Haftungsquoten bei einem Verkehrsunfall: Wer zahlt was?
Letzte Aktualisierung am: 24. August 2024
Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten
Die prozentuale Verteilung der Ersatzansprüche
Bei Unfällen im Straßenverkehr ist es eher die Seltenheit, dass eine der Unfallparteien vollumfängliches Verschulden trifft und diese die Ersatzansprüche zu 100 Prozent zu tragen hat.
In den meisten Fällen verteilt sich das Verschulden der am Unfall Beteiligten prozentual. Die Gerichte bilden im Rahmen des Zivilprozesses dann Haftungsquoten zum Verkehrsunfall. Anhand dieser Quoten teilen sich die jeweiligen Ansprüche dann unter den Parteien auf.
Doch wie werden die Haftungsquoten bei Verkehrsunfällen gebildet? Sind diese bereits im Vorfeld festgelegt für einzelne Unfallsituationen? Welches Zahlungsverhältnis geben die Haftungsquoten bei einem Verkehrsunfall eigentlich vor?
Im folgenden Ratgeber erhalten Sie Informationen rund um das Thema „Haftungsquoten bei einem Verkehrsunfall“.
Inhaltsverzeichnis:
FAQ: Die Haftungsquote
Wenn z. B. beide Unfallgegner am Unfall schuld sind, wird ermittelt, zu welchen Teilen die einzelnen Personen einen Mitschuld tragen. Dies wirkt sich dann auf die Schadensregulieurng aus.
Es bedarf im Einzelfall immer einer Prüfung. Im Zweifelsfall entscheidet ein Gericht.
Klicken Sie hier, um die Bildung der Haftungsquote anhand eines Beispiels nachzuvollziehen.
Haftungsquoten bei einem Verkehrsunfall: Eine Einzelfallentscheidung
Die Frage nach der Schuld ist nicht immer eindeutig. Nur selten lässt sie keinerlei Raum für Zweifel. Wenn jemand beispielsweise mit Vollgas durch eine 30er Zone brettert und dabei einen Fahrradfahrer rammt, kann die Quote aber durchaus bei 100 zu Null liegen.
Haftungsquoten zu einem Verkehrsunfall beziehen sich immer auf den entstandenen Schaden, allerdings nicht auf den Gesamtschaden aller beteiligten Unfallfahrzeuge, sondern jeweils auf die Kosten des Unfallgegners.
Beispiel einer Quotenbildung
Folgendes Beispiel soll die Bildung von Haftungsquoten nach einem Verkehrsunfall verdeutlichen:
Ein alter Golf stößt mit einem neuen Porsche zusammen. Der Golf erleidet einen Schaden in Höhe von 800 Euro, der Porsche hingegen einen solchen in Höhe von 70.000 Euro. Der Richter legt im Zivilprozess hinsichtlich der Haftungsquoten für diesen Verkehrsunfall ein Verhältnis von 50 zu 50 fest. Dies bedeutet, dass der Fahrer des Golfs von der gegnerischen Versicherung des Porsche-Fahrers einen Betrag von 400 Euro verlangen kann. Umgekehrt kann der Fahrer des Porsches 35.000 Euro von der anderen Versicherung einfordern.
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Wie werden Haftungsquoten bei einem Verkehrsunfall gebildet?
Bei der Bildung der Haftungsquoten nach einem Verkehrsunfall spielen zwei Komponenten eine entscheidende Rollen: Zum einen die Verschuldenshaftung und zum anderen die Betriebsgefahr.
- Die Verschuldenshaftung: Der Verschuldenshaftung liegt das Prinzip zugrunde, dass derjenige, der einen Fehler begeht, dafür auch die Verantwortung zu tragen hat.
- Die Betriebsgefahr: Bei der Betriebsgefahr geht es hingegen nicht um die Frage nach der Schuld. Stattdessen greift hier die sogenannte Gefährdungshaftung. Bei dieser wird dem Autofahren als solches bereits ein gewisses Risiko und deswegen dem Fahrzeughalter auch eine bestimmte Grundhaftung zugesprochen. Sie ergibt sich aus § 7 Absatz 1 des Straßenverkehrsgesetzes (kurz: StVG) und tritt erst dann gänzlich zurück, wenn es nachweislich auch bei idealem Fahrverhalten zu dem jeweils in Rede stehenden Unfall gekommen wäre. Außerdem entfällt sie bei höherer Gewalt.
Bei den Haftungsquoten nach einem Verkehrsunfall kann es durchaus auch vorkommen, dass eine Partei vollumfängliches Verschulden trifft, die Betriebsgefahr des anderen Fahrzeuges aber dennoch in die Endquote miteinfließt (und diese dann eben nicht 100 zu Null beträgt). Der Richter, der die Haftungsquoten nach einem Unfall bildet, nimmt eine Gesamtabwägung aller Umstände vor und legt fest, welchen Verschuldensanteil er prozentual wie hoch gewichtet.
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