Welche Schäden eine Haftpflichtversicherung abdeckt

Von Meike Z.

Letzte Aktualisierung am: 7. September 2024

Geschätzte Lesezeit: 12 Minuten

In welchen Fällen springt die Haftpflichtversicherung ein?

Private Haftpflicht: Ohne die Versicherung kann nach einem verschuldeten Unfall der Ruin drohen.
Private Haftpflicht: Ohne die Versicherung kann nach einem verschuldeten Unfall der Ruin drohen.

Eine kleine Unachtsamkeit kann manchmal schon ausreichen und ein Schaden entsteht. Oftmals können diese teure Folgen haben. Stellen Sie sich beispielsweise vor, dass Sie sich im Zug aus Versehen auf die Brille Ihres Nachbarn setzen, der diese dort abgelegt hat. In einer solchen Situation sind Sie dazu verpflichtet, den entstandenen Schaden aus Ihrem Privatvermögen zu ersetzen.

Mehrere hundert Euro für eine neue Brille sind für viele vielleicht noch finanziell zu verkraften. Ganz arg kann es jedoch werden, wenn Sie als Fußgänger einen Unfall auslösen und die Beteiligten schwere Verletzungen davontragen. Hier kann der Schaden sogar bis in die Millionen gehen – der persönliche finanzielle Ruin wäre die Folge.

In solchen Fällen springt die private Haftpflichtversicherung ein. Im folgenden Ratgeber erläutern wir, warum diese Form der Versicherung für jeden zur Grundabsicherung gehören sollte, wann Sie Schäden reguliert, welche Kosten sie verursacht und welche Formen der Haftpflichtversicherung unter anderem existieren.

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FAQ: Haftpflichtversicherung

Was deckt die Privathaftpflicht alles ab?

Die private Haftpflichtversicherung kommt für Schäden Dritter auf, die vom Versicherungsnehmer verursacht wurden. Das umfasst dabei Personen-, Sach- und auch Vermögensschäden. Für Fahrzeuge muss neben in der Regel eine spezielle Kfz-Haftpflichtversicherung abegschlossen werden.

Worauf sollten Sie bei der Wahl einer privaten Haftpflichtversicherung achten?

Achten Sie insbesondere auch die Schadenshöhe, die bei Abschluss der Versicherung abgedeckt ist. Informationen zur Deckungssumme finden Sie hier.

Ist grobe Fahrlässigkeit in der Haftpflichtversicherung versichert?

Schäden Dritte, die aufgrund grober Fahrlässigkeit verursacht werden, deckt die Privathaftpflicht ebenfalls ab. Allerdings kann die Versicherung von dem Versicherungsnehmer ggf. Regressforderungen stellen (ein Blick in die Police lohnt sich).

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Private Haftpflichtversicherung – Basisabsicherung für Jedermann

Im Bürgerlichen Gesetzbuch (kurz BGB genannt) ist festgelegt, dass jede Person, die einen Dritten schädigt, für die Folgen geradestehen muss. In § 823 Abs. 1 BGB ist dies wie folgt formuliert:

Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.

Eine falsche Bewegung und der Kaffee läuft auf das teure elektronische Gerät des Sitznachbarn: Die Haftpflichtversicherung springt ein.
Eine falsche Bewegung und der Kaffee läuft auf das teure elektronische Gerät des Sitznachbarn: Die Haftpflichtversicherung springt ein.

Die Privathaftpflichtversicherung springt ein, wenn Sie Dritten Schäden zufügen und übernimmt für Sie die Kosten. Sollte es von der gegnerischen Seite zu unberechtigten Schadenersatzansprüchen kommen, wehrt die Versicherung diese außerdem ab. Folgende Schäden werden von den meisten Haftpflichtversicherungen übernommen:

  • Personenschäden: Sind Sie beispielsweise für den Unfall eines Radfahrers verantwortlich und dieser zieht sich Verletzungen zu, so wird von Personenschäden gesprochen.
  • Sachschäden: Kommt es zur Beschädigung von Gegenständen, handelt es sich um einen Sachschaden.
  • Vermögensschäden: Weitaus seltener als die beiden anderen Arten tritt der Vermögensschaden auf. Von einem solchen wird gesprochen, wenn weder ein Gegenstand noch eine Person einen Schaden erleidet, sondern ein rein finanzieller Verlust zu beklagen ist. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn durch Ihr Verschulden einem Unternehmen Gewinne entgehen.

