Tempolimit: Zulässige Geschwindigkeit in Frankreich
Letzte Aktualisierung am: 8. September 2024
Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten
Eine Richtgeschwindigkeit ist in Frankreich kein Thema
Wie schnell Reisende sein dürfen, hängt auch im Urlaub größtenteils davon ab, mit welchem Fahrzeug sie wo fahren. Gerade im Ausland sollten sich Fahrer mit den gesetzlichen Geschwindigkeitsbeschränkungen befassen, da die Sanktionen teilweise deutlich über den deutschen liegen.
So kann beispielsweise das Wissen darum, welche Geschwindigkeit in Frankreich auf der Autobahn für PKW oder Wohnmobile erlaubt ist, nicht nur die Sicherheit erhöhen, sondern auch etwaige Bußgeldern verhindern.
Was Reisende in Bezug auf eine Geschwindigkeitsbegrenzung in Frankreich beachten sollten, welches Tempolimit in Frankreich wo gilt und mit welchen Sanktionen bei Geschwindigkeitsverstößen zu rechnen ist, betrachtet der nachfolgende Ratgeber näher.
Inhaltsverzeichnis:
FAQ: Erlaubte Geschwindigkeit in Frankreich
Die Höchstgeschwindigkeit auf französischen Autobahnen beträgt 130 km/h.
Innerhalb geschlossener Ortschaften gilt in Frankreich die gleiche Höchstgeschwindigkeit wie in Deutschland: 50 km/h. Nur in Paris gilt ein Tempolimit von 30 km/h.
Auf französischen Landstraßen dürfen Sie höchstens 80 km/h fahren.
Auszug aus dem französischen Bußgeldkatalog zum Tempolimit
In Frankreich bringt die Missachtung der Geschwindigkeit keine Strafe im rechtlichen Sinn mit sich, führt allerdings zu Bußgeldern und Fahrverboten. Zudem werden ihnen Punkte vom Punktekonto abgezogen. Die nachfolgende Tabelle gibt einen auszughaften Überblick zu möglichen Sanktionen für eine Missachtung der Geschwindigkeit in Frankreich:
Geschwindigkeitsüberschreitung | Bußgeld | Weitere Sanktionen |
---|---|---|
bis 20 km/h innerorts | 135 € | minus 1 Punkt* |
bis 20 km/h außerorts | 68 € | minus 1 Punkt* |
20 bis 29 km/h | 135 € | minus 2 Punkte* |
30 bis 39 km/h | 135 € | minus 3 Punkte* Entziehung der Fahrerlaubnis bis zu 3 Jahre möglich |
40 bis 49 km/h | 135 € | minus 4 Punkte* Entziehung der Fahrerlaubnis bis zu 3 Jahre möglich |
ab 50 km/h | 1500 € | minus 6 Punkte* Entziehung der Fahrerlaubnis bis zu 3 Jahre möglich |
ab 50 km/h (für Wiederholungstäter) | 3750 € | minus 6 Punkte* Entziehung der Fahrerlaubnis bis zu 3 Jahre möglich Freiheitsstrafe von bis zu 3 Monaten möglich Fahrzeug kann beschlagnahmt werden |
* Beim französischen Punktesystem werden je nach Verstoß Punkte abgezogen. Bei 0 Punkten dürfen Sie kein führerscheinpflichtiges Fahrzeug mehr führen. Zu Beginn hat jeder Fahrer 12 Punkte. Fahranfänger haben 6 Punkte. |
Zulässige Höchstgeschwindigkeit in Frankreich
In Frankreich gilt ein Tempolimit grundsätzlich auf allen Straßen. Das heißt, dass es sich bei den Vorgaben immer um eine konkrete Geschwindigkeitsbeschränkung handelt. In Frankreich gibt es keine Richtgeschwindigkeit, sodass die allgemeinen Vorschriften bzw. die Angaben auf den Verkehrszeichen die jeweils zulässige Höchstgeschwindigkeit darstellen.
Bestimmen keine Verkehrsschilder die erlaubte Geschwindigkeit, gelten in Frankreich die Vorgaben der Straßenverkehrsordnung. Im sogenannten „Code de la Route“ (auf Deutsch: „Regeln der Straße“) ist unter anderem festgehalten, dass in geschlossenen Ortschaften für alle Kraftfahrzeuge ein Tempolimit von 50 km/h gilt (30 km/h in Paris).
Außerhalb der Ortschaften ist dann wichtig, auf welcher Straße Reisende unterwegs sind und mit welchem Fahrzeug sie fahren. Wie in Deutschland unterscheidet sich je nach Fahrzeug die zulässige Geschwindigkeit in Frankreich. Mit Anhänger, Wohnwagen oder Wohnmobil müssen Urlauber auch hier langsamer fahren, als wenn sie nur mit PKW oder Motorrad unterwegs sind.
