Mit einem Führerschein der Klasse 5 fahren: Bestimmungen
Letzte Aktualisierung am: 22. August 2024
Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten
Was ist die Führerscheinklasse 5 heute wert?
Inhaber alter Führerscheinklassen sind sich heutzutage oft unsicher, welche Fahrzeuge sie mit ihrer Fahrerlaubnis überhaupt fahren dürfen.
Im Zuge mehrerer Führerscheinreformen änderten sich nicht nur die erlaubten Fahrzeugarten je Führerscheinklasse, auch die Namen der einzelnen Führerscheine wurden angepasst.
Ein Führerschein der Klasse 5 erlaubte in der BRD früher beispielsweise das Führen von landwirtschaftlichen Maschinen samt Anhänger.
Doch was ist, wenn die 5er Führerscheinklasse in der DDR erworben wurde? Und wie haben sich die Befugnisse der Besitzer alter Klassen im Laufe der Reformen verändert? In diesem Ratgeber dreht sich alles um den alten Führerschein der Klasse 5.
Inhaltsverzeichnis:
FAQ: Führerscheinklasse 5
Die aktuellen Entsprechungen der Klasse finden Sie in dieser Tabelle.
Erhebliche Unterschiede gibt es insbesondere zwischen dem BRD und dem DDR-Führerschein, da beide Staaten die Führerscheinklasse 5 erteilten. Zudem wurden die Berechtigungen im Laufe der Zeit immer wieder angepasst, sodass sich auch dadurch Abweichungen ergeben.
Ja, bis 2033 müssen alle Autofahrer zum Kartenführerschein wechseln. Die Fristen, um den Führerschein umzuschreiben, hängen dabei entweder vom Geburtsjahr oder dem Jahr des Führerscheinerwerbs ab.
Tabelle: Diese Fahrerlaubnisklassen bekommen Sie für die alte Führerscheinklasse 5
Je nachdem, wo und wann alte Klassen erworben wurden, entsprechen sie unterschiedlichen aktuellen Führerscheinen. Dies gilt bei einem Führerschein der Klasse 5 besonders: Haben Sie diesen in der DDR erworben, dürfen Sie damit heutzutage deutlich mehr Fahrzeuge führen, als mit seinem Pendant aus der BRD.
Folgende Tabelle zeigt Ihnen auf, welche Fahrerlaubnisklassen Sie bekommen, wenn Sie Ihren Führerschein der Klasse 5 umschreiben lassen:
Wann und wo erteilt? | Entsprechungen | Schlüsselnummern |
---|---|---|
BRD - vor dem 1.01.1989 | AM, L | L 174, 175 |
BRD - ab dem 1.01.1989 | L | L 174 |
DDR - vor dem 1.12.1954 | AM, A1, A2, A, B, BE, C1, C1E, CE, L, T | C 172 BE 79.06 |
DDR - zwischen dem 1.12.1954 un dem 31.03.1980 | AM, A1, A, B, BE, C1, C1E, C, CE, L, T | C 172 A1 79.05 A 79.03, 79.04 BE 79.06 |
DDR - ab dem 1.04.1980 | AM, A1, A, B, BE, C1, C1E, C, CE, L, T | C 172 A1 79.03, 79.04 A 79.03, 79.04 BE 79.06 |
Wenn Schlüsselnummern alte Klassen begleiten: Die Führerscheinklasse 5 im Detail
Insbesondere beim DDR-Führerschein sind die aktuellen Entsprechungen des Scheins an eine Reihe von Schlüsselnummern gekoppelt. Diese beschränken oder erweitern die Befugnisse des Führerscheininhabers.
Eine gute Kenntnis der Bestimmungen dieser Schlüsselnummern ist von bedeutender Wichtigkeit: Fahren Sie beispielsweise mit einem Kfz, welches aufgrund einer solchen Nummer nicht in Ihrem Führerschein eingeschlossen ist, liegt der Tatbestand des Fahrens ohne Fahrerlaubnis vor. Dies kann mit einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder einer entsprechend hohen Geldstrafe geahndet werden.
