Die Bußgelder für illegales Grillen legen in der Regel die Städte und Gemeinden selbst fest. Zu finden sind diese dann meistens in entsprechenden Verordnungen oder Satzungen (z. B. Grünanlagensatzung, Gefahrenabwehrverordnung o. ä.). Hier wird dann meist auch ein Bußgeld von bis zu 5.000 Euro bei Verstößen angegeben. In der Regel wird jedoch nicht direkt dieses hohe Bußgeld gefordert, sondern zunächst ein deutlich niedrigeres Verwarngeld. Wie hoch letzteres in einigen Städten ausfallen kann, können Sie hier in unserer Tabelle nachlesen:
Stadt/Bundesland
Verwarngeld das für Wild-Grillen*(mindestens**) erhoben wird
Berlin/ Berlin
20 Euro
Bonn/ NRW
50 Euro
Bremen/ Bremen
5 Euro
Dresden/ Sachsen
20 Euro
Dortmund/ NRW
20 Euro
Düsseldorf/ NRW
in der Regel kein Verwarngeld***
Essen/ NRW
in der Regel kein Verwarngeld***
Frankfurt am Main/ Hessen
120 Euro
Hamburg/ Hamburg
35 Euro
Hannover/ Niedersachsen
in der Regel kein Verwarngeld***
Köln/ NRW
25 Euro
Leipzig/ Sachsen
5 Euro
Mainz/ Rheinland-Pfalz
35 Euro
München/ Bayern
35 Euro
Münster/ NRW
5 Euro
Nürnberg/ Bayern
35 Euro
Stuttgart/ Baden-Württemberg
50 Euro
Worms/ Rheinland-Pfalz
30 Euro
* Wild-Grillen meint hier das unerlaubte Grillen auf Flächen für die laut Parkverordnung oder Naturschutzgesetz ein Grillverbot gilt.
** Die genannten Beträge in Euro sind Mindestbeträge. Je nach Schwere des Verstoßes kann ein höheres Bußgeld drohen. Insbesondere in Naturschutzgebieten und Wäldern.
***Da in diesen Städten das Grillen prinzipiell auf allen städtischen Grünflächen erlaubt ist. In Naturschutzgebieten und Wäldern drohen aber auch hier Bußgelder.
Inhaltsverzeichnis:
FAQ: Grillen
Wo ist das Grillen verboten?
Jedes Bundesland regelt selbst, wo das Grillen erlaubt oder verboten ist. Achten Sie auf öffentlichen Plätzen immer auf eine entsprechende Beschilderung und informieren Sie sich in Grünanlagen über die geltende Parkordnung.
Welche Sanktionen drohen bei illegalem Grillen?
Die Sanktionen fürs Grillen an Stellen, an denen das verboten ist, variieren je nach Bundesland. Hier finden Sie alle Bußgelder.
Darf ich auf meinem Balkon grillen?
Grundsätzlich ist es nicht verboten, auf dem Balkon zu grillen. Vergewissern Sie sich allerdings, dass dies in der Hausordnung nicht ausdrücklich untersagt ist.
Grillen in Deutschland: Welches Gesetz gilt?
Sommerzeit ist Grillzeit: Die Sonne sorgt für angenehm warme Temperaturen und das Grillgut verbreitet vielerorts seinen unnachahmlichen Geruch. Vor allem in der Freizeit am Wochenende verausgaben sich deutschlandweit die Grillfans.
Wenn die Grillsaison startet ist das jedoch nicht nur Grund zur Freude, sondern häufig auch Anlass für Streit unter Nachbarn. Viele Verbraucher stellen sich daher jedes Jahr aufs Neue beim Grillen die Frage: Was ist erlaubt?
Tatsächlich ist die Frage durchaus berechtigt, denn beim Bruzeln ist die gesetzliche Regelung nicht eindeutig und daher zum Teil schwer überblickbar.
Die Rechtssprechung ist beim Braten vor allem abhängig von der Grillverordnung des jeweiligen Bundeslandes, denn länderübergreifend ist im Hinblick aufs Grillen das Gesetz nicht.
Die Gesetze zum Grillen sind nicht für alle Bundesländer gleich, weshalb es aus Verbrauchersicht nicht selten zu Verwirrungen kommt, wenn zu klären ist wo Grillen erlaubt ist. Aber auch wenn es fürs Grillen keine allgemeingültigen Vorschriften gibt, sind dennoch bestimmte Regeln einzuhalten.
