrt
Hallo,
ich habe folgendes gelesen:
Wenn der A1 weniger als 2 Jahren vorhanden ist, kann man 6 Fahrstunden nehmen um dann eine ungekürzte Prüfung auf A2 machen. Stimmt das?
Viele Grüße
Rebecca
Hallo,
die Motorradprüfung wurde ja soweit ich weiß ab 2021 um 10 Minuten also auf 70 Minuten verlängert.
Wurde die Aufstiegsprfung nach 2 Jahren Vorbesitz von A2 auch verlängert? Mein Fahrlerhrer meinte diese Dauert 70 Minuten, davon 60 reine Fahrzeit.
Ich mache meine Prüfung in Berlin bei der DEKRA falls das damit zu tun hat.
Guten Tag.
Ich habe den Führerschein Klasse A2.
Nun habe ich mir ein Motorrad von Yamaha Diversion 600 im Internet gekauft.
Eingetragen ist eine Drosselung auf 37 KW / 7500
Die Maschine wiegt 202 KG.
Sie hat also 27 kg mehr als die 175kg geforderten bei 0,2 kW/kg.
Der Vorbesitzer sagte das wegen dem Gewicht die Drosselung auf 37 KW in Ordnung ist und es kein Problem gibt für mich.
Darf ich die fahren oder muss ich auf 35 KW drosseln lassen?
Danke für eine Antwort.
Hallo Holger J.,
leider können wir diese Frage pauschal nicht beantworten. Wenden Sie sich am besten an die Prüfstelle vom TÜV.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Hallo,
hoffentlich kann mir jemand helfen.
Ich habe meinen FS 1985 gemacht und verloren.
Habe jetzt neuen FS.
Unter dem Foto steht: AM A1 A B C1 BE C1E und L.
Ich würde gerne wissen, welche Motorräder ich fahren darf.
Ich würde gerne mit Scootern in Asien fahren.
Ich kenne mich gar nicht aus damit. Irgendwie haben manche 110ccm(?) und andere 125ccm.
Darf ich die fahren? Wäre dankbar, wenn ich das mal sicher wüßte!
Nachdem Du
Unter dem Foto steht: AM A1 A B C1 BE C1E und L (und vermutlich auch A2)
und Fahrerlaubniserwerb 1985 (die hast Du damals erworben und kannst sie mit dem physischen Verlust der Pappe nicht verlieren, anders schon) geschrieben hast gehe ich davon aus, dass Du einen guten, alten, grauen Führerschein der Klassen 1 und 3 hattest.
Die Frage was Du für für Motorräder fahren darfst stellt sich nicht, da die Klasse ‘A’ eingetragen wurde, das sind es alle Motorräder ohne Leistungs- oder Hubraumbegrenzung.
Da stehen voraussichtlich auch noch ein paar Schlüsselzahlen nach A1, BE, C1 und L, was man damit darf ist teilweise Abhängig wann der Führerschein erworben wurde. Bei A1 kann das ein höheres Leitungsgewicht sein, beim BE, dass man damit auch Anhänger > 3500 kg ziehen darf, wo bei das ohnehin egal ist, das wird sowieso vom C1/C1E den man mit dem alten 3er eingetragen bekommt abgedeckt. Fahrzeuge bis 7,49 t und ein Gesamtzuggewicht bis 12.000 kg. Bei C1 steht als Schlüsselzahl 171, damit darf man dann auch Busse ohne Personen bis 7,49 t (im Inland!!!) bewegen, was mit dem neuen C/CE oder C1/C1E sonst so nicht mehr möglich ist.
Die einzige Frage die sich mir stellt, in der Auflistung fehlt ‘A2’, der ist in ‘1/A’ eingeschlossen und bei mir mit dem Erwerbsdatum von 1 und 3 eingetragen, hast Du den vergessen aufzuführen oder handhaben das die Führerscheinbehörden unterschiedlich.
Bei mir sind AM, A1 und L mit 1973 und der Rest von A, A2, B, BE, C1, C1E mit 1975 eingetragen, wobei das beim A1 vom Jahr des Führerscheinerwerbs abhängig ist, nach dem 1. April 1980 gab es nur noch AM, L. Sprich Dein A1 wurde 1985 zusammen mit dem A erworben, was wieder die Frage aufwirft warum sie A1 eingetragen haben und warum A2 nicht, beide sind in A eingeschlossen.
