Gewährleistung fürs Auto – Was Käufer wissen sollten

Von Meike Z.

Letzte Aktualisierung am: 8. September 2024

Geschätzte Lesezeit: 7 Minuten

Was bedeutet “Gewährleistung” beim Autokauf?

Schaden am gerade erworbenen Auto: Die Gewährleistung vom Händler sichert Käufer ab.
Schaden am gerade erworbenen Auto: Die Gewährleistung vom Händler sichert Käufer ab.

Der Kauf eines neuen Autos ist spannend, bedeutet jedoch oft auch viel Aufwand. Gerade beim Gebrauchtwagen ist eine gute Vorbereitung von großer Bedeutung – eine Checkliste für den Autokauf kann hier gute Dienste leisten. Wer im Vorhinein Preise recherchiert, Mängel- und Zuverlässigkeitsberichte studiert und bei der Begutachtung und Probefahrt des Fahrzeugs aufmerksam ist, steht in der Regel auf der sicheren Seite.

Trotzdem kann es vorkommen, dass kurze Zeit nach dem Autokauf Mängel am Fahrzeug auftreten. Manchmal werden Fahrer durch ungewöhnliche Geräusche auf diese aufmerksam, im schlimmsten Falle bleibt das Auto einfach liegen. Gerade, wenn ein Schaden am Motor vorliegt, sind kostspielige Reparaturen unvermeidbar.

In solchen Situationen taucht dann schnell der Begriff der Gewährleistung für das Auto auf. Haben Sie das Recht, einen Mangel vom Verkäufer beheben zu lassen? Was heißt “Gewährleistung” beim Autokauf überhaupt? Kann ein Kfz-Händler die Gewährleistung ausschließen? Und wie sieht es beim Kauf von privat aus?

Diese und weitere Fragen werden im folgenden Ratgeber beantwortet, damit Sie im Fall der Fälle von Ihrem Recht Gebrauch machen können.

FAQ: Gewährleistung bei Autokauf

Was genau bedeutet Gewährleistung beim Autokauf?

Der Verkäufer schuldet seinem Kunden ein mangelfreies Fahrzeug. Weist dieses dennoch Schäden oder Mängel auf, kann der Käufer bestimmte Rechte geltend machen. Er kann z. B. verlangen, dass der Verkäufer den Schaden behebt oder ggf. vom Kaufvertrag zurücktreten.

Stehen mir diese Rechte auch dann zu, wenn ich einen Gebrauchtwagen kaufe?

Ja, das Gewährleistungsrecht gilt auch dann. Allerdings kann ein Privathändler die Haftung ausschließen. Dies muss aber ausdrücklich im Kaufvertrag festgehalten sein.

Gilt mein Gewährleistungsrecht auch bei Verschleißerscheinungen?

Nein, gewöhnliche Abnutzungserscheinungen stellen keine Mängel dar. Es ist ganz normal, dass bestimmte Teile im Laufe der Zeit verschleißen und erneuert werden müssen. Hierzu gehören z. B. Reifen und Bremsbeläge sowie die Autobatterie. Dies geht allerdings auf Kosten des Käufers.

Autokauf beim Händler – Wichtiges zur Gewährleistung

Privatleute, die ihr Auto verkaufen, können die Gewährleistung im Gegensatz zum Händler ausschließen.
Privatleute, die ihr Auto verkaufen, können die Gewährleistung im Gegensatz zum Händler ausschließen.

Wenn Sie einen Gebrauchtwagen kaufen, können Sie das Fahrzeug entweder von einem Privatmann oder von einem Händler erwerben. Wenn Sie sich für Ersteres entscheiden, profitieren Sie meist von einem günstigeren Kaufpreis. Nichtsdestotrotz setzen viele Personen eher darauf, dass neue Auto bei einem gewerblichen Verkäufer zu erwerben. Der Autokauf beim Händler bietet nämlich einen wichtigen Vorteil: Hier haben Käufer einen Anspruch auf die gesetzlich vorgeschriebene Gewährleistung.