Unter anderem kann in der Hausordnung stehen, ob Grillen verboten ist oder nicht. Auch der Mietvertrag gibt in der Regel Aufschluss darüber was im jeweiligen Fall gestattet ist und wovon abgesehen werden muss.
Grundsätzlich verfügt jedes Bundesland über ein eigenes Gesetz zum Nachbarrecht, welches ebenfalls Informationen zum Grillen bzw. die gesetzliche Regelung beinhaltet. Bewohner und Grundstückbesitzer können daher die Nachbarschaftsgesetze zu Rate ziehen, wenn beim Grillen bezüglich der Rechtslage Fragen aufkommen.
Grillen im Mehrfamilienhaus: Ist Grillen in Mietwohnungen erlaubt?
Wo darf man grillen? Das fragen sich insbesondere Mieter in Wohnanlagen mit mehreren Wohnungen oder in Mehrfamilienhäusern. Denn hier wohnen Menschen häufig dicht beieinander, weshalb beispielsweise beim Grillen auf dem Balkon die gesetzliche Regelung von besonderer Bedeutung ist. Verbraucher die im Erdgeschoss wohnen fragen sich außerdem häufig: Darf man unter Umständen auf der Terrasse grillen?
Was für den einen gut duftet, empfindet der andere als unangenehme Geruchsbelästigung. Und schon ist der Nährboden für einen Streit unter Nachbarn vorhanden. Deshalb gilt unabhängig von den Gesetzen der Bundesländer für alle Beteiligten das Gebot der Rücksichtnahme.
Ist im Mietvertrag eine Klausel enthalten die das Grillen verbietet, dann sind Mieter gesetzlich verpflichtet der Einhaltung des genannten Vertragsbestandteils nachzukommen. Aber auch wenn im Mietvertrag keine entsprechende Forderung geltend gemacht wird, ist das nicht gleichzusetzen mit einem Freifahrtschein für unbegrenztes Grillvergnügen zu jeder Tages- und Nachtzeit.
Nachbarn sollten sich im Sinne der gegenseitigen Rücksichtnahme untereinander absprechen, wenn ein Grillabend geplant ist. Folgende Tipps sorgen für klare Verhältnisse:
Vorrangig sind die Bewohner links und rechts der eigenen Wohnung sowie die Mieter ein Stockwerk höher zu benachrichtigen.
So können von diesen rechtzeitig Maßnahmen ergriffen werden, um sich vor dem Rauch des Nachbargrills zu schützen und den Qualm nicht in den eigenen vier Wänden ertragen zu müssen.
Auch wenn geschlossene Fenster im Sommer nicht gerade beliebt sind, sollten Nachbarn Grillliebhabern mit Toleranz begegnen, wenn diese es mit dem Grillen nicht übertreiben.
Was die Lärmbelästigung angeht, darf das Grillen mit Freunden jedoch nicht zur lautstarken Party ausufern.
Trotzdem beim Grillen keine einheitliche gesetzliche Regelung gilt, ist stets darauf zu achten, dass Mitmenschen und Umwelt nicht in Mitleidenschaft gezogen werden. Wer sich daran hält, vermeidet Streit mit den Nachbarn sowie Auseinandersetzungen mit Ordnungsamt oder Polizei.
Grillen im Freien: Was ist hier zu beachten?
Wer Streit mit den Nachbarn erst gar nicht riskieren will, hat die Möglichkeit draußen zu grillen. Wer allerdings öffentlich grillen möchte, muss auch dabei bestimmte Regeln einhalten. Denn andernfalls können Sanktionen drohen, wenn das Ordnungsamt oder die Polizei tätig wird, weil zum Beispiel ein ausgeschildertes Grillverbot missachtet wurde.
Deshalb sollte die Frage Ist Grillen im Freien erlaubt? vor dem geplanten Picknick beantwortet werden. Häufig zieht es Fans von Steaks, Würstchen oder auch Fisch in nahe gelegene Parks. Vor allem wer selbst nicht über einen eigenen Garten oder Balkon verfügt, weicht gerne auf die städtischen Grünflächen aus. Aber was gilt beim Grillen im Park?
