Was Sie beim Führerschein mit 17 beachten müssen

Von Thomas R.

Letzte Aktualisierung am: 22. August 2024

Geschätzte Lesezeit: 8 Minuten

Vom Modellversuch zum Dauerrecht: Begleitetes Fahren mit 17

Auto-Führerschein mit 17: Erfahrungen sammeln durch begleitetes Fahren.
Auto-Führerschein mit 17: Erfahrungen sammeln durch begleitetes Fahren.

Fast jeder vierte Unfall im Straßenverkehr, bei dem Personen zu Schaden kommen, wird von einem jungen Pkw-Fahrer im Alter von 18 bis 24 Jahren verursacht. Wird die Zahl in einen Vergleich gesetzt, ist sie noch gravierender: Der Anteil der jungen Pkw-Fahrer unter allen Autofahrern beträgt gerade einmal 10 Prozent (Stand: 2013, ADAC).

Das Bundesland Niedersachsen startete aus diesem Grund am 19. April 2004 einen Modellversuch. Der Führerschein für Begleitetes Fahren ab 17 Jahren (BF17) konnte ab diesem Zeitpunkt in Niedersachsen erlangt werden.

Weitere deutsche Bundesländer schlossen sich dem Modellversuch an, da sie von der enormen Resonanz und den äußerst positiven Erfahrungen der niedersächsischen Behörden überzeugt waren. Im Sommer 2005 schaffte der Bund die gesetzliche Grundlage, damit alle Bundesländer entscheiden können, ob sie den Führerschein mit 17 ins Landesrecht übernehmen wollen.

FAQ: BF17-Führerschein

Gibt es eine Möglichkeit, schon mit 17 Jahren Auto zu fahren?

Ja, das ist mit dem BF17-Führerschein möglich – allerdings nicht allein. Es muss immer eine Begleitperson mitfahren.

Wie funktioniert das begleitete Fahren?

Sie absolvieren ganz normal Ihre PKW-Fahrerlaubnis in der Fahrschule. Nach bestandener Fahrprüfung erhalten Sie eine Prüfbescheinigung und dürfen mit einer Begleitperson Auto fahren. Mit vollendetem 18. Lebensjahr tauschen Sie den BF17-Führerschein gegen den B-Führerschein und dürfen ab sofort allein fahren.

Wie lange dauert die Probezeit beim BF17-Führerschein?

Auch bei dieser Fahrerlaubnis dauert die Probezeit zwei Jahre. Sie beginnt mit Erteilung der Prüfbescheinigung.

Im Video: Alles zum begleiteten Fahren

In unserem Video erfahren Sie alles Wichtige zum begleiteten Fahren.
In unserem Video erfahren Sie alles Wichtige zum begleiteten Fahren.

Junge Fahrer, welche am niedersächsischen Modellversuch teilnahmen und den Führerschein ab 17 erlangten, verursachten ab dem 18. Lebensjahr 28,5 Prozent weniger Unfälle und begingen 22,7 Prozent weniger Verkehrsverstöße als die “herkömmlichen” Fahranfänger. (Quelle: Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft und Verkehr)

Innerhalb von drei Jahren nahmen 63.000 niedersächsische Jugendliche an dem Modellversuch BF17 teil, wie Statistiken belegen.

Das begleitete Fahren leistet auch in Deutschland einen wesentlichen Beitrag zur Verkehrssicherheit. Daniel Hirche, Verkehrsminister Niedersachsen

Das erkannte auch die Bundesregierung und setzte einen Gesetzesentwurf in Kraft, der den Führerschein mit 17 bis zum August 2010 erlaubte. Kurz vor Ablauf dieser Frist wurde aus dem Modellversuch das Dauerrecht. Ab dem 1. Januar 2011 ist das BF17 im Straßenverkehrsgesetz verankert und kann von Jugendlichen in Anspruch genommen werden.

Begleitetes Fahren: So funktioniert es

Die Grundvoraussetzung beim Führerschein BF17 ist eine Begleitperson. Diese muss verschiedene Bestimmungen erfüllen, um als solche eingetragen werden zu können. Die Begleitperson muss bei jeder Fahrt im Auto Platz nehmen und kann so mit seinen Erfahrungen als Kfz-Fahrer zu einer guten Verkehrssicherheit des Fahranfängers beitragen.

Um am begleiteten Fahren teilzunehmen, müssen Sie eine Führerscheinausbildung für die Klasse B durchlaufen. Diese Ausbildung können Sie bereits mit 16 ½ Jahren beginnen. Nach dem erfolgreichen Absolvieren der theoretischen und praktischen Prüfung in der Fahrschule bekommt der Fahranfänger eine sogenannte Prüfbescheinigung. Diese fungiert zusammen mit dem Personalausweis als Fahrerlaubnis und muss folglich bei jeder Fahrt mitgeführt werden.

Der BF17-Führerschein wird ab dem 18. Lebensjahr zu einem EU-Führerschein. Außerdem ist der Fahranfänger damit dann berechtigt, allein mit dem Auto zu fahren. Der Führerschein wird Ihnen in aller Regel von der Führerscheinstelle zugeschickt.

Die Prüfbescheinigung für den Führerschein ab dem 17. Lebensjahr behält bis zu drei Monate nach dem 18. Geburtstag ihre Gültigkeit. Danach ist sie abgelaufen und muss spätestens zu diesem Zeitpunkt gewechselt werden, wenn der Fahranfänger keine Ordnungswidrigkeit begehen möchte.

