Geldbuße gemäß Paragraph 17 Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG)
Letzte Aktualisierung am: 8. September 2024
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Geldbuße: Eine Definition
Täglich kommt es im Straßenverkehr zu Regelmissachtungen. Da die Regeln der Straßenverkehrsordnung (StVO) der allgemeinen Verkehrssicherheit dienen, wird mit aller Härte gegen Temposünder und Co. vorgegangen.
Leisten sich Verkehrsteilnehmer eine Ordnungswidrigkeit, müssen diese in aller Regel mindestens mit einer Geldbuße (auch Bußgeld genannt) rechnen. Es handelt sich dabei um das Hauptsanktionsmittel bei einer Ordnungswidrigkeit, welche nicht als Straftat angesehen wird.
Doch wie hoch kann eine Geldbuße maximal ausfallen? Können Verkehrssünder gegen die Sanktionen gemäß Bußgeldkatalog vorgehen? Kann der Anspruch auf eine Geldbuße seitens der Behörde verjähren? Diesen Fragen widmet sich der nachfolgende Ratgeber und informiert Sie umfassend.
Inhaltsverzeichnis:
FAQ: Geldbuße
Eine Geldbuße wird verhängt, wenn sich Verkehrsteilnehmer nicht an die Regeln der StVO halten. Dies kann auch Fußgänger und Radfahrer betreffen.
Sofern das Gesetz nichts anderes bestimmt, kann eine Geldbuße maximal 1.000 Euro betragen.
Sie müssen Ihren Einspruch innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt des Bußgeldbescheid schriftlich an die Bußgeldstelle richten. Was dabei wichtig ist, lesen Sie hier.
Wann kann bei einer Ordnungswidrigkeit eine Geldbuße ausgesprochen werden?
Der Bußgeldkatalog sieht verschiedene Sanktionen vor, wenn Verkehrsteilnehmer eine Ordnungswidrigkeit begehen. Dabei kann es sich zum Beispiel um einen Halteverstoß, das Überschreiten der Höchstgeschwindigkeit oder eine Missachtung der Anschnallpflicht handeln.
Allerdings muss nicht bei jeder Ordnungswidrigkeit umgehend eine Geldbuße ausgesprochen werden. Handelt es sich um einen wenig schwerwiegenden Verstoß, hat die Behörde auch die Möglichkeit, ein Verwarnungsgeld auszusprechen. Dies ist in § 56 Absatz 1 OWiG geregelt:
Bei geringfügigen Ordnungswidrigkeiten kann die Verwaltungsbehörde den Betroffenen verwarnen und ein Verwarnungsgeld von fünf bis fünfundfünfzig Euro erheben. Sie kann eine Verwarnung ohne Verwarnungsgeld erteilen.
Handelt es sich also um eine geringfügige Regelmissachtung, für welche eine Geldbuße unter 60 Euro vorgesehen ist, kann zunächst ein Verwarnungsgeld ausgesprochen werden. Dieses bietet für den Betroffenen den Vorteil, dass kein Bußgeldbescheid erstellt und somit keine Gebühren für selbigen erhoben werden.
Maximale Höhe der Geldbuße gemäß OWiG
Wie hoch eine Geldbuße für eine Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr ausfällt, richtet sich maßgeblich nach der Schwere der jeweiligen Regelmissachtung. Eine geringfügige Geschwindigkeitsüberschreitung ist beispielsweise nicht so „teuer“ wie ein Rotlichtverstoß.
In § 17 Absatz 1 OWiG ist definiert, wie hoch eine Geldbuße maximal ausfallen kann:
Die Geldbuße beträgt mindestens fünf Euro und, wenn das Gesetz nichts anderes bestimmt, höchstens eintausend Euro.
Eine Geldbuße kann also auch recht hoch ausfallen, dadurch kann es vorkommen, dass Betroffene diese nicht immer auf einen Schlag bezahlen können. In diesem Fall ist es in aller Regel möglich, eine Ratenzahlung zu beantragen.
Höhe der Geldbuße wird im Bußgeldbescheid mitgeteilt
Wird zum Beispiel ein Temposünder durch einen Blitzer erwischt, so fertigt das Gerät meist ein Blitzerfoto an. Dieses kann dann als Beweismittel im Bußgeldverfahren genutzt werden. Die Behörde wird zunächst versuchen, den Halter des Fahrzeugs zu ermitteln.
