Haltelinienverstoß vom Rotlichtverstoß abgrenzen

Von Thomas R.

Letzte Aktualisierung am: 21. August 2024

Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten

Haltelinienverstoß: Sanktionen gemäß Bußgeldkatalog

Ver­stoßBuß­geldPunkte
Nicht an der Hal­te­li­nie ge­hal­ten10 €
Bei ro­ter Am­pel nicht an der Hal­te­li­nie ge­hal­ten und da­bei an­de­re ge­fähr­det70 €1
Bei ro­ter Am­pel nicht an der Hal­te­li­nie ge­hal­ten und da­bei ei­nen Un­fall ver­ur­sacht85 €1

FAQ: Haltelinienverstoß

Was ist ein Haltelinienverstoß?

Wenn Sie ein Stoppschild oder eine rote Ampel übersehen und daraufhin zwar die Haltelinie überfahren, das Kfz aber noch vor der Kreuzung zum Stehen bringen, handelt es sich um einen Haltelinienverstoß. Ein solcher zieht ein Verwarnungsgeld von 10 Euro nach sich.

Wann ist es ein Rotlichtverstoß?

Ein Rotlichtverstoß liegt vor, wenn Sie nicht nur die Haltelinie überfahren haben, sondern eine rote Ampel und dadurch verbotenerweise in den Gefahrenbereich der Kreuzung gerauscht sind. Darauf folgen mindestens ein Buß‌geld von 90 Euro und ein Punkt in Flensburg.

Wann löst der Ampe‌lblitzer aus?

In der Regel lösen Ampelblitzer zweimal aus: Das erste Mal beim Überfahren der Haltelinie und das zweite Mal, wenn Sie in den Bereich der Kreuzung einfahren. Dadurch kann festgestellt werden, ob es sich lediglich um einen Haltelinienverstoß handelte oder doch um einen Rotlichtverstoß.

“Nur” die Haltelinie überfahren oder einen Rotlichtverstoß begangen?

Rote Ampel oder nur Haltelinie überfahren? Wurden Sie geblitzt, kann dies bei den Sanktionen einen bedeutenden Unterschied machen.
Rote Ampel oder nur Haltelinie überfahren? Wurden Sie geblitzt, kann dies bei den Sanktionen einen bedeutenden Unterschied machen.

Bei einer juristischen Entscheidung – auch beim Verkehrsrecht – kommt es häufig auf Details an, die dem Laien nicht vollständig bewusst sind. Solche Details können auch bei der Unterscheidung zwischen einem Rotlicht– und einem Haltelinienverstoß eine entscheidende Rolle spielen. Üblicherweise geschieht es recht häufig, dass Verkehrsteilnehmern Ersteres vorgeworfen wird, obwohl die Betroffenen lediglich die entsprechende Fahrbahnmarkierung (die Haltelinie) überfuhren.

Wir erklären, wie sich eine solche Verkehrsordnungswidrigkeit vom Rotlichtverstoß unterscheidet, wie Sie auf einen derartigen Bußgeldbescheid reagieren könnten und wie hoch nach einem Haltelinienverstoß das Bußgeld ausfällt.

Alle Infos können Sie sich auch als kompakte Zusammenfassung in unserem Video ansehen:

Video zum Haltelinienverstoß
Wann liegt ein Haltelinienverstoß vor? Erfahren Sie es hier im Video!

Haltelinienverstoß erklärt: eine Definition

Die Haltelinie ist in der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) als Zeichen 294 identifiziert. Die entsprechenden Angaben finden sich in Anlage 2 zu Abs. 1 § 41 StVO unter der Überschrift “Markierungen”. In den Erläuterungen wird die Haltelinie als eine Halt- oder Wartegebote ergänzende Markierung ausgewiesen, die bei einem Stoppschild, bei der Weisung durch Polizisten, bei Schranken oder auch Lichtzeichen (z. B. einer Ampel) Folgendes anordnet:

Wer ein Fahrzeug führt, muss hier anhalten. Erforderlichenfalls ist an der Stelle, wo die Straße eingesehen werden kann, in die eingefahren werden soll (Sichtlinie), erneut anzuhalten.

Zwar ist der Haltelinienverstoß in der StVO nicht genau definiert, die Begriffsbestimmung ergibt sich jedoch aus dem vorangestellten Zitat und aus Abs. 3 § 49 StVO. Hier wird die Missachtung eines Haltegebots als ordnungswidriges Handeln eingeordnet.

Im Zusammenhang mit Schranken, Haltegeboten durch einen Polizisten oder ein Stoppschild ist somit klar: Werden diese Anweisungen missachtet und die Fahrbahnmarkierung überfahren, haben Sie in der Regel einen Haltelinienverstoß begangen. Dieser kann, wie Sie unserer Bußgeldtabelle entnehmen können, mit einem Bußgeld von 10 Euro geahndet werden, sofern es nicht zu einer Gefährdung oder gar einem Unfall kam. Doch wie sieht es mit dem Haltelinienverstoß an einer Ampel aus?
Auch wenn Sie "nur" bei einer gelben Ampel die Haltelinie überfahren, kann ein Bußgeld folgen.
Auch wenn Sie “nur” bei einer gelben Ampel die Haltelinie überfahren, kann ein Bußgeld folgen.

