Durch dieses Schild wird eine Geschwindigkeitsbegrenzung aufgehoben

Von Thomas R.

Letzte Aktualisierung am: 20. August 2024

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

Wie ist das Ende einer Geschwindigkeitsbegrenzung angegeben?

Wie wird das Ende einer Geschwindigkeitsbegrenzung angegeben?
Wie wird das Ende einer Geschwindigkeitsbegrenzung angegeben?

Die Frage, ab wann genau eine Geschwindigkeitsbegrenzung aufgehoben ist, sorgt immer wieder für Streitigkeiten vor Gericht. So halten sich wacker die Gerüchte, dass bereits eine Kreuzung oder eine Einmündung die Geschwindigkeitsbegrenzung aufheben. Schließlich würde jemand, der mit dem Auto auf die neue Straßen einbiegt, ohne weiteres Schild nichts von dem auf dieser Strecke geltenden Tempolimit wissen.

Ganz so einfach ist das allerdings nicht. Zwar braucht es nicht immer ein separates Schild, um die Geschwindigkeitsbegrenzung als aufgehoben zu markieren. Dennoch gibt es diesbezüglich Erklärungen in der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO).

Auf diese werden wir zunächst eingehen, bevor wir uns weiteren Regeln zur Geschwindigkeitsbegrenzung und ihrem Ende widmen.

FAQ: Geschwindigkeitsbegrenzung aufgehoben

Wodurch wird eine Geschwindigkeitsbegrenzung aufgehoben?

Eine Geschwindigkeitsbegrenzung kann durch ein Verkehrsschild aufgehoben werden. Wie dieses aussieht, erfahren Sie hier.

Wann wird nicht durch ein Verkehrsschild angezeigt, dass die Geschwindigkeitsbegrenzung aufgehoben ist?

Das Ende einer Geschwindigkeitsbegrenzung kann auch durch ein Zusatzzeichen angezeigt werden, auf dem angegeben ist, für welche Strecke das Tempolimit besteht. Die Geschwindigkeitsbegrenzung ist auch aufgehoben, wenn diese in Verbindung mit einem Gefahrenzeichen angezeigt wird und die Gefahr nicht mehr besteht.

Wie kann die allgemeine Geschwindigkeitsbegrenzung aufgehoben werden?

Wann die allgemeine Geschwindigkeitsbegrenzung gilt, wird durch ein Ortseingangs- bzw. ein Ortsausgangsschild gekennzeichnet.

Wie regelt die StVO bzgl. der Geschwindigkeitsbegrenzung ihre Aufhebung?

Im Anhang der StVO sind vier Anlagen, welche die Verkehrszeichen angeben und erklären, die auf den deutschen Straßen für Sicherheit und Ordnung sorgen sollen. Dabei sind nicht nur die verschiedenen Zeichen aufgeführt, durch welche eine Geschwindigkeitsbegrenzung aufgehoben werden kann, sondern auch erläutert, wann es dafür kein explizites Schild gibt.

Zum Ende einer Geschwindigkeitsbegrenzung sagt die StVO:

Das Ende einer streckenbezogenen Geschwindigkeitsbeschränkung oder eines Überholverbots ist nicht gekennzeichnet, wenn das Verbot nur für eine kurze Strecke gilt und auf einem Zusatzzeichen die Länge des Verbots angegeben ist. Es ist auch nicht gekennzeichnet, wenn das Verbotszeichen zusammen mit einem Gefahrzeichen angebracht ist und sich aus der Örtlichkeit zweifelsfrei ergibt, von wo an die angezeigte Gefahr nicht mehr besteht.

Für den ersten angesprochenen Punkt bedeutet dies: Ist ein Streckenverbotszeichen zur Geschwindigkeitsbegrenzung aufgestellt (rundes Schild mit rotem Rand und schwarzen Ziffern), so ist für diesen Fall darunter auch eine Meter- oder eine Kilometeranzahl angegeben. Nach dieser Streckenangabe endet die Geschwindigkeitsbegrenzung, ohne dass es ein weiteres Verkehrszeichen dafür gibt.

Mit einem Gefahrenzeichen im Zusammenhang mit dem Verbotszeichen (bzw. in diesem Fall im Zusammenhang mit dem Zeichen zur Geschwindigkeitsbeschränkung) ist bspw. der Hinweis auf eine enge Kurve oder ein Gefälle gemeint, in der ein niedrigeres Tempolimit gilt. Nach dem Ende der Kurve ist aber diese niedrigere Geschwindigkeitsbegrenzung aufgehoben.

