Wo Sie Fundtiere abgeben können

Von Thomas R.

Letzte Aktualisierung am: 23. August 2024

Geschätzte Lesezeit: 7 Minuten

Hund oder Katze gefunden – Was kann ich tun?

Der zuständige Tierschutzverein muss Fundtiere wie Katzen und Hunde versorgen.
Der zuständige Tierschutzverein muss Fundtiere wie Katzen und Hunde versorgen.

Straßentiere sind in vielen Ländern Europas ein Problem. Tierheime sind oft überfüllt. Dazu kommt, dass beispielsweise Hunde in vielen Staaten in erster Linie als Nutztiere angesehen werden, nicht als Partner und Familienmitglied. Entsprechend sorgt ein hoher Ausschuss dafür, dass mehr und mehr Hunde auf der Straße landen und von artgerechter Tierhaltung oft nicht die Rede sein kann.

In Deutschland sehen die Verhältnisse anders aus. Doch auch hier werden Kleintiere gefunden, bei denen nicht ganz klar ist, ob diese ein Zuhause besitzen oder nicht. Oft werden diese dann als Fundtiere bezeichnet.

Doch was steckt eigentlich hinter diesem Begriff? Und was unterscheidet herrenlose Tiere von Fundtieren? Der vorliegende Ratgeber geht diesen Fragen auf den Grund. Außerdem hält er Handlungsempfehlungen bereit, denen Sie folgen sollten, wenn Sie ein Tier gefunden haben und Ihnen sein Wohl am Herzen liegt. Nicht zuletzt wird erklärt, welche besonderen Umstände bei verletzten Tieren zu beachten sind.

FAQ: Fundtiere

Sind Fundtiere herrenlose Tiere?

Nein. Herrenlose Tiere wurden ausgesetzt oder hatten nie einen Besitzer.

Wer kümmert sich um Fundtiere?

Üblicherweise schließen Gemeinden einen Fundtiervertrag mit einem Tierschutzverein ab. Dieser kümmert sich dann um Fundtiere in der Gemeinde. Wie Sie sich verhalten sollten, wenn Sie ein Tier finden, erfahren Sie hier.

Muss der Tierschutzverein jedes Fundtier aufnehmen?

Prinzipiell muss der Verein ein Fundtier der Gemeinde annehmen, da er einen entsprechenden Vertrag mit der Gemeinde hat. Häufig werden solche Haustiere aber als herrenlose Tiere bezeichnet, womit eine Aufnahme nicht notwendig ist.

Herrenlose Tiere und Fundtiere – Der feine Unterschied

Viele Tierschutzvereine kritisieren den Umgang, den viele Gemeinden mit hilfsbedürftigen Haustieren pflegen. Dem geht voraus, dass bestimmte Faktoren maßgebend dafür sind, wie mit Tierfunden umgegangen wird. Die offizielle Unterscheidung zwischen Fundtier und herrenlosem Tier ist vor allem für Laien eher verwirrend, weshalb die Begriffe im Folgenden genauer betrachtet werden. So heißt es in einer rheinland-pfälzischen Regelung:

Bei der Unterscheidung, ob es sich um ein herrenloses oder um ein verlorenes Tier handelt, ist bei aufgefundenen Katzen anzunehmen, dass es sich in der Regel nicht um ein Fundtier handelt, es sei denn, äußere Merkmale […] deuten darauf hin, dass das aufgefundene Tier noch eine Eigentümerin oder einen Eigentümer hat und somit als Fundtier anzusehen ist.“

Die Formulierung „äußere Merkmale“ kann sich auf ein sichtbares Halsband, Tätowierungen und Mikrochips beziehen. Doch auch ein sehr vertrauliches Verhalten und ein guter Pflegezustand des Tieres fallen unter diesen Begriff.

Die einzelnen Kommunen schließen in der Regel mit einem Tierschutzverein einen sogenannten Fundtiervertrag ab. Daraus folgt: Als Vertragspartner verpflichtet sich der Tierschutzverein, sich um die Fundtiere der betreffenden Gemeinde zu kümmern. Um etwaige Kosten zu decken, entrichtet die Kommune dann einen Pauschalpreis an die Vereinskasse.
Katze gefunden: Eine Katze ist Ihnen zugelaufen? Stellen Sie zunächst fest, ob das Tier nicht bereits ein Zuhause hat.
Katze gefunden: Eine Katze ist Ihnen zugelaufen? Stellen Sie zunächst fest, ob das Tier nicht bereits ein Zuhause hat.

