H-Kennzeichen fürs Motorrad: Lohnt sich das?
Letzte Aktualisierung am: 19. August 2024
Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten
FAQ: H-Kennzeichen fürs Motorrad
Mit einem H-Kennzeichen gilt für Motorräder pauschal eine jährliche Kfz-Steuer von 46,02€. Damit unterscheidet sich der Steuersatz nicht stark zum Steuersatz der Motorräder ohne H-Zulassung. Allerdings kann die Versicherungsprämie günstiger ausfallen. Wann sich eine H-Zulassung fürs Motorrad finanziell lohnt, steht hier.
Um ein H-Kennzeichen zu bekommen, müssen Motorräder eine Reihe von Voraussetzungen erfüllen. Dazu gehört ein Gutachten, das feststellt, ob Ihr Exemplar ein schützenswertes kraftfahrzeugtechnisches Kulturgut darstellt. Worauf dabei geachtet wird, lesen Sie hier.
Direkte Nachteile von einer H-Zulassung haben Sie nicht. Der bürokratische Aufwand und die Kosten, die damit verbunden sind, könnten als Nachteil angesehen werden. Mit welchen Kosten Sie rechnen müssen, steht hier.
Für Motorrad-Fahrer mit H-Kennzeichen gelten keine besonderen Verbote. Allerdings müssen Sie gewisse Vorgaben bei der Instandhaltung einhalten, um den Status eines Oldtimers und damit die Berechtigung für eine H-Zulassung nicht wieder zu verlieren.
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Inhaltsverzeichnis:
Wenn Sie stolzer Besitzer eines Oldtimer-Motorrads sind, dann denken Sie wahrscheinlich darüber nach, Ihrem Schmuckstück mit einem H-Kennzeichen den letzten Schliff zu verpassen. Denn das H-Kennzeichen ist am Motorrad nicht nur ein Hingucker, sondern kann auch Vorteile mit sich bringen. Gerade bei Motorrädern sollten Sie im Vorfeld aber genauer schauen, ob sich eine H-Zulassung finanziell lohnt.
Unter bestimmten Voraussetzungen kann ein Motorrad eine sogenannte H-Zulassung erhalten. Das H auf dem Kennzeichen steht für „historisch“. Für auf diese Weise zugelassene Fahrzeuge erhalten Sie nicht nur Vergünstigungen, sondern Sie zahlen auch weniger Steuern.
H-Kennzeichen am Motorrad: Diese Anforderungen gelten
Ab wann bekommt man ein H-Kennzeichen fürs Motorrad? Wenn Sie ein H-Kennzeichen für Ihr Motorrad haben wollen, müssen Sie zunächst nachweisen, dass es sich bei Ihrem Exemplar um ein schützenswertes kraftfahrzeugtechnisches Kulturgut handelt. Folgende Voraussetzungen hat der Gesetzgeber in der Fahrzeug-Zulassungs-Verordnung (FZV) im Paragraph 2 Nummer 22 festgelegt:
Grundsätzlich kann ein historisches Fahrzeug erst ab 30 Jahren nach der Erstzulassung offiziell als ein Oldtimer gelten. In einem Alter von 15 bis 30 Jahren gilt ein Kfz noch als sogenannter Youngtimer.
Ein guter Allgemeinzustand ist ebenfalls Pflicht. Zudem muss das Fahrzeug weitestgehend im Originalzustand sein. Modernisierungen und kreative Umbauten sind nicht gern gesehen.
Hingeschaut wird auch bei Reparaturen, die über die Jahre vorgenommen wurden. Bei ausgetauschten Teilen sollte es sich um Originalteile handeln. War dies nicht möglich, sollten die betreffenden Teile wenigstens originalgetreue Nachbauten oder zeitgenössische Teile sein. Auch diese müssen mindestens 30 Jahre alt sein. Das Alter müssen Sie nachweisen können.
Ob alle Grundvoraussetzungen für das H-Kennzeichen am Motorrad erfüllt werden, prüft der Gutachter. Der TÜV oder die DEKRA fertigt ein Gutachten nach Paragraf 23 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) an. Das Gutachten gilt nicht für immer. Bei der nächsten regulären HU-Untersuchung wird der Zustand des Motorrads erneut geprüft. Wurden zwischenzeitlich unzulässige Veränderungen durchgeführt, kann der Oldtimer-Status wieder aberkannt werden.
Sie wollen eine Oldtimer-Zulassung fürs Motorrad: Diese Unterlagen sind wichtig
Abgesehen von den obigen Bedingungen benötigen Sie noch einen Nachweis über die bestandene Hauptuntersuchung. Diese Papiere legen Sie der Kfz-Zulassungsbehörde vor.
Weitere erforderliche Unterlagen zur Anmeldung Ihres Motorrads als Oldtimer sind:
• Personalausweis oder Reisepass
• Zulassungsbescheinigung Teil I (früher: Fahrzeugschein)
• Zulassungsbescheinigung Teil II (früher: Fahrzeugbrief)
• Bisheriges Kfz-Kennzeichen des Fahrzeugs
• Versicherungsbestätigung oder eVB-Nummer
• Gültige Hauptuntersuchung (HU/TÜV)
• Oldtimergutachten nach § 23 StVZO
H-Kennzeichen fürs Motorrad: Mit diesen Kosten müssen Sie rechnen
Wenn Sie Ihr Motorrad mit einem Oldtimer-Kennzeichen versehen wollen, ist das mit Kosten verbunden. Je nach Bundesland schwanken diese, daher sind die Angaben nur Durchschnittswerte.
Am stärksten schlägt die Anfertigung des Gutachtens zu Buche – mit Kosten zwischen 150 und 500 Euro. Eine HU-Untersuchung kostet ca. 65 bis 75 Euro. Die Anmeldegebühr beträgt ca. 40 Euro, die Prägung neuer Kennzeichen ca. 30 Euro.
Das Oldtimer-Kennzeichen am Motorrad kann Vorteile bringen
Bei Motorrädern lässt sich nicht pauschal sagen, ob ein H-Kennzeichen am Motorrad sinnvoll ist. Ein H-Kennzeichen am Motorrad kann unter Umständen Vorteile haben. Motorräder mit wenig Hubraum profitieren allerdings nicht sonderlich von Steuereinsparungen.
Hat das Motorrad ein H-Kennzeichen, fällt eine Steuer in Höhe von 46,02 € jährlich an. Ohne H-Kennzeichen am Motorrad beträgt die Steuer regulär je angefangene 25 Kubikzentimeter (ccm) Hubraum 1,84 €. Erst ab einem Hubraum von mehr als 625 ccm können Sie von einer H-Zulassung preislich profitieren.
In Innenstädten darf ein Auto mit H-Zulassung ohne Umweltplakette fahren. Motorräder sind allerdings grundsätzlich von dieser Beschränkung ausgenommen, sodass Motorradfahrer hier keinen Unterschied spüren.
Hat Ihr Oldtimer-Motorrad ein H-Kennzeichen, ist die Versicherung unter Umständen deutlich günstiger. Dazu sollten Sie am besten im Vorfeld ein paar Angebote vergleichen.
Es gibt nicht besonders viele Vorteile von einem H-Kennzeichen am Motorrad – Nachteile allerdings auch nicht. Ein Wertgutachten anzulegen, kann auch für andere Situationen wichtig sein. Wenn Sie Ihr Oldtimer-Motorrad verkaufen wollen oder im Falle eines Unfallschadens ist es sinnvoll, den historischen Wert Ihres Fahrzeugs nachweisen zu können.