Lkw, Motorrad, Roller, Anhänger: Was dürfen Sie mit einem Führerschein der Klasse 5 fahren?
In der BRD galt der 5er Führerschein als Landwirtschaftsschein. Inhaber können somit landwirtschaftlich genutzte Maschinen führen, deren bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit 40 km/h beträgt.
Auch selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Futtermischwagen und Stapler dürfen mit dem Führerschein der Klasse 5 gefahren werden. Dank der Schlüsselzahl 174 dürfen Sie auch einachsige Anhänger an ein landwirtschaftliches Zugfahrzeug kuppeln, sofern folgende Voraussetzungen gegeben sind:
- Die Höchstgeschwindigkeit der Zugmaschine beträgt 35 km/h.
- Die Kombination wird mit maximal 25 km/h gefahren.
Inhaber einer 5er DDR-Führerscheins dürfen unter anderem folgende Fahrzeuge zusätzlich führen:
- Autos mit Anhängern über 750 kg Gesamtmasse
- Lkw mit einer Gesamtmasse von bis zu 7,5 Tonnen
- Traktoren
Reicht ein alter Führerschein der Klasse 5 für Quads aus?
Rund um die alten Klassen kreist am häufigsten die Frage nach der Erlaubnis, mit den beliebten Quads zu fahren. Hier gilt dem Ausstellungsdatum Ihres Führerscheins ein besonderes Augenmerk: Haben Sie Ihren Führerschein der Klasse 5 vor 1989 in der BRD erworben, dürfen Sie damit Quads fahren, welche:
- eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h und
- einen Hubraum von maximal 50 ccm
vorweisen können.
Besitzen Sie hingegen einen DDR-Führerschein der Klasse 5, können Sie Quads unbegrenzter Leistung fahren. In diesem Fall verfügen Sie nämlich faktisch über einen B-Führerschein.
Die Angaben zu dem Führerschein Klasse 5 in der BRD sind falsch-
Ich bin 71 Jahre alt und habe mit 16 den Führerschein Klasse 5 gemacht.
Damals durfte man ein Kleinkraftrad mit 50 ccm und 40 h/km Höchstgeschwindigkeit fahren.
Ein Freund von mir hat zur gleichen Zeit den Führerschein Klasse 4 gemacht.
Damit durfte ein Kleinkraftrad mit 50 ccm ohne Geschwindigkeitsbeschränkung gefahren werden und zusätzlich
durfte man Traktoren mit Anhänger fahren.
Unsere alten Fahrerlaubnisse wurden umgetauscht. Ich hatte Klasse 5 ohne Hänger, meine Frau Klasse 3. In der neuen Fahrerlaubnis haben wir jetzt die selben Berechtigungen. Von der Berechtigung große Lkws zu fahren ist nix übrig.!?!
Hallo Hofmann,
die Informationen können unter folgendem Artikel nachgelesen werden: https://www.bussgeldkatalog.org/fuehrerscheinklassen-alt/#fuehrerscheinklassen_in_deutschland_alt_und_neu_in_der_uebersicht
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Hallo, am 14.06.1979 wurde mir in der damaligen DDR die Fahrerlaubnis Klasse 5 erteilt. 1990 wurde mein DDR-Führerschein durch die Stadt Duisburg in einen neuen Führerschein mit Eintrag der Klassen 2 und 3 umgetauscht. OK, Klasse 2 ist Geschichte, aber darf ich mit der (alten) Klasse 3 auch heute noch Kleinkrafträder bis 125 ccm (also neue Klasse A1) ohne Einschränkungen fahren? Gilt hier der Bestandsschutz für die Fahrerlaubnis aus 1979 (also vor dem 01.04.1980), oder zählt einzig das nachträgliche Datum aus 1990? Letzteres würde ja bedeuten, dass der immer wieder betonte Bestandsschutz aufgehoben ist.
