AM-Führerschein: Kosten & Voraussetzung für den Rollerführerschein

Von Thomas R.

Letzte Aktualisierung am: 22. August 2024

Geschätzte Lesezeit: 10 Minuten

Führerschein AM: Das hat sich geändert

Für den Rollerführerschein wird die Führerscheinklasse AM benötigt.
Für den Rollerführerschein wird die Führerscheinklasse AM benötigt.

Am 19. Januar 2013 änderten sich die Führerscheinklassen in Deutschland. Eine neue Bestimmung, die sogenannte 3. EG-Richtlinie, wurde eingeführt, um die Fahrerlaubnisklassen und den Führerschein an andere europäische Länder anzugleichen. Dabei durchlebte die ehemalige Führerscheinklasse S die größte Veränderung aufgrund der neuen Gesetzgebung. Aus den ehemaligen Klassen M und S wurde die heutige Führerscheinklasse AM.

Alles Wichtige, zur Erlangung der Klasse AM, den Fahrzeugen, die Sie damit führen dürfen und wo Sie diese Fahrerlaubnis bereits im Alter von 15 Jahren erlangen können, erfahren Sie im Folgenden.

FAQ: Führerscheinklasse AM

Für welche Fahrzeuge wird die Klasse AM benötigt?

Eine Übersicht zu den Fahrzeugen, die Sie mit dem Führerschein AM führen dürfen, finden Sie hier.

Ab wann wird Klasse AM erteilt?

Für diese Führerscheinklasse liegt das Mindestalter bei 15 Jahren. Allerdings ist dies nur in Deutschland gültig. Im Ausland sollten die örtlichen Bedingungen beachtet werden.

Wie sieht die Ausbildung aus, um für den Roller einen Führerschein zu erhalten?

Die Ausbildung in der Fahrschule beinhaltet sowohl Theorie als auch Praxis. Der theoretische Unterricht besteht aus 12 Doppelstunden Grundstoff und 2 Doppelstunden Zusatzstoff. Die Anzahl der Fahrstunden ist nicht vorgeschrieben und hängt somit von den Fähigkeiten des Fahrschülers ab.

Nationale und europäische Führerscheinklassen

Im Zusammenhang mit den EU-Richtlinien wurden die Führerscheinklassen vereinheitlicht, um auch in anderen EU-Ländern Gültigkeit zu besitzen. Dennoch steht es jedem Land frei, eigene, sogenannte nationale Fahrerlaubnisklassen zu etablieren. Zwischen 2005 und 2013 war die Führerscheinklasse S solch eine nationale Klasse. Das bedeutet, dass zwar jeder in Deutschland ein Leichtkraftrad wie beispielsweise einen Roller mit dem entsprechenden Führerschein fahren durfte, jedoch diese Erlaubnis in anderen Ländern unter Umständen nicht anerkannt wurde.

Vorläufer zum Rollerführerschein: Die ehemalige Führerscheinklasse S

Jeder, der eine Fahrerlaubnis der Klasse S besaß, durfte Leichtmobile und Quads führen, die einem Auto ähnelten. Diese Fahrzeuge durften folgende Merkmale vorweisen:

  • Gewicht: maximal 350 kg
  • Höchstgeschwindigkeit: maximal 45 km/h
  • Hubraum bei Ottomotoren: höchstens 50 ccm
  • Leistung bei Diesel- oder Elektromotoren: maximal 4 kW

Wer 16 Jahre alt war, durfte die ehemalige Führerscheinklasse S erwerben und somit einen Roller fahren. Außerdem durfte er dreirädrige Krafträder und vierrädrige Kleinkraftfahrzeuge bedienen. Das waren zum Beispiel Quads, Trikes und Microcars. Damit durfte nicht auf der Autobahn gefahren werden. Wer die Führerscheinklasse B besaß, konnte gleichzeitig Fahrzeuge der Klasse S führen.

Die Führerscheinklasse S stand sehr in der Kritik, da gerade die sogenannten Trikes sehr gefährlich sind. Trikes sind offene und motorisierte Straßenfahrzeuge, welche ein Vorderrad und zwei Hinterräder besitzen. Aufgrund der vorgeschriebenen Gewichtsgrenze verbauten viele Hersteller weniger Teile für die Sicherheit, um das Gewicht an der Stelle zu sparen. Der ADAC testete einige der Leichtmobile und warnte vor erheblichen Mängeln sowie daraus resultierenden Sicherheitslücken. Die deutsche Wochenzeitschrift Stern nannte sie „Kinder-Killer“. Aus diesem Grund wurde die Führerscheinklasse grundlegend überarbeitet.

Führerschein fürs Mofa

Einspurige, einsitzige Fahrräder mit Hilfsmotor bis 25 km/h, zu denen auch Mofas zählen, dürfen ohne AM-Rollerführerschein mit einer Prüfbescheinigung von der Fahrschule gefahren werden. Laut der neuen EU-Richtlinie ab Januar 2013 gibt es keinen Führerschein fürs Mofa. Auch für das Führen von einem Fahrrad mit Hilfsmotor wird kein Führerschein benötigt.

Die Prüfbescheinigung wird durch den Besuch eines Fahrschulkurses erlangt. Am Ende der Ausbildung müssen Sie eine theoretische Prüfung abgelegen. Die Mofa-Prüfbescheinigung besitzt eine unbegrenzte Gültigkeit und muss bei jeder Fahrt mit dem Fahrrad mit Hilfsmotor oder Mofa mitgeführt werden. Wer diese vergisst und dabei erwischt wird, muss ein Verwarnungsgeld von 10 Euro in Kauf nehmen. Eine Ausnahmeregel gibt es jedoch für die Mitnahme der Prüfbescheinigung, wenn Sie ein gewisses Alter aufweisen.

Wer vor dem 1. April 1965 geboren ist, darf auch ohne eine Prüfbescheinigung von der Fahrschule ein Mofa oder Hilfsmotor-Fahrrad führen. Natürlich müssen Sie einen Ausweis mitnehmen, um Ihr Alter für die Behörden zu verifizieren.

Diese Prüfbescheinigungspflicht besteht jedoch nicht mehr, wenn der Fahrer des Fahrzeugs eine gültige Fahrerlaubnis besitzt.