Es gibt jedoch auch Schäden, für welche die Haftpflichtversicherung nicht aufkommt. Dies ist unter anderem der Fall, wenn Sie selbst betroffen sind oder Sie eine andere Person vorsätzlich schädigen. Außerdem gilt der Versicherungsschutz meist nicht für geliehene Gegenstände. Des Weiteren sind Sie zwar als Fußgänger und als Radfahrer im öffentlichen Straßenverkehr geschützt, nicht aber als Führer eines Kfz.

Die Haftpflichtversicherung ist ein Muss für jeden Haushalt

Laut einer Umfrage des Instituts für Demoskopie Allensbach haben rund 30 Prozent aller deutschen Haushalte keine allgemeine Haftpflichtversicherung. Zwar ist diese nicht gesetzlich vorgeschrieben, jedoch verzichten viele Deutsche damit auf einen essenziellen Schutz.

Im schlimmsten Falle kann der finanzielle Ruin drohen. Gerade bei Personenschäden können die Schadensersatzansprüche – etwa durch Behandlungskosten, Schmerzensgeld und Aufwendungen bei folgender Berufsunfähigkeit – schnell in die Millionen gehen. Doch schon mit einer Versicherungsprämie von etwa 50 bis 100 Euro im Jahr können sich Singles bzw. Familien gut absichern. Hierbei handelt es sich um vergleichsweise geringe Kosten, die jeder Haushalt der eigenen finanziellen Sicherheit wegen erübrigen sollte.

Sind Kinder im Rahmen der Haftpflicht mitversichert?

Im Familientarif der Haftpflichtversicherung ist ein Kind mitversichert.
Im Familientarif der Haftpflichtversicherung ist ein Kind mitversichert.

Bis zum Abschluss der ersten Berufsausbildung ist im Rahmen der Haftpflichtversicherung ein Kind abgesichert. Allerdings ist hierbei eine Besonderheit zu beachten: Bis zu einem Alter von sieben Jahren sind Kinder vor dem Gesetz nicht schuldfähig, im Straßenverkehr überdies, bis sie zehn Jahre alt sind. Verursachen sie einen Schaden, sind deshalb weder die Eltern noch die Versicherung dazu verpflichtet, diesen finanziell zu ersetzen.

Eine Ausnahme besteht, wenn die Eltern ihre Aufsichtspflicht verletzt haben. Dann regulieren Versicherungen den Schaden. Wann dies der Fall ist, kommt jedoch immer auf den Einzelfall sowie das Alter und die Reife des Kindes an.

Möchten Familien auch ihre schuldunfähigen Kinder absichern, haben sie die Möglichkeit, zusätzlich spezielle Policen abzuschließen. Hierbei werden die Deckungssummen meist jedoch sehr niedrig angesetzt.

Unser Tipp: Vergleichen Sie verschiedene Angebote und entscheiden Sie sich für eine Versicherung mit einer vergleichsweise hohen Versicherungssumme, damit Sie gut abgesichert sind, denn alle Kosten, die diese Summe übersteigen, müssen Sie im Schadenfall selbst zahlen.

Haftpflichtversicherung: Ab wann ist der eigene Versicherungsschutz nötig?

Wenn die Schullaufbahn endet und junge Leute eine Ausbildung oder ein Studium beginnen, kommen auf Grund der neuen Lebensumstände oft viele Fragen auf, wie etwa: „Ab wann wird eine Haftpflichtversicherung benötigt?“ Die gute Nachricht lautet: Volljährige, unverheiratete Kinder sind während der ersten Berufsausbildung bzw. des Studiums meist über die private Haftpflichtversicherung ihrer Eltern versichert, wenn sie noch im elterlichen Haushalt leben.