Durch dieses soziale Netz fallen herrenlose Haustiere jedoch komplett. Herrenlos bedeutet allgemein: Sie sind von vornherein freilebend oder wurden von ehemaligen Haltern ausgesetzt. Dabei kritisieren vor allem Tierschützer, dass sich die zuständigen Behörden in ihren eigenen Formulierungen widersprechen und eigene Kriterien entgegen der geltenden Gesetzeslage durchsetzen.

Das Hauptproblem dabei: Fundtiere werden sehr häufig als herrenlos bezeichnet, auch wenn es klare Anzeichen dafür gibt, dass dem nicht so ist. In diesem Fall müssen sie nicht aufgenommen werden, was wiederum Kosten einspart.

Ein Blick in die verworrene Gesetzeslage

Es bleibt fraglich, ob das Handeln vieler Behörden mit den Vorgaben des Gesetzgebers zu vereinbaren ist. So steht in Artikel 20a des Grundgesetzes (GG):

Der Staat schützt auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen und die Tiere im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung durch die Gesetzgebung und nach Maßgabe von Gesetz und Recht durch die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung.“

Tierschützer argumentieren, dass diese Verankerung im Grundgesetz den Tierschutz zur Staatszielbestimmung macht. Folglich sollte dieser auch in den Handlungen der Verwaltung besonders berücksichtigt werden. Grundsätzlich wird auch gefordert, dass Fundtiere nach §§ 960 ff. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) von der zuständigen Behörde zu versorgen sind.

Dazu kommt, dass § 3 Tierschutzgesetz es verbietet, Tiere auszusetzen, um sich ihrer zu entledigen. Es ist also bei Tieren nicht möglich, auf das persönliche „Eigentum“ zu verzichten, wie es bei unbelebten Gegenständen nach § 959 BGB legitimiert wird. Am Ende des Paragraphendschung­els steht die Schlussfolgerung, dass eine Besitzaufgabe von Tieren – die dann oft als herrenlos angesehen werden – rechtlich nicht wirksam ist. Ein gefundenes Haustier ist demnach immer auch ein Fundtier, welches ein Recht auf Fürsorge durch die zuständige Behörde, beispielsweise durch Pflege im Tierheim, hat.

Gefundene Hunde, Katzen und mehr – So verhalten Sie sich richtig!

Haben Sie eine gefundene Katze oder einen Hund vor sich und Sie wissen nicht, wie sich Sie sich am besten verhalten sollen? Dann helfen Ihnen die folgenden Informationen weiter:

Über Fundtiere müssen in jedem Fall die zuständigen Behörden informiert werden.
Über Fundtiere müssen in jedem Fall die zuständigen Behörden informiert werden.
  • Fundtiere werden von den Gemeinden generell dem örtlichen Tierheim übertragen. Wenn Sie also dort vorstellig werden, haben Sie den ersten richtigen Schritt getan. Je nach Ort gibt es auch zentral zuständige Fundbüros und ähnliche Meldestellen.
  • Das Tierheim kümmert sich vorerst um gefundene Tiere. Taucht jedoch der ursprüngliche Besitzer auf, erhält er seinen tierischen Gefährten zurück.
  • Besitzansprüche an Fundtieren gehen erst nach einem halben Jahr an neue Halter über. Bis dahin behalten vorherige Besitzer ihren Anspruch.

Gefährlich wird es, wenn tierische Vierbeiner zu Unrecht als Fundtiere angesehen und adoptiert werden. Dadurch wird riskiert, dass ein verzweifelt suchender Tierhalter unglücklich wird und niemals erfährt, was aus seinem früheren Begleiter geworden ist.

Eine gefundene Katze ist nicht in jedem Fall ohne Besitzer. Besonders dann, wenn ihr Fell glänzt und sie eine wohlgenährte Erscheinung hat, ist sie wahrscheinlich einfach nur ein Freigänger. Es ist in jedem Fall davon abzuraten, ein solches Tier zu füttern. Sonst kommt es schnell zur Entfremdung vom alten Zuhause.

Hingegen kann ein eindeutig verwahrloster Vierbeiner, der auch noch am Verhungern ist, immer gefüttert werden. In einem solchen Fall ist das sogar empfehlenswert. Dabei muss nur darauf geachtet werden, nicht gleich zu viel Futter zu geben. Die leeren, kleinen Mägen verkraften das sonst nicht.