Mit dem A1 darf man 125ccm fahren
Guten Tag. Ich wollte fragen, ob man ein Fahrzeug für A2 führen darf welches 0.19 kw / Kg besitzt, aber eine offene Leistung von mehr als 70 KW hat. Gedrosselt natürlich auf 48ps
Guten Tag,
Eine Frage zur Klasse A2:
Ich besitze die Klasse A2 seit 2013, also mit 25 Jahren gemacht.
Jetzt bin ich 33, wie verhält sich das mit der Klasse A in meinem Fall.
Muss eine erneute Prüfung abgelegt werden oder reicht eine Umschreibung aus?
Mit freundlichen Grüßen
Swen
Hallo.
Ich habe meinen PKW-(und LKW-)Führerschein vor 1980 gemacht und darf damit (Leicht-)Krafträder der Klasse A1 fahren.
Nun möchte/muss ich erweitern auf Klasse A2. Ich habe gelesen (AutoZeitung und auch im hiesigen Artikel), dass ich lediglich eine praktische Prüfung abzulegen hätte.
Nun scheint das aber die Fahrschulen nicht zu interessieren. Wenn ich fragte, bekam ich jedesmal Vorträge zu hören, welche Lehrgänge und Prüfungen ich besuchen und abzulegen hätte. Ich kann das irgendwie verstehen: Die wollen schließlich damit ihr Geld verdienen.
Um besser argumentieren zu können, wäre eine amtliche Quelle hilfreich. Die FeV äußert sich dahingehend nicht. Dort geht es lediglich um den Aufstieg von A1 – A2 – A
Kann mir jemand einen Hinweis auf einen Gesetzes- oder Verordnungstext geben? Irgendwo muss das ja stehen. Ich glaube nicht, dass die Autorinnen und Autoren verschiedener Publikationen sich das deckungsgleich ausdenken.
Vielen Dank für das Interesse und eventuell eine Antwort. :)
Bin gerade dabei den A1 und B Führerschein hintereinander zu absolvieren. Dank Verzögerungen durch Corona habe ich zwar die Therorieprüfungen bestanden und stehe nun aber kurz vor der A1 Praktischen Prüfung. Im Frühjahr nächsten Jahres werde ich 18 und überlege daher ob ich nicht gleich den Winter abwarte , dafür in der Zeit den B- Lappen absolvieren und dann mit 18 die A2 Praktische Prüfung ablege. Spricht da was dagegen oder muß ich jetzt sämtliche Fahrstunden mit eine A2 Maschine nochmal nachholen ?
Hallo. Ich habe im November 2001 Geburtstag und am 10.12.2018 die Klasse A1 gemacht (Mit 17) mit der B zusammen. Jetzt werde ich diesen November 19 und habe bald die Klasse A1 zwei Jahre -> Das heißt ich muss keine Theorie usw. machen und kann direkt nach der bestandenen Prüfung A2 Motorräder fahren. Meine Frage ist, wann genau ich die praktische Prüfung machen darf? Ich kann mich erinnern, dass man bei den Führerscheinen die Prüfungen auch schon vor dem Erreichen des 16. Geburtstags (z.B. bei A1) machen kann. Klappt das in meinem Fall auch vor dem Erreichen der vollständigen 2 Jahre? Oder kann ich erst am/nach dem 20.12.2020 für A2 geprüft werden?
Freue mich über eine kompetente Antwort.
LG Bieter D
Hallo liebes bussgeldkatalog.org Team,
ich habe den A2 Führerschein und könnte das Motorrad meines Opas bekommen.
Er hat eine Suzuki (genaues Modell ist mir leider entfallen) welche auf 48PS gedrosselt ist und Werksseitig mit 98PS ausgestattet ist.
Gibt es dort irgendeine Möglichkeit, dass ich das Motorrad mit dem A2 fahren darf?
Mit freundlichen Grüßen
Erik
Hallo,
Ist es mit dem A2 Schein möglich die Yamaha FZ6 N zu fahren? Das Problem mit der Maschine ist, dass sie zwar mit 78 PS vom Hersteller kam, diese aber schon von Haus aus von 98 PS gedrosselt wurde. Ist es also möglich, da sie offiziell mit 78 PS veröffentlicht wurde oder weil mit der Maschine theoretisch 98 PS möglich sind nicht?
