Schlüsselzahl B96 für den Führerschein: Erweiterung der Fahrerlaubnis

Von Thomas R.

Letzte Aktualisierung am: 24. August 2024

Geschätzte Lesezeit: 6 Minuten

FAQ: B96-Führerschein

Was ist der B96-Führerschein?

Streng genommen handelt es sich dabei um keine eigene Führerscheinklasse, sondern um eine Schlüsselzahl, die auf dem Führerschein vermerkt ist. Sie erweitert die Fahrerlaubnis des Kraftfahrers.

Was besagt die Schlüsselzahl B96?

Die Schlüsselzahl B96 erlaubt es dem Führerscheininhaber, mit seinem PKW einen Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg zu ziehen. Fahrzeug und Anhänger dürfen zusammen aber nicht mehr als 4.250 kg wiegen (einschließlich Beladung).

Wie erlange ich den B96-Führerschein?

Die entsprechende Qualifikation kann zusammen mit deinem eigentlichen PKW-Führerschein oder im Nachhinein bei einer Fahrschule erlangt werden. Die Ausbildung umfasst Unterricht (Theorie) und Praxisstunden.

Im Video erklärt: Anhängerführerschein

Alles zum Anhängerführerschein finden Sie auch in unserem Video.
Alles zum Anhängerführerschein finden Sie auch in unserem Video.

Der neue B96-Führerschein

Wer Anhänger für das Pferd ankuppeln möchte, benötigt den B96-Führerschein.
Wer Anhänger für das Pferd ankuppeln möchte, benötigt den B96-Führerschein.

Oft ist von einem B96-Führerschein die Rede. Dabei stellt die Ziffer B96 eine Schlüsselzahl dar und keine eigene Führerscheinklasse. Schlüsselzahlen befinden sich auf der Rückseite des EU-Führerscheins in Spalte 12 und geben Auskunft darüber, ob dem Führerscheininhaber bestimmte Beschränkungen auferlegt oder Ausnahmen zu seiner Klasse erteilt wurden. Es existieren sowohl nationale als auch europaweite Schlüsselzahlen.

B96 stellt eine Erweiterung dar, die in der gesamten EU Gültigkeit besitzt. Das heißt, sie gilt auch in anderen europäischen Ländern. Kraftfahrer mit der Nummer B96 auf ihrem Führerschein dürfen daher mit ihrem Wohnwagen durch Europa fahren, wenn dieser zusammen mit dem Fahrzeug die zulässige Masse von maximal 4.250 kg nicht überschreitet.

Die Schlüsselzahl B96 erweitert den Führerschein für Wohnwagen. Schätzungen des Caravan Industrie Verbands e.V. zufolge dürfen ungefähr 90 Prozent aller Caravan-Gespanne oder Wohnwagen mit dem B96-Führerschein gefahren werden. Kraftfahrer, die einen B-Führerschein besitzen, können damit bereits 50 Prozent aller marktüblichen Wohnwagen führen. Für schwere Caravans bzw. Tandem-Achser ist eine Fahrerlaubnis der Klasse BE erforderlich.

Details zur Erweiterung der B-Klasse für Anhänger auf dem Führerschein durch Schlüsselzahl B96

Die Erweiterung der B-Führerscheinklasse durch B96 gilt für folgende Fahrzeugkombination:

  • Pkw der Klasse B + Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse über 750 kg, vorausgesetzt dass
  • Pkw und Anhänger zusammen ein zulässiges Gesamtgewicht von 3.500 bis maximal 4.250 kg aufweisen.

Die Erweiterung der Fahrerlaubnis durch B96 setzt folglich zwei Dinge voraus: Zum einen kann der Anhänger mehr als 750 kg wiegen. Zum anderen liegt das zulässige Gesamtgewicht der Fahrzeugkombination bei der Führerschein-Erweiterung B96 zwischen mindestens 3.500 und höchstens 4.250 kg.

Die Gesamtmasse setzt sich aus dem Leergewicht eines Fahrzeugs und der Zuladung zusammen. StVO und StVZO begrenzen das zulässige Gesamtgewicht dieser Summe auf ein maximales Gewicht.

Mit dem B96-Führerschein dürfen Sie schwerere Kombinationen ziehen als mit dem B-Schein.
Mit dem B96-Führerschein dürfen Sie schwerere Kombinationen ziehen als mit dem B-Schein.