Der Versicherungsschutz läuft jedoch aus, wenn die Ausbildung oder das Studium abgeschlossen wurde. Auch wenn das Kind eine gewisse Altersgrenze überschreitet – je nach Anbieter meist ab 25 oder 27 Jahren – ist das Kind nicht mehr über die Eltern versichert. Für genaue Informationen werfen Sie bitte einen Blick in die Versicherungsbedingungen, da sich diese von Anbieter zu Anbieter unterscheiden können.

Welche Haftpflichtversicherung ist für Sie die beste? Darauf sollten Sie achten

Private Haftpflichtversicherung: Online sind Angebote einsehbar, die Sie miteinander vergleichen können.
Private Haftpflichtversicherung: Online sind Angebote einsehbar, die Sie miteinander vergleichen können.

Sind Sie auf der Suche nach einer privaten Haftpflichtversicherung – etwa, weil Sie bislang noch keine besitzen oder Ihre bisherige Versicherung wechseln möchten – bietet es sich an, zunächst im Internet zu recherchieren, um einen ersten Überblick über Anbieter und Leistungen zu bekommen. Ein Versicherungsvergleich für die Haftpflicht ist – wie etwa auch ein Stromvergleich – bequem online möglich. Nachdem Sie einige wichtige Daten eingegeben haben, zum Beispiel für wie viele Personen der Schutz gelten soll, erhalten Sie eine Auflistung verschiedener Anbieter und ihrer Preise.

Sie sollten jedoch nicht nur Wert darauf legen, eine möglichst preiswerte Haftpflichtversicherung zu finden. Neben dem Preis sind vor allem der Leistungsumfang sowie die Deckungssumme von großer Bedeutung. Bei Letzterer handelt es sich um den Höchstbetrag, den der Versicherer im Falle eines Schadens zahlt. Dieser sollte keinesfalls zu niedrig angesetzt werden: Denn sollte der entstandene Schaden diese Summe übersteigen, müssen Sie alle weiteren Kosten aus Ihrer eigenen Tasche zahlen.

Eine Deckungssumme von etwa zwei bis drei Millionen Euro sollte eine gute Versicherung mindestens bieten, maximal werden meist zehn Millionen Euro angeboten. Eine größere Versicherungssumme geht zwar mit höheren Beiträgen einher, die Unterschiede betragen jedoch in der Regel nur wenige Euro. Diese Ausgabe geht mit einem besseren Schutz einher und kann Sie im Fall der Fälle sogar vor dem finanziellen Ruin bewahren, weshalb Sie hier nicht zu sparsam sein sollten.

Hilfreich kann es sein, Verwandte und Bekannte nach ihrer Haftpflichtversicherung und der Erfahrung, die sie bislang mit dieser gemacht haben, zu befragen. Auch im Internet tauschen sich viele Menschen darüber aus, wie zufrieden sie im Schadenfall mit ihrem Versicherer sind. Des Weiteren bietet beispielsweise die Stiftung Warentest einen Vergleich verschiedener Versicherungen an. Auch Testsiegel können einen Hinweis darauf geben, wie gut der Anbieter wirklich ist.

Haftpflichtversicherung: Welche Angebote und Extraleistungen lohnen sich?

Haftpflichtversicherungen bieten zusätzliche Policen an, mit denen Sie schuldunfähige Kinder absichern können.
Haftpflichtversicherungen bieten zusätzliche Policen an, mit denen Sie schuldunfähige Kinder absichern können.

Neben einer möglichst hohen Deckungssumme sollten Sie darauf achten, dass die Haftpflichtversicherung eine zusätzliche Ausfalldeckung anbietet. Mit dieser sind Sie geschützt, wenn Sie selbst einen Schaden erleiden, die Gegenseite den Forderungen nach Schadenersatz jedoch nicht nachkommen kann. Dies kommt öfter vor als gedacht: Wie bereits erwähnt, verfügen rund 30 Prozent aller Haushalte in Deutschland über keine Haftpflichtversicherung.

Geliehene Gegenstände sind im Rahmen der Haftpflichtversicherung nicht geschützt. Bei vielen Anbietern haben Sie jedoch die Option, sich zusätzlich abzusichern, falls etwas Geliehenes gestohlen oder zerstört wird. Diese Extraleistung lohnt sich, wenn Sie sich häufig etwas ausleihen.