Die Ausbildung, um die Prüfbescheinigung zu erlangen, besteht aus 6 Doppelstunden mit jeweils 90 Minuten für den theoretischen Teil und einer 90-minütigen Doppelstunde für die Fahrpraxis. Nach dem erfolgreichen Abschluss der theoretischen Prüfung wird die Prüfbescheinigung ausgehändigt.

Das Mindestalter für die Mofa-Prüfbescheinigung

Das Mindestalter für die Prüfbescheinigung liegt bei 15 Jahren. So kann also jeder ab 15 Jahren ein Fahrrad mit Hilfsmotor bzw. ein Mofa fahren. Die theoretische Prüfung in der Fahrschule darf drei Monate vor dem 15. Geburtstag absolviert werden.

Jedoch regelt die Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr (FeV) eine Ausnahme, welche das Mindestalter betrifft.

Wird ein Kind unter sieben Jahren auf einem Mofa […] mitgenommen, muss der Fahrzeugführer mindestens 16 Jahre alt sein. (§10 Absatz 4 FeV)

Die Führerscheinklasse AM

Gemäß der 3. EG-Richtlinie, welche am 19. Januar 2013 in Kraft getreten ist, wurden die Führerscheinklassen S und M zur Klasse AM vereint. Es wurden nicht nur alle Fahrzeuge der Führerscheinklassen in AM übernommen, sondern auch ihre Merkmale verändert. Den Rollerführerschein als solches gibt es nun nicht mehr. Er wurde gemäß den europäischen Bestimmungen mit anderen EU-Ländern vereinheitlicht. Das “A” in der Bezeichnung der Führerscheinklasse weist darauf hin, dass die Klasse nun gemäß europäischer Richtlinien angepasst wurde.

Welche Fahrzeuge beinhaltet der AM-Führerschein?

Ein Mopedführerschein verursacht Kosten, die Sie vorher kennen sollten.
Ein Mopedführerschein verursacht Kosten, die Sie vorher kennen sollten.

Folgende Fahrzeuge sind in AM enthalten:

  • Krafträder
  • zweirädrige Krafträder
  • dreirädrige Krafträder
  • vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge

Diese vier Fahrzeugtypen werden in der Fahrerlaubnis-Verordnung noch weiter definiert.

Krafträder

Unter Krafträdern versteht die FeV Fahrzeuge, welche lediglich eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von maximal 45 km/h erreichen können. Dabei muss der Verbrennungsmotor einen Hubraum von einer maximalen Größe von 50 ccm besitzen. Natürlich kann auch ein Elektromotor verbaut sein. In beiden Fällen muss jedoch das Kraftrad Merkmale von Fahrrädern aufweisen.

Als Beispiel sind hier Fahrräder mit Hilfsmotoren zu nennen.

Zweirädrige Krafträder

Unter diese Gruppen fallen alle Fahrzeuge, welche eine Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h erreichen können. Der Hubraum des Verbrennungsmotors muss auf 50 ccm begrenzt sein. Falls es sich um eine elektrische Antriebsmaschine handelt, darf die Nenndauerleistung 4 kW nicht übersteigen.

Hiermit sind Mopeds, Roller oder Mokicks gemeint. Auch Beiwagen dürfen mitgeführt werden.

Dreirädrige Krafträder

Auch bei dieser Art der Krafträder ist die Geschwindigkeit auf 45 km/h gedrosselt. Der Hubraum der Fremdzündungsmotoren darf höchstens 50 ccm groß sein. Die maximale Nutzleistung ist auf 4 kW bei anderen Verbrennungsmotoren beschränkt. Handelt es sich um einen Elektromotor darf die Nenndauerleistung 4 kW nicht übersteigen.

Als Beispiel seien hier die Minitrikes zu nennen.

Vierrädrige Krafträder
Der Mopedführerschein ist unbegrenzt gültig.
Der Mopedführerschein ist unbegrenzt gültig.

Die letzte Gruppe der Fahrzeugtypen, welche im umgangssprachlich genannten “Rollerführerschein” definiert werden, sind die Kraftfahrzeuge mit vier Rädern. Selbstverständlich ist auch hier die Geschwindigkeit auf 45 km/h gedrosselt. Bei Fremdzündungsmotoren darf der Hubraum nicht größer sein als 50 ccm. Andere Verbrennungsmotoren müssen mit einer Nutzleistung bis zu 4 kW ausgestattet sein. Sollte das Kraftrad einen Elektromotor besitzen, darf dieser eine maximale Nenndauerleistung bis zu 4 kW aufweisen. Die Leermasse des Fahrzeugs muss höchstens 350 kg betragen. Die Masse der Batterien spielt bei diesem Wert keine Rolle.

Zu diesem Fahrzeugtyp zählen beispielsweise Minicars.

Sonstige Fahrzeugtypen im Rollerführerschein

Neben den vier großen Fahrzeuggruppen, welche in der Führerscheinklasse AM definiert sind, gibt es noch weitere, welche als Ausnahmen gelten:

  • Krafträder, die erstmals vor dem 31. Dezember 2001 zugelassen wurden: Hubraum von maximal 50 ccm, Höchstgeschwindigkeit zwischen 45 km/h und 50 km/h
  • Kleinkrafträder, die erstmals vor dem 28. Februar 1992 zugelassen wurden: Hubraum von maximal 50 ccm, Höchstgeschwindigkeit bis zu 60 km/h
  • Fahrräder mit Hilfsmotor, die erstmals vor dem 28. Februar 1992 zugelassen wurden
  • Fahrzeuge, die erstmals vor dem 1. Januar 1957 zugelassen wurden: Höchstgeschwindigkeit mehr als 40 km/h, Gewicht maximal 33 kg (mit Hilfsmotor, ohne Werkzeug, Kraftstoff, Gepäckträger)*
  • Fahrzeuge, die erstmals vor dem 1. September 1952 zugelassen wurden: Hubraum von mehr als 50 ccm, Höchstleistung des Motors auf 0,7 kW (1 PS) begrenzt

*Die Gewichtsgrenze gilt nicht bei Fahrzeugen mit zwei Sitzen oder drei Rädern.

Wann können Sie für einen Roller den Führerschein erhalten?

Der Führerschein der Klasse AM kann entweder direkt in einer Fahrschule erworben oder durch eine andere Fahrerlaubnisklasse erlangt werden.