Rechenbeispiel: Der Volkswagen Polo 9N3 bringt ein Leergewicht von 1.091 kg auf die Waage. Laut Hersteller darf das zulässige Gesamtgewicht 1.570 kg nicht übersteigen. Es ist daher eine Zuladung von maximal 479 kg möglich, weil anderenfalls die Achsen brechen oder die Reifen versagen können. Möchte der Polo-Fahrer mit dem PKW Gegenstände mit einer höheren Masse transportieren, benötigt er einen Anhänger.

Inhaber der Fahrerlaubnisklasse B können mit ihrem Pkw einen Anhänger mit über 750 kg ziehen, vorausgesetzt, dass beide zusammen nicht mehr als 3,5 t wiegen. Der Polo-Fahrer darf mit seinem B-Führerschein demnach eine Masse von 1.930 kg ziehen. Dieser Betrag ergibt sich aus folgender Differenz: 3.500 kg bzw. 3,5 t zulässiges Gesamtgewicht der Fahrzeugkombination abzüglich 1.570 kg zulässiger Gesamtmasse eines VW Polo 9N3. Beachten Sie hierbei, dass in diesem Wert bereits das Leergewicht inbegriffen ist. Der Polo-Fahrer darf also nicht etwa mit 1.930 kg Gepäck beladen.

Will er noch größere Massen transportieren, benötigt er die Erweiterung zu seinem Führerschein mit der Schlüsselzahl B96. Damit darf er Anhänger ziehen, die ein zulässiges Gesamtgewicht von mehr als 750 kg besitzen. Dabei darf die Kombination aus PKW und Anhänger 4.250 kg nicht übersteigen. Der Polo mit einer Leermasse von 1.091 kg kann seinen Wagen nur bis zu einer zulässigen Gesamtmasse von 1.570 kg beladen. Um die für die Fahrzeugkombination zulässige Grenze von 4.250 kg nicht zu übersteigen, darf der Anhänger das zulässige Gesamtgewicht von 2.680 kg nicht sprengen (4.250 kg – 1.570 kg).

Achtung! Es handelt sich hierbei nur um ein fiktives und rein theoretisches Rechenbeispiel zur Verdeutlichung. Aufgrund der zulässigen Anhängelast darf ein Polo derart große Massen gar nicht ziehen.

Weitere Varianten des B-Führerscheins:

FührerscheinklasseFahrzeugarten
B
  • Pkw mit einem Anhänger bis zu 750 kg zulässiges Gesamtgewicht
B96
  • Pkw mit einem Anhänger über 750 kg zulässiges Gesamtgewicht und
  • einer Kombination von Fahrzeug und Anhänger zwischen 3.500 und 4.250 kg
BE
  • Pkw mit Anhänger zwischen 750 kg und 3.500 kg zulässiger Gesamtmasse

Im Video: Alles Wichtige zu Schlüsselzahlen im Führerschein

In unserem Video erfahren Sie mehr über Schlüsselzahlen im Führerschein und die Bedeutung der 01
In unserem Video erfahren Sie mehr über Schlüsselzahlen im Führerschein und die Bedeutung der 01.

Den alten Führerschein zu neuem B96 tauschen

Als Anhänger-Führerschein wird die Schlüsselzahl B96 bezeichnet.
Als Anhänger-Führerschein wird die Schlüsselzahl B96 bezeichnet.

Aufgrund der neuen EU-weiten Führerscheinrichtlinie müssen alle Fahrerlaubnisbesitzer ihren Führerschein regelmäßig erneuern lassen. Wer einen Führerschein vor Januar 2013 erworben hat, muss dies spätestens zum 19. Januar 2033 tun. Jeder, der einen neuen EU-Führerschein besitzt, ist in der Pflicht, diesen alle 15 Jahre in einen neuen zu tauschen. Dabei wird jedoch nicht die Fahrerlaubnis erneuert, sondern lediglich der Führerschein. Dies soll der Fälschung des Dokuments vorbeugen.

Führerscheine mit alten Klassen werden beim Tausch auch umgewandelt. Wer die alte Klasse 3 besitzt, erlangt beim Wechsel die Schlüsselzahl B96 bzw. kann mit den Fahrzeugen dieser Schlüsselzahl fahren, da der Inhaber die Klassen BE, C1E, M, L und CE (beschränkt: vor 1998 ausgegeben, Züge mit maximal 3 Achsen, wobei die Zugmaschine höchstens 7.500 kg zulässiges Gesamtgewicht besitzen darf) besitzt.

Es gelten gesonderte Umtauschfristen, damit die Behörden nicht Millionen von Umschreibungen gleichzeitig vornehmen müssen:

Umtauschfristen für Scheckkartenführerscheine

AusstellungsjahrUmtauschfrist
1999 - 200119.01.2026
2002 - 200419.01.2027
2005 - 200719.01.2028
200819.01.2029
200919.01.2030
201019.01.2031
201119.01.2032
2012 - 18.1.201319.01.2033

Umtauschfristen für Papierführerscheine

GeburtsjahrUmtauschfrist
vor 195319.01.2033
1953 - 195819.01.2022
1959 - 196419.01.2023
1965 - 197019.01.2024
ab 197119.01.2025

In der Fahrschule: B96-Führerschein ist günstig und schnell erreichbar

Die “Fahrerlaubnis der Klasse B mit der Schlüsselzahl 96”, wie der B96-Führerschein offiziell heißt, kann parallel zum Pkw-Führerschein absolviert werden oder auch nach der Klasse B erlernt werden. Das Mindestalter liegt beim Führerschein der Klasse B96 bei 18 Jahre bzw. 17 Jahre (Begleitetes Fahren ab 17 Jahren). Wer derzeit eine Ausbildung zum Berufskraftfahrer, Fachkraft im Fahrbetrieb oder eine ähnlichen Lehre absolviert bzw. bereits einen Abschluss erworben hat, kann die Führerscheinklasse B96 auch bereits mit 17 Jahren erlangen.

Die theoretische Ausbildung kann maximal ein halbes Jahr vor Erreichen des Mindestalter durchgeführt werden.

Der B96-Führerschein gilt nur in Verbindung einer bestehenden B-Fahrerlaubnis. Die Schlüsselzahl kann entweder vor, während oder nach der Pkw-Ausbildung in der Fahrschule erlangt werden. Wichtig ist jedoch, dass Sie die Eintragung vom Führerschein B96 rechtzeitig vor der Fahrerschulung bei der zuständigen Zulassungsbehörde beantragen. Spätestens nach der bestandenen praktischen Prüfung vom B-Führerschein muss die B96-Teilnahmebescheinigung bei der Behörde abgegeben werden. Sollten Sie die Schlüsselzahl B96 getrennt von der B-Klasse erlernen, müssen Sie zuerst Ihren Führerschein umtauschen lassen. Bei diesem Vorgang wird ein neuer EU-Führerschein ausgestellt und die Schlüssel B96 eingetragen.

So lange dauert die Ausbildung für B96

Auto-Führerschein: Die Fahrschule ermöglicht, B96 zusammen mit der Klasse B zu absolvieren.
Erweiterer Auto-Führerschein: Die Fahrschule ermöglicht, B96 oft innerhalb eines Tageskurses zu bekommen.

Der theoretische Unterricht muss laut Anlage 7a der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) 2,5 Stunden betragen. Dabei werden u.a. folgende Themen behandelt:

  • andere Verkehrsteilnehmer
  • richtiges Beladen
  • Fahrzeugdynamik
  • mechanische Zusammenhänge

Der praktische Stoff dauert mindestens 3,5 Stunden und befasst sich mit:

  • Beschleunigen und Bremsen
  • Abkuppeln und Ankuppeln des Anhängers
  • Wenden
  • Einparken

Zusätzlich zu diesen 6 Stunden, die der Lehrgang mindestens dauert, wird noch eine Stunde in der realen Umgebung gefahren. Das heißt, der Fahrschüler ist auf der öffentlichen Straße unterwegs. Eine Theorie- und Praxisprüfung entfällt beim B96. Nach der erfolgreichen Teilnahme an diesem Fahrschulkurs wird eine Teilnahmebescheinigung von der Fahrschule ausgefüllt, welche bei der Fahrerlaubnisbehörde vorgelegt werden muss, um die Schlüsselzahl B96 korrekt auf dem Führerschein eintragen lassen zu können.

Die Fahrschulung für den Führerschein B96 kann auch gemeinsam von Automobilclubs und Fahrschulen organisiert werden.

Die Schulung wird in Gruppen durchgeführt, bei denen sich 4 Teilnehmer eine Pkw-Wohnwagen-Kombination teilen. Die Kosten für die Schlüssel 96 liegen bei etwa 300 bis 500 Euro.

Über den Autor

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Thomas R.

