Wann eine Gefährdung im Straßenverkehr vorliegt
Letzte Aktualisierung am: 28. August 2024
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Wann Autofahrer den Straßenverkehr gefährden
Nimmt man die Definition “Gefährdung” als technischen Begriff aus dem Verkehrsrecht, so handelt es sich hierbei um die Möglichkeit, dass eine Person, eine Sache, ein Tier, oder sogar eine natürliche Lebensgrundlage entweder zeitlich oder/und räumlich auf eine Gefahrenquelle trifft. Bei einer “Gefährdung” führt das Eintreten der Gefahr aber nicht zwangläufig auch zu einem Schaden, der sich in einer Verletzung, Tod, Erkrankung, oder Funktionseinbußen darstellt. Folgt man dieser allgemeinen Definition von Gefährdung, handelt es sich dabei “lediglich” um eine potentielle Schadensquelle. Gesetzlich definiert wird “Gefährdung” in Paragraf 315C StGB (Strafgesetzbuch). Dazu im Folgenden mehr.
Inhaltsverzeichnis:
FAQ: Gefährdung
Ja, unter § 315c Strafgesetzbuch (StGB) ist bestimmt, wann ein Verkehrsteilnehmer ein Gefährdung darstellt. Auch die StVO erwähnt gefährdendes Verhalten.
Wer verkehrswidrig und rücksichtslos fährt, stellt eine Gefährdung dar. Das kann beispielsweise bei stark überhöhter Geschwindigkeit, Trunkenheit oder bei der Missachtung einer Vorfahrt der Fall sein. Unsere Übersicht bietet hier weitere Beispiele.
Gemäß den Bestimmungen im StGB kann eine Geld- oder Freiheitsstrafe von bis zu 5 Jahren verhängt werden.
Video: Die Definition von Gefährdung im Straßenverkehr
Unterschied zwischen Behinderung und Gefährdung
Der Unterschied zwischen Behinderung und Gefährdung im Verkehrsrecht (insbesondere im Bezug auf das StGB) liegt darin, dass man beispielsweise bei der Behinderung eines anderen lediglich dessen Bewegungsfreiheit einschränkt. Aber auch in diesem Teilbereich gibt es weitere Unterschiede. Hier wird unterschieden zwischen vermeidbaren und unvermeidbaren Behinderungen. Eine unvermeidbare Behinderung wäre zum Beispiel, wenn Sie mit Ihrem Fahrzeug auf einer sehr schmalen Straße nach links abbiegen möchten, dem nachfolgenden Verkehr jedoch nicht genug Platz bleibt, um sich ebenefalls nach rechts einzusortieren. Hier ist die Behinderung nicht freiwillig, sondern eher unvermeidbar durch die Umstände der Straße. Parkt man jedoch verkehrswidrig auf einem Gehweg und behindert somit die Fußgänger, spricht man laut StGB von einer vermeidbaren Behinderung, die dann sogar angezeigt und geahndet werden kann, wenn sie noch nicht aktiv stattgefunden hat. Das bedeutet, das Fahrzeug steht bereits auf dem Gehweg und hat noch niemanden direkt behindert. Dennoch wird dieser Parkverstoß sanktioniert.
Von einer Gefährdung des Straßenverkehrs ist immer dann auszugehen, wenn man mit hoher Sicherheit davon ausgehen kann, dass es zu einem Schaden an Eigentum oder Personen kommen kann. Ein Beispiel dafür wäre die Gefährdung beim Überholen.
Wer die Entfernung des entgegenkommenden Fahrzeugs nicht richtig einschätzt, überholt und erst kurz vor dem anderen Fahrzeug wieder auf die rechte Seite einscherrt, stellt in diesem Moment eine Gefahr dar. Schließlich hätte durch dieses Verhalten auch ein schwerer Unfall geschehen können.
Juristen bezeichnen diese Sachverhalte als Beinahe-Unfälle. Geschieht hier jedoch nichts, beispielsweise durch ein beherztes Eingreifen des Gegenübers, liegt trotzdem eine Gefährdung im Straßenverkehr vor. Die oft dazu gerufene Polizei muss hier zusätzlich noch einmal entscheiden, ob ein Schadensfall wirklich hätte eintreten können.
Die kurze Erklärung muss hier also lauten, dass immer dann eine Gefährdung des Straßenverkehrs vorliegt, wenn nur durch das Verhalten eines Dritten ein Unfall verhindert werden konnte.
Gefährdung des Straßenverkehrs – Strafe für Verkehrssünder
Es gibt verschiedenste Sanktionen, die ausgesprochen werden können, wenn man sich im Straßenverkehr nicht ordnungsgemäß nach StVO, StVG, FeV etc. verhält.
Spricht man von einer Gefährdung des Straßenverkehrs, muss aber immer eine konkrete Gefahr vorliegen. Dabei gibt es sogenannte Todsünden, die ein Betroffener im Straßenverkehr nach der StVO begehen kann. Diese führen immer zu gefährlichen Situationen.
Wodurch kann eine Gefährdung entstehen?
