Führerscheinsperre: Gründe und Fristen für den Fahrerlaubnisentzug
Letzte Aktualisierung am: 20. August 2024
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Führerscheinsperre als Sanktion bei schweren Verkehrsverstößen
Wer gegen die Straßenverkehrsordnung (StVO) verstößt, dem drohen bei einer Überführung Sanktionen in unterschiedlichem Ausmaß. Während kleinere Verstöße oftmals mit einem Bußgeld abgegolten und für den verhaltensauffälligen Fahrer leicht zu verschmerzen sind, bescheren schwerwiegendere Ordnungswidrigkeiten ihm auch schon einmal Punkte in seinem Flensburger Sündenregister oder sogar ein Fahrverbot.
Im schlimmsten Fall kommt es zu einem Entzug der Fahrerlaubnis. Eine solche Maßnahme kann von einem Gericht oder einer Verwaltungsbehörde angeordnet werden. Der Kraftfahrer muss daraufhin seinen Führerschein abgeben und verliert damit jegliche Erlaubnis mit einem Fahrzeug am Straßenverkehr teilzunehmen. Zusätzlich wird eine Führerscheinsperre gegen ihn verhängt. In der festgesetzten Zeit darf der Verkehrssünder nicht als Fahrer eines fahrerlaubnispflichtigen Kfz am Straßenverkehr teilnehmen.
Welchen Zeitraum kann die Fahrerlaubnissperre umfassen? Wann dürfen Sie den Führerschein nach der Sperre neu beantragen? Gibt es eine Möglichkeit, die Führerscheinsperre zu verkürzen? Im folgenden Ratgeber erfahren Sie es.
Inhaltsverzeichnis:
FAQ: Führerscheinsperre
Eine Führerscheinsperre geht stets mit der Entziehung der Fahrerlaubnis einher. Dies kann beispielsweise aufgrund von acht Punkten in Flensburg, Drogen und/oder Alkohol am Steuer geschehen.
Eine Führerscheinsperre dauert mindestens sechs Monate und höchstens fünf Jahre. In Ausnahmefällen kann auch eine dauerhafte Sperrfrist verhängt werden.
Diese Möglichkeit gibt es tatsächlich. Sie geht jedoch mit bestimmten Auflagen einher. Der betroffene Kraftfahrer darf vor allem keine Gefahr mehr im Verkehr darstellen. Dass er über die notwendige Fahreignung verfügt, kann er beispielsweise durch ein positives MPU-Gutachten nachweisen.
Führerscheinsperre: Die häufigsten Gründe der Entziehung der Fahrerlaubnis
- Alkohol und Drogen am Steuer: Wer wiederholt betrunken Auto gefahren ist oder sehr hohe Promillewerte (ab 1,1 Promille) aufweist, kann die Fahrerlaubnis verlieren und mit einer Sperre vom Führerschein bestraft werden. Bei welchen Mengen Sie bei einer Drogenfahrt den Führerschein einbüßen, hängt von der jeweiligen Behörde ab.
- Geschwindigkeitsüberschreitungen: Eine Sperre der Fahrerlaubnis wegen eines Tempoverstoßes ist sehr unüblich und meist erst bei sehr hohen Geschwindigkeiten oder Wiederholungstätern vorgesehen. In der Regel erhalten die Täter nur ein Fahrverbot.
- Rotlichtverstoß: Auch hier ist eine Führerscheinsperre weniger zu erwarten als ein zeitweiliges Fahrverbot. Allerdings können schwere Rotlichtverstöße (länger als eine Sekunde) mit besonderer Gefährdung zum Entzug der Fahrerlaubnis führen.
- Volles Punktekonto: Wer das Verkehrssünderkonto in Flensburg mit acht Punkten belastet, verliert die Fahrerlaubnis und erhält eine Führerscheinsperre.
- Probezeit: Fahranfänger stehen in den ersten beiden Jahren unter besonderer Beobachtung. Begehen sie mehrere Verstöße gegen das Verkehrsrecht, kann Ihnen die Fahrerlaubnis entzogen werden.
Führerscheinsperre: Wie lang kann sie ausfallen?
Im Gegensatz zum Fahrverbot, welches auf maximal drei Monate beschränkt ist, umfasst die Führerscheinsperre einen größeren Zeitraum. Sie beträgt mindestens sechs Monate und dauert in der Regel maximal fünf Jahre. In besonders extremen Fällen kann das Gericht auch eine lebenslange Führerscheinsperre gegen den Verkehrsgefährder verhängen. Durchschnittlich liegt die Sperrzeit für den Führerschein jedoch zwischen sechs und elf Monaten.