Landstraße oder Autobahn: In Frankreich ist die Geschwindigkeit immer vorgeben
Allgemein dürfen PKW auf Landstraßen maximal 80 km/h, auf Schnellstraßen 110 km/h und auf Autobahnen 130 km/h fahren. Im Gegensatz dazu ist in Frankreich die Geschwindigkeit für LKW außerorts je nach Gewicht auf höchstens 80 km/h oder 90 km/h begrenzt.
Die zulässige Geschwindigkeit für Anhänger in Frankreich verringert sich erst dann, wenn das Gesamtgewicht des Gespanns mehr als 3,5 t beträgt. Dann sind sowohl auf Schnellstraßen als auch auf Autobahnen nur 90 km/h erlaubt. Das bedeutet in der Regel, dass mit einem Wohnwagen die Geschwindigkeit in Frankreich ebenfalls reduziert wird, da das Gesamtgewicht des Gespanns üblicherweise die 3,5 t überschreitet.
Welche Höchstgeschwindigkeit in Frankreich auf der Autobahn und auf Landstraßen für wen zu beachten ist, verdeutlicht nochmals die nachfolgende Tabelle:
Fahrzeug | innerorts, außerorts | Kraftfahrstraße | Autobahn |
---|---|---|---|
PKW Motorrad | 50 km/h*, 80 km/h | 110 km/h | 130 km/h |
... mit Anhänger | 50 km/h*, 80 km/h | 110 km/h, 90 km/h wenn über 3,5 t | 130 km/h, 90 km/h wenn über 3,5 t |
Wohnmobil bis 3,5 t | 50 km/h*, 80 km/h | 110 km/h | 130 km/h |
Wohnmobil über 3,5 t | 50 km/h*, 80 km/h | 100 km/h | 110 km/h |
LKW | 50 km/h*, 80 km/h | 90 km/h, 80 km/h ab 12 t | 90 km/h |
* in Paris gilt innerorts ein Tempolimit von 30 km/h |
Hallo,
Muss ich in Frankreich, hinter am Wohnmobil 4,5 t das 100 Km Schild drauf haben?
Sg Uwe
Es kursieren immer wieder Aussagen, dass wenn man eine deutsche 100er Zulassung hat, man damit in Frankreich dann auch nur 100 fahren darf. Mir wurde regelrecht abgeraten vor einer Fahrt nach Frankreich eine 100er Zulassung zu beantragen.
Gibt es hierzu irgendwelche rechtssicheren Aussagen/Links?
Hallo, ist es falsch,wenn ich mit meinem Anhänger (ungebremst) 750kg zul.ges.auf der Autobahn in Frankreich höchsten 80km/h fahre? oder 130kh/h
denn in Deutschland, wo Er angemeldet ist,sind 8okm/h erlaubt. Keine Sondererlaubnis 100km/h
Mfg J.O
Hallo ich habe eben Post aus Frankreich bekommen
Ich war immer der Meinung das ich in Frankreich auf
Landstraßen 90 km/h fahren darf
Nunkommt ein Bußgeldbescheid das ich mit 86 Km/h
Geblitzt wurde abzüglich der Toleranz sind es 81 km/h
Gewesen
Genau 1 km/h zu schnell da für wollen sie jetzt von mir
45 Euro Geldstrafe
ist für mich ein Unding
Wenn Sie auch nur 1 Minute zu spät bei der Fähre ankommen, müssen Sie auch weit springen…80 ist die Höchstgeschwindigkeit…Höchst…mehr gehr absolut nicht, aber weniger…aber auch nur bei optimalem Reifendruck, optimalen Bremsen, bestem WETTER, KEINE quengelnden Kinder/Gespräche, superausgeschlafen, usw usw, dann …höchstens.
was passiert oder kostet es wenn ich mit einem Wohnmobil 3850 kg in eine gesperrte Straße über 3,5 to fahre.
Danke
Frankreich – Landstraße – Tempo 80
Aktuell: 3 Grad – nasse Fahrbahn – Hinweis in Navi
auf 50 km/h – “Panzerblitzer” blitzt schon bei weitemAbstand und bei etwa 70 km/h.
Frage: gibt es wetterbedingstes Tempolimit in Frankreich auf Landstraßen 50 km/h ?????
Frage: in welchem Abstand zum Fahrzeug knipsen diese fahrbaren, beweglichen Panzerblitzer ?