Thomas hat einen Abschluss in Politikwissenschaften von der Universität Jena. Er gehört seit 2018 zum Team von bussgeldkatalog.org und verfasst News und Ratgeber zu verschiedenen Themen im Verkehrsrecht.

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186 Kommentare

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  1. Philipp
    Am 9. Januar 2024 um 18:36

    Hallo,

    Ich habe 2019 den B 96 gemacht aber nie im Führerschein eintragen lassen weil der Bedarf nicht mehr gegeben war jetzt wollte ich dies im Rahmen der Klasse C Verlängerung nachholen und beim Strassenverkehrsamt sage man mir das geht nicht mehr da sowas nur 1 Jahr möglich sei.

    Stimmt das und wenn ja wo kann ich das nachlesen bzw was habe ich für Möglichkeiten?

    Lg Philipp

  2. Anronio
    Am 26. Februar 2023 um 15:18

    Hallo,
    mein Zugfahrzeug hat ein zulässiges Gesamtgewicht von 2407kg. Der Wohnwagen ein zulässiges Gesamtgewicht von 1700kg. Das zulässige Gesamtgewicht liegt also bei 4107kg und kann somit mit dem B96 Führerscheinzusatz gefahren werden. Ich bin noch nie kontrolliert worden und der Wohnwagen wird vor der Abreise auch immer gewogen. Nun könnte es sein dass das Zugfahrzeug, das zulässige Gesamtgewicht inklusive Insassen und Gepäck überschritten wird und somit auch das zulässige Gesamtgewicht des Gespanns. Bei einer Kontrolle und einer Überladung (über 4250kg) ist es dann ein Fahren ohne Fahrerlaubnis oder wird “nur” ein kleines Bußgeld wegen dieser geringen Überladung fällig?

  3. Claudia
    Am 28. Juni 2022 um 10:22

    Guten Tag, ich habe vor 3 Wochen den Kurs zur Erweiterung des Führerschein B96 gemacht. Die Teilnahmebestätigung zur Vorlage bei der Führerscheinstelle habe ich natürlich danach bekommen. Nun ist es seit drei Wochen nicht möglich bei der Führerscheinstelle unseres Kreises einen Termin zum eintragen zu bekommen. Ich habe einen in 2 Wochen, müsste aber dringend dieses Wochenende mit dem Anhänger unterwegs sein. Darf ich das mit der Bescheinigung das ich den Kurs B 96 erfolgreich absolviert habe? Oder ist das fahren ohne Fahrerlaubnis, da es noch nicht eingetragen ist? Reicht es den Termin zur Eintragung beim Straßenverkehrsamt dabei zu haben, so dass man sieht man ist gewillt die Eintragung schnellstmöglich einzutragen?
    Danke für eine Antwort

  4. Jacqueline
    Am 26. April 2022 um 10:56

    Guten Tag,
    Ab wann besteht denn die Gültigkeit des erreichens der B96? Nehmen wir an, ich erhalte am 15.04.2022 meine Bescheinigung über das Erreichen der B96, das Eintragen und Zuschicken des erneuerten Führerscheins dauert allerdings bis zum 30.05.2022. Wäre es möglich am 16.04.2022 mit der Bescheinigung der Fahrschule sowie meinem normal gültigem B-Klasse Führerschein einen Anhänger zu ziehen für den bereits der B96 nötig wäre?

  5. Florian W
    Am 25. März 2022 um 15:24

    Guten Tag,

    darf ich mit meinem Führerschein Klasse B96 einen Transporter mit zul. Gesamtmasse bis 4250 kg fahren, wenn ich keinen Anhänger ziehen will? Zum Beispiel einen Pritschenwagen?

    Vielen Dank im Voraus für die Antwort.

  6. Tobias
    Am 19. Januar 2022 um 20:41

    Hallo

    Ich würde gern wissen ob ich die Erweiterung ( den Kurs ) auch im EU Ausland machen kann? Falls ja verhält sich das so wie bei dem erlangen des Führerscheins ( zB. Klasse B ) im Ausland? Da ist ja vorgeschrieben einen Wohnsitz in dem Land zu haben. Wenn das möglich ist wo wäre die Eintragung zu machen ( in Deutschland oder im Ausland)?

