Genugtuungsfunktion: Schmerzensgeld als Form der Sühne
Letzte Aktualisierung am: 20. August 2024
Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten
Genugtuung: Kernelement des Schmerzensgeldes
Die körperliche und gesundheitliche Unversehrtheit ist eines der höchsten Güter, welche die Bundesrepublik Deutschland seinen Bewohnern zusichert. Denn so steht es in der Verfassung, genauer gesagt im zweiten Artikel des Grundgesetzes.
Doch nur, weil ein Prinzip Einzug in das Staatsrecht findet, kann dessen Einhaltung nicht vollumfänglich garantiert werden. Denn ein Unfall mit Personenschaden ist auf Deutschlands Straßen keine Seltenheit. Im Jahr 2016 wurden beispielsweise ca. 38.500 Menschen im Straßenverkehr verletzt.
Für derartige Schadensereignisse steht dem Opfer neben der materiell begründeten auch eine Entschädigung für immaterielle Einbußen zu. Eine wichtige Rolle spielt bei letzterem die Genugtuungsfunktion. Denn das Schmerzensgeld für Verletzungen basiert auf diesem Aspekt.
Im folgenden Ratgeber stellen wir Ihnen die Genugtuungsfunktion vom Schmerzensgeld vor und erörtern deren Bedeutung für den Verletzten und den Täter.
Inhaltsverzeichnis:
FAQ: Genugtuungsfunktion beim Schmerzensgeld
Die Genugtuungsfunktion beim Schmerzensgeld soll dafür sorgen, dass der Geschädigte Genugtuung für das erfährt, was ihm angetan wurde. Durch die Zahlung einer Entschädigungssumme soll der Schädiger also sozusagen für seine Tat büßen und Wiedergutmachung leisten.
Die zweite Funktion, die dem Schmerzensgeld zukommt, ist die Ausgleichsfunktion. Sie soll – wie der Name schon verrät – einen Ausgleich für ermittele immaterielle Schäden schaffen.
Jeder Mensch empfindet Schmerz anders und subjektiv. Daher ist es schwierig, nachzuvollziehen, welche Wiedergutmachung als Genugtuung wahrgenommen wird und welche nicht.
Schmerzensgeld – Entschädigung für körperliche Versehrtheit
Basierend auf der Vorschrift im Grundgesetz wurde im Zivilrecht eine Maßnahme geregelt, die bei immateriellen Schäden in Form des Schmerzensgeldes Anwendung findet.
Entscheidend ist dabei, dass immer eine Täter-Opfer-Beziehung vorhanden ist. Selbstverschuldete Verletzungen sind ebenso wenig zu ersetzen wie Beeinträchtigungen, die der Schädiger nicht vorsätzlich herbeigeführt hat. Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit sind Voraussetzung für die Leistungsverpflichtung. In diesem Zusammenhang spielt die Genugtuungsfunktion vom Schmerzensgeld eine wesentliche Rolle.
Wofür steht die Genugtuungsfunktion?
Die Genugtuungsfunktion vom Schmerzensgeld gewann in der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts im Zuge eines BGH-Urteils an Bedeutung (BGHZ 18, 149, 155). Darin wurde auf die Buße des Täters hingewiesen, die einem Schmerzensgeldanspruch innewohnt. Eben diese ist wiederum das Wesenselement von der Genugtuungsfunktion, die beim Schmerzensgeld verwirklicht werden soll.
Durch die Zahlung des Schmerzensgeldes soll der Täter seine Handlung sühnen und dadurch den Weg zurück in die Rechtmäßigkeit finden. Er söhnt sich dadurch mit dem Opfer und dem Rechtssystem aus. Dies trägt einem Gerechtigkeitsempfinden des Geschädigten bei, der somit eine Wiedergutmachung für die erlittenen Schmerzen erfährt.
Im Rahmen der Genugtuungsfunktion vom Schmerzensgeld, beispielsweise bei einem Fahrradunfall, sind folgende Aspekte zu berücksichtigen:
- Grad des Verschuldens: Täter muss vorsätzlich gehandelt haben
- Regulierungsverzögerung: Verzögerungstaktiken des Verursachers können die Entschädigungssumme in die Höhe treiben
- Vermögensverhältnisse: Finanzielle Situationen von Täter und Opfer nehmen Einfluss auf die Höhe des Schmerzensgeldes
Die Genugtuungsfunktion vom Schmerzensgeld tritt insbesondere dann zu Tage, wenn die Unlustgefühle des Geschädigten, beispielsweise aufgrund einer psychischen Störung oder infolge der wirtschaftlichen Verhältnisse, nicht ausgeglichen werden können. Denn die Genugtuung ordnet sich einer anderen Funktion unter: dem Ausgleich.
Ausgleich – Weitere Aufgabe vom Schmerzensgeld
Nicht nur die Genugtuungsfunktion beeinflusst das Schmerzensgeld. Entschädigungszahlungen sollen zusätzlich einen Ausgleich bewirken.
Was besagt die Ausgleichsfunktion?
Der im Zuge der Schmerzensgeldberechnung ermittelte Betrag soll dem Verunfallten die Möglichkeit gewähren, sich Annehmlichkeiten zu finanzieren.
Dies wird als notwendig erachtet, da Verletzungen wie Brüche die Lebensqualität senken. Auf diese Weise soll der Geschädigte also seine Lebensfreude zurückgewinnen. Während über die Genugtuungsfunktion vom Schmerzensgeld eine Sühne des Täters erreicht werden soll, verschafft der Ausgleich dem Opfer Vorteile.
Bei der Ausgleichsfunktion des Schmerzensgeldes werden die Schmerzintensität, die nötigen Eingriffe und die Folgeschäden bei der Höhe vom Schmerzensgeld berücksichtigt.
Konnten wir Ihnen weiterhelfen? Dann bewerten Sie uns bitte: