Geschwindigkeitsbegrenzung außerorts: Welche Vorschriften gelten?
Letzte Aktualisierung am: 18. August 2024
Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten
Wie ist die Geschwindigkeitsbegrenzung außerhalb geschlossener Ortschaften festgelegt?
Natürlich kann nicht jeder Kfz-Fahrer sein Gefährt über die Straßen jagen, wie es ihm beliebt. Grundsätzlich gibt es im öffentlichen Straßenverkehr strenge Regeln. Die wichtigsten davon betreffen die Geschwindigkeitsbegrenzung innerorts und die Geschwindigkeitsbegrenzung außerorts.
Festgelegt sind diese in der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO). Während aber innerhalb von geschlossenen Ortschaften generell ein Tempolimit von 50 km/h für alle Kfz-Typen vorgeschrieben ist, verhält es sich außerorts anders. Im Folgenden lesen Sie Details zur Geschwindigkeitsbegrenzung außerorts.
Inhaltsverzeichnis:
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FAQ: Geschwindigkeitsbegrenzung außerorts
Wie schnell Sie außerorts sein dürfen, ist von Fahrzeugtyp und Gewichtsklasse abhängig. Für Pkw (bis 3,5 t) gilt außerorts ein Tempolimit von 100 km/h. Für Lkw, Pkw mit Anhänger und Busse gelten Tempolimits von 80 oder 60 km/h.
Ab dem Ortsausgangsschild müssen Sie sich an die allgemeine Geschwindigkeitsbegrenzung für außerorts halten. Mehr dazu erfahren Sie hier.
Nein, auf der Autobahn gilt keine allgemeine Geschwindigkeitsbegrenzung. Hier gilt eine Richtgeschwindigkeit von 130 km/h.
Video zu den gültigen Tempolimits
Außerorts zu schnell gefahren: Welche Sanktionen erwarten mich?
Die Sanktionen für eine Übertretung der Geschwindigkeitsbegrenzung außerorts unterscheiden sich aufgrund des unterschiedlichen Gefahrenpotentials für schwächere Verkehrsteilnehmer von denen, die auf eine Geschwindigkeitsüberschreitung innerorts stehen.
So gibt es für dieselbe Übertretung (bspw. 20 km/h zu schnell) mindestens ein unterschiedliches Bußgeld.
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Die Sanktionen für das Überschreiten einer Geschwindigkeitsbegrenzung außerorts mit einem Pkw sind in der folgenden Bußgeldtabelle übersichtlich aufgelistet:
Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit außerorts (Pkw):
Verstoß | Strafe | Punkte | FahrverbotFverbot | Lohnt ein Einspruch? |
---|---|---|---|---|
… bis 10 km/h | 20 € | eher nicht | ||
… 11 - 15 km/h | 40 € | Hier prüfen ** | ||
… 16 - 20 km/h | 60 € | Hier prüfen ** | ||
… 21 - 25 km/h | 100 € | 1 | Hier prüfen ** | |
… 26 - 30 km/h | 150 € | 1 | (1 Monat)*(1 M)* | Hier prüfen ** |
… 31 - 40 km/h | 200 € | 1 | (1 Monat)*(1 M)* | Hier prüfen ** |
… 41 - 50 km/h | 320 € | 2 | 1 Monat1 M | Hier prüfen ** |
… 51 - 60 km/h | 480 € | 2 | 1 Monat1 M | Hier prüfen ** |
… 61 - 70 km/h | 600 € | 2 | 2 Monate2 M | Hier prüfen ** |
über 70 km/h | 700 € | 2 | 3 Monate3 M | Hier prüfen ** |
* Ein Fahrverbot gibt es in der Regel nur, wenn es zweimal innerhalb eines Jahres zu einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 26 km/h oder mehr kommt. |
Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit außerorts (Pkw mit Anhänger):
Verstoß | Strafe | Punkte | FahrverbotFVerbot | Lohnt ein Einspruch? |
---|---|---|---|---|
… bis 10 km/h | 30 € | eher nicht | ||
… 11 - 15 km/h | 50 € | eher nicht | ||
… 16 - 20 km/h | 140 € | 1 | Hier prüfen ** | |
… 21 - 25 km/h | 150 € | 1 | Hier prüfen ** | |
… 26 - 30 km/h | 175 € | 1 | (1 Monat)*(1 M)* | Hier prüfen ** |
… 31 - 40 km/h | 255 € | 2 | 1 Monat1 M | Hier prüfen ** |
… 41 - 50 km/h | 480 € | 2 | 1 Monat1 M | Hier prüfen ** |
… 51 - 60 km/h | 600 € | 2 | 2 Monate2 M | Hier prüfen ** |
über 60 km/h | 700 € | 2 | 3 Monate3 M | Hier prüfen ** |
* Ein Fahrverbot gibt es in der Regel nur, wenn es zweimal innerhalb eines Jahres zu einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 26 km/h oder mehr kommt. |
Bußgeldrechner für Geschwindigkeitsüberschreitung
Was ist von der StVO als zulässige Höchstgeschwindigkeit außerorts vorgeschrieben?