Der Führerschein ab 17 schließt automatisch die Klasse AM für Leichtkrafträder wie Mopeds und Mofas sowie die Klasse L für Zugmaschinen und selbstfahrende Arbeitsmaschinen ein. Wer diese Fahrzeuge fährt, muss immer seine Prüfbescheinigung sowie seinen Ausweis dabei haben. Außerdem ist beim Führen dieser Fahrzeuge keine Begleitung nötig.

Die Probezeit beim BF17

In der Probezeit kann das Handy am Steuer ernste Konsequenzen haben.
In der Probezeit kann das Handy am Steuer ernste Konsequenzen haben.

Die Probezeit ist wie bei den anderen Fahrerlaubisklassen für zwei Jahre angesetzt. Mit der Erteilung der Prüfbescheinigung beginnt die Probezeit vom BF17.

Sollte der Fahranfänger bereits mit 16 Jahren eine Fahrausbildung in der Klasse A1 absolviert haben, beginnt für ihn die Probezeit mit der Erteilung dieser Fahrerlaubnis. Das bedeutet, dass, sofern er den Führerschein mit 17 erlangt, zu diesem Zeitpunkt bereits die Hälfte der Probezeit abgeschlossen ist. Dies ist natürlich nur möglich, wenn sich der Fahranfänger bis zu dieser Zeit keine Ordnungswidrigkeit geleistet hat, welche die Probezeit verlängert.

Verkehrsverstöße in der Probezeit

In der Probezeit wird zwischen A- und B-Verstößen unterschieden. Erstere bilden dabei die schwerwiegenden Verstöße wie beispielsweise Trunkenheit im Verkehr, Unfallflucht, illegale Autorennen oder fahrlässige Tötung. B-Verstöße sind vergleichsweise weniger schwerwiegend. Beispiele hierfür sind Überladung, Fahren ohne Betriebserlaubnis oder das Fahren mit abgefahrenen Reifen.

Ein einmaliger A-Verstoß verpflichtet zur Teilnahme an einem Aufbauseminar und verlängert zudem die Probezeit auf insgesamt vier Jahre. Ein weiterer A-Verstoß in der verlängerten Probezeit zieht eine Verwarnung nach sich. Der dritte A-Verstoß führt zum FühEntzug der Fahrerlaubnis inklusive Sperrfrist. Zwei B-Verstöße sind mit einem A-Verstoß gleichzusetzen.

Fahranfänger können auch beim Modell “Begleitetes Fahren” Punkte in Flensburg sammeln. Die Anzahl der Punkte richtet sich nach der jeweiligen Ordnungswidrigkeit.

Wer sich in der Probezeit befindet bzw. unter 21 Jahren alt ist, darf keinen Alkohol zu sich nehmen, sofern er sich in der nachfolgenden Zeit noch hinter das Lenkrad setzen und das Auto bedienen möchte. Sollte ein Fahranfänger in der Probezeit dennoch gegen die 0,0-Promillegrenze verstoßen, muss er mit harten Sanktionen gemäß Bußgeldkatalog rechnen.

Führerschein mit 17 versus Pkw-Führerschein mit 18

Begleitetes Fahren ab 17 unterscheidet sich nur in wenigen Punkten von der “normalen” Führerscheinklasse B. Das Mindestalter beträgt anstatt 18 Jahren beim Regelfall 17 Jahre für den Führerschein ab 17. Außerdem muss beim BF17 eine eingetragene Begleitperson bei jeder Fahrt im Auto anwesend sein. Noch ein Unterschied bildet die Antragstellung. Hierbei muss neben dem Zusatzblatt des Formulars für Begleitetes Fahren auch ein Antrag pro Begleiter eingereicht werden.

Begleitetes Fahren: Voraussetzungen für die Prüfbescheinigung

Tipps und Voraussetzungen zum BF17
Tipps und Voraussetzungen zum BF17

Um den Führerschein mit 17 erhalten zu können, müssen Sie einige Regeln beachten und die entsprechenden Anträge einreichen. Was Fahranfänger für das Modell “Begleitetes Fahren” an Voraussetzungen erfüllen müssen, lesen Sie in den nachfolgenden Abschnitten.

Die Antragstellung

Die zuständige Führerscheinstelle stellt alle nötigen Formulare für die Beantragung des Modells BF17 zur Verfügung. Deren Bezeichnungen können sich in den unterschiedlichen Bundesländern unterscheiden.

Die Begleitpersonen müssen in einem zusätzlichen Antrag eingetragen werden. Zusätzlich sind die Begleitpersonen verpflichtet, auf einem eigenen Formular zu vermerken, dass sie sich zur Verfügung stellen. Zudem müssen sie eine Kopie des Führerscheins und des Personalausweises hinterlegen.

Mit diesen Anträgen im Gepäck können Sie zur Führerscheinstelle gehen. Fahranfänger, die 17 Jahre alt sind, benötigen darüberhinaus noch folgende weitere Dokumente zur Anmeldung für den Erwerb der Fahrerlaubnis:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • biometrisches Passbild
  • Sehtest vom Optiker oder Augenarzt
  • Bescheinigung über die Teilnahme am Kurs „Lebensrettende Maßnahmen“

Natürlich verursacht die Beantragung vom Führerschein ab 17 auch Kosten. Die Gebühren setzen sich aus drei Teilen zusammen: Führerscheinantrag, Ausfertigung der Prüfbescheinigung und Überprüfung der Begleitpersonen. Die Kosten können regional variieren und sind nicht einheitlich festgelegt.

