Garagennutzung: Was ist erlaubt und was nicht?
Letzte Aktualisierung am: 14. September 2024
Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten
FAQ: Garagennutzung
Die Garagennutzung ist per Gesetz in Deutschland nicht einheitlich geregelt. Die Bundesländer können eigene Vorgaben diesbezüglich machen. Allerdings gibt es auch einheitliche Regelungen, welche zum Beispiel die Garagengröße betreffen. Zudem gilt überall in Deutschland, dass Sie nur Ihr Kraftfahrzeug in der Garage parken dürfen.
Grundsätzlich soll sich die Garagennutzung darauf beschränken, dass diese einen Stellplatz für ein Kraftfahrzeug darstellt. Alle Gegenstände, die mit dem Fahrzeug in Verbindung stehen, dürfen dort gelagert werden. Das schließt zum Beispiel Reifen oder eine Dachbox mit ein.
Da sich bei Garagen die Nutzung nur auf mit dem Kfz in Zusammenhang stehende Gegenstände beschränkt, dürfen Sie diese nicht als Lagerraum für andere Dinge nutzen. Eine Garagennutzung als Werkstatt ist somit ebenfalls verboten.
Ja. Eine unsachgemäße Garagennutzung kann dazu führen, dass Sie ein Bußgeld bezahlen müssen. Wie hoch dieses ausfällt, hängt vom Bußgeldkatalog des jeweiligen Bundeslandes ab. In Hessen ist beispielsweise eine Geldbuße von bis zu 10.000 Euro möglich, wenn Sie eine Garage zweckentfremden.
Welche Vorschriften gibt es zur Garagennutzung?
Inhaltsverzeichnis:
Wer in Deutschland eine Garage bauen möchte, muss sich eine entsprechende Genehmigung einholen. Die Garagenverordnungen der einzelnen Bundesländer legen fest, welchen Vorgaben dieser Abstellraum gerecht werden muss.
Unterschieden wird zum Beispiel zwischen:
- Kleingaragen: bis 100 m²
- Mittelgaragen: 100 m² bis 1.000 m²
- Großgaragen: über 1.000 m² (Als Großgaragen werden auch solche bezeichnet, die über mehr als 50 Stellplätze verfügen.)
Zudem müssen beim Bau strikte Bestimmungen bezüglich der Maße von Decken, Wänden sowie der Mindestlänge und -breite von Stellplätzen eingehalten werden. Die Baugenehmigung geht auch mit einer Zweckbestimmung einher: Eine Garagennutzung ist nur als Stellplatz für ein Kraftfahrzeug erlaubt.
Das gilt sowohl für öffentliche als auch für private Garagen. Allerdings bedeutet das nicht, dass Sie in Ihrer eigenen Garage nur das Kraftfahrzeug abstellen dürfen. Es ist auch erlaubt, Gegenstände, die mit dem Wagen in Zusammenhang stehen, dort unterzubringen.
Daraus ergibt sich, dass eine zusätzliche Garagennutzung als Lagerraum für die nachfolgenden Gegenstände erlaubt ist:
- Wagenheber
- Reifen
- Dachboxen und Dachgepäckträger
- Starthilfekabel
- Kraftstoff in geringen Mengen (variiert je Garagenverordnung in den einzelnen Bundesländern)
- Öl, Frostschutzmittel und Scheibenreiniger (in unerheblichen Mengen)
Gut zu wissen: Viele Bundesländer verfügen über eine eigenständige Garagenverordnung, welche die Vorgaben zur Garagennutzung definiert. Einige Bundesländer haben diese Bestimmungen allerdings auch in andere Verordnungen integriert. In Berlin trat die Garagenverordnung zum Beispiel 2004 außer Kraft. Sie ist nun in die Verordnung über den Betrieb von baulichen Anlagen integriert.