Glückt dies, wird dem Betroffenen ein Anhörungsbogen zugestellt. Dadurch hat er die Möglichkeit, sich zu den Vorwürfen zu äußern. Ist dieser Schritt erfolgt, stellt die Behörde einen Bußgeldbescheid aus und sendet diesen an den Beschuldigten.
In diesem Schreiben sind die Sanktionen gemäß Bußgeldkatalog aufgelistet. Neben einer Geldbuße können dem Verkehrssünder auch Punkte in Flensburg oder ein Fahrverbot von bis zu drei Monaten drohen. Es handelt sich dabei um einen temporären Entzug der Fahrerlaubnis.
Können Sie Einspruch gegen eine ausgesprochene Geldbuße einlegen?
Nicht immer ist die Aufforderung zur Zahlung einer Geldbuße gerechtfertigt. Geschwindigkeitsmessgeräte wie Blitzer und Radarfallen können falsche Messergebnisse liefern und somit in manchen Fällen nicht als Beweismittel im Rahmen eines Bußgeldverfahrens genutzt werden.
Daher sollten Sie jeden Bußgeldbescheid genau überprüfen und hinterfragen, ob Sie die Ihnen vorgeworfene Ordnungswidrigkeit wirklich begangen haben können. Hegen Sie Zweifel an der Richtigkeit der Geldbuße, haben Sie binnen 14 Tage Zeit, Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einzulegen.
Dieser ist schriftlich an die zuständige Behörde zu richten. Es empfiehlt sich, den Einspruch als Einschreiben zu verschicken, so können Sie ggf. beweisen, dass die Einspruchsfrist von Ihnen gewahrt wurde.
Wann tritt die Verjährung einer Geldbuße in Kraft?
In Deutschland gilt der Grundsatz, dass nach einer gewissen Zeit Rechtsfrieden herrschen soll. Daher gibt es auch für das Sühnen von Ordnungswidrigkeiten eine Verjährungsfrist. Diese ist in § 26 Absatz 3 Straßenverkehrsgesetz (StVG) festgehalten:
Die Frist der Verfolgungsverjährung beträgt bei Ordnungswidrigkeiten nach § 24 drei Monate, solange wegen der Handlung weder ein Bußgeldbescheid ergangen noch öffentliche Klage erhoben ist, danach sechs Monate.
Die Behörde hat also grundsätzlich drei Monate Zeit, dem Verkehrssünder einen Bußgeldbescheid zuzustellen. Wird dieser erst nach Ablauf der Frist ausgestellt, so gilt die Ordnungswidrigkeit als verjährt und die Geldbuße muss nicht gezahlt werden. Allerdings ist dies nur der Fall, wenn fristgerecht Einspruch gegen den Bußgeldbescheid aufgrund der Verjährung eingelegt wird.
Wann können Sie eine höhere Geldbuße statt Fahrverbot erhalten?
Wie bereits erwähnt, gehört neben der Geldbuße auch ein Fahrverbot von bis zu drei Monaten zu den Sanktionierungsmöglichkeiten gemäß Bußgeldkatalog. Gerade Menschen, die beruflich auf ihren Führerschein angewiesen sind, kann der temporäre Entzug der Fahrerlaubnis hart treffen.
In besonderen Härtefällen ist es möglich, das Fahrverbot in eine höhere Geldbuße umzuwandeln. Ob einem entsprechenden Antrag stattgegeben wird, obliegt allerdings stets einem Richter, der die Entscheidung im Einzelfall im Rahmen eines Gerichtsprozesses trifft.
Das erhöhte Beförderungsentgelt ist eine Vertragsleistung, die sich aus den Beförderungsbedingungen ergibt. Sie ist bürgerlich-rechtlicher Natur. Wird ein solcher Anspruch tituliert – hier wohl durch Vollstreckungsbescheid – hat der Gläubiger 30 Jahre die Möglichkeit, die darin genannte Forderung zu vollstrecken. Nutzt er die Gelegenheit und beantragt er eine behördliche Vollstreckungshandlung oder erkennt der Schuldner den Anspruch an, beginnt die Verjährung erneut zu laufen
Ich bin im April 2005 mit den Kölner Verkehrsbetrieben “schwarzgefahren”, es wurden 40.-€ erhöhtes Beförderungsentgeld verhängt. Irgendwie ist es mir aber entfallen, diese Strafe zu bezahlen. Die KVB haben beim AG Euskirchen einen Titel gegen mich erwirkt (2009). Jetzt, 25 Jahre später bekomme ich von den KVB eine Zwangsvollstreckungsandrohung. Ist das nicht inzwischen verjährt?