  7. H.H.
    Am 7. September 2021 um 21:37

    Hallo,
    Welchen Führerschein benötige ich, wir ich mit dem Oldtimerschlepper (zGG 3950kg, auf “schwarze”Nummern zugelassen) und Kippanhänger( 2 Achsen, 5,7t zGG) fahren möchte. Für private Zwecke.
    Vielen Dank für die Hilfe

    • bussgeldkatalog.org
      Am 13. Oktober 2021 um 11:58

      Hallo H.H.,

      für ein Gespann bestehend aus einer Kombination aus einem Kraftfahrzeug gemäß C1 und einem Anhänger über 750 kg sowie Fahrzeug der Klasse B und ein Anhänger über 3.500 kg ist der Führerschein der Klasse CE nötig.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  8. Alex
    Am 29. Juli 2021 um 16:42

    Hallo,

    sie schreiben zu B96:

    “Fahrzeug und Anhänger dürfen zusammen aber nicht mehr als 4.250 kg wiegen (einschließlich Beladung).”

    Das ist ja ein Unterschied zur Aussage: zGG von Fzg. und Anhänger darf 4250kg nicht überschreiten.

    Beispiel:
    Angenommen das Auto hat ein zGG von 2500 und der Wohnwagen von 2000.

    Das Gespann bringt aber nur 4100kg auf die Wage (da nicht voll beladen).

    Darf ich das jetzt fahren oder nicht?

  9. B96
    Am 6. Juli 2021 um 15:30

    Hallo zusammen,

    kurze Frage – das Fahrzeug hat aktuell ein ZGM von 2590 kg und der Wohnwagen von 1600 kg … das sind dann 4190 … im Fahrzeugschein – steht aber in Ziffer 22…. bei Anhängerbetrieb F2 + 100 kg… – damit wären das dann 4290 – damit nciht mehr B96.

    In der FeV § 6 … Absatz 1:

    “Die zulässige Gesamtmasse einer Fahrzeugkombination errechnet sich aus der Summe der zulässigen Gesamtmasse der Einzelfahrzeuge ohne Berücksichtigung von Stütz- und Aufliegelasten.”

    Wenn ich das lese – wäre die Ziffer 22 im Fahrzeugschein irrelevant .. – denn ich halte mit 4190 KG ( Addition der Einzelfahrzeuge ) – die zu messende Grundlage ein.

    Liege ich richtig – oder wie sieht Eure Erfahrung aus ?

    Danke und Gruß
    Thomas

  10. Anthony
    Am 20. Mai 2021 um 23:47

    Hallo, welchen Führerschein brauche ich, wenn ich ein Wohnmobil mit diesem Gewicht fahre…Masse in fahrbereitem Zustand 2.850 kg / Zuladung 650 kg

    • Uwe B
      Am 11. August 2024 um 18:37

      wenn du einen Wohnwagen hast von 2 Tonnen bist du jetzt extra gezwungen ein kleines Auto zu nehmen was ich viel gefährlicher finde um die 4250 einzuhalten wie z.b ich musste den GLA nehmen hätte gerne aber den GLC genommen wo ist der Unterschied wenn ich jetzt an etwas größeres Auto nehme und nicht gerade mit einem RAM 1500 durch die Gegend fahre meiner Meinung nach sollte das auf 5000 angehoben werden finde ich realistisch ich würde gerne eine Petition dafür starten

  11. R Ernst
    Am 3. November 2020 um 19:32

    Da ganz oben steht ” Führerscheinklasse Fahrzeugarten
    B
    Pkw mit einem Anhänger bis zu 750 kg zulässiges Gesamtgewicht ” ist aber auch hundert Prozent falsch , mit einem B – Fuehrerschein kann ich auch schwere Anhaenger ziehen sofern sie auflaufgebremst sind , ich fahre mit B-Fuehrerschein einen 1500 KG Hoechstgewicht schweren Anhaenger , sofern ich die in den Papieren der Zugfahrzeuges hoechstzulaessige Gesamtgewicht nicht ueberschreite und auch nicht die Gesamtkomination von Zugfahrzeug und Anhaenger die 3500 KG nicht ueberschreite !

  12. R Ernst
    Am 3. November 2020 um 19:21

    Da oben steht Wort woertlich ” Daniel L. sagt:4. September 2016 um 9:40 Uhr
    Ich besitze Führerschein Klasse B. Mein wohnmobil hat 3,2 Tonnen und der Anhänger 750kg darf ich das fahren??

    Antworten
    bussgeldkatalog.org sagt:5. September 2016 um 9:07 Uhr
    Hallo Daniel L.

    ja, Sie dürfen diese Kombination aus Wohnmobil und Anhänger fahren, sofern die von Ihnen angegebenen Daten dem zulässigen Höchstgewichts entsprechen. Das heißt das Wohnmobil darf beladen nicht mehr als 3,5 t wiegen und der Anhänger darf beladen die 750 kg nicht überschreiten.