Sobald alle Dokumente geprüft wurden, werden diese von der Führerscheinstelle an die Fahrschule geschickt. Die Fahrschule informiert Sie, sobald die Bescheinigungen eingetroffen sind.

Sonstige benötigte Bescheinigungen

Wie auch bei anderen Führerscheinklassen, muss ein aktueller Sehtest vorliegen, welcher nicht älter als 2 Jahre sein darf. Beim Sehtest kommt es jedoch nicht auf die Dioptrien-Zahl der Augen an. Lediglich die Sehleistung ist entscheidend. Diese darf den Grenzwert von 70 Prozent nicht unterschreiten. Sollte dies doch der Fall sein, müssen Sie einen Augenarzt kontaktieren. Ggf. müssen dann eine Brille oder Kontaktlinsen getragen werden, wenn Sie sich hinter das Steuer setzen. Diese Auflage wird entsprechend auf dem Führerschein vermerkt.

Neben dem Sehtest ist auch der Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen, auch “kleiner Erste-Hilfe-Kurs” genannt, wichtig. Das Deutsche Rote Kreuz, die Johanniter oder die Malteser führen diesen beispielsweise durch. Auch hier lohnt es sich, die Kosten miteinander zu vergleichen. Die Bescheinigung über die erfolgreiche Teilnahme an diesem Kurs muss zur Fahrschule mitgebracht werden.

Begleitetes Fahren: Die Versicherung zu erweitern, kann Kosten verhindern

Natürlich ist auch die Versicherung ein großes Thema in puncto BF17. Die meisten Fahranfänger sind mit dem Auto ihrer Eltern oder dem sonstiger Verwandter unterwegs, bis sie mit ihrem eigenen Kfz fahren dürfen. Deshalb sollte der Versicherung rechtzeitig die Teilnahme an der Ausbildung vom Begleiteten Fahren mitgeteilt werden.

In diesem Fall kann die Versicherung die Police ändern, sodass Sie im Schadensfall abgesichert sind. Viele Versicherungen haben Klauseln in ihren Verträgen, dass der Fahrer älter als 17 Jahre sein muss. Kommt es zu einem Unfall, kann die Versicherung erhebliche Probleme in diesem Fall verursachen. Deshalb ist es ratsam, der Versicherung die Teilnahme am BF17 frühzeitig mitzuteilen.

Auswahl der Begleitperson für den Führerschein mit 17

Begleitetes Fahren setzt eine Begleitperson voraus
Begleitetes Fahren setzt eine Begleitperson voraus

Der größte Unterschied zwischen dem BF17 und einem herkömmlichen Pkw-Führerschein ist die Pflicht, dass eine Begleitperson mit im Auto sitzen muss. Wo sie sich hinsetzt ist dabei egal, sie muss nicht auf dem Beifahrersitz Platz nehmen.

Die Begleitperson soll als Ansprechpartner fungieren und darf nicht in das Lenkrad greifen. Eher soll die Begleitung Ratschläge geben und den Anfänger auch einmal loben.

Der junge Fahrer hat zwar die Ausbildung in der Fahrschule bereits durchlaufen, kennt also die Verkehrsregeln, verfügt aber noch nicht über die nötige Erfahrung, die eine Begleitperson hat.

Die BF17-Begleitperson muss laut § 48a der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) die nachfolgenden Voraussetzungen erfüllen:

  • über 30 Jahre alt
  • seit mindestens 5 Jahren Inhaber einer gültigen Fahrerlaubnis der Klasse B
  • nur maximal ein Punkt in Flensburg zum Zeitpunkt der Antragstellung

Die Fahrerlaubnis der Begleitung kann auch ein anderweitig gültiges EU- oder EWR-Dokument sowie ein schweizerischer Führerschein sein. Bei jeder Fahrt des Fahranfängers mit einem Führerschein mit 17, muss die Begleitperson den eigenen Führerschein mitführen.

Es können unbegrenzt viele Personen in der Prüfbescheinigung eingetragen werden. Jedoch muss auch für jede Eintragung eine Gebühr gezahlt werden.

Außerdem definiert § 48a Abs. 4 FeV folgende Regelungen für das Modell „Begleitetes Fahren“ und deren Begleitperson:

Die begleitende Person soll dem Fahrerlaubnisinhaber

  1. vor Antritt einer Fahrt und
  2. während des Führens des Fahrzeugs, soweit die Umstände der jeweiligen Fahrsituation es zulassen,

ausschließlich als Ansprechpartner zur Verfügung stehen, um ihm Sicherheit beim Führen des Kraftfahrzeugs zu vermitteln. Zur Erfüllung ihrer Aufgabe soll die begleitende Person Rat erteilen oder kurze Hinweise geben. (Quelle: § 48a Abs. 4 FeV)

Die BF17-Begleitperson soll den Stress mindern, der durch unbekannte Situationen bei Fahranfängern auftritt. Sie entlasten den Fahrer durch wichtige Hinweise. Kommt es dennoch zu einem Unfall, haftet die Begleitperson nicht, da er lediglich Ratschläge geben soll und deshalb nicht haftbar gemacht werden kann.