Gruss
Ursula
Ich möchte wissen was man 1976 mit dem Führerschein Klasse 5 fahren durfte!!!
Kollege meint er durfte Mokick bis 40km/h fahren!?
Hallo, ich habe Lkw Führerschein Klasse 5 1987 gemacht. Frage, darf ich damit heutige Klasse T fahren ? Durch Umtausch ist nur Klasse L eingetragen, C1e. Mfg
Hallo,habe einen Führerschein Klasse 5 von 14.03.1986,und was darf ich alles da mit Fahren (2007 neuer Führerschein mit Eintrag BE,C1E, CE,M,S,L,T) ist das richtig oder?. Mfg Wolfgang
Der Bericht von John M.B. entspricht der Tatsache.mit dem alten führerschein der kl.5. des ist noch mehr als ungerecht das ist
eine sauerei.Die wo sowas gemacht haben gehören entlassen da läuft was falsch bei diesem Staat da wäre ein berichtigung angebracht.
Führerschein alt KL5 ist Führerschein KL5.egal wenn ausgestellt.
Mfg.J.Z.
Hallo, habe einen Führerschein Klasse 5 von 1990. was bedeutet bei T die181?
Hallo Maria,
die Schlüsselzahl 181 bedeutet: “Klasse T, nur gültig für Kraftfahrzeuge der Klasse S (seit dem 19.1.2013 AM)”
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Hallo, ich besitze seit 06.03.1981 den DDR Führerschein Klasse 5 (1986 neuer Führerschein mit Eintrag B,C,E,M,T)
Was darf ich heute noch fahren? Muss ich mich ein ärztlichen Untersuchung unterziehen um bestimmte Fahrzeuge führen zu dürfen?
Mfg
Frank-Michael
Hallo! Ich möchte gerne wissen, wie kann man einen Moldawische Führerschein mit Klasse H, in einen Deutschen Führerschein wechseln ?
Hallo Tomita,
möchten Sie Ihren Führerschein umschreiben lassen, müssen Sie sowohl eine Untersuchung des Sehvermögens, einen Nachweis über Erste Hilfe als auch einen Nachweis der gesundheitlichen Eignung vorlegen. Des Weiteren müssen Sie eine theoretische und praktische Prüfung ablegen. Nähere Informationen erhlaten Sie bei der zuständigen Führerscheinstelle.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Was soll eigentlich der Hickhack wann man eine bestimmte Führerscheinklasse gemacht hat z.B. Klasse: 5 BRD. Führerscheinprüfung ist Führerscheinprüfung egal zu welcher Zeit eine Fahrerlaubnis erteilt wurde. Meines Erachtens ist es nur Geldmacher ei. Genauso wie mit der so genanten Mofa Prüfbescheinigung. Erst wird die Klasse M mit der Klasse S als Klasse AM zusammengelegt. Klasse M war schon immer eine Mofa Prüfbescheinigung. Und dann auf einmal gibt es Sie doch wieder als Mofa Prüfbescheinigung. Ich sage: Alles nur Schikane! Ich kenne kein anders Land wie Deutschland was Ihre Fahr Lizenznehmer so schikaniert. Erst gibt es Guddis, und dann wieder voll eines mitten in die Fresse. Was ich damit sagen will ist ganz einfach zu verstehen. Die wo eine Führerscheinklasse am Tage der Erscheinung gemacht haben werden belohnt. Und die wo Sie später gemacht haben sind klar im Nachteil. Und dürfen dann auch noch zusätzlich die nötigen Fahr Lizenzen nachträglich erwerben, während sich die anderen freuen dürfen. Im Klartext, eine Bodenlose Unverschämtheit was da Unser lieber Staat und Lizenzgeber da anstellt. Einfach Ungerecht den Anderen gegenüber. Ich sage eine Führerscheinprüfung die später gemacht wurde ist genau so viel Wert, wie eine die früher gemacht wurde. MfG Joh M B…..
Hallo,
ich habe meine Fahrerlaubnis 1969 in der DDR erworben Klasse 1 und 5.