    Die Redaktion von bussgeldkatalog.org ”

    Die Redaktion von busgeldkatalog ist da aber hundertprozentig falsch , mit einen B Fuhrerschein darfst doch nicht mehr als 3500 KG bewegen ! oder liege ich falsch ?

  13. Schmidt
    Am 11. Oktober 2020 um 21:14

    Guten Abend.
    Eine Frage…Habe führerschein klasse B . bis 750 kg
    Darf mit B 96 doppel Achse anhänger ( autotreller) ziehen .
    MfG

  14. Sandra
    Am 23. Juli 2020 um 20:18

    Hallo zusammen,
    Ich werde bald die Schulung zur Erlangung der Schlüsselzahl B96 absolvieren. Kurze Zeit später ist der Urlaub mit Wohnwagen gebucht. Die Führerscheinstelle gibt, selbst für einen vorläufigen Führerschein, den nächsten freien Termin in sechs Wochen an. Wenn ich meine Urlaubspläne beibehielte, hätte ich zwar eine Bescheinigung der Fahrschule darüber, dass ich die Schulung absolviert habe, aber keinen offiziellen Eintrag im Führerschein. Ist das denn so schlimm?
    Vielen Grüße
    Sandra

  15. Marcus W.
    Am 23. Juli 2020 um 20:06

    Hallo,

    Ich habe die Führerscheinklasse B96 und überlege mir ob ich sie auf BE erweitere.

    Hab ich dabei irgendwelche Vorteile oder muss ich auch Sehtest und die Ganzen Pflichtstunden machen.

    Oder reicht es wenn ich nur die Prüfungsfahrt mache. da ich ja schon mehrere Fahrstunden mit Anhänger gemacht habe.

    Danke im Voraus für die Antwort

    Mit freundlichen Grüßen
    Marcus

  16. Martin
    Am 14. Juli 2020 um 23:35

    Was die Redaktion hier erzählt ist völliger Mist und kompletter Unsinn (oder völlig wirr ausgedrückt).

    Richtig ist:

    B und Anhänger:

    Ein Fahrzeug bis 3,5 to zul. Gesamtgewicht

    und

    Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg (selbst wenn das Fahrzeug selbst schon 3,5 to hat) oder mit einer zulässigen Gesamtmasse von über 750 kg, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3500 kg nicht übersteigt.

    B96 und Anhänger

    Ein Fahrzeug bis 3,5 to zul. Gesamtgewicht

    und

    Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg (selbst wenn das Fahrzeug selbst schon 3,5 to hat) oder mit einer zulässigen Gesamtmasse von über 750 kg, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 4.250 kg nicht übersteigt.

    Erweitert den B also um 750 kg Anhängelast

    BE

    Der PKW darf max. 3,5 to wiegen und der Anhänger darf max. 3,5 to wiegen, also zusammen 7 to.

    In allen Fällen gilt:

    Der PKW darf in keinem Fall mehr ziehen, als in den Papieren für den Wagentyp vorgegeben ist, selbst dann nicht, wenn das zur Führerscheinklasse gehörende Gesamtgewicht aus PKW und Anhänger noch nicht erreicht ist.

  17. Tina
    Am 27. Juni 2020 um 11:04

    Guten Tag,
    Mein Auto hat ein zulässiges Gesamtgewicht von 2142 kg und mein Wohnwagen hat ein zulässiges Gesamtgewicht von 1300 kg. Somit wiegt das Gespann maximal 3442 kg.

    Ist es mir erlaubt mit dem Führerschein Klasse B dieses Gespann zu fahren oder muss ich (wegen dem Wohnwagen) den B96 machen?

    Lieben Gruß,
    Tina

  18. Benjamin
    Am 3. Juni 2020 um 22:16

    Hallo,
    ich besitze den B96.
    Mein Wohnmobil hat ein zgG. von 3,5t.
    Dann kann ich ja theoretisch einen 750kg Anhänger anhängen. Wenn das Wohnmobil überladen ist mit 200kg aber der Hänger so gut wie leer ist, ist das dann fahren ohne Führerschein oder wird bei einer Kontrolle nur das Gesamtgewicht des kompletten Zuges gewogen? In dem Fall wäre ich ja dann noch unterhalb 4,25t.?