Was ist nun aber genau die Gewährleistung für ein Auto? Grundlegende gesetzliche Regelungen rund um den Kauf von Produkten sind dem Bürgerlichen Gesetzbuch – kurz BGB genannt – zu entnehmen. Dort ist schriftlich festgelegt, dass Verkäufer bei bestimmten Mängeln haften. Das gilt, wenn der Fehler schon vorlag, bevor das Auto übergeben wurde und der Käufer nicht davon wusste. Laut § 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB verjähren die Mängelansprüche nach zwei Jahren. Innerhalb dieses Zeitraums gilt demnach die Gewährleistungspflicht, welcher der Autohändler nachkommen muss.

Der Verkäufer ist dazu verpflichtet, dem Käufer einen Gebrauchtwagen zu liefern, der keine Sachmängel aufweist. Dies wird in § 434 Abs. 1 BGB näher definiert:

Die Sache ist frei von Sachmängeln, wenn sie bei Gefahrübergang die vereinbarte Beschaffenheit hat. Soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart ist, ist die Sache frei von Sachmängeln,

  1. wenn sie sich für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung eignet, sonst
  2. wenn sie sich für die gewöhnliche Verwendung eignet und eine Beschaffenheit aufweist, die bei Sachen der gleichen Art üblich ist und die der Käufer nach der Art der Sache erwarten kann.

Der Käufer kann demnach die Gewährleistung vom Händler einfordern, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Es muss entweder ein Mangel vorliegen oder aber das Auto entspricht nicht den im Kaufvertrag festgehaltenen Angaben. Wurde beispielsweise vermerkt, dass das Auto über elektrische Fensterheber verfügt, dem jedoch nicht so ist, so ist der Verkäufer dazu verpflichtet, den Mangel zu beheben.

Nach dem Autokauf kann der Käufer die Gewährleistung vom Händler also eingefordern, wenn ein Mangel besteht oder das Fahrzeug in seinen Eigenschaften nicht dem entspricht, was im Kaufvertrag festgehalten wurde. Ist dort beispielsweise angegeben, dass der Gebrauchtwagen über eine Klimaanlage verfügt, eine solche jedoch fehlt, so muss der Verkäufer diesen Mangel beheben.

Die Frage “Muss ein Autohändler Gewährleistung geben?” kann ganz klar bejaht werden. Anders gestaltet sich dies jedoch, wenn Sie einen Gebrauchtwagen von einer Privatperson erwerben. Diese kann die Sachmängelhaftung ausschließen und muss demnach nicht für einen Mangel haften, der zum Zeitpunkt des Kaufs vorlag. Dies muss jedoch explizit im Kaufvertrag festgehalten werden.

Ausnahmen hierfür bestehen allerdings, wenn der private Verkäufer von Mängeln wusste, diese aber bewusst – also arglistig – verschwieg bzw. absichtlich falsche Angaben gemacht hat. In einem solchen Fall greift auch beim Kauf von privat die Gewährleistung fürs Auto. Oftmals kann es sich jedoch als äußerst schwierig erweisen, dem Verkäufer Arglist nachzuweisen.

Wurde kein Ausschluss der Sachmängelhaftung im Kaufvertrag festgelegt, gelten für den Privatverkäufer übrigens die gleichen Regeln wie für einen gewerblichen Autohändler bezüglich der Gewährleistung.

Mängel oder Verschleiß? Die Gewährleistung beim Pkw-Händler

Die Gewährleistung gilt bei einem Autokauf nur dann, wenn es sich um einen Mangel handelt.
Die Gewährleistung gilt bei einem Autokauf nur dann, wenn es sich um einen Mangel handelt.

Die Gewährleistung fürs Auto kann bei Käufer und Verkäufer oft für Streit sorgen. Knackpunkt ist in der Regel die Frage danach, ob tatsächlich ein Mangel vorliegt oder ob es sich doch nur um Verschleiß handelt. Liegt Letzteres vor, ist der Händler nämlich nicht dazu verpflichtet, Nachbesserungen zu leisten.