Ist ein Fundtier zutraulich genug, sollten Sie es auf folgende Merkmale hin untersuchen: Gibt es ein Halsband, eine Tätowierung oder einen Mikrochip unter der Haut? Bei Chips und Tätowierungen kann in jedem Fall ein Tierarzt oder ein Verantwortlicher im Tierheim bei der Identifikation helfen. Weiterhin gilt:

  • Ob ein Fundhund oder eine -katze nach der Meldung ins Tierheim gebracht oder im Eigenheim versorgt wird, steht dem Finder nicht gänzlich frei. Da das Fundtier nicht umgehend Besitz des Finders wird, bedarf es zunächst einer entsprechenden Anzeige bei der zuständigen Ordnungsbehörde (oder stellvertretend den beauftragten Tierheimen). Sofern möglich kann das Fundtier dann ggf. auch zunächst vom Finder versorgt werden (Voraussetzung ist die Einwilligung der zuständigen Stelle). Achtung! Fundunterschlagung ist strafbar und kann als Diebstahl gewertet werden. Verzichten Sie auf die Anzeige und nehmen das Tier ohne Genehmigung oder Absprache der zuständigen Behörde auf, können entsprechende Strafen drohen.
  • Ist die Meldung nicht schon beim Tierarzt erfolgt, sollte dieser spätestens danach aufgesucht werden. Dann kann der Gesundheitszustand des Tieres genau untersucht werden. Die Kosten dafür übernimmt in der Regel die Stadt, welcher der Fund gemeldet wurde.
  • Unterstützen Sie nach Möglichkeit die Suche nach dem eigentlichen Tierhalter. Eine Möglichkeit: Aushänge mit Telefonnummer an Laternenmasten, schwarzen Brettern und Ähnlichem befestigen.
Besitzansprüche für gefundene Tiere bleiben mindestens für ein halbes Jahr beim ursprünglichen Halter.
Besitzansprüche für gefundene Tiere bleiben mindestens für ein halbes Jahr beim ursprünglichen Halter.

Die richtigen Maßnahmen bei verletzten Tieren

Neben verwahrlosten Tieren, die allein und ausgehungert sind, weisen manche Vierbeiner auch Verletzungen auf. In solchen Fällen sollten Sie schnell handeln, die verletzten Fundtiere behutsam auflesen und zu einem Tierarzt bringen.

Dabei kann neben der medizinischen Behandlung auch eine Identifikation erfolgen und falls möglich, der Halter kontaktiert werden.

Stoßen Sie auf verstorbene Fundtiere am Straßenrand, sollte ebenfalls eine Meldung beim Tierheim oder einer ähnlichen Institution erfolgen. Dadurch wird der Besitzer nicht länger im Ungewissen gelassen.

Der Ablauf bei verletzten Haustieren unterscheidet sich nicht viel von dem, der bei gesunden Fundtieren Anwendung findet. Der Arztbesuch ist in diesem Fall jedoch von höchster Dringlichkeit. Nach der Behandlung und der Meldung bei der zuständigen Fundstelle steht es Ihnen frei, ob Sie dabei helfen wollen, das Zuhause des mitgenommenen Geschöpfes ausfindig zu machen.

Sonderfall: Sie haben Haus- oder Wildtiere angefahren

Bei einem Autounfall, bei dem ein tierisches Wesen zu Schaden gekommen ist, sollten Sie zunächst Ruhe bewahren. Sind Sie nicht zu verletzt für die Aufgabe, müssen Sie in jedem Fall die Unfallstelle absichern und anschließend die Polizei anrufen. Berühren Sie vorerst auf keinen Fall das verletzte Tier. Gerade bei Wildtieren besteht hier die Gefahr, dass das verängstigte und verwirrte Geschöpf Sie oder sich selbst verletzt. Je nach Tierart unterscheidet sich das weitere Vorgehen:

  • Wildtiere: Hier informiert die Polizei in der Regel auch einen Jagdausübungsberechtigten oder Rettungsdienst. Als Betroffener sollte solange an der Unfallstelle gewartet werden, bis alle verantwortlichen Stellen eingetroffen sind. Ist nach 30 Minuten noch keine Hilfe eingetroffen, sollte mit einem wiederholenden Anruf noch einmal auf die Dringlichkeit hingewiesen werden – lebt das Wildtier nach dem Unfall noch, sollte dies schon bei der ersten Meldung passieren.
  • Haustiere: Kontaktiert die Polizei keinen Tierrettungsdienst, wird dem Unfallfahrer oft der Weg zum nächsten Tierarzt oder zur Tierklinik mitgeteilt. Dann kann der Krankentransport selbst übernommen werden, was oft der schnellste Weg ist. Auch wenn Fundtiere angefahren wurden, sollte in jedem Fall auf die zuständigen Beamten gewartet werden. So kann sich vergewissert werden, dass das hilfsbedürftige Wesen auch versorgt wird.
Sollten verwundete Wildtiere wie Wildschweine generell nicht angefasst werden, können zutrauliche Fundtiere durch Berührung Trost erhalten. Doch auch hier sollten zur Sicherheit Handschuhe getragen werden. So ist es möglich, ein auf der Fahrbahn liegendes Tier vorsichtig an den Fahrbahnrand zu befördern. Jeder, der sich auskennt, kann auch Erste Hilfe am Tier anwenden. Das Verbinden von stark blutenden Wunden oder eine Herzmassage kann Tierleben retten. Eine Tierarztbehandlung muss aber in jedem Fall erfolgen, selbst wenn die Verletzungen gering erscheinen.

Über den Autor

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Thomas R.

Thomas hat einen Abschluss in Politikwissenschaften von der Universität Jena. Er gehört seit 2018 zum Team von bussgeldkatalog.org und verfasst News und Ratgeber zu verschiedenen Themen im Verkehrsrecht.

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25 Kommentare

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  1. Michaela
    Am 28. Oktober 2022 um 13:26

    Guten Tag in die Runde,
    ich habe ein Problem. Wir haben einen Hund gefunden bzw. war er einfach auf mein Grundstück da. Wir wohnen auf ein Dorf, wissen auch welcher Hund hier hingehört und welcher nicht. Wir haben den Hund geholfen, das Tierheim angerufen. Die sind auch gekommen, jetzt sollen wir 40 euro bezahlen. Ist das Rechtens den man nur helfen wollte?

  2. Tina
    Am 30. Juni 2022 um 14:31

    HALLO.
    Ich habe 2 hasen gerettet.
    Habe einen Garten und 2 Käfige übereinander das sie Platz haben wenn sie drin sind.
    Ich habe hier einen Nachbars Garten die jetzt rumheulen das die abends zu laut sind.

    Was kann ich tun um sie nicht laufen zu lassen???

  3. Sam
    Am 14. Juni 2022 um 15:25

    Ich habe unsere Tierschutz folgendes gemeldet: Im Gewerbe Park wo ich seit 5 jahren spazieren gehe, entdeckte ich 2021 eine kleine Katze- total ausgehungert, durstig und mit einer Verletzung sm linken Auge . .
    Ich habe sie was zum essen u trinken gegeben – ich wollte ihr helfen , zum Tierarzt zu bringen. gefragt habe ich in Gewerbe Park – keine wüsste woher Mietzi kam. Plötzlich war sie wieder weg- Verschwand sie.
    Jetzt tauchte sie diese Woche wieder nach 8 monate auf. . Ihr Zustand schlimmer als letztes Jahr… Ich habe dies der Tierschutz gemeldet und suchte weiter nach ihr herkunft /unterschlupf. Offensichtlich ist sie ein freilaufendes Katze von einem Holzwerk /Bauern Besitzer.
    Das Tierschutz Verein rief mich heute an- die werden mir nicht helfen die Katze zu helfen.. Kosten hätten die nicht gehabt ,da ich der Tierschutz von Anfang an sagte ,ich würde für die gesamte kosten aufkommen- op, entwurmung, Genesung, Futter-alles.
    Was soll ich jetzt tun???
    Zu wissen das Tier leidet macht mich krank??? Wie soll ich dem Tier helfen??

    • Inw
      Am 23. Januar 2024 um 21:42

      Hallo,
      Ihre Nachricht ist schon etwas lange her, aber darf ich fragen, was aus der Katze geworden ist?
      In solchen Fällen informiert man besser die Katzenhilfe, falls vorhanden.
      Unfassbar. Da haben Sie die Übernahme aller Kosten angeboten und der Tierschutz bemüht sich nicht mal? Das nennt sich Tierschutz?
      Über eine Nachricht würde ich mich freuen. Ich habe schon Ähnliches erlebt.
      Gruß Ina