  19. Frank
    Am 23. Mai 2020 um 15:29

    Hallo ich blicke da leider nicht ganz durch, da es für mich zu verwirrend ist mit Zulässigen Gesamtgewicht und tatsächlichen Gewicht….

    Ich darf mit B96 ein Gespann von Max. 4250Kg Fahren.

    Wie ist es wenn das Fahrzeug zGG 2500Kg der Anhänger zGG 2000Kg hat aber leer nur 450 Kg wiegt?

    Ich sehe das so wenn in diesem Fall meine Ladung auf dem Anhänger nur 1000Kg hat und der Anhänger eine Leermasse von 450Kg habe ich ja tatsächlich ( auch beim wiegen ) nur 1450Kg am Zugfahrzeug…

    Dazu kommt noch das Zugfahrzeug ist nicht voll Besetzt und Beladen, also würde das Gespann tatsächlich beim wiegen wesentlich weniger als das zGG vom Fahrzeug + zGG des Anhängers betragen.

    Fahrzeug 1800Kg leer / 2500 zGG

    Also 1800KG + 1 Fahrer Sind ca. 1900Kg + Anhänger mit Ladung 1450Kg

    In diesem Fall würde es beim wiegen nur 3350 Kg ergeben aber in den Fahrzeugscheinen stehen zGG 2500Kg PKW + 2000Kg Anhänger….

    Darf ich das mit B96 fahren? Es wiegt tatsächlich weniger als 4250Kg lediglich die Angaben zum zGG weichen ab und wären durch die sich ergebenden 4500Kg darüber….

    Ich hoffe das diese Frage Beantwortet wird, denn es geht mit Sicherheit vielen Leuten so und ich finde es ehrlich gesagt Blödsinn den Anhänger 250 Kilo ab zu lasten wenn er sowieso leichter beladen ist

  20. Marc
    Am 10. Januar 2020 um 1:07

    Guten Tag zusammen,
    Ich weiß nicht wer sich das hat einfallen lassen, aber dich Rechnung mit dem b96 ist echt Quatsch.
    Warum wird das nicht einfach 2 Tonnen Führerschein genannt. Kein Rechnen mehr, fertig. Kfz max 3,5Tonnen + 2Tonnen Hänger = 5,5 Tonnen fertig.
    Eine leichte Zugmaschine ziegt einen Hänger eh schlechter als ein Geländewagen zum Beispiel.
    Viele Fahrschulen haben gar kein b96 gespann, nein ein be gespann für den b96 zu machen. Und jemand der vor 99 den Führerschein gemacht hat fährt einfach mal ein 12 Tonnen Gespann…

  21. Barbara H.
    Am 7. Januar 2020 um 7:08

    Also wenn ich 2000kg Gesamtgewicht Anhänger habe und 2265 kg Fahrzeug. Oder sollte man besser den Anhänger um 50kg ablasten, wenn das möglich ist?

  22. Barbara H.
    Am 7. Januar 2020 um 7:07

    Wie viel darf das gewicht der Gesamtmasse überschritten werden? Ist eine Überschreitung von 20 kg schon als Unzulässig anzusehen?

  23. whiskey
    Am 6. November 2019 um 21:54

    Hallo,

    Wenn bei einem Führerschein mit B96 die zulässige Gesamtmasse um lediglich 30 kg (2780kg Zugfahrzeug + 1500kg Wohnwagen) überschritten wird, wird das dann als Fahren ohne passenden Führerschein gewertet? Verliert man dadurch bei einem Unfall den Versicherungsschutz oder wird das noch mit Toleranz gerechnet? Wenn nein, wäre dann die einzigste Möglichkeit, das Zugfahrzeug um 30 kg runterzulassen, was ja im Grunde bescheuert wäre?

    Danke schonmal

  24. Marc
    Am 1. November 2019 um 12:20

    Hallo zusammen.
    Finde es nicht gut wie es mit Führerscheinen gehandhabt wird. Hab vor zwei Jahren den b96 führerschein gemacht und mir einen 2 Tonnen Anhänger gekauft. Auto hat 2180kg zulässiges Gesamtgewicht. (4180kg zusammen). Jetzt hab ich das gleiche Auto zwei Generationen jünger und er hat 2480kg zulässiges Gesamtgewicht. Damit darf ich den Hänger nicht mehr fahren. Der b96 hätte besser alle Hänger bis 2 Tonnen also max 5,5 Tonnen sein sollen. Man muss immer rechnen, und die Autos werden immer schwerer. Also die Regeln für b96 sind Käse. Eine Person drei Jahre älter als ich darf ohne was extra gemacht zu haben 3,5 Tonnen ziehen und sogar 7,5 Tonnen Transporter fahren.

