Geschwindigkeitsmessung per Laser: Funktionsweise, Fehlerquellen etc.

Von Thomas R.

Letzte Aktualisierung am: 19. August 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Temposünder durch Laser überführen

Oftmals gibt es kein Blitzbild bei der Laser-Geschwindigkeitsmessung als Nachweis.
Oftmals gibt es kein Blitzbild bei der Laser-Geschwindigkeitsmessung als Nachweis.

Verstöße gegen die erlaubte Höchstgeschwindigkeit sind nach wie vor an der Tagesordnung, egal wie oft Polizei und Verkehrsbehörden vor den Gefahren des Rasens warnen. Da gutes Zureden und der Verweis auf die Statistik, laut derer Geschwindigkeitsüberschreitungen zu den häufigsten Unfallursachen zählen, allein scheinbar nicht genügen, setzen die Beamten auf die abschreckende Wirkung von Sanktionen.

Um ein Bußgeld, Punkte oder ein Fahrverbot verhängen zu können, müssen die Behörden die Temposünder aber erstmal überführen. Zu diesem Zweck bedienen sie sich der Geschwindigkeitsmessung via Laser, Radar und Co. Wir erklären Ihnen im Folgenden, wie die Geschwindigkeitsmessung mit dem Laser funktioniert, welche Fehler auftreten und wie Sie Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einlegen können.

➥ Angebote zum Thema Radarwarner

FAQ: Lasermessung der Geschwindigkeit

Wie misst eine Laser die Geschwindigkeit?

Das Lasermessgeräte sendet einen Lichtimpuls aus, dieser wird vom Fahrzeug zurückgeworfen. Über die Weg-Zeit-Berechnung wird die Geschwindigkeit und somit die Geschwindigkeitsüberschreitung ermittelt.

Gibt es bei der Lasermessung ein Blitzerfoto?

Das kommt darauf an, um welches Geräte es sich handelt. Bei der Laserpistole, die als mobiler Blitzer, eingesetzt wird, ist üblicherweise kein Foto dabei.

Ist ein Einspruch gegen eine Lasermessung möglich?

Liegen im Bußgeldbescheid Fehler vor oder wird eine fehlerhafte Messung vermutet, kann ein Einspruch sinnvoll sein. Ein Anwalt kann diesbezüglich nützliche Hinweise geben.

Wie funktioniert die Geschwindigkeitsmessung mit dem Laser?

Unabhängig von der verwendeten Technik sind zunächst einmal stationäre und mobile Blitzer voneinander zu unterscheiden, die beide jeweils mit Vor- und Nachteilen aufwarten. Die meisten Messgeräte gibt es in beiden Varianten. So kann mit einer Geschwindigkeitsmessung per Laser eine Gefahrenstelle sowohl zeitweilig als auch dauerhaft überwacht werden. Meist ermittelt jedoch ein mobiles Lasermessgerät die Geschwindigkeit der vorbeifahrenden Fahrzeuge.

Für die Geschwindigkeitsmessung mit dem Laser sendet das Instrument Lichtimpulse aus, die von dem jeweiligen Auto reflektiert werden. Die zurückgeworfenen Impulse landen dann beim Empfänger und werden hier ausgewertet. Für eine genaue Geschwindigkeitsbestimmung müssen innerhalb kurzer Zeit viele Lichtimpulse (meist zwischen 40 bis 70) auf das Kfz abgegeben werden. Anhand der Weg-Zeit-Berechnung kann das Laser-Geschwindigkeitsmessgerät das gefahrene Tempo schließlich ermitteln.

Trifft bei der Geschwindigkeitsmessung der Laser auf ein stark reflektierendes Objekt, kann dies die Messung verfälschen. Aus diesem Grund wird bei der Geschwindigkeitsüberwachung mit dem Laser meist das Nummernschild anvisiert.

Kein Foto bei der Laser-Geschwindigkeitsmessung?

Wie zuverlässig ist der Laser als Geschwindigkeitsmesser?
Wie zuverlässig ist der Laser als Geschwindigkeitsmesser?

Obgleich auch die Geschwindigkeitsmessung mittels Laser gemeinhin als Blitzer bezeichnet werden, ist diese Benennung streng genommen in vielen Fällen unzutreffend. Es gibt zwar Messgeräte wie den PoliScan Speed, der als stationärer Blitzer bei einem Tempoverstoß tatsächlich ein Blitzerfoto von dem Betreffenden schießt, die vielen mobilen Varianten lösen bei der Geschwindigkeitsmessung mit Laser aber keinen Blitz aus.