Von Verschleiß beim Gebrauchtwagen wird in der Regel gesprochen, wenn ein Bauteil durch den Gebrauch abgenutzt wird und aus diesem Grund in regelmäßigen Abständen erneuert werden muss. Bei Fahrzeugen ist dies beispielsweise bei folgenden Teilen der Fall:

Allerdings müssen in den meisten Fällen für eine klare Abgrenzung zwischen Verschleiß und Mangel die jeweils individuellen Umstände betrachtet werden – allem voran das Alter und die Laufleistung des Autos. Was bei einem Neuwagen häufig als Sachmangel bewertet und damit unter die Gewährleistung für Kfz fällt, wird bei einem Gebrauchtwagen mit hoher Laufleistung oft eher als Verschleiß eingeordnet.

Kommt es zu Auseinandersetzungen zwischen Verkäufer und Käufer um diese Unterscheidung sowie um die damit zusammenhängende Kfz-Gewährleistung, ist ein Verfahren vor Gericht meist nicht zu umgehen. Ein Sachverständiger wird dann mit der Beurteilung des Schadens beauftragt. Dessen Kfz-Gutachten beeinflusst maßgeblich, ob der Händler die Gewährleistung für das Auto übernehmen muss.

Kfz-Kauf und Gewährleistung – Bei wem liegt die Beweispflicht?

Muss der gewerbliche Verkäufer die Gewährleistung fürs Auto übernehmen und den bestehenden Mangel beheben? Um diese Frage beantworten zu können, muss geklärt werden, wann der Schaden entstand. Lag er schon vor der Übergabe vor? Wer muss dies jedoch beweisen?

Gibt es Streitigkeiten über die Gewährleistung für das Auto, kann ein Gutachten helfen.
Gibt es Streitigkeiten über die Gewährleistung für das Auto, kann ein Gutachten helfen.

Laut § 476 BGB gilt in diesem Zusammenhang Folgendes:

Zeigt sich innerhalb von sechs Monaten seit Gefahrübergang ein Sachmangel, so wird vermutet, dass die Sache bereits bei Gefahrübergang mangelhaft war, es sei denn, diese Vermutung ist mit der Art der Sache oder des Mangels unvereinbar.

Beim Gebrauchtwagenkauf handelt es sich beim Gefahrübergang in der Regel um die Übergabe des Fahrzeugs. Erkennt der Käufer den Schaden demnach spätestens ein halbes Jahr, nachdem er das Fahrzeug erworben hat, so wird angenommen, dass der Mangel schon beim Gefahrübergang bestand. In diesem ersten halben Jahr liegt es am Händler, das Gegenteil zu beweisen. Schafft er dies nicht, ist er dazu verplfichtet, die Gewährleistung für das Kfz zu übernehmen und die Mängel zu beheben.

Nach diesen ersten sechs Monaten kehrt sich die Beweislast jedoch um. Nun liegt es am Käufer, zu beweisen, dass der Mangel schon beim Gefahrübergang vorlag. In vielen Fällen kann sich dies als sehr schwierig erweisen. Möchten Sie die Gewährleistung vom Autohändler einfordern, ist es in hilfreich, ein Gutachten von einem Sachverständigen anfertigen zu lassen.

Diese Rechte können Sie bezüglich der Gewährleistung fürs Auto einfordern

Haben Sie Mängel am Fahrzeug erkannt, die schon zum Zeitpunkt der Übergabe bestanden, können Sie die Gewährleistung für das Auto einfordern. Um dies zu tun, müssen Betroffene den Händler zeitnah über die Mängel informieren und ihm zunächst die Möglichkeit geben, den Schaden zu beheben.

Sie dürfen nicht die Reparatur in einer anderen Werkstatt anordnen, ohne den Händler darüber zu informieren. In einem solchen Fall kann diesem nicht die Kostenerstattung auferlegt werden.

Sollte der zweite Nachbesserungsversuch fehlschlagen oder weigert sich der Verkäufer ganz, das Fahrzeug zu reparieren, so haben Käufer Anspruch auf zusätzliche Entschädigungsleistungen hinsichtlich der Gewährleistung für Pkw. Diese sind in § 437 BGB festgelegt und umfassen die folgenden Leistungen:

  • Sie können vom Kaufvertrag zurücktreten.
  • Sie können den Kaufpreis mindern.
  • Sie können Schadensersatz fordern.
  • Sie können auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen pochen.