Danach hat jenes Tempolimit Bestand, das zuletzt vor der Kurve angegeben war. Das gleiche gilt übrigens für die Geschwindigkeitsbegrenzung an einer Baustelle. Die Aufhebung derselben wird in der Regel nicht durch ein separates Zeichen markiert. Stattdessen wird gesunder Menschenverstand vorausgesetzt: Das Ende der Baustelle markiert auch das Ende des Tempolimits.

Hier besteht übrigens auch ein Ortseingangs- bzw. Ortsausgangsschild als Marker für das Ende einer Geschwindigkeitsbegrenzung bzw. Beginn einer neuen. So gilt, sofern nicht durch ein explizites Zeichen anders angegeben, grundsätzlich eine Geschwindigkeitsbegrenzung innerorts von 50 km/h für alle Kfz-Typen. Die Geschwindigkeitsbegrenzung außerorts liegt, je nach Kfz, bei 60 km/h, 80 km/h oder 100 km/h.

Geschwindigkeitsbegrenzung aufgehoben: Welches Schild kennzeichnet das Ende eines Tempolimits?

Mit solch einem Verkehrszeichen gilt eine Geschwindigkeitsbegrenzung als aufgehoben - es gibt dafür aber auch andere Wege.
Mit solch einem Verkehrszeichen gilt eine Geschwindigkeitsbegrenzung als aufgehoben – es gibt dafür aber auch andere Wege.

Natürlich gibt es dennoch Verkehrszeichen, die das Ende einer solchen Beschränkung angeben. In der Anlage 4 Abschnitt 7 “Geschwindigkeitsbeschränkungen und Überholverbote” der StVO sind diese Zeichen aufgeführt. Schilder, nach denen eine Geschwindigkeitsbegrenzung aufgehoben ist, sind die folgenden Zeichen:

  1. Zeichen 278: Dies ist ein rundes weißes Schild mit schwarzem Rand, grauen Ziffern und fünf quer darüber verlaufenden Balken. Die Ziffern geben jene Beschränkung an, die mit diesem Zeichen endet.
  2. Zeichen 282: Ein rundes weißes Schild mit schwarzem Rand und ebenfalls fünf Querbalken. Diese Beschilderung markiert das Ende jeglicher Verbote, die auf dieser Strecke zuvor aufgestellt wurden.

Verschiedene Verkehrszeichen die eine Geschwindigkeitsbeschränkung aufheben, haben wir nachfolgend zusammengestellt:

VZ 278: Ende der zulässigen
Höchstgeschwindigkeit
VZ 278: Ende der zulässigen Höchstgeschwindigkeit
VZ 279: Ende der vorgeschriebenen
Mindestgeschwindigkeit
VZ 279: Ende der vorgeschriebenen Mindestgeschwindigkeit
VZ 282: Ende sämtlicher streckenbezogener Geschwindigkeitsbeschränkungen und Überholverbote
VZ 282: Ende sämtlicher streckenbezogener Geschwindigkeits­beschränkungen und Überholverbote
VZ 310: Ortstafel Vorderseite
VZ 310: Ortstafel Vorderseite
VZ 311: Ortstafel Rückseite
VZ 311: Ortstafel Rückseite

Unterwegs auf der Autobahn: Wann ist hier eine Geschwindigkeitsbegrenzung aufgehoben?

Wie in der StVO vorgeschrieben endet gemäß deutschem Verkehrsrecht ein Tempolimit erst dann, wenn es durch eine Beschilderung explizit oder implizit (vorher wurde eine Streckenangabe oder eine Gefahrenstelle angegeben) gekennzeichnet ist. Trotzdem hält sich der Mythos unter Autofahrern, dass eine Einmündung, eine Kreuzung oder eben auch eine Autobahnauffahrt eine vorher aufgestellte Beschränkung beenden würden. Dies ist jedoch nicht der Fall, wie oben im Artikel bereits etabliert.

Wer sich über ein Tempolimit hinwegsetzt, der riskiert, je nachdem, wie viele km/h er es überschreitet, ein Bußgeld, Punkte in Flensburg und in schweren Fällen gar ein Fahrverbot. Sie sollten daher genau darauf achten, wo eine Geschwindigkeitsbegrenzung tatsächlich aufgehoben ist.

Über den Autor

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Thomas R.