- Grobes, rücksichtsloses und verkehrswidriges Handeln
- Anderen die Vorfahrt nehmen
- Gefährliches Überholen
- Fußgängerüberwege missachten
- Zu schnelles Fahren an unübersichtlichen Passagen wie beispielsweise Straßeneinmündungen, Bahnübergängen, oder Straßenkreuzungen
- Nichteinhalten des Rechtsfahrgebotes
- Auf Autobahnen oder Schnellstraßen wenden, rückwärtsfahren oder sich gegen die Fahrtrichtung einordnen
- Fahrzeuge bei einem Unfall oder eine Autopanne nicht richtig kenntlich gemacht zu haben
All diese Verstöße stellen bereits eine Ordnungswidrigkeit dar. Kommt es dabei dann noch zu einem Unfall, ist nach der Gefährdung des Straßenverkehrs eine Strafe nach Paragraf 315C StGB unablässig:
Wer im Straßenverkehr
- ein Fahrzeug führt, obwohl er
- infolge des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel oder
- infolge geistiger oder körperlicher Mängel
nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen, oder
- grob verkehrswidrig und rücksichtslos
- die Vorfahrt nicht beachtet,
- falsch überholt oder sonst bei Überholvorgängen falsch fährt,
- an Fußgängerüberwegen falsch fährt,
- an unübersichtlichen Stellen, an Straßenkreuzungen, Straßeneinmündungen oder Bahnübergängen zu schnell fährt,
- an unübersichtlichen Stellen nicht die rechte Seite der Fahrbahn einhält,
- auf Autobahnen oder Kraftfahrstraßen wendet, rückwärts oder entgegen der Fahrtrichtung fährt oder dies versucht oder
- haltende oder liegengebliebene Fahrzeuge nicht auf ausreichende Entfernung kenntlich macht, obwohl das zur Sicherung des Verkehrs erforderlich ist,
und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
- In den Fällen des Absatzes 1 Nr. 1 ist der Versuch strafbar.
- Wer in den Fällen des Absatzes 1
- die Gefahr fahrlässig verursacht oder
- fahrlässig handelt und die Gefahr fahrlässig verursacht,
kann eine Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder eine Geldstrafe die Folge sein.
Doch wie werden Gefährdungsdelikte geahndet?
Es gibt im Allgemeinen zwei verschiedene Arten von Sanktionen, zwischen denen bei einer Verurteilung unterschieden wird. Zum einen kann es zu einer Geld- oder auch Freiheitsstrafe kommen, zum anderen besteht die Möglichkeit des Führerscheinentzuges.
Der Führerscheinentzug wird häufiger genutzt, hier macht es auch kaum einen Unterschied, ob die Tat zum ersten Mal begangen wurde oder ob der Täter schon häufiger auffällig geworden ist. Dies ist bei der Geldstrafe oder auch dem möglichen Freiheitsentzug anders. Hier wird sehr genau darauf geachtet, ob es sich um einen Ersttäter handelt oder einen Wiederholungstäter. Bei kleineren Delikten und Ersttätern droht oft nur eine Geldstrafe. Kam es jedoch in Folge eines provozierten Unfalls zu Opfern und wurde dies vorsätzlich in Kauf genommen, ist das Gericht dazu angehalten, eine Freiheitsstrafe auszusprechen.
Unterschiede zwischen Delikten mit und ohne Gefährdung
Zunächst einmal gibt es für jeden Verstoß im Straßenverkehr einen Regelsatz, welcher in der Bußgeldtabelle festgehalten wird. Dieses Bußgeld muss nicht an Ort und Stelle gezahlt werden, sondern erst nach dem Erhalt des Bußgeldbescheids.
Dadurch bleibt dem Betroffenen auch die Zeit, sich zu dem Tatbestand, der im Bußgeldbescheid aufgeführt wird, zu äußern oder Einspruch zu erheben. Schon vor Eintreffen des Bußgeldbescheids kann der Bußgeldrechner dazu verwendet werden, eine erste Einschätzung über die Höhe der Ahndung zu liefern.
Zuzüglich zu den normalen in der Bußgeldtabelle verankerten Regelsätzen, kann es zu weiteren Zahlungen kommen. Diese werden fällig, wenn zusätzlich eine Gefährdung oder eine Sachbeschädigung vorliegen. Die Sachverhalte verschlimmern den Tatbestand und erhöhen folgerichtig auch das Bußgeld.
Im Normalfall müssen also 60 Euro gezahlt werden, sind dies mit einer Gefährdung schon 75 Euro. Kommt dazu noch eine Sachbeschädigung erhöht sich das Ganze auf 90 Euro. Bei höheren Bußgeldern, wie beispielsweise 175 Euro, erhöht sich der Regelsatz in der Bußgeldtabelle immer um 25 Euro, je mehr Tatbestände hinzukommen. So sind es bei 175 Euro im Normalfall, zuzüglich einer Gefährdung 200 Euro, kommt noch die Sachbeschädigung hinzu sind dann 225 Euro fällig.
Es gibt jedoch auch Gefährdungen, die nicht auf diese Weise berechnet werden können, da sie einzeln in der Bußgeldtabelle stehen. Wird beispielsweise an einem illegalen Rennen teilgenommen, kann hier 400 Euro Bußgeld erwartet werden, hinzu kommen zwei Punkte in Flensburg und ein Monat Fahrverbot. Wird die Rolle als Initiator nachgewiesen, sind es sogar 500 Euro. Wir das Rechtsfahrgebot missachtet, können 80 Euro und ein Punkt in Flensburg auf den Betroffenen zukommen.
