Gültigkeit vom DDR-Führerschein: Infos zu den Umtauschfristen
Letzte Aktualisierung am: 17. September 2024
Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten
FAQ: Gültigkeit vom DDR-Führerschein
In vielen Fällen wird die Gültigkeit Ihres DDR-Führerscheins bereits abgelaufen sein. Ob Ihr DDR-Führerschein noch immer Gültigkeit in Deutschland besitzt, erfahren Sie hier.
Wenn Sie in der DDR die Klasse 3 oder die DDR-Klasse B oder BE erworben haben, ist Ihr DDR-Führerschein mit den heutigen Klasse-B-Führerscheinen gleichzusetzen. Voraussetzung dafür ist aber, dass Ihr Führerschein aus DDR-Zeiten noch Gültigkeit besitzt.
Die Ablauffristen zur Gültigkeit vom DDR-Führerschein sind in Gruppen unterteilt. Dabei ist Ihr Geburtsdatum wichtig. Wenn Sie Ihren DDR-Führerschein erworben haben und vor 1953 geboren wurden, ist Ihr DDR-Führerschein noch bis 2033 gültig. Alle DDR-Führerscheine von Menschen, die zwischen 1953 und 1970 geboren wurden, haben bereits keine Gültigkeit mehr. Einen Überblick finden Sie in dieser Tabelle.
Inhaltsverzeichnis:
DDR-Führerschein: Gültigkeit und Ablaufdatum
Wie lange hat der DDR-Führerschein noch Gültigkeit? Wenn Sie noch einen DDR-Führerschein besitzen, dann ist dies eine Frage, die Sie sich möglicherweise schon häufiger gestellt haben. Dabei ist es unter Umständen möglich, dass er gar kein offiziell gültiges Dokument mehr ist.
Wenn Sie trotzdem mit Ihrem DDR-Führerschein fahren und dabei erwischt werden, bedeutet das für Sie ein Verwarnungsgeld von 10 Euro. Eine Straftat wegen fehlender Fahrerlaubnis liegt aber nicht vor. Sie sollten dennoch darüber Bescheid wissen, ob Ihr Führerschein aus der DDR noch Gültigkeit besitzt.
In nicht seltenen Fällen dürfte die Gültigkeit von Ihrem DDR-Führerschein bereits abgelaufen sein. Grund dafür sind die gestaffelten Umtauschfristen für alte Papierführerscheine und DDR-Führerscheine. Nur wenn Sie vor 1953 geboren sind, haben Sie noch ein paar Jahre Ruhe. Ihr DDR-Führerschein ist in diesem Falle noch bis 19. Januar 2033 gültig.
Der 19. Januar 2033 ist übrigens nicht nur für Menschen mit einem DDR-Führerschein wichtig. Dies ist der Stichtag, an dem sämtliche Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, in einen EU-Führerschein umgetauscht werden müssen.
Um die Behörden nicht mit Millionen von Umtauschen an einem Tag zu überfordern, wurden verschiedene Abgabefristen für Papier- und DDR-Führerscheine gesetzt, die sich nach Geburtsjahr orientieren. Wenn Sie zwischen 1953 und 1970 geboren wurden, ist die Gültigkeit von Ihrem DDR-Führerschein bereits abgelaufen. Sind Sie 1971 oder später geboren, haben Sie noch bis zum 19. Januar 2025 Zeit, Ihren DDR-Führerschein in einen EU-Führerschein umzutauschen.
Einen Überblick über die Abgabefristen finden Sie in dieser Tabelle:
Geburtsjahr | Umtauschfrist |
---|---|
vor 1953 | 19.01.2033 |
1953 - 1958 | 19.01.2022 |
1959 - 1964 | 19.01.2023 |
1965 - 1970 | 19.01.2024 |
ab 1971 | 19.01.2025 |
Führerscheinklassen in der DDR: Welche Fahrzeuge darf ich mit einem gültigen DDR-Führerschein fahren?
Wenn die Gültigkeit von Ihrem DDR-Führerschein noch besteht, kann es sein, dass Ihr Führerschein mehr Rechte zum Bewegen von Fahrzeugen umfasst, als der heute typische Klasse-B-Führerschein in Deutschland. Welche heutigen Fahrzeugklassen ein DDR-Führerschein der Klasse B umfasst, hängt vom Ausstellungsdatum ab.
Bis 1982 wurden die Führerscheine der DDR nur mit Ziffern ausgestellt. Für alle Klasse-B-Führerscheine aus DDR-Zeiten gilt jedoch, dass diese Ihnen nicht nur eine Fahrerlaubnis für die heutige Führerscheinklasse B erteilen, sondern auch gleich für die aufbauenden Klassen BE, C1 und C1E. Sie dürfen also auch LKWs mit einem gültigen DDR-Führerschein der Klasse B fahren.
Was Sie wissen sollten: Egal ob BRD oder DDR – ein LKW-Führerschein verliert seine Gültigkeit nach fünf Jahren. Dies gilt im Übrigen bereits seit 2016 im Rahmen der Änderung der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) nicht mehr erst ab dem 50. Lebensjahr, sondern grundsätzlich.
Gültigkeit vom DDR-Führerschein im Ausland
Beinahe so häufig wie die Frage nach der Gültigkeit vom DDR-Führerschein in Deutschland, kommt die Frage auf, ob der DDR-Führerschein noch im Ausland gültig ist. Die Antwort darauf ist quasi dieselbe wie in Deutschland.
Solange Ihre Fahrerlaubnis aus DDR-Zeiten noch nicht die Umtauschfrist überschritten hat, hat Ihr DDR-Führerschein auch noch Gültigkeit in der EU. Gleiches gilt für die Länder Norwegen, Island und Liechtenstein, die zwar nicht Teil der EU, aber Teil des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) sind und dieselben Regelungen festgelegt haben. Es kann Ihnen passieren, dass die Ordnungshüter des jeweiligen Landes Ihren DDR-Führerschein möglicherweise nicht zuordnen können und für ungültig erklären. Resultiert daraus ein Bußgeldbescheid, können Sie dagegen vorgehen. Hierbei kann Ihnen ein Anwalt für Verkehrsrecht helfen.
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