Halten an der Bushaltestelle: Das müssen Sie beachten
Letzte Aktualisierung am: 18. August 2024
Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten
Bußgeldtabelle: Halten an der Bushaltestelle
Tatbestand | Bußgeld |
---|---|
Unzulässiges Halten auf einem Bussonderstreifen | 55 € |
... mit Behinderung | 70 € |
... mit Gefährdung | 80 € |
... mit Sachbeschädigung | 100 € |
Unzulässiges Parken auf einem Bussonderstreifen oder weniger als 15 Meter von einem Haltestellenschild entfernt | 55 € |
... mit Behinderung | 70 € |
... mit Gefährdung | 80 € |
... mit Sachbeschädigung | 100 € |
... länger als 3 Stunden | 70 € |
... länger als 3 Stunden mit Behinderung | 80 € |
... länger als 3 Stunden mit Gefährdung | 80 € |
... länger als 3 Stunden mit Sachbeschädigung | 100 € |
An der Bushaltestelle halten: Ist das erlaubt?
Der öffentliche Nahverkehr ist an den meisten Orten nicht mehr aus dem Straßenverkehr wegzudenken. So gehören auch Busse und die dazugehörigen Haltestellen oft mit zum Stadtbild.
Gerade auf befahrenen Straßen kann die Haltebucht an einer Bushaltestelle jedoch auch für Autofahrer die ideale Gelegenheit sein, um kurz zu halten. Doch darf man überhaupt an Bushaltestellen halten oder droht ggf. sogar ein Bußgeld?
Inhaltsverzeichnis:
FAQ: Halten an einer Bushaltestelle
Grundsätzlich dürfen Sie an Haltestellen bis zu drei Minuten halten, sofern sie ihr Auto nicht verlassen. So können sie gewährleisten, dass Sie einen anfahrenden Bus nicht behindern können. Ist Ihnen dies nicht mehr möglich (weil sie zum Beispiel zu weit von Ihrem Fahrzeug entfernt sind) oder stehen sie bereits mehr als drei Minuten an der Haltestelle, dann handelt es sich um einen Parkverstoß. In diesem Fall sind dann Bußgelder von mindestens 55 Euro möglich.
Völlig unabhängig von der baulichen Gestaltung, erkennen Sie eine Bushaltestelle an dem Verkehrszeichen 224. An jeder so gekennzeichneten Haltestelle gelten Besonderheiten beim Halten, Parken und Überholen nach der StVO.
Behindern Sie durch das Parken oder Halten auf dem Bussonderstreifen einen heranfahrenden Bus, kann Ihnen ein Bußgeld von mindestens 55 und höchstens 100 Euro. Die Höhe berechnet sich danach, ob Sie bspw. zusätzlich Verkehrsteilnehmer gefährdet haben oder eine Sachbeschädigung entstanden ist. Mehr dazu erfahren Sie in der Tabelle hier. Das kurze Halten an einer Bushaltestelle ist hingegen nicht per se verboten, da sie in diesem Fall im Zweifel noch rechtzeitig Platz für einen herannahenden Bus machen können.
Video: An der Haltestelle halten
Bußgeldrechner zum Halten & Parken
Bushaltestelle: Ist das Halten nur für einen Bus gestattet?
Bushaltestellen lassen sich in zahlreichen verschiedenen Erscheinungsformen und Bauweisen finden. So gibt es bspw. Haltestellen, die sich direkt an der Straße befinden und solche, die mit einer zusätzlichen Haltebucht bzw. Busbucht versehen sind. Auch wenn sich die Haltestellen in ihrer äußerlichen Form oft unterscheiden, gibt es ein einheitliches Merkmal: In Deutschland wird eine Bushaltestelle stets mit dem Verkehrszeichen 224 gekennzeichnet. Sehen Sie ein solches Zeichen, müssen Sie sich an gewisse Besonderheiten halten, die die StVO vorschreibt.
Insbesondere beim Überholen von stehenden Bussen müssen Sie vorsichtig sein. Doch wie sehen die Regelungen zum Halten an einer Bushaltestelle aus? Zweifellos dürfen natürlich Omnibusse an entsprechenden Haltestellen halten. Was sieht die StVO aber für Pkws bzw. andere Fahrzeuge vor, die nicht dem öffentlichen Nahverkehr angehören?