Was einige Grillfans nicht wissen oder schlichtweg ignorieren, ist die Tatsache, dass es in Parks oder auf öffentlichen Wiesen prinzipiell illegal ist zu Grillen. Um eine Strafe zu vermeiden, ist deshalb darauf zu achten, ob es Schilder gibt, die das Grillen an bestimmten Stellen erlauben.
Aber selbst dann gibt es weitere Bedingungen, die erfüllt sein müssen, damit das Grillen im Freien nicht als Ordnungswidrigkeit gilt. Zum Beispiel muss je nach Bundesland ein bestimmter Mindestabstand zum Boden eingehalten werden, damit der Untergrund keinen allzu großen Schaden nimmt.
Auch wenn beim Grillen keine gesetzliche Regelung besteht, die allgemein für alle verbindlich ist, zeigt dies, dass durchaus Anforderungen ans Grillen gestellt werden, denen Folge geleistet werden muss. Im Zweifel können Verbraucher bei der Gemeinde nachfragen, wenn Sie sich nicht sicher sind, ob bestimmte Grünflächen der Kommune fürs Grillen freigegeben sind.
Sie sind auf der Suche nach dem idealen Grill für den eigenen Garten, unterwegs, Camping oder den Balkon? Im Folgenden finden Sie Kaufberatungen zu einzelnen Grills im Vergleich. Worauf sollten Sie bei einem Kauf achten?
Wenn Sie illegal Feuer machen, drohen Sanktionen. Das gilt auch für das Grillen am See. Häufig sind am Wasser aus Gründen des Naturschutzes Uferschutzzonen eingerichtet. Innerhalb dieser für den Landschaftsschutz sichergestellten Flächen, darf unter keinen Umständen gegrillt werden. Warnschilder weisen Verbraucher in der Regel auf das Vorhandensein solcher geschützten Bereiche hin.
Grundsätzlich gilt für Seen das gleiche wie für öffentliche Parkanlagen:
Wenn keine eindeutigen Hinweise bzw. Schilder auf eine Grillerlaubnis hindeuten, dann ist es verboten. So sieht es beim Grillen jedenfalls die gesetzliche Regelung vor.
Wenn es am See an bestimmten Plätzen ausgeschildert ist, dass in diesen Bereichen gegrillt werden darf, besteht eine eingeschränkte Grillerlaubnis nur für die ausgewiesenen Stellen.
Das richtige Grill-Zubehör fehlt noch? Dann schauen Sie die folgenden Kaufberatungen an.
Bußgeld fürs Grillen: Beim Wild-Grillen droht eine Strafe
Wann ist das Zubereiten von Grillgut im Freien illegal? Räuchern steht unter Strafe, wenn beispielsweise gegen das Naturschutzgesetz verstoßen wird. Dies ist in der Regel dann der Fall, wenn die Natur – oder die in der natürlichen Umgebung heimischen Tiere und Pflanzen – durch das Grillen bzw. die Hinterlassenschaften der Grillliebhaber beeinträchtigt, gestört oder beschädigt werden. Aus diesem Grund ist beispielsweise das Grillen im Wald in der Regel verboten.
Achtung: Wer an anderen als den ausgewiesenen Stellen einen Grill aufbaut und grillt, muss ein Verwarnungs- bzw. Bußgeld zahlen – bei kleineren Verstößen in der Regel bis zu 20 Euro, für das Ausheben von Grillgruben oder ähnliche Beschädigungen unter Umständen bis zu 5.000 Euro. Je nach Bundesland variiert die Höhe.
Wenn in Naturschutzgebieten oder in unmittelbarer Nähe zu Naturdenkmälern gegrillt wird, folgen besonders strenge Sanktionen.
Denn beim Garen von Fleisch mit Holzkohle- oder auch Gasgrill sieht die gesetzliche Regelung in diesen Fällen eine Bußgelderhöhung um bis zu 50 Prozent vor.
Wer an einer anderen als den ausgewiesenen Stellen einen Grill aufbaut, muss ein Verwarnungs- bzw. Bußgeld zahlen.
Thomas hat einen Abschluss in Politikwissenschaften von der Universität Jena. Er gehört seit 2018 zum Team von bussgeldkatalog.org und verfasst News und Ratgeber zu verschiedenen Themen im Verkehrsrecht.
Wie sieht es im Sonderfall „Elektrogrill“ aus? Darf ich da z.B. am See grillen wenn ich diesen an mein Elektro-KFZ mit genügend Output anschließe?