Genauso wie der BF17-Fahranfänger muss auch die Begleitperson eine Promillegrenze einhalten. Zwar liegt die bei letzterem bei 0,5 Promille, dennoch muss sich die Begleitperson daran halten, um nicht selbst ein Bußgeld zu kassieren. Dssselbe gilt selbstverständlich für den Konsum von Drogen.

Begleitetes Fahren: Ohne Begleitperson droht ein Bußgeld

Wer einen Führerschein mit 17 besitzt und ohne Begleitperson unterwegs ist, muss mit einem Bußgeld in Höhe von 70 Euro und einem Punkt in Flensburg rechnen. Außerdem kann die Fahrerlaubnisbehörde einen Widerruf des Führerscheins aussprechen. Diesen erhalten Sie Fahranfänger erst zurück, wenn Sie ein Aufbauseminar absolvieren.

Führerschein mit 17: Kosten, die einberechnet werden müssen

Der Führerschein mit 17 verursacht Kosten.
Der Führerschein mit 17 verursacht Kosten.

Grundsätzlich kostet der Führerschein mit 17 das gleiche wie eine normale Pkw-Führerschein-Ausbildung. Die Kosten hängen von der Region der Fahrschule ab und können daher stark variieren. Aufgrund der großen Preisunterschiede lohnt es sich, voran die Kosten der Fahrschulen zu vergleichen.

Außerdem kommen müssen Sie noch die Kosten für den Sehtest und den Erste-Hilfe-Kurs auf Fahranfänger einplanen. Die Eintragung pro Begleitperson im Führerschein mit 17 kostet etwa 5 bis 15 Euro. Hierin enthalten sind die Eintragung und die Überprüfung der jeweiligen Personen. Die Gebühr für die Ausstellung der Prüfungsbescheinigung kostet etwa 6 bis 8 Euro.

Begleitetes Fahren ab 17 im Ausland: Ist der Führerschein gültig?

Das Modell “Begleitetes Fahren” gibt es auch im Ausland. Erfolgreiche Beispiele sind etwa Frankreich, Kanada und einige Bundesstaaten in den USA.

Wer eine deutsche Prüfbescheinigung erworben hat, darf in diesen Ländern jedoch kein Auto fahren. Die Prüfbescheinigung vom Modell “Begleitetes Fahren ab 17” wird im Ausland nicht als gültige Fahrerlaubnis anerkannt.

Eine Ausnahme von dieser Bestimmung des BF17 ist Österreich. Hier wird die Prüfbescheinigung anerkannt, da das Modell der sogenannten L-17-Ausbildung in dem Land gleicht. Dies gilt auch andersherum. Österreichische Fahranfänger, die im Besitz einer solchen L-17-Bescheinigung sind, dürfen auch ein Fahrzeug in Deutschland führen.

Mehr Infos zum B-Führerschein:

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Über den Autor

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Thomas R.

Thomas hat einen Abschluss in Politikwissenschaften von der Universität Jena. Er gehört seit 2018 zum Team von bussgeldkatalog.org und verfasst News und Ratgeber zu verschiedenen Themen im Verkehrsrecht.

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199 Kommentare

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  1. Marco
    Am 21. Oktober 2017 um 20:05

    Darf ich mit dem bestandenen b17 Führerschein ein Mofa mit 50 km/h ungedrosselt fahren?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 13. November 2017 um 12:36

      Hallo Marco,

      es gelten die Regelungen für die Klasse AM. Damit dürfen Sie leichte zweirädrige Kraftfahrzeuge der Klasse L1e-B nach Artikel 4 Absatz 2 Buchstabe a der Verordnung (EU) Nr. 168/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Januar 2013 über die Genehmigung und Marktüberwachung von zwei- oder dreirädrigen und vierrädrigen Fahrzeugen (ABl. L 60 vom 2.3.2013, S. 52) führen (in der Regel 50 cm³ Hubraum, 4 kW Leistung und 45 km/h Höchstgeschwindigkeit).

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  2. Sven
    Am 20. Oktober 2017 um 10:38

    Hallo,

    mein Sohn hat sich zum B17-Führerschein angemeldet, die theoretische Prüfung bereits bestanden und beginnt nun mit den praktischen Fahrstunden.
    Vor drei Wochen hatte er einen Unfall mit dem Fahrrad, bei dem er an einer gleichrangigen Kreuzung die Vorfahrt des von rechts kommenden Pkw missachtete. Neben Sachschaden am Pkw verletzte sich mein Sohn leicht, Krankenwagen und Polizei wurden benachrichtigt. Diese Woche nun erhielt mein Sohn aufgrund seines Vergehens einen Bußgeldbescheid mit über 80 € Bußgeld sowie einen Punkt.
    Hat dies Auswirkung auf seine Zulassung zur Fahrprüfung? Ich finde, was die Punkte angeht, immer nur Informationen zum Begleiter, nie aber zum Fahrer selbst.
    Vielen Dank für Ihre Antwort.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 13. November 2017 um 11:28

      Hallo Sven,

      in der Regel sollte sich der Punkt nicht negativ auswirken.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  3. Emilia
    Am 28. September 2017 um 14:28

    Hallo,

    darf mein Begleiter während er mich beim Fahren begleitet schlafen oder muss er auch wach sein?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 16. Oktober 2017 um 9:27