  4. Elke S.
    Am 24. Mai 2022 um 2:56

    Hallo, habe in der Woche vor Ostern bei mir vor der Türe in einem Karton und einer Tasche 4 Katzen gefunden.
    Habe sie bei der Gemeinde als Fundtiere gemeldet. War danach noch 3 mal bei der Gemeinde vorstellig, auch beim Bürgermeister.
    Habe nach meinem 2. Besuch nach Ostern mitgeteilt, das ich die Katzen ggf. behalte, falls die Gemeinde Kastrationen und chippen
    übernimmt. Habe jetzt nach über 5 Wochen einen Rückruf erhalten: ich könnte ja nicht beweisen dass die Tiere Fundtiere sind, und nicht
    doch von mir sind (eine Frechheit, diese Beschuldigung), und die Gemeinde hat kein Geld. dafür zur Verfügung. Ich sollte versuchen die Tiere bei Nachbarn in Tierheimen oder sonst wo unterzubringen.
    Ich finde das Unerhört jetzt so alleingelassen dazustehen. Leider habe ich nicht das Geld für die hohen Ausgaben der Kastrationen usw.
    Es ist schon teuer genug die Tiere zu versorgen.
    LG Elke

  5. Anna K.
    Am 15. November 2021 um 12:25

    Hallo! Wir haben hier ein kleines Problem mit unserem Ordnungsamt. Die Behörde ist nicht bereit einen Pauschalbetrag zu bezahlen, sondern verlangt eine genaue Abrechnung von dem Tierschutzverein pro Tier. Das ist leider nicht möglich da die meisten Ehrenamtlich arbeiten und nicht die Zeit dafür haben. Somit ist die Gemeinde verpflichtet sich um die Tiere zu kümmern oder? Aber was tun abends und am Wochenende? Da ist ja keiner erreichbar.. Und die Gemeinde will sich nicht um Streuner also herrenlose Katzen kümmern. Ist das rechtens?
    Ich freue mich über eine Antwort weil im Moment die Situation bei uns sehr angespannt ist..
    Herzlichen Dank!

    • bussgeldkatalog.org
      Am 21. Februar 2022 um 12:06

      Hallo Anna K.,

      wir dürfen leider keine kostenlose Rechtsberatung geben. Wenden Sie sich in diesem Fall am besten an einen Anwalt oder das Ordnungsamt.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  6. Petra F
    Am 25. Oktober 2020 um 22:29

    Wie sollte sich der angebliche Besitzer identifizieren? Ich glaube die sind nicht die Besitzer von der Fundkatze??? Ich möchte nur das Wohl des Fundtieres. Ich habe alles bei Tasso gemeldet, allerdings konnte ich die Tätowierung nicht so genau erkennen wahrscheinlich ist diese nicht korrekt. Ich habe jetzt die richtige Nummer. Es ist eine schwarze Katze und im linken Ohr FB 2018 und im rechten…. K…. teile ich Ihnen mit, wenn ich sicher bin, dass sie auch von Tasso sind. Ich möchte so sehr, dass es ihr in Zukunft gut geht und sie nie wieder mehr draußen herum irren muss. Gerne bekommen die rechtlichen Besitzer die Katze zurück. Aber sie hat keinen Ausweis und die Nummer, damit sie prüfen kann, nennt man mir auch nicht. Diese angebliche Besitzerin hat die Katze eigentlich jemanden anders gegeben oder verkauft…. Und der meldet sich nicht oder will sie nicht mehr. Die angebliche Besitzerin will erst bei der Übergabe Papiere mitbringen. Sie hat die Katze wohl vor 3 oder 3,5 Jahren aus einem Tierheime abgeholt und angeblich existiert ein Schutzvertrag. Weshalb gibt sie denn die Katze wieder weg, ein Tier gibt man doch nicht immer hin und her??? “Jetzt will sie die Katze wieder zurück und wenn ihre kleinen Kinder mal vor der Katze zurecht gewiesen werden, dann wird sie wo möglich wieder abgegeben. Mir geht es nur um das Wohl der Katze, denn das hat sie nicht verdient. Ich weiß, dass ich kein Recht habe sie zu behalten, aber die rechtmäßigen Besitzer müssen doch in der Pflicht sein zu beweisen, ob sie die Besitzer sind, wenn da nicht der Besitzer ist, dem sie die Katze veräußert haben. Was soll ich denn jetzt machen, können sie mir bitte helfen. Kann da eine Vereinbarung zwischen den Tierheimen und mir machen. Ich möchte nicht, dass alles bei mir zu Hause oder in der Nähe abläuft, bin mir nicht sicher ob ich dann alles richtig mache. LG Petra Bitte um Information dazu, dringend. Vielen lieben Dank!