Die gute Nachricht: Das Halten an einer Bushaltestelle ist in der Regel für alle Verkehrsteilnehmer erlaubt. Es gibt lediglich ein paar Ausnahmen. Sie können sich also grundsätzlich bis zu drei Minuten mit Ihrem Pkw an einer Haltestelle aufhalten, um bspw. jemanden aus- oder einsteigen zu lassen.
Achtung: Für das Parken an Bushaltestellen gelten andere Regelungen. Mehr über den Unterschied zwischen Parken und Halten erfahren Sie hier.
Wann ist das Halten an Bushaltestellen verboten?
Auch wenn das Halten an Bushaltestellen nach der StVO in der Regel erlaubt ist, gibt es dennoch Ausnahmen. So dürfen Sie mit Ihrem Pkw nicht an einer Bushaltestelle halten, wenn dadurch der laufende Omnibusbetrieb behindert wird. Grundlage dafür ist der zweite Absatz von § 1 der StVO:
Wer am Verkehr teilnimmt hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.
§ 1 Absatz 2 StVO
Aus diesem allgemeinen Grundsatz ergibt sich eine gegenseitige Rücksichtnahmepflicht aller Verkehrsteilnehmer. Da Bushaltestellen in erster Linie dafür gedacht sind, um einen reibungslosen Busbetrieb zu gewährleisten, hat diese Funktion auch klare Priorität gegenüber haltenden Pkws.
Halten Sie an einer Bushaltestelle und nähert sich ein Bus, sind Sie also verpflichtet, den Platz so frei zu machen, dass der Bus ungehindert an der Haltestelle halten kann.
Denkbar ist auch eine Kombination aus Haltestelle und absoluten Halteverbot. Befindet sich ein Halteverbotsschild (Verkehrszeichen 283) an einer Bushaltestelle, dürfen Sie – wie auch sonst – gar nicht an der Haltestelle halten.
Halten an der Bushaltestelle: Ein Bußgeld wird nur bei unzulässigem Halten oder Parken fällig
Beachten Sie den oben genannten Grundsatz nicht und behindern einen Bus etwa durch das Halten auf dem Bussonderstreifen, kann ein Bußgeld fällig werden. Dieses ist gesetzlich mindestens auf eine Höhe von 55 Euro festgelegt. Bei einer Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer steigt die Summe jedoch auf 70 Euro. Dass Sie diesen höheren Betrag bezahlen müssen, ist ggf. nicht unwahrscheinlich, da Sie in der Regel jedenfalls einem Bus im Weg standen.
Ergibt sich durch das unzulässige Halten eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer, steigt das Bußgeld nochmals auf 80 Euro. Kommt es zu einer Sachbeschädigung, sind 100 Euro fällig. Mit einem Fahrverbot oder Punkten in Flensburg müssen Sie grundsätzlich nicht rechnen.
Die Regeln für das Halten im absoluten Halteverbot bleiben auch hinsichtlich der Bußgelder unberührt. Halten Sie an einer Bushaltestelle trotz ausgeschilderten Halteverbot, können die hier genannten Bußgelder abweichen. Hier können Sie nachlesen, welche Bußgelder für das Halten im Halteverbot generell fällig werden.
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Ich habe eine Ordnungswidrigkeitsanzeige beziehungsweise Bußgeld bekommen in Höhe von 55 €, weil ich an einer Bushaltestelle mein Motorrad geparkt habe. Grundsätzlich wäre ich dazu bereit, dies anzuerkennen, jedoch war die Bushaltestelle abgesperrt, so dass dort kein Bus mehr hätte halten können, weil dort eine Veranstaltung war.
Frage: soll ich jetzt lieber das Bußgeld anerkennen oder lieber zum Rechtsanwalt gehen?
Halten auf dem Seitenstreifen erlaubt. Wie weit muss der Abstand zur Bushaltestelle sein. Standfläche für Fahrgäste markiert. Keine Straßenmakierung.
Hallo Rüdiger,
Es müssen vor und nach dem Haltestellen Schild laut StVO jeweils 15m Abstand eingehalten werden.
Das heißt es muss eine Lücke von 30m bleiben, damit der Bus die Haltestelle problemlos anfahren und auch wieder losfahren kann.