Rollerführerschein mit 15 Jahren

Die erste Möglichkeit ist der direkte Erwerb vom Mopedführerschein. Das Mindestalter hierfür beträgt seit dem 28.07.2021 15 Jahre (hier geht es zu den Ausnahmen). Folgende Stunden müssen in der Fahrschule absolviert werden:

Theoretischer Unterricht14 Doppelstunden
Theoretische Prüfung30 Fragen
Praktischer UnterrichtNicht vorgeschrieben
Dauer der Fahrprüfung30 Minuten

Der theoretische Unterricht für “Roller” unterteilt sich in 12 Doppelstunden, in denen der Grundstoff vermittelt wird. Eine Doppelstunde besteht aus 90 Minuten. Nach dieser Zeit folgen zwei Doppelstunden, in denen spezifische Inhalte rund um die Führerscheinklasse AM gelehrt werden. Die theoretische Prüfung besteht aus 30 Fragen, wie beim Auto-Führerschein. Sie dürfen maximal 10 Fehlerpunkte erreichen.

Die Anzahl der Stunden im praktischen Unterricht ist nicht gesetzlich vorgeschrieben. Jedoch praktiziert in der Regel jede Fahrschule, dass mindestens eine halbe Stunde auf dem Fahrzeug wie einem Roller gefahren wird. Ob nun weitere Unterrichtsstunden genommen werden müssen, weiß der Fahrlehrer am besten. Dieser entscheidet das individuell. Sonderfahrten, so wie sie vom Pkw-Führerschein bekannt sind (bspw. Nacht- oder Autobahnfahrten), gibt es jedoch nicht.

Nach dem praktischen Unterricht folgt die 30-minütige Fahrprüfung. Wer diese erfolgreich abschließt, erwirbt den Rollerführerschein. Die Fahrprüfung findet überwiegend innerorts statt.

Nach dem Erwerb vom Rollerführerschein folgt keine zweijährige Probezeit. Der Besitz vom Motoroller-Führerschein wird nicht auf eine nachfolgende Probezeit angerechnet.

Eine weitere Möglichkeit wäre die Erlangung eines Führerscheins der Klasse A1. Damit ist das Führen eines Leichtkraftrades bis zu einem Hubraum von 125 ccm und einer Höchstleistung des Motors von 11 kW erlaubt. In der Führerscheinklasse A1 ist der Führerschein für ein Moped bzw. Roller integriert.

Bilanz des Pilotprojekts: Mopedführerschein mit 15 Jahren

Der Motorroller-Führerschein ist bereits ab 15 Jahren erhältlich.
Der Motorroller-Führerschein ist bereits ab 15 Jahren erhältlich.

Bevor die Gesetzesänderung am 28.07.2021 in Kraft trat, hatten einige Bundesländer den Führerschein der Klasse AM ab 15 Jahren in einem Pilotprojekt getestet.

In den Ländern Sachsen, Sachsen-Anhalt, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern und Thüringen war für 15-Jährige das Fahren von einem Moped mit entsprechendem Führerschein schon vor den bundeseinheitlichen Regelungen gestattet. Dies war in der dritte Verordnung über Ausnahmen von den Vorschriften der Fahrerlaubnis-Verordnung bestimmt. Sie trat am 1. Mai 2013 in Kraft und sollte ursprünglich am 30. April 2018 enden. Der Versuch wurde jedoch um zwei weitere Jahre bis Ende April 2020 verlängert.

Die Verordnung besagte, dass die fünf Bundesländer in einem Pilotprojekt das Mindestalter für den Rollerführerschein auf 15 Jahre senken durften. Laut der EU-Verordnung ist es den Mitgliedsstaaten in Europa erlaubt, dass sie das Mindestalter entweder auf 14 Jahre senken oder bis auf 18 Jahre anheben können. Deutschland entschied sich für 15 Jahre und prüfte damit eine Studie der Bundesanstalt für Straßenwesen. Diese Studie kam zu dem Ergebnis, dass die Absenkung des Alters aus Gründen der Sicherheit nicht zu empfehlen ist.

Bis Ende April 2020 hatten 15-Jährige aus Sachsen, Sachsen-Anhalt, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern und Thüringen noch die Möglichkeit, den Führerschein für ein Kleinkraftrad, also den Rollerführerschein, zu erwerben. Danach entschieden alle Bundesländer, diese Regelung dauerhaft einzuführen.

Nordrhein-Westfalen hatte 2020 als erstes Bundesland die neue Regelung in geltendes Recht umgewandelt, sodass Sie dort im Alter von 15 Jahren dauerhaft den Rollerführerschein erwerben konnten.

Vorbereitung auf den Rollerführerschein mit 14 Jahren

Das Mindestalter für den Rollerführerschein beträgt 15 Jahre in den genannten Bundesländern. Natürlich dürfen Bewerber bereits drei Monate vor dem 15. Geburtstag in den Bundesländern, welche die Ausnahmeregelung durchführen, eine Prüfung ablegen. Jedoch darf dann erst ab dem 15. Geburtstag Roller gefahren werden.

Klasse AM: Führerschein zusätzlich zu einer anderen Klasse

Natürlich besteht die Möglichkeit, dass Sie die Führerscheinklasse AM fahren dürfen, sofern eine andere gültige Fahrerlaubnis im Besitz ist. Die Führerscheinklassen A, A1, A2, B und T berechtigen auch zum Fahren eines Fahrzeugs gemäß der Klasse AM.

Wie teuer ist ein Rollerführerschein?

Ein Rollerführerschein verursacht wie ein Führerschein fürs Auto Kosten. Diese hängen von der tatsächlichen Fahrstundenanzahl ab. In der Regel hat der Mopedführerschein einen Preis von etwa 500 bis 800 Euro. Die Kosten vom Rollerführerschein hängen natürlich von der Fahrschule ab bzw. vom Standort dieser. Außerdem sollten Sie unterschiedliche Faktoren einberechnen. Die Mopedführerschein-Kosten sind in der Regel:

  • Fahrschulgrundgebühr
  • Lehrmittel
  • Entgelt für Vorstellung der Theorie- und Praxisprüfung
  • Sehtest
  • Lebensrettende Sofortmaßnahmen-Kurs bzw. Erste-Hilfe-Kurs
  • Gebühren für den Führerscheinantrag
  • Passbilder
  • Gebühren für Tüv/Dekra für die Theorie- und Praxisprüfung

Neben den Kosten für den Mopedführerschein sollten Sie auch an das Durchfallen einer Prüfung denken. Sobald dieser Fall eintritt, werden erneut Gebühren für den Rollerführerschein fällig. Oft ist es billiger, noch eine weitere Fahrstunde vor der Praxisprüfung zu absolvieren, als nach dieser Nachholstunden zu buchen.