  7. Michaela
    Am 16. Oktober 2020 um 13:34

    Wie ist das wenn eine Samtgemeinde sich überhaupt nicht kümmert um Fundtieren in diesem Falle Fundkatzen? Es geht um die Gemeinde L.. Das Problem besteht jetzt schon einige Jahren. Das Ordnungsamt fühlt sich nicht zuständig und verweisen auf die Tierhilfe W. aber die sind nicht zuständig und bekommen keinen einzigen Cent für ihre Arbeit für diese Fundkatzen.
    Wie kann mann diese Gemeinde da zu bringen diese Fundkatzen ordentlich auf zu nehmen?
    Gibt es da ein Gesetz wo diese Gemeinde sich dran halten soll? Kann mann eine Klage beim Amtsgericht einreichen?

  8. S. Tina
    Am 13. August 2020 um 11:06

    Hallo, wie ist denn die Rechtslage bei einem kranken Haustier, welches Beispielsweise 2x täglich mit Insulin gespritzt werden müsste oder täglich andere Medikamente benötigt um zu überleben und dieses Tier bei Einem seiner täglichen Freigange dann von Tierschützern eingesammelt wird, weil diese die aktuellen Temperaturen zu gefährlich finden für das Tier und dieses aber somit nicht mit der lebensnotwendigen Medizin versorgt werden kann, da es Z.B. eingesperrt wird um nach dem Besitzer zu suchen, was aber erschwert wird, da Z.B. die Tättowierung inzwischen nicht mehr leserlich ist oder aber die Finder sich nicht mit einem Tierarzt in Verbindung setzen der den Chip auslesen könnte.
    Danke für eine Information darüber und hoffentlich finden alle Fundtiere wieder zurück zu ihrer Familie.
    Mit freundlichen Grüßen Tina

  9. Petra
    Am 4. Dezember 2019 um 22:51

    Hallo,
    ich würde gern wissen wollen, wo ich einen mindestens schäferhundgroßen Hund melden kann, den ich definitiv allein laufend nachts auf dem Fußweg gesehen habe.
    Das Tier hat offensichtlich (seinen Besitzer?) gesucht und auch andere Passanten hatten kein Herrchen dazu gesehen. Ob er ein Halsband trug, kann ich nicht sagen, dafür war es zu dunkel und näher ran wollte ich wegen der Größe nicht. Das Tier hatte keinen aggressiven Eindruck gemacht.
    Wie verhalte ich mich richtig und wen muss ich verständigen? Ich möchte nicht, dass dem Hund etwas passiert, weil die Situation falsch eingeschätzt wurde.
    Danke Petra

  10. Stephanie
    Am 13. November 2019 um 12:37

    hallo,
    ich habe eine junge Fundkatze bei mir aufgenommen . Diese war mauzend in der Straße auf und abgelaufen .
    Der Tierschutzverein weis bescheid und hat es erlaubt das das Tier vorab bei mir bleiben kann , da die Katze unmittelbar von dem Fundort gefunden wurde . Nun meine Frage :

    Ab wann ist es Rechtlich erlaubt die Katze neu zu vermitteln ?
    Da sie nicht gechippt ist und kein Halsband trägt.

    Lieben Gruß Steffi

  11. Angela
    Am 21. Oktober 2019 um 11:48

    Im Text, rot eingerahmt, heißt es: “Eine gefundene Katze ist nicht in jedem Fall ohne Besitzer. Besonders dann, wenn ihr Fell glänzt und sie eine wohlgenährte Erscheinung hat, ist sie wahrscheinlich einfach nur ein Freigänger. Es ist in jedem Fall davon abzuraten, ein solches Tier zu füttern. Sonst kommt es schnell zur Entfremdung vom alten Zuhause.”

    Auch erst kürzlich ausgesetzte Katzen sehen anfangs so aus!
    Ich denke, man sollte jede Katze im Auge behalten, die neu in der Nachbarschaft auftaucht oder auf die man andernorts entdeckt. Übertriebene Aufmerksamkeit richtet weniger Schäden an, als fehlende.

  12. Maren
    Am 18. August 2019 um 18:48

    Frage mein Kater wurde im Tierheim abgegeben ich habe es über Facebook erfahren und wollte ihn abholen und soll nun 374€ dafür zahlen ?
    Ist das gerechtfertigt?

    • Wuschel
      Am 10. Oktober 2024 um 11:44

      Es ist doch schon sehr eigenartig zu lesen das Sie erst über Facebook erfahren haben das Ihre Katze nicht mehr bei Ihnen ist…..