1984 habe ich dann einen Führerschein bekommen.
Ausstellungsdatum 30.10.1984 ( 1969).
Darf damit auch weiterhin LKW’s bis 7,5 Tonnen fahren ?
MfG
Hans
Hallo Hans,
das sollte in der Regel möglich sein, wenden Sie sich bitte auch an die Führerscheinbehörde zur Abklärung.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Hallo!
Darf man mit der Führerscheinklasse 5, erworben in der BRD vor dem 01.01.1989, eine Piaggio Ape fahren?
Was bedeuten die Schlüsselzahlen L 174 und 175 bzgl. dieser Fahrerlaubnis und wo finde ich diese?
Liebe Grüße,
Lydia
Hallo Lydia,
alle Erläuterungen zu den Schlüsselzahlen finden Sie auf https://www.bussgeldkatalog.org/schluesselzahlen-fuehrerschein/. Diese beziehen sich in Ihrem Fall nur auf den Führerschein der Klasse L. Mit der Klasse AM dürfen Sie unter anderem zweirädrige Kleinkrafträder (auch mit Beiwagen) mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ oder einer maximalen Nenndauerleistung bis zu 4 kW im Falle von Elektromotoren führen.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Hallo, meine Frage ist ich habe meine Klasse 1 seit den 04.1982, Klasse 3 seit 03.1984, Klasse 2 seit 02.1986 welche Klassen bleiben erhalten und mit welchen Einschränkungen habe ich zu rechnen?
Hallo Peter,
folgende Klassen sollten Sie erhalten: AM, A1, A2, A, L 174/175, B 79.06, BE, C1 171, C1E, CE 79, C172, L 174/175
Die Ziffern hinter der Klasse sind Schlüsselzahlen, welche Sonderregelungen darstellen. Mehr erfahren Sie in unserem Ratgeber: https://www.bussgeldkatalog.org/fuehrerschein-umschreiben/
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Ich besitze eine Fahrerlaubnis Klasse 1 +5 aus DDR-zeiten von 1975. Ich bin jetzt 63 Jahre. Kann ich heute noch einen LKW fahren natürlich müsste ich mich von einen Arzt untersuchen müssen?
MfG
Johannes
Hallo S. Johannes,
mit dem Führerschein der Klasse 1 und 5, die vor 1982 ausgestellt wurden, dürfen Sie in der Regel Fahrzeuge bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von bis zu 7,5 Tonnen fahren. Eine ärztliche Untersuchung ist derzeit üblicherweise nicht notwendig. Hier sollten Sie jedoch auf Eintragungen eventueller Schlüsselzahlen achten, da diese die erlaubten Fahrzeuge einschränken können. Die zuständige Führerscheinbehörde kann Sie bezüglich der Schlüsselzahlen aufklären.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Der alte Klasse 5 – Führerschein, vor 1989 gemacht, berechtigte auch zum Fahren von Leicht-Pkw mit einem Leergewicht von 350 kg und 50 ccm Hubraum ohne Geschwindigkeitsbegrenzung. Wir haben damals nach und nach verschiedene solcher Leichtautos gehabt. Die fuhren dann etwa 50 bis 55 km/h, bei günstigen Bedingungen auch mal knapp über 60 km/h. Im Zuge der Umstellung auf die Klasse AM ist die Höchstgeschwindigkeit dann auf 45 km/h beschränkt worden. Dürfen wir nun nicht mehr unser altes (schnelleres) Leichtauto fahren?
Hallo Kalle,
die Führerscheinklasse AM berechtigt ausschließlich zum Fahren von zwei- und dreirädrigen Kleinkrafträdern sowie vierrädrigen Leichtkraftfahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einem Hubraum von nicht mehr als 50 ccm bei Verbrennungsmotoren bzw. einer Nenndauerleistung bis zu 4 kW bei Elektromotoren. Wenn Ihr Fahrzeug diesen Anforderungen nicht entspricht, dürfen Sie es mit dem AM-Führerschein nicht fahren.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org