Wer ganz sicher gehen möchte, kann natürlich einen Bußgeldrechner nutzen, um zu wissen, wie hoch die Sanktionen letztendlich ausfallen.
Punkte gibt es nur, wenn die Sicherheit im Straßenverkehr nicht mehr gewährleistet ist. Entfernt sich ein Unfallverursacher beispielsweise vom Unfallort, ohne dort eine Erstversorgung durchgeführt zu haben oder ohne die eigenen Daten an Ort und Stelle gelassen zu haben, gibt es Punkte in Flensburg und eine Strafanzeige.
Natürlich führen auch sämtliche Drogen- und Alkoholmissbräuche unweigerlich zu Punkten in Flensburg.
Fazit zu Verstößen mit einer Gefährdung des Straßenverkehrs
Vorausschauend fahren zahlt sich in jedem Fall aus. Wir sind zwar in Europa bei Weitem noch nicht führend in Sachen Bußgelder, nähern uns den anderen Ländern jedoch stark an. Spätestens mit dem neuen Punktekatalog hat sich, was die Härte der Sanktionen angeht, einiges geändert. Es gibt zu viele Fahrzeuge im Straßenverkehr, als dass hier ungebürliches Verhalten angemessen sein könnte. Sicherlich gibt es Geschwindigkeitsbegrenzungen und andere Richtlinien, die überdacht werden sollten, alles in allem muss sich jedoch jeder an die StVO und an das Strafgesetzbuch halten. Ansonsten gefährden Sie nicht nur sich, sondern auch andere, was wiederum ein Fahrverbot und nicht nur ein Bußgeld nach sich ziehen kann.
Hallo,
ich bin etwas zu schnell gefahren und als ein Fußgänger die Straße überqueren wollte, musste ich etwas heftiger bremsen. Sonst ist aber nichts passiert. Aber dieser Fußgänger fing an mich zu beschimpfen und sagte, er würde mich anzeigen.
Kann er mich anzeigen?
Danke für eine Antwort,
Alanna
Hallo…. Ein schönen guten tag
Ich hab volgendes Problem ich bin aus gesundheitlichen Gründen während der Fahrt mit dem Auto ohnmächtig geworden andere Verkehrsteilnehmer haben es gesehen und Polizei und Krankenwagen gerufen ich war auch 2 Tage in der Klinik die Beamten dachten erst ich hätte Alkohol oder Drogen intus gehabt was aber nicht der Fall war es wurde nichts festgestellt jetzt stellt sich mir die Frage was kommt noch auf mich zu was für eine Strafe habe ich zu erwarten. Es kam zu Keim Unfall und es wurde niemand verletzt. Aber trotzdem ist es doch Gefährdung des straßenverkehrs….. Ich würde mich sehr über eine Antwort freuen MFG kev.
Mir ist folgende im Nachhinein ganz Blöde Situation passiert.
Auf einer Landstraße habe ich an einer Ampel beim Anfahren auf die Linke Spur ausgeschert etwa 5 Fahrzeuge überholt und bin im letzten Moment wieder auf die “geradeaus Spur” gezogen (relativ knapp vor den Linksabbiegern und dem LKW auf der Geradeaus Spur… aber ohne jemanden zum bremsen zu nötigen.
Ich musste danach nur selbst stark bremsen, weil der Verkehr vor mir stockte…
Das diese Aktion ziemlich blöd war ist mir bewusst.
Was könnte mir hier zu Lasten gelegt werden, wenn der LKW Fahrer Anzeige erstatten sollte?
Danke
Hallo
Ich bin mit meiner Familie schoppen gewessen, auf den nachhause weg ist und ein Fahrzeug sehr dich aufgefahren und hat die ganze zeit mich geträngt, habe ihn einer Ortschaft fast ein fussgänger übersehen wenn meine Frau nichts gesagt hätte da es zu dunkel war, bin aus der Ortschaft wider rausgefahren, das andere Fahrzeug hat nicht aufgehört, ich habe so kurtze Bremser gemacht, das er abstand halten sollte, hat er aber nicht gemacht, habe ich weitere Bremser gemacht, immer so schüb weisse, dann habe ich im Rückspiegel gesehen, der er auf einmal schneller wird und auf mich draufgefahren ist, haben auch gleich Polizei gerufen aber der andere stellt sich stur, hat er nicht gemacht und so, jetzt habe ich nochmals zur Polizi gehen müssen, wegen aussage, da ist mir gesagt worden, Ich wäre schuld, solle Schuldbekennung unterschreiebn aussage verweigern. was kommt da auf mich zu.
Hallo,
ich habe auf der Ecke bei einer Kreuzung direkt bei der Ampel auf dem Bürgersteig gehalten, um einen Kollegen dort schnell einzusammeln. Mein Auto stand größtenteils auf dem Bürgersteig, dennoch mussten abbiegende Autos ein wenig um mich herum manövrieren. Eines hielt neben mir an und der Beifahrer brüllte etwas. Ich habe es aber nicht verstanden. Er hat sich dann mein Nummernschild angeguckt und vermutlich gemerkt. Ich habe dort ca. 1 Minute gestanden schätze ich. Womit müsste ich gegebenenfalls nun rechnen?