Haben Sie Ihr Kfz zwar erst nach der Ampel und somit hinter der Haltelinie zum Stehen gebracht, aber dabei noch nicht den geschützten Bereich (die Kreuzung oder auch die vor der Kreuzung aufgezeichnete Fußgängerfurt) erreicht, so liegt für gewöhnlich nur ein Haltelinienverstoß vor.

Fahren Sie in den geschützten Bereich hinein, haben Sie einen Rotlichtverstoß begangen. Dieser liegt in folgenden Fällen vor:

  • einfacher Rotlichtverstoß: Sie überfuhren die Ampel, die weniger als eine Sekunde rot war (90 Euro Bußgeld und ein Punkt).
  • qualifizierter Rotlichtverstoß: Sie überfuhren die Ampel, die mehr als eine Sekunde rot war (200 Euro Bußgeld, zwei Punkte und einen Monat lang den Führerschein abgeben).

Auch wenn die Ampel noch gelb ist und Sie diese überfahren, kann es zu einem Bußgeld kommen. Ein Verstoß liegt hier aber nur vor, wenn es Ihnen trotz gelber Ampeln noch möglich war, ohne eine scharfe Bremsung, welche andere Verkehrsteilnehmer gefährdet hätte, zu halten. Haben Sie aber die gelbe Ampel erblickt und daraufhin die Geschwindigkeit erhöht, um noch über die Kreuzung zu kommen, könnte ebenfalls ein Bußgeld von 10 Euro folgen.

Gut zu wissen: Sollten Sie Blaulicht und/oder ein Martinshorn vernehmen, wissen Sie, Sie müssen den Einsatzfahrzeugen umgehend freie Bahn verschaffen. Was aber, wenn dies ohne Überfahren der Haltelinie nicht möglich ist? In diesem Fall hat die Anordnung, die Fahrbahn zu räumen, Vorrang. Sie müssen die Haltelinie an einer roten Ampel überfahren, wenn dadurch schwere gesundheitliche Schäden oder Gefahren für Menschenleben bzw. die öffentliche Sicherheit und Ordnung abgewendet werden können.

Verwirrung bei zwei Haltelinien

Ähnliche Irritationen können bei folgender Situation aufkommen: Direkt vor der Ampel gibt es rechts eine Einmündung auf eine Straße. In solch einem Fall gibt es häufig zwei Haltelinien:

  1. direkt vor der Ampel und
  2. vor der Einmündung und/oder dem Zusatzzeichen “bei Rot hier halten”

Wie haben sich Verkehrsteilnehmer hier zu verhalten, um keinen Haltelinienverstoß zu begehen? Ein solches Zusatzzeichen (“bei Rot hier halten”) gilt als Empfehlung, wenn es ohne Haltelinie aufgestellt ist. Ob Sie rechts abbiegen oder nicht, in der Regel liegt die Entscheidung in Ihrem eigenen Ermessenspielraum.

Ist eine Haltelinie vorhanden, sieht das anders aus. Sie begehen sogar einen Rotlichtverstoß, wenn Sie erst an der Linie halten, dann aber bei Rot die Linie zum Vorfahren bzw. zum Abbiegen überfahren.

Wann könnte ein Einspruch sinnvoll sein?

Ein Anwalt kann Ihnen im Zweifelsfall helfen zu beweisen, dass kein Rotlicht-, sondern ein Haltelinienverstoß vorliegt.
Ein Anwalt kann Ihnen im Zweifelsfall helfen zu beweisen, dass kein Rotlicht-, sondern ein Haltelinienverstoß vorliegt.

Wie erwähnt, kommt es immer wieder vor, dass einigen Verkehrsteilnehmern ein Rotlichtverstoß vorgeworfen wird, obwohl diese lediglich die Haltelinie überfuhren, aber noch vor dem geschützten Bereich zum Stehen kamen. Glauben Sie, dass bei Ihnen ein solcher Fall vorliegt, so ist es empfehlenswert, sich an einen Anwalt für Verkehrsrecht zu wenden. Nach Erhalt des Bußgeldbescheids haben Sie die Möglichkeit, innerhalb von 14 Tagen gegen diesen Einspruch einzulegen.

Ein Verkehrsanwalt kann in diesem Fall Akteneinsicht beantragen und die in der Akte vermerkten Fakten und Daten untersuchen und auswerten. Auf diese Weise könnte er anhand der Blitzerbilder oder der Aussage des beobachtenden Polizisten möglicherweise einen Beleg für den falschen Vorwurf finden.

Übrigens: Es gibt bei einem Haltelinienverstoß keine Strafe im juristischen Sinne, da es sich hier nicht um eine Straftat handelt. Vielmehr stellt dies eine Ordnungswidrigkeit dar, auf die eine Sanktion u. a. in Form einer Geldbuße folgt.

Über den Autor

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Thomas R.

Thomas hat einen Abschluss in Politikwissenschaften von der Universität Jena. Er gehört seit 2018 zum Team von bussgeldkatalog.org und verfasst News und Ratgeber zu verschiedenen Themen im Verkehrsrecht.

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