Thomas hat einen Abschluss in Politikwissenschaften von der Universität Jena. Er gehört seit 2018 zum Team von bussgeldkatalog.org und verfasst News und Ratgeber zu verschiedenen Themen im Verkehrsrecht.

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66 Kommentare

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  1. Hugo
    Am 16. März 2020 um 13:48

    Hallo,

    Können das Gesetzartikel wo es steht ‘Welche Geschwindigkeit gilt nach die Gefahr situation beendet hat’ mit mir teilen?
    ‘Ortsbezogene Hochgeschwindigkeit’ oder bested das ‘Zuletzt vor der Gefahr angegeben Geschwindigkeit’?

    Ich kann Eure Erklärung in Gesetz nicht finden.
    __________________________________________________
    Artikel: “… Mit einem Gefahrenzeichen im Zusammenhang mit dem Verbotszeichen (bzw. in diesem Fall im Zusammenhang mit dem Zeichen zur Geschwindigkeitsbeschränkung) ist bspw. der Hinweis auf eine enge Kurve oder ein Gefälle gemeint, in der ein niedrigeres Tempolimit gilt. Nach dem Ende der Kurve ist aber diese niedrigere Geschwindigkeitsbegrenzung aufgehoben.

    Danach hat jenes Tempolimit Bestand, das zuletzt vor der Kurve angegeben war. Das gleiche gilt übrigens für die Geschwindigkeitsbegrenzung an einer Baustelle. … Das Ende der Baustelle markiert auch das Ende des Tempolimits”

    VIELEN DANK!!

  2. Manfred
    Am 23. Dezember 2019 um 0:33

    Ich dachte auch immer, dass eine Einmündung die Geschwindigkeitsbegenzung aufhebt.
    Ist diese Annahme nur auf Autobahnen falsch oder auch auf Bundesstraßen?

  3. Rüdiger
    Am 20. Dezember 2019 um 9:43

    Wie will denn einer sehen das ein Tempolimit besteht, der auf die Autobahn auffährt??? oder soll er erst Rückwärts fahren bis das Schild kommt , dass selbe ist doch auch auf einer Bundes oder Landesstrasse wenn ich von einer auf die andere Strasse wechsle. Bei Zonen inner Orts gilt bei einer 30 Zone, wenn die Strasse mit einem Bordstein endet ist die Zone Aufgehoben oder bin ich da auch falsch.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 6. Januar 2020 um 17:56

      Hallo Rüdiger,

      an jeder Auffahrt sind entsprechende Beschilderungen angebracht, sofern örtliche Geschwindigkeitsbegrenzungen bestehen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

      • Shorty
        Am 29. Februar 2024 um 18:10

        Heißt das also, dass es kein Tempolimit gibt, wenn man auf eine Autobahn auffährt und kein Schild am Rand steht? Oder muss man sich in dem Fall dann an die Richtgeschwindigkeit von 130Km/h halten, da man nicht sicher sein kann, welches Tempolimit nun vorliegt?

  4. Christian
    Am 6. Dezember 2019 um 13:07

    Hallo Zusammen,

    ich hätte auch eine Frage bezgl. Tempolimit-Aufhebung.
    Ich hatte aus meiner Fahrschule noch in Erinnerung, dass mein Fahrlehrer gesagt hatte, dass auch Schilder auf der Gegenseite das Tempolimit aufheben können.
    Beispiel.
    Ich fahre an einem Kindergarten vorbei, wo das Tempo von 70 auf 50 reduziert ist (zwischen 7-16 Uhr). Dieser Kindergarten liegt “ländlich”. Das Tempolimit wird nach dem Kindergarten nicht mit einem Schild aufgehoben. Kann man sich dann an dem Tempolimit-Schild auf der Gegenseite orientieren und wieder 70 km/h fahren? Oder bleiben die 50 km/h limitiert?

    Ich würde mich sehr über eine Antwort freuen.
    Danke
    Christian

    • bussgeldkatalog.org
      Am 6. Dezember 2019 um 16:54

      Hallo Christian,

      nein, das ist nicht korrekt. Wenn unter dem Geschwindigkeitsbegrenzungsschild kein Zusatzschild angebracht ist, nachdem das Tempolimit endet, ohne dass ein weiteres Aufhebungsschild folgt, müssen Sie weiterhin 50 km/h fahren. So ein Fall wäre zum Beispiel gegeben, wenn unter dem Tempolimitschild (VZ 274) steht, dass dieses nur für die nächsten 100 m gilt oder wenn das VZ 274 in Kombination mit einem Gefahrenzeichen angebracht ist.