Hallo,
ich habe Diabetes Typ 1 und gestern beim fahren in einen Unterzucker gekommen. Laut Zeugenaussagen mehrmals in den Gegenverkehr geraten, wobei kein Unfall passiert ist. Jemand hat wohl die Polizei informiert. Also diese dazu kam hatte ich schon angehalten und Gegenmaßnahmen gemacht. Jetzt hab ich eine Anzeige wegen Verkehrsgefährdung. Was steht mir jetzt bevor? Ist mein Führerschein weg?
Guten Tag,
als ich heute von einem Parkplatz auf die Hauptstraße unseres Ortes abbiegen wollte, habe ich ein von links kommendes Auto übersehen. Ich habe eigentlich aufmerksam nach links geschaut, konnte dort allerdings kein Auto sehen. Der Fahrer des Autos hat gehupt und musste ausweichen, sowie ich auch. Allerdings sind wir nicht kollidiert.
Ich bin einige hundert Meter weiter geradeaus gefahren, bis ich wenden konnte. Als ich nochmals dort vorbei gefahren bin, war das Auto weg und somit konnte ich mich nicht entschuldigen, oder rechtfertigen.
Kann auf Basis dieser Sachlage jegliche Konsequenz folgen ?
Hallo
Ich bin heute in einer Straße reingefahren wo nur Taxis rein fahren dürfen. Ca.20 meter weiter war dort eine Straße wo nur Fußgänger gehen dürfen. Ich bin in die Straße, wo die Einfahrt verboten war außer für taxen, reingefahren und so hat mich der Polizist angehalten. Er meinte das ich schnell unterwegs war . Jedoch hat er keine Beweise meiner Meinung nach und Fußgängern oder Autos habe ich nicht gefährdet. Mit was kann ich rechnen .
Danke
. Hallo team, da ich ein technisches defekt wohl mit meiner Elektronik hatte sind meine us Lichter beim einbiegen ins McDonald’s drive-in an gewesen. ich wurde von der Polizei angehalten. nach dem ich beim mc drive war. Die Lichter wahren wohl zuvor an und nach dem ich aufgehalten worden bin aus. Der Beamte hat alle knopfe gedruckt bis sie angegangen sind. Der Motor war aber aus. Die haben das Fotografiert und eine Strafanzeige erstattet. Was kommt auf mich zu ? Die Beamten meinten 90 euro und ein Punkt aber das ist Quatsch ich hab nicht bemerkt das sowas im fzg möglich ist und als Beamte mussen sie mit normalerweise eine Mängel karte geben oder? Da ein Nebelscheinwerfer kaputt gegangen ist gingen beide Nebellichter nicht mehr. Ich hab da kein us modul verbaut und kodiert.
Guten Tag
Ich wurde heute von der Polizei angehalten, weil ich blaue LED’s als Standlicht verbaut hatte und ich damit gefahren bin, habe sie bei der Kontrolle aber gleich ausgebaut und durch normale Birnen getauscht. Ich wusste nicht das man das nicht darf. Was kommt auf mich zu wenn ich den Bußgeldbescheid bekomme.
Mit freundlichen Grüßen
T.
Hallo T.,
hier können Sie sich informieren: https://www.bussgeldkatalog.org/beleuchtung-warnzeichen/
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Ich bin an einer Kreuzung links abgebogen und bin vor einem einem überquerenden Passanten in die rechte Fahrbahnseite abgebogen. Stellt dies einen Strafbestand dar?
Hallo Mantonius,
beim Abbiegen von Fahrzeugen haben Fußgänger, die die Zielstraße oder Zieleinfahrt parallel zur ursprünglichen Fahrtrichtung überqueren, Vorrecht vor dem abbiegenden Fahrzeug.
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Hallo,
Mein Führerschein wurde mir für Sekundenschlaf am steuer für 3 Monate vom Gericht aus entzogen.
Habe eine Neuverteilung beantragt.
Meine frage ist, was passiert mit meinen alten Punkten, bleiben die oder werden die gelöscht ?
Lg
Hallo,
Ich habe anscheinend einem Radfahrer die Vorfahrt genommen, daraufhin musste er stark bremsen, es ist aber niemanden etwas passiert o.ä. Er hat mich angezeigt. Jedoch habe ich keinen Radfahrer wahrgenommen noch wäre mir bewusst dass ich einem Radfahrer die Vorfahrt genommen hätte. Die Polizei war hier und mir von der Anzeige mitgeteilt und gesagt das wären 70€ Strafe und ein Punkt. Jetzt meine Frage, kann ich einspruch einlegen und meine Sicht der Dinge schildern oder lohnt es sich nicht, oder kann die Strafe sogar höher ausfallen?
Hallo Corinna,
ein Anwalt kann Ihnen eine Rechtsberatung anhand der Fallakte geben.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Folgender Maßen, ich wrufe gestern Abend von der Polizei angehalten, weil ich links rechts gefahren bin ohne zu blinken, der Herr Polizist gab mir einen Strafzettel wo drauf stand Ordnungwidriges überholen er hat dann noch was mit MPU erzählt sollte es nochmal vorkommen. Meine Frage ist was hab ich jetzt als Strafe zu erwarten.