      Hallo Emilia,

      laut § 48a Abs. 4 FeV gilt Folgendes: “Die begleitende Person soll dem Fahrerlaubnisinhaber 1. vor Antritt einer Fahrt und 2. während des Führens des Fahrzeugs, soweit die Umstände der jeweiligen Fahrsituation es zulassen, ausschließlich als Ansprechpartner zur Verfügung stehen, um ihm Sicherheit beim Führen des Kraftfahrzeugs zu vermitteln. Zur Erfüllung ihrer Aufgabe soll die begleitende Person Rat erteilen oder kurze Hinweise geben.” Demzufolge muss die Begleitperson also stets in der Lage sein, die Verkehrssituation zu überblicken.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  4. Karen C.
    Am 22. September 2017 um 18:23

    Hallo,

    meine Tochter hat soeben den Führerschein bestanden. Da sie aber erst nächste Woche 17 Jahre alt wird, bekommt sie erst dann die B17-Bescheinigung.
    Der Führerschein berechtigt ja auch zu AM-Fahrzeuge ( Mofa ….)fahren, gilt dies auch für die B17-Bescheinigung?
    Darf Sie gegebenen falls jetzt schon Mofa fahren?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 25. September 2017 um 11:38

      Hallo Karen,

      die anderen Klassen sind im B17-Führerschein enthalten. Da dieser für Ihre Tochter noch nicht gültig ist, dürften die anderen Klassen auch noch nicht gültig sein. Weitere Informationen erhalten Sie bei der zuständigen Führerscheinstelle.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  5. Trixi
    Am 15. August 2017 um 13:59

    Hallo, ich habe eine Frage: bin noch im begleitenden Fahren. Jetzt habe ich unrechtmäßig in einer Baustelle gewendet und man hat mich aus dem Auto heraus (hinter mir) fotografiert. Wenn da jetzt was kommt ist das zulässig? Und welche Strafe bekäme ich? Ich kann nichts im Bußgeldkatalog finden. Begleitperson war dabei. Danke für eine Antwort.

  6. Dagmar K.
    Am 15. August 2017 um 13:38

    Meine Tochter fährt seit Ihrem 17. Geburtstag begleitendes Fahren ab 17. Meine Frage ist, ab wann beginnt die Probezeit zu laufen. Ich hab mehrere Komentare gelesen und werde aber nicht schlau daraus.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 21. August 2017 um 11:45

      Hallo Dagmar.

      wie Sie dem obenstehenden Text entnehmen können, beginnt die Probezeit mit der Erteilung der Prüfbescheinigung.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  7. Halil K.
    Am 31. Juli 2017 um 18:34

    Hallo

    Ich hab eine Frage
    Ich wurde mit BF17 erwischt und hab aufbauseminar und alles gemacht hab auch jetzt mein Führerschein wieder.
    Aber ich wurde geblitz und mit toleranz abzug 24km/h.
    80€ 1 punkt
    Was passiert jetzt fuhrerschein entzug oder Behinderungtest?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 7. August 2017 um 11:21

      Hallo Halil,

      Sie müssen neben dem Bußgeld und dem Punkt mit einer Verwarnung und der Empfehlung zur Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung rechnen. Bei einem weiteren A-Verstoß oder zwei weiteren B-Verstößen droht Ihnen der Entzug der Fahrerlaubnis.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  8. Christina
    Am 12. Juli 2017 um 8:16

    Mein Sohn ist ohne Begleitperson von der Polizei erwischt worden. Welche Konsequenzen hat das für mich, die als einzige als
    Belgleitperson eingetragen ist ?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 17. Juli 2017 um 11:09

      Hallo Christina,

      unseres Kenntnisstandes nach muss nur der Fahrer mit Sanktionen rechnen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  9. Nico
    Am 29. Juni 2017 um 0:34

    Hallo
    und zwar : Ich habe vor ca 2 Monaten meinen Antrag für den Führerschein abgegeben mit den Formularen der Begleitperson.
    zu dieser zeit hatten meine Eltern beide keine Punkte. Mein Vater wurde jetzt vor 2 tagen geblitzt und hat dafür 2 punkte bekommen. Meine theoretische Prüfung mache ich in einer Woche. Darf ich dann wenn ich meinen Führerschein habe trotzdem mit meinem Vater als Begleitperson fahren?
    Vielen Dank für die Antwort

    • bussgeldkatalog.org
      Am 30. Juni 2017 um 16:19

      Hallo Nico,

      der Punktestand ist nur bei der Beantragung zu berücksichtigen. Wurde dieser bestätigt, sind Folgepunkte kein Problem für den BF17.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  10. Gaetano
    Am 7. Juni 2017 um 14:39

    Ich habe auch noch eine Frage:
    Ich bin 17 Jahre alt und werde erst im Februar 2018 18 Jahre alt. Ich habe vor kurzem den b17 abgeschlossen und möchte noch so schnell wie es geht noch den A2 machen.
    Wann könnte ich mit A2 beginnen?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 14. Juni 2017 um 9:01

      Hallo Gaetano,

      Sie können die Fahrschule mit 17 1/2 Jahren beginnen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  11. Justin
    Am 24. Mai 2017 um 11:10

    Hallo, in welchem Ländern darf ich überall mit meinem B17 Führerschein fahren?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 31. Mai 2017 um 8:22

