Gebrauchtwagen verkaufen: So gehen Sie vor
Letzte Aktualisierung am: 18. August 2024
Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten
Gebrauchtwagenverkauf: Was Sie beachten sollten
Irgendwann ist es einfach Zeit, sich von seinem alten Fahrzeug zu trennen. Zeit für etwas Neues. Bloß wohin mit dem Gebrauchten? Der Verkauf von einem Gebrauchtwagen ist eine gute Möglichkeit, sich von seinem alten Wagen zu trennen und gleichzeitig noch etwas Bares für einen Neuwagen zu bekommen. Je nach Alter, Marke und Zustand des Kfz kann meist noch ein guter Preis erwirtschaftet werden. Doch wie können Sie den richtigen Käufer finden und was sollten Sie beachten, wenn Sie Ihren Gebrauchtwagen verkaufen?
Zunächst sollten Sie erst einmal recherchieren, was Ihr Auto überhaupt wert ist. Orientierungen geben Ihnen die Schwacke-Liste und das Durchstöbern gängiger Online-Portale für den Verkauf von Gebrauchtwagen. Suchen Sie einfach nach Ihrem Modell und vergleichen Sie mehrere Angebote. Auf diese Weise bekommen Sie ein Gespür dafür, was anderen Ihr Auto wert sein könnte. Dann müssen Sie für sich entscheiden, welchen Verkaufsweg Sie wählen möchten.
Inhaltsverzeichnis:
FAQ: Gebrauchtwagen verkaufen
Wollen Sie ein gebrauchtes Auto verkaufen, können Sie dieses einem Autohaus oder Händler anbieten. Zudem besteht die Option, den auf entsprechenden Plattformen online zum Kauf anzubieten.
Sie sind gesetzlich nicht dazu verpflichtet, allerdings schafft dieser Schritt Vertrauen bei potenziellen Käufern. Wie eine Probefahrt ablaufen kann, erfahren Sie hier.
Welche wichtigen Angaben ein Kaufvertrag enthalten muss, zeigt Ihnen unser Muster.
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So können Sie Ihren Gebrauchtwagen verkaufen
Sie haben zahlreiche Möglichkeiten:
- Anzeige in einer Zeitung oder Zeitschrift
- Käufer im Freundes- und Bekanntenkreis suchen
- Gebrauchtwagen an Händler verkaufen
- Über ein Online-Portal verkaufen
Je nachdem, wie Sie sich entscheiden, sollten Sie andere Vorbereitungen treffen. Viele empfinden den Verkauf per Internet sehr komfortabel. Mittlerweile gibt es eine Vielzahl von seriösen Portalen, bei denen der Verkauf von Gebrauchtwagen gut zu realisieren ist. Haben Sie sich bei der Website eingeloggt, ist es Ihre Aufgabe Ihr Auto genau zu beschreiben. Viele Verkäufer werden schnell übermütig beim Anpreisen des Alten. Bleiben Sie aber stets bei der Wahrheit, wenn Sie den Zustand in der Anzeige falsch beschreiben, kann Ihnen das später auf die Füße fallen
Wenn Händler ein gebrauchtes Auto verkaufen
Händler können die Gewährleistung nicht ausschließen. Es gibt aber viele „schwarze Schafe“, die es dennoch versuchen. Eine solche Klausel im Kaufvertrag hält allerdings juristisch nicht stand. Händler müssen zwei Jahre für einen Gebrauchtwagen haften. Sie haben aber die Möglichkeit, im Kaufvertrag des Autos den Gewährleistungszeitraum auf ein Jahr zu verkürzen. Beim Gebrauchtwagen-Privatverkauf kann dagegen komplett auf die Gewährleistung per Haftungsausschluss verzichtet werden.Gebrauchtwagenverkauf von privat
Wenn Sie Ihren Gebrauchtwagen von privat verkaufen, haben Sie die Möglichkeit, die Gewährleistung schriftlich im Kaufvertrag auszuschließen. Das sollten Sie auch unbedingt tun. Haben Sie aber falsche Angaben gemacht, Garantien ausgesprochen, die der Realität später nicht Stand halten oder gar arglistig wichtige Informationen wie einen Unfall verschwiegen, besteht das Risiko, dass sie für Schäden am PKW dennoch haften müssen. Solange Sie aber den wirklichen Zustand beschreiben, dürfte Ihnen nichts passieren.