Hallo Mumin,
die Sanktionen hängen davon ab, welcher Verstoß Ihnen genau vorgeworfen wird und ob Sie dabei andere Verkehrsteilnehmer gefährdet haben. Nähere Informationen erhalten Sie auf https://www.bussgeldkatalog.org/ueberholen/
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Hallo, in unserer Straße gibt es einen sehr breiten Bürgersteig, der sehr gerne als Parkplatz genutzt wird und entsprechend fahren manche darauf, als wären sie auf der Fahrbahn. Bin aus dem Hof raus, begebe mich Richtung Bürgersteig, da fährt eine ältere mit (für mich mit viel zu schneller Geschwindigkeit) auf dem Bürgersteig entlang, um ihr Fahrzeug abzustellen. Ich muss an dieser Stelle sagen, es war sehr knapp, wäre ein Kind aus dem Hof hinaus gerannt, wäre es sehr wahrscheinlich zu einem Unfall gekommen. Das passiert hier leider immer wieder und wenn man die Menschen darauf anspricht, wird oft pampig reagiert, mit der Begründung “hier parkt doch jeder”! Seit wann darf man in Deutschland auf dem Bürgersteig stehen?! Was sollten wir als Nachbarn am besten unternehmen? Danke im Voraus.
Hallo Marie,
das Parken auf dem Gehweg ist nur bei entsprechender Beschilderung erlaubt. Wenden Sie sich an die Polizei, um auf die Gefahrenlage aufmerksam zu machen und Maßnahmen abzustimmen.
Die Redaktion von Bussgeldkatalog.org
Hallo, ich benötige einmal eure Erfahrung. Ich habe ein Auto innerorts überholt (auf der Gegenfahrbahn ohne durchgezogene Linie), da dieses mit 35km/h über einen längeren Zeitraum ohne Grund durch die Stadt geschlichen ist. Zum Zeitpunkt des Überholens war auf einer einsichtigen Hauptstraße kein Gegenverkehr. Erst während des Überholvorgangs, welcher zügig ablief, kam ein Fahrzeug von vorne, ohne jedoch bremsen zu müssen. Es war also nicht knapp. Der Überholte hat mich nun angezeigt. Mit was muss ich rechnen?
Hallo Pewe,
welche Sanktionen auf Sie zukommen, hängt davon ab, ob eine Gefährdung vorliegt. Es gibt im Allgemeinen zwei verschiedene Arten von Sanktionen, zwischen denen man bei einer Verurteilung unterscheidet. Zum einen kann es zu einer Geld- oder auch Freiheitsstrafe kommen, zum anderen besteht die Möglichkeit des Führerscheinentzuges.
Der Führerscheinentzug wird häufiger genutzt, hier macht es auch kaum einen Unterschied, ob man die Tat zum ersten Mal begangen hat oder häufiger auffällig geworden ist. Dies ist bei der Geldstrafe oder auch dem möglichen Freiheitsentzug anders. Hier wird sehr genau darauf geachtet, ob es sich um einen Ersttäter handelt oder einen Wiederholungstäter. Bei kleineren Delikten und Ersttätern droht oft nur eine Geldstrafe. Kam es jedoch in Folge eines provozierten Unfalls zu Opfern und wurde dies vorsätzlich in Kauf genommen, ist das Gericht dazu angehalten, eine Freiheitsstrafe auszusprechen.
Haben Sie Zeugen, die für Sie aussagen können? Im Zweifelsfall kann Ihnen ein Anwalt für Verkehrsrecht helfen.
Die Redaktion von Bussgeldkatalog.org
Hallo ich lebe in Wien und habe gestern Nacht eine rote Ampel übersehen als ich es bemerkt hab hab ich sofort abgebremst und die Fahrer die grün hatten sind stehen geblieben ein Fahrzeug hat sogar gehupt und anschließend bin ich weiter gefahren .wie viel müsste ich bezahlen dafür ?
Hallo Bekir,
leider sind uns keine Details zu den Bußgeldern in Österreich bekannt. Sie sollten jedoch davon ausgehen, dass diese höher sind als hierzulande.
Das Team von bussgeldkatalog.org
Hallo,
und zwar ich hatte heute morgen einen Auffahrunfall weil ich zu spät gesehen habe das die Person vor mir bremst, als die Polizei eintraf wegen dem Unfall, wollten die eine Urinprobe (Drogentest) von mir. Dem habe ich nicht zugestimmt also wurde ich mit auf die Wache genommen und mir wurde Blut abgenommen da ich 1 Tag davor Cannabis geraucht habe werden die Blutwerte wohl positiv sein.
Ps: Bin nicht in der Probezeit.
Meine Frage ist jetzt was passiert mit meinen Führerschein ?
Muss ich jetzt die MPU machen (erste mal aufgefallen mit Drogen) ?
Zählt das als Gefährdung des Straßenverkehrs weil ein Auffahrunfall kann ja jedem passieren ?