Ein weiterer Tipp, um beim Führerschein der Klasse AM Kosten zu sparen: Es lohnt sich immer, zwei Führerscheinklassen gleichzeitig zu erlernen, da die Grundgebühr nur einmal anfällt. Beim Führerschein für einen Roller oder einem Auto macht dies jedoch keinen Sinn, da in der Fahrerlaubnisklasse B bereits AM integriert ist.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden?

Für den Führerschein der Klasse AM müssen Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen.
Für den Führerschein der Klasse AM müssen Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen.

Neben den AM-Führerschein-Kosten sind auch die Voraussetzungen dafür wichtig. Auf jeden Fall müssen Sie einen Sehtest bestehen sowie einen Kurs für lebensrettende Maßnahmen erfolgreich absolvieren. Außerdem müssen Sie den Personalausweis und ein Passbild mitbringen sowie den entsprechenden Antrag für die Führerscheinklasse ausfüllen.

Wie lange ist der Rollerführerschein gültig?

Der Mopedführerschein ist unbegrenzt gültig. Das bedeutet, dass er ein Leben lang Gültigkeit besitzt.

Infos für Besitzer des alten Führerscheins

Wenn ein Autoführerschein vor dem 1. April 1980 erteilt wurde, dürfen deren Inhaber Fahrzeuge der Klasse A1 fahren. Sobald der Führerschein ausgetauscht wird, trägt die Behörde dies auf dem neuen Schein ein. Nach der neuen Regelung ab Januar 2013 sind nämlich Führerscheine nur noch 15 Jahre gültig. Danach muss die Fahrerlaubnis erneuert werden. Dies bedeutet jedoch nicht, dass Sie auch eine neue Prüfung ablegen müssen. Nur der Führerschein als Dokument wird umgetauscht.

Weitere häufig gestellte Fragen zum AM-Führerschein

Kann ich eine Mofa-Prüfbescheinigung in einen Führerschein der Klasse AM umschreiben lassen?
Eine Mofa-Prüfbescheinigung lässt sich nicht umschreiben, da es sich dabei nicht um einen Führerschein handelt. Hier bleibt nur die Möglichkeit, den AM-Führerschein bei einer Fahrschule zu erwerben. Ich besitze ein Fahrzeug, für das eigentlich ein AM-Führerschein benötigt wird.

Reicht zum Fahren auch die Mofa-Prüfbescheinigung, wenn ich das Fahrzeug auf 25 km/h drossle?
Nein, auch in diesem Fall wird zum Fahren ein Rollerführerschein bzw. Führerschein der Klasse AM benötigt.

Darf ich mit dem AM-Führerschein eine weitere Person auf meinem Motorroller mitnehmen?
Sofern in der Zulassungsbescheinigung des Rollers weitere Sitzplätze eingetragen sind, können Sie auf diesem weitere Personen transportieren. In der Regel erlaubt die Bauart des Rollers nur das Sitzen hinter dem Fahrer, nicht davor.

Wann dürfen Kinder als Sozius mitfahren?
Das Gesetz schreibt kein Mindestalter vor, ab dem ein Kind auf dem Roller mitfahren darf. Viel wichtiger ist hierbei, ob es auch entsprechend sicher sitzt. Kinder unter sieben Jahren benötigen einen speziellen Kindersitz, der sicherstellt, dass sie nicht mit den Füßen in die Räder geraten. Bei älteren Kindern, die ihre Füße bereits sicher auf die Soziusstützen stellen und sich festhalten können, kann auf einen Kindersitz verzichtet werden.

Kann ich mir für die Klasse AM einen internationalen Führerschein ausstellen lassen?
In einem internationalen Führerschein taucht nur die Klasse A auf, da die Klasse M nur in Deutschland existiert. Innerhalb der EU wird aber Ihr normaler EU-Führerschein der Klasse AM anerkannt. Möchten Sie in ein Land reisen, indem ein zusätzlicher internationaler Führerschein benötigt wird, sollten Sie sich vorab erkundigen, welche Fahrzeugtypen Sie mit der jeweiligen Klasse A bzw. einem Rollerführerschein dort führen dürfen.

Gilt auf dem Motorroller Helmpflicht?
Ja, gemäß § 21a Abs. 2 StVO müssen Sie und Ihr Beifahrer auf dem Roller einen Helm tragen. Verstoßen Sie dagegen, müssen Sie mit einem Verwarngeld von 15 Euro rechnen.

Was passiert, wenn ich nur einen AM-Führerschein besitze und mit einem Fahrzeug unterwegs bin, das schneller fahren kann als 45 km/h?
In diesem Fall führen Sie ein Fahrzeug, für das Sie keine Fahrerlaubnis haben. Dies ist eine Straftat und kann zum Entzug der Fahrerlaubnis führen.

Ich bin 15 und habe gerade meinen AM-Führerschein gemacht. Darf ich nun auch außerhalb von Deutschland mit dem Roller fahren?
Nein. Das Fahren eines Rollers unter 16 Jahren mit AM-Führerschein/Rollerführerschein ist nur im Inland gestattet. Im Ausland müssen die jeweiligen nationalen Regelungen beachtet werden.

Über den Autor

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Thomas R.

Thomas hat einen Abschluss in Politikwissenschaften von der Universität Jena. Er gehört seit 2018 zum Team von bussgeldkatalog.org und verfasst News und Ratgeber zu verschiedenen Themen im Verkehrsrecht.

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184 Kommentare

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  1. Petra J.
    Am 28. Juli 2018 um 12:10

    Hallo,
    ich bin Jahrgang 1959 und besitze den alten 3 Autoführerschein seit 1983.
    Darf ich damit einen 125ccm Rolle fahren?
    Vielen Dank

  2. Stefan
    Am 24. Juli 2018 um 3:14

    Hallo,

    eine vielleicht etwas ungewöhnliche Frage.
    Ich habe 1982 einen sogenannten “Mofa-Führerschein” bzw. Bescheinigung gemacht. Ich bin damit auch lange Jahre gefahren. Deinen Autoführerschein habe ich allerdings nie gemacht. Nun überlege ich, ob ich mir wieder ein Mofa oder Motorroller für kurze Strecken anschaffen soll. Ich bin Jahrgang 1967.
    Vermutlich werde ich dann diesen AM schein machen müssen? Ist dies korrekt?