      Hallo Justin,

      mit dem B17-Führerschein dürfen Sie nur in Deutschland fahren, außerdem wird er in Österreich anerkannt. In allen anderen Ländern wird das Dokument laut Angaben des ADAC nicht als ordnungsgemäßer Nachweis über das Bestehen einer gültigen Fahrerlaubnis anerkannt.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  12. Andreas
    Am 23. Mai 2017 um 22:45

    Hallo,

    Mein sohn hat den führerschein b17 und darf damit alleine in die arbeit fahren (sondergenehmigung) Frage dürfte er rein rechtlich dann auch mit einen Quad/Atv mit Lof zulassung in die arbeit fahren? Oder muss er da mit einen PKW fahren?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 24. Mai 2017 um 8:38

      Hallo Andreas,

      Sie können sich mit dieser Frage an die zuständige Fahrerlaubnisbehörde wenden.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  13. Adis
    Am 21. Mai 2017 um 21:33

    Ich werde am 13.06. 17 darf ich mein Führerschein auch vor dem 13.06. abholen oder erst am diesem Tag.
    Falls Ja, darf ich dann gleich mit meinem Roller fahren?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 24. Mai 2017 um 10:23

      Hallo Adis,

      Sie müssen mit der Behörde absprechen, ob es möglich ist, den Führerschein vorzeitig abzuholen. Die Fahrerlaubnis ist dann natürlich erst ab Ihrem Geburtstag gültig. Führen Sie vorher ein Fahrzeug, handelt es sich um Fahren ohne Fahrerlaubnis.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  14. Florian
    Am 17. Mai 2017 um 21:34

    Hallo,

    auch ich habe eine Frage zum Begleiteten Fahren mit 17.
    Ich bin jetzt fast 17 und habe ca. vor 3 Monaten mit der Führerscheinausbildung begonnen. Damals habe ich einen Antrag für Vater und Mutter als Begleitperson gestellt. Allerdings wurde nur dieser meines Vaters akzeptiert, da meine Mutter 2 P in Flensburg hat (davor hatte sie noch nie welche).
    Leider ist mein Vater nun während meiner Führerscheinausbildung verstorben und ich habe so praktisch keine Möglichkeit in der Zeit zwischen meinem 17. und 18. Geburtstag Auto zu fahren und damit Fahrpraxis und -erfahrung zu sammeln. Und das ist ja wohl nicht der Sinn des BF17, oder? Wir haben jetzt auch schon vieles an Geld in den Führerschein investiert und ein Abbruch der Ausbildung wäre jetzt ja auch irgendwie blöd…
    Gibt es in solchen Ausnahmefällen vielleicht eine Härteklausel bzw. Ausnahmegenehmigung auf persönliche Nachfrage bei der Führerscheinstelle, dass mich meine Mutter doch begleiten darf? Oder habe ich trotz meiner Situation wenig Chancen und kann auf keinen Erfolg hoffen? :)

    Danke für Ihre Hilfe und Antwort!

    • bussgeldkatalog.org
      Am 18. Mai 2017 um 8:32

      Hallo Florian,

      möglicherweise finden Sie in Ihrem Umfeld noch eine andere Person, die Sie begleiten kann. Außerdem besteht die Möglichkeit, dass Ihre Mutter eine Punkteabbaukurs besucht. Bei diesem kann sie einen Punkt abbauen und könnte Sie begleiten.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  15. Nicole
    Am 7. Mai 2017 um 13:31

    Hallo,
    ich werde nächsten Monat 18. und möchte dann meinen Führerschein abholen. Jedoch habe ich den rosa Zettelchen verloren, welchen ich zur bestandenen Prüfung erhalten habe und welcher als “Führerschein” gilt, wenn man 17 ist. Kann ich meinen richtigen Führerschein auch bekommen ohne den Zettel zu erhalten oder muss ich diesen neu anfordern. Wie viel kostet das und wie lange dauert das?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 8. Mai 2017 um 8:43

      Hallo Nicole,

      Sie können bei der zuständigen Führerscheinstelle nachfragen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  16. Tom
    Am 1. Mai 2017 um 22:41

    Hallo ich hab ein frage ich werde im Dezember 17 und wenn ich mein Führerschein habe wollte ich als begeleit Person mein Vater eintragen aber sein Führerschein würde 2 mal weggenommen und er hat Jetz seit 2 Jahren wieder einen er hat aber kein Punkte und fast 50 ist er wäre es ein Problem wenn ja was muss ich machen

    • bussgeldkatalog.org
      Am 2. Mai 2017 um 9:37

      Hallo Tom,

      die Begleitperson muss in der Regel unter anderem über 30 Jahre alt sein, seit mindestens fünf Jahren eine gültige Fahrerlaubnis der Klasse B besitzen und zur Zeit der Antragstellung maximal einen Punkt im Fahreignungsregister in Flensburg haben. Sie können sich mit Ihren Fragen zur Begleitperson auch an die zuständige Führerscheinstelle wenden.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  17. Sandy
    Am 29. April 2017 um 22:40