Hallo Dejo,
alle wichtigen Informationen finden Sie auf https://www.bussgeldkatalog.org/alkohol-drogen/.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Hallo hab da so ein paar fragen was kann ich nur machen .. unser vermieter fährt total angsteinflößend. Er übersieht am hellichten tag fahrradfahrer hat es zudem auch nicht gemerkt wo er ein wildschwein mit seinem auto mitgenommen hat. Fährt zudem mit 110-120 km/h meistens und immer zu weit rechts (fast im straßengraben) oder zu weit links das er fast auf der anderen straßenseite fährt.
Nun kommt das geilste nach seinem letzten wildzusammenstoß wurde das auto von dem gutachter seiner versicherung als Totalschaden gewertet und solle damit auch nicht mehr fahren,heut früh hab ich sie dabei gesehen dass sie nur das plaste vom unterboden und stoßstange abgerissen haben. Was kann ich machen? Ich hab angst wenn er unterwegs ist selbst los zu fahren mit meinem auto.
Hallo Gruebchen2501,
Sie haben die Möglichkeit, die Vorfälle bei der Polizei zu melden.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Hallo,
Gestern fuhr ich an eine Stelle in einer Innenstadt, an der 2 entfernte Fahrspuren zu einer 2 Spurigen Abbiege Straße (Links & Geradeaus + Rechts) zusammenführen. Fahrzeuge die Geradeaus + Rechts auf ihrer Spur bleiben möchten, müssen den von Links auf die Linksabbieger Spur kommenden Fahrzeugen Vorfahrt gewähren. Das ist durch Verkehrsschilder und eine gestrichelte Linie bei den nicht Vorfahrt berechtigten markiert. Ich kam von Links, wo die Spur auf die Linksabbieger Spur führt an, und wollte auf die Rechte Fahrspur wechseln, wodurch die Fahrzeuge hinter der Linie Vorfahrt gewähren müssten. Da der Verkehr aufgrund einer roten Ampel stand, setzte ich meinen Blinker und lenkte auf die Lücke zwischen dem letzten stehenden Auto VOR der Linie und dem Auto dass sich HINTER der Linie befand. Der Herr hinter der Linie hat mich schon mit einem Blick „wehe die will/fährt jetzt vor mich“ angeschaut, und hat das Fahrzeug extra vorrollen lassen, damit ich nicht in die bei Grün entstehende Lücke passe, somit ist er über die Linie (von der aus man das Vorfahrt gewähren Schild einwandfrei sehen müsste) und mir in den Weg gerollt, das hat er dann auch nochmals wiederholt als wieder eine Lücke entstand, sodaß er gegen Ende bis zum Kofferraum an mir vorbei war. Da er mir seelenruhig ins Auto gefahren wäre wenn ich auf meine Vorfahrt bestanden oder weiter vorne gestanden hätte, habe ich gehupt, um ihm deutlich zu machen dass er mir gerade die Vorfahrt nimmt, und mir fast vorne ins Auto gefahren wäre. Der Herr hat mir nur einen Ignoranten Blick zugeworfen und hat bei Grün seine Fahrt fortgesetzt, ohne sich um weiteres zu scheren, weil ich ja nicht mehr vor ihn einscheren kann. Das Fahrzeug nach ihm hat mir dann die Vorfahrt gewährt. Ich habe einen möglichen Unfall verhindert, weil ich durch sein Egoistisches und Rücksichtsloses Verhalten auf meine Vorfahrt verzichtet und es nicht provoziert habe. Ich habe eine Zeugin die mit mir im Auto saß, und noch meinte „lass ihn fahren, der fährt dir sonst noch ins Auto.“ Diese Situation beschäftigt mich gerade sehr. Und ich mache mir sogar Vorwürfe ich hätte etwas falsch gemacht.
Was würde auf den Herren zukommen wenn ich das zur Anzeige bringen würde, bzw. Gibt es in der Situation überhaupt einen Verstoß?
Ich meine, die Situation falsch überblicken kann jedem mal passieren, aber der Herr war sowas von Rücksichtlos und hätte einen Zusammenstoß in Kauf genommen, nur weil er mir keine Vorfahrt gewähren wollte.
Vielen Dank im Vorraus!
Hallo Jasmin,
viele weiterführende Informationen zum Thema Vorfahrt sowie die anfallenden Bußgelder für Verstöße finden Sie auf https://www.bussgeldkatalog.org/vorfahrt/.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Guten Tag,
wurde gerade an der roten Ampel zwei Mal geblitzt.
War eine knappe Sache die rote Ampel. Ziemlich ärgerlich.
Naja die Fragr ist jetzt, wann wird hier von einer Gefährdung oder einem einfachen Rotlichtvergehen gesprochen ?
Vielen Dank im Voraus für die Antwort.
Liebe Grüße
Peter
Hallo Peter,
dem obenstehenden Text können Sie Folgendes entnehmen: “Die kurze Erklärung muss hier also lauten, dass immer dann eine Gefährdung des Straßenverkehrs vorliegt, wenn nur durch das Verhalten eines Dritten ein Unfall verhindert werden konnte.”
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Moin,
Um es kurz zuhalten, mir wird Gefährdung im Straßenverkehr vorgeworfen ohne Alkohol oder Drogen Einfluss. Führerschein wurde entzogen und es muss eine Neuverteilung erfolgen…
Meine Fragen : warum neuerteilung mit Sehtest und pass Foto ? War nicht mehr in der Probezeit.. warum keine wieder Erteilung ?