Garagen: Diese Nutzung ist verboten
Wie bereits erwähnt, sieht das Garagennutzungsrecht vor, dass diese nur als Abstellfläche für ein Kfz dienen sollen. Verboten ist daher eine:
- Garagennutzung als Abstellraum, zum Beispiel für eine Skiausrüstung oder andere sperrige Gegenstände, die eigentlich in den Keller gehören
- Garagennutzung als Werkstatt (Hierbei können sogar Bußgelder aus dem Bußgeldkatalog für die Umwelt drohen, wenn entsprechende Materialien nicht ordnungsgemäß entsorgt werden.)
- Garagennutzung als Partykeller, Büro oder Schlafplatz
Nutzung der Garage: Zweckentfremdung kann zu Bußgeld führen
In Deutschland ist die ausschließliche Garagennutzung für Kfz Pflicht, da der öffentliche Parkraum immer geringer wird. Verstoßen Sie gegen diese Vorgaben, müssen Sie mit einem Bußgeld rechnen. Wie hoch dieses ausfällt, hängt vom Bußgeldkatalog des jeweiligen Bundeslandes ab.
Bei einer Zweckentfremdung, wenn Sie die Garage also zum Beispiel als Hobbyraum nutzen, können schon einmal 500 Euro fällig werden. Die Ordnungsämter sind befugt, die Garagennutzung zu kontrollieren.
Wichtig: Neben Verordnungen kann die Garagennutzung zusätzlich auch im Mietvertrag geregelt sein, wenn Sie einen entsprechenden Stellplatz anmieten. Verstoßen Sie hierbei gegen die Vorgaben, droht Ihnen nicht selten eine Kündigung.
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Was darf ich in der Garage tun.? Es geht um eine Doppelgarage,dürfen dort Reparaturen an Fahrzeugen und Motorrädern durchgeführt werden.
Eine Garage in Bamberg wird seit 2 Jahren als Ort der Einlagerung von Gerichts- und Rechtsanwaltsakten und Büromöbeln genutzt.
Dies ist der Stadt Bamberg seit Jahren bekannt. Unternommen wird jedoch nichts! Es könnte sich um Kungelei handeln.??
Was kann man tun, daß diese Garage wirklich als Garage genutzt wird??
Frdl. Grüße
Reinhold W
Guten Abend.
Zitat:
Eine Garage in Bamberg wird seit 2 Jahren als Ort der Einlagerung von Gerichts- und Rechtsanwaltsakten und Büromöbeln genutzt.
Zitat Ende.
Da dort laut ihrer Aussage eine “Einlagerung von Gerichts- und Rechtsanwaltsakten und Büromöbeln” stattfindet, kann und wurde in diesem Fall ggf eine Sonderreglung mit der Stadt Bamberg getroffen. Da es sich dabei ja wie erwähnt um “Gerichts- und Rechtsanwaltsakten” handelt.
Nicht in jeder Stadt gibt oder befinden sich entsprechende Möglichkeiten einen Lagerräume anzumieten, da diese zudem auch Teuer sind.
Mit Freundlichen Grüßen
Was ich überhaupt nicht fand war eine Regelung oder Nicht-Regelung, wie man denn vorgehen will, wenn der Garagenbesitzer gar kein Auto hat. Muss der dann leeren Raum vorhalten oder darf er seine Fahrräder reinstellen?
Wow. Selbst die Nutzung des Privatraums ist in Deutschland reguliert.
Ich kann’s verstehen, wenn man die Lagerung endzündlicher Stoffe verbieten möchte, aber die Garagennutzungsverordnung steht sinnbildlich für die überbordende Bürokratie in diesem Land.
Gibt’s eigentlich auch ein Schlafzimmerverordnungsgesetz? Darf ich z.B auch mal im Wohnzimmer schlafen oder ist das auch reguliert?
Warum baut man eine Garage wenn man Gegenstände lagern will? ..
Der Witz ist, das Treibstoff, bis 20 Liter Benzin oder 200 Liter Diesel natürlich in entsprechenden Kanistern in der Garage gelagert werden dürfen obwohl es sich nächster im leicht entzündbare Stoffe handelt.