      Niemand macht sich die Mühe und fängt eine Freigängerkatze SOFORT ein die eben mal vorbei gekommen ist und bringt sie dann ins Tierheim !
      Das Tier also muss schon einige Tage und mehrere Male bei der sie einfangenden Person vorstellig gewesen sein, so das diese sich entschlossen hat das ‘Tier im Tierheim abzugeben.
      Sollte man seine Katze vermissen ist es immer sinnvoll SELBST aktiv Nachforschungen anzustellen wo die Katze verblieben sein könnte.
      Dazu gehört als erstes selbstständig umgehend im zuständigen Tierheim nachzufragen ob die Katze evtl. dort abgegeben worden ist !

      Das das Tierheim nun für die Unterbringung und Versorgung IHRER Katze Geld verlangt ist verständlich. Anhand der Höhe der Summe ist zu erahnen das die Katze wohl so einige Zeit bereits im Tierheim versorgt worden sein muss.

      Für das nächste mal sollten Sie Ihrer Katze dann wohl beibringen ihnen direkt über Facebook eine Nachricht über den Verbleib zu senden :-)) , da Ihnen ja geeignetere Möglichkeiten ihre Katze wiederzufinden völlig fremd zu sein scheinen.

  13. Nameistnichtsowichtig
    Am 6. Mai 2019 um 11:58

    Ohne Worte wie mit Tieren umgegangen wird.
    Eine Nation wird daran gemessen wie sie mit ihren Alten, Kranken und ihren Tieren umgeht. Armes Deutschland…..

  14. Silvia J.
    Am 6. April 2019 um 11:03

    Bei mir im Garten ist vor ca. 8 Wochen ein junger Kater aufgetaucht. Ich habe selbst einen alten Kater, der auch Freigänger ist. Weil es Minusgrade waren und der fremde Jungkater nur am Miauen war, habe ich ihn irgendwann gefüttert, was er auch gierig gefressen hat. Dann hat er sich quasi bei mir im Garten eingenistet. Er ist nicht immer da, aber morgens und abends immer. Ich habe ihn nach ein paar Tagen bei Tasso als Sichtung gemeldet, auch selbst Posts in den sozialen Medien verfasst und Suchanzeigen durchstöbert, aber alles ergebnislos. Daher ist er nun bei der Stadt als Fundtier gemeldet. Mittlerweile wird der fremde Kater immer aggressiver meinem Kater gegenüber, so dass es dringend Zeit wird, dass er in andere Obhut kommt und kastriert wird. Was ich dann aber vom zuständigen Tierheim zu hören bekommen habe, fasse ich einfach nicht. Die wollen ihn zwar einfangen, auch kastrieren, chippen und registrieren, aber ihn dann AUF JEDEN FALL wieder da aussetzen, wo er herkommt. Also bei mir im Garten. Und ich habe zig mal gesagt, ich will das nicht, weil mein alter Kater mittlerweile Angst vor ihm hat und ich einfach keine andere Katze dauerhaft haben möchte. Das ist dem Tierheim aber egal. Ich solle ihn dann doch verjagen. – Sowas sagt ein Tierheim??????? Er ist offiziell als Fundtier gemeldet, wie kann denn das Tierheim sich so querstellen, ihn aufzunehmen? Die wollen ihn partout nicht behalten sondern wieder aussetzen, obwohl sie wissen, dass er dort dann nicht gewollt ist und auch keine Umsorgung haben wird. Vor allem muss er doch 6 Monate lang “verfügbar” sein, falls sich doch noch ein Besitzer meldet. Wie wollen die das denn machen, wenn er irgendwo draussen ist und vielleicht irgendwann verschwunden? Und was ist, wenn der Jungkater meinen Kater verletzt? Soll ich etwa die Tierarztkosten bezahlen, obwohl ich vorher gesagt habe, dass es darauf hinauslaufen wird? Jetzt meine Frage: Kann denn ein zuständiges Tierheim einfach über den Kopf hinweg bestimmen, dass man eine Fundkatze wieder in den Garten gesetzt bekommt trotz mehrfacher Ablehnung meinerseits (aus gutem Grund)? Und einfach so verantwortungslos mit der Zukunft des Katers umgeht, obwohl es ein TierSCHUTZverein ist? Ich bin ehrlich gesagt stinksauer, weil ich dringend Hilfe brauche wegen meines Katers, der nur noch Angst hat, aber ich will den fremden Jungkater nicht wiederhaben. Ich dachte, sie nehmen ihn mit, kastrieren ihn, behalten ihn, und wenn sich nach Ablauf von 6 Monaten keiner meldet, wird er vermittelt. Ich finde das echt eine Frechheit und werde mir nächstes Mal genau überlegen, ob ich ein Tier überhaupt melde. Das bringt mir bislang nur Scherereien.