Und muss ich mit einer mpu rechnen ? Habe heute ein Schreiben erhalten hier steht nix spezifisch geschrieben lediglich in der Probezeit Bzw mit Alkohol oder Drogen am Steuer aber nix trifft auf mich zu… dennoch steht geschrieben ist zu prüfen was bedeutet das genau ?
Hallo Deniz,
ohne weitere Informationen können wir leider schwer beurteilen, warum so geurteilt wurde. Ein Anwalt für Verkehrsrecht kann Einsicht in Ihre Unterlagen nehmen und Sie kompetent beraten.
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Hallo zusammen,
ich habe eine Frage bezüglich des Überholens auf der rechten Spur.
Man stelle sich folgende Situation vor:
Eine Kreuzung an der auf zwei Spuren abgebogen werden kann, die zu einem Beschleunigungsstreifen der Autobahn werden.
Das Auto voran, auf der linken Spur, ist langsam und scheint nicht wirklich zu beschleunigen.
Es wird rechts überholt, um auf dem Beschleunigungsstreifen mit der passenden Geschwindigkeit für den Autobahnverkehr auffahren zu können. Für den Überholvorgang bedarf es dem Spurwechsel nach rechts, wodurch kein Schaden entstanden ist, weil das dort fahrende Auto weit genug weg war.
Die zulässige Geschwindigkeit während des Überholvorgangs nicht merklich überschritten.
Wie wäre die Regelung in diesem Fall?
Vielen Dank vorab und freundliche Grüße.
Auf Beschleunigungsstreifen ist das Rechtsüberholen erlaubt.
Hallo Fragesteller,
der von Ihnen beschriebene Fahrer auf der linken Spur verhält sich verkehrswidrig. Überholen Sie ihn von rechts, müssen Sie dennoch mit Konsequenzen rechnen, da dies keine zugelassene Ausnahme für das Überholen von rechts darstellt.
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Hallo,
letzte Woche wollte ich auf der Autobahn ein Auto überholen, was wesentlich langsamer als ich fuhr. Daher wollte ich überholen, habe aber erst in meinem toten Winkel gesehen, dass ein Auto schon neben mir ist. Um zu bremsen war ich zu schnell, weshalb ich auch ausgeschert bin. Es ist an keinem Auto ein Schaden entstanden, nur habe ich jetzt die Angst auf eine Anzeige.
Was kann im schlimmsten Fall auf mich zukommen?
LG
Hallo S.J.,
sollte es zu einer Anzeige kommen und Sie haben gemäß § 315c StGB grob verkehrswidrig und rücksichtslos gehandelt, als Sie überholt haben, sowie dadurch Leib und Leben einer anderen Person gefährdet, kann eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe drohen.
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Hallo,
Ich war mit meinem Motorrad unterwegs als ich in einer Kurve auf die Gegenfahrbahn kam. Mir kam ein Radfahrer entgegen. Es ist uns beiden glücklicherweise nichts passiert. Was kann auf mich zukommen?
Hallo Chris,
was auf Sie zukommt, hängt zum einen davon ab, ob der Radfahrer den Vorfall meldet oder ob er z. B. von Polizeibeamten beobachtet wurde. Zum anderen ist es auch davon abhängig, was genau Ihnen vorgeworfen wird. Es könnte Ihnen z. B. “102002 Sie benutzten vorschriftswidrig nicht die Fahrbahn und gefährdeten dadurch Andere” vorgeworfen werden. Dies hätte ein Verwarngeld in Höhe von 20 Euro zur Folge.
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Hallo, Was für strafe erwarten? Gefährdung des Straßenverkerhrs – grob verkehrswidrig und rücksichtslos gemäߧ 81b,
1. Alternative der Strafprozessordung (StPO)
im Zusammenhang mit einem Ermittlungsverfahren wegen Gefährdung des Straßenverkehrs-grob verkehrswidrig und rücksichtslos gemäß § 315c (1) Nr.2b StGB
Straßenverkehrsgefährdung.
Ich war mit mein Bruder und er ist mein Auto gefahren und mein Buder hat einen Auto überholt ob ist das grob oder Gefährdung sagen Sie mir bitte.Mit Freundlichen Grüssen
Hallo R.R.,
die Beurteilung kommt immer auf den Einzelfall an, weshalb wir keine pauschale Antwort geben können.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Bin heute über Kreuzung zu schnell gefahren rechts kommender musste abbremsen und war grün für Fußgänger was kommt auf mich zu die Polizei meinte 2 Punkte auf jeden Fall
Und ein Ampel weiter bin ich mit auto zu Hälfte über rot und hab auf grün gewartet und die meinten ist wie über rot 1 punkt stimmt das
Hallo Turan,
welche Sanktionen auf Sie zukommen, kommt auf den jeweiligen Verstoß an. Aus Ihrer Beschreibung lässt sich dies leider nicht klar rekonstruieren. Sind Sie im zweiten Fall an der roten Ampel nicht in den Gefahrenbereich eingefahren, sondern haben lediglich die Haltelinie überfahren, so handelt es sich in der Regel um einen Haltelinienverstoß. Haben Sie keine anderen Verkehrsteilnehmer gefährdet, fällt hierfür ein Bußgeld von 10 Euro an.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Guten Abend,
Habe heute folgende Situation erlebt.