Werfen Sie außerdem einen Blick in die Versicherungsbedingungen, um herauszufinden, ob Ihr Versicherer auch Gefälligkeitsschäden abdeckt. Viele Anbieter lehnen es nämlich ab, Schäden zu ersetzen, die bei einer Gefälligkeit entstanden sind. Um einen solchen Fall handelt es sich beispielsweise, wenn Sie einem Freund bei der Gartenarbeit helfen und dabei dessen Rasenmäher oder die Heckenschere beschädigen.

Zusätzlich können Sie sich außerdem gegen Schlüsselverlust absichern. Dies lohnt sich vor allem für Mieter oder Personen, die etwa vom Arbeitgeber einen Schlüssel fürs Büro bekommen haben. Verlieren Sie einen Schlüssel, kommt es häufig vor, dass die komplette Schließanlage ausgewechselt werden muss – eine teure Angelegenheit. Entscheiden Sie sich für den zusätzlichen Schutz, übernimmt die Haftpflichtversicherung die anfallenden Kosten.

Kurz und knapp: Darauf sollten Sie bei der Haftpflichtversicherung achten

Vergleichen Sie verschiedene Versicherer miteinander, sollten Sie nicht allein den Preis als Auswahlkriterium verwenden. Studieren Sie genau den Leistungsumfang der privaten Haftpflicht. Etwas höhere Kosten werden durch wichtige Extraleistungen schnell aufgewogen. Auf diese Punkte sollten Sie vor allem achten:

  • Haben Sie die Wahl, entscheiden Sie sich für eine möglichst hohe Deckungssumme – zwei bis drei Millionen Euro sollten es mindestens sein.
  • Wird eine Selbstbeteiligung fällig? Wenn ja: Lohnt sich diese für sie?
  • Ist eine Ausfalldeckung im Schutz inbegriffen?
  • Wenn Sie Kinder haben, ist eine zusätzliche Police, die deliktunfähige Kinder absichert, empfehlenswert.

Private Haftpflichtversicherung: Welche Kosten fallen an?

Bei der Haftpflichtversicherung ist der Beitrag von verschiedenen Faktoren abhängig.
Bei der Haftpflichtversicherung ist der Beitrag von verschiedenen Faktoren abhängig.

Gerade bei einer knappen Haushaltskasse spielen bezüglich der Haftpflichtversicherung natürlich die Preise meist eine große Rolle. Doch für einen guten und ausreichenden Schutz müssen Sie kein Vermögen ausgeben – im Gegensatz zu vielen anderen Versicherungsformen ist die Haftpflicht vergleichsweise günstig. In den meisten Fällen können Sie mit Kosten von unter 100 Euro im Jahr rechnen.

Wie hoch die Kosten für die Privathaftpflicht ausfallen, hängt unter anderem von folgenden Faktoren ab:

  • Höhe der Deckungssumme: Je höher diese ausfällt, desto teurer werden die Beiträge für die Police.
  • Anzahl der versicherten Familienmitglieder: Je mehr Personen versichert sind, desto mehr müssen Sie für die Haftpflichtversicherung ausgeben.
  • Höhe der Selbstbeteiligung: Legen Sie eine Selbstbeteiligung fest, können Sie von niedrigeren Beiträgen profitieren.
  • Zusätzlicher Schutz: Viele Anbieter geben Ihnen die Möglichkeit, optionale Leistungen auszuwählen. Diese erhöhen den jährlichen Beitrag.
Verheiratete Paare und ihre Kinder sind gemeinsam in der Familienversicherung abgesichert. Auch Paare, die in einer eheähnlichen Gemeinschaft leben, können sich gemeinsam versichern lassen. Hierbei ist jedoch zu beachten, dass die Haftpflicht nicht für Schäden aufkommt, die Sie Ihrem Partner zufügen. Legen Sie beim Abschluss fest, dass „Regressansprüche der Sozialversicherungsträger“ übernommen werden, sind jedoch Personenschäden – aber keine Sachschäden – finanziell abgesichert.

Wie läuft die Kündigung der Haftpflichtversicherung ab?