Verkürzung der Gewährleistung beim Autokauf vom Händler – Urteil des Bundesgerichtshofes

In der Vergangenheit wurde beim Autokauf die Gewährleistung vom Händler häufig von zwei Jahren auf ein Jahr verkürzt, wenn es sich um einen Gebrauchtwagen handelte. In einem vor dem Bundesgerichthof verhandelten Fall wurde diese Reduzierung der Dauer in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (kurz AGB genannt), die dem Kaufvertrag zu Grunde lagen, festgehalten. Diese entsprachen der „Unverbindlichen Empfehlung des Zentralverbands Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe e.V.“.

Das Urteil des BGH vom 29. April 2015 (Az.: VIII ZR 104/14) legte jedoch fest, dass die Klauseln der AGB für juristisch nicht vorgebildete Verbraucher unverständlich seien. Dies widerspräche dem im BGB festgelegten Transparenzgebot und führe zu Nachteilen für den Käufer. Aus diesem Grund entschied das Gericht, dass die Verkürzung der Verjährungsfrist bezüglich der Gewährleistung für ein Auto nicht wirksam sei.

Garantie und Gewährleistung beim Auto – Die Unterschiede

Garantie und Gewährleistung für das Auto: Hierbei handelt es sich um unterschiedliche Konzepte.
Garantie und Gewährleistung für das Auto: Hierbei handelt es sich um unterschiedliche Konzepte.

Die Gewährleistung, die der Kfz-Händler einräumt, ist gesetzlich festgeschrieben und sie darf nicht ausgeschlossen werden. Bei der Garantie hingegen handelt es sich um eine freiwillige Leistung. Sie muss dem Käufer explizit zugesichert werden. Des Weiteren ist eine Garantie nicht immer kostenlos zu haben, sie muss häufig auch extra bezahlt werden.

Welche Leistungen die Garantie umfasst, ist je nach Einzelfall unterschiedlich. Alle Details sind in den Bedingungen festgehalten, weshalb Sie sich diese vor dem Abschluss der Garantie gründlich prüfen sollten. Je nach Alter, Laufleistung und Zustand des Fahrzeugs sowie des Umfangs der Garantie sollten Sie im Vorhinein abwägen, ob sich diese für Sie wirklich lohnt. Beachten Sie außerdem, dass für ältere Fahrzeuge, die etwa zehn Jahre oder älter sind, keine Gebrauchtwagengarantie mehr angeboten wird.

Dafür profitieren Sie bei der Garantie im Gegensatz zur Gewährleistung für das Auto davon, dass Sie als Käufer nicht belegen müssen, wann der Mangel auftrat. Entstand dieser während der Garantiezeit und ist von den Bedingungen eingeschlossen, sind Sie abgesichert.

Bei Neuwagen oder jungen Gebrauchten lohnt sich eine gesonderte Garantie häufig nicht, da diese Fahrzeuge oftmals noch von der Neuwagengarantie profitieren. Die meisten deutschen Hersteller stehen zwei Jahre für bestimmte Mängel gerade und reparieren diese kostenlos. Viele asiatische Hersteller sind in diesem Zusammenhang großzügiger und geben bis zu sieben Jahre Garantie. Doch auch hier sind Verschleißteile in der Regel ausgeschlossen und werden nicht ersetzt.

Über den Autor

Meike
Meike Z.

Meike hat ihren Master-Abschluss im Fach Linguistik an der Universität Paderborn erworben und ist seit 2016 Teil des bussgeldkatalog.org-Teams. Dabei besteht ihr Anspruch darin, Informationen unter anderem zu Kfz-Versicherungen und zur Autofinanzierung leicht verständlich aufzubereiten.

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146 Kommentare

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  1. Lisa
    Am 9. November 2018 um 14:25

    Hallo, ich habe mir vor 2 Monaten ein Golf VI mit 139.000km gekauft. Nun nach 2 Monaten ist eine Kontolllampe angegangen. Haben es Auslesen lassen und es ist warscheinlich die Steuerkette… Haben bei dem Händler angerufen und wollten wissen wie es mit dem Auto weitergeht. Der Händler behauptet das die Steuerkette ein Verschleißteil wäre, da es ja auch von VW bekannt. Nun die frage, ist die Steuerkette ein verschleißteil oder nicht??