  25. Nicole
    Am 8. September 2019 um 14:38

    Ich habe vor einem Jahr den B96 gemacht und nun festgestellt, dass die Aussage, dass 90 % der Wohnwagen gefahren werden können, völliger Quatsch ist, weil das wiederum abhängig ist vom PKW.
    Die Aussage ist also schlichtweg falsch.
    Unser PKW hat ein zulässiges Gesamtgewicht von 2550 kg.
    Daraus ergibt sich, dass der Wohnwagen ein max. zulässiges Gesamtgewicht von 1700 kg nicht überschreiten darf.
    Wir sind eine Durchschnittsfamile, bestehend aus Vater, Mutter und 2 Kindern. Alle für uns in Frage kommenden Wohnwagen-Modelle haben bereits ein LEERGEWICHT von 1500-1600 kg. Damit wir auch noch Vorzelt, Tisch, Stühle, Lebensmittel, Klamotten usw mitnehmen können, brauchen wir mindestens 300 kg Zuladung. In der Standardausführung der entsprechenden Wohnwägen ist ein zulässiges Gesamtgewicht von ca 1700 kg angegeben. Wer Camper ist, dem dürfte spätestens jetzt klar sein, dass man also kaum noch was einladen kann.
    Aber Gott sei Dank kann man ja eine Auflastung bis zu 2000 kg bei fast jedem Modell dazu kaufen (meiner Meinung nach Absicht der Hersteller, damit der Grundpreis erstmal niedrig gehalten wird).
    Nur darf ich ihn dann wieder nicht fahren.
    Mein Mann übrigens schon. Der hat zwar im Prinzip den selben Führerschein gemacht, aber 1 Jahr früher. Und da war es noch der 3er Führerschein.
    Für mich ist das alles nur Geldmacherei. Wenn wir unseren neuen Wohnwagen bekommen, kann ich entweder nur noch meinen Mann fahren lassen und hoffen, dass er sich im Urlaub nichts bricht, oder ich mach auch noch den BE.
    Dabei hätte den mein Mann viel nötiger….

  26. Christian
    Am 30. August 2019 um 15:12

    Hallo und guten Tag

    Auch ich bin mir wie so viel unschlüssig ob meine Kombination so wie ich sie mir vorstelle erlaubt ist!??
    (Führerschein Klasse B ausgestellt am 22.03.06)

    Mein Fahrzeug ein SX4 z.Gesamtmasse 1650kg
    (Zuggewicht auflaufgebremst 1200kg)
    Mein Wohnwagen, z.Gesamtmasse 900kg
    Also insgesamt 2550kg und somit unter 3500kg
    Bin ich damit legal unterwegs????

    Mit freundlichsten Grüßen

    Christian

  27. Daniel
    Am 25. August 2019 um 9:23

    Hallo.
    Ich habe ein wohnwagen mit einem leergewicht von 800kg und ein Auto mit 1200kg leergewicht. Beladen komme ich zusammen auf 3.150kg. Darf ich das mit einem B Führerschein fahren?

  28. Lena
    Am 13. Juli 2019 um 10:22

    Hallo, ich bin jetzt ein wenig irritiert. Und zwar steht bei unserem t4 als Ergänzung zu f. 1 und f. 2 unten in der Zeile “4,5t zulässiges Gesamtgewicht des gespanns” in f. 1 und f. 2 steht so 2,8t drin, ich nehme an, daß das Fahrzeug aufgelastet wurde vom Vorgänger. Darf ich diesen PKW also den Bus fahren? Oder nicht?
    Vielen Dank!

  29. Matthias
    Am 18. Juni 2019 um 10:40

    Hallo,
    Haben einen Toyota Proace der könnte 2800
    Unser Wohnwagen könnte 2000kg also dürfte ich nicht fahren logisch, aber wenn ich so lade das ich nicht über 4250 kg kommen darf ich mein Gespann doch fahren mit dem B96 oder?

  30. Diego D.
    Am 16. Mai 2019 um 13:30

    Habe die Fahrerlaubnis klasse T. Bekomme ich den B 96 dazu wenn ich nun den Führerschein Klasse B bestehe? Lg

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