Wann für einen Kfz-Gutachter Kosten anfallen
Letzte Aktualisierung am: 24. August 2024
Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten
Wenn Gutachten beim Auto die Kosten der Reparatur bzw. den Restwert bestimmen
Nach einem Verkehrsunfall wird nicht selten ein Sachverständiger bestellt, um das Fahrzeug und die Schäden zu inspizieren. Das Gutachten bestimmt dabei den Wert des Unfallwagens und gibt Auskunft über die anfallenden Ausgaben für die notwendigen Reparaturen.
Doch wie bestimmt sich bei einem Kfz-Gutachten der Preis? Was kann ein Sachverständiger, der ein Kfz prüft, an Kosten geltend machen? Fallen Auslagen oder Steuern an? Und wer muss die Ausgaben am Ende tragen? Antworten auf diese und weitere Fragen liefert der nachfolgende Ratgeber.
Inhaltsverzeichnis:
FAQ: Kosten für den Gutachter
Die Kosten für ein Kfz-Gutachten bemessen sich an der Schadenshöhe. Bei Bagatellschäden kann auch ein Kurzgutachten von bis zu 750 Euro angefordert werden.
Die Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers übernimmt die Gutachter-Kosten. Bei Bagatellschäden verzichtet sie jedoch in der Regel darauf.
Liegt eine Teilschuld vor, werden die Versicherungen beider Unfallgegner in die Pflicht genommen. Sie zahlen der Haftungsquote entsprechend.
Wann wird ein Gutachter bestellt?
Ein Kfz-Gutachten kann aus zwei Gründen wichtig sein. Zum einen muss der Geschädigte beweisen, dass an seinem Fahrzeug ein Schaden entstanden ist und zum zweiten kann die gegnerischer Versicherung ein Gutachten anfordern, um den Schaden am Unfallwagen abschätzen zu können.
Kommt es lediglich zu einem Bagatellschaden von bis zu 750 Euro, so verlangen die meisten Haftpflichtversicherer kein Gutachten. Im Kaskofall liegt die Grenze bei 2.000 Euro.
Um einen Haftpflichtfall handelt es sich, wenn das Auto durch Fremdverschulden beschädigt wird. Die gegnerische Haftpflichtversicherung kommt dann für den Schaden auf, um die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands einzuleiten. Diese Regulierung erfolgt bis zu maximal 30 Prozent über den Wiederbeschaffungswert.
Darüber hinaus kommt die Teil- bzw. Vollkaskoversicherung ins Spiel, wenn der Unfallverursacher die Schäden an seinem eigenen Fahrzeug reparieren lassen möchte. Im Voll- bzw. Teilkaskofall wird maximal der Wiederbeschaffungswert erstattet. Anders kann dies allerdings aussehen, wenn ein Kfz-Gutachten vorliegt. Wir erklären in diesem Ratgeber, welche Sachverständigenkosten entstehen können und wer den Gutachter bzw. dessen Kosten zu zahlen hat.
Soll nach einem Unfall ein Schadensersatz gezahlt oder die Reparatur der Werkstatt erstattet werden, so möchte die Versicherung zunächst wissen, auf welche Höhe sich die Kosten wohl belaufen werden. Doch der Gutachter muss nicht unbedingt von der Versicherung bestellt werden, auch jede Privatperson kann einen Sachverständigen hinzuziehen, um den Schaden am Auto zu ermitteln.
Darüber hinaus können auch Gerichte einen Sachverständigen zu Hilfe holen, wenn sie ein Urteil fällen sollen. Dafür kann das Gericht allerdings auch das vorhandene Gutachten heranziehen. Unter bestimmten Voraussetzungen fallen also für den Gutachter nicht nochmals Kosten an.
Was kostet ein Gutachter?
Wie teuer ist nun ein Gutachter? Ein Sachverständiger bemisst seine Kosten vor allem anhand des Schadens. Darüber hinaus kann aber auch der Aufwand der Untersuchung bei den Gutachterkosten berücksichtigt werden. Grundsätzlich gilt allerdings:: Je gravierender der Schaden, desto umfangreicher ist das Gutachten.
Es lässt sich grob sagen, dass mit einem absteigenden prozentualen Anteil in Abhängigkeit vom Schadensumfang zu rechnen ist: Liegt der Schadenswert bei 2.000 Euro, so ist mit Kosten um die 600 Euro zu rechnen. Dies entspricht 30 Prozent. Bei einem Schadenswert von 10.000 Euro kostet das Gutachten um die 1.200 Euro, also 12 Prozent.