    Danke für eine Antwort!

    • bussgeldkatalog.org
      Am 7. September 2018 um 16:05

      Hallo Stefan,

      die benötigte Führerscheinklasse hängt von dem jeweiligen Gefährt ab. Fragen Sie ggf. bei der Führerschein. bzw. Zulassungsstelle nach. Evtl. reicht auch die Prüfbescheinigung aus.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  3. K.k
    Am 19. Juli 2018 um 4:44

    Hallo, hätte da auch mal eine Frage Undzwar darf ich wenn ich noch das begleitete fahren mit 17 Jahren habe dennoch einen Roller bis 45 km/h fahren ? Auch wenn dieser auf den Namen eines bekannten zugelassen ist ?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 3. September 2018 um 9:45

      Hallo K.k,

      da AM und L eingeschlossene Klassen sind und ein solcher Roller ab 16 Jahren gefahren werden darf, sollte das im Regelfall erlaubt sein.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  4. Angelika J.
    Am 16. Juli 2018 um 8:34

    Hallo ich habe vor Jahren die Klasse S gemacht, bin also Quad und bis jetzt Mikrocar gefahren. Muss ich meinen Führerschein ändern lassen um auch Roller fahren zu dürfen? Und ich lebe seit kurzen in Ungarn, ist jetzt Deutschland oder Ungarn zuständig falls ich ändern muss?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 20. August 2018 um 10:20

      Hallo Angelika J.,

      wenn Sie schnellere Roller fahren möchten, dann müssen Sie hierfür auch die entsprechende Fahrerlaubnis erwerben. Wenn Sie in Ungarn ansässig sind, sind im Regelfall auch die ungarischen Behörden für eine entsprechende Änderung zuständig.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  5. Max M.
    Am 3. Juli 2018 um 10:37

    Hallo,
    wie sieht es denn jetzt aktuell mit S-Pedelec´s aus?
    Dürfen oder können die mit Führerscheinklasse AM, welcher in Klasse B enthalten ist, gefahren werden?
    Wo genau liegt eigentlich der unterschied zwischen Leichkrafträder und Krafträder?
    lg

    • bussgeldkatalog.org
      Am 31. Juli 2018 um 12:50

      Hallo Max,

      Kleinkrafträder haben einen Hubraum bis 50 ccm, Leichtkrafträder bis 125 ccm (und 15 PS bzw. 11 kW). Krafträder wie Motorräder liegen darüber. Für E-Bikes mit bis zu 4000 Watt Motor und höchstens vierfacher Unterstützung der Fahrerleistung benötigen Sie den Führerschein der Klasse AM.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  6. Matze
    Am 25. Mai 2018 um 19:42

    Hallo erstmal,

    Ich habe folgende Frage, ich habe von einen Bekannten von mir ein selbstgebautes Dreirad (aus mehreren Fahrrädern ein Dreirad geschweißt und so) gekauft, dieses Dreirad wurde ich gerne mit einen E Motor versehen, der maximal 25kmh fährt, dafür bräuchte ich eine Prüfbescheinigung dann, dass ich damit fahren darf. Wenn ich es richtig verstanden habe. Aber wer gibt mir das ok, dass ich diesen selbstgebauten Dreirad auf Straßen bzw. Fahrradwege( ja Fahrradwege, weil ich auch im Normalbetrieb mit Pedale fahre.)fahren darf?

    Liebe Grüße Matze

    • bussgeldkatalog.org
      Am 18. Juni 2018 um 14:32

      Hallo Matze,

      richtige Ansprechpartner in diesem Zusammenhang sind beispielsweise der TÜV oder die DEKRA.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  7. Hallo
    Am 22. Mai 2018 um 18:15

    Ich bin 35 alt muß ich eine Führerschein Klasse A M machen?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 18. Juni 2018 um 9:20

      Hallo Hallo,

      Sie sind grundsätzlich nicht dazu verpflichtet, irgendeine Führerscheinprüfung abzulegen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  8. Ralf
    Am 16. Mai 2018 um 17:03

    Hallo
    Ich hatte vor 37 Jahren ein Prüfbescheinigung für Mofa hintergelegt der mir damals 30DM gekostet hatte.Irgendwann ist mir der Prüfbescheinigung abhanden gekommen.Obwohl mir gesagt worden ist,das nach 10 Jahren nicht mehr nachvollziehbar ist wird gelöscht oder vernichtet.Gibt eventuell irgend eine anderen möglichkeiten ein Prüfbescheinigung zu bekommen ohne das ich von vorne anfangen kann?Ich bin jetzt 52J.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 11. Juni 2018 um 9:04

      Hallo Ralf,

      diesbezüglich sollten Sie sich an die Stelle wenden, welche Ihnen die Prüfbescheinigung ausgestellt hat. Sofern Sie dort keine Hilfe erhalten, können Sie beim TÜV nachfragen, ob Sie in der entsprechenden Datenbank der bestandenen Mofaprüfungen verzeichnet sind. Ist dies nicht der Fall, werden Sie um eine erneute Prüfung leider nicht herum kommen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  9. Antonello P.
    Am 13. Mai 2018 um 9:29

    Sehr geehrte Damen Und Herren

    Habe gelesen das die Klassen A ,A1,A2,AM , den EU Richtlinien angepasst worden sind.
    Können sie mir erklären warum in den anderen EU Länder mit den Roller Führerschein in Verbindung mit den Auto Führescheins, statt 50ccm bis zu 125ccm gefahren darf.