    • bussgeldkatalog.org
      Am 23. November 2018 um 14:53

      Hallo Lisa,

      fragen Sie am besten direkt beim TÜV, Ihrer Werkstatt oder ähnlichen Stellen nach.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  2. Gman
    Am 18. Oktober 2018 um 20:18

    Hallo, habe vor einigen Tagen einen Wagen gekauft auf dem Vertrag steht aber der Händler übernimmt keine Gewährleistung oder Garantie. Frage von mir kann sich der Händler somit von der gesetzlichen Gewährleistung befreien?

  3. patrick
    Am 18. Oktober 2018 um 17:24

    habe im juni18 ein chevi gebraucht beim händler gekauft. am 8.10.18 ist das relle (sicherung ) während des fahrens kaputt gegangen. samstags abend 20uhr. ist das ein gewähr schaden

  4. G.
    Am 15. Oktober 2018 um 20:33

    Guten Tag,

    von einem Autohändler habe ich einen Vertrag per Mail erhalten mit dem Wortlaut
    “Der Verkäufer verkauft das Kraftfahrzeug unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung!”

    Meine Fragen sind:
    a. Ist das rechtens?
    b. Falls nein, wie lautet die gesetzliche Gewährleistungsfrist für Gebrauchtwagen?
    c. Habe ich im Ernstfall Chancen vor Gericht, wenn ich diesen Vertrag unterschreibe? Das Fahrzeug hätte ich schon gerne ;-)

    Vielen Dank im Vorhinein für eine Auskunft!!

  5. Aleksandra
    Am 11. Oktober 2018 um 20:55

    Hallo
    ich habe im Mai Mercedes B Klasse 2006 gekauf. Das Auto hat automatik Getribe welche ist vor 3 Tage kaput gegangen. Auf diese Auto habe ich 12 Monate Gewähleistung. Meine Verkäufer (Handler) sagte: ich muss halbe Kwote von Reparatur bezahlen. Hat er Rechts?

  6. Kathi R.
    Am 10. Oktober 2018 um 11:26

    Hallo, ich habe im Februar ein Auto beim Händler mit 1 Jahr Gewährleistung gekauft und es im September wieder privat verkauft.
    Kann mein Käufer die Gewährleistung des Händlers bis Februar noch übernehmen? Oder verfällt die Gewährleistung beim Autoverkauf?
    Danke für die Antwort! LG Kathi

  7. Stefan
    Am 1. Oktober 2018 um 15:55

    Wir haben Mitte Juni einen 4 Jahre alten Golf (35.000km) beim VW Händler gekauft mit einer zusätzlichen 12 monatigen Garantie. Seit Beginn treten in bestimmten Situationen Geräusche / Klackern auf (links einschlagen, 20 km/H und beschleunigen) Es kann im Moment aber nicht eindeutig identifiziert werden, woher die Geräusche kommen. Dazu müsste das Getriebe untersucht werden und das kostet ca 800€.
    Muss der Händler im Rahmen seiner Gewährleistung / Garantie die Kosten für die weitere Untersuchung zur “Fehlereingrenzung” selber tragen oder kann er die auf mich abwälzen ??

  8. volker
    Am 29. September 2018 um 11:50

    Ich habe am 10.08.2018 eien Dacia Duster gekauft bei dem die Hupe nicht funktioniert.Der Händler des Gebrauchtwagen sagt das es ein Schaden an der Elektiik sei und dieses nicht unter die Gewährleisting fällt.Die Fachwekstatt will für die Reparatur 150.-€ haben.

  9. Thomas
    Am 26. September 2018 um 13:13

    ich habe folgendes Problem:
    ich habe mir am 08.01.2018 einen Audi bei Händler für 23.500 Euro gekauft.

    Zum Auto: 3,0 TDI Quattro A4 Baujahr 10/2014, Kilometer 104.000 .