      Die Redaktion von Bussgeldkatalog.org

  5. Steff
    Am 17. Oktober 2019 um 21:49

    Hallo zusammen,
    ich habe seit kurzem eine temporäre Geschwindigkeitsbegrenzung wegen Markierungsarbeiten auf meiner üblichen Strecke.
    Normalerweise ist in dem Bereich von 100 km/h auf 80 und dann auf 60 begrenzt. Anschließend wird das Limit wieder aufgehoben (60 durchgestrichen).
    Jetzt ist das 80er und 60er Schild abgedeckt, dafür gilt nun 70 und 50. Das Schild, welches das Limit von 60 aufhebt, ist nicht abgedeckt.

    Hebt dieses Schild nun auch das Limit von 50 km/h auf, oder gilt in dem Bereich weiter 50 km/h?
    Mich irritiert die Beschilderung in dieser Baustelle fast täglich.

  6. Hermann
    Am 20. September 2019 um 17:06

    Das ist doch in meinen Augen Blödsinn. Angenommen, ein Autobahnabschnitt wird VOR einer Autobahnauffahrt auf 80 km/h begrenzt und ich fahre nun NACH diesem Schild auf die Autobahn auf. Es steht KEINE Geschwindigkeitsbegrenzung von 80 km/h für mich sichtbar nach der Einfahrt, dann kann doch (eben nach “gesundem Menschenverstand”, wie er oben ja auch einmal sogar lt. StVO genannt wird!!!) ich gar nichts von dem Tempolimit wissen. Wie soll es dann für mich gelten?
    Wenn ich mich richtig erinnere habe ich beim Führerschein machen (ok. war 1972) vom Fahrlehrer eben gelernt, dass NACH einer Krezung außerorts das Tempolimit bzw. andere Verbote wiederholt werden müssen!

  7. Nils
    Am 12. September 2019 um 12:39

    Hallo
    Habe mal eine Frage
    Ich fahre auf der Autobahn ohne Geschwindigkeitsbegrenzungen dann kommt ein Schild 100km/h kurz drauf ein weiteres 80km/h und dann ein kurzer Baustellen Abschnitt nach dem Baustellen Abschnitt kommt dass Graue schild mit der 80 und 5 mal durschgestrichen (Zeichen 278) .
    Gilt für mich nun wieder die richtgeschwindigkeit von 130km/h ? Und dürfte ich demnach auch wenn es die Situation her gibt auch schneller fahren ?
    Schon mal besten Dank
    Gruß

    • Torsten
      Am 28. März 2023 um 2:14

      Da es keine generelle Freigabe, der Geschwindigkeitsbegrenzung gab, gilt wieder die vorherige Angabe.

    • Mario W
      Am 23. März 2022 um 17:40

      Guten Tag
      Ich hatte diesbezüglich gerade 2 Telefonate mit der Polizei.
      Lustig daran sind die Aussagen.
      Kann ich auch nicht sagen rufen sie Mal auf dem anderen Revier an. Und
      Tja gute Frage aber wenn die 80 aufgehoben sind 100 oder schneller.
      Ich weiß nicht ob das alles noch gut ist wenn selbst die Polizei solche schwammigen Aussagen trifft.
      Und übrigens eine Person hat eine sehr gute Aussage getroffen:
      Wenn eine Strecke mit einem Tempolimit begrenzt wird muss bei jeder Auffahrt erneut darauf hingewiesen werden.
      Ich glaube nicht daß wir Autofahrer und andere Motorisierte Personen Hellseher sind. Den werde ich dann mit 100 geblitzt ohne Hinweis auf Einschränkungen glaube ich nicht daß jemand vom Staat Geld von mir bekommt
      Schönen Tag

  8. Daisy
    Am 19. Juni 2019 um 17:36

    Liebe Redaktion,
    Es gibt bei mir eine Kreuzung neu gebaute Kreuzung. Wenn man (in meinem Fall nach rechts abbiegt) ist dort ein Schild was besagt das ich dort 70 fahren darf (diese Straße ist die Verbindung zwischen zwei Ortschaften, Strecke ca. 700 m). Jedoch kommt erst nach ca. 200 m das Ortsausgangsschild und zudem ist auf dem Gegenverkehr ab den Ortseingangsschild 50 erlaubt zu fahren.
    Jetzt bin ich mir unsicher ob man dort wirklich schon 70 kmh fahren darf oder ob diese Geschwindigkeitsbegränzung erst nach dem Ortsausgangsschild gilt.