Gebrauchtwagen verkaufen: Vertrag und Verkaufsgespräch
Hat sich ein Interessent auf Ihr Inserat oder auf Ihre Anzeige gemeldet, geht es darum den Verkauf vom Gebrauchtwagen vorzubereiten. Zunächst sollten Sie wissen, dass Sie nicht an jeden, der Ihren Preis bezahlen möchte, verkaufen müssen. Es ist Ihre Entscheidung einen Käufer zu akzeptieren oder nicht. Haben Sie ein ungutes Gefühl bei einem Interessenten oder ist er besonders aggressiv in den Verhandlungen, sollten Sie sich lieber für einen anderen Entscheiden.
Als Verkäufer obliegt es Ihnen den Papierkram vorzubereiten. Suchen Sie alle Dokumente für das Fahrzeug zusammen.
In der Regel sind das
- Zulassungsbescheinigung Teil I sowie Teil II bzw. Fahrzeugschein sowie Fahrzeugbrief
- Bedienungsanleitung und Handbücher (soweit vorhanden)
- Prüfbericht der letzten Hauptuntersuchung (HU)
- Inspektions-Scheckheft
- Kaufvertrag
Für den Kaufvertrag gibt es im Internet viele Vorlagen, die Sie nur noch ausfüllen müssen. Wichtig ist, dass Sie alle Daten korrekt eintragen. Auch der Zustand des Autos muss exakt widergegeben werden. Schließen Sie, wenn Sie Ihren Gebrauchtwagen verkaufen und dabei privat agieren, unbedingt die Haftung aus. Lassen Sie sich darüber hinaus bestätigen, dass der Wagen vom Käufer ausgiebig besichtigt wurde. Bei Bedarf können Sie auch eine Probefahrt anbieten. Lassen Sie sich aber zuvor den Führerschein zeigen.
Bleiben Sie auch beim Verkaufsgespräch bei der Wahrheit. Am besten laden Sie sich einen Freund oder Bekannten mit entsprechenden Knowhow zum Verkaufsgespräch ein. Dadurch haben Sie einen Zeugen vor Ort, der im Zweifel Ihre Aussagen bestätigen kann. Hat sich der Interessent zum Kauf entschieden, geht es darum den Kaufvertrag auszufüllen. Überprüfen Sie die Daten vom Käufer und verwenden Sie nur Ihre Dokumente. Es ist unüblich, Dokumente vom Käufer zu unterschreiben. Lassen Sie sich darauf nicht ein.
Sind die Unterschriften unter dem Vertrag, ist das Geschäft eigentlich schon unter Dach und Fach. Haben Sie den Gebrauchtwagen zuvor stilllegen lassen, sollten Sie das dem Käufer im Vorfeld mitteilen, damit er sich um eine Versicherung sowie Kurzzeitkennzeichen kümmern kann. Ohne Stilllegung sollten Sie unbedingt die Uhrzeit notieren, wenn der Käufer das Fahrzeug übernimmt. Sollte es nach Verkauf zu einem Unfall kommen, haben Sie einen Nachweis gegenüber Ihrer Versicherung. Besser ist jedoch, das Fahrzeug gemeinsam bei der zuständigen Zulassungsstelle umzumelden.
Gebrauchtwagenverkauf Tipps
- Beschreiben Sie Ihr Fahrzeug in der Anzeige detailreich: Ausstattung, genaue Herstellerbezeichnung, Serienausstattung
- Wie ist der Zustand? Werkstattgepflegt? Gab es Reparaturen?
- Gibt es Mängel? Geben Sie diese an.
- Machen Sie schöne Fotos! Am besten fahren Sie vorher nochmal in die Waschanlage.
- Machen Sie keine Probefahrt ohne Zeugen. Wird das Kfz dabei vom Käufer beschädigt, muss er dafür Schadensersatz leisten.
- Händigen Sie die Zulassungsbescheinigung Teil II bzw. den Fahrzeugbrief erst dann aus, wenn der Käufer den vollen Preis bezahlt hat.
- Legen Sie den Gebrauchtwagen vor dem Verkaufen still. Dadurch vermeiden Sie das Risiko für Verkehrsordnungswidrigkeiten oder Unfälle, die der Käufer nach Vertragsunterzeichnung verursacht, zu haften.