    Ich war in Sardinien in Urlaub, wollte mir einen Roller bis 50ccm ausleihen weil ich gedacht hatte mehr darf ich sowieso nicht.
    Falsch gedacht der Herr erklärte mir das ich bis 125ccm fahren darf ,mehr laut gesetzt nicht. Er sagte auch das es in der ganze EU so währe. Er selber hat nicht verstehen können warum in Deutschland andere Gesetzte Für Führerschein Klassen sind wie in Italien .
    MfG Antonello P.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 4. Juni 2018 um 11:07

      Hallo Antonello,

      in Deutschland ist die Klasse AM im B-Führerschein enthalten. Mit diesem dürfen Sie unter anderem leichte zweirädrige Kraftfahrzeuge führen (nicht mehr als 45 km/h schnell, nicht mehr als 50 ccm). Dies wurde vom Gesetzgeber so festgelegt. Warum das so ist, müssen Sie beim Gesetzgeber nachfragen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  10. petra
    Am 23. April 2018 um 0:48

    hallo,für einen Führerschein benötige ich eine mpu
    brauche ich sowas auch bei einem kleinen Roller

    • bussgeldkatalog.org
      Am 22. Mai 2018 um 11:42

      Hallo petra,
      wurde Ihnen die Fahrerlaubnis entzogen, dürfen Sie unter bestimmten Voraussetzungen dennoch mit einem Roller fahren. Dazu benötigen Sie allerdings eine entsprechende Prüfbescheinigung. Dabei sind Sie jedoch auf die Kulanz der entsprechenden Stelle angewiesen, da Sie schließlich keinen Führerschein vorlegen können, um eine solche zu erhalten.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  11. Steffi
    Am 14. April 2018 um 18:53

    Hallo,

    meine Mutter möchte siche ein Seniorenmobil kaufen. 3 Räder, 25 km/h . Sie hat keinen Führerschein, da sie vorher einen Roller bis 25 km/h hatte und den aufgrund ihres alters fahren durfte. Das Seniorenmobil braucht Führerscheinklasse AM. Darf man den, wenn mann vor 1965 geboren ist ohne Führerschein fahren? Ich verstehe die neuen Richlinien nicht.

    Viele Grüße
    Steffi

    • bussgeldkatalog.org
      Am 14. Mai 2018 um 10:42

      Hallo Steffi,

      in diesem Fall sollte es so sein, dass Ihre Mutter einen entsprechenden Führerschein benötigt. Nähere Informationen erhalten Sie beim zuständigen Straßenverkehrsamt.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  12. Stefan K.
    Am 7. April 2018 um 22:24

    Sehr geehrte Damen und Herren, Ich möchte mir wahrscheinlich Ligier Ambera162 Diesel / 45km/h höchst Geschwindigkeit -505 cm3 -Baujahr 2005 -Leergewicht 345kg zulegen.Jetzt die Frage kann ich diesen mit AM Führerschein fahren? Für eine schnelle Antwort wäre ich Ihnen dankbar. MfG. Stephan K.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 7. Mai 2018 um 9:37

      Hallo Stephan K.,

      im Regelfall sollten für das Gefährt ein AM-Führerschein ausreichend sein.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  13. Benedikt
    Am 5. April 2018 um 11:05

    Hallo, Ich besitze eine Prüfbescheinigung die mich berechtigt bis 25 kmh zu fahren, so wie ich gehört und gelesen habe kann ich die jetzt umschreiben lassen und darf dann bis 45 kmh fahren. inwieweit stimmt dass nun?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 30. April 2018 um 16:08

      Hallo Benedikt,

      für Kleinkrafträder bis 45 km/h brauchen Sie den Führerschein der Klasse AM. Da die Mofa-Prüfbescheinigung kein Führerschein ist, kann sie auch nicht in einen solchen umgeschrieben werden.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  14. Birgit H.
    Am 7. März 2018 um 23:09

    Hallo, ich habe damals mit 18 den Führerschein gemacht, damit ich Roller fahren kann. Mitlerweile bin ich 49 und würde gerne das Auto bis 45 kmh fahren, aber hab ja auch eine Namensänderung durch Heirat und viele Umzüge hinter mir, wobei mir mein Führerschein abhanden gekommen ist. Muss ich den Führerschein jetzt noch mal machen
    Lg Birgit

    • bussgeldkatalog.org
      Am 11. April 2018 um 12:18

      Hallo Birgit,

      weder durch Heirat noch durch eine Namensänderung verlieren Sie in der Regel die Fahrerlaubnis. Erkundigen Sie sich bei der Führerscheinstelle, die einen Registereintrag über Ihre Fahrerlaubnis haben müsste, wie Sie einen neuen Führerschein bekommen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  15. Katharina
    Am 9. Februar 2018 um 10:28

    Hallo,
    ich habe gerade einen Artikel gelesen und dort steht dass für 50ccm Schaltmopeds genau die gleichen Regelungen wie für herkömmliche Roller gelten.
    Ich habe mir vor kurzem ein 50ccm Schaltmoped (Generic Trigger 50) gekauft und diese schafft ca. 55 km/h (original vom Händler), muss ich nun damit rechnen dass ich im Falle einer Polizeikontrolle Ärger bekomme oder gibt es eine Geschwindigkeitstoleranz.
    Vielen Dank im Vorraus.

    LG Katharina

    • Fronzel
      Am 7. März 2018 um 18:23

      Wichtig ist was die eingetragene Höchstgeschwindigkeit ist
      das darfst du dann fahren
      also bei mir steht 50 km/h drin fahren tut er 56
      gemacht ist nichts weder legal noch illegal
      somit für mein Verständniss alles im Lack

    • bussgeldkatalog.org
      Am 5. März 2018 um 16:53

      Hallo Katharina,

      mit einem Führerschein der Klasse AM dürfen nur Roller bis 45 km/h und nicht mehr als 50 ccm Hubraum gefahren werden.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  16. Stefanie H.
    Am 31. Januar 2018 um 1:32

    Huhu
    Ich habe mit 18 den Führerschein für die klasse m gemacht nun bin ich 26.
    Leider is mein Führerschein damals beim Umzug verloren gegangen
    Würde mir jetz aber gerne wieder ein mopet mit 45km/h zulegen

    Wo bekomme ich meinen Führerschein wieder her u wenn es solange her ist würd der mir einfach ausgestellt oder muss ich da die ganze Prüfung neu machen

    U wenn i früher m hatte is das jetz einfach am oder muss man da ein komplett neuen Führerschein machen

    Lg

    • Nikolaj S.
      Am 29. April 2018 um 12:06

      Hallo Steffi,

      du kannst diese art Art von Mopeds doch auch mit einem normalen Autoführerschein fahren.