    • Torsten
      Am 28. März 2023 um 2:20

      Es gilt 70 ab dem Schild, da explizite Beschilderungen über Ortsschilder stehen.

  9. Thorsten
    Am 19. Juni 2019 um 14:09

    Eine Streckengeschwindigkeitsbegrenzung wird durch Abbiegen aufgehoben. Habe ich aber vor dem Abbiegen ein Schild mit vorgeschriebener Fahrtrichtung, wird dann die Geschwindigkeitsbegrenzung “mitgenommen”?

  10. Philipp K.
    Am 18. Juni 2019 um 18:45

    Je schwammiger die Verkehrszeichen ausgelegt werden können desto besser ist es doch für den Staat. Der Eine bezahlt, bringt Geld. Der Andere nimmt einen Anwalt der kostet und bringt indirekt dem Satt auch Geld. Kann am Gericht verlieren also der Staat hat auch wieder Einnahmen. Wahrscheinlich wird alles nur zum abzocken gebraucht. Bei uns ist so eine Situation.Komme ich auf der Hauptstraße da steht 70 komme ich aber von der Nebenstraße ca. 500m nach dem Schild und einer Kurve weis ich das nicht. Also außerhalb geschl. Ortschaft 100km/h
    mfg

  11. Attila
    Am 12. Juni 2019 um 12:39

    Und wie hoch ist diese Begrenzung ganz konkret?
    Ich fahre auf eine AB auf und sehe kein Schild… Und nun?

  12. Bax
    Am 12. Juni 2019 um 7:51

    Liebe Redaktion,
    das beantwortet dich nicht die Frage. Die Frage ist, wie man sich verhält, wenn man auf eine Autobahn auffährt und kein Schild ist. Das Autobahn Auffahrt Schild sagt eigentlich freie Fahrt. Wie soll ich denn wissen, ob die anderen vorher eine Geschwindigkeitsbegrenzung hatten? Soll ich dann zur Sicherheit 60 fahren und die von Thomas angesprochenen Staus und Gefahrensituationen provozieren?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 14. Juni 2019 um 12:13

      Hallo Bax,

      wenn nach der Autobahnauffahrt kein Schild zu sehen ist, dass eine Geschwindigkeitsbegrenzung anzeigt, gelten die generellen Geschwindigkeitsregeln auf der Autobahn. Für Lkw bedeutet dies z. B. eine Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h, für Pkw eine Richtgeschwindigkeit von 130 km/h.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

      • Bütti
        Am 23. März 2022 um 21:25

        Im Kommentar weiter oben steht, die Begrenzung wird durch die Auffahrt nicht automatisch aufgehoben. Ich fahre weiter 60 km/h. Der Auffahrende hat kein Schild und fährt 130. Dann wird geblitzt, was wird den dann? Das Gleiche gilt für eine Kreuzung, ich fahre in die Richtung wo kein Schild zu sehen ist , muss ich dann zum Ortseingang fahren oder vorsichtshalber 30.

  13. Florian
    Am 3. Juni 2019 um 13:12

    Immer wieder zu Verwirrungen führen (nicht nur bei mir) Baustellen innerhalb von Wechselverkehrszeichenabschnitten (“Lichtschilder”).
    Beispiel:
    km 0: Wechselzeichen 282 (Ende der Verbote)
    km 1: Metallschild 274-120 (max 120)
    km 2: Metallschild 274-100 (max 100)
    km 3: Wechselzeichen 274-120
    km 4: Metallschild 274-80 (max 80), Metallschild 123
    km 5: Wechselzeichen 274-100
    km 5,5: Wiederholung Metallschild 274-80, Beginn der Baustelle
    km 6: Wechselzeichen 274-80, Wechselzeichen 123
    km 10: Ende der Baustelle und Metallschild 282
    km 11: Wechselzeichen 282

    Die km-Abstände sind ausgedacht, aber der Fall selbst ist nicht konstruiert, sondern vielfach auf Autobahnen schon erlebt. Was ist, wenn sich die Beschilderung so krass widerspricht? Klar, wenn die Metallschilder an den Lichtschilderbrücken angebracht sind, wären die Metallschilder “nur Backup” im Fall eines Ausfalls. Aber so wie oben? Und wenn auf km 5,2 oder km 10,5 ein Blitzer steht, darf der 80 überwachen? (Meine Vermutung: Er dürfte bei km 5,2 auf 100 km/h blitzen und bei km 10,5 darf er gar nicht blitzen. Da es ja keine “Lichtzeichen” in dem Sinne sind, sondern rechtlich bloß die “leuchtende Version der Metallschilder” ist. Richtig?)