Sind Sie nicht mehr zufrieden oder haben Sie eine bessere, günstige Haftpflichtversicherung durch einen Vergleich gefunden, stellt sich die Frage, ob und, wenn ja, wie Sie Ihre bestehende Police kündigen können.

Meist laufen die Verträge für ein Jahr und verlängern sich automatisch um weitere zwölf Monate, wenn Sie nicht rechtzeitig kündigen. Hierbei müssen Sie die Kündigungsfrist beachten. In der Regel beträgt diese drei Monate. Nähere Informationen können Sie den Bedingungen der Haftpflichtversicherung entnehmen.

Sie sollten die Kündigung der privaten Haftpflicht also spätestens drei Monate vor der Verlängerung der Police einreichen. Dies sollte schriftlich erfolgen. Um sicherzugehen, dass Ihr Schreiben wirklich beim Anbieter eingeht, ist es ratsam, den Brief per Einschreiben zu verschicken.

Erhöht die Haftpflichtversicherung den Beitrag, ohne dass eine Verbesserung des Leistungsumfangs vorgenommen wird, haben Sie außerdem die Möglichkeit einer sogenannten außerordentlichen Kündigung. Laut Sonderkündigungsrecht können Sie in einem solchen Fall innerhalb von einem Monat kündigen. Von diesem Recht können Sie außerdem Gebrauch machen, wenn die Regulierung eines Schadens stattgefunden hat oder abgelehnt wurde.

Wenn Sie kündigen, sollten Sie daran denken, dass Sie rechtzeitig eine neue Haftpflichtversicherung abschließen. Ergeben sich Lücken im Versicherungsschutz, sind Sie im Fall der Fälle unter Umständen nicht abgesichert und müssen mit Ihrem eigenen Vermögen Schäden ersetzen.

So melden Sie der Haftpflichtversicherung einen Schaden

Sie können Ihrer Haftpflichtversicherung einen Schaden meist online, telefonisch, schriftlich oder persönlich melden.
Sie können Ihrer Haftpflichtversicherung einen Schaden meist online, telefonisch, schriftlich oder persönlich melden.

Ein kleiner Moment der Unachtsamkeit und schon ist es passiert: Sie haben einen Schaden verursacht. In einer solchen Situation heißt es, Ruhe zu bewahren und korrekt vorzugehen, damit die Versicherung den Schaden regulieren kann.

Ist es zum Sachschaden gekommen – haben Sie beispielsweise einen kleinen Brand verursacht, bei dem Gegenstände in Mitleidenschaft gezogen wurden – sollten Sie diesen am besten mit einem Fotoapparat oder der Kamera eines Smartphones festhalten. Tauschen Sie außerdem mit allen Beteiligten die Kontaktdaten aus.

Gerade, wenn es durch einen Unfall zu Personenschäden kam, sind Aussagen von Zeugen von großer Bedeutung. Notieren Sie sich auch deren Namen sowie Kontaktdaten und übermitteln Sie diese an die Versicherung, falls sich weitere Fragen ergeben. Auch eine Skizze, in der Sie die örtlichen Gegebenheiten und die Umstände Unfalls bildlich darstellen, kann hilfreich sein.

Bitten Sie den oder die Geschädigten bei einem Sachschaden außerdem darum, die betroffenen Gegenstände nicht wegzuwerfen, sondern bis zum Ende der Schadensabwicklung aufzubewahren. Oftmals verlangt die Versicherung, dass diese eingeschickt werden, damit sie begutachtet werden können.

Sind alle Schäden dokumentiert, müssen Sie den Fall dann Ihrer Haftpflichtversicherung melden. Gehen Sie dabei wie folgt vor:

  1. Nehmen Sie zeitnah – in der Regel innerhalb von einer Woche – Kontakt mit Ihrer Versicherung auf. Meist haben Sie die Wahl, ob Sie dies telefonisch, per Brief oder online erledigen. Sie können sich auch direkt mit einem Versicherungsvertreter vor Ort in Verbindung setzen.
  2. Haben Sie den Schaden telefonisch oder per Post gemeldet, wird Ihnen innerhalb kurzer Zeit ein Schadenmeldungsformular zugesendet. Hier müssen Sie wahrheitsgemäß alle Einzelheiten zum Fall angeben. Zur besseren Verdeutlichung legen Sie die anfangs gemachten Fotos bei. Viele Anbieter geben Ihnen auch die Möglichkeit, diesen Bericht bequem online auszufüllen.
  3. Leiten Sie alle Mahnungen oder Forderungen Geschädigter an Ihre Versicherung weiter. Diese regelt im weiteren Verlauf alle Formalitäten sowie die Schadensabwicklung für Sie. Keinesfalls sollten Sie im Vorhinein ohne Absprache selbst Schadensersatz leisten – in einem solchen Fall kann sich die Haftpflichtversicherung weigern, die Kosten zu ersetzen.
Handeln Sie auf keinen Fall überhastet und unbedacht, wenn es zu einem Schaden gekommen ist. Sie sollten keine Schuldzugeständnisse machen, bevor sich die Versicherung des Falles angenommen hat.

Hausrat- und Haftpflichtversicherung – Lohnt sich ein Kombivertrag?

Sie können gleichzeitig eine Hausrat- und Haftpflichtversicherung abschließen. Ein solcher Kombivertrag geht oft mit einem Rabatt einher.
Sie können gleichzeitig eine Hausrat- und Haftpflichtversicherung abschließen. Ein solcher Vertrag geht oft mit einem Rabatt einher.

Bei vielen Anbietern können Sie eine kombinierte Hausrat- und Haftpflichtversicherung abschließen. Häufig werden Kunden beim Abschluss mehrerer Policen Rabatte gewährt, die einen solchen Kombivertrag besonders attraktiv machen.

Machen Sie Ihre Entscheidung jedoch nicht einzig und allein von den Preisnachlässen abhängig. Gerade bei so einer wichtigen Versicherung wie der Haftpflicht sollte nicht der Preis, sondern die Absicherung im Vordergrund stehen. Allem voran sind die Versicherungsbedingungen eingehend zu studieren. Nur wenn diese Ihren Bedürfnissen entsprechen und einen umfangreichen Schutz bieten, ist es ratsam, einen solchen kombinierten Vertrag abzuschließen.

Die private Haftpflichtversicherung ist zwar nicht gesetzlich vorgeschrieben, wird jedoch empfohlen. Auf eine Hausratversicherung kann im Zweifel eher verzichtet werden. Diese springt ein, wenn Ihr bewegliches Hab und Gut – beispielsweise Möbel oder Kleidung – beschädigt oder entwendet wird.

Sie lohnt sich vor allem dann, wenn Sie kostspielige Gegenstände besitzen oder nicht über die finanziellen Mittel verfügen, um beispielsweise nach einem Feuer oder Leitungsbruch wichtige Haushaltsgegenstände zu ersetzen. Welche Kosten für die Hausratversicherung auf Sie zukommen, hängt unter anderem von Ihrem Wohnort sowie der Wohnfläche ab.

Haftpflichtversicherung für Kfz – Gesetzlich vorgeschriebener Schutz für Ihr Auto

Neben der allgemeinen Privathaftpflichtversicherung gibt es noch viele weitere Versicherungen dieser Art. Die wichtigste hiervon ist wohl die Kfz-Haftpflichtversicherung. Laut dem Gesetz über die Pflichtversicherung für Kraftfahrzeughalter – kurz Pflichtversicherungsgesetz (PflVG) genannt – ist diese sogar vorgeschrieben. Paragraph 1 PflVG besagt nämlich Folgendes:

Der Halter eines Kraftfahrzeugs oder Anhängers mit regelmäßigem Standort im Inland ist verpflichtet, für sich, den Eigentümer und den Fahrer eine Haftpflichtversicherung zur Deckung der durch den Gebrauch des Fahrzeugs verursachten Personenschäden, Sachschäden und sonstigen Vermögensschäden nach den folgenden Vorschriften abzuschließen und aufrechtzuerhalten, wenn das Fahrzeug auf öffentlichen Wegen oder Plätzen (§ 1 des Straßenverkehrsgesetzes) verwendet wird.

Die Kfz-Haftpflichtversicherung ersetzt Schäden, die Sie Dritten zufügen.
Die Kfz-Haftpflichtversicherung ersetzt Schäden, die Sie Dritten zufügen.