In § 3 StVO geht es um die Geschwindigkeit, mit der Kfz auf Deutschlands Straßen unterwegs sein dürfen. Dabei heißt es darin zunächst in Absatz 1:
Wer ein Fahrzeug führt, darf nur so schnell fahren, dass das Fahrzeug ständig beherrscht wird. Die Geschwindigkeit ist insbesondere den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen sowie den persönlichen Fähigkeiten und den Eigenschaften von Fahrzeug und Ladung anzupassen. (…) Es darf nur so schnell gefahren werden, dass innerhalb der übersehbaren Strecke gehalten werden kann. (…)
Dies bedeutet konkret, dass trotz einer vorgeschriebenen Geschwindigkeitsbegrenzung außerorts (wie auch innerorts) eine langsamere Geschwindigkeit angebracht ist, wenn andernfalls keine sichere Führung des Kfz aufgrund der Sichtverhältnisse oder anderer Bedingungen möglich ist.
Dennoch gibt auch in diesem Paragrafen konkrete Km/h-Vorgaben, die sich jedoch bei verschiedenen Kfz-Typen unterscheiden können.
So gilt für Pkw sowie andere Kfz bis zu einer zulässigen Gesamtmasse von 3,5 Tonnen außerorts eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 100 km/h.
Ein Tempolimit von 80 km/h gilt für:
- Pkw mit Anhänger
- Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 t bis 7,5 t (Pkw stellen aber hier eine Ausnahme dar, für sie gilt generell eine Geschwindigkeitsbegrenzung außerorts von 100 km/h)
- Kraftomnibusse, auch wenn Sie mit einem Gepäckanhänger ausgestattet sind
- Lkw und Wohnmobile, die eine zulässige Gesamtmasse von bis zu 3,5 Tonnen haben mit Anhänger
Eine Geschwindigkeitsbeschränkung außerhalb geschlossener Ortschaften von 60 km/h gilt für folgende Kfz-Typen:
- Kfz mit einer zulässigen Gesamtmasse über 7,5 t
- Kraftomnibusse mit Fahrgästen, wenn nicht alle der Mitfahrenden einen Sitzplatz bekamen
- alle Kfz mit Anhänger, ausgenommen sind Pkw, Lkw sowie Wohnmobile mit einer zulässigen Gesamtmasse von 3, 5 Tonnen.
Wo genau gilt diese Geschwindigkeitsbegrenzung außerorts?
Zunächst einmal gilt die Beschränkung grundsätzlich außerhalb der durch ein gelbes Ortsschild festgelegten Grenzen einer geschlossenen Ortschaft. Wichtig ist hierbei, dass dies eine Ortshinweistafel (gelbe Schrift auf grünem Grund) nicht mit einschließt – hierbei handelt es sich nicht um eine geschlossene Ortschaft.
Ein solches Tempo gilt daher bspw. auf einer Landstraße. Allerdings sind nicht nur Landstraßen, sondern genau genommen auch Autobahnen außerhalb einer geschlossenen Ortschaft angelegt. Für solche Strecken gilt das in der StVO festgelegte Tempolimit nicht – der entsprechende Paragraf nennt diesbezüglich Ausnahmen.
Stattdessen gibt es genau genommen keine Geschwindigkeitsbeschränkung für die Autobahn. Hier zählt lediglich eine Richtgeschwindigkeit von 130 km/h (zumindest für Pkw bis 3,5 t). Grundsätzlich sollten sich Verkehrsteilnehmer hier aber an dem Verkehrsfluss orientieren und dementsprechend schneller oder langsamer fahren. Mehr Infos zur Richtgeschwindigkeit finden Sie in unserem Video:
Die im § 3 StVO genannte Geschwindigkeitsbegrenzung außerorts gilt ferner nicht
- auf Straßen, die mindestens zwei durch Fahrstreifenbegrenzung oder durch Leitlinien markierte Fahrstreifen für jede Richtung haben sowie
- auf Straßen, die Fahrbahnen für eine Richtung haben, welche durch Mittelstreifen bzw. durch andere bauliche Einrichtungen getrennt sind.
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Hallo,
ich wurde auf einer Landstraße geblitzt, ca 2km vor dem Blitzer stand ein Gefahrenschild mit Linkskurve und 70 (zusammen an einer Befestigung) während der Kurve bin ich natürlich 70 gefahren, danach war die Strecke nur gerade und ich bin wieder 100 gefahren und wurde geblitzt mit 90 km.
Frage , darf auf einer landstraße außerorts eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 50 km/h geschehen ?
Oder muß vorher erst auf 70 km/h begrenst werden ?
Hallo,
Ich wurde auf einer BAB geblitzt, auf der kein ersichtlicher Grund für eine Begrenzung auf 80 ersichtlich war, wie etwa Baustelle. Ist denn irgendwo hinterlegt, wann wo welche Tempolimits temporär galten? Im Regelverkehr war dort 130 und es war eben auch keine Baustelle.
Muss die Geschwindigkeit sofort ab Schild eingehalten werden, oder kann man den Wagen ausrollen lassen?
Hallo Hartmut,
die Geschwindigkeitsbegrenzung beginnt auf Höhe des Schildes (sofern kein Zusatzschild auf einen späteren Beginn per Streckenangabe verweist). Bei Sicht des Verkehrszeichens muss sich der Fahrer auf die veränderte Geschwindigkeitsbegrenzung daher einstellen.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org