Wird die bekannte Laserpistole für die Geschwindigkeitsmessung eingesetzt, werden Sie nicht geblitzt. Da der Tempoverstoß nicht durch ein Bild, auf dem Kennzeichen und Fahrer zu sehen sind, dokumentiert wird, muss die Polizei Sie direkt nach der Geschwindigkeitskontrolle aus dem Verkehr winken. Hier werden Sie sofort auf die Geschwindigkeitsüberschreitung aufmerksam gemacht und vor allem werden Ihre Personalien aufgenommen. Eine Geschwindigkeitsmessung per Laser ist ohne Anhalten nur möglich, wenn Sie zuvor zu Beweiszwecken geblitzt wurden.

Was für Modelle können bei der Geschwindigkeitsmessung per Laser zum Einsatz kommen?

Geschwindigkeitsmessung mittels Laser: Wann ist Anfechten eine Option?

Prinzipiell haben Sie bei einer Geschwindigkeitsmessung per Laser immer die Möglichkeit, den Bußgeldbescheid anzufechten, wenn Sie Zweifel an der Korrektheit der Messergebnisse haben. Abstreiten, dass Sie den Wagen gefahren sind, ist allerdings bei der Laserpistole, nach deren Einsatz sofort Ihre Daten aufgenommen werden, keine Option.

Wird ein Laser für die Geschwindigkeitsmessung eingesetzt, ist Anfechten bei technischen Fehlern oder unsachgemäßer Bedienung des Blitzers aussichtsreicher. Für eine korrekte Laser-Geschwindigkeitsmessung müssen die Entfernung und die Ausrichtung des Blitzers zur Fahrbahn stimmen. Außerdem müssen Probemessungen durchgeführt und ein lückenloses Messprotokoll ausgestellt werden. Und dies sind nur einige Fehlerquellen, die bei einer mit Laser durchgeführten Geschwindigkeitsmessung einen Einspruch begründen können.

Darüber hinaus hat jedes Gerät bei einer Geschwindigkeitsmessung mittels Laser eigene Schwachstellen, die eine korrekte Berechnung verhindern können. Darüber, welche dies sein können, kann Sie ein Anwalt für Verkehrsrecht informieren.

Angebote zum Thema Radarwarner

Nachfolgend finden Sie eine Auswahl verschiedener Radarwarner:

Angebot
Saphe Drive Mini Blitzerwarner für Auto | Auto Zubehör - Daten von Blitzer.de - Warnt europaweit...
  • Saphe Drive Mini Blitzerwarner - Der Radarwarner...
  • Millionen von Fahrern - In Kombination mit einen...
  • Bluetooth-Funktion - Das Saphe blitzerwarner für...
  • Klare Signale - Sie erhalten über den gestochen...
  • Rechtlicher Nutzungshinweis - Der Verkehrsalarm...
Angebot
OOONO CO-Driver NO1 2-Pack: Warnt vor Blitzern und Gefahren im Straßenverkehr in Echtzeit,...
  • Artikelname: OOONO CO Driver NO1 2er Pack: Warnt...
  • Produkttyp: RADARDETEKTOR
  • Marke: ooono
POI Pilot Radarwarner: Connected GPS-Gefahren-Warner mit Integ. SIM-Karte für Live-Updates...
  • Integrierte Mobilfunkverbindung: Keine App oder...
  • All-in-One und Standalone: Blitzer- und...
  • Warnt Sie rechtzeitig vor dem Erreichen einer...
  • Übersichtliches Info-Display: zeigt Uhrzeit,...
  • GPS-Gefahren-Warner inkl. Akku, Micro-USB-Kabel,...

Letzte Aktualisierung am 2023-10-15 / Affiliate Links / Bilder von der Amazon Product Advertising API

Über den Autor

Male Author Icon
Thomas R.

Thomas hat einen Abschluss in Politikwissenschaften von der Universität Jena. Er gehört seit 2018 zum Team von bussgeldkatalog.org und verfasst News und Ratgeber zu verschiedenen Themen im Verkehrsrecht.

Bildnachweise

Konnten wir Ihnen weiterhelfen? Dann bewerten Sie uns bitte:
1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne (122 Bewertungen, Durchschnitt: 4,37 von 5)
Loading ratings...Loading...
Diese Themen könnten Sie auch interessieren:

19 Kommentare

Neuen Kommentar verfassen

  1. AT
    Am 12. Juni 2024 um 16:16

    Ich wurde heute gelasert, aber ich wurde nicht angehalten, obwohl ich definitiv zu schnell war. Muss ich mit einem Bußgeld rechnen.?