Eine Frage zum obigen Kommentar, dass man mit einer Fahrerlaubnis Klasse 4 (umgeschrieben wäre das M, L im Führerschein zwischen 1980-1988) nur mit einer Praxisprüfung den A2 machen kann: Bei mir ihm Führerschein Kl. B von 1983 bin ich sowohl M als auch L berechtigt. Heißt das, dass ich mit diesem Führerschein bei einer Fahrschule den A2 lediglich mit einer Praxisprüfung erwerben könnte? Und dass dann laut neuer Regelung dieser nach mindestens 2 Jahren zum normalen A-Führerschein erweitert werden kann? Ich würde mich sehr über eine Antwort darauf freuen, vielen Dank!
Hi!
Ich mache demnächst meine A2 Erweiterungsprüfung, meinen Führerschein habe ich am 17.10.2018 gemacht, genauso wie ein Kumpel von mir.
Nun fragen wir uns wie viel früher darf man die Erweiterungsprüfung machen? Mein Fahrlehrer hat was von 3 Wochen vorher gesagt, meine Prüfung findet dementsprechend am 26.09 statt. Der Fahrlehrer von meinem Freund sagt allerdings man darf die Prüfung erst am dem Tag machen, wo der Führerscheinerhalt 2 Jahre zurückliegt. Dementsprechend ist sein Prüfungstermin der 17.10.2020.
Sehr wiedersprüchlich. Gibt es da eine genaue Regelung?
Das heißt, wenn ich den A1 kurz vor meinem 17 Geburtstag gemacht hab, muss ich warten bis ich 19 bin um den A2 Führerschein zu bekommen, außer ich gebe nochmal Geld aus für Theorie und Praxis um ihn mit 18 zu erwerben?
Hallo, ich habe am 03.07.1078 den A1 erworben und fahre seit ca. 20 Jahren eine 125er Vespa mit 10kw. Nun habe ich mich für eine Erweiterung auf A2 entschieden. Mein Fahrschullehrer meint nun, ich müsste lediglich meinen alten A1-Führerschein an die FS-Stelle (mit Erw.-Antrag, Sehtest und Erste-Hilfe-Kurs) einsenden und bekomme dann die neue Klasse A2 eingetragen. Auch habe ich Antwort von der Führerscheinstelle erhalten die mir mitteilt, mein neuer Führerschein kann in ca. 2 Wochen abgeholt werden. Ich bin jedoch davon ausgegangen, dass ich die vereinfachte praktische Fahrprüfung absolvieren muss. Muss ich das etwa nicht?
Gilt bei der Berechnung des Leistungsgewichts kw/kg, die am Hinterrad zu messende Max. Leistung oder die an der Kupplung zu messende Leistung?
Wo steht die Verpflichtung, die Hinterradleistung mit einem (wie hohen?) Faktor zu multiplizieren, um an die an der Kupplung zu messende Leistung zu erhalten um dann diesen Wert in der Formel des Leistungsgewichtes einzugeben?
Ist es strafbar, sich auf die in den Papieren eingetragenen Daten ohne Überprüfung zu verlassen?
Hallo zusammen,
da meine Tochter nächstes Jahr den Führerschein A2 machen wird.
Habe ich folgende Frage. Darf Sie ein Harley Gespann fahren mit 35kw eingetragen. Es handelt sich um eine Softail 1992 FXSTs mit Watsonia Beiwagen.
Vielen Dank für Ihre Antwort
Hallo,
Ich habe nun seit 2 Jahren meinen A1 Führerschein und möchte nun den A2 Führerschein machen doch meine Gemeinde hat ein „Gesetz“ rausgebracht welches besagt, dass ich die erste Hilfe Bescheinigung im original vorlegen muss. Meine Frage ist dies wirklich nötig, da ich diese Bescheinigung nicht mehr besitze wäre ich nun gezwungen einen neuen erste Hilfe Kurs zu machen.
Mit freundlichen Grüßen
Leonard W.
Hallo,
Ich besitze seit Juli 2018 meinen A1 Schein.
Nun habe ich mich kurz informiert, bin mir aber nicht sicher:
Darf ich ein Motorrad fahren welches vor der 98ps Regelung auf 48ps gedrosselt wurde fahren?