    Da ich davor einen 2.7 TDI hatte und bei 190.000 km die Glühkerze vom 6.Zyklinder defekt wurde, diese wechseln wollte, aber nicht ging da diese festgebacken war, wollte ich so bald wie möglich alle sechs bei meinem Händler erneuern lassen. Nachdem ich das Auto vom Händler holte, erklärte mir dieser, dass er nur 5 Kerzen wechseln konnte weil die vom Zylinder 6 wieder festgebacken war. Er aber einen Test machte und mir erklärte das es auch nicht nötig sei diese zu wechseln da diese die gleichen Werte wie die neuen brachte.

    Jetzt mein Anliegen: für was habe ich 1 Jahr Gewährleistung ? Für mich ist das Auto nicht funktionell !
    Jetzt funktioniert ja noch die Glühkerze, aber was ist wenn diese nach dem Jahr Gewährleistung ausfällt ?

    Mit freundlichen Grüßen

    Thomas

  10. Karin
    Am 25. September 2018 um 16:54

    Hallo!!
    Ich habe im November 2017 einen Audi A3 Sportback Baujahr 2006 gekauft. Meine Kontrollampe vom ABS ist am dauerleuchten. Nun bin ich in der Werkstatt gewesen und es wird der Fehlercode Bremsdrucksensor angezeigt. Daraufhin wurde der Drucktastsensor ausgetauscht, aber der Fehler wird immer noch angezeigt. Nun wird davon ausgegangen, dass die Steuereinheit vom ABS-Block defekt ist. Fällt das unter die Gewährleistung?
    Vielen Dank im voraus
    Karin

  11. Paul
    Am 24. September 2018 um 15:22

    Hallo,
    wir haben im November 2017 einen gebrauchten Mercedes B170 vom Händler gekauft. Das Auto verfügt über einen Lamellendach aus Polycarbonat und ist in vier Segmente unterteilt.
    Letzten Donnerstag ist ein Defekt aufgetreten das Dach lässt sich nicht mehr schließen, laut Werkstatt ist eine Führungshalter gebrochen.
    Das Glasdach wurde seit November 2017 vielleicht 20 mal geöffnet, die Bedienung erfolgt elektrisch ein Bedienungsfehler ist somit ausgeschlossen.
    Das Auto ist 70.000 KM gelaufen und Baujahr 2008.
    Wie ist der Schaden zu bewerten, Gewährleistungsfall?
    VG Paul

  12. Cathrin
    Am 21. September 2018 um 10:54

    Hallo,

    wie lange muss ich einem Gebrauchtwagen-Händler zur Reparatur eines Getriebeschadens bei meinem Ford Focus BJ 2012 158.000 KM, gekauft 5-2018, gewähren? Der Wagen ist bereits 3 Wochen in der Werkstatt, da ein Zahnrad nicht mehr bei Ford bestellt werden kann, da es nicht mehr hergestellt wird.

  13. bussgeldkatalog.org
    Am 20. September 2018 um 15:06

    Hallo Klaus,

    zu vertragsrechtlichen Fragestellungen kontaktieren Sie bitte einen Anwalt.

    Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  14. bussgeldkatalog.org
    Am 17. September 2018 um 11:53

    Hallo Michael,

    Teile der Bremse gelten im Regelfall als Verschleißteile, für welche dann auch häufig keine Garantie übernommen wird. Wichtig ist, was in Ihrem Kaufvertrag festgehalten wurde.

    Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  15. Howard
    Am 14. September 2018 um 10:59

    Hallo,

    ich habe vor vier Wochen bei einem Händler einen Audi A 4 Baujahr 2016 mit 40.000 km erworben. Ich musste nun feststellen, dass bei einem der beiden übergebenen Schlüsseln die Batterie leer ist und der Lautspreche auf der Fahrerseite sehr stark “kratzt” auch bei moderater Lautstärke. Muss der Händler einen Tausch bezahlen oder muss ich die Kosten für Batterie- und Lautsprecherwechsel übernehmen?