  2. Steven
    Am 23. November 2023 um 12:34

    Hallo zusammen,

    Ich wurde Gestern gelasert und rausgezogen. Ich habe gleich Vorort bezahlt aber die Polizisten haben keine Daten von mir aufgenommen (Personalien, Führerschein).
    Wie läuft es dann ab. Ich bin noch in der Probezeit.

  3. telemann
    Am 9. November 2023 um 15:38

    gestern wurde ich auch heraus gewunken: ich wäre nach lasermessung 67 km im bereich 50 km gefahren – nach toleranzabzug 50,00 euro!
    (ich habe gleich bezahlt um nicht noch 25,00 euro gebühren aufgeschlagen zu bekommen)

    ABER aufgefallen ist mir – und dann auch der polizei – das dem fahrzeug vor mir und auch den beiden pkw nach mir genau der gleiche verstoß “67 km” vorgeworfen wurde!!

    kann das sein bzw. waren wir fälschlicherweise beschuldigt??

  4. Lesley
    Am 17. Februar 2022 um 21:41

    Ich bin gestern gelasert worden. Eine Landstraße in der sich innerhalb von 600m die zulässige Höchstgeschwindigkeit viermal ändert. 50-70-100-70 ich wurde in der letzten 70er Zone von vorne gelasert der Abstand zwischen dem Schild (70) und dem Fahrzeug aus dem gelasert wurde beträgt etwa 230m. Als ich merkte dass da vorne der Messewagen steht, reduzierte ich direkt beim Schild meine Geschwindigkeit. Ich hatte relativ schnell auf 70km/h abgebremst aber wurde trotzdem von den Cops mit vorgeworfenen 90km/h herausgefischt. Da es sich um eine Kuppe handelt über die ich fuhr und das Schild (70) direkt auf der Kuppe steht, vermute ich dass die Messbeamtin ihren Laser direkt auf die Kuppe ausrichtete.

    Meine Frage: Ist beim Lasern mit der Laserpistole kein Mindestabstand vom Schild (70) vorgesehen? Wie “weit” können die Grün-Weißen mit ihrem Laser messen? Soweit mir bekannt ist, darf die Polizei einen “Blitzer” mit Foto erst 150m nach dem Schild aufstellen. Gilt der Messpunkt beim Laser ohne diesen Mindestabstand? Ich hatte innerhalb dieser 150m mein Auto sicherlich auf 70km/h abgebremst, da bin ich mir sicher!

  5. B. Mayer
    Am 26. Juli 2021 um 15:03

    Bei uns wurde die Aufstellhöhe des Poliscan falsch eingegeben und widerspricht damit der Bedienungsanleitung >5cm Abweichung. Das wurde gemacht, weil die Straße an der Stelle ein merkliches Gefälle aufweist und so mehr Messwerte auswertbar sind. Das war weder für die MA vom Ordnungsamt noch für den Gutachter oder das Gericht ein Problem. Das spielt überhautp keine Rolle waren sich alle einig. Warum gibt es dann eine bauartbedingte Zulassung, die an die Einhaltung der Bedienungsanleitung geknüpft ist? Und außerdem gäbe die auf dem Messfoto angezeigte amtliche Geschwindigkeit die exakte, ungerundete gemessene mittlere Geschwindigkeit wieder. Wie können bei allen Busgeldbescheiden nur ganze Zahlen erscheinen bei 284 Messwerten je Messung? Wird hier doch gerundet? Und wenn ja wo und in welche Richtung? Bin gespannt und jetzt schon danke!

  6. Alexander
    Am 25. Februar 2021 um 18:29

    Ich wurde heute außerhalb in der 70 Zone von Beamten (versteckt hinter Bäumen) gelasert. Mit Sicherheit fuhr ich 30 kmh zu viel. Wurde allerdings auch nicht geblitzt oder von Beamten angehalten. Muss ich bei der Geschwindkeitskontrolle mit der Laserpistole nach überschreiten der Höchstgeschwindkeit angehalten werden ?