      LG. aus Niedersachsen

    • Pascal
      Am 9. April 2018 um 14:16

      Du gehst zur einer brüfstelle deiner wahl und kannst den führerschein neu anfordern. Ein 45er roller odermoped kannst du auch ohne führerschein erwerben und wenn du angehalten wirst kann die polizei nachschauen ob du einen führerschein hast oder ob du gelogen hast da du in der daten bank eingescheichert bist.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 20. Februar 2018 um 16:56

      Hallo Stefanie,

      Informationen finden Sie auf https://www.bussgeldkatalog.org/fuehrerschein-verloren/. Bei einer Umschreibung werden die alten Klassen an die neuen angepasst.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  17. Thomas
    Am 27. Januar 2018 um 18:16

    Hallo!
    Habe AM,und ein Leichtkraftfahrzeug,45km/h,was von Werk aus sogar 51km/h fährt!
    Frage: Ist es tatsächlich mir erlaubt,diese 51km/h auch zu nutzen,oder muss ich sozusagen ab 45 km/h auf die Bremse treten?

    Frage2: Falls erlaubt,dürfte ich dann auch anstatt eines 45 er Aufklebers,einen mit 50/51km/h anbringen?(falls es diese gibt)

    Da ich in Grenznähe wohne,und zb viele Strassen in den Niederlanden erst mit bzw.schon 50 km/h befahren werden dürfen,wie ist es dann da?
    Mit 45er Aufkleber ,und der Tatsache das das Fahrzeug 51 km/h fährt,darf ich diese Strassen dann nutzen?

    Die Fahrschulen sagen,das praktisch alle Roller inzwischen 50 km/h fahren,und es auch erlaubt ist!
    Eigentlich müssten dann aber die Führerscheine der Klasse AM auch angepasst werden,oder nicht?

    Durch diesen Umstand könnte sich nun manches als etwas schwierig erweisen!

    Vielen Dank,Thomas

    • bussgeldkatalog.org
      Am 12. Februar 2018 um 10:45

      Hallo Thomas,

      die gesetzlich vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit hierzulande für den Führerschein AM beträgt 45 km/h – an diese müssen Sie sich halten. Insofern sollten Sie nicht einfach den Aufkleber ändern. Sobald Sie sich auf niederländischem Boden befinden, gelten die dortigen Regelungen.

      Das Team von bussgeldkatalog.org

  18. Ferreira
    Am 9. Januar 2018 um 19:12

    Hallo bin Portugieser hab habe Deutsch Auto Führerschein in Portugal darf ich 125 Motorrad fahren darf ich auch in Deutschland ?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 30. Januar 2018 um 10:53

      Hallo Ferreira,

      für Motorräder bis 125 ccm Hubraum brauchen Sie die Führerscheinklasse A1.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  19. Engin B.
    Am 28. Dezember 2017 um 16:45

    Hallo Bussgeldkatalog Team

    Habe da mal eine frage, hab zwar gesucht aber keine infos gefunden, oder übersehen.
    Ich besitze einen Stablerschein den sogenanten ” Fahrausweis für Gabelstapler “.
    Kann ich damit auch eine Mofa fahren ?, sozusagen als Prüfbescheinigung für mofa ?

    lg Engin

    • bussgeldkatalog.org
      Am 15. Januar 2018 um 9:45

      Hallo Engin,

      das ist leider nicht möglich.

      Die Redaktion von Bussgeldkatalog.org

  20. Reini
    Am 22. Dezember 2017 um 19:04

    Hallo,
    mein Enkel ist 15 Jahre alt und wohnt in Hamburg. Er möchte den Führerschein AM in Mecklenburg-Vorpommern erwerben und in Mecklenburg-Vorpommern “Simi” fahren.
    Ist das möglich?
    Vielen Dank im voraus für eine Antwort.
    Mit freundlichen Grüßen

    • bussgeldkatalog.org
      Am 8. Januar 2018 um 16:34

      Hallo Reini,

      ein Führerschein der Klasse AM gilt im ganzen Bundesgebiet, unabhängig des Erwerbslandes.

      Das Team von Bussgeldkatalog.org

  21. Kristina
    Am 13. Dezember 2017 um 16:06

    Hallo,
    ich hab mal eine Frage: Der Führerschein AM gilt ja nur bis 45 km/h und schließt vierrädrige leichtkraftfahrzeuge (bis 45 km/h) mit ein.
    Welchen Führerschein brauch ich um z.b. ein Leichtkraftfahrzeug bis 60 bzw. 64km/h zu fahren, damit ich auch Bundes- und Kraftfahrstraßen nutzen kann, da ich schonmal bis 400 km weit fahren wollte. Nur mit einem LKF bis 45 km/h müsste ich umwege fahren und wäre bis zu 10 Stunden knapp reine Fahrzeit unterwegs. Gibt es sowas oder ist da der Klasse B erforderlich? Ich bin übrigends 30.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 2. Januar 2018 um 14:56

      Hallo Kristina,
      bei vierrädrigen Fahrzeugen mit bis zu 64 km/h ist in der Regel ein Führerschein der Klasse B notwendig.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  22. cello
    Am 22. November 2017 um 15:42

    Bei einer Drossel auf 48PS und einer offenen Leistung von maximal 96PS lediglich ein A2 Führerschein nötig!
    Wenn A1 vorhanden ist, kostet es wahrscheinlich keine 800 Euro.

    Ist zwar schon etwas älter aber schade kann es trotzdem nicht!

  23. Kevin
    Am 2. November 2017 um 16:14

    Hallo.
    Ich hätte eine Frage: wenn man im Besitz eines Moped Führerscheins (AM) ist. Darf man da einen “Weideman” Radlader der circa 15 bis 20 Kmh schnell fährt fahren. Oder mit was darf man die überhaupt fahren?

    Und dazu darf man dann mit Auto Klasse (B) Führerschein einen Teleskop Lader z.b (Class Scorpion) fahren der 30 Kmh fährt. Wenn das ja, dann auch einen mit 40 Kmh ???