  15. petra
    Am 14. März 2019 um 11:47

    Mich ärgert ungemein, dass dies nicht einfach öfters oder überhaupt einmal, in den gesamten Gemeindeblättchen gedruckt wird. Mir wurden mittlerweile die 3. Katze entwendet. Und ich schreibe entwendet, weil sie wirklich alle spurlos verschwanden. (alle gechipt, einer zusätzlich tätowiert, alle mit Halsband mit Adresse und Telefonnummer)
    Beim Tierarzt wird bei einer erstmalig untersuchten Katze, wenn der “Besitzer” nichts sagt, nicht auf einen Chip hin untersucht! Fazit: Wenn man nicht selber nach obigen Informationen sucht, erhält man diese nicht!

  16. Svetlana
    Am 4. Februar 2019 um 19:08

    Mein Hund ist vor 2 Tagen weggelaufen. Jetzt habe ich sie gefunden. Im Tierheim…
    Was zahle ich für Abholung?
    Danke
    Mit freundlichen grüßen

  17. Biker
    Am 19. Dezember 2018 um 12:18

    Meine Freundin hatte ein Hund gefunden, angebunden mit einem Seil und einer Tüte wo ein polnischer Impfausweis drinne war. Nach meinem Rat ihn sofort abzugeben sagte sie nein und sie wollte ihn erst Pflegen sprich tierarzt und dann bemerkte sie erst die Hohen kosten die beim Tierarzt rauskamen. Problem dazu beim Tierarzt erwähnte sie auf Sprachproblemen nicht das es ein Fundtier ist. Das tier wurde nun der Feuerwehr übergeben. welche Strafe könnte nun auf sie zukommen? Anmerkung dazu keine Deutsche Staatsbürgerschaft und nicht vorbestraft. Bitte um Hilfe? Danke im vorraus

    • bussgeldkatalog.org
      Am 11. Januar 2019 um 12:16

      Hallo Biker,

      sie wird ggf. die Tierarztkosten tragen müssen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  18. Tina
    Am 29. November 2018 um 14:26

    Hallo,bei uns hat sich im Januar 2018 ein Kater angefunden, der ausgehungert und abgerissen war.Es wurde sofort die zuständige Behörde informiert, die freies Licht für den Tierschutzverein gab.Dieser kam, nahm den Kater mit und es wurde gleich gesagt, dass dieser auf Grund seines Zustandes und seines Alters eventuell wieder zurückgebracht wird.Und so geschah es ,man setzte ihn einfach im Dorf wieder aus,gab telefonisch den Hinweis,dass er über 10 Jahre,mit Parasiten besetzt,ohne
    Zähne,aggressiv und nicht mehr vermittelbar sei ( der Tierverein nimmt 90.– EUR für eine vermittelte Katze.Wir haben es dann nicht fertiggebracht, dieses alte und geschwächte Tier ohne Futter zu lassen.Bisher hat die Behörde auch keinen Bescheid erlassen, ein Termin mit dem Amtstierarzt führte zu der Feststellung, dass das Tier der tierärztlichen Behandlung bedarf , es kam der Hinweis von der Behörde, das Tier einfach und immer wieder wegzujagen und der weitere Hinweis :Wer füttert wird zum Halter.Bis jetzt hat das Tier keine tierärztliche Behandlung bekommen, ist aber zahm und dicker geworden.Da eigene Katzen ,ein Alter über 7o, gesundheitliche Beeinträchtigungen vorhanden sind und das Tierschutzgesetz vorsieht, das ein Zurücklassen eines Tieres strafbar ist, ist ein Behalten des Tieres nicht möglich, es würde den Erben zufallen.Können Sie uns irgendeinen Rat geben oder auch Hilfe anbieten? Das Ganze ist einfach widerlich.

    MfG die Verzweifelten

    • bussgeldkatalog.org
      Am 14. Dezember 2018 um 17:56

      Hallo Tina,

      Sie können den Kater als Fundtier z. B. im Tierheim abgeben oder sich an einen anderen Tierschutzverein wenden. Kontaktieren Sie ggf. einen Anwalt.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  19. ursula n.
    Am 15. Oktober 2018 um 13:14

    über weitere Infos zum Thema Tierschutz und Pflichten der Gemeinden würde ich mich freuen…
    Ursula N.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 30. Oktober 2018 um 18:15

      Hallo Ursula,

      vielen Dank für Ihr Interesse.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

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