  7. René V
    Am 30. Juli 2020 um 20:50

    Hallo,

    Ich habe ein Bußgeldbescheid bekommen.
    Beweis: Lasermessung mit Foto.
    Allerdings war beim Busgeldbescheid kein Foto dabei und wurde auch nicht genannt mit was für ein Lasermessgerät gemessen wurde.
    Kann ich das Foto und Angaben zur Lasermessgerät einfach verlangen?
    Danke.
    Gruss René

  8. Aykut T.
    Am 26. Dezember 2019 um 20:58

    Hallo,
    Laserpistole war 50kmh Bereich und icj wurde aber 30kmh zone geblitzt.
    Ist vielleicht Fair, soll ich Wiederspruch vorlegen.
    MfG

  9. Maja
    Am 18. Dezember 2019 um 23:20

    Ich habe eine Anhörung in Bußgeldverfahren erhalten. Angeblich bin ich 52 km schnell gefahren (nach Abzug der Toleranz). Ich habe es aber gemerkt, dass ich geblitzt worden bin, und sofort auf das Display angeschaut. Es waren 53 km zu sehen. Kann ich dagegen angehen? Ist es möglich, dass die Laser Ergebnisse nicht korrekt sind?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 19. Dezember 2019 um 16:22

      Hallo Maja,

      Tachoanzeigen sind in der Regel nicht zu 100 Prozent exakt, sondern können durchaus bis zu 4 oder 5 km/h über der tatsächlich gefahrenen Geschwindigkeit. Allein der Tachowert stellt daher in der Regel noch keinen ausreichenden Hinweis auf eine fehlerhafte Messung dar. Wenden Sie sich bei Erhalt des Bescheids ggf. an einen Anwalt, um prüfen zu lassen, ob ein Einspruch lohnt.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  10. Anna
    Am 6. November 2019 um 10:58

    Hallo,

    ich habe eine Anhörung im Bußgeldverfahren bekommen wegen Überschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften. Als Beweismittel ist angegeben: Messung mit Lasergerät und Foto. Keine Angaben, um welches Lasergerät es sich handelt. Muss das eigentlich nicht angegeben werden?

    VG
    Anna

    • bussgeldkatalog.org
      Am 19. November 2019 um 17:12

      Hallo Anna,

      der Bezug auf die Beweise ist in der Regel erst im Bußgeldbescheid zwingend erforderlich.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  11. Birgit
    Am 4. September 2019 um 14:45

    Mein Mann wurde heute auf grader Strecke kurz hinter dem Ortseingangsschild gelasert. Entfernung ca. 300 m.
    Er wurde herausgewunken und ihm wurden die Werte gezeigt. Der Laser versteckte sich hinter einem Akazienbaum, “geschossen” wurde durch eine Astgabel, davor bewegte sich im leichten Wind ein herunterhängender Zweig. Das Messgerät sowie der Beamte waren selbst auf kurze Entfernung nicht sichtbar.
    Ist so eine Messung korrekt?
    Unseres Wissens nach, darf ein Blitzer oder eine Laserpistole nicht versteckt sein.

  12. Philipp
    Am 18. Juli 2019 um 0:10

    Hallo
    Ich würde gestern Abend auch gelasert alldiengs standen die Beamten auf der anderen Fahrbahn bzw haben in die andere Richtung Gelasert(ist das erlaubt?) und haben mich erst ca10min später und ungefähr 5km weiter erst rausgezogen geht das hier alles mit rechten Dingen zu?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 18. Juli 2019 um 15:50

      Hallo Philipp,
      eine pauschale Einschätzung ist uns nicht möglich.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  13. Peter
    Am 6. Mai 2019 um 11:22

    Ist es rechtens wenn die Laserpistole vom Beifahresitz durch die Windschutzscheibe des Polizeifahrzeug zum Einsatz kommt ?
    Verädert sich nicht durch die Neigung der Scheibe der gemessene Wert ?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 6. Juni 2019 um 11:06

      Hallo Peter,

      dies ist zulässig. Haben Sie den Verdacht, dass es zu einer Fehlmessung kam, könnten Sie Einspruch einlegen. Der Rat eines Anwalts für Verkehrsrecht ist hier hilfreich.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  14. Miroslaw
    Am 29. November 2018 um 22:17

    Guten Abend,

    gestern wurde ich wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung angehalten.
    Die Polizei sagte ich wäre 16 km/h zu schnell gefahren. Auf die Nachfrage ob ich das Ergebnis auf dem Laser sehen kann meinte der Polizist erst ja und beim Auto sagte er “Wir haben es leider schon gelöscht” und wir würden ein Protokoll nach Hause geschickt bekommen.
    Ist das Rechtens?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 6. Dezember 2018 um 18:35

      Hallo Miroslaw,

      wollen Sie dagegen vorgehen, sollten Sie sich an einen Anwalt für Verkehrsrecht wenden. Dieser kann einschätzen, was in solch einem Fall zu tun ist.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

Verfassen Sie einen neuen Kommentar