    Ich danke im voraus schon mal.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 21. November 2017 um 12:30

      Hallo Kevin,

      der Führerschein der Klasse AM berechtigt für das Fahren von Mopeds bis 45 km/h bei einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm3. Klasse B schließt ebenfalls nur AM ein, d. h. Krafträder bis 45 km/h. Für Zugmaschinen ist je nach Höchstgeschwindigkeit die Klasse L (bis 25 km/h) oder T (bis 60 km/h) erforderlich.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  24. Johann
    Am 18. September 2017 um 19:37

    Hallo,ich bin Jahrgang 1962, hab mich nie für einen Führerschein interessiert, bin eben Radfahrer, jetzt sagt mein Händler ich könnte ohne weiteres ein Elektrorad bis 45 km/h fahren, stimmt das? Danke für eine Antwort.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 25. September 2017 um 11:59

      Hallo Johann,

      dies ist in der Tat korrekt.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  25. Florian
    Am 11. September 2017 um 17:10

    Ich bin Österreicher und lebe in Deutschland. Kann ich auch den AM Führerschein in Österreich ab 15 machen und damit in Deutschland fahren?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 18. September 2017 um 10:18

      Hallo Florian,

      der Führerschein ist nur gültig, wenn Sie Ihn in dem Land absolvieren, in welchem Sie Ihren Hauptwohnsitz haben.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  26. Andi
    Am 6. August 2017 um 18:25

    Hallo,
    Also ich werde im Dezember 15 und will nun warten, ob ich dann im April den Führerschein AM machen kann.
    Meine Frage ist, ob es stimmt, dass man wenn man den Führerschein AM hat und eine Simson S51 hat, dass die 60 km/h fahren darf. Das habe ich zumindest oft gehört aber ich bin mir da nicht so sicher.

    Bitte um eine Antwort :)
    Lg

    • bussgeldkatalog.org
      Am 14. August 2017 um 9:46

      Hallo Andi,

      dies ist nicht korrekt. Sie dürfen mit dem AM-Schein lediglich Fahrzeuge fahren, welche bauartbedingt maximal 45 km/h fahren können und einen Hubraum vom maximal 50 ccm aufweisen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  27. Niclas
    Am 28. Juli 2017 um 22:55

    Hallo besitze ein Moped der Marke bauer bj.54 mit 98ccm,3Ps und einer Höchstgeschwindigkeit von 60kmh. Leergewicht 69kg . Nun meine Frage welchen führerschein brauche ich jetzt oder kann ich sie mit dem normalen Pkw führerschein diesen ich August 2016 erlangt habe fahren.
    Mfg

    • bussgeldkatalog.org
      Am 7. August 2017 um 9:05

      Hallo Niklas,

      mit dem Führerschein der Klasse B erhalten Sie automatisch auch die Klasse AM. Mit dieser dürfen Sie zweirädrige Kleinkrafträder (Mopeds) mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit bis 45 km/h und einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ oder einer maximalen Nenndauerleistung bis zu 4 kW im Falle von Elektromotoren führen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  28. Stefan S.
    Am 16. Juli 2017 um 10:03

    Wegnahme meines Kommentars über Abzocke beim Rollerführerscheins

    Ich würde gerne wissen, warum mein Kommentar gelöscht wurde, ohne mich davon in Kenntnis zu setzen.
    Ich bin 43 Jahre und wohne in Berlin und bewege mich z. Zt. mit den öffentlichen Verkehrsmitteln. Ich würde gerne einen Führerschein der Klasse AM machen, weil ein Roller für meine Wegen definitiv ausreicht. Ihre finanzielle Richtlinie war 150-250€ je nach Bundesland, was ich auch vollkommen akzeptabel finde. Ich habe mich bei mindestens 8 Fahrschulen erkundigt und wurde bei allen unfreundlich behandelt, weil sich ein Rollerführerschein nicht rentiert. Stattdessen sagte man mir, dass der Führerschein fast mit einem Autoführerschein gleichkommt, mit allen Zusatzkosten. Denn ich bräuchte eine Motorradkombi plus Handschuhe und Stiefel. Ich kaufe mir doch nicht für 300€ so einen Anzug den ich nie wieder benutze, oder hat jemand schon einmal einen Rollerfahrer mit kompletter Ausrüstung auf einen Roller gesehen?
    Aber jemand der einen Autoführerschein besitzt und noch nie auf einen Roller saß, darf ihn fahren. Das ist doch total unlogisch und entlastet nicht den Verkehr. Warum macht man es nicht wie bei der Mofa, bis 45 ccm mit einer Fahrbescheinigung und alles darüber mit Kombi und richtiger Fahrschule, da diese auch Autobahn fahren dürfen. Es ist einfach totale Abzocke und überhaupt nicht durchdacht.
    Ich würde mich über ein Kommentar sehr freuen.

    Gruß Stefan S.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 24. Juli 2017 um 9:39

      Hallo Stefan,

      Ihr Kommentar wurde nicht gelöscht, sondern auf dieser Seite veröffentlicht. Ist einem Kommentar keine klare Frage zu entnehmen, sondern lediglich als Aussage zu bewerten – so wie in Ihrem Fall – veröffentlichen wir den Kommentar lediglich.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  29. Stefan S.
    Am 14. Juli 2017 um 12:02

    Abzocke bei Führerschein Klasse AM

    Ich wohne in Berlin und bewege mich z. Zt. mit den öffentlichen Verkehrsmitteln. Ich wollte einen Rollerführerschein machen, da mir dieser, gerade in der Stadt völlig ausreicht. Ich habe bei min. 8 Fahrschulen angefragt, da Sie ja die finanzielle Richtlinie von 150,- – 250,- € angegeben haben. Die Fahrschulen waren allesamt total unfreundlich, zudem ist das Tragen von einem Motorradkombi, bis hin zu Stiefel und Handschuhe Pflicht, wie Sie sagen. Da würde mir ein Autoführerschein fast gleich kommen. Ich kaufe mir doch keine Motorradausrüstung für 300€ nur für die Fahrschule und jemand der den Autoführerschein besitzt, und nie Roller gefahren ist, darf es. Ist doch totale Abzocke. Ich finde, bis 125ccm, sollte eine Bescheinigung wie bei der Mofa reichen und alles was auf die Autobahn darf. Muss richtig geprüft werden.
    Gruß Stefan S.

  30. Lasse
    Am 13. Juli 2017 um 11:51

    Hallo bußbeldkatalog,
    Ich bin 15 Jahre habe einen am führerschein und bin im Besitz einer honda nsr 50 die auf 60 kmh gedrosselt ist und 1991 das erste mal zugelassen wurde …
    Meine Frage ist ob ich die mit dem am fahren darf mit 15 Jahren oder ob die Regelung der erstzuhlassen nur auf simson Schwalbe etc zutrifft?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 17. Juli 2017 um 10:44

      Hallo Lasse,

      maßgeblich ist hierbei die Übergangsregelung gemäß §76 Abs. 8 FeV. Diese Regelung sollte aber auf die Honda nicht anzuwenden sein.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

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