    Hallo,
    mein Sohn besitzt den “Führerschein mit 17”. An seinem 18. Geburtstag befinden wir uns voraussichtlich in Italien. Er hätte halt an dem Tag noch nicht den Kartenführerschein. Dürfte er auf der Heimreise (wenn er bereits 18 ist) mit der “Bescheinigung mit 17” und seinem Personalausweis in Italien fahren? Bzw. könnte man sich vorher bei der Führerscheinstelle eine entsprechende Genehmigung dafür ausstellen lassen? Wie sieht es aus, wenn wir durch Österreich fahren? Habe gehört, dass es dort akzeptiert wird?
    LG Sandy

    • bussgeldkatalog.org
      Am 2. Mai 2017 um 11:33

      Hallo Sandy,

      die deutsche Prüfbescheinigung wird im Ausland nicht anerkannt. Österreich bildet eine Ausnahme, denn in der Regel wird die deutsche Prüfbescheinigung dort anerkannt. Für weitere Fragen zu diesem Thema können Sie sich an die Führerscheinstelle wenden.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  18. mantamaniac99
    Am 14. April 2017 um 23:28

    Guten Abend,
    ich habe seit ca. 3 Monaten den BF17 schein und in einem Monat eine Einwöchige Schulung ca.50km von mir weg. Mit dem Zug müsste ich 2x Umsteigen und viel zu früh aufstehen und zu spät heimkommen. Übernachtungmöglichkeiten sind zwar vor ort gegeben aber soweit ich mitbekommen habe, unzumutbare Zustände. Ich würde deshalb gerne mit dem Auto meines Großvaters dort hin fahren und zwar alleine da er es kaum benötigt. Ist es möglich, da ich auch was von Sondergenehmigungen wegen Arbeit und Schule gehört habe?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 19. April 2017 um 11:12

      Hallo mantamaniac99,
      eine Ausnahmegenehmigung wird nur sehr selten erteilt. Dafür ist ein Antrag bei der Führerscheinstelle notwendig, welche eine intensive Prüfung durchführt. In der Regel ist zudem eine MPU notwendig, was mit hohen Kosten verbunden ist.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  19. Ibrahim
    Am 10. April 2017 um 19:08

    Hallo,

    mein Neffe wird am 14.04. 17 Jahre alt.
    Die Prüfung hat er bestanden, leider ist der 14.04. ein Feiertag und die Behörden haben geschlossen um die Prüfbescheinigung abzuholen.
    Welche Konsequenzen kann es geben, außer der des Busgeldes für das nicht mitführen der Bescheinigung?

    Lieben Dank im Voraus

    • bussgeldkatalog.org
      Am 13. April 2017 um 10:50

      Hallo Ibrahim,

      in der Tat droht Ihrem Neffen ein Bußgeld für das Nichtmitführen der Prüfbescheinigung.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  20. Dustin
    Am 8. März 2017 um 0:05

    Hallo :)
    Ich fragte mich was denn passieren würde wenn man jedoch den B17 hat aber allein ohne Begleitung erwischt wird

    • bussgeldkatalog.org
      Am 9. März 2017 um 11:39

      Hallo Dustin,

      davon sollten Sie absehen, denn hierbei handelt es sich um “Fahren ohne Fahrerlaubnis”. Dies kann zum Verlust des Führerscheins führen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  21. tb
    Am 5. März 2017 um 13:37

    Hallo,
    ich habe eine Sondergenehmigung, dass ich(17 Jahre) alleine in die Arbeit fahren kann. Darf ich ebenfalls alleine tanken fahren, wenn die Tankstelle auf direktem Weg zu meiner Arbeitsstätte ist?

    Vielen Dank!

    • bussgeldkatalog.org
      Am 6. März 2017 um 9:24

      Hallo,

      Sie haben die Möglichkeit, bei der Führerscheinstelle nachzufragen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  22. Zaman
    Am 1. März 2017 um 9:13

    Guten Tag
    Mit welche Konsequenzen muss man als Fahrschüler beim Fahren ohne Begleitperson in Österreich rechnen?

    Danke im Voraus

    • bussgeldkatalog.org
      Am 2. März 2017 um 10:26

      Hallo Zaman,

      Österreich akzeptiert als einziges Land den B17-Führerschein. Auf den Begleiter dürfen Sie allerdings dann nicht verzichten. Zwar dürfen in Österreich Inhaber des L17-Scheins bereits allein ein Fahrzeug führen, allerdings sind bei Dokumente nicht dasselbe.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  23. Claudia
    Am 22. Februar 2017 um 10:12

    Im Gesetz steht das der Begleiter 5 Jahre seinen Führerschein haben muss. Heisst das ununterbrochen? Habe ihn seit 25 Jahren, musste ihn aber mal wegen zu schnellen fahren für 1 Monat abgeben.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 23. Februar 2017 um 11:39

      Hallo Claudia,

      Grundsätzlich sollte das vergangene Fahrverbot dem Vorhaben nicht im Wege stehen, wenn mittlerweile die Punkte getilgt worden sind.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  24. Alex
    Am 4. Januar 2017 um 8:49

    Hallo,

    wenn der Führerschein mit 17 beantragt wird, die Fahrprüfung aber erst nach dem 18. Geburtstag absolviert wurde, muss dann der Führerschein erneut beantragt werden oder reicht die Beantragung für den B17 Führerschein aus?

    Vielen Dank im Voraus

    Alex

    • bussgeldkatalog.org
      Am 5. Januar 2017 um 10:04

      Hallo Alex,

      ob es dafür einer gesonderten Beantragung bedarf, können Sie am besten direkt bei der Führerscheinstelle in Erfahrung bringen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

      • Alex
        Am 8. Januar 2017 um 20:22

        Vielen Dank für die Antwort.