Danke, Dieter D
Hallo Redaktion! Eine Frage zu der o.a. Textstelle “Die zulässige Geschwindigkeit für Anhänger in Frankreich verringert sich erst dann, wenn das Gesamtgewicht des Gespanns mehr als 3,5 t beträgt.” — Es liest sich so, als wäre die tatsächliche Gesamtmasse von Zugfahrzeug und Anhänger gemeint – oder etwa die Summe der in den Fahrzeugpapieren ausgewiesen zulässigen Gesamtmassen? In meinem Fall wären 2800 kg für einen VW T6 und 750 kg für einen Anhänger, das macht ungüstigerweise 3550 kg!
Für Anhänger mit 100-km/h-Zulassung gilt eine Sonderregel: der Gesetzgeber schreibt ein Reifen-Höchstalter von sechs Jahren bindend vor. Ist nur einer der Reifen älter, so erlischt die Sondergenehmigung für das Fahren mit einer Geschwindigkeit von 100 km/h. Man darf dann nur noch 80 Stundenkilometer fahren.
@Ulrich
Gschichtn ausm Paulanergarten.
Die Bekannten haben nicht bezahlt dann wird verdoppelt. Zahlt man diese Verdoppelung auch nicht hört man aber nie wieder was davon
1 bis 20kmh außerorts kosten pauschal 45€ – 20 bis 49 kommen auf 90€
innerorts gelten die 90€ von 1 bis 49kmh
noch ein Hinweis – auf Autobahnen gilt bei nasser Fahrbahn automatisch Tempo 110 für PKW. Man kann es an der Grenze auf der Tafel lesen, danach nicht mehr.
Hallo,
fällt ein Wohnmobil mit 13,5 t zGG unter die Klasse “Wohnmobil über 3,5 t” oder “LKW”?
Danke für die Aufklärung.
Jeder Anhänger hat in seiner Allgemeinen Betriebserlaubnis eine vom Hersteller vorgegebene “bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit”. Mir wäre kein Anhänger bekannt – schon gar kein Wohnanhänger – bei welchem diese über 100 km/h läge. Diese vom Hersteller vorgegebene Höchstgeschwindigkeit für meinen Anhänger gilt allgemein, immer und überall. Somit darf ich auch in Frankreich mit Gespannen unter 3,5 t nicht schneller als 100 km/h fahren, da mein Hänger per Betriebserlaubnis nicht dafür zugelassen ist – egal was der französichen „Code de la Route“ für die jeweilige Straße zulässt. Im Falle eines Unfalls könnte zudem die eigene Versicherung das Fahren über 100 km/h vermutlich als “grob fahrlässig” einstufen und eventuell Zahlungen verweigern.
Nebenbei bemerkt: Anhängerreifen sind für eine höhere Tragkraft ausgelegt als normale Autoreifen, sind aber generell auf eine Höchsgeschwindigkeit von 120 km/h beschränkt. 20 km/h Sicherheitsspanne für Reifen an Anhängern, die gerne mal überladen gezogen werden (wer hat schon eine Waage zur Hand?), oft viel herumstehen und “Standplatten” entwickeln, der Sonne über Jahre ausgesetzt sind und oft deutlich älter werden, als die Reifen an PKWs. Diese Höchstgeschwindigkeit der Reifen würde ich deshalb aus Vernunfts- und Sicherheitsgründen auch nie ausreizen wollen, da bei dauerhaften Geschwindigkeiten über 100 dann schon mal ein überraschender Reifenplatzer droht und dies endet bei Gespannen meist in Schleudern mit Überschlag.
Erfahrung im Bekanntenkreis: Überschreitung der Geschwindihkeit letzten Sommer in Frankreich um EINEN km/h = 180€.
Eigene Erfahrung vor ca 15 Jahren (bevor ich’s dann besser wusste) : mit einem Renault Scenic und einem (windschlüpfrigen) Eriba Touring mit 110 bis 115km/h im Rhonetal hoch, endet mit Überhitzung des Automatikgetriebes, einem 15 cm Riss im Getriebegehäuse und einer Rechnung von damals 5000 €.
Drei Jahre später: 100 bis 110 km/h mit VW Touran + Eriba – zwei Frankreichfahrten innerhalb von drei Monaten = zwei mal Turboladerdefekt – 700€ und 3900€.
Ist es richtig das ein Gespann mit einem zGG von über 3,5t auf der Autobahn 110km/h fahren darf?
Bis jetzt hab ich überall gelesen das dann ebenfalls nur 90km/h erlaubt sind.
Oder ist die Tabelle im obigen Artikel an der Stelle falsch was die 110 km/h angeht?
Hallo Sven,
vielen Dank für diesen Hinweis. Wir haben den Text entsprechend angepasst.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org