Es handelt sich um eine 2005er Suzuki gsxr 600.
MfG Finn
Sehr geehrte Damen und Herren,
meine Frage bezieht sich auf folgenden Gesetzestext:
§ 6 Absatz 1 zu Klasse A2
Inhaber einer ab dem 19. Januar 2013 bis zum Ablauf des 27. Dezember 2016 erteilten Berechtigung zum Führen von Krafträdern (auch mit Beiwagen) mit einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,2 kW/kg nicht übersteigt, sind im Inland auch zum Führen von Krafträdern berechtigt, deren Leistung von über 70 kW Motorleistung abgeleitet ist.
Dem Absatz ist zu entnehmen, dass man als Inhaber einer Berechtigung zum Führen von Krafträdern mit einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW , welche vor dem 27. Dezember 2016 ausgestellt wurde, die Erlaubnis besitzt, Motoräder von über 70 kW Ausgangsleistung zu führen. Ich besitze den Führerschein der Klasse A1 seit Mitte 2015, und diese berechtigt mich ja zum Führen von Krafträdern von bis zu 11 kW, somit also auch unter den beschriebenen 35 kW. Darf ich also aufgrund des Stufenaufstiegs auf A2 nun ebenfalls Motorräder von über 70 kW gedrosselt fahren?
Vielen Dank für Ihre Antwort.
Hallo,
ich habe meinen Führerschein A beschränkt am 10.08.2009 erhalten und bisher nicht erneuert.
Muss ich um in die Klasse A zu wechseln eine praktische Prüfung ablegen oder bin ich berechtigt meinen Führerschein lediglich umzuschreiben? (Stufenregelung).
Muss ich meinen Führerschein überhaupt erneuern um A zu fahren?
Vielen Dank,
Clemens
Ich möchte gern A2 machen & mir eine Suzuki GSX-R 600 (L1) holen. Diese ist gedrosselt auf 48PS aber offen hat sie 125PS darf ich sie fahren? Trotz der neuen Regelung.
Guten Tag,
Ich habe eine Frage undzwar besitze ich die Führerscheinklasse A1 seit einem Jahr und möchte jetzt gerne die Führerscheinklasse A2 erwerben, da ich bereits mein 18.Lebensjahr erreicht habe. Die Fahrschule sagt, dass ich nur nur die Grundfahrübungen und eine Praktische prüfung absolvieren muss. Jedoch steht im gesetzt das man die Klasse A1 mindestens zwei Jahre besitzen muss, um danach nur eine Praktische prüfung hinterlegen zu können.
Muss ich jetzt nochmal eine Theoretische Prüfung absolvieren, da ich die Frührerscheinklasse B und A1 erst seit einem Jahr besitze oder stimmt das was die Fahrschule gesagt hat (ohne eine Theorie Prüfung)?
Mit freundlichen Grüßen Abdul
Guten Tag. Ich bin nunmehr 54 Jahre jung und habe am 30.6.16 den A2gemacht. Nun steht in meinem Führerschein Vorne unter 9.
AM/A1/A2/A/B/C1/BE/C1E/L/T. Rückseite Hanschriftlich 14.(10) 30.06.16 unter unter 10. AM 21.07.81. A1 21.07.81. A2 *
A 24.07.85. selbe Spalte unter 12.
79.03, 79.04. Die anderen Spalten beziehen sich auf Auto, LKW etc. Nun die Frage. Darf ich nun offen ( uneingeschränkt) Motorrad fahren oder muss ich noch die A praktische Prüfung machen?
Aktuell fahre ich gedrosselt auf 48 PS. MFG Klaus.
Hallo A2 gemacht 2018 wenn ich sie richtig verstehe dann darf eine Maschine maximal 240kg wiegen x 0,2kg = 48 PS = 35kw sie dürfte aber bis 95 = 70kw offene Leistung haben. Dann Frage ich sie. Welche Maschine hat 240kg und 70kw.Und warum sagt mein Händler ich dürfte die Yamaha XV950 gedrosselt auf 48 PS 251kg offene Leistung 52 PS ohne Probleme fahren. Ich hoffe sie können mir weiter helfen. MfG.
Hallo Klaus M.,
fragen Sie am besten bei der Führerscheinstelle unter Vorlage Ihres Führerscheindokuments nach.
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