Ich war heute auf einer bekannten Strecke einer Bundesstraße unterwegs, dort hatte sich eine ziemliche schlange an PKW´s hinter zwei LKW´s gebildet und ich habe die PKWs sofern es der Gegenverkehr hergab einzeln überholt und auch einen ausreichenden Abstand zum Vordermann gehalten. Nach einer Weile hatte ich den letzten Pkw erreicht der die LKWs ebenfalls überholen wollte. Als der Gegenverkehr es einigermaßen zuließ überholte er und scherte zwischen den LKW´s ein, ich wartete bis er weiter überholt hat und tat das gleiche. Dann wartete ich den nächsten Entgegenkommenden ab und scherte aus, allerdings hielt ich den abstand zum nächsten entgegenkommenden für zu kurz da ich seine Geschwindigkeit nicht einschätzen konnte, also bremste ich und scherte wieder hinter dem LKW ein und vergrößerte dann wieder den Abstand zum Vorrausfahrenden Lkw, der entgegenkommende musste nicht reagieren bzw Bremsen oder ähnliches. Bei der nächsten besseren Gelegenheit obwohl ich es wohl auch vorher geschafft hätte überholte ich und kam kurz darauf in eine 70er Zone wo ich auch auf die erlaubte geschwindigkeit herunterbremste. Kurz nach beginn dieser Tauchte ein Pkw in meinem Rückspiegel auf und näherte sich in sekundenschnelle mit ca. 180 kmh schätze ich, dieser folgte mir dann bis nachhause wo er an meine Auto anhielt und sich offenbar das Kennzeichen notierte, ich ging zu ihm und fragte ob ich helfen könne. Er meinte er würde sich mein Kennzeichen notieren um dies im falle eines Unfalls meinerseits zu melden (er sagte er wäre im ADAC tätig), ich erklärte ihm das Geschehnis und er wollte sich mit den LKWs welche scheinbar Kollegen von ihm sind absprechen wie es nun wirklich war.
Meine Frage ist habe ich überhaupt etwas zu erwarten selbst im Falle eines Unfalls ?? Ich habe meiner Meinung nach eine Entscheidung getroffen die die Gefährdung mindert.
Zu mir, ich fahre zwar gerne zügig aber nur so das niemand gefährdet wird.
Hallo,
leider ist uns eine Einschätzung des Falles nicht möglich. Ein Anwalt kann Sie zur Situation beraten.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Guten Tag,
eine Verwandte von mir fährt ein umgebautes Auto aufgrund von einer körperlichen Behinderung.
Beim Abholen dieses Autos hat sie einen Unfall verursacht, weil ihr schwarz vor Augen wurde und das Auto auf der Landstraße in den Gegenverkehr gesteuert wurde. Es gab keinen Personenschaden.
Sie hat ihren Führerschein seit über 30 Jahren, unfallfrei.
Jetzt soll das ganze über einen Staatsanwalt geprüft werden weil sie aufgrund körperlicher Behinderung der Straßenverkehr gefährdet haben könnte.
Was kann da passieren? Sie besitzt ja rechtmäßig den Führerschein und das Auto ist mit Umbaumaßnahmen vom TÜV geprüft. Es kann doch jedem mal schwarz vor Augen werden, ohne das dies direkt eine Fahruntauglichkeit bedeutet.
Vielen Dank für Ihre Antwort.
Hallo Kathi,
es ist möglich, dass Sie zur ärztlichen Untersuchung muss, um den Sachverhalt zu klären. Dort wird dann festgestellt, ob die Fahreignung weiterhin besteht.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Hallo – ich war an einer Kreuzung gestanden. Vor mir ein Kehrwagen. Ich wollte links abbiegen. Als es grün wurde fuhr der Kehrwagen los und fing an eine 180 Grad Wende in Richtung links zu machen. Ich fing an, links abzubiegen. Der Kehrwagen war auf zu mir gedreht und somit auf der Gegenfahrbahn. Ich fuhr kurz vor ihm links weiter und musste über einen Zebrastreifen um in meine Zielstraße abzubiegen. Durch den Kehrwagen konnte ich den Zebrastreifen nicht komplett einsehen und fuhr weiter und es kam eine Person gelaufen. Ich bin noch schnell weiter und die Person musste auf dem Zebrastreifen stehen bleiben. Es war etwas knapp.
“Gefährdung des Straßenverkehrs” – grobe Vorfahrtsmissachtung §315c Abs. 1 Nr. 2
Ich bin total verwirrt.
Grüße
Hallo Jena,
anhand Ihrer Beschreibung können wir die Situation nicht komplett nachvollziehen. Allerdings müssen Sie bei einem Zebrastreifen Fußgängern Vorrang gewähren. Außerdem kann es sein, dass Sie trotz grüner Ampel beim Linksabbiegen mit grüner Ampel dem kreuzenden Verkehr Vorfahrt gewähren müssen. In Ihrem Fall dann wohl der Kehrmaschine.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org