        Gruß

        Alex

  25. Janine
    Am 16. Dezember 2016 um 22:26

    Hallo,
    Ich hab meinen B17 Führerschein bereits.
    Was würde passieren wenn ich mit meiner Begleitperson fahren würde und diese Alkohol konsumiert hat? Und gibt es eine Promillegrenze?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 19. Dezember 2016 um 10:51

      Hallo Janine,

      auch für die Begleitperson gilt die 0,5 Promillegrenze. Auch darf sie nicht unter dem Einfluss anderer Rauschmittel stehen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  26. Christian
    Am 12. Dezember 2016 um 10:51

    Ich wollte als Begleitperson bei meiner Tochter eintragen lassen. Hatte aber danach eine Geschwindigkeitsüberschreitung und 2 Punkte bekommen. Nun meine Frage an Sie, Sie schreiben “nur maximal ein Punkt im Fahreignungsregister zum Zeitpunkt der Antragstellung”. Laut Aussage unser Führscheinstelle stimmt diese Aussage nicht, denn wenn jemand sogar eintragen ist und danach auch 2 Punkte bekommt, wird diese Person herausgestrichen.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 15. Dezember 2016 um 10:45

      Hallo Christian,

      gemäß § 48a FeV darf die Begleitperson bei Antragstellung einen Punkt haben. Es wird dort keine Aussage dazu getroffen, was passiert, wenn die Begleitperson noch einen Punkt erhält.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  27. David
    Am 4. Dezember 2016 um 13:37

    Hallo,

    Super Hilfe und danke für die Betreuung im Blogbeitrag.

    Auch ich habe eine Frage, deren Antwort ich in keinem Gesetz finde: Was passiert, falls eine eingetragene Begleitperson den Führerschein zwar besitzt aber nicht dabei hat?

    Liebe Grüße David

    • bussgeldkatalog.org
      Am 5. Dezember 2016 um 10:17

      Hallo David,

      die Begleitperson hat die Pflicht den Führerschein mit sich zu führen. Ist dies nicht der Fall, kann ein Verwarngeld verhängt werden und der Führerschein muss nachgereicht werden.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  28. Sabrina
    Am 30. November 2016 um 17:06

    Ich hab eine Frage wo muss ich mich melden oder fragen wenn ich mit dem b17 alleine fahren will zumindestens bis in die Arbeit? Und wieder heim?!

    • bussgeldkatalog.org
      Am 1. Dezember 2016 um 10:35

      Hallo Sabrina,

      unseres Wissens gibt es da keine Ausnahme. Die Bedingung für den B17-Führerschein ist, dass eine Begleitperson im Fahrzeug ist. Es gibst zwar bei Berufskraftfahrer-Azubis Ausnahmeregelungen, aber diese beziehen sich auf den normalen Führerschein und nicht den B17. Die Azubis dürfen dann unter bestimmten Auflagen allein mit dem Fahrzeug fahren. Häufig muss zuvor aber eine MPU absolviert werden. Falls Sie sich noch genauer informieren möchten, empfiehlt sich der Weg zur zuständigen Fahrerlaubnisbehörde. Diese ist für alle Belange rund um den Führerschein zuständig.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  29. Potz
    Am 25. November 2016 um 2:35

    Moin,

    Möchte mich in den nächsten wochen als begleitender Fahrer für 2 Jugendliche eintragen lassen,
    habe zwar keine Punkte, und das bei ca. 60.000 km im Jahr,
    aber letzte Woche, wurde ich geblitzt, ca 55 km/h im dunkeln, am nächsten Tag bin ich die Strecke noch
    mal abgefahren, es war ne 30 Zone :o(((

    Meine Frage : geht das noch ???

    Beste Grüße

    • bussgeldkatalog.org
      Am 28. November 2016 um 9:42

      Hallo Potz,
      um sich als Begleitperson beim Führerschein ab 17 eintragen zu lassen, darf sich unter anderem zum Zeitpunkt der Antragsstellung nur ein Punkt auf Ihrem Flensburger Konto befinden. Nach dieser Geschwindigkeitsüberschreitung von 25 km/h müssen Sie in der Regel mit einem Bußgeld in Höhe von 80 Euro und einem Punkt rechnen. Wenn Sie zuvor keine Punkte erhalten haben, dürfen Sie sich normalerweise immer noch als Begleitperson eintragen lassen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  30. Thomas
    Am 15. November 2016 um 19:13

    Hallo,
    mein Sohn möchte zu seinem 17. Geburtstag die Fahrerlaubnis zum begleitenden Fahren besitzen. Wie lange vor dem 17.Jahrestag kann er mit der Fahrschule anfangen?
    Kann er den Motorradführerschein gleich mitmachen?
    Danke für die Antwort
    Thomas

    • bussgeldkatalog.org
      Am 17. November 2016 um 11:17

      Hallo Thomas,

      Ihr Sohn kann frühstens mit 16,5 Jahren mit der Fahrschule beginnen. Beim Motorradführerschein kommt es darauf an, welche Klasse es am Ende sein soll. Grundsätzlich kann die Fahrschule stets nur ein halbes Jahr vor Erreichung des Mindestalters begonnen werden.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

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