Ein Raum hat eine Zulassung für eine bestimmte Nutzung. Sie dürfen natürlich nicht einfach eine Druckmaschine in ihr Schlafzimmer stellen und Wohnraum als Gewerberaum zweckentfremden. Jetzt kann man sich an Gesetze halten, man kann den Sinn der Gesetze verstehen, oder man kann es lassen. Aber dann bietet es sich vielleicht an, irgendwo hinzuziehen, wo unsere in der regel sinnvollen Gesetze nicht gelten.
Machen sie alles immer so, wie sie es wollen, völlig egal, ob sie ihre Mitbürger damit merklich einschränken stören?
Wo steht denn das mit der Druckmaschine? Ich habe eine Druckmaschine in meinem Wohnzimmer stehen. Ist das etwa auch verboten?
Wohne in einem 6-Parteien-Haus mit 6 Garagen (eine für jede Partei) im Haus integriert auf Kellerebene. Ein Hausbewohner nutzt seine Garage als Lagerraum für alles Mögliche, nur nicht für’s Auto. Er hat zwei Autos, die jetzt am Gehweg vor dem Haus stehen. Es kommt zu Unstimmigkeiten mit Schneeräumdienst und dem Haus gegenüberliegenden Kindergarten . Auch hat dieser Mieter sein Auto auf dem Rangierplatz vor den Garagen abgestellt, was dann durch meinen Einspruch bei der Hausverwaltung unterbunden wurde, weil ich zu wenig Rangierplatz hatte, um in meine Garage zu kommen. Muss dieser Mieter nicht kontrolliert werden und ein Bußgeld gefordert werden. Bei uns auf dem Ordnungsamt wird wenig bis nichts unternommen gegen Verordnungssünder. Zu diesem Thema hätte ich gern den Bußgeldkatalog.
Mfg Ute M
Hallo,
Unser Nachbar hat, im Zuge der Bebauung des Nachbargrundstückes mit einem Einfamilienheim, unsere Grenze mit einem Carport(Garage) bebaut, um Kosten für einen Keller zu sparen. Nun nutzt er diesen Stellplatz um alles Mögliche aufzubewahren. KFZ natürlich, Regentonne, Mülltonne, kleine Werkstatt, Sperrmüll(Holz) und es ist jede Menge Brennholz entlang der Wände aufgestapelt. Jetzt hat er sich auch Solaranlage auf Dach bauen lassen und in diesem Zusammenhang seine Lademöglichkeit für sein neues E-Auto, in eben jenen Carport verlegt. Über ein Verlängerungskabel geht eben dieser Anschluss, der Walbox, durch das gesamte Holz hindurch. Frage: Wann ist dieser „Stellplatz“ eine Zweckentfremdung? Was muss ich als Nachbar hinnehmen? Ist das noch eine Garage oder schon ein Hausanbau? Zudem bekümmert mich, die erhebliche gestiegene Brandlast, da die Einfahrt nicht durch ein Tor verschlossen ist und es des öfteren sehr dicht gezündete Böller dort landen.
Darf ich Fragen ob Sie ein Stalker sind oder haben Sie den Einstieg ins eigene Leben verpasst? Finden Sie es lustig andere zu belästigen und deren Privatsphäre zu stören?
Kennen Sie den Spruch: “Kehr vor deiner eigenen Tür”?
Sollten Sie sich zu Herzen nehmen. Sie wollen auch nicht von Fremden Menschen so beobachtet werden.
Verständnis besteht nur bei Mehrfamilien Häuser und unteranderem beim blockieren Ihrer Einfahrt.
Hier versuchen Sie nur grundlos jemanden ans Bein zu pissen und das ist so eben unmenschlich als auch Respektlos.