Die Haftpflichtversicherung fürs Auto kommt für Schäden auf, die Sie beim Gebrauch eines Fahrzeugs verursachen: Diese werden von der allgemeinen Privathaftpflichtversicherung nämlich nicht getragen. Sie springt ein, wenn Sie Personen verletzen oder töten und wenn es zu Sach- oder Vermögensschäden kommt. Außerdem wehrt die Versicherung unberechtigte Ansprüche von Unfallopfern für Sie ab.

Die Mindestversicherungssummen für die Kfz-Haftpflicht sind gesetzlich vorgeschrieben. Sie betragen 7,5 Millionen Euro bei Personenschäden, bis zu 1.120.00 Euro bei Sachschäden sowie 50.000 Euro für reine Vermögensschäden. Bei den meisten Anbietern können Sie jedoch von höheren Deckungssummen ausgehen.

Nicht über die Kfz-Haftpflichtversicherung geschützt sind Schäden an Ihrem eigenen Fahrzeug. Ist Ihnen ein umfangreicher Schutz wichtig, lohnt sich eine Teil- bzw. Vollkaskoversicherung. Diese sind nicht gesetzlich vorgeschrieben und können zusätzlich zur Kfz-Haftpflicht abgeschlossen werden. Die Teilkasko springt beispielsweise ein, wenn Ihr Fahrzeug bei einem Brand oder durch einen Zusammenstoß mit Haarwild beschädigt wurde. Die Vollkasko bietet alle Leistungen der Teilkasko und schützt Sie außerdem bei selbstverschuldeten Unfällen sowie bei Schäden, die durch Vandalismus verursacht werden.

Tierhalterhaftpflichtversicherung – Absicherung für größere Tiere

Haustiere gehören für viele Deutsche einfach zum Leben dazu. Laut einer Studie, die vom Industrieverband Heimtierbedarf und dem Zentralverband Zoologischer Fachbetriebe in Auftrag gegeben wurde, lebten im Jahr 2013 unter anderem rund 11,5 Millionen Katzen und 6,9 Millionen Hunde in deutschen Haushalten.

Was geschieht jedoch, wenn diese einen Schaden verursachen? Kleinere Heimtiere, etwa Katzen, Vögel oder Kaninchen, sind im Schutz der Privathaftpflichtversicherung eingeschlossen. Für größere Tiere – hierzu gehören Hunde, Pferde sowie andere Reit- und Zugtiere – sollte jedoch eine eigene Versicherung abgeschlossen werden: die sogenannte Tierhalterhaftpflichtversicherung.

Stellen Sie sich vor, Ihr Hund reißt sich von der Leine und verursacht einen Verkehrsunfall. Hierbei können Schäden in Millionenhöhe entstehen, für die Sie als Hundehalter einstehen müssen. In einem solchen Fall greift, wie bereits erwähnt, nicht Ihre Privathaftpflicht. Ohne die Tierhalterhaftpflichtversicherung müssten Sie die Kosten komplett alleine tragen – für viele unmöglich. Aus diesem Grund wird dazu geraten, eine Haftpflichtversicherung für Hunde abzuschließen.

Ist die Haftpflichtversicherung für den Hund Pflicht?

Für Hundehalter ist die Tierhalterhaftpflichtversicherung eine wichtige Absicherung. In einigen Bundesländern ist diese sogar Pflicht: in Berlin, Brandenburg, Hamburg, Niedersachsen und Thüringen müssen alle Hunde in dieser Form versichert werden. In anderen Bundesländern gilt die Versicherungspflicht nur für bestimmte Hunderassen, wenn eine gewisse Größe überschritten wird oder wenn die Auffälligkeit des Hundes bescheinigt wurde.

Über den Autor

Meike
Meike Z.

Meike hat ihren Master-Abschluss im Fach Linguistik an der Universität Paderborn erworben und ist seit 2016 Teil des bussgeldkatalog.org-Teams. Dabei besteht ihr Anspruch darin, Informationen unter anderem zu Kfz-Versicherungen und zur Autofinanzierung leicht verständlich aufzubereiten.

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