    Viele Grüße
    Howard

  16. sylvia
    Am 8. September 2018 um 0:17

    Hallo, ich habe vor knapp 3 monaten einen gebrauchtwagen gekauft. Probegefahren bin ich den und da war nichts. jetzt ist es so das wenn es regnet, ich im auto innenraum feuchtigkeit finde die durch die windschutzscheibe irgendwo eindringt. wie siehts hier aus? ist das ein gewähleistungsfall oder verschleiß? Noch dazu rieche ich ab und an benzin im inneren des Autos daraufhin sagte mir die Niederlassung das es ein regler ist der undicht geworden ist. wie habe ich mich jetzt zu verhalten? der Verkäufer sagte mir das diese Mängel definitiv nicht vorlagen beim Verkauf. Zumal schon einige Monate rum sind und es erst jetzt zu diesen Probleme kam.

    Greift hier die Gewährleistung?

    lg

  17. Koray
    Am 6. September 2018 um 9:40

    Hallo,

    Habe mir ende Mai einen Pkw bei einer niederlassung gekauft. Seitdem war ich etwa 10 mal in der Werkstatt. Der Händler zahlt zwar die entstandenen kosten aber wie lange soll das weiter gehen?
    Es ist kurz nachdem kauf ein Airbag problem aufgetaucht weswegen ich schon zum dritten mal in der Werkstatt bin.
    Weiterhin ist der Partikelfilter und die Steuerkette erneuert worden. Daraufhin sind weitere Probleme aufgetaucht und es sollen weitere Probleme aufgetaucht.
    Insgesamt sind 6 Mängel am Fahrzeug aufgetaucht. Jedoch war ich schon zum 10ten mal in der Werkstatt, worauf ich keine Lust mehr habe. Jedesmal muss ich vorort mindestens eine ganze Stunde warten.

    Problem ist das Auto zittert im Stand und die Werkstatt kennt den Grund nicht.
    Ist gerade in der Werkstatt deshalb.

    Gefahren bin ich mit dem Wagen 6000km

    Was habe ich für Rechte? Kann ich auf ein Rückkauf bestehen?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 2. November 2018 um 11:34

      Hallo Koray,

      bestehen erhebliche Mängel und schlägt die zweite Nachbesserung fehl, können Sie in der Regel vom Kaufvertrag zurücktreten. Nähere Informationen zum weiteren Vorgehen erhalten Sie bei einem Anwalt für Verkehrsrecht.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  18. Delil
    Am 24. August 2018 um 16:59

    Guten Tag,

    Ich habe mir am 22.08.2018 ein Opel D Corsa von einem Autohändler gekauft. Heute (24.08.2018) habe ich herausgefunden das der Auspuff defekt ist und das im Motorraum eine Spange mit Kabelbindern fest gemacht wurde.
    Ist das ein Fall für die Gewährleistung? Der Schaden war vor dem Kauf da und es wurde mir nicht mitgeteilt

    • bussgeldkatalog.org
      Am 12. Oktober 2018 um 14:40

      Hallo Delil,

      wenden Sie sich ggf. an einen Anwalt.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  19. Rolf S.
    Am 22. August 2018 um 9:59

    Habe einen Audi A4Avant gebraucht gekauft bei einen freien Händler .. Bei der der Probefahrt Stellerin wir fest ,das die beiden vorderen elektrischen fensterheber nicht funktionierten . Wir haben den Verkäufer darauf hingewiesen . Am Freitag holten wir das Auto ab, und sie funktionierten . Am Samstag nicht mehr . Wer muss jetzt die Reparatur übernehmen ? Fällt das unter Gewährleistung

  20. Michelle
    Am 21. August 2018 um 13:19

    Im Kaufvertrag steht: Unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung. Ist der Kaufvertrag dann überhaupt rechtens, wenn eine Gewährleistung gesetzlich vorgeschrieben ist? Es gibt einen Mangel am Motor.