Denken Sie bitte über Ihr Verhalten nach, so machen Sie die Welt nur noch zu einen schlimmeren Ort. Setzten Sie nicht immer Ihren Egoismus durch nur um sich kurz besser zu fühlen da man jemanden jetzt Probleme bereiten möchte wo es niemanden stört.
Werden Sie dadurch verletzt? Nein, somit geht es Ihnen doch gut.
Somit noch ein schönes Leben und achten Sie mehr auf Ihre Fehler, denn nur Ihr Leben spielt in ihrem Leben eine Rolle und Sie sollten das Beste daraus machen. interessieren Sie sich bitte nur für andere Fremde Personen die verletzt sind oder den man optisch an sieht das Sie Hilfe brauchen. Zeigen Sie mehr Menschlichkeit.
Schönen Tag
Guten Tag,
Ich bin Hausmeister in einem Mehrfamilienhaus mit Tiefgarage. Ich wollte sie fragen ob das Reparieren von einem Moped , 5 Stunden lang , mit eingeschaltetem Garagenlicht Licht zulässig ist und das schon mehrmals?
Danke für die Antwort
Ich habe eine Doppelgarage, in der es nur sehr schwer ist mit 2 Autos zu parken. Zudem stehen dort 4 Fahrräder und ein e-Skooter, die das Parken für 2 Autos unmöglich macht.
Darf ich nun 1 Auto auf der Straße parken?
Mein Nachbar möchte mich nun anzeigen, da ich nicht beide Autos in der Doppelgarage parke.
1.Wenn die Garagenregelung vorsieht, daß die gemietete Garage nur für ein Fahrzeug gilt, ist damit nur das EIGENE Fahrzeug des Garagenmieters/Besitzers gemeint? Darf das Fahrzeug von Familienangehörigen, Freunden, Dienstleistern dann dort nicht abgestellt werden?
2. Wenn das verboten ist, müßte zu Kontrollzwecken auch die Fahrzeugnummer des Mieters/Besitzers grundsätzlich an
der Garage bzw. dem Stellplatz sichtbar angebracht werden. Ist das so?
Wie bringe ich eine Anzeige gegen brennende Gegenstände in einer 6 KFZ Tiefgarage an.
Hausverwaltung reagiert nicht.
Feuerwehr !!!
Auch in Baden-Württemberg gibt es ja eine Garagenverordnung, allerdings keinen dazugehörigen Bußgeldkatalog.
Wie kann das sein?
Bei und im Ort wird der Parkraum immer knapper und manche Garagenbesitzer haben ihre Garage bis oben hin vollgestellt bzw. zur “Werkstatt” umgebaut, so dass ein Auto definitiv keinen Platz mehr hat.
Weder das Ordnungsamt noch die Bürgerbeauftragte des Landes konnte mir weiterhelfen bzw. bekam ich immer wieder die Auskunft, es gibt keinen Bußgeldkatalog.
Das kann doch nicht sein. Eine Verordnung aber Verstöße werden nicht geahndet.
Am einfachsten wäre es, wenn jegliches Parken im öffentlichen Raum mit Kosten belegt ist, Parkgebühr oder Bußgeld oder sonst was. Aber die Parkgebühr muss höher sein als die zB in Bayern noch immer 30 Euro/Jahr für Anwohner. Dann wird jeder, der ein Auto hat, sich überlegen, ob er das nicht doch besser in der eigenen Garage oder Carport oder sonstwo auf seinem eigenen Grundstück abstellt – genau das war schon der Sinn der Reichsgaragenverordnung von Hitler, den öffentlichen Raum von parkenden Autos freizuhalten, denn die Straße ist zum Fahren da. Wer 2 Autos hat, wird sich dann vermutlich auch für den Zweitwagen einen Stellplatz von privat suchen.
Alles rund ums Parken ist sehr unverständlich geregelt, in München gibt es klare Aussagen der CSU “wir werden nichts gegen die illegalen Parker tun, selbst wenn die dem Müllfahrzeug und dem Rettungswagen den Weg versperren”