Viele Betroffene fragen sich bei einer Führerscheinsperre, ab wann diese in Kraft tritt. Antwort: Ab dem Zeitpunkt, an dem das Urteil rechtskräftig wird, erlischt ihre Berechtigung, ein Fahrzeug zu führen und sie machen sich des Fahrens ohne Fahrerlaubnis strafbar, sollten sie sich dennoch hinter das Lenkrad setzen.
Ist für Ihren Führerschein die Sperre abgelaufen, erhalten Sie ihn nicht automatisch zurück. Sie müssen die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis explizit beantragen. Erst wenn Sie den Schein in der Hand halten, sind Sie berechtigt, wieder zu fahren. Damit Sie nicht unnötig lange auf diesen Moment warten müssen, können Sie den Antrag bereits drei Monate vor Ablauf der Führerscheinsperre bei der zuständigen Behörde einreichen. Bei längeren Führerscheinsperren kann auch bereits sechs Monate vor Ablauf der Sperrfrist der Antrag auf die Führerschein-Wiedererteilung gestellt werden.
In der Behörde wird anschließend geprüft, ob Sie die Fahrerlaubnis problemlos zurückerhalten oder erst bestimmte Auflagen erfüllen müssen. So kann die Fahrerlaubnisbehörde eine neue Fahrerlaubnisprüfung oder eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) anordnen, bevor sie dem Antrag stattgibt.
Wann können Sie beim Führerschein die Sperre früher aufheben lassen?
Wer seine Führerscheinsperre vorzeitig beenden möchte, kann dies bei dazu berechtigten Gerichten beantragen. Welche Gerichte dies sind, kann Ihnen ein Anwalt für Verkehrsrecht verraten. Damit Ihr Antrag Aussicht auf Erfolg hat, sollten Sie nachweisen, an welchen Schulungsmaßnahmen Sie teilgenommen haben, um Ihr Verkehrsverhalten künftig zu verbessern. Auf diese Weise kann die Führerscheinsperre um bis zu drei Monate verkürzt werden.
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Guten Abend. Ich bräuchte dringend eine Rückmeldung. Mein Sohn 17 hat eine Führerschein Sperre erhalten. Bis zu seinem 21’sten Lebensjahr darf er kein Auto Führerschein machen. Aber er fährt eine 125er. Jetzt meint er mir als seine Mutter weiß machen zu wollen, dass er mit seiner 125er Maschine weiter fahren zu dürfen.
Trotz Führerschein Sperre?
Könnt ihr mir da eventuell weiterhelfen?
LG Mareikje E
Bin gefahren ohne Führerschein hab nie einen gehabt. Würde gerne einen machen Sperrfrist nach dem Verfahren ist vorbei wo melde ich mich? Lg Nicole Sommer
mein Enkel ist zum 2.mal beim fahren mit ungedrosselten Roller erwischt worden muß er jetzt mit einer Sperre für den Führerschein rechnen er wird im Mai 17 und wollte mit dem Führerschein beginnen…
L.G Kastl
Meine freund hat der Fahrarlaubnis entegozogen , er hat 7 punkte in seine fureschein , und eine punckt nicht won er er hat der auto nicht gefahren und in gesamt sind jetz 8 punkten der verwaltungsgeicht hat uns mitgeteillen der punkt kann nicht loschen werden weil ist eine rechtkraftig weis ich nicht was , aber beim kreis Segeber wir haben sofort gesicht der daten won fahren in 2 tage wenn uns der busgeld bekommen nahaus mit foto on andere mann und wolte nicht fahrer vechsel weil der mann leben nicht in deutschland und meine mann muss jetz tragen der schuld wie kommt das ? ich war zum anwalt und der wolten geld aber ist nicht sicher wenn schaft oder nicht , der problem ist so wir haben dokument won der mann ausweiss fuhreschein foto und habe auch gesicht der foto won meine mann das ist nicht normla uns tragen diese punkt , wie arbeiten der gericht hier ? wenn nicht finden der schulden nehmen andere person ? so viel inkompetenz gibt es in deutschland? der Koruption habe ich gesehen wiel mann wiel aber so inkommpetenz bis jetz nicht was machen weiter ? ich kann nicht wek gehen in meine land bis der stadt nich bezahlen alles meine schmerzgeld dann muss ich hier bleiben aber der fureschein ist das richtig was machen weiter?