  21. Jeffred
    Am 21. August 2018 um 9:31

    Hallo,
    erste Frage: Muss die Gewährleistungs(dauer) im Kaufvertrag stehen oder ist es irrelevant, weil sowieso mindestens 1 Jahr Pflicht ist bei einem Gebrauchtwagen?

    zweite Frage: Wenn ein Händler mir 3 Monate Gewährleistung gibt und ich es so hin nehme(also er es auch so im Kaufvertrag festhält), und nach gut 4 bis 5 Monaten irgendwelche Probleme wie Motor oder sonstige Nicht-Verschleißteile an dem Fahrzeug auftauchen, ist er dann im Recht weil, ich ja nur 3 Monate Gewährleistung habe oder bin ich im Recht, weil eine Gewährleistungsplicht von mindestens einem Jahr besteht?

    Danke im Voraus

  22. Francisco
    Am 15. August 2018 um 9:55

    Hallo,

    Erstmal vielen dank für die Beratung und die WebSite. :-)

    Ich kaufte ein Auto im Mai 2018 bei einem Händler. Seit einigen Wochen macht das Auto beim Rollen viel Lärm und ich denke, es hat mit den Radlagern zu tun.

    Als ich das Auto gekauft habe, hatte die Unterseite des Autos Rost und der Händler hat es gereinigt, aber ich sehe, dass es auch Rost an den Lagern gibt.

    Ist der Händler verpflichtet, das Fahrzeug zu reparieren?

    Vielen dank
    Francisco

    • bussgeldkatalog.org
      Am 5. Oktober 2018 um 15:58

      Hallo Francisco,

      wenden Sie sich an einen Anwalt für Vertragsrecht, der kann Sie umfassend juristisch beraten. Hier kommt es auf Vertragsdetails an.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  23. Thomas
    Am 8. August 2018 um 17:22

    Hallo ich habe mir bei einem Händler einen Gebrauchtwagen gekauft und nach 2 Tagen stell ich fest das der Auspuff einen Riss aufweist der womöglich schonmal repariert wurde .Der Händler sag das ers keine garantie garb sondern nur eine Gewährleistung und da wären verschleisteile nicht drin und der Auspuf wäre eine verschleisteil ist das rechtens?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 1. Oktober 2018 um 10:59

      Hallo Thomas,

      die Frage, ob es sich nun um einen Verschleiß oder einen Schaden handelt, ist ein Dauerthema beim Autoverkauf und lässt sich nicht allgemeingültig beantworten. Deshalb können wir hier keine Einschätzung treffen. Zur Klärung können Sie einen Sachverständigen beauftragen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  24. bussgeldkatalog.org
    Am 6. August 2018 um 11:15

    Hallo Ali,

    wie Sie dem obigen Text entnehmen können, hängt es von den individuellen Umständen ab, ob eine Sache als Mangel oder Verschleiß bewertet wird. Deshalb können wir Ihnen nicht sagen, ob Ihnen dies erstattet wird oder nicht.

    Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  25. Corinna H.
    Am 5. August 2018 um 18:55

    HALLO!Habe mal eine Frage habe im Juni 2017 ein neues Auto gekauft.Jetzt treten grosse Flecke im Himmel Auf Fahreseite. AUTOHÄNDLER FÜLLT SICH NICHT VERANTWORTLICH U.DIE VERTRAGSWERKSTATT AUCH NICHT. Was tun?Danke!

    • bussgeldkatalog.org
      Am 25. September 2018 um 15:49

      Hallo Corinna H.,

      wenden Sie sich ggf. an einen Anwalt.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  26. Stefan
    Am 4. August 2018 um 18:06

    Hallo, ich habe eine Frage,ich kenne mich da wirklich nicht aus und wäre auch wirklich sehr dankbar für eine Antwort.
    Ich habe mir vor 8 Monaten bei einem Gebrauchtwagenhändler einen Audi A4 Avant gekauft.
    Vor kurzem ging mir die Hochdruckpumpe kaputt.(Sehr teuere Reperatur).
    Kann ich das bei dem Händler noch reklamieren,bzw. fällt das auch noch unter die Gewährsleistung?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 25. September 2018 um 15:29

      Hallo Stefan,

      bitte wenden Sie sich an einen Anwalt für Vertragsrecht.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  27. bussgeldkatalog.org
    Am 3. August 2018 um 15:01

    Hallo Loreen,

    hierfür wäre vermutlich ein Gutachten zur Verurteilung erforderlich. Bitte wenden Sie sich an einen Anwalt.

    Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

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