    Zweiter Fall:
    Lichtschilderbrücke 1 zeigt auf allen Fahrspuren eine Begrenzung, Brücken 2, 3, 4 und 5 sind ausgeschaltet mit dem Aufklappschild “Außer Betrieb”. Auf der gesamten Strecke gibt es keine Metallschilder. Gilt an Brücke 5 immer noch die Begrenzung von Brücke 1? (Lässt sich noch verfeinern: zwischenzeitlich war ein Autobahnkreuz und mehrere Auffahrten)

  14. Thomas
    Am 4. April 2019 um 18:06

    Wie schnell darf ich dann auf der Autobahn fahren falls kein neues Schild nach der Auffahrt steht?
    Muss ich dann solange mit 60 fahren da eventuell ein 60 Schild vorher dort stand?
    Das würde aber für viele Staus und Unfälle sorgen

    • bussgeldkatalog.org
      Am 28. Mai 2019 um 17:14

      Hallo Thomas,

      solange kein Schild die vorherige Geschwindigkeitsbegrenzung aufhebt, gilt diese weiterhin.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

      • Thomas G
        Am 13. September 2022 um 13:57

        Hallo,
        hätte auch gern mal meinen Senf zu allem zu sagen:
        Man fährt eine 2spurige Strecke, jeweils 1 Fahrstreifen für beide Richtungen.
        Irgendwann kommt eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 innerhalb geschlossener Ortschaften. Das untere weiße Schild kündigt 200m an. Eine Aufhebung erfolgt nicht. Und jetzt das Kuriose: die Gegenfahrbahn hat überhaupt keine Begrenzung. Und das hat sie schon seit 15Jahren, weil ich jeden Tag daher fahre.

  15. Winfried
    Am 25. März 2019 um 11:08

    Ich verstehe die Argumenation nicht, das eine Geschwindigkeits- oder eine andere Begrenzung nach einer Einmündung nicht automatisch aufgehoben ist. Das würde ja bedeuten, das für denjenigen der abbiegt ein anderes Verbot besteht als für denjenigen der sich auf der Straße befindet in die man abbiegt. Mir mach es eher den Eindruck diejenigen, die das Aufstellen von Schildern veranlassen oder ausführen selbst diesen aus meiner Sicht Unsinn nicht berstehen. Und wenn ich auf eine Autobahn auffahre oder abbiege, dann kann ich wirklich nicht wissen, welches Verbot auf dieser Straße gilt. Selbst Navigationsgeräte können wie ich auch diesen “Unsinn” nicht verstehen. Hier muss endlich Klarheit geschaffen warden. Man könnte sich auch viele Schilder sparen, wenn nach einer Einmündung alle vorherigen Verbote aufgehoben sind. Dies ware für mich die einzige logische Lösung.

  16. Ronny
    Am 14. Februar 2019 um 0:26

    Wird eine Geschwindigkeitsbegrezung Innerorts, i. B. 30km/h, durch im weiteren Streckenverlauf eine zeitliche Begrenzung (6:30- 17:00, 30km/h) aufgehoben? Darf ich dann 22 Uhr ab der zeitlichen Begrenzung wieder 50 fahren, oder gilt die 30 bis zum Ende der ganzen Begrenzung (i. B.
    Tempo 50 Schild) ?

    • Kevin S
      Am 24. September 2022 um 18:27

      Finde ich eine gute Frage, ist mir auch schon einige Male aufgefallen. Meiner Meinung nach hat hier die entsprechende Behörde die Schilder falsch aufgestellt. Wenn zuerst ein 30-Schild ohne zeitliche Begrenzung kommt, dann gilt das so lange, bis es aufgehoben wird. Also gilt auch außerhalb des angegebenen Zeitraums 30; die zeitliche Einschränkung ist nicht wirksam. Meiner Meinung nach müssten erst die 30 aufgehoben und dann gleich darunter neu mit Zusatzschild für zeitliche Begrenzung angegeben werden.

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