Dabei setzen sich die Kosten, die ein Sachverständiger erheben kann, aus mehreren Komponenten zusammen. Zunächst fällt ein Grundhonorar an, welches zwischen 120 Euro und 1.500 Euro liegen kann, je nach Schadenshöhe. Darüber hinaus sind Nebenkosten zu zahlen, wie Porto, Telefonate oder Fahrten. Der Gutachter kann diese Kosten in Rechnung stellen. Nicht zuletzt erhöht sich bei einem Kfz-Gutachten der Preis auch durch die anfallende Steuer.
Neben einem umfassenden Gutachten können Geschädigte bei Bagatellschäden bis 750 Euro ein Kurzgutachten erstellen lassen. Den Versicherungen reicht dies als Schadensnachweis meist aus. Darüber hinaus liegen die Kosten für den Kfz-Gutachter dann unter den genannten Preisen.
Ab wann entstehen für einen Gutachter Kosten? Das Kfz wird in aller Regel kurz inspiziert, bevor Geschädigte etwas zahlen müssen. Der Sachverständige sollte sich zunächst dazu äußern, ob ein Gutachten überhaupt notwendig ist und den Kostenrahmen festsetzen.
Wer zahlt den Gutachter bzw. dessen Kosten nach einem Unfall?
Die Gutachterkosten nach einem Kfz-Unfall zahlt in der Regel die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers. Gleiches gilt, wenn der Geschädigte selbst einen Gutachter hinzuzieht. Auch dann trägt die Haftpflichtversicherung die Kosten.
Die Rechnung begleicht entweder der Unfallgegner selbst, weil er keine Schadensfreiheitsklasse zurückgestuft werden will oder dieser geht lediglich in Vorleistung für die Versicherung. In diesem Fall ist die Rechnung der Versicherung vorzulegen. Je nach Vereinbarung, kann die Versicherung die Kosten auch gleich begleichen.
Vorsicht allerdings bei Bagatellschäden: Hierbei kann die Versicherung auf einen Sachverständigen und ein Schadengutachten verzichten. Haben Sie in diesem Fall einen Gutachter bestellt, bleiben Sie auf den Kosten sitzen.
Auch bei Voll- und Teilkaskofällen sollte ein Gutachter nur in Absprache bestellt werden. Je nach Vertrag zahlt die Versicherung gar keinen Gutachter oder eben nur nach Rücksprache.
Laut Bundesgerichtshof (BGH) sind der Gutachter bzw. dessen Kosten im Umfang der Haftungsquote zu übernehmen. Trägt eine Partei die volle Schuld, so hat diese auch die gesamten Kosten des Gutachtens zu tragen. Liegt eine Teilschuld vor, wird die Rechnung entsprechend der Quote beglichen.
Was muss der Sachverständige können?
Ein Gutachter muss keine Nachweise über seine Qualifikation vorlegen können. Damit das Gutachten im Zweifel aber auch vor Gericht Bestand hat und die Versicherungen dieses anerkennen, sollte der Gutachter öffentlich bestellt und vereidigt sein.
Dieser hat eine Fachprüfung bestanden und unter Eid abgelegt, dass er objektive und unabhängige Gutachten anfertigt.
Zu beachten ist allerdings, dass in diesem Fall die Kosten für einen Gutachter höher sind als bei einem unvereidigten Sachverständigen.
Konnten wir Ihnen weiterhelfen? Dann bewerten Sie uns bitte:
Hallo ,
Wir haben einen Anwalt eingeschaltet nachdem meinem Mann ein Autofahrer hinten aufs Auto gefahren ist.
Dieser Anwalt hat einen unabhängigen Gutachter dazu genommen der den Schaden betrachtet hat, die gegnerische Versicherung hat soweit den Schaden akzeptiert nur nicht die kompletten Gutachterkosten die wären wohl angeblich zu hoch.
Müssen wir jetzt, wie vom Anwalt vorgeschlagen, unsere private Rechtschutzversicherung dafür einschalten um den Rest einzuklagen.
Eigentlich sehen wir das nicht ein.
Vielen Dank für ihre Hilfe
Hallo nach Unfall habe eine gutachter bestellt das war am Sonntag,frage kann der Sonntag zuschläge mit rechnen? Danke. MfG.
Hallo
Könnten Sie mir bitte das Bußgeldkatalog für 2020 zuschicken
Danke